Das kleinere Übel schlägt wieder zu

Nachträgliches zur Bundestagswahl

 

Bundestagswahl? War da was? Irgend­etwas Weltbewegendes passiert? Man weiß es nicht, auch wenn die Wahlplakate wie immer hartnäckig den Eindruck zu vermitteln suchten, dass diesmal (DIESMAL!) tatsächlich alles anders würde – wenn mensch sich für die richtige Partei entscheide. Aber Klappern gehört bekanntlich zum Handwerk, Beweiskraft hat es nicht.

Ohnehin ist das Muster viel zu regelmäßig, als dass es bloßer Zufall sein könnte: Während die Parteien ihrem Wahlvolk alles Gute versprechen, ist jede neue Regierung dann doch nur damit beschäftigt, das alte Elend weiter zu verwalten und womöglich zu verschärfen. Keinem Berliner Erwerbs­losen geht es besser, nur weil die LINKE in der Landesregierung sitzt. Die pazifistischen Grünen können im Zweifel deutlich bessere Kriegs­propaganda machen als die CDU. Und dass die SPD, wenn sie nur könnte, sofort die Folgeschäden der Agenda 2010 beseitigen würde, mag glauben wer will.

Die Wähler_innen wissen das natürlich und stellen schulterzuckend fest: „Die da oben machen doch eh was sie wollen.“ Dem Glauben an die Demokratie tut das aber nur bedingt Abbruch. Mit jedem Wahlgang verbindet sich die Illusion, dass man doch etwas mitbestimmen und den Gang der Dinge beeinflussen kann.

So knüpfen sich an die Wahlen als angeblich zentralem Bestandteil „unse­rer“ Demokratie haufenweise Fik­tio­nen und widersprüchliche Vorstellungen an. (Manche machen einem glatt Knoten im Gehirn, wenn man lange drüber nachdenkt: Was hat es z.B. mit dieser seltsamen Substanz namens „Legitimität“ auf sich, die im Wahlakt angeblich produziert wird?!) Und auch der folgende Artikel kommt um diese inneren Widersprüche nicht herum. Um es mal ganz widersprüchlich zu formulieren: Die Wichtigkeit der Wahl mag reine Fiktion sein – aber gerade die Fiktion ist in diesem Fall enorm wichtig.

Sie möchten Ihre Situation verbessern? Das geht ganz einfach: Dann stimmen Sie bei der Bundestagswahl ab. Wählen Sie die Partei, die sich am besten für Sie einsetzt. Wählen Sie den Kandidaten, der Sie am besten versteht.“

Dieses Zitat stammt von der Website der Bundeszentrale für politische Bildung (1). So eingängig es sich liest, verbergen sich dahinter doch reichlich abstrakte Denkvoraussetzungen. Zunächst mal unterstellt es eine klassenlose Gesellschaft, das Staatsvolk wird als große Gemeinschaft von Freien und Gleichen gedacht. Zwar gibt es individuelle Benachteiligungen, aber die sind wesentlich zufällig und können problemlos im Rahmen der herrschenden Ordnung beseitigt werden. Jede_r Staatsbürger_in hat gleiches Recht und gleiche Möglichkeit, das Gemeinwesen mitzugestalten.

Das sind schon eine ganze Menge Voraussetzungen: Alle Bürger_innen sind gleich. Die Stimmabgabe ist die wichtigste (praktisch die einzige) Form der politischen Betätigung. Und natürlich wird unterstellt, dass sich damit tatsächlich was bewirken lässt. Und noch eine Voraussetzung: Natürlich müssen die Leute regiert werden. Es ist allein Aufgabe der Parteien bzw. Abgeordneten, den Willen der Wähler_innen umzusetzen. Politik? Das sollen lieber mal die Profis machen!

