3 Streiktage bei der DeTeWe

Die DeTeWe Service Center GmbH ist ein recht kleines Unternehmen. Dort arbeiten knapp 70 Leute, davon 25 per Leiharbeit (und diese noch von drei oder vier verschiedenen Verleihern) – und etwa genauso viele Frauen wie Männer. Der Betrieb wurde am 19., 20. und 23. als einzigster Metallbetrieb in Berlin-Ost bestreikt.

1. Tag: Mit einem der Geschäftsführer an der Spitze überrumpeln die meisten Leiharbeitenden die Streikposten. Die Rest der Belegschaft streikt.

2. Tag: Die Streikenden und einige hinzugekommene Unterstützende wollen sich nicht überrumpeln lassen. Die Leiharbeitenden werden abgefangen und in Gespräche verwickelt und die Zugänge bleiben gesperrt – nur 3 übereifrige Leiharbeiter bahnen sich über Zäune kletternd den Weg an ihre Arbeitsplätze.

3. Tag: Die Geschäftsführung hat das Wochenende genutzt und eine einstweilige Verfügung erwirkt, daß niemand am Streikbruch gehindert werden darf. Auch zwei der bisher Streikenden aus der Stammbelegschaft arbeiten wieder. Die Mehrzahl der Leiharbeitenden jedoch nicht – obwohl sie nun niemand mehr daran hindern dürfte. Sowohl heute, wie auch am zweiten Streiktag, bleibt Streikbruch eine reine Männersache. Eine Streikbrecherin gab es nicht.

Offenbar hat der Streik etwas bei den Beteiligten verändert. Und wie wichtig es ist, daß der Streik genutzt wurde, die Bindungen zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitenden zu festigen, anstatt sich gegeneinander ausspielen zu lassen, wird sich bei zukünftigen Konflikten erweisen. Notiz: „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG, §11 – Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis: … (5) Der Leiharbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. In den Fällen eines Arbeitskampfs nach Satz 1 hat der Verleiher den Leiharbeitnehmer auf das Recht, die Arbeitsleistung zu verweigern, hinzuweisen.“

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