Über das Ende der Demokratie an Sachsens Hochschulen
Der Begriff der Autonomie war und ist seit der Aufklärung konstitutiv für die Universität. Für Lehre und Forschung der Alma Mater, dieser altehrwürdigen „nährenden Mutter“, bedeutete Autonomie in ihrer Ziel- und Zwecksetzung immer Unabhängigkeit von staatlicher und gesellschaftlicher Vereinahmung. So genoss die Universität durch die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts hindurch in ganz Europa immer besondere Privilegien in Bezug auf Rechtsstatus und Verwaltung. Dies sollte jedoch nicht nur nach Außen sondern auch nach Innen greifen. Eine freie, also auf Unabhängigkeit gegründete, Lehre und Forschung besagte gleichzeitig sowohl die freie Wahl der Formen und Methoden als auch der Inhalte für die Akteure im Universitätsbetrieb. Die Frage was, wozu und wie gelernt und geforscht wurde, sollte einzig und allein von den daran Beteiligten beantwortet werden. Diese Autonomie ging einher mit einem bestimmten Begriff von Bildung.
Erkenntnisgewinnung beispielsweise richtete sich nicht nur primär auf technische Anwendbarkeit oder wie auch immer geartete Verwertbarkeit, sie stand für sich, war autonom. Universitäre Bildung im Sinne der Aufklärung hieß auch den Menschen aufzufordern, sich aus Unmündigkeit durch selbstbestimmte Wissensaneignung herauszuführen. Was dieser sich an Wissen aneignete, also auf welche Anwendbarkeit sein Erkenntnisdrängen zielte, sollte so weit als möglich von ihm selbst ausgehen und keineswegs gänzlich vorgegeben sein. Damit verbunden war auch immer ein selbständiges, unabhängiges Gewichten und Prüfen der jeweiligen Wissensformen und ihrer Inhalte. Inwieweit dies noch möglich ist in Zeiten von Modularisierung, Anwesenheitslisten und strengen Einschreibeverfahren bleibt fraglich.
Während im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts die universitäre Selbstverwaltung noch sehr aristokratisch funktionierte, d.h. wesentliche Entscheidungen der Universitätspolitik nur von Professoren (den so genannten Ordinarien) gefällt werden durften, kam es in der BRD im Zuge der 68er Revolte zu einer starken Kritik an diesem Modell.
Dabei wurde jedoch nicht die Selbstverwaltung an und für sich kritisiert, sondern ihre Verwirklichung durch wahrhaft demokratische Mitbestimmung gefordert. Eine wesentliche Forderung bestand darin, alle Mitgliedergruppen einer Universität an den Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Die Ordinarienuniversität reformierte sich, hin zur so genannten Gruppenuniversität. Der Muff der Talare lüftete sich. In dem neuen Modell bekamen alle Mitgliedergruppen der Universität mehr Mitbestimmung zugesprochen. Diese Mitglieder bildeten die ordentlichen Hochschullehrer (Professoren, sowie Dozenten), die Assistenzen und akademische Aushilfskräfte, die nicht-akademischen Mitarbeiter und letztlich die Studenten. Diese neue Form der Selbstverwaltung war nun eine paritätische, was jedoch nicht bedeutete, dass damit das Stimmverhältnis der verschiedenen Gruppen gleichgestellt war. Nach diesem Modell funktioniert die Universität bis heute.
Der Abgesang auf die Selbstverwaltung
Sachsens Koalition von SPD und CDU plant nun im Landtag ein neues Hochschulgesetz. Dieses läuft Gefahr das bisherige Modell wenn nicht abzuschaffen, so doch substanziell zu unterwandern. Das Gesetz, das Anfang des Jahres 2008 dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird, markiert das vorläufige Ende einer langen Auseinandersetzung in der Koalition um die Details der Novellierung der aktuellen Gesetzeslage. In Einem war man sich allerdings von Anfang an einig: Eine größere Autonomie der Hochschulen muss her! So weit, so gut, könnte man meinen, das Gesetz stehe also in der guten, aufklärerischen Tradition der Universität. Bei genauerem Hinsehen muss mensch jedoch schwer schlucken, denn in Sachsen scheinen die Parteipolitiker Autonomie vor allen Dingen mit dem Ausbau der Leitungsebene und dem Abbau paritätischer Mitbestimmungsstrukturen der Selbstverwaltung gleichzusetzen.
