Die Gewalt geht vom Staate aus

Wer Anfang der 90er geglaubt hatte, mit dem Zusammenbruch der zen­tra­listischen Verwaltungsdiktaturen der Kommuni­stischen Partei wür­de die Welt in ein neues, humanistisches Zeitalter ein­treten, ge­prägt von Abrüstung und Befriedung der jahr­zehnte­lang forcierten Stell­vertreter-Konflikte rund um den Globus; wer sol­cher­lei Hoff­nung hegte, muss heute, nach nicht einmal 20 Jahren erschüttert fest­­stellen: Das 21. Jahrhundert kündigt sich düster an. Das neo­li­be­rale Kind des alten Liberalismus ist noch ge­wis­sen­loser als der Va­ter. Es hat sich von den idealistischen Überschüssen des Humanis­mus, der Wohlfahrt und der nationa­len Distribu­tion völlig frei ge­macht, der Staat erscheint ihm instru­menteller als jemals zuvor. Des­sen durchgesetztes und in die Rechts­­staatlichkeit eingeschlossenes Ge­walt­monopol wurde zum einzi­gen realen Garant optimaler Ver­wertungsbedingun­gen durch die immer lückenlosere Kontrolle der innenpolitischen Konflikte und der „Ökonomi­sierung“ der Außen­po­li­tik (1).

Die tech­nologische Differen­zierung der staatlichen Ge­walt­potenziale, ins­be­sondere die systematische Aufrüstung der Polizei, sind dabei das Schlüsselmoment und die asymmetrische Kriegsführung Aus­­druck dieser neuen, gewaltigen Über­macht, die nicht nur billiger son­­dern auch effizienter als die überkommene Militärge­walt der ste­hen­­den Heere ist. Dass dabei die Militarisierung der Polizeiein­heiten not­wendig wird, liegt auf der Hand. Und Deutschland schrei­tet hier be­sonders schnell vor­an. Wenn die deutsche Polizei von „Störern“ spricht, unterscheidet sich das kaum noch von der Be­zeichnung „Ter­ro­rist“. Der Schutz der angeblich so frei­heitlichen Grundordnung ist längst zur Tyran­nei systematischer Ge­walt umge­schlagen, die poli­zei­liche Über­wachung und Über­griffe, Verschleppungen und men­schen­un­würdige Inhaftierungen recht­fertigt, Folterungen verschweigt und jede außerparlamen­tarische Opposition kriminalisiert. Während innerhalb der deut­schen Polizei noch der Taser getestet und über Gum­migeschosse dis­kutiert wird, experimentiert man andernorts längst mit Mikro­wellen-Waffen und Impuls­granaten. Der Markt der „nichttöd­lichen“ Waffen ist ein riesiges Geschäft. (2)

Die vierte Macht im Staate, die mediale Öffentlichkeit, steht der­weil völlig fassungslos daneben, repetiert die Fakten und feiert selbst­­­herr­lich ihren plan- und zwecklosen Turmbau zu Babel. Diese Dis­son­anzen im Machtgebälk des modernen Rechtsstaats wur­den nir­gend­­wo anders so deutlich, wie unlängst während der Pro­teste gegen das G8-Treffen in Heiligendamm. Und das Skan­da­lon dieser uner­träg­lichen Selbst­inszenierung der Macht war weder die Anwendung der Notstandsgesetze von 1968 (3), noch die völlige Aushöhlung des Versammlungsrechts und anderer ver­fas­sungsrechtlicher Grund­sätze, auch nicht die gewalttätigen Über­­griffe einiger Polizeieinheiten, schon gar nicht DAS für Deutschland so symbolisch brennende Auto und die Aggres­sion einzelner DemonstrantInnen, sondern diese Ent­schleierung der konventionellen Medien, ihre absolute Sprachlosig­keit und Des­­information. Dies gilt insbesondere hin­­sichtlich der Ein­schät­zung und Bewer­tung der „Gewalt“, wie sie rund um den G8-Gip­fel stattgefunden hat. Genug Anlass also, einige Aspekte der von der Polizei ausgelösten und von den Massenmedien inszenierten „Ge­waltdebatte“ in der Nachbe­reitung ein­gehender zu betrachten.

Deutschland und der Polizeistaat der Zukunft

Ohne Zweifel, der Kampf gegen den transnational agierenden Terro­ris­mus islamistischer Fundamentalistengruppen hat die Fragen um die innere Sicherheit moderner Staaten nach­haltig verändert. Die Re­formen dies­bezüglich gehen derzeit ständig ein­her mit der schritt­weisen Unter­­wanderung ver­fassungs­rechtlicher Prin­zipien und der suk­zes­siven Umkehr der Beweis­pflich­tig­keit. Doch das er­schrec­kend­ste an diesen Ent­wicklungen ist, welche Vorreiter­rolle Deutsch­land DURCH seine greu­liche Ge­schichte hier ein­neh­men kann. Denn wenn Deutsch­land einst einen stän­digen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erhalten sollte, dann sicher nicht wegen der Erfolgsgeschichte von Bundes­wehr­ein­sätzen oder deren militärischem Potenzial, sondern wegen der deutschen Ver­dienste im Rahmen polizeilicher und paramili­tärischer Einsätze, ins­­be­sondere in Hin­blick auf Entwicklung und Transfer neu­er Tech­no­­logien. Die deutsche Polizei ist ein echter Export­schla­ger. Man geht sicher nicht zu weit, wenn man behauptet, dass kei­ne andere Staats­regierung in systema­tischer Weise über so gut tech­no­logisch ge­­rüstete und so gut geschulte Polizei verfügt wie die deut­sche.

