… ich weiß, wo Du wohnst!

Leipzig veröffentlicht auch 2006 die persönlichen Daten seiner EinwohnerInnen im sog. „Stadtadressbuch“. Darin enthalten sind Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften aller in Leipzig gemeldeten volljährigen Menschen. Gedeckt wird dies durch das Sächsische Meldegesetz §33 Absatz 3.

Zur leichteren Handhabung sind die Angaben nicht nur alphabetisch nach Anschriften aufgelistet, sondern auch nach Branchen, Telefonnummern, Straßen und Hausnummern geordnet. Im letztjährigen Stadtadressbuch sind 396.000 Privatpersonen verzeichnet, Du auch?

Wer sich bei dem Gedanken, für jedermann nachschlagbar zu sein, unwohl fühlt, sollte widersprechen. Dies kann mensch bis zum 24.2. in jedem Bürgeramt kostenfrei tun. Der Widerspruch gilt auch für künftige Veröffentlichungen. Ein öffentliches Adressregister zu führen, ist eine 305jährigeTradition, die ihre logische Fortsetzung in den 400 aufgestellten

Kameras in der Stadt findet.

Was 1701 mit einem 50-seitigen DIN A6-Büchlein in Leipzig begann, ist heute ein 500-seitiger Wälzer im DIN-A4-Format. Deutschlandweit führen 268 Städte diese Verzeichnisse. So wird die Aufenthaltsfeststellung durch das Stadtadressbuch für jedermann erleichtert, während man bei der Post und staatlichen Stellen sein Gesuch meist begründen muss.

Wer wann wo gemeldet war/ist wird im Stadtadressbuch nachvollziehbar, da es jährlich an alle Haushalte verteilt und/oder an die Firmen und Gewerbebetriebe der jeweiligen Stadt versandt wird. Diesmal könnte sich der Gang zum Bürgeramt gleich doppelt lohnen: Neben dem Widerspruchsrecht gilt seit Anfang 2006 das Informationsfreiheitsgesetz, nach dem jeder bei Bundesbehörden Akteneinsicht erhalten kann, ohne wie bisher ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen: Eine gute Gelegenheit für einen kurzen Spaziergang zum Bürgeramt!

hannah

Lokales

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