Im Vorfeld der Abstimmungsprozedur im Landtag kam es deshalb wiedermal zu Protesten seitens der Studentenschaft, deren Interessen von den Dresdner Parlamentariern seit Jahren erfolgreich ignoriert werden. Das erneute Aufflammen der Proteste mündete in eine Großdemonstration am 13.12.07, an der über 10000 Menschen teilnahmen. Der Demonstrationszug streifte den Rand der Dresdner Altstadt auf dem Weg zum Landtag. Dabei kam es zu keinen größeren Vorkommnissen, da die StudentInnen den tief greifenden Veränderungen in ihren Bildungsinstitutionen in erster Linie mit Trillerpfeifen und Kundgebungen begegneten. Diese richteten sich vor allem gegen eben diesen Abbau von Mitbestimmung an der Universität und für ein gebührenfreies Studium. Es sprachen neben Studentenverbänden wie der KSS (Konferenz sächsischer Studierender) auch die sächsische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva-Maria Stange, die sich noch einmal ausdrücklich hinter die Koalitionspläne und das neue Gesetz stellte, und den Studierenden Unkenntnis des eigentlichen Vorhabens vorwarf. Ebenfalls ein altbekannter Gestus vor dem Dresdner Landtag. Der Akt der Rechtfertigung schien der SPD-Politikerin dann auch überflüssig, da man sich in der Koalition ja sicher sein kann, das Gesetz im kommenden „Winter of Resistance“ durchzubringen. Und welcher studentische Protest der letzten Jahre konnte schon die ministerialen Pläne durchkreuzen?
Die Debatte um das Hochschulgesetz, die schon seit 2005 geführt wird, ist in der Koalition ein für allemal geklärt. Während die CDU seit damals sowieso eine klare Linie in der Gestaltung zukünftiger Hochschulen vertritt, die durch Milbradts Worte: „Demokratie gilt nicht für die Hochschulen!“ auf den Punkt gebracht wird, sieht die SPD, in ihrem Selbstbild von der Hüterin der StudentInnenrechte verfangen, gerade mit dem aktuellen Neuentwurf einen demokratischen Punkt verwirklicht: Autonomie. Stange betonte noch einmal, in der Novellierung eine „Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen durch Verlagerung der Entscheidungskompetenzen des Staates […] auf die Hochschule“ erreicht zu haben. Auch sonst bestehe kein Grund zur Panik, denn beim ewigen Thema ‚Studiengebühren‘, wofür sich die CDU immer klar ausgesprochen habe, hätte das neue Gesetz einen entscheidenden Schritt gemacht: „Das neue sächsische Hochschulgesetz sichert die Studiengebührenfreiheit“, so Stange.
Dieses ohnehin fragwürdige „Geschenk“ der Ministerin kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Verhältnisse im Universitätsalltag nach oben hin zuspitzt werden sollen und die Entscheidungsmöglichkeiten und Partizipation insbesondere der Studentenschaft weiter schwindet. Denn bei allem Entgegenkommen wurden die monierten Punkte in Bezug auf die studentische Selbstverwaltung nicht einmal zur Kenntnis genommen sondern einfach übergangen. Stattdessen wird an der sich selbst verwaltenden Universität weiter kräftig gesägt.
