Schlagwort-Archive: Rote Hilfe

In Grenzen frei

Die Residenzpflicht als Bestandteil rassistischer Sondergesetzgebung in Deutschland

Im September startete in Würzburg auf zwei Routen ein Protestmarsch von an die hundert geflüchteten Menschen. Zu Fuß und per Bus wollten diese nach Berlin gelangen, um dort ihrem Protest gegen die rassistische deutsche Asyl- und Flüchtlingspolitik Ausdruck zu verleihen. Ohne größere Störungen durch staatliche Instanzen oder Neonazis kamen beide Gruppen Anfang Oktober in Berlin an, wo am 13.10. insgesamt 5000 Menschen für einen Wandel der Flüchtlingspolitik demonstrierten.

Bundesweit wird derzeit verstärkt über die deutsche Asylgesetzgebung und den damit einhergehenden Rassismus diskutiert. Dazu beigetragen hat z.B. der Rückblick auf das Pogrom in Rostock-Lichtenhagen 1992. Dieses lieferte damals den Anlass für die faktische Abschaffung des Grundrechtes auf Asyl, die drastische Senkung der Flüchtlingszahlen und der Asyl-Bewilligungsquote und Sondergesetze wie das Asylbewerberleistungsgesetz. Aber auch gegenwärtige Anschläge und Bürgermobs gegen Unterkünfte von Asylsuchenden lenken die Aufmerksamkeit auf die Lebenssituation der in Deutschland lebenden Geflüchteten.

Gleichzeitig sind mit dem Hungerstreik in Würzburg, dem Boykott von Gutscheinen in drei Heimen im Landkreis Leipzig im Juli und dem Protestmarsch wichtige Selbst­ermäch­tigungs-Bewegungen von Flüchtlingen in Gang.

Im Folgenden soll die Spezifik der Residenzpflicht beleuchtet werden, deren Abschaffung ein Ziel des Refugee-Protest-Marsches ist.

Teil eines rassistischen Ausgrenzungs-Systems

„Residenzpflicht“ meint die räumliche Beschränkung des Aufenthaltes auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt (1). AsylbewerberInnen, denen für die Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet wurde, ist es nach den §§ 56 bis 58, 85 und 86 des Asylverfahrensgesetzes unter Androhung einer Geld- oder Freiheitsstrafe untersagt, ohne schriftliche Erlaubnis den Wirkungskreis der zuständigen Ausländerbehörde zu verlassen.

Für Geduldete, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind, für die aber eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ veranlasst wurde, gelten die §§ 12 und 61 des Aufenthaltsgesetzes, denen zufolge der Aufenthaltsbereich auf das Bundesland begrenzt ist. Die Ausländerbehörden können den Bewegungsraum aber durch Auflagen beliebig weiter einschränken, wie es in zahlreichen Bundesländern bis vor kurzem praktiziert wurde und teilweise noch praktiziert wird.

Die Residenzpflicht ist bereits seit 1982 Teil der Sondergesetzgebung für Flüchtlinge. Sie komplettiert die zahlreichen anderen Ausgrenzungsmechanismen, wie Zwangsunterbringung in Lagern, Arbeitsverbot oder die minimalen Mittel zur Existenzsicherung, welche oft nur in Form von Gutscheinen oder Paketen gewährt werden. Deutschland ist europaweit das einzige Land, das die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen in dieser Weise einschränkt, und arbeitete erfolgreich dafür, dass diese Praxis, immerhin „nur“ als Kann-Bestimmung, in die EU-Aufnahme-Richtlinie aufgenommen wurde. Nur Österreich und Slowenien haben bisher davon, allerdings in abgeschwächter Form, Gebrauch gemacht.

Willkürliche Praxis

Um den Landkreis oder die Stadt, dem sie zwangsweise zugewiesen wurden, temporär verlassen zu können, müssen die Betroffen eine so genannte Verlassenserlaubnis (Urlaubsschein) beantragen. Es gibt einen Rechtsanspruch, wenn „ein dringendes öffentliches Interesse besteht“, „ein zwingender Grund das Verlassen erfordert“ oder wenn das Versagen der Erlaubnis eine „unbillige Härte“ bedeuten würde. In einigen Bundesländern werden diese allgemeinen Ausführungsbestimmungen des Bundes durch Verwaltungsvorschriften präzisiert. Für Sachsen ist wie in den meisten Ländern dazu nichts bekannt. Entscheidungen, die auf den formelhaften Kriterien beruhen, sind daher vollkommen intrans­parent und willkürlich.

Der Antrag selbst muss durch die Flüchtlinge meist langfristig im Voraus eingereicht werden. Allein dies ist ein entwürdigender Akt, den viele der Betroffenen gar nicht erst in Kauf nehmen wollen. Kommt es zur Ablehnung des Antrages, ist dies durch die AntragsstellerInnen schwer zu hinterfragen. Eine Kontrolle der Entscheidungsfindung ist schon durch die gängige Praxis, Ablehnungen mündlich auszusprechen, erschwert. Die Kampagne residenzpflicht.info empfiehlt deswegen, Anträge auf Verlassenserlaubnis grundsätzlich schriftlich zu stellen (2), um das Handeln der Behörden kontrollierbar zu machen und ggf. juristisch gegen Ablehnungen vorgehen zu können. Diese formalisierte Antragsstellung kann durch­aus auch dazu führen, dass Anträge eher bewilligt werden.

Bei mehrmaligem Verstoß gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung drohen bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe, Geldstrafen bis zu 2.500 Euro, im äußersten Fall sogar die Ausweisung.

Im negativen Sinne bemerkenswert ist die Machtfülle, die die Ausländerbehörden auch in der Frage der Sanktionierung des Verstoßes haben. Die Polizei leitet Anzeigen gegen kontrollierte Asylsuchende, die sich unerlaubt außerhalb des für sie definierten Gebietes bewegen, in der Regel an die Ausländerbehörde weiter. Diese entscheidet, ob der Verstoß als Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu werten ist, und stellt entweder Strafanzeige oder veranlasst einen Bußgeldbescheid. Es kommt vor, dass sie auch die Höhe des Bußgeldes festlegt. Wird der Residenzpflichtbruch in Form eines Strafverfahrens geahndet und vom zuständigen Amtsgericht verurteilt, wird ebenfalls die Ausländerbehörde informiert. Solche Verurteilungen verursachen dann nicht nur das Ansteigen der Krimi­nalitätsstatistik, die RassistInnen jeglicher Couleur als Anlass dienen, um gegen die „überbordende Ausländerkrimi­nalität“ zu hetzen. Sie fließen auch in aufenthaltsrechtliche Entscheidungen ein. Ebenso werden Verstöße oft als Argument für Ablehnungen von Anträgen auf eine Ver­lassenserlaubnis herangezogen, die im Sinne der Behörden dann „disziplinierend“ wirken sollen.

Protest und minimale Veränderungen

Infolge von starken und breiten Protesten gegen die Residenzpflicht Anfang der 2000er Jahre und einer Reihe von politisch motivierten Weigerungen, Bußgelder zu zahlen, wurde eines der daraus folgenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Men­schen­­rechte (EUGMR) in Straßburg verhandelt. Die Entscheidung al­lerdings bedeutet(e) einen Rückschlag für die Kriti­ker­Innen, denn der EUGMR befand im November 2007, dass die räum­lichen Aufenthaltsbeschränkungen aus seiner Sicht mit der Europäischen Men­schen­rechts­­kon­ven­tion ver­­einbar sind.

Seit 2010 gibt es aller­dings Bewegung. Es begann mit dem Beschluss der rot-roten Regierung in Bran­denburg, den Aufenthaltsbereich für Flücht­linge auf das gesamte Bundesland zu erweitern. Zudem vereinbarte Bran­den­burg mit dem Nach­barland Berlin, dass Flüchtlinge im jeweils anderen Bundesland ei­ne Daueraufent­halts­er­laubnis bekommen. Diese Lockerung der Residenzpflicht hat allerdings Tücken. Geduldete, die „ihre Rückführung vorsätzlich verzögern, indem sie ihre Identität verschleiern oder bei der Passbeschaffung nicht mitwirken“, bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen. Dabei liegt der Grund für fehlende Ausweispapiere oft bei den Herkunftsländern. Viele Flüchtlinge verschleiern auch völlig zurecht ihre Identität, aus Angst vor Abschiebung in prekäre und lebensgefährliche Verhältnisse. Die Flüchtlingsräte Berlin und Bran­den­burg analysieren vor diesem Hintergrund, dass die Residenzpflicht einen Wandel erfahren hat, vom pauschalen Schikane- zum Sanktionsinstrument gegen die, die in ihrem Asylverfahren angeblich „nicht mitwirken“.

Mittlerweile haben sieben Bundesländer (3) den Aufenthaltsbereich für Flüchtlinge auf das gesamte Land ausgeweitet. In Sachsen und Bayern dürfen sich Flüchtlinge mittlerweile im Regierungsbezirk und in Thüringen in den angrenzenden Landkreisen bewegen.

In Sachsen wurde zudem im Januar 2011 der Be­wegungsraum für Geduldete auf den gesamten Landkreis erweitert. Ausgeschlossen bleiben allerdings Menschen, die vorbestraft sind oder den besagten „Mit­wir­kungs­pflichten“ nicht nachkommen.

Die Länder behalten sich mit halbherzigen Regelungen also weiterhin Zugriffsmöglichkeiten auf die Bewegungsfreiheit der betroffenen Menschen vor. Für die tatsächliche Abschaffung der Residenzpflicht wäre die Veränderung des Aufenthaltsgesetzes auf Bundesebene nötig. Dies wäre ein lohnendes Ziel emanzipatorischer Politik. Eine Abschaffung der Resi­denz­pflicht und der anderen rassistischen Son­derregelungen würde nicht nur die Hand­lungs­mög­lichkeiten für Flüchtlinge beträchtlich erweitern. Sie würde damit auch die Ausgangsposition weiterer sozialer Kämpfe und die Perspektiven in Richtung einer wirklich grenzenlosen Gesellschaft deutlich verbessern.

Rote Hilfe Leipzig, 13.10.2012

(1) Im Kontext der Asylpolitik kann Residenzpflicht neben der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung auch die Verpflichtung bedeuten, in Sammellagern zu wohnen. Das heißt, dass nicht nur der Ort diktiert wird, sondern auch die Art zu leben. Im Falle der dezentralen Unterbringung in einer Wohnung muss zudem die Wohnortauflage eingehalten werden.
(2) Siehe Formular: www.residenzpflicht.info/rechtshilfe/verlassenserlaubnis/
(3) Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Meck­lenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg

Rote Hilfe

Trojanische Pferde aus Berlin

Als am 9. November 2006 im Bundestag das „Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ verabschiedet wurde, hielten viele die darin enthaltenen Maßnahmen zur Überwachung der Kommunikation auf Computern (sogenannte Quellen-Tele­kommunikations­über­wa­chung, kurz Quellen-TKÜ) noch für nicht realisier- oder anwendbar.

Mit der geplanten Spionagesoftware (auch oft als Bundes- oder Staatstrojaner bezeichnet) sollte es Ermittlungsbehörden ermöglicht werden, die Kommunikation (z.B. über Internettelefonie wie Skype oder via E-Mail) auf Computern noch vor dem Versenden bzw. Verschlüsseln abzugreifen. Begründet wurde die Notwendigkeit immer wieder mit der Verlagerung der Kommunikation krimineller und v.a. terroristischer Organisationen in das Internet und der Nutzung von bislang schwierig zu umgehenden Verschlüsselungsmethoden. Man wollte nicht schulterzuckend vor der Kryptographie kapitulieren und ließ sich so auf einen tiefgehenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, nämlich deren Computer, ein.