Das hat histo­rische Gründe, auf die Meinhof nicht zu unrecht an­spielte, als sie emphatisch vom „deutschen Polizeistaat“ redete. Denn seit den Versailler Verträgen 1918 hat der deutsche Staat sich innen­poli­tisch durch den Ausbau seiner Polizeigewalt stabili­siert, um die dik­tier­te militärische Schwä­che zu kompensieren. Die Fusion von SA und Polizei 1933 gab der Tyrannei der NSDAP erst die um­fassenden Kon­troll­mit­tel in die Hand. Polizeieinheiten ge­hör­ten insbesondere an der Ostfront ganz selbstverständlich zu den SS-Kommandos, die das Land ver­heerten und Menschen mas­sen­­weise massakrierten. (4) Um sol­chen paramilitärischen Be­strebun­gen der deutschen Polizei vor­­zu­greifen, beschlos­sen die Al­liier­ten 1949 ihre Förderali­sierung. Es war dies eine bewußte Kor­­­rektur der Versailler Verhandlungen, de­ren Wirkung nun spätestens mit der Grün­dung der umfassen­den Bun­despolizei 2005 aufgehoben wur­de. Nicht ohne Grund bilden die Grenz­schutzgruppen und para­militärischen Einheiten des Zolls die Basis dieser neuen Staatspolizei. Schon die Adenauer-Regierung ver­folg­te eine Politik der neuen Stär­ke durch Auf­rüstung der Grenz­schüt­zer. Es ist auch kein Zu­fall, dass das Anti-Terror-Kom­man­do GSG9 aus der neunten Grenz­schutz­­­grup­pe der BRD ent­stand. Und der Grenz­schutz wurde eben we­gen seiner bundes­zen­­tralen Hierarchie und seiner paramili­tä­rischen Rüstung schon seit den 70ern immer wie­der gegen politische De­mon­stra­tionen und zur Abschie­bung von Migran­tInnen ein­ge­setzt.

Ein zweites Moment der Militarisierung der deutschen Polizei fin­det sich auf der Ebene der länderspezifischen Polizeien, genauer bei den lokalen Bereitschaftspoli­zeien. Durch deren Spezialisie­rung auf den Ausnahmefall nach dem Vorbild des bayrischen USK (Unter­stützungskom­man­do), haben sich dort hochgerüstete Spe­zial­einheiten wie die berüchtigte Berliner 23. und die verschiede­nen neue­ren BFE-Kom­mandos (Beweissicherungs-Festnahme-Ein­­heiten) entwickelt. An­ge­sichts der spezialisierten Ausbildung und dem einseitigen Einsatz sol­cher Einheiten kann man hier kaum noch von klassischen Polizei­aufgaben sprechen. In der Ver­men­gung von Staatsschutz und Bürger­schutz sind sie eigentlich die politische Polizei der Zukunft. Schon heu­te nehmen sie bei fast allen politischen Veranstaltun­gen eine zen­trale Rolle ein. Sie sind auch die Verbindungsglieder zu den paramili­tärischen und mili­tärischen Armen des Innen- und Verteidungs­minis­te­­riums. Diese kontinuierliche Militarisierung bestimmter Einheiten der Po­li­zei wird ergänzt durch die Intensivierung von Datenaufnahme und -zentrali­sierung und die praktische Relativierung ver­fassungs­mäßiger Grundsätze durch Son­derartikel, Ausnahme-Para­graphen und verwaltungsrechtliche Willkür. In dieser Gemen­ge­lage wird deut­lich, welche neue Qualität die Mono­polisierung der Gewalt bei der Polizei eigentlich bedeutet, denn die stetige Eskalation der zum Einsatz gebrachten Gewaltmittel hat die Möglichkeiten au­ßer­­parlamentarischer Meinungs­be­kundungen und Machtde­mon­stra­tionen zusehends ausgehöhlt. Wenn mensch heute von De­mo­kra­tie spricht, ist damit oft nicht viel mehr gemeint, als die auto­matisierte Zustimmung zum bürokratischen Parteiensystem.

