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Keine Scherze am 1. April…

Seit April werden die Personal-Service-Agenturen (PSA) bundesweit eingeführt Teils wird das Arbeitsamt selbst diese Funktion übernehmen, teils werden (so im Arbeitsamtsbezirk vertreten) schon bestehende Zeitarbeitsfirmen ihr Arbeitskräftereservoir mit tariflich untertariflich bezahlten Erwerbslosen auffüllen können. In Leipzig übernimmt, Berichten der Financial Times Deutschland (3.4.03) zufolge, die Firma Manpower die Agentur. Für den 1. April war bundesweit zu einem Aktionstag aufgerufen worden.

In Hamburg versammelten sich vor dem Arbeitsamt etwa fünfzig Menschen bei einer Kundgebung. Zeitgleich brachte Radio Freies SendeKombinat eine Sendung zu Hartz und übertrug Berichte vom Geschehen. Eine Passantin erklärte, ihr sei soeben die Leistung gesperrt worden, und dass es schwer sei, Würde und Mut nicht zu verlieren.

Etwa zwei dutzend Frankfurter Mitglieder der FAU übten sich erneut in der Besetzung von Firmenfilialen. Mit dieser besonderen Art der Aufmerksamkeit wurden beide Zeitarbeitsverbände – die TEAM BS Betriebs-Service GmbH (Bundesverband Zeit-Arbeit, BZA) und die DEKRA Arbeit GmbH (InteressenGemeinschaft Zeitarbeit, iGZ) – bedacht. Beide Unternehmen hatten sich beim örtlichen Arbeitsamt um die Zulassung als offizielle PSA beworben. Die AnarchosyndikalistInnen forderten die Firmen auf, ihre Bewerbungen zurückzuziehen, und kündigten Widerstand gegen die misslichen Tarifverträge (FA! #5) an. Diese untergraben die gesetzlich vorgesehene gleiche Entlohnung von Zeitarbeiterinnen und Stammbelegschaft um 20 Prozent! So wendet sich das Hartz-Konzept nicht nur gegen Erwerbslose, sondern auch gegen Erwerbstätige.

In Berlin fanden sich vor dem Arbeitsamt Nord (Stadtbezirk Wedding) circa 250 Menschen ein, um gegen das zweite Gesetzespaket zu protestieren. Nach der Auftaktkundgebung ging es in einer Demonstration weiter zu den Niederlassungen von Randstad und Adecco, und schließlich zum Sozialamt ‚Wedding Die aktuelle „Arbeitsmarktreform“ und das Lohnsystem generell wurden mit einer Sklavenversteigerung in Szene gesetzt.

Von Protesten und Aktionen in Leipzig ist hingegen noch nichts bekannt geworden. Sind die versprochenen ,,blühenden Landschaften“ etwa letzter Rettungsring vor dem Verzweifeln im hier und jetzt?!

A.E.

Hartz-Gesetze

Bildung an der Börse

AZWP. Das Ausbildungszeitwertpapier, dessen Umsetzung noch aussteht, kann bei noch einzurichtenden gemeinnützigen Stiftungen erworben werden. Das Geld aus Omas Sparstrumpf landet so in einem Fonds, der sich außerdem noch aus Zuschüssen des Arbeitsamts sowie Kostenanteilen der Ausbildungsbetriebe speist. Wird eine Ausbildung oder Studium begonnen, lösen die jugendlichen Inhaberinnen der AZWP ihren Anspruch bei der Stiftung ein … das Geld erhält der Ausbilder. Der Anteil der AZWP-finanzierten Ausbildungsplätze soll maximal 50 Prozent aller Ausbildungsplätze betragen. Doch noch ist nicht aller Tage Abend – es mag nämlich in absehbarer Zeit, vielleicht nach der nächsten Wahl? – eine „Offensive“ ins Haus stehen, wie sie dieses Jahr in Leipzig erprobt wird: Unternehmen und Wirtschaftsverbände sind aufgerufen, „deregulierungsbedürftige“ Vorschriften und Gesetze konkret zu benennen. Die ermittelten Problemfelder werden dann den zuständigen Stellen vorgelegt …

A.E.

Hartz-Gesetze

Hartz bleibt Hartz

Das zweite Gesetzespaket ist kein Aprilscherz. Und auch wenn sich Dr. Hartz über den Zeitarbeit-Tarifvertrag mokiert, Hartz bleibt Hartz. Warum? Dazu im folgenden.

Die „Arbeitsmarktreform” ist noch nicht komplett, auch nachdem am 1. April das zweite Gesetzespaket in Kraft getreten ist. (Damit werden folgende Maßnahmen eingeführt: PSAen, „Ich-AG“s und „MiniJobs“.) Auf Bundesebene werden neue Vorschläge gemacht, so soll der Bezug des beitragsfinanzierten Arbeitslosengeldes erheblich, nämlich von 32 auf zwölf Monate reduziert werden. Der Gesetzesentwurf war zu Redaktionsschluss zwar noch nicht auf dem Tisch, die Frankfurter Rundschau (30.3.03) berichtete jedoch vorab, die Regelung sei für 2004 vorgesehen und solle nach einer Übergangsfrist ab 2006 volle Wirksamkeit erlangen – das Arbeitsamt will so jährlich mindestens zehn Milliarden Euro einsparen. Da können und wollen die Kommunen nicht hintan stehen. Im Zuge der Gemeindefinanzreform, die noch im ersten Halbjahr 2003 umgesetzt werden soll, stellen sich „Experten“ wie der Staatssekretär Anzinger die Sanktionierung bei einer Weigerung der Arbeitsaufnahme (zur neuen Zumutbarkeit, siehe FA! #5) die Kürzung der Bezüge um 30 (!) Prozent vor. Zugleich sollen „Kommunale Beschäftigungsagenturen“ sicherstellen, dass besonders jugendliche Erwerbslose – 6.500 in Leipzig (Sept. 2002) – einen geregelten Tagesablauf haben. Dies könnte durchaus die Gestalt der „Hamburger Arbeit“ (HAB) annehmen. Dort kann zusätzlich zum Arbeitslosengeld gearbeitet werden, für einen Euro die Stunde! Billiger ist die Arbeitskraft wohl nur noch im Knast zu haben. Allerdings sind deutliche Angleichungstendenzen zu beobachten, ist doch durch das Damoklesschwert der Kürzung, gleichsam durch die Hintertür, ein Arbeitszwang eingeführt – nur eben nicht materieller Gestalt (Gitterstäbe). Daher bleibt auch skeptisch abzuwarten, auf wieviel „Freiwilligkeit“ das Projekt „JobChancen“, eine Kooperation der Stadt Leipzig und unter anderem der Leiharbeitsfirma Randstad, basieren wird Die Andeutungen, dass man „die dort gemachten Erfahrungen für die Umsetzung der PSA nutzen“ wolle, lässt auf nichts Gutes schließen, sind Personal-Service-Agenturen (PSA, siehe FA! #4 & #5) doch „das Herzstück der Reform“. Ebenfalls neu: Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden eins (nämlich: Arbeitslosengeld II), der Regelsatz soll bei 292 Euro monatlich liegen. Davon wären, laut Financial Times Deutschland (2.4.03), etwa 2,5 Millionen Erwerbslose betroffen. Bundesbankpräsident Welteke verdeutlichte: „Für Arbeitnehmer muss es wieder attraktiv werden, niedrig entlohnte Jobs anzunehmen.“ Anders formuliert: Finden sich auf dem „freien Markt“ nicht genügend Menschen, die miese Bedingungen akzeptieren, muss der Staat eben nachhelfen, setzt er doch mit Sozialausgaben einen gewissen Mindestlohn fest.

