Post vom Verfassungsschutz

Gut Ding will bekanntlich Weile haben. So sind Polizeibehörden und Geheimdienste, wenn sie das im Grundgesetz verankerte Post- und Fernmeldegeheimnis einschränken, also den Brief- und Telefonverkehr von „Verdächtigen“ überwachen, eigentlich dazu verpflichtet, die Betroffenen nach Ende der Maßnahme schriftlich zu informieren. Nur manchmal muss mensch darauf etwas länger warten – mitunter mehr als zehn Jahre.
So erhielten in den vergangenen Wochen verschiedene linke Gruppen und Projekte in Leipzig überraschend Post vom sächsischen Verfassungsschutz, der ja für Kompetenz und Tatkraft allenthalben bekannt ist – ihnen wurde mitgeteilt, dass sie zwischen 1996 und 2001 ins Visier „erweiterter Überwachungsmaßnahmen“ gekommen waren. Betroffen war davon u.a. der Buchladen el libro. Aber auch das Conne Island wurde von Februar 1999 bis Oktober 2000 durch den Verfassungsschutz überwacht (1), wobei sich das besondere Interesse der Behörde vor allem auf die Antifa-Gruppen Rote Antifaschistische Aktion Leipzig und das Bündnis gegen Rechts richtete. Für ein Strafverfahren oder ähnliches reichte es nie, aber Informationen sammeln kann man ja trotzdem mal…
Jetzt ist die Empörung groß. So wies das Plenum des Conne Island den Vorwurf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteter Bestrebungen entschieden zurück: „Angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der Überwachten in erster Linie damit beschäftigt war, sich gegen rechte Gewalt und den rassistischen und antisemitischen Konsens in der Gesellschaft zu engagieren, kann dieser Verdacht nur als Frechheit verstanden werden.“ (2) Daher reichte der Trägerverein des Conne Island am 5. Mai 2014 Klage ein und fordert nun u.a. Akteneinsicht. Mal sehen, was daraus erwächst – in fünf oder zehn Jahren wissen wir sicherlich mehr.

justus

(1) www.conne-island.de/news/160.html

(2) www.l-iz.de/Politik/Sachsen/2014/05/Verfassungsschutz-raeumt-Bespitzelung-von-Conne-ein-55195.html

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