Staatlicher Virus

Dabei sollte diese Software wie auch sonst bekannte Computertrojaner agieren, die ohne das Wissen der Computer­besit­zer_innen installiert werden und anschließend Informationen (z.B. Eingaben auf der Tastatur) an die Gegenstelle liefern. Anti-Viren-Software hätte also versucht, den Staatstrojaner ebenso zu bekämpfen wie jeden anderen Virus. Der Anfrage von Sicherheitsbehörden an verschiedene Hersteller solcher Anti-Viren-Software wie z.B. Kaspersky Labs, den Bundestrojaner doch „privilegiert“ zu behandeln, wurde jedoch eine Ablehnung erteilt. Somit ist nach aktuellem Stand meist ein physischer Zugriff auf den Zielrechner durch Er­mittlungsbehörden vorausgesetzt (z.B. bei Flugha­fen­kontrollen oder Hausdurchsuchungen) um den Trojaner installieren zu können.

Im Februar 2008 urteilte dann das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Klage nordrhein-westfälischer Abgeordnete gegen das nordrhein-westfälische Lan­des­verfassungsschutzgesetz und die dort verankerte Regelung zur Online-Durchsuchung, dass bei diesen Maß­nahmen die Kernbereiche privater Le­bensgestal­tung zu schüt­zen seien. So dürften bei der Anordnung einer Quellen-TKÜ nur die wirklichen Kom­muni­kations­vor­gänge (also etwa Skype, Chats oder E-Mail) überwacht wer­den. Alle anderen Bereiche müssten jedoch unangetastet und das „Grundrecht auf Ge­währ­­leistung der Vertraulichkeit und Integrität infor­ma­­tions­techni­scher Systeme“ gewahrt bleiben. Mit diesem Urteil war der formale rechtliche Rahmen für die Anwendung der Quellen-TKÜ ziemlich eng umrissen.

Multifunktionsüberwachung

Im Verlauf der Diskussion um den Staatstrojaner wurde den besorgten Bürgern auch immer wieder versichert, dass es nur eine handvoll solcher Maßnahmen bei Straftaten erheblichen Ausmaßes geben sollte. So blieb es dann in den kommenden drei Jahren bis zum Herbst 2011 relativ ruhig um das Thema „Staatstrojaner“. Erst als am 8. Oktober 2011 der Chaos Computer Club (CCC) die Analyse eines ihm zugespielten Staatstrojaners veröffentliche, flammte die öffentliche Diskussion wieder auf.

In der Analyse wurde v.a. deutlich, dass die vom Bundesverfassungsgericht verfügte Trennung von überwachbarer Telekommunikation und zu schützendem Kernbereich nicht angedacht war und die Über­wachungs­software „von Haus aus“ eine enorme Funktionsvielfalt mitbrachte. Die vorliegende Version konnte neben dem Abhören von Skype und vergleichbaren Programmen auch Dateien lesen und schreiben, sowie Bildschirmfotos (nicht nur z.B. des E-Mail-Programms sondern des gesamten Arbeitsumfelds, also womög­lich auch Inhalte aus dem besonders schützenswerten Kernbereich des Lebens) anfertigen und an die Ermittlungsbehörden übertragen. Durch die Funktion des Dateizugriffs war außerdem auch die Mög­lich­keit zum Platzieren falscher Beweise gegeben. Weitergehend wur­den eklatante Mängel bei der Sicherung der Soft­ware und in der An­wen­dung branchenüblicher Ver­schlüs­­selungs­methoden diagnostiziert. Diese führte so weit, dass der CCC mit einem eigenen kleinen Programm den Trojaner fernsteuern und Informationen vom infiltrierten Rechner abrufen konnte.

Nach ersten Dementi und ausweichenden Äußerungen von Bundes- und Landesbehörden zum Einsatz der Software, kamen nach einigen Tagen Details über die tatsächlichen Ausmaße der Nutzung der Spionagesoftware zu Tage. So soll diese in den Jahren 2008 bis 2011 bei knapp 100 Ermittlungsverfahren zum Einsatz gekommen sein. Das Verfahren, aus dem der dem CCC zugespielte Trojaner stammte, war im Bereich der Betäubungsmittel angesiedelt und in Bayern geführt worden – thematisch also weit von vermeintlich terroristischen Aktivitäten entfernt.

Regierende Sicherheitsbeamte?

Im Nachhinein wurde die Schuld für die schlechte Qualität und den ausufernden Funktionsumfang des Staatstrojaners zwischen Ermittlungsbehörden, den gesetzgebenden Stellen sowie dem technischen Dienstleister DigiTask hin- und hergeschoben. Auffallend oft ist dabei von staatlichen Stellen die Auffassung vertreten worden, das technisch Mögliche auch stets umsetzen zu wollen. Zweifel an der Kon­for­mität mit der Rechtsprechung wurden dabei recht forsch beiseite gewischt, so wie es Hans-Peter Uhl (Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU im Bundestag) anschaulich darlegte: „Es wäre schlimm, wenn zum Schluss unser Staat regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub, er wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.“ (Anlässlich der Debatte um die Trojaner-Analyse des CCC)

Die „regierenden Sicherheitsbeamten“ lassen das Bild eines Polizeistaats dann schon recht plastisch werden.

Aus dem bisherigen Kenntnisstand um das Thema „Staatstrojaner“ lassen sich somit vor allem oftmals bemühte Ermahnungen um vorsichtigen und kritischen Umgang mit der Kommunikation über Computer und Internet erneuern – Verschlüsselung von E-Mails und Daten sollten dabei zum Standard gehören.

Auch ein Bezug auf das Bundesverfassungsgericht als Schützerin grundlegender Bürgerrechte scheint im vorliegenden Fall nur für die nachträgliche juristische Auseinandersetzung von Bedeutung, wenn Ermittlungsbehörden ungeachtet vorliegender Urteile überbordend ausspionieren. Dass im Nachhinein die Maßnahme als unrechtmäßig verurteilt wird, macht die zuvor womöglich erfolgte Durchleuchtung von z.B. linken Strukturen, das Brechen von Vertrauen und die Bindung von Kräften für beispielsweise Antirepressionsmaßnahmen nicht ungeschehen. Also kann wieder mal nur geraten werden, sich nicht auf den „Rechtsstaat“ zu verlassen, sondern gerade in Bezug auf politische Arbeit selbst für die Sicherheit der eigenen Daten Sorge zu tragen.

Rote Hilfe Leipzig

Zur Diskussion über Facebook und Co.

Soziale Netzwerke, auch social media genannt, können vieles sein – Nachrichtenmedium, Kontaktbörse, Visitenkarte oder einfach eine Suchmaschine, um verlorene Freund_innen wiederzufinden. Auch in politischen Zusammenhängen sind sie längst nicht mehr wegzudenken. Das liegt zum Einen sicherlich an der recht einfachen Benutzung von Chats, Blogs, Newsgroups etc. – es lassen sich schnell und unkompliziert eine Menge interessierte Menschen erreichen. Dies ist zwar für die Mobilisierung der nächsten Demo von Vorteil. Aber genau hier stellt sich für uns ein Problem: Um sich bei zahlreichen Online­portalen anzumelden, ist oft die Abgabe deiner persönlichen Daten von Nöten. Hier ist es zwar noch möglich zu tricksen, aber spätestens über deine IP-Adresse bist du dann doch zu orten. Prinzipiell gibt es zu politischen Zusammenhängen und Aktionen keine unpolitischen oder harmlosen Kommentare. In jeder Aussage stecken Informationen über einzelne Personen oder über Zusammenhänge linker Strukturen, an denen die Ermitt­lungs­behörden brennend interessiert sind.

Und selbst wenn du nichts bei Facebook und Co. über deine politischen Aktivitäten geschrieben hast, dann vielleicht deine Freund_innen, von denen dann auf dich indirekt verwiesen und damit auch über dich Auskunft gegeben wird. Und so lassen die auf den sozialen Medien kreierten Netzwerke häufig Rückschlüsse auf reale Polit­zu­sam­menhänge zu. Dazu sagt zum Beispiel Jonathan Chang, seines Zeichens Mitarbeiter der Datenfor­schungsabteilung bei Facebook: „Ist es nicht cool, dass wir die politischen Neigungen jedes Einzelnen in unserem Datensatz von 500 Millionen Personen kennen?“ Das, wofür der Verfassungsschutz sonst einige Mit­ar­bei­ter_innen benötigt, wird ihm somit auf dem goldenen Tablett serviert.

Auch die entsprechenden Fotos werden manchmal von den Nutzer_innen gleich mitgeliefert, auf denen die ganze Bande dann bei der letzten Demo zu sehen ist. In den seltensten Fällen wird sich die Mühe gemacht, diese dann zu verpixeln oder nur so rudimentär, dass es kein Computergenie braucht, um an die realen Daten heranzukommen. Viele von ihnen finden ihren Weg auch unverpixelt ins Netz. Das ist eine klare Missachtung des Schutzes der abgebildeten Personen und endet zuweilen in Strafanzeigen und Gerichtsverfahren gegen Einzelne. In Berlin wurde zum Beispiel am 10. Juni 2009 eine Person zu 15 Monaten Haft verurteilt, auf Grundlage eines bei Youtube eingestellten Videos.

Sicherlich ist ein Argument für das Filmen und Fotografieren, Übergriffe der Polizei zu dokumentieren. Doch die Bilder haben danach nichts im Netz zu suchen, sondern sollten an Soli- oder Antirepressionsgruppen weitergegeben werden, die sie sicher aufbewahren und für politische Arbeit verwenden können.

Aber auch „private“ Fotos oder Videos geben mehr über dich preis, als dir lieb sein sollte. Sie zeigen, wo du mit wem rumhängst, wie es da aussieht, wie du dich so kleidest und mit wem du vielleicht auch gemeinsam politische Aktionen machst. Möglicherweise finden sich auch Fotos von il­legalisierten Personen, die erkannt und so gefunden werden können. Die Facetten der Informationsfreigabe sind vielfältig und sehr unübersichtlich. Sind diese In­formationen aber erst einmal im Inter­net, ist es wirklich schwer beziehungsweise unmöglich, das Ganze rückgängig zu machen. Das Netz vergisst so schnell nicht.

Von diesen wahren Datenschätzen profitieren auch die Verfolgungsbehörden: So hat Facebook eine eigene Anwendung namens „Neoprint“ entwickelt, die den Behörden auf Anfrage ein handliches Informationspaket über Konten­in­ha­ber_innen zusammenstellt, das neben sämtlichen Profil- und Kontaktinfor­mationen unter anderem Mini-Feed, Notizen, Freund_innenlisten (mit sämtlichen Facebook-IDs), Gruppenlisten und Nachrichten enthält. Auch Fotos – private wie öffentliche – werden Behörden zur Verfügung gestellt.

Und so bilden insbesondere Indymedia, Facebook und Co. wahre Fundgruben für Fahndungszwecke. Bei den nächsten Vorkommnissen haben die Ermittlungsbehörden so eine hervorragende Recher­che­grundlage, um bei den „bekannten“ Leuten mal genauer nachzuschauen.

Soziale Netzwerke können hilfreich sein und auch im politischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, sich der möglichen Gefahren dieser Plattformen bewusst zu werden und gewissenhaft und sensibel mit seinen eigenen und den Daten anderer umzugehen. Das heißt konkret: Je weniger (wahre) Daten, desto besser! Machen wir es den Verfolgungsbehörden nicht unbedingt leichter als nötig!

Euer EA

Rote Hilfe

GENUA 2001 – Geschichte einer Revolte

Ende Juli 2001 demonstrierten rund 300.000 Menschen in Genua gegen die unmenschliche Politik der G8 und artikulierten im Rahmen des Genua Sozial Forums alternative Entwürfe einer gerechteren Welt. Die Repression gegen die Proteste war von einer barbarischen Brutalität, wie es wohl keiner, auch nach den Schüssen von Göteborg, jemals für möglich gehalten hätte. Die Höhepunkte der Gewalt waren die Ermordung von Carlo Guiliani, die Massaker in der Diaz-Schule und die Verschleppung hunderter Menschen in die Bolzaneto-Kaserne. Die Bilder und Berichte über diese Verbrechen haben sich vielen eingebrannt. Doch was bedeutet „Genua“ heute? Schon im Vorfeld des G8-Gipfels im Juli 2001 in Genua, formierten sich einige AnwältInnen zum Genoa Legal Forum (GLF) um den Beschneidungen der Grundrechte, die im Rahmen der Proteste gegen den Gipfel zu erwarten waren, entgegenzustehen.