Leipziger Innovationen

Die im September 2001 gegründete städtische Personelle Unterstützung von Unternehmen Leipzig (PUUL) GmbH zielt in die gleiche Richtung. Sie „übernimmt dabei die Aufgabe, Unterschiede zwischen dem Bedarf und Anforderungen von Arbeitgebern an ihre Arbeitskräfte sowie dem Angebot und der Qualifizierung der Arbeitnehmer auszugleichen.“ Dies stellt klar eine indirekte Subventionierung privater Unternehmen dar: die Kosten der Ausbildung sind vergesellschaftet, von einer Gewinnbeteiligung im Gegenzug ist indes noch nichts bekannt geworden.

Dieses Muster der PUUL GmbH wird zu allem Überfluss seit diesem Jahr mit JOBIMPUULS auf Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeweitet. Auch in den Zeilen des Hartz-Kommissionsberichts findet sich – dank Kommissionsmitglied OBM Tiefensee? – dieser Ansatz, den Unternehmen die Kosten der Ausbildung abzunehmen: Ausbildungszeitwertpapier (siehe S. 2). Ganz direkt hingegen agiert das städtische Amt für Wirtschaftsförderung. Ihm stehen für dieses Jahr 200.000 Euro zur „Sicherung strukturbedeutsamer Arbeitsplätze“ und „zur Unterstützung expandierender Unternehmen“ zur Verfügung. Auf diese Weise sollen 40 Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden – 5000 Euro pro Kopf und Jahr in der Tretmühle. Die neuerlichen Vorschläge aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums und die Praxis der Stadt Leipzig machen deutlich, dass es sich bei der „Arbeitsmarktreform“ nicht um die Bekämpfung der Erwerbslosigkeit handelt, sondern um die Rücknahme bisher gewährter Standards und die finanzielle Unterstützung privater Unternehmen. Deutlich wird damit auch, dass es sich vor allem um ein Problem handelt menschliche Arbeitskraft kann aufgrund der Maschinisierung nicht mehr umfassend ausreichend rentabel in den Produktionsprozess eingebunden werden. So kommt der kapitalistische Wirtschaftskreislauf ins Stocken. Das ist insofern unser Problem als wir die Misere in städtischen Arbeitshäusern ausbaden dürfen.

Dass solche „Neuerungen“ von Parteifreunden wie dem Thüringer Ministerpräsidenten Vogel gleich wieder kassiert werden, zeigt nur, dass sie zwar wissen, was zu tun ist, sich aber nicht trauen – daraus resultiert der vielbeschworene „Reformstau“.

Der einzige Ausweg, der uns von staatlich-städtischer Seite „angeboten“ wird, ist, Marktlücken zu schließen, unsere Kreativität der Ordnung zu widmen, die uns außer schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen nichts zu bieten hat – und noch nie hatte! In Leipzig soll dazu alljährlich ein „Ideen- und Innovationswettbewerb für Projekte zeitweiser Arbeitskräftenachfrage“ veranstaltet werden – Olympia gehört zweifelsfrei zum Kreis dieser Projekte.

A.E.

Hartz-Gesetze

Das Kaninchen und die Schlange

Die klare Gliederung des Hartz-Papiers in dreizehn „ Module“ erleichtert Einzelbetrachtungen erheblich – dafür gebührt der Kommission unser Dank als ZeitungsmacherInnen. Im folgenden nehmen wir das „Modul 3“ unter die Lupe…

Leistung für Leistung, so soll nach den Entwürfen der Hartz-Kommission und dem Willen der de facto SPD/Grüne/CDU/FDP-Regierung der neue Sozialstaat aussehen. Nicht, dass der alte so toll gewesen wär´, aber der „neue“ ist eine größere Zumutung – nicht nur für jene, die (Lohn-) Arbeit suchen und keine finden. Die neoliberale Ideologie vom Konkurrenzkampf in der besten aller Welten dient nun auch dazu, das allgemeine Risiko (in einer kapitalistischen Gesellschaft zu leben) dem Individuum aufzubürden. Die Idee der „gesunden Konkurrenz“ flankiert nicht mehr nur zur Produkionssteigerung in Betrieb und Büro, sondern auch Lohnsenkung und Entrechtung. Das „Modul 3“ der Kommission befasst sich mit den Regelungen der Zumutbarkeit bei der Vermittlung in neue Abhängigkeitsverhältnisse. Es geht dabei in erster Linie darum, persönliche Widerstände der Erwerbslosen zu überwinden. Dies soll durch die Verschärfung des unmittelbaren wirtschaftlichen und administrativen Drucks bewerkstelligt werden. So wird zum einen die Beweislast umgekehrt: Erwerbslose müssen nun dem Amt darlegen, dass ein Angebot unzumutbar ist. Zum zweiten wird dies durch eine Reihe von Änderungen allerdings schier unmöglich gemacht!

