ASBO. Die Gesellschaft existiert

Im Folgenden drucken wir vorab einen Aufsatz aus dem von der Leipziger Kamera herausgegebenen Buch „Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung“, das Anfang März im Unrast-Verlag erscheint. Wer nach der Lektüre Lust auf mehr verspürt, sollte unbedingt Ausschau halten.

Wir werden im Folgenden Kontrollstrategien des öffentlichen Raums am Bei­spiel Großbritanniens vorstellen und die­se Maßnahmen im Zusammenhang mit der sozialstaatlichen Regulierung von Kindheit und Jugend kritisch analysieren. Im Zent­rum stehen dabei das Instrument des Anti-Social-Behaviour-Order (ASBO) und begleitende Techniken der Überwachung, wel­che zusammen mit einschlägigen Pro­gram­men aus dem Umfeld von New Labour ein deutliches Beispiel für den gegenwärtigen Umgang mit Phänomenen von Devianz und sozialer Abkopplung darstellen. Sie arbeiten im Kern mit zwei Strategien: einer­seits mit der Anrufung selbstverantwort­li­cher, für ihr eigenes Glück verantwortlicher Subjekte; anderer­seits mit Strafmaßnahmen für diejenigen, welche nicht gewillt oder nicht mehr fähig sind, ihre Eigenverant­wort­lichkeit im Sinne mehrheitlicher Normen oder gesellschaftlicher Produktivität zu nutzen.

„Everyone can change – if people who need help will not take it, we will make them“

Die Realität sozialen Ausschlusses kehrt in der Angst vor dem Ausgeschlossenen wie­der, das als Folge eben solcher Abkopplung ein bedrohliches Eigenleben zu führen scheint. Kinder und vor allem Jugendliche, die in ihrem prekären Status als Noch-nicht-Erwachsene ohnehin ein höheres Maß an so­zialer Ortlosigkeit mit sich bringen, gera­ten dabei, medial unterstützt, zu einer sowohl gefährdeten als auch gefährdenden Grup­pe, welche die volle staatliche Auf­merk­samkeit verdient. Aufschlussreich ist die doppelte Gefahrenperspektive, welche das Thema nicht nur in Großbritannien durchzieht. Auf der einen Seite existiert eine verbreitete Angstphantasie bezüglich ge­fähr­deter Kindheit, vor allem im Hinblick auf extreme Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch. Darin verdichtet sich das Bild des Kindes als ein noch unmündiges und ausgeliefertes Subjekt, das um seines ei­genen Wohles willen Führung, Kontrolle und Hilfe benötigt. Die gegenläufige Pers­pek­tive stellt Kinder und Jugendliche als Agen­ten einer Gefährdung vor: Durch Ver­nach­lässigung und Nicht-Integration werden sie zu anomischen und riskanten Sub­jek­ten, in ihrer Unmündigkeit sich selbst aus­geliefert, medial mitunter als kids from hell apostrophiert. Der Mord von zwei 11-Jäh­rigen an dem zweijährigen Kleinkind James Bulgar 1993 nahe Liverpool integriert bei­de Phänomene und galt der späteren Labour­regierung als stete Referenz in der Recht­fertigung ihrer Politik gegen ›anti­soziales Verhalten‹ .

Beide Aspekte verweisen auf das Problem der Führung: Die wahrgenommenen Mängel der Selbstführung – sie ›führen sich auf‹ – markieren die Notwendigkeit der Außen­füh­rung. Das Problem der Führung und da­mit der Machtbeziehungen setzt stets ›freie Subjekte‹ voraus, die einem Feld mehrerer mög­licher Antwort- oder Handlungsmög­lich­keiten gegenüber stehen. Genau diese Dimension steht im Zentrum vieler staatlicher Anrufungen, welche sich um das Thema bemühen: »Everyone can change«, lautet ihre kürzeste Zusammenfassung, das Ziel in ebensolcher Prägnanz, aus dem Grund­satz­papier »Every Child Matters: maximise their potential«.