Nachdem der Nebel von tausenden von CS-Gasgranaten sich aus Genua verzogen hatte, die stählerne Trennmauer, die die Stadt über Wochen teilte abgebaut und die meisten der – häufig illegal – inhaftierten Menschen wieder auf freien Fuß waren, begann die juristische „Aufarbeitung“ der Revolte von Genua. Für Empörung, Verzweiflung und ein Gefühl der Ohnmacht sorgte 2003 der Freispruch für den jungen Carabinieri, der Carlo Guiliani während der Proteste am 20. Juli 2001 auf der Piazza Alimonda in den Kopf schoss. Der Carabinieri Placanica hat bis heute keine Aussage gemacht und plant bei den nächsten Kommunalwahlen für die rechtsextreme Alleanza Nazionale zu kandidieren. Der zweite Prozess, der schon abgeschlossen wurde, ist der gegen die Opfer des Überfalls auf die Diaz-Schule. Er endete mit Freisprüchen.

Im Moment ist die Arbeit des GLF durch drei große Prozesse bestimmt. Zum einen ist dies die bestmögliche Verteidigung von 25 Angeklagten aus ganz Italien, zum anderen die Nebenklage in den Prozessen gegen die Polizisten, die am Angriff auf die Diaz-Schule und die Verschleppung hunderter Demonstranten in die Bolzaneto-Kaserne beteiligt waren.

Die Verteidigung der 25 Menschen, die der „Verwüstung und Plünderung“ angeklagt sind, ist dabei sicherlich eine Hauptaufgabe. Diese Protestteilnehmer sind von massiven Haftstrafen bedroht. Der Strafrahmen beträgt bei einer Verurteilung unter diesem Paragraphen zwischen acht und fünfzehn Jahren. Zum letzten Mal angewandt wurde dieser Paragraph 1945 nach Ende der deutschen Besatzung gegen Plünderer! Jetzt soll er zum ersten Mal gegen Demonstranten angewendet werden. Die italienische Justiz versucht mit diesem abwegig hohen Strafmaß an den 25 Angeklagten ein Exempel zu statuieren, um so die gesamte Linke in Italien zu verunsichern und die Protestbewegung gegen die kapitalistische Globalisierung von weiterem Widerstand abzuhalten. Die Verfahren gegen die 25 scheinen indes nur die Spitze der juristischen Repression nach Genua zu sein. Es gilt als sicher, dass um die 50 weitere Ermittlungsverfahren gegen Protestteilnehmer abgeschlossen in der Schublade der italienischen Justiz liegen und es nur eine Frage der Zeit ist, dass Anklage mit ähnlich schweren Vorwürfen erhoben wird. Die Verjährungsfrist für den Vorwurf der „Verwüstung und Plünderung“ beträgt dabei 50 Jahre! Weitere 200 Prozesse gegen Personen aus Italien und auch dem Ausland, die am Rande der Proteste verhaftet wurden und teilweise monatelang in italienischer U-Haft saßen, werden in nächster Zukunft eröffnet werden. Diesen Personen gilt es in Zukunft solidarisch beizustehen! Die Repression richtet sich nicht nur allein gegen diese Personen sondern gegen uns alle!

Es geht bei der Verteidigung der vielen Angeklagten vor allem auch darum, den Kontext zu betonen, aus dem heraus es zur Revolte des 20. und 21. Julis kam. Anhand der zum Prozess zugelassenen Beweismaterialien wird versucht zu rekonstruieren was zu der Revolte des 20. Juli führte. Das GLF war in der Lage dabei eine Reihe von Erfolgen zu erzielen. Neben die bekannten Thesen des „black bloc“, faschistischer Provokateure seien in der Demo gewesen etc., rückte zum ersten Mal als Erklärungsmöglichkeit für die eskalierten Gewalt auch der massive Angriff verschiedener Polizeieinheiten auf die genehmigte und bis zu diesem Zeitpunkt absolut friedliche Demonstration der Tute bianche. Unter anderem gelang es dem GLF eindeutig zu dokumentieren, dass von Teilen der Polizei bei diesen Angriffen Stahlrohre oder „frisierte“ Schlagstöcke eingesetzt wurden. Die den Angeklagten vorgeworfenen Taten müssen in diesem Kontext bewertet werden. Sie sind als Teil einer Revolte gegen massive Einschränkungen der Menschenrechte bis hin zur versuchten gewaltsamen Unterbindung einer genehmigten Demonstration zu verstehen und zu beurteilen.

In den beiden Verfahren, die gegen Polizisten geführt werden, kämpft das GLF für die Rechte der Nebenklage. Dies ist zum einen der Diaz-Prozess, in dem 29 Personen angeklagt sind. Darunter einige ranghohe Polizisten und Carabinieri so z.B. der Polizeipräsident, der Chef der Antiterrorpolizei und der Vize des Staatsschutzes Digos, die allerdings bis heute in ihren Ämtern sind oder erst nach den Ereignissen von Genua in diese befördert wurden. Ihnen wird vorgeworfen, am Überfall auf die Diaz-Schule in der Nacht vom 20. auf den 21. Juli 2001 beteiligt gewesen zu sein oder diesen befehligt zu haben und Beweise gefälscht zu haben. In dieser Nacht stürmten rund 300 Polizisten die Schule, in der u.a. das Indymedia-Zentrum und eine erste Hilfe Station untergebracht waren und 93 Menschen schliefen. 81 Personen wurden bei dem stattfindenden Massaker verletzt. Drei von ihnen schwebten über Tage in Lebensgefahr, viele wurden ohne medizinische Hilfe in die Kaserne Bolzaneto verbracht. Im Verfahren um die Ereignisse dort, sind insgesamt 47 Angehörige von Polizia und Carabinieri sowie Ärzte angeklagt. Sie müssen sich für die dort stattgefundene Folter, die Misshandlungen und Demütigungen sowie wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten.

In den beiden Verfahren scheint die italienische Justiz auf Verschleppung zu setzen. Allerdings gibt es hier ein wenig Hoffnung, dass es zumindest zum Abschluss der Verfahren kommen wird, was bisher durchaus nicht so schien. So waren die Verfahren wegen der Angriffe auf die Diaz-Schule und das Bolzaneto-Verfahren bisher vom so genannten „Lex Previti“ betroffen. Dabei handelt es sich um ein Gesetz, das Silvio Berlusconi auf seine Interessen zuschneidern ließ, und das die Zeitspanne für Strafverfahren nahezu halbierte. Somit könnten lang andauernde Strafverfahren ohne Urteil beendet werden. (1) Trotzdem sieht es so aus, als wolle die italienische Justiz die Prozesse wenn möglich mit Freisprüchen enden lassen. Nicht zuletzt von der Regierung würde dies sehr begrüßt werden. Silvio Berlusconi (FI) und Gianfranco Fini (AN) bezeichneten die angeklagten Polizisten schon mal als Helden.

Das Genoa Legal Forum und seine UnterstützerInnen leisten dabei Arbeit unter schwersten Bedingungen, denn die Verteidigung der vom Staat ausgewählten Delinquenten und vor allem die Berichterstattung aus den Prozessen ist nicht gern gesehen. Seit 2004 wird das GLF unterstützt durch die Arbeit von Supportolegale, einem Zusammenschluss von Menschen, die international für die Gerechtigkeit und die Freiheit aller Protestteilnehmer von Genua kämpfen. Ein wichtiger Punkt dabei ist vor allem die Finanzierung. Die Kosten für die Verfahren der Diaz- und Bolzaneto-Opfer und die Verteidigung der 25, belaufen sich monatlich auf ungefähr 10.000 Euro.

Schon während der Proteste in Genua und direkt danach, zog ein Sturm der Empörung durch alle „links-alternativen“ Zusammenhänge, bei manchen folgte die Wut, spätestens als klar wurde, welches Ausmaß die staatliche Gewalt hatte. In ganz Europa gab es in unzähligen Städten und wahrscheinlich vor den meisten italienischen Botschaften und Konsulaten Demonstrationen und Kundgebungen. Es folgte eine Welle der Solidarität mit den Inhaftierten und von staatlicher Repression Betroffenen. Heute ist das Interesse an den Prozessen innerhalb der Linken in Italien und erst recht außerhalb der italienischen Staatsgrenzen doch sehr gering. Der Unterstützerkreis ist eine personell gleich bleibende Gruppe. Wie konnte es passieren, dass die Erinnerung so schnell verblasste? Eine Erklärung ist sicher die betriebene Spaltungspolitik, der nicht klar genug entgegengetreten wurde! Solidarität nur für „unsere guten“ Demonstranten, die unschuldig misshandelt wurden?

Auf den Straßen Genuas wurde nicht unterschieden zwischen den unterschiedlichen politischen Spektren bevor draufgeschlagen wurde. Es war egal ob Mensch schwarz, weiß oder pinkandsilver trug. Es war ein Angriff auf unser Recht unsereMeinung zu äußern, auf unsere Rechte als Menschen, für den allein die italienische Regierung, Polizia und Carabinieri, als Handlanger der zutiefst undemokratischen Politik der G8 verantwortlich sind. Wir sollten uns nicht fragen, was genau die 25 getan haben, sondern warum sie es getan haben! Wir sind das Gedächtnis an die Ereignisse von Genua. Wir werden es schaffen, dass die Revolte von Genua nicht, wie sich das viele wünschen, die für die Verbrechen verantwortlich sind, in der Geschichtslosigkeit des Kapitalismus versinkt. Sorgen wir dafür, dass es als das was es war, einer Revolte gegen das Aufheben von Menschenrechten, in unsere Geschichte eingeht.

La memoria e` un ingranaggio colletivo! Freiheit für die 25 Menschen vor italienischen Gerichten! Solidarität mit allen Opfern der Repression!

Rote Hilfe Leipzig

(1) “Lex Previti”: www.tagesspiegel.de/politik/index.asp?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/09.10.2005/2105805.asp
weitere Infos:
www.supportolegale.de
www.gipfelsoli.org
Spendenkonto: Rote Hilfe Berlin,
Konto: 7189 590 600
BLZ: 100 200 00
Verwendungszweck: Genua
Rote Hilfe Leipzig:
c/o Braustr.15, 04107 Leipzig,
Sprechstunde jeden 1.Do im Monat 19-20Uhr
im Linxxnet

Nachbarn

Kriminelles Dresden?

In den letzten Jahren sind in Dresden zunehmend linke Strukturen in den Fokus der Politik und Strafverfolgungsbehörden gerückt. Woher kommt dieses verstärkte Interesse? Erfolgreiche linke Politik lässt sich in Dresden vor allem im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten zur Verhinderung des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches um den 13. Februar herum messen, der an die Bombardierung der Stadt durch die Alliierten erinnern soll. Den zunehmend erfolgreichen Protesten versuchte man anfänglich noch mit Einschüchterung zu begegnen. So wurde versucht, die Mobilisierung im Vorfeld zu kriminalisieren und sich einzelne Menschen herauszugreifen, um an ihnen juristische Exempel zu statuieren. Allerdings mussten die Strafverfol­gungsbehörden und konservativen politischen Kräfte, die den Naziaufmärschen lange mit Ignoranz oder Kleinreden begegneten, erkennen, dass diese vereinzelten Repressalien nicht den gewünschten Erfolg hatten, und sich eher mehr als weniger Menschen an den Aktionen des zivilen Ungehorsams beteiligten.

Seit 2010 versucht die Stadt nun, dieses The­ma selbst mit Menschenketten weit ab der Naziroute zu besetzen und die hetero­ge­ne Protestbewegung durch Kriminalisierung einzelner beteiligter Gruppen zu spalten. Schon seit längerer Zeit laufen in Dres­den Ermittlungen gegen Teile der ra­di­kalen Linken, die darin mündeten, Anfang 2010 mithilfe des Konstrukts einer kri­minellen Vereinigung nach §129 gegen die darin vermuteten Personen zu ermitteln. Seit diesem Zeitpunkt gibt es nachweislich Telekommunikationsüber­wa­chun­gen (TKÜ) und die Ermittlung von Be­wegungsprofilen durch die Erfassung von Geokoordinaten. Es ist auch eine ver­stärk­te Aktivität des Verfassungsschutzes zu beobachten, die sich an zunehmenden An­quatschversuchen festmachen lässt. Vier konkrete Fälle sind im Ermittlungszeitraum bekannt, wobei die Dunkelziffer erfah­rungs­gemäß höher liegt und erfolgreiche Versuche in der Regel nicht bekannt werden.