Eine Pflicht zur Mobilität – umschrieben als „Eigenleistung“ – wird allen Erwerbslosen auferlegt: Pendeln oder gar ein Umzug im Gebiet der BRD oder EU wird nach drei Monaten Arbeitslosigkeit von jungen und ledigen, nach sechs Monaten auch von familiär gebundenen Erwerbslosen gefordert. Es gilt: für einen (auch befristeten) Vollzeitarbeitsplatz ist eine Trennung des Haushalts generell zumutbar. Selbst für Teilzeitarbeit soll diese Regelung gelten, solange der erwartete Gesamtlohn die Umzugskosten übersteigt. So wird der Umzug einer alleinerziehenden Frau von Gera nach Leipzig bald keine Ausnahmeerscheinung, sondern staatlich erzwungene Normalität sein.

Unter „Mitwirkung“ verstehen wir in Zukunft die unverzügliche Meldung beim Amt, sobald eine Kündigung ausgesprochen ist … andernfalls drohen Abzüge beim Arbeitslosengeld. Und wer „Glück“ hat, wird von dort gleich weitervermittelt in eine Zeitarbeitsfirma (PSA): als zumutbar gilt vom ersten Tag an ein um 20 Prozent verminderter Lohn. Das verschärfte Vorgehen gegen Langzeitarbeitslosigkeit will es, dass nach zwölf Wochen schon ein Lohnabschlag von 30 Prozent, und nach einem halben Jahr eine Entlohnung in Höhe des Arbeitslosengeldes hingenommen werden sollen. Wer sich im Sinne der „Mitwirkung“ oder „Eigenleistung“ nicht kooperativ zeigt, wird mit Sperrzeiten und dauerhaften (!) Kürzungen bedroht, die schnell an die Existenz gehen.

Als generell zumutbar gilt dementsprechend auch die Vermittlung in Personal-Service-Agenturen und Zeitarbeitsfirmen (siehe Kasten), Unterqualifizierung und Neuerschließung von Berufsfeldern sind nicht ausgeschlossen. Affront sondergleichen aber – und hier zeigt sich deutlich, wo der Sozialstaat steht – ist eine kleine Klausel: führen „verhaltens- oder personenbedingte Gründe“ in der PSA zur Kündigung, folgt dem eine Kürzung oder gar Sperre des Arbeitslosengeldes! Viel Phantasie ist nicht nötig, um sich auszumalen, wie Arbeit„geber“ auf Lohnforderungen, Auffälligkeiten oder auch gewerkschaftliches Engagement reagieren werden. Überhaupt zielt das gesamte Konzept nicht nur auf eine allgemeine Senkung des Lohnniveaus, sondern auch auf das Brechen des Individuums – klar, ohne Willen. gibt es auch keine Forderungen und keine Widerstände mehr.

Insgesamt zeigt sich eine nicht geringe Widersprüchlichkeit: einerseits werden „Eigenleistungen“ und Engagement bei der Arbeitssuche verlangt, als handele es sich dabei um ein besonders rares Gut und allgemeines Ideal; andererseits werden harsche Sanktionen angedroht für den Fall, dass jemand nicht nach Lohnarbeit strebe. Von einer Freiheit der Berufswahl ist kein Wörtchen mehr zu lesen …

Nun ist der gefängnisartige Charakter des Lohnsystems keine Neuerung eines VW-Managers. Der Hartz-Kommission verdanken wir nur, dass Zwänge uns weniger geschminkt vor Augen treten. Die Regierung und ihre „Experten“ glauben wohl, dass wir uns dies bieten – und uns einschüchtern lassen. Nur wenn wir verängstigt sind, uns nicht zu rühren wagen, kann das vorgeschlagene Konzept „Erfolg“ haben. Wollen wir dem etwas entgegen setzen, müssen wir unsere Isolierung untereinander durchbrechen und über unsere Ängste sprechen … ohne wie das Kaninchen vor der Schlange zu erstarren. Denn gemeinsam können wir auch konkrete Zwangsmaßnahmen abwehren … Solidarity forever!

A.E.

Denkbar wäre zum Beispiel auch folgendes Szenario:

Anja Schmidt , 25 Jahre, Fleischverkäuferin, 1000 Euro Nettolohn, wird zum 31. Januar 2004 von ihrem Kaufhaus entlassen. Sie muss sich am Tag, an dem sie ihre Kündigung bekommen hat beim Arbeitsamt melden, meldet sie sich erst später muss sie nach den neuen Hartz-Gesetzen mit einer Kürzung ihres Geldes rechnen.

Anja Schmidt erhält ein Arbeitslosengeld von 610 Euro. Das JobCenter (vormals Arbeitsamt) steckt sie nach einem Monat in eine Leiharbeitsfirma, umgetauft in „PSA“. Die wird von der bekannten und beliebten Firma Randstadt betrieben.

Die PSA verleiht sie sofort zurück an ihr Kaufhaus. Das ist jetzt erlaubt. Sechs Wochen muss sie zur Probe für ihr Arbeitslosengeld arbeiten. Danach macht sie ihren alten Job für 800 Euro, also 20% weniger. Diesen Tarif hat ver.di mit Randstadt gemacht. Da ihre Warmmiete 400 Euro beträgt bleiben ihr zum süßen Leben noch 400 Euro übrig.

Anja Schmidt ist empört. Doch das JobCenter droht ihr mit 12 Wochen Sperrzeit, wenn sie die Leiharbeit nicht annimmt.

FAU gegen BZA & DGB

Auf einen Überraschungseffekt konnte das „Rhein-Main-Bündnis“-Aktionsbündnis gegen die „Arbeitsmarktreform“, an dem sich auch die lokalen Gruppen der Freien ArbeiterInnen Union (FAU) beteiligen sicher bauen als sie sich am 6. Februar in Frankfurt versammelten.

Seit dem 30. Januar befinden sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) in Tarifverhandlungen. Warum der ganze Terz? Die ,,Gewerkschaften [verhandeln], obwohl sie gar nicht müssten. Denn das Gesetz garantiert bereits, dass Zeitarbeiter in den Entleihbetrieben so wie ihre fest angestellten Kollegen bezahlt werden.“ (SZ, 15.2.03) Aber die ungesicherten Verhältnisse der Zeitarbeit machen sich erst recht bezahlt, wenn der Lohn für Zeitarbeiterinnen deutlich unter denen der fest Angestellten liegen. Dies sicherte „Super-Minister“ Clement, wohl wissend um den guten Draht zwischen SPD und DGB, bereits im November zu: 20 Prozent Lohnschere! Die zwangsverpflichteteten Erwerbslosen werden so zu LohndrückerInnen wider Willen. Eine weitere Variante entdeckte jüngst die Telekom: die Stammbelegschaft in Bonn wird entlassen und in die firmeneigene Agentur vermittelt, von dort werden sie direkt an ihre alten Arbeitsplätze entliehen – freilich zu geringerem Lohn.

