Anträge, Anwälte & Aktionen

Tausende zukünftiger Bezieher des Arbeitslosengeldes II – 66.000 sollen es allein in Leipzig sein – haben in jüngster Zeit persönliche Einladungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten. Das Behördenschreiben ist allerdings genau zu lesen! Fehlt die Rechtsfolgenbelehrung, oder soll es nur um den Antrag gehen, muss man den Termin nicht wahrnehmen. Ansonsten ist man aufgrund der „Mitwirkungspflicht“ gezwungen, im Amt aufzukreuzen … den Antrag muss man aber bis 3. Januar nicht abgeben. Wenn man dann im Büro steht und sie nur eines wollen – die Daten – dann gibt es allerlei Möglichkeiten: man habe noch ein paar offene Fragen; einige Belege würden noch fehlen; oder aber der Antrag liegt zwecks Prüfung noch bei meinem Anwalt – je nachdem, wie man dem/der Sach­bearbeiterIn (SB) gegenüber auftreten will. Ratsam ist es, als Zeugen eine Begleitung mitzunehmen, etwa falls der/die SB mit Sanktionen oder Verschleppung droht… „Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten wollen, oder zeitlich verschieben wollen, kann seitens der Agentur für Arbeit Leipzig möglicherweise eine rechtzeitige Auszahlung der zustehenden Leistungen ab Januar 2005 nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus werde ich Ihre Arbeitslosenhilfe einstellen, solange Sie Ihre Antragsunterlagen nicht eingereicht haben.“ (Einladung der BA)… solche Maßnahmen haben keine rechtliche Grundlage und dienen allein der Einschüchterung! Sie geben im übrigen auch genügend Stoff für eine Klage wegen Nötigung.

Wenn sich solch sinnlose Vorladungen häufen, ist davon auszugehen, dass die SB noch freie Ressourcen haben – also ruhig noch ein paar Einmalbeihilfen beantragen, dann erledigt sich das „Problem“!

Zudem kann eine übereilte Antragsabgabe mehr schaden als nützen: Ändern sich Einkommens-, Vermögens- oder Wohnverhältnisse bis Anfang 2005, so ist jeder Antragsteller verpflichtet, der BA das unverzüglich mitzuteilen. Wird dies versäumt, bekommen die Betroffenen die starke Hand der Agentur zu spüren – von Kürzungen bis hin zu Betrugsanzeigen. Erfahrungen zahlreicher Erwerbsloseninitiativen zeigen, dass die BA anzweifelt, dass das aktenkundig gewordene Geld aufgebraucht wurde, und Betrug unterstellt, d.h. Sanktionen verhängt. Das ist umso gravierender, da die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs ab 1.1.2005 gesetzlich abgeschafft wird!

Wer meint, der frühe Vogel kriegt zuerst den Wurm, mache sich klar oder frage noch mal beim „Fallmanager“ nach: die heute abgegebenen Anträge sind nicht etwa bearbeitet worden, sondern landeten erstmal auf Halde, Schicht um Schicht. Denn die Software war erst Ende Oktober einsatzbereit – Ende September (LVZ, 29.9.) hatte es noch der 18. sein sollen, Ende August war der 4. Oktober geplant! Der Druck zur Abgabe, den die BA jetzt per Vorladung und über die Medien ausübt, dient der planmäßigen Umsetzung von Hartz IV.

Dem Vorschlag des Arbeitslosensyndikats Köln zu folgen, die Anträge erst am 6.12. abzugeben – und zwar gemeinsam! – wäre eine politische Demonstration und würde klarmachen, dass auch die Erwerbslosen keine bloße Verschiebemasse sind. Ziviler Ungehorsam als Ausdruck des Widerwillens, eine erste kollektive Aktion der Betroffenen, der weitere folgen könnten. Genau das scheint die BA mit den sinnlosen Vorladungen verhindern zu wollen – und das Muffensausen scheint groß zu sein, denn zu einem Treffen des „Erwerbs­losen­syndikats Leipzig“, für das auch vor dem Arbeitsamt Flugblätter verteilt wurden, gesellte sich am 5. Oktober auch der Pressesprecher der BA Leipzig, Hermann Leistner!

Erst versuchte er, sich einzuschmeicheln, denn er habe ja nichts gegen die Aktion und: „Ich wäre der Erste, der den Laden [die Arbeitsagentur] dicht macht.“ Aber die BA sei ja nur Organ der Politik und habe für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen – das ist der Kern der Panikmache, die auch von der LVZ getragen wird! In unserem Interesse ist es nicht, dass die Reform glatt durchgeht – und wenn die Regierung sich selbst ein Bein stellt (Software), wie können wir da abseits stehen? Stellen wir ihr das zweite! Lassen wir uns nicht kirre machen, eine „verspätete Abgabe“ (BA-Chef Leipzig Meyer, LVZ, 6.10.) ist nicht die Abgabe im Dezember. Nicht wir schaden uns mit einer späten Abgabe, sondern die BA gerät in Zugzwang sobald ihr die Notlage bekannt wird – dazu reicht auch ein formloser Antrag. Interne Arbeitsanweisungen geben jedenfalls an, dass im Januar „Abschlagszahlungen“ geleistet werden sollen, wenn die Anträge nicht bearbeitet werden können. Das bestätigte BA-Chef Weise auch gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Es liegt nicht im Ermessen der Agentur, wann sie das Geld auszahlt. Nicht vergessen sollten wir, dass es auch Ziel des Antrags ist, Leute aus der Stütze zu drängen!

Informiere Dich gut, was Du ausfüllen musst – nur das nötigste! (z.B. nicht Telefon/Email) – und was datenschutzrechtlich umstritten ist. Prinzipiell gilt: so wenige Infos wie möglich rausrücken, und: alles schriftlich.

A.E.

Infos im Netz: www.fau.org, www.bag-shi.de (Frankfurt), www.harald-thome.de (Wuppertal), www.machtlos.org (Leipzig)

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