Die Mär von der Deeskalation

Allzu leichtfertig wurde von den meisten Me­dien am Abend nach den Ausschrei­tun­gen von Rostock das Ammenmärchen der Kavala (5) kolportiert, demnach die deeskalierende Linie der Polizei erst durch das aggressive Auftreten der Demonstran­tInnen scheiterte und man dement­spre­chend gezwungen war, hart durchzugrei­fen. Da­bei konnte jedeR im Vorfeld be­obachten, mit welchen re­pres­si­ven Maß­nahmen die Polizei die Stimmung anheiz­te. Er­innert sei nur an die größte Raz­zienwelle der letzten Jahrzehnte, von der bis heu­te jeder Fahndungserfolg fehlt (6); des­weiteren an die verhinderte An­ti-ASEM-Demonstra­tion in Hamburg am 28. 05., bei der die Ver­­anstal­terInnen aufgrund des massiven Polizei­auf­­gebotes die Ver­samm­lung abbrechen mussten; dann an die um­fassenden Ver­samm­lungsverbote, den 12km-Sperr­zaun, die tempo­räre Aus­set­zung des Schengener Ab­kom­mens, letztlich an die Ge­fährder­anschreiben, die über­­mäßigen Kontrollen und Schi­ka­nen bei der An­reise, den per­­ma­­nenten Einsatz von Hub­­schrau­bern, Panzern und Wasser­werfern bis hin zum provoka­tiven Über­flug der Camps der Demonstran­tInnen durch Kampfflie­ger der Bundes­wehr. Zwei Jahre lang hatten sich Polizei, Militär und Sicher­­heitsdienste auf den Gipfel vorbe­rei­tet. 16.000 bis an die Zäh­ne bewaffnete PolizistInnen, 1.600 Sol­da­tInnen und eine un­­be­­kannte Anzahl an sonstigen Einsätz­kräften wa­ren aufgeboten, um vom Terrorangriff bis zur Sonnenbrille jede Be­drohung von Recht und Ordnung abzuwehren.

Angesichts dieser ex­orbi­­tanten In­s­zenie­rung staatlicher Gewalt hat man von liberaler Sei­te nicht um­sonst im Vorfeld schon die Kostenfrage aufgeworfen. Und umso lächer­­licher erschien jedem einigermaßen nüchternen Be­o­bach­ter die nachträgliche Behauptung, die Einsatzleitung hätte sich im Ver­lauf der Großdemonstration unerwarteter Gewalt­tätigkeit und Ag­gres­­sion von Seiten einiger Demonstrations­teil­neh­merIn­nen gegen­über gesehen. Gegenteilig genügt ein Seiten­blick in die Ge­schichte der Gipfel­proteste von Seattle, Göteborg bis Genua, um zu erse­hen, wie niederschwellig die Aus­schrei­tun­gen in Rost­ock letztlich wa­ren. Dass einzelne Polizeieinheiten hier­bei in Be­dräng­nis gerie­ten, ist keines­wegs durch die klugen Stra­tegien und das taktische Arse­nal eines unsichtbaren Fein­des zu erklären, son­dern einzig durch die un­ver­ant­wortlichen Befehle einer anschei­nend über­for­derten Ein­­satz­­leitung. Bekannt ist heute, dass neben zwei schwer ver­­letzten Poli­zisten, die vorübergehend sta­tionär be­han­delt wer­den mussten, die meisten Verletzungen bei der Polizei durch soge­nann­tes „friendly fire“, also insbeson­dere durch die Gas­an­griffe aus den eigenen Rei­hen verursacht wurden.

Auch bei der Polizei sollte mensch sich des­halb die Frage stellen, ob hier nicht bewußt die Si­cher­­heit einzelner Beam­­tIn­nen ge­fährdet wurde, um die Ko­sten für den Sicher­heits­auf­wand zu recht­fertigen. Schließ­lich war es die Strategie der Polizei, mit Greif­trupps und un­ter Einsatz von Schlag­stöc­ken, Pfefferspray und Trä­nen­gas im­mer wieder in den Demonstrationszug und die Kund­­­­gebung zu in­ter­venieren, die den gesamten Ver­samm­­lungs­ver­lauf beständig eskalierte. Gerade dieses „Stärke zeigen“ unter dem Vor­­­­wand, die Sicherheit der Demonstran­tInnen zu schützen und das verfassungsmäßig verbriefte Recht auf Versammlung durch­­zu­set­­zen, wurde um so fadenscheiniger, je offensichtlicher die Polizei die ganze De­mon­stration in Kol­lektiv­haft für die Über­griffe einzel­ner GewalttäterInnen nahm. Im Grunde hat die Polizei am Sams­tag in Rostock nahezu ihr ge­samtes Gewaltpo­ten­tial zum Ein­satz ge­bracht, und wer an­ge­sichts von martialisch aussehenden, para­mili­tä­­­risch gerüsteten Po­li­zistInnen be­hauptet, deren Präsenz hätte so et­­was wie eine fried­liche Stimmung bezweckt, ver­kennt ein­fach den Fakt, dass es am 02. Juni für die Demonstration ei­gent­lich nur eine Be­­­drohung gab, nämlich die schwer be­waffnete Polizei selbst. Die Mehr­zahl an potentiellen Ge­walttäterInnen trug grün bis schwar­­ze Uni­­form und führte mindestens drei nicht­tödliche Waffen­systeme mit sich. Hätte es an diesem Tag wirklich eine de­­eskalierende Strategie der Polizei gegeben, hätte die Groß­de­­mon­stration gegen den G8-Gip­­fel in Heiligendamm zu einer der fried­lichsten in der Geschichte der Gip­felproteste werden kön­nen, die meisten Schäden wären kaum aus­­reichend gewesen, um einen Versicherungsvertreter ins Schwit­zen zu bringen. Dass die La­ge dann trotzdem nicht völlig aus dem Ru­der lief, ist allerdings nur dem diszi­plinierten Ver­hal­ten der De­mon­stran­tInnen und de­­ren Beharr­lichkeit zuzu­schrei­ben.