Kern der Ermittlungen sind jedoch nicht etwa konkrete Aktionen um den 13. Februar. Die Vorwürfe stellen einen Querschnitt alltäglicher linker Politik dar, die von der Organisation des notwendigen antifaschistischen Selbstschutzes bis hin zur Teilnahme an Demonstrationen im In- und Ausland reichen. Am 19. Februar 2011, dem Datum des diesjährigen versuchten – jedoch erfolgreich verhinderten – Naziaufmarsches, wollten die Ermittlungsbehörden dann offenbar gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Eine Razzia im Haus der Begegnung und dem Verein Roter Baum e.V. richtete sich nicht nur gegen die Personen im Ermittlungsfokus der imaginierten kriminellen Vereinigung, sondern gegen das gesamte Bündnis Dresden Nazifrei und damit auch Teile der bürgerlich-antifaschistischen Strukturen.

Razzia im Haus der Begegnung am 19. Februar 2011

Am Abend des 19. Februar wurden die Vereinsräume des Roter Baum e.V. sowie das Haus der Begegnung durch Bremer SEK-Beamte gestürmt und durch­­sucht. Im Haus der Begegnung befand sich das Pressezentrum für das Bündnis Dresden Nazifrei. Miteinbe­zogen in die Raz­zia wurden eine Privatwohnung, ein Anwaltsbüro und ein Büro der Dresd­­ner Lin­ken, sowie eine Krankenstation der Demo-Sanis, die zu diesem Zeitpunkt im Roten Baum eingerichtet war. Trotz expliziter Nachfrage wurde kein Durch­su­chungs­befehl vorgelegt. Es gab lediglich eine mündliche richterliche Zustimmung zum Durchsu­chungs­antrag der Staatsanwaltschaft für Räume des Vereins Roter Baum. Als Begründung für die Durchsuchungen hatte die Annahme gedient, im Hause hätten sogenannte „Linksextremisten“ Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit den Aktivitäten zur Blockade der Naziaufmärsche in Dresden geplant und koordi­niert. Insgesamt waren 120 Beamte an der Aktion beteiligt. Speziell die eingesetzten SEK-Beamten taten sich durch den Einsatz unver­hältnismäßiger Gewalt hervor. Eine Person musste notärztlich behandelt werden. Durch eingetretene und aufgesägte Türen entstand ein hoher Sachschaden, auch Tei­le der Einrichtung wurden beschädigt. Bei der Durchsuchung beschlagnahmten die Beamten 25 Handys, 21 Computer/Laptops und Speichermedien. Die 16 zum Zeitpunkt der Razzia anwesenden Personen wurden gefesselt und für mehrere Stunden festgenommen. Sie mussten sich zum Teil bis auf die Unterwäsche ausziehen. Den meisten gestand man erst auf Drängen von Rechtsanwälten das Recht auf anwaltlichen Beistand zu. Gegen alle Anwesenden wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des schweren Landfriedensbruchs (§125a), Aufruf zu Straftaten (§111) und Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) eingeleitet.

Razzien am 12. April 2011

Am 12. April 2011 wurden in Dresden, Leipzig, Machern, Finsterwalde, Grimma und Niesky die Wohnungen von 14 Personen durch ca. 400 Polizeibeamte durchsucht. Ihnen wird – wie bei den Razzien am 19. Februar 2011 – die Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) vorgeworfen. Es wird zusätzlich gegen drei Leute ermittelt, die als Beschuldigte in den Beschlüssen auftauchen, von Razzien bislang aber verschont geblieben sind. Die Aktenzeichen der Durchsuchungen am 19. Februar und 12. April sind identisch. Laut den Durchsuchungsbeschlüssen geht es um Angriffe auf Nazis, die von einer Art „Kommandostruktur“ gesteuert worden sein sollen. Diese offenbar lang vorbereitete Durchsuchungsaktion fing gegen 04.00 Uhr morgens an und dauerte bei Einzelnen bis zu acht Stunden. Die Personen, die Zuhause angetroffen wurden, mussten zur erkennungsdienstlichen Behandlung und DNA-Abnahme auf’s Revier; genehmigt wurden die Durchsuchungen vom Amtsgericht Dresden. Gegen einige Personen wird, dies ist seitdem klar, seit fast einem Jahr mit dem Vorwurf des §129 ermittelt. In diesem Zeitraum wurden umfangreich TKÜ sowie Ermittlung und Erfassung von Geokoordinaten betrieben. Einzelne Betroffene wurden bei einem Aufenthalt in Griechenland, wie es ein Durchsuchungsbeschluss offenlegt, von der dortigen Anti-Terror-Einheit überwacht, welche ihre „gewonnenen Informationen“ an das BKA weiterleitete.

Razzia am 02. Mai 2011

Unklar war zum Zeitpunkt der Aprilrazzien noch, was sich die verantwortlichen Behörden in Bezug auf das Wohnprojekt Praxis in Dresden-Löbtau überlegt hatten, welches in einem Beschluss zwar als zu durchsuchendes Objekt auftauchte, zunächst aber verschont geblieben war. Später wurde durch lokale Zeitungen bekannt, dass die geplante Razzia von der Polizei zurückgezogen worden war. Schon am 19. Februar hatte die Praxis auf der Durchsuchungsliste der Staatsanwaltschaft gestanden. Allerdings kamen rund 250 Nazis den Ermittlern mit einem Angriff zuvor, bei dem sie ununterbrochen Steine auf die Praxis warfen, ohne von der Polizei daran gehindert zu werden. So wurde die Praxis zunächst von der Liste gestrichen. Bei der folgenden Razzia sollen die BewohnerInnen der Praxis gewarnt worden sein. Die Staatsanwaltschaft sucht nun auch noch nach einem Maulwurf in den Reihen der Polizei.

Am 02. Mai 2011 wurde das Wohnprojekt dann schließlich doch noch zum Ziel einer Hausdurchsuchung, dabei lagen konkrete Durchsuchungsbeschlüsse gegen drei BewohnerInnen vor. Zwei davon befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Haus. Die Durchsuchung erfolgte durch das LKA und 150 Beamte aus Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE), die vermummt und mit Maschinenpistolen bewaffnet ins Haus eindrangen. Sie holten mehrere Personen aus den Betten und fesselten sie mit Kabelbindern. Vier Personen wurden mit vorgehaltener Maschinenpistole in einen separaten Raum geführt und dort festgehalten. Dem Besitzer eines Hundes drohte man mehrfach mit der Erschießung des Tieres. Bei der Durchsuchung einiger Räume durften keine Zeugen anwesend sein. Die Beamten belästigten auch weitere BewohnerInnen in ihren Wohnungen und versuchten mehrfach verschiedene Woh­nungstüren einzurammen, obwohl für diese Räumlichkeiten gar kein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Die Durchsuchung dauerte insge­samt rund 5 Stunden. Gegen die Betroffenen wurde ein Ermittlungsverfahren nach §129 eingeleitet, mit identischem Aktenzeichen wie bei den Durchsuchungen am 19. Februar und 12. April. Die Beamten beschlagnahmten unter anderem Rechentechnik, Speich­er­medien, Flugblätter, Plakate, Transparente und Kleidung. Sie präsentierten auch „Steine, die als Wurfgeschosse dienen könnten“ als Ermittlungserfolg, welche erst durch die Untätigkeit der Polizei bei dem Nazi-Angriff im Februar auf das Gelände geworfen werden konnten.

Zwischenfazit

Die Durchsuchungen müssen als Teil vielfältiger juristischer und repressiver Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen linke Strukturen in Sachsen eingeordnet werden. Das ist wenig überraschend, hat sich doch der amtierende Chef des sächsischen LKA Jörg Michaelis die „linksmotivierte Kriminalität“ als neuen Arbeits­schwer­punkt gesetzt. Damit folgt er dem Tenor der Bundesinnenminis­terkonferenz im Mai 2010, welche sich verstärkt den Kampf gegen den „Linksextremismus“ auf die Fahne geschrieben hat. Die Ermittlungen reihen sich in die Behinderung linker Po­litik im Zusammenhang mit der Einführung der Ex­tre­mismusklausel im November 2010 ein. In dieser sollen Vereine und Initiativen ihre Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung erklären und gleiches auch für ihre PartnerInnen zusichern. Darüber hinaus ermächtigte sich das sächsische Innenministerium in den neuen Förder­mittelbescheiden, die Öffentlichkeitsarbeit von Zuwendungs­empfän­gerInnen zu kontrollieren und zu beeinflussen und damit einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit zu unternehmen. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Verein Roter Baum wurde gegen diesen ein Fördermittelvorbehalt für Jugend­hil­fegelder durch den Dresdner Stadtrat erwirkt.

Gerade durch den langen Überwachungszeitraum ist noch nicht klar, wie die Strafverfolgungsbehörden das Konstrukt weiter entwickeln werden, und wo und wann es weitere Hausdurchsuchungen geben wird. Solange nach §129 ermittelt wird, werden sie wohl nichts ungenutzt lassen, um die Dresdner Szene zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Dabei ist es zweifelhaft, ob das Konstrukt der kriminellen Vereinigung aufrecht erhalten wird. Wir gehen davon aus, dass eine Auswahl einzelner Beschuldigter erfolgen wird. Getroffen werden soll der (vermeintliche) militante Kern. Wir sehen darin den Versuch, eine Spaltung und Entsolidarisierung zwischen der radikalen Linken und der bürgerlichen Zivilgesellschaft herbeizuführen, mit dem Ziel der Zerstreuung, Verunsicherung, Lähmung bis hin zur politischen Isolation und praktischen Hand­lungsunfähigkeit. Dem gilt es entschlossen entgegenzuwirken! Solidarität mit den Betroffenen der 129-Verfahren! Der Repression die Zähne zeigen!

(OG Dresden und 129 eV)

Die Dresd­­ner Handy-Gate-Affäre…

Neben Razzien und TKÜ’s (im Verfahren nach § 129 StGB) haben sich die Dresdner Ermittlungsbehörden auch quantitativer Ermittlungsmethoden bedient. Bei­spielsweise einer großflächigen Funkzel­lenabfrage (FZA) am 19. Februar während der Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch in Dresden. Eine sogenannte Funk­zellenabfrage kommt einer „digitalen Rasterfahndung“ gleich: Mehr als eine Millionen Mobilfunkverbindungen wurden so in einem Zeitrahmen von über vier Stun­den von jedem polizeilich erfasst, der in der Dresdner Südvorstadt sein Handy be­nutzte – das schließt Demonstra­tions­teilnehmerInnen ebenso ein wie Anwälte, Politiker, Ärzte oder unbeteiligte An­wohnerInnen. Doch auch 42.000 Per­sonendaten wie Namen, Adressen und Ge­burtsdaten wurden von der Polizei an die­sem Tag erfasst. Nach Angaben der Dresdner Staatsanwaltschaft wollte man da­mit angeblich die TäterInnen ermitteln, die in der Nähe der Blockaden Polizist­Innen angegriffen haben sollen, also sich we­gen besonders schweren Falls des Land­frie­densbruchs (§125a StGB) schuldig gemacht hätten. Der sächsische Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann betonte, dass die Funkzellenabfrage „nur für Be­reiche, in denen es zu Auseinandersetzungen im Ausmaß eines Landfriedensbruchs kam“ erfolgte. Fakt ist jedoch, dass zeit­weise ein ganzes Viertel, die Dresdner Süd­vorstadt, und nicht wie sonst üblich ein­zelne Rufnummern unter Überwachung stand und von einzelnen Personen ein konkretes Bewegungsprofil erstellt wur­de. Ebenso wurde nach Akteneinsicht der Betroffenen in mehreren Fällen bekannt, dass die Handydaten auch für andere Ermittlungen zweckentfremdet wurden.