Gegen diese massiven Verschlechterungen richten sich die Aktionen der verschiedenen Hartz-Bündnisse und der FAU. Durch gemeinsame Aktionen soll der DGB-Apparat unter Druck gesetzt werden. Seit Ende Januar kommt es immer wieder zu Protesten, unter anderem in Berlin, Hamburg, Hannover und … Frankfurt.

Dort wurden am 6.2. kurzzeitig die Räume der „jobs in time“-AG besetzt. Deren Geschäftsführer nämlich führt für die BZA die Tarifverhandlungen – diese wurden dann aufgrund der unerwarteten Probleme für Stunden unterbrochen. Eine direkte Aktion wirkt besser als tausend Worte.

A.E.

Hartz-Gesetze

Ich-AG Berlin

Die dpa meldet Mitte Februar, dass die Ich-AG erstmals breitere Umsetzung finden soll: bei der Berliner Verkehrsgesellschaft. Der erste Vorstoß eines kommunalen Unternehmens in diese Richtung die bisher angestellten BusfahrerInnen sollen die Busse kaufen und dann im Auftrag der BVG die Linien eigenverantwortlich betreiben.

Auch wenn ob dieses Vorschlags von Vorstandschef Andres von Arnim ein allgemeines Kopfschütteln – es reichte von ver.di bis FDP – einsetzt, genau darauf zielt die neue Gewerbeform „Ich-AG“ (Modul 9, Hartz-Papier). Eine einfache Ausgliederung in Tochtergesellschaften (wie bei der LVB) reicht wohl nicht mehr. Demgegenüber bietet das Modell nach Modul 9 zahlreiche Vorteile: alle Sozialleistungen bezahlt die Ich-AG selbst, das wirtschaftliche Risiko trägt ebenfalls die Ich-AG, es gibt staatliche Subventionen und „eigenständige Unternehmen“ finden schwer zu kollektiven Kämpfen.

A.E.

Hartz-Gesetze

Feierabend! vorm Arbeitsamt

Für den 5. und 6. Februar 2003 war zu einem Tag der Erwerbslosen aufgerufen worden, werden da doch allmonatlich die aktuellen Arbeitslosenstatistiken verkündet. Für Feierabend! Grund genug, etwas engeren Kontakt zu suchen mit den zu allererst Betroffenen. Mit Militanten der FAU Leipzig fanden wir uns an einem sonnigen Morgen zum Frühstück zusammen, schließlich dauert es eine Weile, bis zehn Liter Wasser zum Kochen gebracht sind. Es sollte an diesem Tag Tee geben vor´m Arbeitsamt, ein Schwätzchen, und die Schwerpunktausgabe zu den neuen Hartz-Gesetzen. So reisten wir frohen Mutes in der Straßenbahn zum Ort des Geschehens.

Der Stand war fix aufgebaut, die FAU-L verteilte Flugblätter, in denen der DGB wegen der Tarifverhandlungen für ZeitarbeiterInnen scharf kritisiert wurde, und wir harrten der ersten Durstigen. Die meisten Menschen aber eilten an uns vorbei, gehetzt zum Termin mit dem „Schicksal“.

Nur mit zwei [sic!] Erwerbslosen kamen wir ins Gespräch, und mit dem Ordnungschef des Arbeitsamtes. Jene zeigten sich rat- und hoffnungslos, dieser verwies uns des Privatgeländes Arbeitsamt, Wie ausbrechen aus der Tretmühle, wie helfen …? Diese Fragen bleiben offen, aber wir werden sie weiterhin stellen!

A.E.

Hartz-Gesetze

AHA!

Im Januar richten wir besondere Aufmerksamkeit auf das Hartz-Konzept, das seit Anfang des Jahres auch gesetzlichen Rückhalt erfährt. Am 7.12.02 richtete die Freie Arbeiterinnen-Union Leipzig eine Informationsveranstaltung aus. Im Anschluss fand sich eine Initiative „AntiHartzAktion!“ zusammen.

Aha! Der Name klingt einleuchtend; einleuchtend und anstachelnd. Kein Wunder, denn was da seit ein paar Wochen Gesetz ist und noch ausgebaut werden soll, ist schlicht ein Affront! Der schon geläufigen Praxis der Zeit- und Leiharbeit, des Subunternehmertums und der Auslagerung wurde nun fester, legaler Boden unter die Füße und eine spezielle Verwaltungsstruktur (sogenannte PersonalServiceAgenturen) an die Seite gegeben … und die Praxis soll laut Regierungserklärungen in naher Zukunft noch mehr Raum greifen. Der Oberbürgermeister Leipzigs, selbst Mitglied der Hartz-Kommission, nutzt die Gelegenheit zur Profilierung des Standorts und will mit seiner Verwaltung eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung des institutionellen Rahmens einnehmen.

Die Gewerkschaften werden Tarifverträgen für Zeitarbeiter zustimmen, die 20 Prozent unter den Löhnen der Stammbelegschaft liegen.“

Wirtschafts- & Arbeitsminister Clement (SPD) am 27.11.02 auf einem Symposium der Zeitarbeitsfirma Adecco in Berlin.

Die Initiative Aha! (z. Zt. FAU Leipzig und Einzelpersonen) will dafür sorgen, dass sich die VertreterInnen des Standorts dieses Mal zu weit aus dem Fenster gelehnt haben … bis zu einem Prager Fenstersturz wird es aber wohl noch eine Weile dauern. Denn zuerst müssen sich die Betroffenen, die einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung darstellen, über die Konsequenzen klar werden und den Mut wie die Ausdauer finden, selbst für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu kämpfen.

Um dabei etwas nachzuhelfen, wird es in nächster Zeit weitere Veranstaltungen und erste Aktionen zum Thema geben – so etwa am 1. Februar 2003 (Samstag) um 18:00 Uhr im Keller des Café Louis (Kochstr. 2, LVB-Haltestelle Südplatz).

A.E.

Wiedernoch weben am Leichentuch?