Die hohe Zahl an ver­letzten De­mon­stran­tInnen und Ingewahrsam­nahmen steht dabei in kras­sem Mißver­hält­nis zu der strafrechtlich überführten Tä­terInnen­zahl. Die Führungsebene der po­li­zeilichen Ein­satz­leitung hatte letztlich nur das Inter­esse, den si­cher­heitstechnischen Auf­wand hin­­reichend zu rechtfertigen. Dass sie hierfür nicht nur die Krimi­na­­li­sierung der inter­nationalen Pro­test­bewegung, sondern auch die Ge­fährdung von Leib und Leben der DemonstrantInnen UND der Beam­­tInnen in Kauf nahm, zeigt deut­­lich, worin die Ge­fahr der Ver­­mengung von Polizei und Militär we­sent­lich be­steht. Denn durch die Militarisierung der poli­zei­lichen Aus­­bil­dung und Aus­rüstung trägt der Staat heute eine Gewalt auf die Straße, die sich seit Jahren poten­ziert. Diese beständige und für Deutsch­­land äußerst typische Spirale ist die systema­tische und stra­tegische Es­kalation, und nicht das Wer­fen von Pflastersteinen, einer eher alternativlosen, niederschwelligen Tak­tik, die sich seit ih­rer Erfin­dung kaum verändert hat.

Who the fuck ist the black block?

Am auffälligsten war die mediale Desin­for­mation hinsichtlich der Ana­­lyse und Dar­stellung des sogenannten „sogenannten schwar­zen Blocks“. Undifferenziert und in teilweise un­erträg­licher Art wurden Ge­­walt­tä­terInnen mit Autonomen und Teilnehme­rInnen des „so­ge­nannten schwarzen Blocks“ gleichgesetzt. Auch hier über­nahm die Pres­­se größten­teils einfach die Erklärungen der polizei­lichen Einsatz­lei­tung. Der Zusammen­hang ist allerdings komp­lexer als eine Erbse. Denn zuerst einmal war auch den national in­spirierten BürgerInnen die Autonomie mal ein liebes Kind, und die sogenannten „lin­ken Auto­nomen“ standen und stehen abstrakt für nicht mehr und nicht we­ni­ger als für die Unabhängigkeit von staat­licher Verwaltung und Partei. Das macht sie zum radi­kalen Teil der Bewegung und äußert sich in ihrem militanten Auf­treten, denn ihre Autonomiebe­strebun­gen werden beständig di­ffamiert und behindert.

Man kann also davon aus­gehen, dass „Auto­no­me“ sowohl an den Ausschreitungen als auch am „sogenannten schwar­­zen Block“ beteiligt waren. Umgekehrt läßt sich aber das Phäno­men nicht darauf reduzieren, weil der schwarze Block selbst gar kein handlungsfähiges Subjekt, sondern eine tak­tische Erschei­nung ist, mehr Produkt der Eskalation polizeilicher Ge­walt, als ei­ne Summe indi­vidueller Kalküle. Die Mehr-Block-Stra­te­­gie ist zwar einerseits eine Entwicklung der Gipfelproteste selbst ge­­we­sen, um den ver­schiedenen Sicherheitsbedürfnissen und der un­ter­­schied­lichen Risikobereitschaft unter den Demon­strantInnen ge­recht zu werden. Und wenn man bedenkt, aus wie vielen Regionen der Welt Menschen zu den Gipfelprotesten anreisen und wie arg es teil­­weise um die polizeiliche Willkür in vie­len Herkunftsländern be­stellt ist, wird deutlich, wie differen­ziert man die kollektiven Sicher­heits­­fragen bei solchen Groß­veranstaltungen behandeln muss. In die­sem Zusammenhang steht der „schwar­ze Block“ für die­jenigen Teil­neh­­­merInnen mit der höchsten individuellen Ri­si­ko­be­reit­schaft. An­de­rer­seits aber taucht das Phä­nomen des „schwar­zen Blocks“ mitt­ler­­weile auch auf vielen anderen poli­tischen Demon­strationen und unab­hängig von Mehr-Block-Stra­tegien auf. Die schwar­ze Uniformie­rung und Vermummung der DemonstrantInnen ist dabei überhaupt das einzige Kriterium, diesen oder jene zum „sogenannten schwarzen Block“ zu zählen, da hier oftmals nicht mal eine direkte Verbindung zur zentralen Demonstration vor­liegt, etwa durch Bündnisabsprachen oder Einordnung in größere Strategien. Wei­test­gehend sind diese lo­sen Blockbildungen Reak­tionen auf die systematische Abfilmung, das pausen­lose Foto­grafieren von AktivistInnen bzw. auf die in­ter­ven­tionistische De­mon­strationsführung durch die Polizei. (7) Der Ein­satz solcher völ­lig neuen Überwachungs­- und Kontroll­mittel fällt lo­gisch mit der Entstehung der globalen Anti-G8-Bewe­gung zusam­men, deshalb diese zwei Wurzeln des „sogenann­ten schwarzen Blocks“.