Nach oben buckeln…
Die wesentlichen Veränderungen durch das neuen Gesetz zielen auf die obere Verwaltungsstruktur der Hochschulen in Sachsen. Hierbei wird der Versuch unternommen, in den Hochschulen eine relativ übersichtliche und flexible Entscheidungsebene aufzubauen. Eherne Pfeiler des Modells der Gruppenuniversität, die sich dem zumindest partiellen Mitbestimmungsrecht all ihrer Mitglieder verpflichtet hatte, geraten dadurch aber erheblich ins Wanken. Denn die Anzahl der Stimmberechtigten aller Gruppen wird drastisch gesenkt. Der wesentlichste Einschnitt ist hier die Abschaffung des Konzils, welches mit bis zu 400 Mitgliedern bisher alle Gruppen an der Universität umfasste. Das Konzil entschied seiner Funktion entsprechend über die universitäre Grundordnung und die personelle Besetzung und Aufteilung des Rektorats, und stellte somit eine Art “Uni-Parlament“ dar. Grundlegende Kompetenzen dieses „demokratischen“ Gremiums sollen jetzt auf ein kleineres übergehen: den Senat, dem seinerseits wiederum Kompetenzen entzogen werden zugunsten des Rektorats.
Der Senat stellte bisher das zentrale Entscheidungsgremium an der Universität dar. Er setzte sich aus gewählten Vertretern des Konzils zusammen, die alle Gruppen der Universität repräsentierten, sowie aus dem Rektor und den Dekanen aller Fakultäten, was ihn vergleichbar mit dem Bundesrat macht. In seiner Funktion als zentrales Entscheidungsgremium soll er dem neuen Gesetz nach nun drastisch beschnitten werden. So wird, trotz Wegfall des Konzils, seine Mitgliederzahl nicht aufgestockt, sondern verringert. Von maximal 40 Mitgliedern bisher auf maximal 17 Mitglieder. Unter diesen 17 Mitgliedern entfällt der Hauptteil auf die HochschullehrerInnen, während sich die anderen Gruppen die verbleibenden Plätze teilen müssen. Die genaue Verteilung der Sitze unter allen anderen Mitgliedsgruppen bestimmt die jeweilige Grundordnung. Durch diese Reduzierung können nicht mehr alle Fakultäten durch ihre Dekane vertreten sein. Aber auch grundlegende Entscheide, wie jene über die universitäre Grundordnung selbst, die Wahl des Rektorats sowie diverse Vermittlungsfunktionen – ursprünglich Aufgabe des Konzils – fallen also einem verkleinerten Senat zu. Doch wird der Senat durch diese Verschiebung vom aufgelösten Konzil her keineswegs zu einer Art Super-Gremium, im Gegenteil wird ihm in erster Linie nur eine beratende Funktionen zuerkannt, und zwar in Bezug auf das Rektorat, dessen Entscheidungsmacht drastisch ausgebaut werden soll.
Im Kern stellte das Rektorat bisher das oberste Exekutivorgan der Universität dar. Beschlüsse, die Konzil oder Senat bisher fassten, wurden vom Rektorat umgesetzt. Es verfügte deshalb auch über die Geschäftsführung sowie über die Mittel- und Stellenzuweisungen. Nun kommen jedoch weitreichende Kompetenzen hinzu. Das neue Gesetz sieht vor, dem Rektorat fortan auch die Ausgestaltung der universitären Grundordnung vorzubehalten, welches der verkleinerte Senat dann lediglich beschließen oder ablehnen kann. Darüber hinaus wäre das Rektorat nach dem neuen Gesetz in der Lage, in eigener Regie und ohne Kontrolle und Einspruch, neue Gebührenordnungen einzurichten oder gar ganze Studiengänge einfach abzuschaffen. Ebenso soll der Rektor gegenüber den Dekanen der Fakultäten weisungsberechtigt werden, sowie die Möglichkeit besitzen, Entscheidungen über die Einrichtung oder Aufhebung von ganzen Fakultäten zu treffen. Und auch die rektorale Formulierung des Gesamt-Wirtschaftsplanes muss dann nur noch von einem neuen Gremium, dem so genannten Hochschulrat, genehmigt werden. Dieser Hochschulrat tritt an die Stelle des Konzils und stellt die eigentliche Neuerung der Gesetzesvorlage dar. Er ersetzt auch das Kuratorium, welches das ursprüngliche externe Kontrollgremium darstellte und mit aktiven und passiven Interventionsmöglichkeiten verknüpft war.