In diesem Heft wollen wir uns, als Beitrag zur aktuellen Diskussion, mit der Sozialen Frage, dem sogenannten „ Kampf der Klassen“ befassen. Der Begriff der Klasse wirft heutzutage einige gewichtige Fragen auf, gar die nach seiner Berechtigung. Denn zuallererst scheint er Grenzziehung zu betreiben, Berliner Mauern zu errichten: zwischen den „guten“ Arbeitern und den „bösen“ Kapitalisten. Dem entgegen denken wir, dass sein ideeller Kern auch heute noch von Bedeutung ist, indem er nämlich auf einen Zustand verweist, der noch immer seiner Aufhebung harrt.

Besonders die in den Diskussionen um das Hartz-Konzept viel beschworene und blumig beschriebene Ich-AG – die großzügig auch auf eine Familien-AG anwachsen darf – ruft unwillkürlich einige Zeilen Heines ins Gedächtnis: „Wir haben vergebens gehofft und geharrt / Er hat uns geäfft, gefoppt und genarrt“, und erinnert so an die schlesischen Weber. Diese Assoziation mit frühkapitalistischen Verhältnissen, den Heimwerkstätten der Weber, die quasi als Familien-AG Tag und Nacht in wirtschaftlicher Abhängigkeit schufteten, und das ganze unternehmerische Risiko zu bürden hatten, machte uns stutzig.

Historischer Exkurs

Meine Untersuchung mündete in dem Ergebnis, dass Rechtsverhältnisse und Staatsformen weder aus sich selbst zu begreifen sind noch aus der sogenannten Entwicklung des menschlichen Geistes, sondern vielmehr in den materiellen Lebensverhältnissen wurzeln.“ (1)

Dem Klassenbegriff haftet in den heutigen Diskursen etwas seltsam verstaubtes an. Und tatsächlich war es vor allen Dingen das 19. Jahrhundert, in welchem er seine Blüte feiern konnte. Ob Drei-Klassen-Wahl-System in Preußen, Verurteilungen wegen Aufhetzung zum Klassenhass, Klassenkämpfe oder Klassentheorie — zumindest auf. den deutschen Territorien herrschte eine eindeutig nach Klassen bestimmbare Vergesellschaftung. Der schwelgenden Hocharistokratie, dem Adel und dem Großbürgertum stand ein Heer von Elend und Not bedrohter Menschen gegenüber, rechtlos zum Spielball der Mächtigen degradiert. (2) Die Unterteilung in Erste und Zweite (damals wahrscheinlich auch in Dritte) Klasse, wie wir sie noch heute bei der Deutschen Bahn finden, erinnert daran. Für den einfachen Mann (von den Frauen ganz zu schweigen) gab es keinen Weg zum Bürgertum, geschweige denn zur Aristokratie, allerhöchstens noch den lebenslangen Umweg übers Kleinbürgertum.

Aber auch für die betuchten Bürger öffnete sich nur äußerst selten ein Türchen zu der Herren Tische. Wer in seine Klasse geboren wurde, war auf sie festgelegt. War die Mutter Näherin, wurde es die Tochter oftmals auch, besaß Vater einen Handelskontor, übernahm diesen sein Sohn, und befahlen die Eltern über 20.000 Untertanen, so taten es ihnen ihre Kinder gleich. Aber was unterschied eine Klasse vom Stand? Und was hat es mit den großen Klassenkämpfen und vor allen Dingen mit Marxens Theorie der Klassengegensätze auf sich? Mit den Begriffen Besitz, Erwerb und Sozietät sollen drei Schlüssel zum Verständnis des Klassenbegriffs angeboten werden.

Besitzklassen

Unter Besitz sollen insbesondere die konkreten Lebensumstände (Güter) verstanden sein, in denen Menschen ihr Leben entwerfen. Man sieht schnell, dass sich hier eine grobe wenn auch statische Unterscheidung in Klassen anbietet. Auf der einen Seite die Klasse der nahezu Besitzlosen, auf der anderen die der Besitzenden. Es ist ein qualitativer Unterschied, ob jemand über Haus, Land, Gesinde, „Welfenschatz“ oder andere Güter verfügen kann oder eben nicht. Am Beispiel der Feudalgesellschaft lässt sich das am einfachsten verdeutlichen. Adel und Aristokratie vererbten ihren Besitz via Land und Güter innerhalb der Familie, während weite Teile der Bevölkerung oftmals nur ihre Leibeigenschaft an ihre Kinder weiterzugeben vermochten. In der Feudalgesellschaft, um beim Beispiel zu bleiben, lassen sich also zwei verschiedene Besitzlagen klassifizieren.

Erwerbsklassen

Nun scheint das eine sehr ungenügende Klassifikation zu sein, zumal es schwer fällt, diese Unterscheidung auf gegenwärtige gesellschaftliche Umstände zu projizieren. In den hochentwickelten Industrieländern ist die Klasse der Besitzlosen beinahe verschwunden – relative Unterschiede sind oftmals rein quantitativer Natur – eine allein auf dem Besitzstand fußende Klassenrhetorik scheint demzufolge völlig unzureichend (3). Gehen wir noch einmal zum Beispiel der Feudalgesellschaft zurück. Besitz wurde hauptsächlich durch Vererbung erworben. Daneben waren Raub, Kauf und Schenkung die gängigsten Erwerbsarten, deren günstigste Voraussetzung natürlich wiederum … Besitz war. Durch Arbeit konnte man zwar überleben, aber selten Besitz anhäufen. Das änderte sich erst durch den durch Handel bedingten Aufstieg des Bürgertums. Der Erwerb von Besitz durch Handel, also durch gewinnbringenden Kauf und Verkauf, wurde schnell zu einer wesentlichen Dynamik gesellschaftlicher Veränderung. Dass von einer solchen Dynamik eher die ehemalige Klasse der Besitzenden profitierte, ist einsichtig. Wer konnte im 19. Jahrhundert schon Kupferminen ver- oder Anteilsscheine an Rüstungsbetrieben einkaufen? Insoweit also der Erwerb von Besitz auf schon vorhandenem Besitz fußte, übertrug sich der Klassenunterschied. Hier die Masse der Menschen, deren Erwerb gerade ausreichte, Überleben zu sichern, dort eine Gruppe, deren Besitz durch Erwerb stetig stieg (akkumulierte). Erwerbsklassen waren also insofern identifizierbar, als es einen qualitativen Unterschied zwischen Menschen gab, deren „Erwerbsarbeit“ keinerlei Chancen auf Besitz bot und denen, deren Erwerb immer größere Chancen der Besitzanhäufung mit sich brachte. Das so oft sorglos im Mund geführte Wort der „Chancengleichheit“ rekurriert auf eben diesen Tatbestand.