In Deutsch­land ist die Es­ka­lation von Kontrolle und Über­wa­chung der Demonstrationen be­son­ders problematisch, da hier be­reits ein weltweit einmaliges Gesetz die Ver­sammlungs­frei­heit ein­schränkt. Das sogenannte passive Be­­­waff­nungsgesetz und das Verbot von jeder Art der Vermummung (8). Dem Ge­setz liegt der Trug­schluß zugrunde, dass von der Poli­zei gar keine Gewalt ausgehen kön­ne und die DemonstrantIn­nen des­we­gen keines Schut­zes bedürften. Sieht man allerdings, mit welcher Flächen­wirkung die Polizei Fern­waffen an jenem Sams­tag zum Einsatz brachte und hierdurch hun­derte Unbeteilig­te, teilweise sogar die eigenen, gut geschützten Ein­heiten verletzte, kann man sich nur an den Kopf fassen, wenn De­mon­strantInnen gleichzeitig verbo­ten wird, bspw. Tücher mitzu­füh­ren, um sich vor schweren Gas­schäden auch nur ansatz­weise zu schüt­zen. Tat­sächlich ist der black block aber außer­halb von Mehr-Block-Stra­­te­gien und ohne Ein­bindung in Bünd­nisabsprachen nicht viel­mehr als eine willkür­liche Zusam­men­rottung von Demon­stran­tIn­nen mit erhöhter Gewalt- und ge­ringer Ri­sikobereitschaft am Ran­de von politischen Ver­sammlungen. Die Feind­­bild-Projek­tio­nen der Poli­zei geben die­sem Phänomen mehr Sub­stanz als Ge­halt in ihm selbst steckt.

Oftmals verbirgt sich nämlich hin­ter de­ren aggressiven Ak­tio­nen nichts weiter als individuelle Frust­be­wältigung anstelle ter­ro­­ristischer Motivation. Das zeigt schon das be­ständig gleich­blei­ben­de, niederschwellige Niveau der zum Ein­satz ge­­brachten Gewalt­mit­tel. Die Behauptung, der „soge­nann­te schwar­ze Block“ würde in der Anwendung der Ge­walt­mittel beständig eskalieren, ist einfach eine Lüge. Denn auch am 02. Juni konnte die Polizei keine der Be­­haup­­tungen belegen, dass von Seiten der De­mon­­strantInnen an­de­re Gewaltmittel als das Wer­fen von Steinen und Flaschen ein­ge­setzt wurden. Der Fund zwei­er Tränen­gas­­kar­tu­schen mit kyrillischen Schrift­­zeichen nahm der Hardliner Beck­stein zwar zum Anlaß, von Gas­an­griffen der De­monstran­tInnen zu fa­seln, real konnte aber die Ein­satzleitung nicht bestätigen, dass die Gra­naten NICHT aus dem ei­­ge­nen Ar­senal stammten. Auch die an­geb­­lichen zwei Messer­attac­ken und der Fund beson­ders prä­parierter Wurfgeschosse blieb ohne Be­weis. Ganz zu schweigen von nicht belegten Säureattacken und Brand­­sätzen. Von einer systema­tischen Eskalation kann hier also keine Re­­de sein. Und es macht stark den Eindruck, als ob man mit sol­­cher fälschlichen Skan­da­li­sierung der gewalttätigen Übergriffe durch DemonstrantInnen gezielt Stim­mung und Angst unter den Beam­­­tInnen schüren wollte.