Das ist als Fiktion ja ganz hübsch, nur mit der Realität hat es wenig zu tun. Selbst der verständnisvollste Kandidat wäre hoffnungslos überfordert, wenn er rund 62 Millionen Wahlberechtigte allesamt „verstehen“ sollte. Ebenso unklar bleibt, wie die Wähler_innen sich verständlich machen sollen. Denn tatsächlich werden sie beim eigentlichen Wahlvorgang gar nicht danach gefragt, was sie nun an ihrer Lebenssituation gebessert haben wollen, welche Politik sie sich wünschen, welche Meinung sie zu einzelnen Programmpunkten oder sachlichen Problemen haben.

Die Wähler_innen können nur ent­scheiden, von welcher Person bzw. Partei sie künftig regiert werden wollen, also wer die nächsten vier Jahre dann die sachlichen Entscheidungen für sie treffen soll. Darauf ist das gesamte Wahlverfahren zugeschnitten: Es geht darum, eine Regierung einzusetzen und zu legitimieren – die Möglichkeit zur Mitbestimmung erschöpft sich darin, dass am Ende andere bestimmen dürfen.

Denn im demokratischen Alltagsgeschäft haben die Wähler_innen nur wenig Möglichkeiten, ihre Interessen zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zeitpunkt haben sie ihre Stimme ohnehin schon abgegeben, also die beste Möglichkeit der demokratischen Einflussnahme bereits verschenkt. Und die Abgeordneten sind keineswegs verpflichtet, auf eventuelle Forderungen der Regierten einzugehen – so erklärt es jedenfalls Artikel 38 des Grundgesetzes:

 

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

 

Das sagt schon ganz gut, wie sich die Demokratie als „Volksherrschaft“ gestaltet, wie die Herrschaft durch das Volk mit der Herrschaft über das Volk zusammengeht. Die Wahl bedeutet jedenfalls nicht, dass die Abgeordneten an die „Aufträge und Weisungen“ ihrer jeweiligen Wählerschaft gebun­den wären – sie sollen vielmehr als „Vertreter des ganzen Volkes“ handeln. Wir lernen: Das große Ganze hat den Vorrang vor irgend­wel­chen Partikularinteressen.

Um zu verstehen, was damit gemeint ist, müssen wir uns dieses große Ganze mal genauer anschauen. Was hat es mit dem „Volk“ auf sich, das da vertreten werden soll?

Wir haben weiter oben schon eine Ahnung gewonnen, wie sich die Frage in der Theorie beantwortet: Die Gesellschaft setzt sich demzufolge aus freien und gleichen Rechtssubjekten zusammen. Alle Mitglieder dieser Gesellschaft haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte, und auf diesen Rechten beruht wiederum die Freiheit der Person. Am konsequentesten wird das in der liberalen Vertragstheorie ausformuliert: Diese geht von einem vorgesellschaftlichen „Naturzustand“ der Individuen aus, worin diese vollkommen frei und unabhängig voneinander existieren. Die Individuen schließen dann aus freiem Willensentschluss einen „Gesellschaftsvertrag“ untereinander ab (2) und schließen sich in einem Staat zusammen – erst dadurch wird ein sozialer Zusammenhang zwischen ihnen gebildet.

Aufgabe des Staates ist es in die­ser Konzeption, die rechtlichen Rah­men­bedingungen festzulegen und die Einhaltung der Verträge zu kon­trollieren, welche die Staatsbürger_innen miteinander schließen. Die Fiktion der klassenlosen Gesellschaft ergibt sich ganz zwanglos, weil „Klassen“ gar nicht gedacht werden können, wenn man die Gesellschaft nur als Anhäufung von Individuen betrachtet. Wirtschaftlicher Erfolg ist nur das Ergebnis von individuellem „Unternehmergeist“, so wie am Misserfolg allemal das Individuum selbst schuld ist.

