Wie im Krimi, so künftig auch in Hessen?

In Zukunft darf die hessische Polizei Autokennzeichen elektronisch erfassen, (angeblich) kurzfristig speichern und mit Daten in Fahndungscomputern abgleichen. Ein ent­sprechendes Gesetz wurde Ende des Jah­res 2004 im Landtag verabschiedet. Mit diesem Generalverdacht solle verhindert wer­den, dass mit gestohlenen Fahrzeugen wei­tere Straftaten begangen werden.

Da die Exekutive aber selbst weiß, dass man Kenn­zeichen austauschen kann, wurden auch die Überwachungsbefugnisse aus­ge­weitet. Telekommunikationsfirmen müs­sen der Polizei nun ggf. Daten von Telefonteilnehmern aus­händigen. Ohne richterlichen Beschluss darf auch mitgehört und mitge­lesen werden, wenn es um die „Abwehr einer akuten Gefahr“ geht. Und dank der Verwendung von sog. IMSI-Catchern kann der Abgehörte auf 50 Meter genau geortet werden.

Im Klartext: Künftig ist es allein die Polizei, die entscheidet ob man auf Fahrt und Satz überwacht wird. Um dem Ganzen noch die Krone auszusetzen, dürfen hes­sische Beamte in Zukunft auch strafun­mün­digen Kindern genetisches Material entnehmen, ausreichend ist auch hier der bloße Verdacht! Diesen kleinen Mördern und Handtaschenräubern scheint man allein mit Fotos und Fingerabdrücken nicht mehr beizukommen.

Da hat hat die CDU-geführte Landesregierung die Zeichen der Zeit erkannt: ein flächen­deckendes Informa­tions­netz, das quasi prophylaktisch die Identifizierung jedes „Bürgers“ garantiert. Arbeitslos kann heute jeder werden, und dass sie sich „sittlich wohlverhalten“ … In dieser Tendenz, hält auch die Bundesregierung mit der tech­nischen Entwicklung Schritt: ab Herbst diesen Jahres werden die Reisepässe mit biometrischen Daten (Fingerab­druck, Ge­sichts­form) ausgegeben – „Krieg gegen den Terror“. Ab 2007 sollen dann auch die Personalausweise aufgerüstet werden, und zwar EU-weit. Die Kosten dafür bringen die Kontrollierten selbst auf – seien es die 130, statt bisher 26 Euro (für einen Pass), oder auch durch Steuern.

hannah

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