Ein Generalverdacht gegenüber allen Personen, die sich zu dieser Zeit in diesem Viertel befanden, aufzustellen, nur um mutmaßliche Straftäter ausfindig zu machen, sei nach der bisherigen Rechtsprechung nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch „rechtswidrig“, so der rechtspolitische Sprecher der Bundesfraktion der Linkspartei Wolfgang Neskovic.

Die Dresdner Behörden scheinen sich auch technisch bei der Verfolgung linker Strukturen um eine rechts-konservative Vorreiterrolle zu bemühen: Der sogenannte IMSI-Catcher war im Zeitraum vom 13.-19. Februar an verschiedenen Orten im Einsatz. Die umliegenden Handys interpretieren dieses Gerät als Funkmast und loggen sich bei diesem während des Ver­bin­dungs­aufbaus ein. Dadurch können sämtliche Daten, sogar Gespräche mitgeschnitten werden.

Auch weiterhin ist Vorsicht geboten: Wie häufig solche FZA’s im Rahmen von Strafermittlungen durchgeführt werden, ist unklar. Ein bekannter Fall, bei dem eine solch groß angelegte Erfassung von Handydaten stattfand, waren zum Beispiel die Ermittlungen rund um den Anschlag auf Bundeswehrfahrzeuge, ebenfalls in Dresden. Aber auch in Hamburg drängt die Kriminalpolizei im Zusammenhang mit Autobrandstiftungen auf solche Methoden, die bisher aber von den zuständigen Richtern abgewiesen wurden. Die praktischen Konsequenzen aus den Vorfällen im Februar liegen auf der Hand: Handy bei Aktionen zu Hause lassen … oder wenigstens ein „sauberes“ benutzen.

Achtung, die Sachsen kommen!

Eins kann man den Ermittlungsbehörden aus Dresden nicht vorhalten: Phantasielosigkeit. Sie reimen sich phantasievoll ihr abstraktes Extremismus-Gebilde zusammen, wie es ihnen gerade passt.

Und dass ihre Phantasie dabei keine Grenzen kennt, zeigt der Ausflug der sächsischen Polizei ins benachbarte Thüringen am 10. August 2011. 20 Beamte durchsuchten das Büro der evangelischen Jugendgemeinde JG Stadtmitte und die Dienstwohnung des Jugendpfarrers Lothar König in Jena, weil gerade der Jugendpfarrer am 19. Februar in Dresden die „Gewaltbereiten“ (wahrscheinlich allesamt Gemeindemitglieder) aufgewiegelt haben soll, Gewalt gegen Polizisten anzuwenden. Die Dresdner Behörden beschlagnahmten Computer, Unterlagen und einen Kleinbus, nur einen konnten sie nicht finden – Lothar König, denn der war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Dass die Begründung für diese Razzia auf einem Hirngespinst basiert, ist anhand vieler Amateurvideos vom 19. Februar zu sehen, in denen man Lothar König dank strubbeligen Auftretens gut erkennt und er stets nur zu gewaltfreiem Protest aufruft. Es gab in Folge der Razzia in Jena mehrere Solidaritäts­bekundungen aus breiten Kreisen der Gesellschaft und auch diverse Medien äußerten Kritik am Vorgehen und Skepsis darüber, dass der Geistliche mittels Lautsprecher zu Gewalttätigkeiten gegen Sachen und Personen aufgerufen haben soll. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass auch gegen Lothar König wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) ermittelt wird, da er mit 22 weiteren Personen eine sogenannte „Antifa-Sportgruppe“ betrieben haben soll. Diese Ermittlungen sind jedoch bereits vorzeitig eingestellt worden, wohl auch, weil er ganz im Gegensatz zu den 22 anderen, zwischen 20 und 30 Jahre alten Beschuldigten nicht ganz in das öffentliche Bild eines gewalttätigen Antifaschisten zu passen scheint.

Ermittlungen wegen Landfriedensbruches wurden ebenfalls gegen Katharina König eröffnet, Landtagsabgeordnete der Linken in Thüringen und Tochter des Pfarrers, was kurze Zeit später als Formfehler dementiert wurde – wahrscheinlich ist der sächsischen Justiz eingefallen, dass die Immunität von Abgeordneten in Thüringen vorher aufgehoben werden muss.

Ausblick

Dies flatterhafte Vorgehen der sächsischen Polizei zeigt vor allem eines: Das Erfolgskonzept der diesjährigen Proteste in Dresden, nämlich die Zusammenarbeit von zivilgesellschaftlichen und linksradikalen AkteurInnen, ist für die Behörden ein Stein im Schuh. Es ist zwar nur die Organisation von Protesten gegen Neonazis, aber durch diesen Prozess der Zusammenarbeit werden auch gegenwärtige Herr­schaftsverhältnisse und das politisch normierte Heulen um die deutschen „Opfer“ jedes Jahr an der Elbe kritisiert.

Die völlig überhöhten Ermittlungsmaßnahmen passen zur Interpretation: Bei den diesjährigen Protesten in Dresden soll es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne von §129 StGB mit mehreren tausend Mitgliedern gehandelt haben – ein sicherheitspolitisches Konstrukt, um AntifaschistInnen zu kriminalisieren. Was sich bestenfalls wie eine Persiflage linker Strukturen anhört, meint die Dresdner Staatsanwaltschaft durchaus ernst und konstruiert mit diesem Blödsinn eine Sachlage fernab der Realität. Die Absicht dahinter scheint klar zu sein: Durch die Diskreditierung und Kriminalisierung antifaschistischer Strukturen wird versucht, unter Anwendung der Extremismustheorie eine scharfe Trennlinie zwischen „legitimen“ und „extremistischen“ Gegenaktivitäten zu ziehen. Kritisches Engagement ist in Sachsen scheinbar immer noch nicht gern gesehen.

Also nichts Neues im Osten: Die schwarz-gelbe Landesregierung spricht gebetsmüh­lenartig vom gefährlichen „Linksextremismus“, während man versucht einzelne linke AkteurInnen an den Pranger und alle zivilgesellschaftlichen Initiativen mithilfe der Extremismusklausel unter Generalverdacht zu stellen.

(Rote Hilfe OG Leipzig)

Der Prozess in Stuttgart-Stammheim

Seit dem 17.März 2008 findet vor dem Ober­landesgericht (OLG) Stuttgart in der JVA-Stelle Stuttgart Stammheim ein Pro­zess nach den §§129, 129a und 129b gegen fünf linke Migranten statt. Das Ver­fahren ist der erste große §129b-Pro­zess, der sich gegen eine linke Organi­sation rich­tet. Damit soll ein Präzedenzfall ge­schaffen und so der Weg für weitere Ver­fahren und Kri­minalisierungen nach §129b geebnet wer­den. Daher wollen wir mit diesem Arti­kel kurz den aktuellen Stand des Verfahrens zusammenfassen. Den Angeklagten wird die Mitgliedschaft in und Unterstützung der Revolutionären Volks­­befreiungspartei-Front (DHKP-C) vor­geworfen.

Diese marxistisch-leninistisch orientierte tür­kische Untergrundorganisation ging An­fang der 90er Jahre aus der Spaltung der Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) in zwei kon­kurrierende Flügel hervor. In der Folge kam es auch zu gewaltsamen Aus­ein­an­der­setzungen und Schießereien zwischen den Mit­gliedern dieser beiden Flügel, die meh­re­ren Menschen das Leben kosteten. Neben der Arbeit in Ge­werk­schaften und Stadt­teil­organisationen unterhielt die DHKP-C auch eigene Guerillaeinheiten und führte Atten­tate und Bomben­an­schläge durch. So be­kann­te sie sich 2003 zu zwei Bomben­an­schlägen gegen ein Hotel in Istanbul und eine McDonalds-Filiale, bei denen mehrere Menschen ums Leben kamen – in ihren Be­kennerschreiben ordnete die DHKP-C die­se Aktionen als Teil des antiimperia­listischen Widerstands gegen den Irakkrieg ein. Seit 1998 ist die DHKP-C in der BRD ver­boten, 2002 wurde sie auf auf die Terror­listen der USA und der EU gesetzt.

Auch wenn Programmatik und Aktions­formen dieser Gruppierung sicher frag­würdig sind, ist Solidarität in diesem Fall dringend nötig, weil auch das Verfahren selbst in vielen Punkten fragwürdig ist.

Die Anklage

Die Anklageschrift im Prozess in Stuttgart-Stamm­heim bezieht sich auf einen Fall von Waffenschmuggel, Urkundenfälschung und Spendensammlungen. Sie beruht auf durch Fol­terungen erzwungene Ge­stän­dnisse und In­formationen sowie auf Er­mittlungen des tür­kischen Geheim­diens­tes MIT und des Ver­­fassungs­schutzes.

Die Anklage stützt sich jedoch maßgeblich auf die Aussagen des psychisch kranken Haupt­­belastungszeugen Hüseyin Hiram. Die­ser unternahm während seiner Haft­zeit in Koblenz, wo er vor dem OLG wegen Dop­pel­agentschaft (er war gleich­zeitig für den deutschen und den tür­kischen Ge­heim­dienst tätig) verurteilt wurde, einen Selbst­mord­versuch und lei­det seitdem an Schizo­phrenie. Am Prozess selbst kann er nur durch die Einnahme starker Neuro­lep­tika teil­nehmen. Durch die star­ke Me­dikation und seine Krankheit ist er nicht in der Lage, zu­­sammen­hängend und selbstständig zu spre­chen. Bei seinem „Verhör“ las der Vor­sitzende Teile seiner bisherigen Aussagen vor dem Ge­richt in Koblenz vor, die er dann le­dig­­lich mit ja oder nein beantworten muss­te. Dennoch widerspricht er sich oft, ver­wirft alle Aussagen die er gemacht hat und beleidigt dabei die Angeklagten.

Als die Verteidigung die Befragung von Hüseyin Hiram aufnehmen sollte, wurde seine Anhörung vor Gericht unan­ge­kün­digt unterbrochen, um den Istan­buler Po­lizei­chef Serdar Bayraktuktan aus der Tür­kei zu vernehmen. Die Anwälte der An­geklagten konnten einen Aufschub der Ver­nehmung er­reichen, da gegen Bayrak­tutan in der Tür­kei zur Zeit noch zwei Verfahren wegen Fol­tervorwürfen laufen. So ist er Mitglied einer An­ti­­terroreinheit, die erst am 8. Oktober die­sen Jahres den 29-jährigen Engin Ceber so­lange gefoltert hatte, bis dieser mit Ge­hirn­blutungen ins Krankenhaus ein­ge­liefert wurde, wo er dann verstarb.

Die Situation der Gefangenen

Seit ihrer Verhaftung im November 2006 bzw. im April 2007 befinden sich alle An­geklagten – bis auf Ilhan Demirtas, der auf Grund des hohen Drucks unter einer psy­chischen Erkrankung leidet – in Isola­tions­haft. Die Gesundheit aller ist an­ge­schlagen. Ins­besondere Mustafa Atalay ist da­von be­troffen. Er wurde nur drei Wochen nach einer Bypass-Operation aus der Reha­klinik heraus verhaftet und leidet unter akuten Herz­problemen. Seine Herzgefäße sind wie­der verstopft, eine medizinische Behandlung wird ihm durch das Gericht verwehrt. Damit wird nicht nur die Ge­fahr bleibender Schä­den wie Lähmun­gen schlichtweg ignoriert, die Justiz nimmt damit auch den möglichen Tod des Angeklagten in Kauf.

Solidarität…

Die zahlreichen Schikanen, die die Ge­fan­ge­nen, Verteidiger und Prozess­besucher über sich ergehen lassen müssen, die An­klage, die sich gegen eine politische Orga­ni­sation rich­tet, sowie das mediale Schwei­gen, das den Pro­zess begleitet, ver­deut­lichen den Charak­ter als po­li­tischen Schauprozess und machen die Notwendig­keit deutlich, gemeinsam da­ge­gen vor­zu­gehen. Dabei richtet sich das Ver­­fah­ren keines­wegs nur gegen migran­tische Struk­turen, son­dern stellt letztlich einen Angriff auf inter­nationalistische Arbeit und die inter­nationale Solidarität dar und ver­sucht die­jenigen, die gegen die Aus­beu­tungs- und Unter­drückungs­ver­hält­nisse vor­gehen, zu kriminalisieren und auf­kommen­den Widerstand schon im Vor­feld auszu­merzen.