Aber im black block lauern hinter den Tü­chern und Brillen keine ein­ge­schworenen Verbrecher­grup­pen, die ihre Freizeit damit ver­brin­gen, mit neuen Angriffs­mög­lich­­keiten und Waffen zu experi­men­tieren und dabei sind, sich zu fa­na­­tischen Terror­gruppen zu ent­wickeln, sondern oftmals Men­­schen, die sich sonst in ihrem poli­tischen Alltag sehr rege en­ga­­gieren, und die mehr wol­len, als nur über die Ver­besserung der politischen, ökono­mischen und sozialen La­ge zu reden und da­­rüber die notwendigen Taten zu ver­ges­sen. Men­­schen, die Angst vor Verfolgung und polizeilicher Ge­walt haben und sich deshalb schützen. Menschen, die sich kämp­fe­risch und soli­darisch für die verschiedenen Ziele der Bewegung einsetzen. Und in dieser ak­zep­tierten Mili­tanz sind sie auch ein le­gi­timer Teil der­selben. Wenn die großen Verbände im breiten Spek­trum des mobili­sie­­ren­den Bünd­nisses, wie Linkspartei und attac, ge­gen den mili­tan­ten black block auf der Großdemonstration pole­mi­­sierten, dann nur in reichlicher Selbst­über­schä­tzung der Einblic­ke in die ei­gene de­zen­tra­lisierte Ba­sis. Denn so einfach wie die Po­li­­zei Zivil­fahnder und Provoka­teure unter ihn mischen konnte, so einfach konnte mensch als attaci oder Gewerk­schaf­terIn sich den schwar­zen Pul­li überstreifen, die Sonnen­bril­le aufsetzen, ein Tuch vors Gesicht ziehen und Teil des Blocks wer­den.

Der Rechtsstaat im Ausnahmezustand

Noch viel offensichtlicher als die Lü­ge von der deeskalierenden Stra­tegie der Polizei war während der G8-Proteste in Heiligen­damm der perfide und widersprüchliche Vor­wand, die Polizei agie­re einzig mit dem Einsatz von syste­ma­tischer Gewalt und nicht­töd­lichen Waffen, um die Sicherheit der De­mon­stran­tInnen und ihr Recht auf Versammlungsfreiheit erst her­zu­stellen. Wie wenig Wert man allerdings wirklich auf den Rechts­schutz der protestie­renden Bewegung legte, wurde in der Be­handlung der in Gewahr­sam Ge­nom­menen und Verhafteten all zu deutlich. Der Republika­nische Anwältinnen- und Anwältever­ein (RAV) (9), der sich als „Legal Team“ in aufopferungsvoller und be­wun­­derns­werter Weise um die Rechtsfolgebetreuung der inhaftierten De­mon­­strantInnen küm­merte, sprach schon am Sonntag von desas­trö­sen Arbeits­be­din­gungen und sah den Rechtsstaat durch die poli­zei­lichen Maß­nahmen völlig außer Kraft gesetzt. Denn schon wäh­rend der Groß-Veranstaltung kam es immer wieder zu Übergriffen der Polizei auf Unbeteiligte. SanitäterInnen, PressevertreterInnen und An­wäl­tIn­nen wurden bei ihrer Arbeit massiv behindert und erlit­ten teil­weise selbst Verletzungen durch die Polizei. Die miesen Unter­brin­­gungsverhältnisse in den Haftzellen, von denen die einen be­­­­haup­­ten, es wären Käfige, die anderen, es wären viereckige Gitter­ge­­­stelle ge­­we­sen, versuchte man im Nachhinein damit zu recht­fer­ti­­gen, dass ja niemand hätte absehen können, das es zu so vielen Verhaf­tungen kom­men würde. Das Argument ist allerdings so blau­äugig, das man es kaum glauben kann und denkt man dabei noch an die eben­falls schlech­ten Unterbringungen und über­mäßigen Arbeitszei­ten der Beam­­tInnen, liegt der Schluß nahe, dass solche wich­tigen As­pek­te auf der Sicherheitsagenda der Kavala gar keine oder nur eine sekundäre Rol­le gespielt haben müssen. Es sind dies schon die di­rekten Auswir­kun­gen einer men­schen­ver­achtenden militä­rischen Logik und es ist be­­zeich­­nend, dass das Bundesver­fassungs­ge­­richt am Mitt­woch das weit­­reichende Ver­sammlungsverbot der Poli­­zei rund um Heiligen­damm mit dem Kom­mentar bestätigte, die Einsatzlei­tung hätte hier Fak­ten ge­schaf­fen, unter deren Eindruck sich die Ver­fas­sungs­schütze­rInnen ge­nötigt sahen, einer so weit­rei­chen­den Be­schnei­dung des Ver­samm­­­lungsrechtes zustimmen zu MÜSSEN. Man hatte sichtlich Bauch­schmerzen.

Ein weiterer Umstand, der die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit durch die exekutive Gewalt illustriert, ist der Sachverhalt, dass es ab­­­­­ge­­­­se­hen von den wenigen überführten DemonstrantInnen vor allen Din­­gen für die gewalttätig gewordenen PolizistInnen zu kei­ner­lei Rechts­folgen kommen wird. Wenn Parlamentarier schon groß­mäulig zur Denunziation von gewalttätigen Demonstran­tInnen auf­ru­fen, so soll­­te dies doch viel mehr noch für die pro­fessionalisierte Poli­zei gel­ten. Fleissig pflegt man dagegen den Mythos vom „guten Bul­len“, oh­ne die realen Entwicklungen in den verschiedenen Ein­heiten nä­her zu betrachten. Die polizeiliche Ge­walt wird durch solch stil­le Dul­­dung nur noch zusätzlich bestätigt. Dabei sind durch Presse und Ein­­zel­personen dutzende Zeu­genaussagen und Ton- bzw. Video­auf­nah­­men verfügbar, deren Ge­halt Anlaß zu näheren Ermittlungen gä­be. Allein, vieles ist un­brauchbar, weil die uniformierten Gewaltä­te­rInnen vermummt, ohne Dienstnummern und Namen agierten. So­lange also die De­monstrantInnen dazu angehalten sind, sich im Sin­ne des fried­lichen Miteinanders nicht zu vermummen und durch die Ver­­schleie­rung ihrer Identität Mißtrauen zu erwecken, solange ist sel­bi­ges auch von der Polizei einzufordern, insbesondere wenn es um Einheiten in Nahkampfeinsätzen geht. Wie Vertrauen durch reale Vorleistungen, so wachsen Unrechtsgefühle durch reale Un­ge­rechtigkeiten.

