Serbische Anarchist_innen unter Druck

Die anarchosyndikalistische Bewegung in Serbien steht derzeit verstärkt im Visier der Geheimdienste und Polizei. Anfang September 2009 wurden sechs Aktivist_innen verhaftet: Sie sollen am 25. August einen Molotow-Cocktail auf die griechische Botschaft in Belgrad geschleudert haben. Obwohl dabei nur ein Sachschaden in Höhe von 18 Euro entstand (ein Fenster ging zu Bruch, hinzu kamen leichte Brandspuren an der Vorderfront des Gebäudes), genügte dies den Behörden, um ein Ermittlungsverfahren wegen „internationalem Terrorismus“ in die Wege zu leiten.

Die Indizien, die zu den Verhaftungen führten, sind denkbar vage: Ein am Tatort gesprühtes A im Kreis und das von einer bis dato unbekannten Gruppe stammende Bekennerschreiben, welches die Aktion als Zeichen der Solidarität mit einem inhaftierten griechischen Anarchisten auswies, der sich zu dieser Zeit im Hungerstreik befand. Wohl des politischen Drucks von Seiten der Europäischen Union wegen sah sich die Staatsanwaltschaft aber offenbar zum Handeln genötigt. Sie nutzte die Chance, um gegen eine  mißliebige politische Gruppe vorgehen zu können: Die Angeklagten sind allesamt Mitglieder bzw. Sympathisant_innen der „Anarcho-syndikalistischen Initiative“ (ASI-IAA).
Nach sechsmonatiger Untersuchungshaft begann am 17. Februar der Prozess. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei in ihrer Anklage u.a. auch auf während der Haft durch Folter erzwungene Aussagen. Am Ende des ersten Verhandlungstages stand dennoch ein kleiner Erfolg: Die Angeklagten kamen auf Kaution frei, und auch der Vorwurf des „internationalen Terrorismus“ erwies sich als nicht haltbar. Beim zweiten Verhandlungstag Ende März war es nur noch die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, die den Beklagten zur Last gelegt wurde.

Das bedeutet zwar eine Verringerung des möglichen Strafmaßes, das Verfahren geht aber weiter – und damit auch die Repressalien gegen die serbische anarchistische Bewegung. So wurde schon im Oktober 2009 ein weiteres Verfahren gegen drei Aktivist_innen eröffnet, die Plakate zur Unterstützung der Inhaftierten geklebt hatten. Ebenso erging es zwei Anarchist_innen, die am  ersten Prozesstag protestiert hatten. Die rechtliche Grundlage dafür liefert ein neues Gesetz, dass die „Behinderung der Justiz“ unter Strafe stellt. Die Sache ist also noch längst nicht ausgestanden – die serbischen Anarchist_innen können jede Unterstützung brauchen.

(justus)

Schreibe einen Kommentar