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AUSBILDUNG AUCH OHNE BILDUNGSGUTSCHEIN?

Annika, 29: Hallo Dr. Fla­schen­bier! Ich bin jetzt schon ein paar Jahre arbeitslos und war eigentlich auch ganz zufrieden damit. Doch in letzter Zeit fehlt mir immer mehr die Beschäftigung und auch das Geld und nun will ich doch wieder Arbeit. Der Haken ist nur, daß ich einen In­dus­trie­kletterschein bräuchte, um bei einem der vielen attraktiven Arbeitgeber Erfolg zu haben. Leider will das Amt mir den nicht bezahlen, also keinen Bildungsgutschein geben. Was kann ich denn da nur tun?

Liebe Annika, mit dem Bildungsgut­schein kann ich Dir leider auch nicht weiter helfen. Denn beim Amt heißt es zwar immer Fordern und Fördern, allerdings bleibt es meist beim Fordern, wenn mensch gefördert werden will. Ein Anspruch auf einen Bildungsgutschein lässt sich in der Praxis meist nicht begründen, selbst wenn Du der Meinung bist, daß er Dir hilft, Arbeit zu bekommen. Dein Sachbearbeiter nimmt Deine Bedürfnisse einfach nicht ernst, nur leider ist das eine Ermessensleistung. Ermessen heißt, er kann Dir einen Gutschein gewähren, muss es aber nicht, wenn für Ihn Gründe dagegen sprechen. Und Du weißt ja selbst, was für unzugängliche Menschen diese Sachbearbeiter oft sind. Wenn der nämlich Gründe sucht, findet er sie meistens auch. Beliebt bei denen ist zum Beispiel der floskelhafte Verweis, es gäbe in dem angestrebten Arbeitsbereich nicht genügend Berufsperspektiven, sprich Stellen. Wenn Du eine Ausbildung anstrebst, die Du für Deine Selbstständigkeit nötig findest, ist es sogar doppelt schwer, denn die Agentur für Arbeit will Dich bevorzugt in sozialver­sicherte Arbeit und nicht in die Selbstständigkeit vermitteln. Diese Spießer!

HitTipp: Leihe Dir Geld für die Klettr­ausbildung bei Freunden. Dann kannst Du die Ausbildungskosten später beim Job­center zu 100 Prozent absetzen. Gleiches gilt für Arbeitsausrüstung etc.

Wichtig: Macht den Darlehensvertrag schriftlich. Vereinbart dort, daß das Darlehen von Deinen Einnahmen zurück gezahlt werden soll.

Und überlege Dir lieber dreimal, ob Du wirklich arbeiten willst! Lohnarbeit hat nämlich einige negative Be­gleit­­er­schei­nungen!

SCHWEINEREI! KEINE KOHLE FÜR ONLINEBEWERBUNGEN

Torsten, 21: Hallo Feierabend!-Team, ich hab’ da mal eine Frage. Das Jobcenter hat mir gesagt, ich soll mich bewerben. Sowas doofes. Ich dachte mir, naja, immerhin krieg ich da Kohle für die Bewerbungen. Da schreibe ich halt ein paar Mails, wenn in meinem Online-Game grad wenig los ist. Jetzt sagen die vom Amt mir aber, daß ich für Online-Bewerbungen und auch telefonische kein Geld bekomme. Geht das denn???

Ja, Torsten, faktisch geht das leider wirklich. Wenn Dich das Jobcenter zu Online- oder Telefonbewerbungen verpflichtet, muss es zwar auch die Kosten tragen. Die Kosten für diese Art von Bewerbungen sind aber in der Regel kaum nachweisbar in Zeiten von Internet- und Festnetz­flatrates. Keine Kosten für solche Bewerbungen zu gewähren, ist mittlerweile leider traurige Praxis.

Allerdings kannst Du Dich weigern, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, die so eine Vereinbarung enthält. Denn die Bewerbungskosten sind hier frei verhandelbar. Die Eingliederungsvereinbarung wird dann aber meist durch einen Verwaltungsakt ersetzt. Grundsätzlich gilt aber, dass Kosten für Bewerbungen in voller Höhe absetzbar sind.

Dies hat häufig bei schriftlichen Bewerbungen Relevanz, wenn in der Eingliederungsvereinbarung ein Betrag pro Bewerbung von 5 Euro vereinbart wurde, die tatsächlichen Kosten aber höher sind. Wenn Du deine Ausgaben mit Quittungen belegen kannst, sind auch die höheren Kosten zu tragen.

HitTipp: In der Eingliederungsver­einbarung sind meist durch Verhandlungen auch höhere zu erstattende Kosten pro Bewerbung als 5 Euro drin.

Wichtig: Bei den Bewerbungen solltest du natürlich immer aufpassen, daß Du nicht versehentlich in Arbeit gerätst. Tipps hierzu gibt es im FA! #38!

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