Das NPD-Verbotsverfahren

Am 18. März war es so weit. Womit viele schon länger gerechnet hatten, trat ein: Das Bundesverfassungsgericht stellte das Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD ein. Begründet wurde diese Entscheidung von den Richtern mit der großen Anzahl von V-Männern in der Parteispitze. Dies war zumindest die Ansicht dreier der insgesamt sieben Richter, somit wurde die Zwei-Drittel-Mehrheit zur Weiterführung des Verfahrens knapp verfehlt. Es war ja auch etwas befremdend, nahezu jeden Tag konnte man über neue Enthüllungen von Geheimdienstmitarbeitern, Verfassungsschützern und Informanten in leitenden Funktionen der NPD lesen. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel bemerkte dazu treffend, dass „am Ende … manche Beobachter das Gefühl (hatten), die NPD sei allein durch die Abschaltung der Spitzel aufzulösen.“

Anfang des Jahres 2001 hatten Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag das Verbot der Partei beantragt. Damit wird es nun wohl nichts mehr, Innenminister Schily (SPD) hat trotz Bedauerns über das unrühmliche Ende des von ihm federführend eingebrachten Antrags eine Neuauflage des Verfahrens ausgeschlossen. Die Reaktionen sämtlicher im Bundestag vertretenen Parteien waren vorhersehbar: Es sei schließlich eine formale Entscheidung gewesen, die NPD nicht zu verbieten, keine Entscheidung über die Sache. Außerdem beschneide der „Rechts“staat durch solch eine Schlappe seine eigenen Mittel gegen extremistische Parteien vorzugehen. Einzig die FDP meint, dass die „wehrhafte Demokratie“ auch eine politische Auseinandersetzung nicht zu fürchten brauche. Die Grünen hingegen machen ein bisschen auf Kritik am Verfassungsschutz. Man kennt sie ja und weiß also auch was solche Kritik ändert – nichts. Und was sagt der Bürger dazu? In einer Umfrage des Forsa-Instituts hielten 66% der Befragten ein Verbot der NPD für wünschenswert, 24% hielten nichts davon und zehn Prozent wußten mal wieder nicht, was sie für eine Meinung haben.

Die NPD höchstselbst gibt sich euphorisch: „Einen Sieg für ein besseres Deutschland“ habe man errungen. Auch einen Wiedereinzug in die Landtage wird von den Faschisten jetzt für möglich ge- halten. Nun ja, ein Mitglied kehrte der Partei immerhin nach Einstellung des Verfahrens schon den Rücken. Otto Schilys alter Freund Horst Mahler, der als Anwalt die NPD vor dem Gericht vertrat, „will … nicht mehr einer Partei angehören, die sich am parlamentarischen Rahmen ausrichtet.“

Doch noch einmal kurz zurück zu den Geheimdiensten. Dass die Entscheidung in Karlsruhe für diese nämlich Konsequenzen haben wird, ist klar. Zur Zeit wird in Arbeitsgruppen darüber beraten, wie die Arbeit der einzelnen Ämter besser koordiniert und gebündelt werden kann. Und in den Parteien denkt man sogar über eine Zusammenlegung der Bundes- und Landesämter nach. Dieser neue Geheimdienstapparat wäre eine sehr unerfreuliche Entwicklung für diejenigen, die solchen Institutionen generell ablehnend gegenüberstehen.

Wie ist das Ende des NPD-Verbotsverfahrens aus linker Perspektive zu bewerten? Dass wir in dieser Zeitung keine Apologeten irgendwelcher Parteien sind, dürfte klar sein, dennoch halte ich die Verfahrenseinstellung für Glück im Unglück Einem Staat das Recht zu geben, ihm missgünstige Parteien oder Organisationen im Handstreich zu verbieten, seien es auch faschistische, macht es dem parlamentarischen System zu einfach. Wenn 66 % (s.o) der Bevölkerung etwas gegen die NPD haben, sollte ihnen doch etwas anderes einfallen, als auf die Justiz des Staates zu warten.

kao

Rechtsstaat

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