Soziale Klassen

Aber auch die auf Besitz ruhende Klassifikation nach Erwerbschancen bereitet Schwierigkeiten, versucht man sie auf gegenwärtige Verhältnisse zu übertragen. Die zunehmende Komplexität der Güter- und Kapitalkreisläufe, die Verteilungsmechanismen des modernen Staates (4 ) verwischen die Grenzen zwischen den Erwerbsklassen einer Gesellschaft. Letztlich sind sie gegen die Risikobereitschaft jedes einzelnen relativiert. Nehme ich einen Kredit auf, wage ich die Umschulung, investiere ich in Rente oder Rendite? Besitz vermindert zwar das Risiko bedrohlichen Verlusts, ist aber nicht mehr kategorische Voraussetzung für, gute Erwerbschancen. Zwar sind noch immer ganze Schichten der Bevölkerung im Erwerb chancenlos – vor allem marginalisierte Gruppen wie Migrantlnnen, kriminalisierte jugendliche, körperlich Beeinträchtigte etc. pp. – aber nach ihren Erwerbschancen lassen sie sich nicht qualitativ klassifizieren. Fasst man allerdings die Besitz- und die Erwerbslage allgemein als Lebenslage auf, bietet sich noch eine weitere Möglichkeit der Klassifikation, wie wir sie auch schon aus dem 19. Jahrhundert kennen. Ohne Besitz von Land (Heim) und Gütern, ohne Chance durch Erwerb selbiges jemals zu erlangen, waren Menschen prekär abhängig von Miet- und Arbeitsverhältnissen, räumlich und zeitlich immobil in Milieus verwurzelt, in denen gleiche Erfahrungen ähnliche Lebenslagen prägten (soziales Leben). (5) Demgegenüber gab es einige, die ihren Wohn- und Lebensraum frei bestimmen konnten, äußerst mobil waren und allerhöchstens in kleinen Familien mit Hof-und Hausstab (Gesinde) lebten (individuelles Leben). Zwischen den beiden Lebenslagen schossen oftmals unüberwindliche Mauern auf, so dass es kaum Durchdringungen gab. Insoweit sich also die Lebenslagen qualitativ von einander unterschieden, stand die sozialisierte Klasse der individualisierten gegenüber.

Stellung im Produktionsprozess

Aber auch diese Klassifikation stellt uns vor erhebliche Probleme, wollten wir sie auf gegenwärtige Umstände in den Industrieländern übertragen. Durch die Relativierung von Besitz und Erwerbschancen prägt Individualisierung heute ein heterogenes Feld von Lebenslagen, in denen die Lebensumstände und -erfahrungen jedes Einzelnen erheblich differieren. Ja selbst große Teile der Sozialisation sind in die Institutionen des modernen Staates gelagert. Aber was soll – so könnte man an dieser Stelle berechtigter Weise einwerfen – die Rede von Klassen dann heute noch bedeuten? Und da – nun kommt´s – hat uns Marx die Augen geöffnet. Er sah die Klassengesellschaft seiner Zeit, die chancenlos Besitzlosen und die risikofreudigen Besitzenden, die verelendeten sozialen Milieus und die im Überfluss schwelgenden Herrenhäuser. Und sein Verdienst ist es u.a., diesen sichtbaren qualitativen Unterschied, auf die Sphäre der Produktion, auf die. Prozesse der kapitalistischen Produktionsordnung zurückgeführt zu haben. Denn genau hier war der Klassenunterschied „rein“ (abstrakt) anschaubar. Und ist es, wohl bemerkt, auch heute noch, trotz allem Gerede von flachen Hierarchien und Aktienbeteiligung. (6) Das individualisierte Eigentum an den Mitteln der Produktion, historisch aus der Besitzlage entsprungen, bemächtigte einen Teil der Menschen im Produktionsprozess derart mit Verfügungsgewalt, dass ihnen der Rest ohnmächtig gegenüber stand, Und dieser Klassenunterschied regeneriert sich überall dort, wo Produktion unternommen wird und via Eigentumsrecht Menschen Verfügungsgewalt über Produktionsanordnungen gewinnen und damit andere in ökonomische Abhängigkeit von ihnen stürzen.

Arbeitskampf als Interessenkonflikt von Klassen

Ohne Zweifel waren es die Arbeitskämpfe der vergangenen Generationen, die dafür sorgten, das die Grenzen zwischen den Besitz-, Erwerbs- und sozialen Klassen zunehmend brüchig wurden. Derart, dass der Klassenunterschied im Alltag der Industrieländer kaum noch sichtbar, leibhaftig wird. Ganz im Gegenteil zu den Ländern der „Zweiten Welt“. Solange allerdings die Klassengesellschaft fortbesteht, als „reine“ (abstrakte) in der Ordnung der Produktion, lautet die entscheidende Frage der Gestaltung unserer Gesellschaftlichkeit: wer kann Kraft seines Wortes – und der entsprechenden (strukturellen) Gewalt – die eigenen Interessen [besser] durchsetzen? Wer kann Gestaltung erzwingen? Wem nutzt die bestehende Ordnung, wem nicht? Wer hat ein gesteigertes Interesse an deren Aufrechterhaltung? Dass das Feld dieses Interessenkonfliktes wesentlich auf der Ebene der Produktion zu suchen ist, zeigt schon das Bemühen des modernen Staatsapparates an, dessen Gestaltungswille immer wieder von neuem um die Sphäre der Produktion kreist. Hier stehen sich jedoch, bedingt durch die Stellung im kapitalistischen Produktionsprozess, die, Interessen zweier Klassenlagen konfliktreich gegenüber, Aber ist man sich dessen denn bewusst?