Im maßgeblichen Entwurf des Hochschulgesetzes vom Mai 2007 heißt es, dass der neue Rat „die Profilbildung und Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule“ zu gewährleisten habe. Der Hochschulrat soll dahingehend eng mit dem Rektorat zusammenarbeiten. Mit höchstens 11 Mitgliedern soll er zu drei Vierteln aus vom Land bestimmten Vertretern und zu einem Viertel aus vom Senat ausgewählten Vertretern bestehen. Der Hochschulrat muss zudem zum überwiegenden Teil aus hochschulexternen Vertretern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen gebildet werden. Diese Regelung bietet vor allem die Scharnierstelle zur Wirtschaft, die als Drittmittelvergeber ganz besonders im Fadenkreuz der Reform steht. Der neue Hochschulrat ist zwar kein Entscheidungsgremium sondern ein Kontrollgremium, jedoch geht seine Kompetenz über reine passive Kontrolle hinaus. Aktiv soll der Hochschulrat sich in allen Bereichen durch Beratung, Einbringung von Vorschlägen in Sachen Finanzen, Verwaltungsaufbau und durch das Vorschlagsrecht zur Rektoratswahl engagieren. Über wirtschaftliche Fragen bezüglich des Haushalts oder anderer Struktur- und Entwicklungsfragen trifft nach dem Gesetz der Hochschulrat die letzte Entscheidung, da er die Vorschläge des Rektorats absegnen muss, was zuvor Aufgabe des Senats war.
Das enge Zusammenarbeiten von Rektorat und Hochschulrat nimmt somit alle Richtungsentscheidungen bezüglich der Entwicklung von Lehre und Forschung an den sächsischen Universitäten aus den Händen der betroffenen Gruppen, die ein marginalisierter Senat kaum noch wirklich repräsentiert. Konzil und Kuratorium werden ganz eingestampft. Alle Entscheidungskompetenzen verteilen sich auf zwei kleine Gremien an der Spitze, in welchen den gebündelten Leitungspositionen umfangreichere Befugnisse als je zuvor zugeordnet werden. Gruppen aus dem Mittel- und Unterbau der Universität werden dabei weitestgehend aus großen Entscheidungen herausgehalten.
…nach unten treten
Aber nicht nur die Mitbestimmung unterliegt starken Veränderungen, auch bedeutet der Ausbau der Entscheidungsbefugnisse der Leitungsebenen eine Verschärfung der Arbeitsbedingungen von fast allen Angestellten der Universität. So fallen mit dem neuen Hochschulrahmengesetz auch die gesetzlichen Flächentarifbestimmungen vom Land Sachsen weg. Diese galten für Angestellte in der Universität, weil sie damit den Status des öffentlichen Dienstes inne hatten, der nun wegfallen soll. Das gilt allerdings nicht für Professoren, für die nach wie vor gesetzliche Soldbestimmungen bestehen bleiben. Alle Anderen können tarifliche Mindeststandards in Zukunft nicht mehr einfach erwarten. Die unter dem Stichwort „Personalautonomie“ geführte Richtlinie bedeutet letztlich nichts anderes, als dass die Geschäftsebene der Universität mit Inkrafttreten des Gesetzes bis auf weiteres an keine tariflichen Bestimmungen mehr gebunden ist.
Setzt man zudem freie Gelder nur noch zur Förderung von Elite- und Spitzenforschung ein, bedeutet dies bei einem konstanten Etat nichts anderes als andere Stellen wegbrechen zu lassen oder unterfinanzieren zu müssen. Neben dem erhöhten Druck auf Assistenzen und außerakademische Angestellte steht damit aber auch die Qualität der Lehre unter Beschuss, die nun mal nur mit genügend Personal gewährleistet werden kann.
