arge, job & klassenkampf

Was viele nicht zu fragen wagen

SELBSTÄNDIG, GEHT DA WAS?

Nane, 23: Hallo liebes FA!-Team, hallo Dr. Flaschenbier. Ich habe eine Frage, die mir die spießigen Er­werbs­losenhilfen von DGB und Kirche nicht beantworten wollten. Eine Freundin sagte mir dann, daß ich mich gleich an Euch hätte wenden sollen. Also ich war eine ganze Weile arbeiten und bekomme gerade Alg I. Jetzt will ich mich bald selbständig machen und meine Frage ist: Kann ich da irgendwie Geld abzocken?

Mit ein bisschen Glück und etwas Unachtsamkeit Deiner Sachbearbeiter kannst Du doppelt abkassieren, Gründungszuschuss und Alg II! Und das Schöne ist, das Ganze ist auch noch legal! Denn Du nutzt eine Besonderheit der Alg-II-Berechnung, die ansonsten meist nachteilig ist, für Deine Zwecke aus: das Zuflussprinzip. Danach zählt für die Alg-II-Berechnung immer das Einkommen, das Du tatsächlich im Kalendermonat erhältst.

Das Ganze funktioniert so: Du beantragst schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss, reichst aber noch nicht Dein Konzept für Deine geplante Selbständigkeit ein.

Wichtig! Nenne in dem Schreiben das Anfangsdatum Deiner Tätigkeit und sage, daß die Tätigkeit deine Arbeitskraft voll in Anspruch nimmt. Sorge dafür das Du den Zugang beweisen kannst, entweder durch einen Sendebericht des Faxes oder gib es persönlich ab und lass Dir auf eine Kopie einen Datumsstempel geben.

Wichtig! Gib spätestens am Tag des Beginns deiner Selbständigkeit auch einen Alg-II-Antrag ab. Lass Dir aber bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen viel Zeit.

Folge wird sein, dass Du ab Beginn der Selbständigkeit kein Alg I und auch kein Alg II mehr bekommst. Das ist zwar schlecht, aber da musst Du in den nächsten sechs Monaten jetzt durch. Denn hast Du das Tal der Tränen durchschritten, winkt am anderen Ende das Paradies des doppelten Leistungsbezugs!

Wichtig! In dieser Zeit, wie auch sonst, solltest Du es aber vermeiden, daß Geld von Verwandten oder Freunden auf Dein Konto fließt!

Mit Ablauf der sechs Monate solltest Du alle Unterlagen für die Bewilligung deines Gründungszuschusses bei der Bundesagentur für Arbeit so eingereicht haben, daß diese spätestens zu diesem Zeitpunkt deinen Gründungszuschuss bewilligt. Nach der Auszahlung des Gründungszuschusses für die letzten sechs Monate lässt Du Deinem Jobcenter die noch fehlenden Unterlagen zukommen. Du reichst zudem Kontoauszüge ein, aus denen hervorgeht, wann die Bundesagentur für Arbeit Deinen Gründungszuschuss ausgezahlt hat.

Wichtig! Die Auszahlung des Gründungszuschusses muss zwingend vor der Bearbeitung deines Alg-II-Antrags erfolgen, ansonsten kann das Jobcenter sich die Kohle direkt von der Bundesagentur für Arbeit holen, weil es als Einkommen gilt!

Wichtig! Falls Du über den sechs Kalen­dermonatezeitraum hinaus kommst musst Du einen neuen SGB II Folgeantrag beim Jobcenter stellen. Dabei besteht allerdings ein erhöhtes Risiko, daß den Sachbearbeitern Dein Vorgehen auffällt. Zudem wirst Du bei einem längeren Zeitraum immer mehr Probleme mit Deiner Krankenversicherung bekommen, da diese keine Beitragsleistungen mehr erhält.

HitTipp: Reichen Deine finanziellen Reserven nicht aus, kannst Du das ganze natürlich auch verkürzen.

DANKE!

Helga, 42: Hallo Dr. Flaschenbier, ich möchte Dir heute einfach mal so schreiben. Vielen lieben Dank für die ganzen tollen Tipps und daß Du immer ein offenes Ohr für die Probleme von uns „Hartzern“ hast. Ohne Menschen wie Dich würde meine Generation nämlich ganz schön alt aussehen. Danke!

Gern geschehen, Helga. Mir hat es auch immer viel Spaß gemacht und ich bin froh, der einen oder dem anderen hier und da geholfen und dem Amt wieder mal eins ausgewischt zu haben. Aber leider muss ich Dir und meiner mittlerweile gewachsenen Fangemeinde mitteilen, daß ich in dieser Ausgabe vorerst zum letzten Mal Eure Fragen beantworten kann. Das Schweinesystem macht nämlich auch mir das Leben schwer und so wird es in absehbarer Zeit kein „Arge, Job und Klassenkampf“ mehr geben.

HitTipp: Bildet Banden! Helft Euch selbst in Euren täglichen Kämpfen gegen das Jobcenter! Informiert Euch, tauscht Euch aus, begleitet Euch gegenseitig bei Amtsgängen, kurzum: Seid solidarisch, denn das ist und bleibt Eure beste Waffe!

Dr. Flaschenbier

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