Radikal und militant: Zum Ende des bewaffneten Kampfes

Eine Frage wurde bisher bewußt ausgespart: Die der Gewalt von Sei­ten einiger DemonstrantInnen selbst. Das hat System, denn die Ge­walt stellt sich am Beispiel der G8-Proteste in Heiligen­damm in ei­nem asymmetrischen Verhältnis dar, wie es für die Kon­flikte der post­industriellen Nationen nach dem Ende des Kal­ten Krie­ges in meh­rerer Hinsicht typisch geworden ist. Auch in Heili­gen­damm stan­den die völlig unbewaffneten DemonstrantInnen einer rie­sigen Ge­­walt-Maschinerie gegenüber. Die mediale Be­richt­­er­stattung stellte die­ses asymmetrische Verhältnis allerdings um­­gekehrt proportional dar und kam so gar nicht über ober­fläch­liche Betrachtungen hinaus. Denn der bewaffnete Wider­stand ist vor allen Dingen in Europa in den letzten Jahrzehnten permanent rückläufig und insbesondere in den postfaschistischen deutschen Satellitenstaaten wurde er komplett zer­schlagen. Und an­ge­­sichts der Überwachungs- und Kontrollappa­ra­te des mo­der­nen Staates, an­ge­sichts des Mangels an wirkmächtigen po­li­tischen Zielen und breiter sozialer Bewegungen, ist es aktuell nicht nur aus­sichtslos sondern auch sinnlos und wenig zweckmäßig ge­­wor­den, den Staat im bewaffneten Kampf herauszufordern. Schon die erste Ge­­ne­ration der RAF war zu einer mehr symbolischen Kon­flikt­­­aus­tra­gung übergegangen, als sie die Strategie propagierte, durch fort­gesetzte Ak­tionen die Polizeimacht in der Gesellschaft „nur noch“ auf­­zei­gen zu wol­len.

Diese Strategie des „Aufzeigens“ kann man heute als weitestge­hend gescheitert betrachten. Neben der systematischen Auf­­rüstung und Mili­­tarisierung der Polizei hat sie vor allen Dingen die Krimi­nalisierung des Widerstandes er­­leichtert und zur Entsolidari­sie­­­rung mit der Bevöl­ke­­rung ge­führt. Mensch wird sich also in Zu­kunft stärker bemühen müs­sen, zwischen Militanz und Terror zu un­ter­­scheiden, insbesondere auch vor dem Hintergrund notwendiger Ab­­grenzungen zu den men­schen­­­ver­achtenden Überfällen durch terro­ristische Fundamentalis­tInnen und FanatikerInnen, wenn mensch die Be­wegung wie­der auf brei­tere Füße zu stellen trachtet. Ein offensi­ver An­griff auf unbeteiligte Po­li­­zeieinheiten mit Flaschen und Steinen ist sicher­lich nicht mit Bom­­­benanschlägen und Raketenbeschuß zu ver­­­gleichen, dennoch wird auch hier der Schaden an Leib und Le­ben von BeamtInnen – denn auch sie sind nicht gleich Gewalt­täterIn­nen, nur weil sie eine Uniform tragen – billigend und un­verhältnis­mäßig in Kauf genom­men, und eine Gewalt­ausübung ver­herrlicht, de­ren Zwecke für sich sinnlos sind.