Macht und Politik zum Durchsetzen von Interessen

Das liberale Projekt repräsentativer Staatspolitik, in der heutigen Foren der Bundesrepublik (8), war zur Befriedung von Interessenskonflikten innerhalb von Vergesellschaftungsprozessen angetreten. Doch erwies es sich im Verlauf als unfähig, trotz einiger Erfolge der Sozialdemokratie, wie u.a. die Fortschritte im Arbeitsrecht, wirklich zwischen den konkurrierenden Interessen derart zu vermitteln, das eine Aufhebung der Klassengesellschaft möglich wurde. Im Gegenteil, und das zeigt die derzeitige „Hartz-Reform“ ganz deutlich, sobald der Druck der Arbeitskämpfe nachlässt, sind bereits erstrittene Fortschritte wieder in Gefahr. Es ist heute nicht ausgeschlossen, dass der Klassenunterschied im Alltag der Industrieländer kaum noch sichtbar, leibhaftig wird. Woran liegt das? Unseres Erachtens vor allen Dingen daran, dass es schließlich Menschen mit Bewusstsein und Interesse sind, die derlei Prozesse tragen. Politiker, mit dem hauptsächlichen Interesse ihres eigenen Machterhalts; Unternehmer, deren Interesse einzig und allein der Gewinnmaximierung dient, und nicht zuletzt die breite Bevölkerung, die die Chancen eines gemeinsamen Bewusstseins als Klasse ungenutzt lässt, lieber Ideologien wie Rassismus, Konkurrenz oder Individualismus folgt und sich damit die einzige substanzielle Möglichkeit zur dauerhaften Verbesserung ihrer Lebenssituationen beschneidet: die vereinte, zielgerichtete Aktion im wirtschaftlichen als gesellschaftlichen Bereich, dem Arbeitskampf mit dem Ziel der Aufhebung der Klassengesellschaft.

clov & A.E.

(1) Karl Marx in d. Rheinischen Zeitung um 1843
(2) vgl. Bernt Engelmann, Wir Untertanen, Fischer 1976
(3) Parolen wie „Her mit dem schönen Leben!“ á la attac und IGM-Jugend sind daher auch eher Ausdruck von Sozialneid denn Zeichen tieferer Analyse.
(4) Nicht zuletzt begnügt sich der moderne Staat damit, in den Verbesserungen der Erwerbschancen seinen primären Bildungsauftrag zu sehen.
(5) Das Bild des Schlafburschen (-mädchens) mag genügen: Es waren Leute, die während der Arbeitszeit des Bettbesitzers selbiges zum Schlafen mieteten.
(6) Erstere werden auf einmal wieder ziemlich steil, wenn es um Entlassungen (Krisensituationen) geht, und wer sich so viele Aktien seines Betriebes leisten kann, dass er mitreden kann, der braucht, ehrlich gesagt, nicht mehr zu arbeiten.
(7) Peripherie – teilweise Infrastruktur, mittelkapitalistische Produktionsordnung (bestes Beispiel ist der derzeitige Generalstreik in Venezuela.)
(8) Rechtstitel

Theorie & Praxis

Einsicht in die Notwendigkeit

Bereits in der Ausgabe #7 des Feierabend! wiesen wir auf die EU-Bildungsministerkonferenz hin, die vom 18.-19. September 2003 in Berlin stattfindet. Ziel und bisherige Vorgänge des „Bologna-Prozesses“, der auf der Konferenz weiter geplant wird, sollen im Folgenden erläutert werden.

Bologna. Das ist nicht nur die Stadt der wohl berühmtesten Spaghetti. In dieser Stadt nahmen im Juli 1999 auch die Vorstellungen von einem einheitlichen europäischen Hochschulraum erstmals Gestalt an. In einer Er­klärung (1) betonten die EU-Bildungsminister die Notwen­digkeit, den Rückstand auf die USA in Sachen Investitionen und Gaststudierender bis 2010 auf­zuholen. Die EU als größter Wirtschaftsraum der Erde (2) braucht auch einen gemeinsamen Hochschulraum – in dem „Wis­sen produziert“ wird.

Bisher beteiligen sich 33 Staaten und internationale Institutionen an dem Projekt – darunter befinden sich die EU-Staaten, die Beitrittsländer von 2004, die Staaten des Europarates und die EU-Kommission. Die Beteili­gung am Bologna-Prozess, der gern als „freie Vereinbarung“ dar­gestellt wird, ist nicht vertraglich geregelt und also nicht einklagbar – aber sie ist politisch bindend. Das Damokles-Schwert der Nie­derlage im internationalen Wett­bewerb erlaubt den politischen Entscheidungsträgern keine Abweichung. So sind sie gefangen von dem Teufel, den sie selbst an die Wand malten, um ihr Pro­jekt zu rechtfertigen. Zusammengehalten aber von scheinbaren Sachzwängen und von nicht mandatierten Stellvertretern ist der Bologna-Prozess alles andere als eine freie Vereinbarung! Die Reformen zielen nämlich zu allererst auf einen europäischen Arbeitsmarkt – die Universität als Trai­ningslager für die Lohnsklaverei.

Kernpunkt der „Strukturreformen“ für einen „wettbewerbsfähigen und dyna­mischen Hochschulraum“ ist die Zweitei­lung des Studiensystems. Mit der Einführung von Bachelor (BA)- und Master (MA)-Studiengängen wird diese Teilung in „berufsqualifizierende“ und „akademi­sche“ Bildung hierzulande bereits vorge­nommen. Mit Hilfe eines Leistungs­punktsystems (ECTS) soll eine internati­onale Vergleichbarkeit des Studiums ga­rantiert werden. Suggeriert wird in diesem Zusammenhang, dass dadurch die persön­lichen Chancen auf dem (inter-)nationa­len Arbeitsmarkt steigen. Entsprechend positiv sind die Reaktionen der Studieren­den: 1999 waren erst 0,4 Prozent (6.700) in BA/MA eingeschrieben – zwei Jahre später waren es bereits 2,1 Prozent (39.000). In Deutsch­land wurden diese Neuerungen maßgeb­lich von der Hoch­schulrektorenkonferenz initiiert. Wie be­reits erwähnt, bestehen mit den BA/MA-Stu­diengängen und der ECTS-Zertifizierung schon wichtige Be­standteile der neuen Bildung. Die Zertifi­zierung ist notwendig, um das Baukastensys­tem von BA/MA um­zusetzen und die Hochsäulen in Kon­kurrenz zueinander zu setzen – nicht nur in Forschung und Lehre, sondern auch bei der finanziellen Ausstat­tung über Drittmittel. Durch eine externe Be­wertung jeder einzel­nen Hochschule soll ihre Qualität gesichert werden. Nach wel­chen Maßstäben gewertet wird, lässt sich leicht buchstabieren: Rentabilität für In­vestoren und „beste“ Chancen für Studie­rende. Die Reformen ändern zwar prinzi­piell nichts in der Branche, sie erhöhen allerdings den unmittelbaren ökonomi­schen Druck auf die (unfreien) Akteure im Bildungswesen.