Um uns dagegen wehren zu können, müssen wir uns solidarisch verhalten und die aktuel­len Repressionsfälle in unsere Praxis und Dis­kussion miteinbeziehen. Denn Solida­ri­tät ist unser Schutz und unsere wichtigste Waf­fe gegen die Re­pression – ungeachtet von unter­schied­lichen politischen Konzep­tionen oder Aktionsformen.

Rote Hilfe

Mehr Infos unter:
www.no129.info

Aktuelle Repressionsfälle nach §129b

Für diese und andere Verfahren wird der Prozessausgang in Stuttgart-Stammheim entscheidend sein:

Am 5.11.08 gab es in Köln, Duisburg, Dortmund und Hagen erneute Razzien und drei Festnahmen aufgrund des §129b. Im Zuge der Durchsuchungen, bei denen Geld, Computer und Datenträger beschlagnahmt wurden, wurden Ahmet Istanbullu, Nurhan Erdem und Cengiz Oban, denen die Mitgliedschaft und Unterstützung der DHKP-C vorgeworfen wird, festgenommen und dem Bundesgerichtshof vorgeführt. + + + Vorraussichtlich Ende dieses Jahres soll in Düsseldorf ein weiterer §129b-Prozess gegen Faruk Ereren beginnen, dem vorgeworfen wird Mitglied des Zentralkomitees der DHKP-C zu sein. + + + Ein weiterer Prozess gegen die Journalistin Heike Schrader, der vorgeworfen wird, Mitglied der DHKP-C zu sein, wird vorbereitet.

+ + + Des weiteren wird ein Verfahren gegen 10 Personen angestrebt, denen vorgeworfen wird, innerhalb der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten) eine „terroristische Vereinigung“ gegründet zu haben.

„Die Zähne zeigt, wer das Maul aufmacht!“

Wie und Warum Aussageverweigerung Sinn macht

Bei politischen Aktionen bewegt man sich schnell am Rande der Legalität. Sei es die Verhinderung eines Naziaufmarsches, die aus einer emanzipatorischen Sicht legitim ist – per Gesetz aber der „Behinderung einer genehmigten Demonstration“ entspricht oder die Stürmung des Arbeitsamtes, die der Wut über ein System der Zwangs-Erwerbsarbeit bzw. Erwerbslosigkeit Ausdruck verleiht, jedoch gesetzlich unter Strafte steht.

Es war lange selbstverständlich vor Gericht keine Aussagen zu machen und nur politische Erklärungen zu verlesen. So verschieden die politischen Analysen und Aktionsformen der jeweiligen Bewegungen auch immer waren, in einem waren sie sich einig: Der Repressions­apparat des bürgerlichen Staates ist gegen sie gerichtet und wird mit allen Mitteln versuchen, Bewegungen zu kriminalisieren und zu zerschlagen. In letzter Zeit scheint dieses Wissen innerhalb der Linken zu schwinden. Immer mehr Menschen vergessen zu oft, ihren Mund bei der Polizei zu halten.

Warum Aussageverweigerung?

Staatliche Behörden betrachten es als gefährlich, wenn Menschen sich organisieren, um die sozialen Verhältnisse zu ändern. Denn Pro­teste und Widerstand etwa gegen Kriegspolitik, Ab­schiebungen, die kapitalistische Globalisierung oder Atomtransporte können auch dazu führen, dass Menschen diese Miss­stände nicht nur als kosmetische Probleme betrachten, sondern be­ginnen, die be­stehenden Machtverhältnisse zu hinterfragen. Bei jeder Fest­nahme und jedem Strafverfahren wollen Polizei und Jus­tiz neben der Repression gegen Einzelne immer auch Infor­ma­tio­nen über poli­tische und sogar persönliche Zusammen­hänge ge­winnen. Denn eine unbekannte Bewegung ist ei­ne potentielle Gefahr.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, Informationen zu er­­zwingen: Bei der Polizei braucht niemand Aussagen zu machen. Als Beschuldigte/R kann man da­rüber hinaus die Aussage auch bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht verweigern. Laut Gesetz darf das nicht zu Ungunsten des/der Angeklagten ver­wen­det werden. In der Realität sieht es je­doch anders aus. Schon das Gefühl, bei einer Festnahme ganz und gar der Polizei aus­geliefert zu sein, verleitet viele dazu, Aus­sagen zu machen. Oft muss die Polizei nicht mal mit üblen Tricks arbeiten. Doch sie ha­ben auch Methoden, um uns unter Druck zu setzen und Aus­sagen herauszupressen.

Oft geschieht das durch Einschüchterung (Anschreien, Gewalt­an­drohung und manchmal auch -ausübung, Drohen mit Konse­quen­zen bei den Eltern, in der Schule oder im Job) oder verständnisvoll („Wir sind ja auch gegen die Rechten, wir wollen ja das Gleiche“). Manchmal will die Polizei Dich auch zu scheinbar „harm­losen“ oder „entlastenden“ Aussagen überreden. Dabei gibt es keine „harmlosen“ Aussagen. Jede Äußerung hilft der Polizei bei Ermittlungen, ent­weder gegen Dich oder andere. Scheinbar „entlastende“ Aus­sagen können andere belasten, oder der Polizei helfen weitere Beweise zu suchen oder zu er­finden. Deshalb: bei der Polizei und Staatsanwaltschaft kon­se­quente Aussageverweigerung!

Aussageverweigerung konkret

Es gibt viele Situationen, die ganz harmlos erscheinen, in denen die „Aussage“ trotzdem verweigert werden sollte: An­quatsch­ver­suche des Verfassungsschutzes, Gespräche mit „Deeska­la­tions­beamten“ der Polizei… Auch hier gilt: Mund halten!

Bei der Polizei

Einer Vorladung der Polizei braucht niemand Folge zu leisten, weder Beschuldigte noch ZeugInnen, daraus entstehen keine Nachteile. Auf eine Ladung soll gar nicht reagiert werden, also auch nicht telefonisch.

Es ist allerdings ratsam, dass FreundInnen, Mitbetroffene, Anwälte und Rechtshilfegruppen wie die Rote Hilfe informiert werden! Leider gibt es auch mißliche Lagen wie Festnahmen, denen man sich nicht entziehen kann. Hier hilft es nur, die eigenen Rechte genau zu kennen.

Bleib ruhig und reagiere nicht auf Provokationen. Versuch, jeden Kontakt auf eine formale Ebene zu ziehen. Du bist nur verpflichtet, Angaben zu Deiner Per­son zu machen (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit und allgemeine Berufsangabe (z.B. Schülerin, Angestellte, Arbeiter usw.). Sonst gar nix!

Beim Haftrichter

Manchmal kommt es vor, dass die Polizei meint, es gebe Gründe, Dich nach Ablauf von 48 Stunden nicht zu entlassen. Aber: Eine Aussage zur Sache wendet keine Untersuchungshaft ab!

Der Haftbefehl lautet auf „dringendem Tatverdacht“. Einlassungen zu den Tatvorwürfen, auch wenn es ein „Alibi“ ist, bedeuten nicht, dass keine U-Haft verhängt wird. Zu Vorwürfen, die zum Haftbefehl führen können, kommen noch so ge­nannte „Haftgründe“ hinzu. Der Haftbefehl kann, wenn die „Haftgründe“ nicht zutreffen, außer Vollzug gesetzt werden. Das heißt aber nicht, dass damit auch die Tatvorwürfe aus der Welt wä­ren, was die Unsinnigkeit von Aussagen zur Sache vor dem/der HaftrichterIn zeigt. Haftgründe sind: Fluchtgefahr, Ver­dunklungsgefahr, Wieder­holungsgefahr und besonders schwere Tat­vor­würfe.

Bei Vorwürfen, wie Mord, Totschlag und §129a wird grundsätzlich Haft­befehl erlassen. Zu den anderen Haftgründen kann nach dem Ge­setz ein/e BeschuldigteR Stellung nehmen. Wenn überhaupt, sollte dies nur zum Punkt Fluchtgefahr und nach anwaltlicher Beratung gemacht werden. Sagt man etwas zu den Punkten Verdunklungs- und Wieder­holungs­ge­fahr, ist unweigerlich eine Diskussion über den Tatvorwurf die Folge. Klar sein muss unbedingt, dass mit einer Aussage zur Sache keine U-Haft abgewendet werden kann.

Beim Staatsanwalt

Der Staatsanwalt führt das Ermittlungsverfahren und entscheidet über die Anklage des Beschuldigten vor Gericht. Dort führt er in der Haupt­verhandlung die Anklagevertretung. Bei einer Zeugen­vorladung raten wir unbedingt, sich davor mit einer Rechts­hilfegruppe und einem Anwalt, einer An­wältin zusammenzusetzen.

ZeugInnen müssen vor dem Staatsanwalt erscheinen und Angaben zur Person machen (s.o.), ansonsten kann eine Vorführung an­ge­ord­net werden. Beschuldigte können die Aussage verweigern. Mensch hat das Recht zu erfahren, um welches Verfahren es sich handelt (besteht auf einer genauen Bezeichnung der einzelnen Tatvorwürfe) und wer der/die Beschuldigte ist. Denn man muss die Mög­lichkeit haben zu prüfen, ob ein Aussageverweigerungsrecht be­steht.

Es gibt Gründe, warum ZeugInnen vor dem Staatsanwalt nicht aus­­sagen wollen. Sie können zu diesem Zeitpunkt nicht ermessen, wo­zu ihre Aussagen verwendet werden. Sie wissen nicht sicher, in wel­che Richtung der Staatsanwalt ermittelt, der Staatsanwalt darf die ZeugInnen darüber auch weitgehend in Unkenntnis halten – und auch darüber, ab wann in seinen Augen eine Aussage den/die ZeugIn selbst belasten könnte! Ein Überblick über die Zusammenhänge, in der die Aussagen stehen, dürfte den Befragten unmöglich sein. Jede Aus­­sage beim Staatsanwalt liefert ein Steinchen im Mosaik und kann weitere Anhaltspunkte lie­fern.

Das Aussageverweigerungsrecht für ZeugInnen wird durch die Strafprozeßordnung (StPO) geregelt. Verwandte (auch Ehe­leute und Verlobte (!) und in derselben Sache Angeklagte ha­ben ein Aussageverweigerungsrecht, ebenso wenn man sich durch eine Aussage selber belasten würde.

Was droht Menschen, die die Aussage verweigern, ob­wohl sie kein Aussageverweigerungsrecht haben? Oder mit Zeu­gInnen, die einer staatsanwaltschaftlichen Ladung nicht fol­gen wollen?

Da­für werden erst mal die entstandenen Kosten aufgedrückt. Dazu kann der Staatsanwalt ein Ordnungsgeld erlassen. Wenn dieses nicht gezahlt wird, kann ein Richter maximal 42 Tage Ordnungshaft verhängen. Es kann die zwangsweise Vorführung vor einen Ermittlungs­richter angeordnet werden.

ZeugInnen, die hingehen, aber nichts sagen

Zunächst läuft alles so wie oben ab. Wichtiger Unterschied aber ist, dass damit die Ordnungsmittel verbraucht, also nicht wiederholbar sind! Möglicherweise beantragt der Staatsanwalt nun die Erzwingungshaft (Beugehaft). Wird diese durchgesetzt, ist danach auch dieses Erzwingungsmittel verbraucht. Die Beugehaft kann über maximal sechs Monate verhängt werden. Zuerst aber müssen die Ordnungsmittel angewandt werden.

Staatsanwälte, die behaupten, der ZeugIn könne gleich in Beugehaft gesteckt werden, vermischen bewusst Ordnungs- mit Erzwingungs­mitteln.