Die Auseinandersetzung mit sozialem Ausschluss und daraus resultierender Armut zielt darauf, die Betroffenen als freie Subjekte zu markieren, denen es immer offen stehe, sich und ihr Dasein zu ändern. Weil diese Zuschreibung jedoch die Verantwortlichkeit nur an die Betroffenen adressiert, werden die­se zusätzlich mit Angeboten bedacht, wel­che eine grundsätzliche Hilfsbereitschaft der Gemeinschaft suggerieren. Solche Maßnahmen werden jedoch sowohl von überwa­chender Kontrolle ihrer Wahrnehmung als auch von entsprechenden Sanktionen bei ih­rer Ablehnung abgesichert. So finden etwa El­ternschulungsprogramme in so genannten Children Centers statt, welche im Rahmen des Sure-Start-Programms in depri­vierten Stadtvierteln eingerichtet wurden. In diesen Centern werden Sozial- und Ar­beits­vermittlungsangebote konzentriert, zu deren Inanspruchnahme die ›Kunden‹ jedoch individualisierte ›Kooperationsverträge‹ ab­schließen, welche die Grundlage für eine fort­­dauernde Beobachtung und Kontrolle der Anstrengung der hilfsbedürftigen Ver­trags­­partner_innen bilden. Mangelndes Engagement bzw. Nichteinhaltung der Verträge kann dabei zum Entzug von Sozialleistun­gen führen. Das bedeutet, dass gerade dieje­ni­gen, denen gesellschaftliche Teilhabe und entsprechender eigenverantwortlicher Umgang damit fehlt, zu Objekten einer forcierten staatlichen Kontrolle werden, die Un­mü­ndigkeit systematisch fortschreibt.

„No more excuses“

Diese Problematisierung von Kindern und Ju­gendlichen im oben beschriebenen Span­nungsverhältnis rückte ins Zentrum der Po­li­tik von New Labour. Dass in den neunziger Jahren ein Rückgang der Kriminalität in bei­nahe allen Bereichen festzustellen war, hatte kaum einen Einfluss auf die konstant hohe ›gefühlte Unsicher­heit‹ der Mehrheit der britischen Bevölkerung. Im Vorwort des britischen Weißbuches zur Jugendkriminalität »No more excuses« von 1997 kündigte der da­malige Innenminister Jack Straw eine Kehrt­wendung zur Bekämpfung von Ju­gend­­kriminalität an: In der Jugendjustiz hätt esich »eine Kultur der Ausreden« etabliert, in der Vergehen von Kindern und Jugendlichen durch die »sozialen Umstände« entschuldigt würden. Der Begriff ›antisoziales Ver­halten‹, der zum Schlagwort Blairscher Law-and-Order-Politik werden sollte, erscheint erstmalig im darauffolgenden Jahr im Crime and Disorder Act, definiert als: »Behaviour, which causes or is likely to cause harassment, alarm or distress«. Auf Grund der Dehnbarkeit dieser Minimaldefinition war das Home Office gezwungen, konkrete Ak­tio­nen zu benennen, welche als antisozial gel­­ten: Lärm, Beleidigungen, Graffitis, Trun­­kenheit in der Öffentlichkeit, Belästigungen durch Haustiere sowie Vandalismus gehören dazu. Kleinere Nachbarschafts­strei­tig­keiten, einmalige Fälle von Intoleranz und ›Anderssein‹ allein würden dagegen nicht ausreichen. New Labours bewusster Perspek­tivwechsel hin zu den Betroffenen, zu den Op­fern von ›petty crime‹, zur lokalen Zelle der Gemeinschaft gründet auf der phi­lo­so­phischen Tradition des Kommuni­ta­ris­mus. Ge­gen neoliberale Positionen wie die von Margaret Thatcher (»There is no such a thing as society, there are individual men and women, and there are families.«) und gegen wohl­fahrtsstaatliche ›Rundumversorgung‹ wird der berühmte ›Dritte Weg‹ proklamiert, der die lokale Gemeinschaft als zentralen Akteur in den Mittelpunkt rückt. Ein Weg, der so­ziale Verantwortung über individuelle Rech­­te stellt. Paradigmatisch ist Tony Blairs Deutung: »A decent society is not based on rights; it is based on duty … Our duty to one another … To all should be given opportunity; from all, responsibility de­manded.« Dieser Rück­griff auf ethische und moralische Grund­­­sätze etabliert einen neuen Nachbar­schaftsraum, in dem Höflichkeit, Respekt und Anstand verordnet und reguliert werden.