Schlimmer noch, indem die Polizei so zum Opfer gemacht wird, gibt man der Aus­­blendung ihrer Täter­rolle zusätzlich Raum. Man demonstriert so auch keinerlei kollektive Stär­ke sondern lediglich die eigene Hilf­lo­sig­keit. Denn was hat man mehr erreicht, wenn man eine Hun­dert­­schaft Beam­tInnen für kurze Zeit flüchten sieht, als die Be­frie­­digung niederer in­di­vidueller Bedürf­nisse? Wer die mediale Sym­­bol­kraft und die hetze­rische Ausschlach­tung sol­cher sinnlosen Übergriffe einfach ausblendet, um ganz ge­pflegt seinen klei­nen Stein zu werfen, der hat letztlich mit Po­li­tik nicht viel am Hut. Sol­ches Ver­halten ist unsolidarisch. Dafür gibt es kei­ne ideo­lo­gische Rechtfertigung und historisch betrachtet war je­der ernst­­hafte Wi­derstand erst in dem Moment wirkungsvoll, wie es ge­­lang, Polizei­kräfte und SoldatInnen in selbigen zu involvieren. Auch hier wird mensch neue „Kanäle“ finden müssen. Dies ist keine ge­mäßig­te Posi­tion, sondern die notwendige Kritik an einem falschen Be­wußt­sein von Militanz. Militant ist, wer bewusst, vor­bereitet und ziel­gerichtet die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit über­schreitet und sich dem Walten der exekutiven Gewalt entgegen stellt. Es ist mehr als der bloß lauthals pro­­tes­tierende Ungehorsam der Untertanen. Und kei­ne Frage, ohne die­sen kämpferischen Ein­satz der AktivistInnen wird es in Zukunft noch schwerer wer­den, Alter­nativen zur herrschen­den Meinung Gehör oder gar Tat­kraft zu verschaffen. Um so mehr soll­te man darauf achten, nicht durch unsinnige Aktionen die eigene Be­we­gung zu sabo­tieren und sich den Rechtsfolgen blindlings auslie­fern.

Dies gilt auch für die me­dial aufgepfropfte „Gewaltdebatte“, de­ren hohler Kern nur den radikalen von dem gemäßigten Teil der Be­we­gung spalten will. Gewalt, das ist im politischen Sinne immer schon der Einsatz falscher, unan­gemessener Mittel gewesen und hat des­halb am rechten Rand und im Staat sein Zuhause. Von hier, nicht von links geht die Gewalt hauptsäch­lich aus. Und in diesem Zusam­men­­hang haben die dies­jährigen Protes­te gegen die G8 auch posi­tive Zeichen setzen können. Denn die gut vorbe­reiteten und des­halb er­folg­reichen Blockaden der Kam­pag­ne Block G8 mit ca. 10.000 Men­schen, die sich praktisch über die vom Bundes­ver­fas­sungsgericht zeit­gleich bestätigte Bannmeile rund um den Zaun hin­weg­­setzte, war ein deutliches Signal eines militanten aber nicht gewalt­tätigen Wider­standes, dessen Echo in vielen Win­keln der Republik Ge­­hör fand. (10) Radikal zu denken, bedeutet an den eigenen Grenzen hell­wach zu sein und Subversion, die Kunst nach Innen einzudringen ohne an­zu­ecken.

(clov)

 

(1) In dieser Allgemeinheit ist hier v. a. D. gemeint, dass (a) im Inneren kaum noch rechtsfreie Räume bestehen, aus denen heraus soziale Konflikte wir­­­kungs­voll Eigentumsverhältnisse in Frage stellen könnten, und (b) die inter­nationale Diplomatie sich spätestens nach dem Wegfall der Block­konfron­ta­tion nur noch auf die Verhandlung ökonomischer In­te­res­senlagen be­schränkt hat. Dass die Bundesregierung bspw. den Klima­schutz beim G8 so stark the­ma­tisiert hat, hängt damit zusammen, dass die deutsche Industrie in vielen Bereichen klima­freundlicher Technologien weltweit marktführend ist.

(2) Vgl. hierzu die Textsammlung unter: www.uudo.de/wiki/index.php/PolitikUndGesellschaft/WaffenGegenZivilisten

(3) www.dhm.de/lemo/html/dokumente/KontinuitaetUndWandel_gesetzNotstandsgesetze/index.html

(4) Vgl. auch FA!#23: „Innere Sicherheit D“, S. 1,14ff;

(5) Name der zentralen Einsatzleitung der Polizei während des G8-Gipfels

(6) Fingiert wurde hier ein Zusammenhang zwischen der vom Verfassungsschutz gesuchten Militanten Gruppe (MG) und einem Aufruf der sogenannten „Militanten Kampagne zum G8-Gipfel Heiligendamm“. Im Grunde sind veraltete Haftbefehle gegen drei Mitglieder der MG durch 18 weitere ergänzt worden, um so die Durchsuchung von über 40 Projekten und die Beschlagnahme von Computern, Daten und anderen Materialien zu rechtfertigen. Bis heute wurde keine dieser 21 verfolgten Personen ermittelt.

 

(7) Vernachlässigt wurde hier der Zusammenhang zu antifaschistischen Demonstrationen, bei denen Uniformierung und Vermummung auch dem Schutz vor Verfolgung durch rechte Extremisten dienen.

(8) Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) von 1978, §17a; online unter: www.gesetzesweb.de/VersammlG.html

(9) Kontakt über: www.rav.de

(10) Zum Erfolg der Blockaden gibt es sehr unterschiedliche Meinungen, ich denke jedoch, auch wenn es nicht gelang, den G8-Gipfel zu stören, so konnte man doch sehr eindrucksvoll demonstrieren, dass in einer Demokratie auch das Verfassungsgericht nicht das letzte Wort haben kann und selbst tausende PolizistInnen entschlossenem, klugem und kollektivem Vorgehen nichts als blanke Gewalt entgegen zu setzen haben.

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