Die Freiheit der Supermarktregale

Ab dem kommenden Jahr will die Stadt­verwaltung Leipzig AsylbewerberInnen den „selbstständigen“ Einkauf in ausge­wähl­ten Supermärkten gestatten. Statt der bisherigen Gutscheine, mit denen aus ei­nem begrenzten Angebot zu festgesetzten Prei­sen Essen, Körperpflegemittel und Klei­dung sieben Tage im Voraus bestellt wer­­den konnte, soll es nun Chipkarten geben. Bürgermeister Fabian (Beigeordne­ter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schu­le) preist dies als „erheblichen Zu­wachs an Lebensqualität für die Asylbewer­ber“, wobei er zu vergessen scheint, dass die Stadt bereits vor einigen Jahren viel wei­ter war und die Auszahlung von Bar­geld vorschlug. Dieser Vorstoß wurde aber von der Dresdner Landesregierung damals abgeblockt. Bis 2007 gab es auch in Dres­den Kataloggutscheine, seit einigen Mona­ten wird aber endlich Bargeld ausgezahlt. Statt dass die Stadt Leipzig nun in die ge­schlagene Bresche springt und ebenfalls zur kostengünstigsten Variante Bargeld greift, soll hier nun das Chipkartensystem ein­geführt werden… einen Schritt vor und zwei zurück…

Was ist denn nun das Problematische an den Chipkarten?

Zum ersten die Entmündigung: Asylbe­wer­berInnen mit Chipkarte dürfen zwar ein­kaufen, aber sie können nicht wählen, wo. Also: keine Wahlfreiheit und lange Anfahrtswege mit den damit verbundenen Kosten für den ÖPNV!

Zum zweiten die Diskriminierung: Wenn an der Kasse der Verkäufer umständlich die Chipkarte auf Guthaben und Gültigkeit prüft, ist für alle Anwesenden klar: Hier kauft ein Asylbewerber ein. Zum dritten die Kontrolle: Jeden Monat müssen die Asyl­bewerberInnen zum Aufladen ihrer Karte zum Sozialamt fahren. Einige, denen die Bearbeiterin im Sozialamt den Umgang mit Geld nicht zutraut, werden sich ihre jeweiligen Beträge einmal pro Woche ab­holen müssen. Außerdem wird gespeichert, wann, wo und wie viel die Asylbewer­be­rIn­nen einkaufen und von Mitarbeite­rIn­nen des Sozialamtes kontrolliert. Und schließ­lich: die AsylbewerberInnen erhal­ten ohnehin nur Leistungen unter der Hartz-IV-Grenze (ca. 80%) der Sozial­hilfe). Mit den Chipkarten kontrolliert die Stadt zudem, dass AsylbewerberInnen be­stimmte Produkte nicht kaufen können. Zi­garetten und Alkohol zum Beispiel. Da­hinter steht die Vorstellung, Asylbewer­be­rIn­nen könnten nicht mit Geld umgehen.

Damit bleibt mit Katalogen, wie mit Chip­karten kein Geld für öffentliche Verkehrs­mittel, Sprachkurse, dringend benötigte An­wälte, Kindergärten und Schulkosten, Te­lefon etc. Reinhard Boos (Sächsisches In­nenministerium) drückte dies so aus: „eine gewollte Einschränkung in der freien Gestaltung des Lebens“. Auch wenn ein Ein­kauf per Chipkarte tendenziell weniger Isolierung und mehr (aber keine freie) Aus­wahl ermöglicht geht es immer noch um ei­ne rassistische Praxis, die sich fort­schreibt. Das zu ändern, hat sich die Um­tauschinitiative „Anders einkaufen“ auf die Fah­ne geschrieben. Darum: Kaufen wir ein, damit andere einkaufen können!

Tauschen wir mit den AsylbewerberInnen ihre Gutscheine/Chipkarten gegen Bargeld, damit sie wenigstens ein bißchen mehr Geld zur Verfügung haben, als die 40 € „Taschengeld“ im Monat!

 

Infos unter: www.anders-einkaufen.de

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