Aussageverweigerung als ZeugIn beim Richter

Die Folgen sind die gleichen wie bei der Staatsanwaltschaft, dazu kommt, dass die Eidesverweigerung ebenso behandelt wird wie eine Aussageverweigerung. ZeugInnen können zu allen Vernehmungen einen Anwalt, eine Anwältin mitnehmen. Sie können eine wichtige – auch psychologische – Funktion haben, doch sollten ihre Möglichkeiten nicht überschätzt werden. Sie haben lediglich die Funktion eines Rechtsbeistandes, d.h. sie können nicht in die Vernehmung eingreifen und dürfen nur bei formalen Fehlern des Vernehmenden tätig werden. Etwa wenn eine Frage juristisch so nicht gestellt werden darf, wie sie gestellt wurde, oder der Staatsanwalt keine Rechtsmittelbelehrung erteilt hat. Aber man hat das Recht, sich mit dem Anwalt/ der Anwältin über die gerade gestellte Frage im Nebenzimmer zu beraten. Dadurch ist es möglich, sich erst mal Luft zu verschaffen und sich dem psychischen Druck zu entziehen.

Du hast das Recht:

* den Grund für die Festnahme zu erfahren.

* alle Aussagen zu verweigern.

* nichts zu unterschreiben!

* gegen eine erkennungsdienstliche Behandlung schriftlich

Widerspruch einzulegen.

* im Verletzungsfalle einen Arzt zu verlangen und

die Verletzung attestieren zu lassen.

* einProtokoll über beschlagnahmte Dinge zu erhalten.

* einen Anwalt bzw. eine Anwältin, eine Person des

eigenen Vertrauens zu benachrichtigen. (Aber nicht

unnötig am Telefon quasseln!)

Rote Hilfe

„Solidarität ist eine Waffe“

Rote Hilfe Leipzig

Emanzipatorische Po­­litik erfährt immer wie­der staa­tliche Re­pression. Mit einer statt­lichen Reihe neuer Ge­setze und aus­ge­weiteten Mö­glichkeiten der staatlichen Re­pres­sions­organe wird im­mer vehe­men­ter gegen lin­ke Projekte, Zu­sammen­schlüs­se und Ein­zelpersonen vor­gegangen. Wir setzen et­was dagegen: Or­ga­nisierte lin­ke Soli­da­ri­tät – Die Rote Hil­fe Orts­gruppe Leipzig

Der größte Erfolg, den staatliche Repres­sion hat, ist es zu vereinzeln. Es wird im­mer wieder versucht Individuen aus den Grup­­­pen zu lösen, mit denen sie auf der Straße gegen Unterdrückung und Aus­beu­tung des Menschen durch den Menschen (z.B. mittels Rassismus und Faschismus) und für ein menschenwürdigeres, eman­zi­­­piertes Leben gekämpft haben. Men­schen werden für ihre Arbeit in linken Grup­­pen und Projekten an­ge­klagt und sind vielfach als Indi­vi­duen mit der Zer­stö­rung ihrer so­zialen Existenz bedroht.

Der Staat versucht so, Individuen aus den po­­litischen Zusammenhängen zu isolieren um gegen sie die ganze Härte der Repres­sion anzuwenden, in der Annahme sie oder ihn dadurch soweit einzuschüchtern, seine bzw. ihre Handlungsmöglichkeiten soweit ein­­­zuschränken, dass diese/r in Zukunft wei­­­tere Auseinandersetzung meidet. So wird versucht zu verunsichern und zu spal­ten. […]

Es ist unsere Aufgabe staatlicher Re­pres­sion diesen Erfolg nicht zu überlassen. Für die Erhaltung der Handlungsfähigkeit ist es notwendig, jedem, der staatlicher Ver­fol­gung ausgesetzt ist, solidarisch bei­zu­stehen. Die Rote Hilfe tut dies zum einen durch finanzielle Hilfen (z.B. Rechts­an­walts- und Verhandlungskosten etc.) und an­der­er­seits durch Betreuung der Be­trof­fenen – durch Prozessbeobachtung, Ver­öffentlichungen über die Fälle, Infor­mations­veranstaltungen, Solipartys und ak­tiver Zusammenarbeit mit den einzel­nen Personen. Zudem betreut die Rote Hilfe politische Gefangene in deutschen Ge­fängnissen, ver­mittelt Kon­takt zu die­sen, fordert deren Frei­lassung und die Ein­­stell­ung der Ver­fol­gung linker po­­litischer Zu­sam­men­hänge.

Durch die immer weiter greifenden For­­men des wirtschaftlichen Liberalismus ist der Staat gleichzeitig gezwungen, immer au­toritärer gegen jeden vorzugehen, der die Ordnung angreift, aus der eine immer größere Ungleichheit resultiert. Durch das Schaf­fen einer soliden Armutssituation für einen immer größer werdenden Teil der Be­völkerung (Erwerbs­lose, wie auch arbeitende Lohn­abhängige), hat sich das neo­liberale System ein großes Kon­fliktpotential geschaffen. Dieses wird es zu­nehmend versuchen nicht nur durch exis­­tenzielle Einschüchterung zu mar­gi­na­li­­sieren, sondern auch durch gezielte Kriminalisierung unter Kontrolle zu hal­ten. Es ist aber nicht das Individuum, das al­leine für sein Schicksal ver­ant­wortlich ist, wie ihm immer wieder suggeriert wird, sondern es sind vor allem die Ver­hält­nis­se, die sie oder ihn in diese Po­sition zwin­gen. Dieser Gesell­schafts­ord­nung gilt un­sere Verachtung und dem Kampf gegen sie unsere Soli­da­ri­tät!

Um strömungsübergreifende Solidaritäts- und Antirepressionsarbeit vor Ort zu leis­ten hat sich Ende Juli die Rote Hilfe Orts­gruppe Leipzig gegründet. Wir glauben nicht, dass wir die Solidarität, die den Ein­zel­nen aus ihrer jeweiligen poli­ti­schen Strö­mung widerfährt ersetzen kön­nen, noch wollen wir das. Für uns ist vor allem der Anspruch wichtig einem breiten lin­ken Spektrum solidarisch beizustehen, auch wenn wir die jeweilige politische Ein­­stellung vielleicht nicht bis zum Äußersten tei­len. Solange seine/ ihre Hand­lung einen er­kennbaren linken po­li­tischen Hinter­grund hat, muss soli­da­risch gegen die staatliche Repression ge­handelt werden. Das bedeutet nicht, dass wir keine Dis­kussion führen möchten. Diese soll aber nicht gegenüber dem Staat, sei­nen Re­pres­sions­or­ga­nen und den bür­ger­lichen Me­dien erfol­gen, sondern inner­halb der Zu­sam­menhänge!

Wir wollen deshalb versuchen, Öffent­lich­keit zu schaffen, wo es ange­bracht ist. Vor allem wollen wir innerhalb der Linken zur Information über aktuelle Repression bei­tragen.

In den letzten Jahren sind einige Gesetzte und ausgeweitete Überwachungsmög­lich­kei­ten entstanden, über die wir infor­mie­ren wollen, damit mensch sich dagegen schützen kann. Wir wollen über Repres­sions­strategien, Rechte (vor allem auch im richtigen Moment das Maul zu halten), Be­wegungen außerhalb Leipzigs und deren Pläne und Probleme etc. Infor­ma­tio­nen bieten. Vor allem jungen oder un­er­fahrenen Menschen wollen wir so zur Seite stehen, da­mit diese nicht nach der ers­ten Ak­tion und viel­leicht ohne fes­ten Zu­sammenhalt al­leine dastehen.

Ei­ne weitere Hauptaufgabe soll es für uns sein, eine effektive Demo-Nachbetreuung und eventuelle Prozessbegleitung auf die Bei­ne zu stellen. Unser Aufgabenfeld soll da­bei, neben der Betreuung des Ein­zel­nen, eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit sein. Zudem werden wir versuchen, er­gänzend zu den be­stehenden Strukturen, An­wälte und rechtliche Hilfe zu ver­mitteln. Wir wün­schen uns dabei eine Zusammenarbeit mit bestehenden Grup­pen, vor allem auch im Bereich der Mi­grant­Innen­unter­stützung. Außerdem sind wir der An­sprech­­partner vor Ort in Bezug auf Unter­stützungs­anträge an die Rote Hilfe.

Rote Hilfe e.V. Leipzig

c/o Liebknecht-Haus Leipzig

Braustr. 15 / 04107 Leipzig

leipzig@rote-hilfe.de

Mein Körper gehört MIR, bis zum letzten Nukleotid!

DNA-Analyse

Europas Innenminister können jubeln, denn das genetische Material des Menschen liefert eindeutige, gerichtlich anerkannte Daten. Seit 2000 verweisen PolitkerInnen verstärkt auf akt­uelle Ereignisse der internationalen Politik, um die innere Sicherheit zu erhöhen und die Macht der herrschenden Klasse zu sichern. 2004 nannten die JustizministerInnen der EU die internationale Vernetzung der na­tionalen DNA-Dateien als eines der wichtigsten Ziele.

Law & Order – Entnahme & Verweigerung

Unterschieden werden muss zwischen der Entnahme einer DNA-Pro­be, die staatsanwaltlich angeordnet werden kann und dem eigentlichen Ana­lyseverfahren, für das ein richterlicher Beschluss notwendig ist! Bei „anonymen Spuren am Tatort“ und „Gefahr im Verzug“ gilt der Richtervorbehalt nicht mehr und eine Staats­anwältIn oder die Po­li­zei darf die Entnahme anordnen. Der richterliche Beschluss kann umgangen werden, wenn die betroffene Person von der Staats­anwaltschaft oder den Bullen angeschrieben wird und freiwillig ihre DNA abgibt, mensch kann aber auch zur DNA-Entnahme ge­zwungen werden! Zwar kann mensch die Entnahme aus einer Körperöffnung ver­weigern, in diesem Falle wird jedoch Blut abgenommen.

Schon vor der WM 2006 gab es Bestrebungen, die DNA von Personen, die zu gewissen Gruppen-Dateien zählen (z.B. Gewalttäter-Sport/ linksmotivierte Gewalttäter-Datei, LiMo) zwangsweise zu ent­nehmen und „vorsorglich“ zu analysieren. Ebenso gibt es schon seit einigen Jahren Vorstöße von PolitikerInnen, den richterlichen Be­schluss komplett aufzuheben und die DNA-Entnahme als Standard in die ED-Behandlung der Polizei zu integrieren. Bei DNA-Massentests, wie etwa im letzten Jahr in Coswig (1), ist die Freiwilligkeit bei der Teilnahme garantiert. Jedoch folgt der freiwilligen Ver­weigerung die unfreiwillige Belästigung durch PolizeibeamtInnen…

Speicherung

Bei laufenden Ermittlungsverfahren können Spuren und DNA-Material von StraftäterInnen vom Bundeskriminalamt (BKA) gespeichert werden. Laut Wikipedia kom­men täglich ca. 200-300 Datensätze hinzu. Aktuell (01‘07) um­fasst die Datei des BKA ca. eine halbe Million Einträge.

Bei Massentests sieht das Gesetz(!) vor, die für laufende Verfahren nicht mehr relevanten DNA-Informationen unverzüglich zu vernichten. Wer dem (Rechts- )Staat traut, braucht sich keine Sorgen zu machen… Die DNA-Entnahme und Speicherung in einer BKA-Analysedatei ist „verfassungsgemäß“, wenn der/die TäterIn wegen Straf­taten erheblicher Schwere verurteilt wurde, also z.B. Mord und schwere Kör­perverletzung. Zudem muss begründeter Verdacht auf Wieder­holungsgefahr bestehen.

Datenaustausch

Das Schengener Informations-System II (2) wandelt sich vom Infor­ma­tions- zum Ermittlungssystem mit derzeit ca. 14 Millionen Da­tensätzen : u.a. Informationen über AsylbewerberInnen, gesuchte Personen und gestohlene Dinge. Geplant ist die Aufnahme von biometrischen Merkmalen, Finger­abdrücken, Lichtbildern und auch ein DNA-Abgleich. Die „Superdatenbank“ wird mit anderen Datenbanken (wie INPOL-Neu (3)) vernetzt und ist für Geheimdienste, EUROPOL (4), EURO­JUST (5). Grenzpolizei und KFZ-Registrierungsstellen zugänglich. Für ei­nen Datenaustausch innerhalb der EU genügt es bereits, verdächtigt zu werden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu ge­fährden. Ein Richterbeschluss ist nicht erforderlich.