So drückt z.B. auch der Abschluss eines Arbeitsvertrages nur den indivi­duellen, selbstbestimmten Ent­schluss des „Arbeitnehmers“ aus, auch wenn dieser „freie Entschluss“ sich leicht auf handfeste gesellschaftlichen Zwänge zurückführen lässt – immerhin ist der Verkauf der eigenen Arbeitskraft für die meisten Menschen die einzige Möglichkeit, sich einen halbwegs tragbaren Lebensunterhalt zu sichern. Diese Zwänge werden in der Fiktion des freien Rechtssubjekts konsequent ausgeblendet – der Vertrag gilt, auch wenn er nicht aus freien Stücken unterzeichnet wurde.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Parteien ist nicht zu erkennen: Beide treten sich in der Unterzeichnung des Vertrages gleichermaßen als Eigentümer gegenüber. Die eine Seite verfügt über ihre Arbeitskraft als Eigen­tum, welches sie nun veräußert. Die an­dere Seite verfügt über Kapital, um diese Arbeitskraft kaufen und gewinn­bringend anwenden zu können. (Um diese Anwendung zu ermöglichen, braucht es ja noch weitere Mittel, etwa Gebäude, Maschinen, Rohstoffe usw. Dass diese Mittel sich allesamt auf Seiten des „Arbeitgebers“ konzentrieren, ist entscheidend für den ganzen Vor­gang: Der „Arbeitnehmer“ kann seine Arbeitskraft eben nicht selbst anwenden und verwerten – er ist also einerseits rechtlich frei, den Vertrag zu unterzeichnen, und gleichzeitig ökonomisch dazu gezwungen.)

 

Das große und hauptsächliche Ziel sich unter einem Staatswesen zusammenschließen und sich unter Regierung stellen, ist … die Erhaltung ihres Eigentums.“

(John Locke) (3)

 

Es mag scheinen, als hätten wir uns recht weit von der Anfangsfrage entfernt. Aber immerhin erklärt das Gesagte, wie der Staat das leisten kann, was er angeblich leistet, nämlich gleichermaßen alle („das ganze Volk“) und jede_n Einzelne_n zu vertreten. Dass beides zusammengeht, ist ja keineswegs selbstverständlich: Ernsthaft gegensätzliche Interessen darf es jedenfalls nicht geben.

Davon kann man unter den eben skiz­zier­ten Umständen nicht unbedingt ausgehen: Denn der „Arbeitgeber“ lässt den „Arbeitnehmer“ ja nicht aus reiner Menschenliebe für sich arbeiten – sein Ziel ist vielmehr, einen Mehrwert für sich zu erzielen: Der Marktwert der von der Arbeitskraft produzierten Waren muss höher liegen als der Arbeitslohn. Ist diese Bedingung nicht gegeben, macht der „Arbeitgeber“ keinen Gewinn und wird den „Arbeitnehmer“ vermutlich entlassen. Dieser sieht sich so seines Einkommens beraubt. Hoppla, gegensätzliche Interessen!

Aber wenn wir uns die Voraussetzungen der liberalen Theorie halten, kann der Staat den Zwiespalt tatsächlich auflösen. Er sichert beiden Seiten ihr Recht, soweit sie eben Eigentümer sind: Eigentümer von Arbeitskraft, Eigentümer von Kapi­tal – kein wesentlicher Unterschied zu erkennen. Das vom Staat geschützte Eigentumsrecht gilt für alle gleich und hält gerade deshalb den grundlegenden Unterschied zwischen Besitzenden und Besitzlosen aufrecht: Der „Arbeitgeber“ hat das Recht, über sein Kapital zu verfügen und es gewinnbringend ein­zusetzen. Der „Arbeitnehmer“ hat ein Recht darauf, dass seine Arbeitskraft erhalten bleibt – die könnte ja noch gebraucht werden. Indem der Staat „das ganze Volk“, d.h. tatsächlich alle vertritt, verewigt er also das Klassenverhältnis in einem Kompromiss, der dem Status Quo zum Verwechseln ähnlich sieht: Die „Arbeitgeber“ lassen Leute für sich arbeiten und Mehrwert produzieren. Die Lohnabhängigen dürfen weiter arbeiten und kriegen dafür (im Optimalfall) den Lohn, den sie brauchen um ihre Arbeitskraft zu erhalten und weiter arbeiten zu können.