Der ASBO – „Anti-Social Behaviour Order“

Als Gesicht dieser Techniken wurde 1999 der Anti-Social Behaviour Order (ASBO) eingeführt. Das durch ihn verfolgte ›antisoziale Verhalten‹ liegt seither in einem problematischen Spannungsfeld zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat. ASBOs können generell für »criminal and sub-criminal activity« (Burney 2002, 474) verhängt werden. Das heißt, den Gegenstand eines ASBO können auch durchaus Verhaltensweisen bilden, die keineswegs Straftatsbestände sind: letztend­lich alles, was als ›unangemessen‹ empfunden wird oder gegen einen vagen moralischen Konsens bzw. den häufig bemühten Maß­stab des common sense verstößt. Die juristische Tücke liegt darin, dass der ASBO so­mit eine Brücke darstellt, welche abweichende, ›sub-kriminelle‹ Verhaltensweisen in­direkt in vollgültige Straftatsbestände um­wandelt. Den Beschuldigten wird zunächst auferlegt, das im ASBO benannte antisoziale Verhalten einzustellen. ASBOs enthalten konkrete Verbote und sind oft mit Platzverweisen (Minimum: zwei Jahre) verbunden. Jeder Verstoß gegen die Auflagen eines ASBO ist jedoch eine volle Straftat. ASBOs werden von der Polizei oder den kommuna­len Verwaltungen beantragt und vom Gericht ausgestellt, doch entspricht die not­wen­dige Beweisdichte für die Verfügung eines ASBO nicht der eines üblichen Strafver­fahrens. Beschwerden können anonym über Hot­lines eingereicht werden. Oft werden Fo­tos der Beschuldigten (mit Namen und Adresse) sowie den Auflagen in Schaukästen, auf Plakaten an Bussen oder im Internet veröffentlicht. Die Praxis des Anprangerns ist vom britischen Home Office gewollt; zum einen soll die eigene Aktivität unter Beweis gestellt werden, zum anderen die Öffentlichkeit dazu angehalten werden, bei der Kon­trol­le über die Einhaltung des ASBOs mitzu­helfen. Die Durchsetzung des ASBO zeigt auch dessen wirkmächtige sozioökono­mische Dimension. Seine primäre Zielgruppe sind sozial Benachteiligte sowie Kinder und Jugendliche. So lebten etwa 85 Prozent de­rer, gegen die 2004/2005 in Schottland ein ASBO verhängt wurde, in Sozial­wohnun­gen. Antisoziales Verhalten wird von der großen Mehrheit vor allem mit ›herumlungernden Jugendlichen‹ assoziiert. Das Home Office riet den Behörden zwar davon ab, ASBOs an Jugendliche unter 18 Jahren zu verhängen, doch dies lief der öffentlichen Stimmung in den Kommunen zuwider. Mitt­lerweile geht jeder zweite ASBO an Kin­der und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren und knapp drei Viertel der Verweise an unter 21-Jährige. Der ASBO ist auch deshalb so populär, weil er erlaubt, gegen vieler­lei Arten von subjektiv empfundenen Belä­stigungen vorzugehen. Er wird auch dazu be­nutzt, um öffentliche Räume von Bettlern, Alkoholiker_innen, Prostituierten und nichtkonformen Subkulturen ›zu säubern‹. Aufgrund der willkürlichen Definition antisozialen Verhaltens kommt es zwangsläufig nicht nur zu missbräuchlichen, sondern auch zu absurden Fällen. So wurde einer selbst­mordgefährdeten Frau verboten, sich in die Nähe von Brücken, Flüssen und mehr­stöckigen Parkhäusern zu begeben. Es wurde Leuten untersagt, sich nur in Unterhose be­kleidet im eigenen Garten zu sonnen. Kinder durften auf der Straße nicht mehr singen oder das Wort Gras öffentlich aussprechen. Die verkündete Absicht, dem ›antisozialen Verhalten‹ an den Wurzeln zu begegnen, führt damit zu einem Blick auf Kinder und Jugendliche, der jegliche Anzeichen von Devianz als Symptome eines künftigen Übels zu lesen gezwungen ist. Weil sie im Wer­den begriffen sind, stellen Kinder und Ju­gendliche das genuine Objekt präventiver Taktiken dar, die ihre Legitimität aus den Risiken einer befürchteten Zukunft schöpfen, die noch nicht eingetroffen ist. Um solche Zukunft aus dem Kaffeesatz der Gegen­wart zu lesen und gegebenenfalls abzuwenden, braucht es offenbar die flächen­decken­de Überwachung des Jetzt. Die Angst vor der Jugend oder auch die Sorge um sie ist da­mit an eine Angst vor Zukünftigem ge­kop­pelt – und Angst ist das eigentliche Ziel und Medium im Kampf um das ›soziale Verhalten‹. Und weil aus den kleinen Abweichungen die großen Gefahren werden können, wird der Schluss gezogen, dass letztlich keine geringfügigen Vergehen existieren.