Präventive DNA-Analyse

Eine weitere Möglichkeit der DNA-Entnahme und Analyse ist die prä­ventive DNA-Entnahme. Dabei kann im Rahmen eines Er­mittlungsverfahrens DNA ohne Richterentscheid analysiert werden, wenn dem/der Betroffenen Straftaten erheblicher Schwere vorgeworfen wer­den und „begründete Wiederholungsgefahr“ besteht. Dabei ist letztere meist nur eine willkürliche Be­schuldigung der Polizei.

Mit der Neuregelung der DNA-Analyse im November 2005 wurde die präventive DNA-Analyse und -Speicherung auf die prognostizierte Wiederholung „nicht erheblicher Straf­taten“ ausgeweitet, was im polizeilichen Alltag auch schon Praxis war. Das Bundesjustizministerium führt für solche „nicht er­heb­lichen Straftaten“ mit Wiederholungsgefahr Hausfriedensbrüche und Sachbeschädigungen an. Letztendlich, und das sollte uns bewusst sein, geht es um die Sammlung der DNA-Daten von möglichst vielen Menschen…

Wie verhalte ich mich bei DNA-Entnahme?

* Keine Aussagen, keine Unterschriften!

* Keine Einwilligung zur DNA-Entnahme unterschreiben! Damit bleibt der Richtervorbehalt bestehen und die Entnahme kann später besser angefechtet werden.

* Wahrscheinlich droht die Polizei mit einer zwangsweisen Blutabnahme. Diese muss aktuell NOCH von einer/einem RichterIn angeordnet werden. Besteht darauf, dass dies rechtlich nicht möglich ist. Verlangt nach eurem Anwalt/eurer Anwältin. Immer gilt: Die Blutabnahme muss von einem Arzt/einer Ärztin durchgeführt werden!

* Legt explizit Widerspruch gegen die DNA-Entnahme ein und lasst ihn schriftlich festhalten! Es kann wichtig sein, die Löschung der Daten zu beantragen.

* Es hat sich gezeigt, dass ein/e anwesende/r Rechts­anwältIn fragwürdige Maßnahmen zumindest zu diesem Zeitpunkt verhindern kann. Informiert ein/e AnwältIn eures Vertrauens, eure Rote Hilfe Ortsgruppe oder den EA. Euch steht bei jeder Festnahme ein Anruf bei einer Person eures Vertrauens zu! es kann wichtig sein, die Löschung der Daten zu beantragen und gegen die Entnahme Einspruch einzulegen. Häufig läuft dies auf eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht hinaus. Wendet euch an die Rote Hilfe oder den EA.

* Lasst Euch nicht einschüchtern!

KEEP COOL. Bedenkt die Konsequenzen!

(1) Aufgrund von Sexualverbrechen wurden dort Massentests an Männern zwischen 25-45 durchgeführt. Vorgesehen waren 80.000 Freiwillige.
(2) Schengener Informationssystem (SIS) – nichtöffentliche Datenbank, mit Personen und Dingen, nach denen im Schengen-Raum gefahndet wird.
(3) Bundesweit einheitliches polizeiliches Informationssystem.
(4) Europol oder Europäisches Polizeiamt ist die europäische Polizeibehörde in Den Haag.
(5) Eurojust oder Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit ist die europäische Justizbehörde (Den Haag).

Rote Hilfe

Es war einmal …

Der Leipziger Ermittlungsausschuss zum Umgang mit Gerüchten, Klatsch und Informationen aus zweiter Hand

„Hast Du schon gehört? Heute Abend haben sich 40 Nazihools für´s Conne­witzer Kreuz angemeldet…“ Wer kennt solche oder ähnliche Erzählungen nicht?

Mitte März wurde berichtet, dass Pun­ker_innen auf dem Vorplatz des Leipziger Hauptbahnhofs überfallen und brutal zu­sam­men geschlagen wurden. Es gab die un­ter­schied­lichsten Aussagen zu diesem Vorfall. Sie reich­ten vom Tod eines Hun­des, Men­schen die mehrere Tage im Koma lagen, bis zum Mes­ser im Rücken. Wegen der enormen Bru­talität des Ereignisses ver­sammelten sich viele Men­schen und de­mon­strierten spontan von Conne­witz in die Leipziger Innenstadt. Was an diesem Tag genau passierte, ist allerdings wei­ter­hin unklar. Bis heute sind eine Menge Gerüch­te und widersprüchlicher Infor­ma­tio­nen im Umlauf. Ein Großteil der „Berichter­stat­­tung“ kann auf indymedia nachgelesen werden. Jedoch konnte bislang keine der In­for­ma­tionen bestätigt werden, Augen­zeu­g_innen oder gar Betroffene haben sich, trotz der ganzen Aufregung, bislang nicht zu Wort ge­meldet. Genau dies wäre aber notwendig, um die Betroffenen unter­stützen zu können und eine dem Thema angemessene Öffent­lichkeitsarbeit zu leisten. Dieses Beispiel macht einmal mehr deut­lich, wie wichtig es ist, bei der Verbrei­tung von Informationen ei­ni­ge Standards zu be­achten. Denn eine miss­lun­gene bzw. un­be­­dach­te Veröffentlichung von Ereig­nis­sen kann erhebliche Folgen haben.

Warum?

Gerüchten schüren Ängste. Dies kann zur Erlahmung ganzer Strukturen führen. Solange un­klar ist, was geschehen ist, so­lange ist auch un­klar, wie am besten zu reagieren ist, um sich selbst nicht zu gefährden und um die Inte­ressen der Opfer von Übergriffen zu schüt­zen. Auch die übertriebene Darstel­lung von Gescheh­nis­sen ist problematisch. Wenn kras­se Vor­fäl­le als unbestätigte Ge­schichten in der Stadt oder im Internet kur­sieren, oder sich im Nachhinein als unwahr oder über­spitzt herausstellen, führt das zum Einen dazu, dass die Betroffenen für unglaubwürdig ge­hal­ten werden. Zum Zweiten kann sich mit der Zeit ein gewisser Gewöh­nungs­­­effekt ein­stel­len, Vorfälle werden weniger ernst genom­men und im Ernstfall bleibt der ein oder die an­dere dann eben lieber zu Hause.

Viele von Euch nutzen das Internet, um In­for­ma­tionen weiterzuleiten, z.B. indy­media, blogs oder communities wie z.B. myspace. Dann solltet ihr euch immer im Klaren sein: je­des Posting ist nachvoll­zieh­bar. Denn je­dem Posting wird eine eigene IP­­-Adresse zu­ge­­ordnet und über diese seid ihr dann auf­­find­bar! (1) Wenn ihr im Inter­net über Nazi­­überfälle oder Übergriffe von Bul­len etc. berichtet, sollte euch also bewusst sein, dass virtuelle Diskussionen und Berichte über Vorkommnisse reale Konsequenzen ha­­ben. Die Folgen einer un­überlegten Ver­öf­fent­lichung im Inter­net sind meist nicht vor­hersehbar. So können sich zum Beispiel Leu­­te überlegen, eine Spontandemo durch­­zu­­führen. Po­stings können aber durch­aus auch ein juri­stisches Nachspiel für euch (oder an­dere!) haben, wenn ihr dort z.B. zu Ge­walt­taten oder Sach­­beschä­digung auf­ruft. Falls ihr über eine Aktion be­richtet, könnt ihr auch Ge­fahr laufen, als Zeug_in oder als Be­schul­digte_r vorge­laden zu wer­den. Übertriebe­ne Darstellun­gen im Netz wer­­den von Poli­zei und Presse nur zu gern ver­­wendet, um gegen linke Ak­tivitäten zu hetzen oder z.B. zukünftige Demonstra­tio­nen zu verbieten.

Deshalb!

Verbreitet Gerüchte und Informationen nicht weiter, ohne dass diese bestätigt wur­den. Fragt bei der Person, die euch die Neuig­­­­keit überbringt nach, woher er oder sie diese die Informationen hat. Dann über­­legt erst mal, kennt ihr diese Person, hal­tet ihr sie für vertrauenswürdig oder ist sie euch eher aus anderem Zusammen­hang als Tratsch­tante oder Tratschonkel be­kannt?

In­for­mationen oder Berichte auf indy­me­dia oder in Weblogs sollten von Be­trof­fe­nen oder Augenzeug_innen selbst ge­schrie­ben werden. Diese Regel gilt vor allem für die erste Veröffentlichung einer In­for­ma­tion. Die Infos aus solchen Be­rich­ten soll­ten dann sobald wie möglich durch Fakten kon­­kre­tisiert oder demen­tiert werden. Zu eu­­rem eigenen Schutz und zum Schutz von Be­­­troffenen bzw. Be­teiligten: überlegt euch ge­nau, was ihr wie im Internet veröffent­lichen wollt und wa­rum. Fragt euch vor­her: Welche Informa­tio­nen sind wirklich wich­tig und auf wel­che Details kommt es gerade nicht an? Das gilt erst recht bei Ak­tions­­be­richten. Über­legt also, ob es für Drit­­te relevant ist, dass ihr in der letzten Nacht in der Nähe euer Schule „ein super gei­­les Graf­fiti“ gesprüht habt oder welche il­lega­li­sierten Substanzen ihr bei der letzten Par­­ty „ge­schmis­sen“ habt. Seid euch bei Pos­­tings im Internet im­mer bewusst, dass die­se nicht nur von ei­nem kleinen Freun­des- oder Szene­kreis, son­dern auch von Na­zis oder Bullen gelesen wer­den können und auch gelesen werden. In diesem Zusam­men­­hang sei auch noch mal erinnert: NIE aber auch NIE euren rich­tigen Namen im Internet ver­­wenden!!! (2) Das be­deu­tet auch, dass ihr Postings, in de­nen Dritte über ein Ereignis berichten, nicht vor­­schnell Glauben schenken solltet. Und un­ab­hängig davon: glaubt nicht alles, was auf indymedia, myspace und Co. zu le­sen ist. Dort kann jede und jeder posten, al­so auch Nazis, Bul­len und Selbstdar­stelle­r_innen, die auch ger­ne mal Opfer sein wol­len und deshalb sinn­los über­trei­ben. Damit meinen wir nicht, dass ihr Be­richten von Über­fällen im Internet oder von Dritten gar nicht mehr glauben sollt. Wir raten euch ein­fach, an solche Veröf­fent­lichun­gen und Er­zäh­lungen mit ei­nem gesunden Miss­­trauen und Men­schen­ver­stand heranzuge­hen und die­sen auch nicht auszuschalten, wenn die Mel­­dung sonst wie krass oder unvorstellbar er­­scheint.

Wenn ihr euch über die Richtigkeit der In­for­­ma­tionen nicht im Klaren seid, oder nicht wisst, wie ihr am besten mit Informa­tionen um­gehen sollt, könnt ihr z.B. bei zuver­lässi­gen Antifa­strukturen nachfragen, bevor ihr sie wei­tererzählt, z.B. bei Gamma. An diese Struk­turen könnt ihr euch auch wen­den, wenn ihr selbst etwas wisst. Falls ihr unbe­stä­tigte Infor­mationen wei­ter­er­zählt, macht aus­drücklich und sehr deutlich, dass es sich hier­bei nur um ein Gerücht handelt!

Wenn ihr selbst Opfer oder Zeug_innen ei­nes Überfalls geworden seid, wendet euch an ver­trauenswürdige Leute oder an Grup­pen wie den EA. Diese Strukturen sind in der Lage euch zu beraten und zu unterstüt­zen. Sie über­legen gemeinsam mit euch, wel­che Mög­lich­keiten zum Handeln beste­hen, können mit euch zusammen eine wirk­same Öffentlich­keits­arbeit machen und euch gege­benen­falls recht­liche Hilfe ver­mitteln.

Euer EA

 

(1) Es gibt auch Möglichkeiten, anonym zu posten, z.B. über TOR oder JAP. Mehr Informationen dazu findet ihr z.B. unter tor.eff.org/

(2) Überlegt euch stattdessen lustige Nicknames, z.B. Micky Mouse ;-).