Wer alles gibt, muss mehr bekommen! Jetzt 8,50 Euro Mindestlohn wählen!“

(SPD-Wahlslogan)

 

Das schließt natürlich staatliche Umver­tei­lung keineswegs aus. Tatsächlich eig­net sich der Staat ständig einen Teil des gesellschaftlichen Gesamtprofits an und verteilt diesen um. Das gilt für den demokratischen Sozialstaat ebenso wie für die fieseste Militärdiktatur – auch wenn jene die einkassierten Steuergelder eher für die Ausrüstung der Armee und den Bau von Autobahnen verwendet. Die Umverteilung als solche hat also noch nichts Fortschrittliches an sich.

Aber wie gesagt, der Staat greift auch ein, um die Arbeitskraft der Lohnabhängigen zu erhalten. Insofern müht er sich tatsächlich, ihr Leben zu „verbessern“. Er bietet Sozialleistungen (um Zeiten der Erwerbslosigkeit zu überbrücken), Bildung (damit die Arbeitskräfte später auch komplizierte Maschinen bedienen können) und nicht zuletzt Rente (weil man die Alten nach einem langen Berufsleben ja nicht einfach auf der Müllhalde verklappen kann (4)).

Voraussetzung dafür ist aber allemal, dass die Mehrwertproduktion weitergeht – wollte der Staat diese beenden, so würde er sich damit selbst die ökonomischen Grundlagen entziehen. Auch die menschenfreundlichste Sozialpolitik kommt über diesen inneren Widerspruch nicht hinaus: Bevor irgendwelcher Mehrwert verteilt werden kann, muss er erstmal produziert werden.

Der oben zitierte SPD-Slogan bringt diesen Widerspruch auf den Punkt: Es ist ja ganz buchstäblich so, dass die Lohnabhängigen alles geben – nicht, weil sie so furchtbar motiviert sind, sondern weil sie keine andere Wahl haben. So wie sie nicht über die Produktionsmittel verfügen, so gehört auch das Arbeitsprodukt nicht ihnen – der Arbeitgeber eignet sich dieses an und zahlt den Beschäftigten einen Teil davon als Lohn zurück. Jedes „Einkommen“ (auch ein staatlich garantiertes so­­ge­nanntes „bedingungsloses Grund­­­einkommen“) setzt dieses Abhän­gigkeitsverhältnis voraus. Wer alles gibt, kriegt ein Stück davon zurück…Durch Umverteilungspolitik lässt sich dieses Verhältnis nicht aufheben, auch sie behandelt die Menschen nur als Einzelne und Eigentümer_innen – als Konsument_innen in diesem Fall, während die Produktion im Ganzen unverändert weitergeht.

Durch Appelle an den Staat, auch wenn sie von Zehntausenden auf der Straße vorgetragen werden, lässt sich die Vereinzelung nicht aufheben. Nötig wäre es dagegen, die Perspektive umzudrehen: festzustellen, dass man nicht nur ein abstraktes Rechtssubjekt, ist, sondern sich als reales Lebewesen schon immer in (ziemlich unschönen) sozialen Zusammenhängen befindet. Nicht an eine übergeordnete Instanz zu appellieren, sondern sich selbst aus der Machtlosigkeit zu befreien. Vom eigenen Interesse auszugehen, statt es immer wieder dem Wohl des „ganzen Volkes“ unterzuordnen. Dann haben wir auch eine Möglichkeit, unsere Lage tatsächlich zu verbessern.

(justus)

 

(1) www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahl-2013/165860/die-bundestagswahl-waehlen-ist-wichtig

(2) Ich denke hier nicht nur an Jean-Jaques Rouseau, auch wenn das Stichwort des „Gesellschaftsvertrags“ von diesem entlehnt ist. In seinem „Leviathan“ hatte auch Thomas Hobbes ein ähnliches Konzept entwickelt.

(3) Das Zitat stammt aus Lockes „Zwei Abhandlungen über die Regierung“.

(4) Für die Volkswirtschaft wäre es allerdings günstig, wenn die Alten mal etwas Patriotismus und Eigeninitiative zeigen und sich um ein „sozialverträgliches Frühableben“ bemühen würden (so lautete das Unwort des Jahres 1998).

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