Rebelland

Durch die mediale Repräsentation des ASBO als ultimative Lösung des Problems ›nichtnormalen‹ Verhaltens eröffneten sich gleichzeitig Räume für Kritik und mannig­fal­tige kulturelle Aneignungen. Zum einen wird der ASBO inzwischen von vielen Jugendlichen als Ehrentitel verstanden. Das Sam­meln von ASBOs erhöht das eigene soziale Kapital – die ›street credibility in the (neighbour)hood‹. Gleichzeitig wurden Ini­tia­tiven für bzw. wider den ASBO gegründet. So verleihen die britischen Aktivisten von Schnews auf ihrer Webseite einen crap asbo of the month. Kein Geschenkeladen in Großbritannien ohne käuflich zu erwerbende ASBOs fürs schlechte Tanzen oder die schlechteste Frisur. Die Debatte um sozial akzeptierte Verhaltensweisen, das damit einhergehende ›Policing‹ von Subkulturen und vor allem die Fokussierung auf das Einhegen von Symptomen ohne eine tiefergehen­de Ursachenanalyse wurde zum Anlass für viel­fältige künstlerische Interventionen wie Mu­siktitel oder sogar Theaterstücke. So gibt es einerseits Projekte, die darauf abzielen, den ›ASBO kids‹ eine Stimme zu geben und sie jenseits ihrer üblichen Identifikation so­wohl in ihrer Bedingtheit als auch in ihrer In­dividualität und Widerständigkeit sichtbar zu machen. Die in Schottland lebende Künstlerin Maayke Schurer begab sich mit ih­rer Kamera in Glasgows Außenbezirke auf die Suche nach den primären ›Zielgruppen‹ für Anti-Social Behaviour Orders und versuchte einen Blick zu eröffnen, der weder die tradierte Perspektive des Voyeurismus teilt noch die üblichen Bilder der Überwachung verdoppelt. Ähnlich, aber in seiner Arbeit Rebelland weiter ausholend, lässt der Glasgower Künstler Anthony Schrag Vor­stadt­kids ihre Alltagserfahrungen in der neigh­bourhood in Bezug zu Territorium, Selbstwertgefühl und ökonomischer Situation beschreiben und verwandelt in seinen da­raus resultierenden Dokumenten die pre­ka­risierten Nachbarschaften in seltsam lebendige Bruchzonen einer ungleichen wie auch ungleichzeitigen Gesellschaft. Neben diesen Versuchen einem staatlichen, auf De­vianz und Kontrolle zielenden Blick mit al­ternativen Zugängen zu begegnen, existieren auch Wege einer direkteren Auseinan­der­setzung. In offener Konfrontation mit autoritären Facetten der britischen Criminal Justice Bill organisieren Künstler des Lon­doner Goldsmiths College öffentliche Guerilla-Parties im Stil von Flashmob-Performances. In einer beispielhaften Aktion verweisen sie deutlich auf die unterschiedlichen Maßstäbe, die bei der Durch­setzung der ›öffentlichen Ordnung‹ angewandt werden, etwa bei der musikalischen Beschallung des öffentlichen Raums. So existieren zur Un­ter­bindung der kriminalisierten Raves Ver­bo­te des öffentlichen Abspielens ›repetetiv ge­prägter‹ Musik und des begleitenden Tan­zens. Mitten in London beschallt jedoch ein großes Musikkaufhaus seine Innenräume und die Außenflächen großzügig mit ebensolcher Unterhaltungsmusik. Dieses musikalische Angebot an die Jugend maximal nutzend, organisieren sie in eben diesem quasi­öffentlichen Bereich der städtischen Kon­sumsphäre einen ›spontanen‹ Rave, bei dem sie im und am Musikkaufhaus kollektiv der Aufforderung der Musik folgen und gemeinsam in plötzliche Rave-Ausgelassenheit verfallen, mit dem erklärten Ziel einen ASBO-Rekord aufzustellen. Der Bruch mit der impliziten öffentlichen Ordnung erfolgt durch das konsequente Ernstnehmen der he­gemonialen musikalischen Anrufung aus den Lautsprechern des Kaufhauses, seine Ju­gend bitteschön unbekümmert und vergnü­gungsorientiert zu nutzen.