Die Initiative und die Verantwortung für den Umbau liegt bei den Hochschulen selbst. Positiv zu verbuchen sind dabei eine erleichterte Mobilität der Studierenden (die sich das leisten können) und eine intensivere Zusammenarbeit der Hoch­schulen in Europa. In modernen Zeiten wird oft und gern auf die Freiwilligkeit und Autonomie der einzelnen Akteure, be­sonders der Hochschulen und der Stu­dierenden hingewiesen. Eine „Autonomie“ wie sie in den Verhandlungen um den sächsischen Hochschulkonsens bestanden hatte (siehe Kasten). Aber sie spielen mit: Die beteiligten und verantwortlichen Hochschulen haben sich 2001 eigens für „Bologna“ zusammengeschlossen in einer European University Association (EUA). Auf ihrem letzten Gipfel in Graz (Mai 2003) stellte die Europäische Vereinigung der Universitäten folgende Forderungen an den politisch verbindlichen Prozess:

> Wahrung der Chan­cengleichheit und des „demokratischen“ Hochschulzugangs

> Erhalt europäischer Eigenheiten – Bil­dung als öffentliche Angelegenheit – und der

> Verbindung von For­schung und Lehre

> Gewährleistung der Qualitätssicherung

Die Studierendenvertretungen begrüßen ebenfalls die europaweite Initiative zur Re­form und versprechen sich von der „In­ternationalisierung“ eine Verbesserung der studentischen Lebens- und Lernsituation. Sie warnen zugleich vor einer „Ver­schulung des Studiums“. In dem Maße aber, wie sich beide Akteure – Hochschu­len und Studierende – zum obersten Ziel, zur arbeitsmarktgerechten Ausbildung bekennen, sind alle Bedenken und Vorbehalte nichts als Schall und Rauch. Denn was „der Arbeitsmarkt benötigt“ liegt außerhalb ihrer Kompetenzen, das Bil­dungswesen ist und wird abhängig blei­ben von den Forderungen des Kapitals.

Die etablierten Institutionen beweisen damit wiederholt ihre Unfähigkeit, der bewusst betriebenen Politik der Ver­schlechterung der allgemeinen Lebens­bedingungen eine Absage zu erteilen. Der EU geht es um „arbeitsmarktrelevante Qualifikationen“ und „internationale Wettbewerbsfähigkeit“, nicht um die Bil­dung bewusster, mündiger Persönlich­keiten. Das bedeutet nicht nur eine geis­tige Verarmung der Bevölkerung, sondern auch eine Prekarisierung der Lehrberufe. Von Studierenden und Lehrenden werden „Mobilität“ und „lebenslanges Lernen“ ge­fordert – also die Bereitschaft, sich fortwährend den ändernden Ansprüchen des Kapitals anzu­passen. Hinter den schönen Worten verbirgt sich Rationalisie­rung auf (fast) allen Ebenen – der menschli­che Faktor als Kostenfaktor soll minimiert werden. Was bleibt, ist die funktionale Sachkenntnis mit zwingender Relevanz auf dem Arbeitsmarkt – das Gehirn ist nicht mehr als die Hardware.

So neu ist diese Perspektive allerdings nicht. Schon 1776 schrieb A. Smith: „die gesteigerte Geschicklichkeit eines Arbei­ters [lässt sich] als eine Art Maschine oder Werkzeug betrachten, die die Arbeit er­leichtert oder abkürzt, und die, wenn sie auch Ausgaben verursacht, diese doch mit Gewinn zurückzahlt.“ (3) Diese sehr spe­zielle Sicht auf „Bildung“ – Bildung als Kapital – hat sich in unserer Gesellschaft schon weitgehend durchgesetzt, wie an den Reaktionen der Studierenden auf die BA/MA ablesbar ist. Immer weiter ver­drängt wird die Anschauung von Bildung, die den Menschen in die Lage versetzt, die Welt besser zu verstehen und zu gestal­ten.

Die Gegenaktivitäten (4), die anlässlich der Ministerkonferenz angestrengt werden, orientieren sich an dieser Auffassung. Dabei wird nicht nur zur Sprache kom­men, dass der Mensch eben kein lebendi­ges Werkzeug ist (5). Debattiert werden auch Auswege aus der aus der aktuellen Misere – der Lehrenden und der Studierenden. Erst eine aktive Gestaltung der eigenen Wirk­lichkeit und der Widerstand gegen Ver­schlechterungen der Lage schaffen gesell­schaftliches Leben. In Zeiten der Stagna­tion, seien sie durch Gewalt­herrschaft oder Trägheit be­dingt, kann kein Leben entste­hen. Leben ist Unruhe!

A. E.

Kasten: Autonomie beim Hochschulkonsens

Das sächsische Kultusministerium verlangte Einschnitte im Budget der Universitäten, und wollte den Universitäten im verbleibenden Rahmen bis 2010 „Planungssicherheit“ gewähren. Der Vertrag zwischen Hochschulen und Regierung, dessen Unterzeichnung der Senat der Uni Leipzig am 5. Juni 2003 zugestimmt hat, kann nur von der Regierung, nicht aber von den Hochschulen gekündigt werden. Die Autonomie der Bildungseinrichtungen besteht nun darin, selbst zu sehen, wo sie kürzen.

Anmerkungen:
(1) Bologna-Erklärung unter www.bologna­berlin2003.de/pdf/bologna_deu.pdf
(2) Das Gesamtvolumen des Güterhandels in West­europa übertrifft mit 2.441 Milliarden Dollar das Nordamerikas (1.058 Mrd.) und Asiens (1.649 Mrd.).
(3) A. Smith: „Der Wohlstand der Nationen“. Zi­tiert nach E. Ribolits: „Wieso sollte eigentlich gera­de Bildung nicht zur Ware werden?“, in Streifzüge 2/2003, Wien, zugänglich in der libertären Biblio­thek (Kolonnadenstr. 19)
(4) Nähere Informationen und Organisatorisches unter www.eef2003.org und www.fau.org/bsy so­wie Offizielles unter www.bologna-berlin2003.de
(5) Erfahrung mit selbstbestimmtem Lernen kann man leicht sammeln, siehe S. 11 in diesem Heft

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