Hörsaal künftig überwacht?

Im Zuge des Umbaus plant die Universität Leipzig nun auch, die Hörsäle mit Videokameras zu überwachen. Bisher gab es Kameras im Außenbereich auf dem Innenstadtcampus, in den Cafeterien, Mensen, dem Rektorat und im Rechenzentrum. Diese weitere Ausweitung der Technik auf den Raum der Wissensvermittlung könnte sogar Tonaufnahmen ermöglichen. Genauere Informationen hält die Universität jedoch trotz mehrerer Anfragen zurück.

Laut Thomas Braatz, dem Datenschutzbeauftragten der Universität, diene die Videoüberwachung der besseren Kommunika­tion zwischen Lehrenden und Hausmeister, wenn etwa Probleme mit der Technik auftreten. Außerdem könne sich das Personal einen Rundgang durch das Gebäude sparen, um zu schauen, ob das Licht aus ist. In dem Papier „Ordnung zur Errichtung und zum Betrieb von Einrichtungen zur Videoüberwachung“ heißt es, dass Videoüberwachung u.a. eingesetzt werden darf, um „Dienstabläufe effizienter verfolgen zu können.“

Dieser vermeintliche Nutzen steht in keinem Verhältnis zu diesen Maßnahmen. Zum einen Kosten die Kameras viel Geld, welches der Uni dann an anderer Stelle fehlt. Was aber schwerer wiegt ist der Angriff auf elementare Grundrechte, der damit einhergeht.

Ein solcher Umgang mit den persönlichen Freiheitsrechten der Studierenden und Lehrenden ist empörend! Hier wird massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Auch die Freiheit von Forschung und Lehre wird damit massiv beeinträchtigt. Anwesenheit in und Beteiligung an Veranstaltungen kann damit überprüft werden. Die Daten werden einen Monat lang gespeichert. Für Studierende und Lehrende hieße das permanente Überwachung! Und allein das Wissen, dass man möglicherweise überwacht werden könnte, reicht ja bekanntlich oft aus, sich angepasst und konform zu verhalten.

Doch über diesen grundlegenden Eingriff hinaus, bietet die Verordnung zur Videoüberwachung auch noch Lücken für gefährlichen Missbrauch. Denn sie regelt nicht einmal, wer die Aufnahmen zum Zwecke der effizienteren Gestaltung der Dienstabläufe alles anschauen darf. Geschieht ein Unglücksfall dürfen nur fünf Personen die Aufnahmen auswerten. Für den „Normalfall“ gibt es eine solche Beschränkung nicht.

Auch die technische Nachrüstung der Kameras – beispielsweise mit einer Software zur Gesichtserkennung – ist nur dann verboten, wenn der Zweck der Nachrüstung die Leistungsevaluation der Lehrenden ist. Für Studierende gibt es eine solche Regelung nicht. Es ist also davon auszugehen, dass bald auch Anwesenheitskontrollen oder Ordnungsmaßnahmen durch die Kameras „effizienter“ durchgeführt werden können. Der „gläserne Student“ ist keine Zukunftsmusik!

Dagegen machen die Studierenden nun mobil. Die Initiative „AntiKa“ (Gruppe überwachungskritischer Studierender) organisiert in Zusammenarbeit mit dem StuRa die Kampagne „Smash Surveillance“, um die Kameras zu verhindern und die Sensibilität für Freiheitsrechte zu erhöhen.

Den Auftakt bildet eine Podiumsdiskussion mit Dr. Rebecca Pates (Institut für Politikwissenschaft), Thomas Braatz (Datenschutzbeauftragter der Universität) und Hannes Delto (Stura-Sprecher). Angefragt sind auch AktivistInnen von anderen Universitäten, sowie der Kanzler der Universität Leipzig, Frank Nolden, als Verantwortlicher für die geplante Überwachung.

AntiKa

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