„And for me, one question above all – where were the parents?“

Die weitreichende Kritik an Praktiken wie der Kriminalisierung nichtkriminellen Verhaltens, öffentlichen Denunziationen und der damit einhergehenden Stigmati­sierung sowie die Diskussion über die Wirksamkeit der ASBOs – immerhin wird jeder zweite ge­brochen – haben innerhalb der britischen Regierung zu einer Verschiebung der Techniken geführt. Die vielfältigen Sanktionsmöglichkeiten des ASBO gegenüber auffälligen Jugendlichen werden zurückgenommen, zugunsten von stärker familienorien­tier­ten Maßnahmen wie den Parenting Orders, zwangsweisen Verpflichtungen zu El­tern­schulungsprogrammen in den bereits er­wähnten Children Centers. Gleichzeitig verschiebt sich die Aufmerksamkeit von der Lo­gik des Strafens hin zu Formen des Vertrags, sodass das äußerliche ›Anti-‹ zurückgeht und Platz macht für einen vertrags­förmigen Zwang zum Sozialen, wie etwa den Accept­able Behaviour Contracts. Im Kampf gegen das ›antisoziale‹ Verhalten wird damit erneut sichtbar, dass dieser vor allem Rang und Be­deutung des Sozialen selbst verhandelt – die soziale Bindung und ihre Anforderungen wer­den keines­wegs mehr als bereits gegeben an­gesehen, sie müssen offenbar erst in un­mit­telbarer Vertragsgestalt festgestellt werden, um anschließend eingefordert werden zu können. Diese individualisierten Zwangsverträge stellen somit eine bittere Parodie der Idee des ›Gesellschaftsvertrags‹ dar, die das gesellschaftliche Verhältnis selbst zum Ob­jekt einer staatlichen Disziplinarmaßnahme machen. Die andere Seite dieser strategischen Neuausrichtung besteht in deutlich in­tensivierten Maßnahmen zur Verfolgung der notorisch Devianten. Innenministerin Jacqui Smith lobt die ›neuen Instrumentarien‹, allen voran die Anti-Social Behaviour Action Squads. Innerhalb der von der Polizei in Essex ins Leben gerufenen Operation Leopard werden unter anderem die ›trouble­makers‹ zurückschikaniert und einer perma­nen­ten Kontrolle unterzogen: »where those responsible for anti-social behaviour have no room for manoeuvre and nowhere to hide, where the tables are turned on offenders so that those who harass our communities are them­selves harried and harassed «.

Die Teams sollen nicht nur regelmäßig die Ju­gendlichen anhalten und durchsuchen dür­fen, sondern sollen sie auch zu Hause auf­suchen und filmen. Diese Einschüch­te­rungs­strategie stoppt nicht beim Unterbinden von bestimmten – als antisozial empfun­de­nen – Handlungen, sondern kümmert sich um die Frage nach dem Charakter des Sub­jektes. Gleichzeitig erinnert die Vokabel vom nowhere to hide an das Leitmedium dieser Anstrengungen des paradoxen Zwangs zur sozialen Selbstverantwortlichkeit: die Über­wachung des öffentlichen Raums bzw. die Aufhebung des privaten. Dahinter scheint die Überzeugung zu stehen, dass die Herstellung von Sichtbarkeit, ja der perma­nen­ten Möglichkeit des Gesehenwerdens eine unerlässliche Bedingung für adäquate Selbstführung bildet. Die Möglichkeit des Un­sichtbarwerdens markiert damit die Gren­ze einer unsicheren Gesellschaft, in der Me­chanismen der Kontrolle die erodierende Disziplin stützen sollen. Der technisch installierte Blick überwacht auf der untersten Stufe seiner Wirksamkeit also keines­wegs die Einhaltung konkreter existierender Normen, in seiner Form als verallgemeinerter Blick des Anderen erinnert er zu­nächst an die offenbar alles andere als selbst­ver­ständliche Tatsache, dass Gesellschaft existiert. Diese Mahnung deutet auf den Kern der Besorgnis um das ›antisoziale Verhalten‹ hin, nämlich die Angst vor riskant indivi­dua­lisierten Subjekten, deren Sozialisierung nun­mehr in der Einübung von Selbstbe­haup­tungs- und Überlebenstaktiken besteht, die jenseits von Moralität oder Legali­tät angesiedelt sind. Daher rühren die so ve­he­ment vorgetragene Anrufungen der ele­men­taren Gemeinschaften: der Familie und der Nachbarschaft. Dass alle noch so prag­ma­tisch und gewissenlos ›Egotaktierenden‹ keineswegs in einem unerreichbaren Jenseits des Sozialen existieren, sondern ganz im Ge­genteil um so unvermittelter das Resultat gesellschaftlicher Bedingungen sind, ist nur eine Tatsache, die das Schlagwort des Antisozialen und der daran gekoppelte Lobpreis der Gemeinschaft systematisch ausblenden.

(Florian Hessdörfer & Jan Bachmann)

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