Die Erwerbsloseninitiative Leipzig informiert:

Sozialgericht Leipzig stellt fest: Die Richtlinie der Stadt zur Übernahme von Kosten der Unterkunft (KDU) ist rechtswidrig

Viele Alg-II-Empfänger in Leipzig werden zu Unrecht aufgefordert, in billigere Wohnungen umzuziehen. Sie stehen dann vor der Wahl zwischen Pest und Cholera – entweder umzuziehen in eine kleinere Wohnung oder aber einen Teil der Miete aus den sowieso spärlichen Regelleistungen tragen zu müssen.

Dabei ist ein Umzug meist nicht notwendig und das Jobcenter ist zur Übernahme der gesamten Kosten der Wohnung auch weiterhin verpflichtet. Denn die von der Stadt Mitte 2011 mit viel Pomp eingeführte neue Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft ist rechtswidrig. Ohne rechtmäßige Richtlinie muss das Jobcenter aber weit höhere Kosten tragen, als in der KDU-Richtlinie vorgesehen.

Die Rechtswidrigkeit der Richtlinie hat nun auch das Sozialgericht Leipzig bestätigt.

Dies führt leider aber nicht dazu, dass das Jobcenter nun auf die Anwendung dieser Richtlinie verzichten würde. Dies zeigt schon ein Blick in die Vergangenheit: Bereits die alte KDU-Richtlinie der Stadt war rechtswidrig. Dies musste das Bundessozialgericht sogar in zwei Entscheidungen feststellen. Trotzdem wendete das Jobcenter diese Richtlinie noch mehrere Jahre an, zwang also eine Vielzahl von Alg-II-Empfängern rechtswidrig zu Umzügen oder zahlte ihnen weniger für die Miete. Erst nach massivem öffentlichen Druck wurde im Mai 2011 eine neue Richtlinie erlassen.

Grund für das Verhalten des Jobcenters ist eine eiskalte wirtschaftliche Berechnung: Die meisten Betroffenen werden sich mit den rechtswidrigen Zwangsumzügen oder der nicht vollständigen Übernahme der Miete abfinden. Spätestens wenn der Widerspruch, der ebenfalls durch Jobcentermitarbeiter entschieden wird, kein anderes Ergebnis bringt. Nur ein kleiner Teil wird sein Recht vor den Sozialgerichten geltend machen. Die Mehrkosten, die durch das gerichtliche Verfahren entstehen, sind im Vergleich zu den Geldern, die das Jobcenter durch die Anwendung der rechtswidrigen KDU-Richtlinie einspart, verschwindend gering.

Wir nennen das Sozialbetrug an den Hartz-4-Empfängern!

Wer ist betroffen?

a) Alle, die nicht die volle Miete mit Heizkosten vom Jobcenter gezahlt bekommen.

b) Alle, die eine Aufforderung zum Umzug bekommen haben.

c) Alle, die sich gerade auf Wohnungssuche befinden und die Zustimmung zum Umzug auf Grund der Kosten der neuen Wohnung nicht erteilt bekommen haben.

Was ist zu tun?

Lasst Euch möglichst schnell von einem Rechtsanwalt beraten. Der Rechtsanwalt sollte entweder ein Fachanwalt für Sozialrecht sein, oder sich schon mit dem Thema befasst haben. Auf jeden Fall braucht ihr nicht mehr als 10,- Euro für die Beratung und die Tätigkeit des Rechtsanwalts bezahlen. Denn für Alg-II-Empfänger gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe.Wird mehr von Euch verlangt, geht zu einem anderen Rechtsanwalt.

Überprüfungsantrag

Falls Euch das Jobcenter schon jetzt nicht die volle Miete zahlt, Eure Alg-II Bescheide aber schon älter als einen Monat sind, ist auch für die Vergangenheit noch nicht alles verloren. Ihr könnt nämlich einen Überprüfungsantrag stellen. So sind alle Alg-II-Bescheide, die bis Anfang 2011 eingegangen sind, noch überprüfbar! Bitte achtet darauf, dass ihr die Überprüfungsanträge belegbar beim Jobcenter abgebt. Am besten ist der Eingangsstempel auf einer Kopie. Falls das Jobcenter Euch den verweigert, dann werft den Überprüfungsantrag zusammen mit einem Bekannten ein und lasst Datum und Uhrzeit des Einwurfes von dem Bekannten auf einer Kopie des Schreibens bestätigen.

Treffen unserer Erwerbsloseninitiative

Wir laden Euch herzlich ein zu unseren Treffen zu kommen, um gegen die rechtswidrigen Praktiken des Jobcenters gemeinsam aktiv zu werden. Mehr Informationen findet Ihr unter: elo.blogsport.de

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