Die Studierenden will die Landesregierung angesichts dieser katastrophalen Entwicklung der Mitbestimmungsrechte und der substanziellen Verschlechterung der Lehre in Watte lullen, indem sie verspricht, dass die Studiengebühren für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss in Sachsen ausfallen sollen. Diese Regelung schützt jedoch nicht davor, dass Gebühren auf ein Aufbau- und Weiterbildungsstudium sowie auf Zweitstudiengänge erhoben werden. Darunter fällt dann in einem zweigliedrigen Abschlusssystem zwischen Bachelor und Master auch ein Großteil der Masterstudiengänge. D.h. de facto, dass nur noch ein Schnupperkurs an der Universität gebührenfrei bleibt. Ein umfassendes, tiefer gehendes Studium von 4-5 Jahren und ein daran angeschlossener Abschluss, der auch zum Arbeitsmarkt wirklich befähigt, kann so nicht ohne Gebühren gewährleistet werden. Das Ende vom Lied lautet: Das neue Hochschulrahmengesetz hat nichts zu bieten außer jenes faule „Geschenk“ der Bildungsministerin, welches nichts als eine Mogelpackung ist. Wahre Bildung wird unter diesen Bedingungen zu einem Privileg bestimmter Leistungs- und Einkommenselite gegenüber einer Armee von mehr oder weniger gut ausgebildeten Fachkräften.
Autonomie ohne Autonomie
Von größerer Autonomie kann folglich nur in zweierlei Hinsicht gesprochen werden: Unabhängigkeit kleinerer Entscheidungseliten gegenüber demokratischer Kontrolle und Mitbestimmung sowie Autonomie gegenüber dem staatlichen Eingriff im Rahmen finanzieller Erwägungen. Der Freistaat gibt tatsächlich Entscheidungskompetenzen ab, jedoch nicht an die Universität und ihre Mitglieder, sondern an deren Funktionseliten. Das ist insofern kein Fortschritt, sondern tendiert eher zu einem Ordinarienmodell zurück, nur mit dem großen Unterschied, dass die sächsischen Universitäten der Zukunft stärker fremden und externen Interessen unterworfen sind, als sie das jemals waren.
Dieses Vorgehen verfolgt gerade nicht das Ziel Selbstverwaltung zu stärken, sondern voranschreitender Ökonomisierung strukturgerecht zuzuarbeiten. Autonomie in der Gestaltung von Lehre und Forschung reiht sich so ein in immer denselben Reigen von Flexibilisierung und Effizienz.
Entbürokratisierung, als zweiter großer Pfeiler der Reform, heißt immer nur Machtkonzentrierung. Die ganze, als verschlankt angekündigte, Selbstverwaltung, bezieht sich im Kern nicht auf die ausgewogene Partizipation aller Mitglieder, sondern auf eine Marktmobilisierung von Lehre und Forschung. Die vom Gesetzesentwurf angestrebte Struktur kleinerer Einheiten mit größerer Entscheidungsgewalt ähnelt dabei eher einem straffen Managementsystem als einer Institution der öffentlichen Bildungsinteressen. Die gestrafften Entscheidungsebenen sind zwar in der Lage, schnell und ohne große Widerstände seitens der betroffenen Mitglieder grundlegende Entscheidungen zu treffen und in einem System um Gelder konkurrierender Lehre und Forschung effizienter zu arbeiten. Diese sind dann aber nicht mehr als autonom zu begreifen, denn ihre Formen und Inhalte müssen sich fortan nach den Maßstäben und Verwertungskriterien des ökonomischen und d.h. neoliberalen Leitbildes richten: schnell (re)produzierbar, verwertbar und konkurrenzfähig zu sein. Wo eine scheinbare Unabhängigkeit vom Staat eintritt, übernimmt das Uni-Ranking die Richtungsentscheidung.
Für die Einsicht, dass die Rede von der neuen Autonomie der Universität ein Etikettenschwindel ist, bedarf es also keines Studiums. Echte Autonomie dagegen, also gelebte Demokratie und Mitbestimmung, fördert Einsichten, die eine Universität ohne Mitbestimmung nicht bieten kann. In diesem Sinne heißt es bald nicht nur in Sachsen: Gute Nacht der freiheitlichen Bildung.
(karotte)