Das Kaninchen und die Schlange

Die klare Gliederung des Hartz-Papiers in dreizehn „ Module“ erleichtert Einzelbetrachtungen erheblich – dafür gebührt der Kommission unser Dank als ZeitungsmacherInnen. Im folgenden nehmen wir das „Modul 3“ unter die Lupe…

Leistung für Leistung, so soll nach den Entwürfen der Hartz-Kommission und dem Willen der de facto SPD/Grüne/CDU/FDP-Regierung der neue Sozialstaat aussehen. Nicht, dass der alte so toll gewesen wär´, aber der „neue“ ist eine größere Zumutung – nicht nur für jene, die (Lohn-) Arbeit suchen und keine finden. Die neoliberale Ideologie vom Konkurrenzkampf in der besten aller Welten dient nun auch dazu, das allgemeine Risiko (in einer kapitalistischen Gesellschaft zu leben) dem Individuum aufzubürden. Die Idee der „gesunden Konkurrenz“ flankiert nicht mehr nur zur Produkionssteigerung in Betrieb und Büro, sondern auch Lohnsenkung und Entrechtung. Das „Modul 3“ der Kommission befasst sich mit den Regelungen der Zumutbarkeit bei der Vermittlung in neue Abhängigkeitsverhältnisse. Es geht dabei in erster Linie darum, persönliche Widerstände der Erwerbslosen zu überwinden. Dies soll durch die Verschärfung des unmittelbaren wirtschaftlichen und administrativen Drucks bewerkstelligt werden. So wird zum einen die Beweislast umgekehrt: Erwerbslose müssen nun dem Amt darlegen, dass ein Angebot unzumutbar ist. Zum zweiten wird dies durch eine Reihe von Änderungen allerdings schier unmöglich gemacht!

Eine Pflicht zur Mobilität – umschrieben als „Eigenleistung“ – wird allen Erwerbslosen auferlegt: Pendeln oder gar ein Umzug im Gebiet der BRD oder EU wird nach drei Monaten Arbeitslosigkeit von jungen und ledigen, nach sechs Monaten auch von familiär gebundenen Erwerbslosen gefordert. Es gilt: für einen (auch befristeten) Vollzeitarbeitsplatz ist eine Trennung des Haushalts generell zumutbar. Selbst für Teilzeitarbeit soll diese Regelung gelten, solange der erwartete Gesamtlohn die Umzugskosten übersteigt. So wird der Umzug einer alleinerziehenden Frau von Gera nach Leipzig bald keine Ausnahmeerscheinung, sondern staatlich erzwungene Normalität sein.

Unter „Mitwirkung“ verstehen wir in Zukunft die unverzügliche Meldung beim Amt, sobald eine Kündigung ausgesprochen ist … andernfalls drohen Abzüge beim Arbeitslosengeld. Und wer „Glück“ hat, wird von dort gleich weitervermittelt in eine Zeitarbeitsfirma (PSA): als zumutbar gilt vom ersten Tag an ein um 20 Prozent verminderter Lohn. Das verschärfte Vorgehen gegen Langzeitarbeitslosigkeit will es, dass nach zwölf Wochen schon ein Lohnabschlag von 30 Prozent, und nach einem halben Jahr eine Entlohnung in Höhe des Arbeitslosengeldes hingenommen werden sollen. Wer sich im Sinne der „Mitwirkung“ oder „Eigenleistung“ nicht kooperativ zeigt, wird mit Sperrzeiten und dauerhaften (!) Kürzungen bedroht, die schnell an die Existenz gehen.

Als generell zumutbar gilt dementsprechend auch die Vermittlung in Personal-Service-Agenturen und Zeitarbeitsfirmen (siehe Kasten), Unterqualifizierung und Neuerschließung von Berufsfeldern sind nicht ausgeschlossen. Affront sondergleichen aber – und hier zeigt sich deutlich, wo der Sozialstaat steht – ist eine kleine Klausel: führen „verhaltens- oder personenbedingte Gründe“ in der PSA zur Kündigung, folgt dem eine Kürzung oder gar Sperre des Arbeitslosengeldes! Viel Phantasie ist nicht nötig, um sich auszumalen, wie Arbeit„geber“ auf Lohnforderungen, Auffälligkeiten oder auch gewerkschaftliches Engagement reagieren werden. Überhaupt zielt das gesamte Konzept nicht nur auf eine allgemeine Senkung des Lohnniveaus, sondern auch auf das Brechen des Individuums – klar, ohne Willen. gibt es auch keine Forderungen und keine Widerstände mehr.

Insgesamt zeigt sich eine nicht geringe Widersprüchlichkeit: einerseits werden „Eigenleistungen“ und Engagement bei der Arbeitssuche verlangt, als handele es sich dabei um ein besonders rares Gut und allgemeines Ideal; andererseits werden harsche Sanktionen angedroht für den Fall, dass jemand nicht nach Lohnarbeit strebe. Von einer Freiheit der Berufswahl ist kein Wörtchen mehr zu lesen …

Nun ist der gefängnisartige Charakter des Lohnsystems keine Neuerung eines VW-Managers. Der Hartz-Kommission verdanken wir nur, dass Zwänge uns weniger geschminkt vor Augen treten. Die Regierung und ihre „Experten“ glauben wohl, dass wir uns dies bieten – und uns einschüchtern lassen. Nur wenn wir verängstigt sind, uns nicht zu rühren wagen, kann das vorgeschlagene Konzept „Erfolg“ haben. Wollen wir dem etwas entgegen setzen, müssen wir unsere Isolierung untereinander durchbrechen und über unsere Ängste sprechen … ohne wie das Kaninchen vor der Schlange zu erstarren. Denn gemeinsam können wir auch konkrete Zwangsmaßnahmen abwehren … Solidarity forever!

A.E.

Denkbar wäre zum Beispiel auch folgendes Szenario:

Anja Schmidt , 25 Jahre, Fleischverkäuferin, 1000 Euro Nettolohn, wird zum 31. Januar 2004 von ihrem Kaufhaus entlassen. Sie muss sich am Tag, an dem sie ihre Kündigung bekommen hat beim Arbeitsamt melden, meldet sie sich erst später muss sie nach den neuen Hartz-Gesetzen mit einer Kürzung ihres Geldes rechnen.

Anja Schmidt erhält ein Arbeitslosengeld von 610 Euro. Das JobCenter (vormals Arbeitsamt) steckt sie nach einem Monat in eine Leiharbeitsfirma, umgetauft in „PSA“. Die wird von der bekannten und beliebten Firma Randstadt betrieben.

Die PSA verleiht sie sofort zurück an ihr Kaufhaus. Das ist jetzt erlaubt. Sechs Wochen muss sie zur Probe für ihr Arbeitslosengeld arbeiten. Danach macht sie ihren alten Job für 800 Euro, also 20% weniger. Diesen Tarif hat ver.di mit Randstadt gemacht. Da ihre Warmmiete 400 Euro beträgt bleiben ihr zum süßen Leben noch 400 Euro übrig.

Anja Schmidt ist empört. Doch das JobCenter droht ihr mit 12 Wochen Sperrzeit, wenn sie die Leiharbeit nicht annimmt.

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