Freiwillig dem Staat verpflichtet

Über die problematische Nutzlosigkeit des neuen Bundesfreiwilligendienstes

 

Ein Hoch auf den Erfindungsreich­tum der Bundesregierung, genauer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)! Dank der Bundeswehrreform (siehe FA!#40) bekam auch Kristina Schröder im BMFSFJ nun die Möglichkeit sich zu beweisen und die langen staatlichen Finger in ein neues Experimentierfeld zu stecken. Denn da den Wohlfahrtverbänden nun die Zivildienstleistenden abhanden kommen, mussten neue Strukturen geschaffen werden, um den sozialen Sektor möglichst billig mit willigen Arbeitskräften am Leben zu erhalten. Unter dem Motto „Nichts erfüllt mehr als gebraucht zu werden“ wird deshalb jetzt für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) geworben. Der einstige Zwangsdienst soll damit also auf freiwilliger Basis fortbestehen. Doch was auf den ersten Blick als innovative zivilgesellschaftliche Engagementförderung daherkommt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als äu­ßerst problematische Neustruktu­rierung, auf die selbst Wohlfahrtsverbände, freie Träger und Gewerkschaften schimpfen.

Doch von vorn: Seit dem 1. Juli können Menschen jeden Alters in der Bundesrepublik zum sog. Bufdi werden und einen freiwilligen „Dienst an der Gesellschaft“ leisten. Stein des Anstoßes war hier das Sparpaket 2010, das nicht nur die Bundeswehrreform, sondern mit der Wehrpflichtaussetzung nun auch die Zivildienstreform nach sich zog. Statt jedoch dies als Chance zu nutzen und ganz neue Wege im maroden Sozialdienstleitungssystem zu beschreiten, wurde der – für manche Wohlfahrtsverbände exis­tenz­bedrohliche – Wegfall des zivilen Dienstes lediglich durch die Umwandlung in einen freiwilligen Dienst kompensiert. So schob man das ehemalige Bundesamt für Zivildienst dem BMFSFJ zu, das es zum Bundesamt für Familie und zivilgesell­schaftliche Aufgaben machte, die Beamtenschaft übernahm und mit dem BFD betraute. Doch so einfach geht die Rechnung dann leider doch nicht auf.

Großer Käse

In der öffentlichen Wahrnehmung dominiert der Eindruck, das größte Problem mit dem BFD bestünde in der fehlenden Anzahl von engagierten Menschen, die auch ohne Zwang gern Gutes tun. Denn für den BFD bewarben sich bis zum 1. Juli lediglich 3.000 Jugendliche. Rechnet man noch die 14.300 Männer hinzu, die ihren Zivildienst freiwillig verlängert haben, stehen den 35.000 freien BFD-Stellen lediglich 17.300 Bufdis gegenüber. Und das könnte zahlreichen Einrichtungen mit Zivi-Tradition, wie Krankenhäusern, Pflegeheimen usw., schnell zum Verhängnis werden. Auch wenn das tatsächlich ein aktuelles Problem ist, greift die gerne bemühte Unterstellung, dass die Jugend kaum mehr Interesse am Gemeinwohl hege, hierbei viel zu kurz. Denn sie blendet nicht nur ökonomische Zwänge und die im kapitalistischen Ellbogenkampf erforderlichen zielstrebigen Lebensentwürfe aus, sondern lässt vor allem die Art der Tätigkeiten außer Acht. Denn mit dem Wechsel vom Zivi zum BFD änderte sich bei den allermeisten Stellen nur das Etikett, nicht das Profil. Viele der noch freien Stellen sind in relativ unbeliebten Bereichen angesiedelt und reichen von Krankenhaus- über Altenpflege bis hin zu stupiden Fahrdiensten. Sie sind also entweder recht anstrengend, freudlos und undankbar, oder aber gähnend langweilig und ohne Herausforderung. Zwar soll der BFD laut Papier jetzt als „Lerndienst“ und „wohl­fahrt­licher Hilfsdienst“ verstanden werden, al­ler­dings sieht die Realität eben ganz an­ders aus. Die künftigen Bufdis sollen als billige Arbeitskraft lediglich die Lücken, die durch die fehlenden Zivis entstehen, stopfen. Die Spannbreite der Arbeit in diesen Lücken reicht da­bei von tatsächlichen Hilfstätigkeiten bis hin zu sehr anspruchsvoller Arbeit, die eigentlich einer beruflichen Qualifikation bedarf. Während erstere Jobs wenig mit einem „Lerndienst“ gemein haben, sind letztere vor allem arbeitsrechtlich fragwürdig. In beiden Varianten wird zudem oftmals gegen die BFD-Richtlinie, ‘reguläre Arbeitsplätze nicht zu verdrängen’, verstoßen. Nicht nur das wurde von Gewerkschaften am BFD kritisiert, sondern auch das damit beförderte Lohndumping und die Ausweitung des Niedriglohnsektors. Bei einem monatlichen Taschengeld von maximal 330 Euro für die Bufdis, scheint die Kritik an­gesichts des Tätigkeitsprofils berechtigt – auch wenn es sich ansonsten vortrefflich darüber streiten ließe, inwiefern Ehrenamt vergütet werden sollte (… und aus kapitalismuskritischer Sicht die Schaffung von Arbeitsplätzen ohnehin ganz anders zur Debatte stünde). Die neue Arbeitssituation unterscheidet sich also insgesamt nicht von der alten zu Zivi-Zeiten. Dass es dadurch an Freiwilligen fehlt, ist mehr als verständlich. Wer will sich schon freiwillig zu etwas verknechten lassen, was ihm selbst wenig bringt? Leider wurde hier die historische Chance verpasst, lange bestehende Missstände in den Ex-Zivi-Arbeitsfeldern endlich zu beheben.

Struktursalat

Ein weiteres Kernproblem, das vorzugs­weise hinter verschlossenen Türen am Runden Tisch mitunter heftig diskutiert wurde, betrifft die „Konkurrenzgefahr“ zwischen dem BFD und dem Freiwilligem Sozialen bzw. Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ). Diese bereits seit den 60er Jahren bestehenden Dienste werden zwar vom Staat finanziell unterstützt, aber zu 100% von Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern organisiert und erfreuen sich im Gegensatz zum BFD recht großer Beliebtheit. Auch hier gibt es ca. 35.000 Plätze, allerdings ca. 60.000 Bewerber_innen jährlich. Das weckt sicherlich nicht nur Neidgefühle im Familienministerium, sondern offenbart auch die Parallelstruktur dieser als innovativ gepriesenen BFD-Reform (die eine Sinnfrage unweigerlich nach sich zieht).

Umso notwendiger waren daher Verhandlungen zwischen dem BMFSFJ und den Trägern des FSJ/FÖJ, die dann auch bis in die Sommerpause hinein miteinander um eine gemeinsame Ausrichtung und Gleichstellung rangen und stritten. Hierdurch sollte zum einen verhindert werden, dass sich tatsächlich die durch Doppel­struk­turierung drohende Kon­kurrenz­situation als solche etabliert, und zum anderen sollte eine „Aufteilung“ der Freiwilligen erreicht werden, so dass auch die freien BFD-Stellen eine Besetzung finden. Letzteres wurde zwischenzeitlich zum größten Streitpunkt, da das Ministerium eine 3:2 Quote forderte, d.h. die freien Träger verpflichten wollte, für je drei FSJ-Stellen auch zwei BFD-Stellen einzurichten. Als der Bund auch noch drohte, die bestehenden FSJ/FÖJ-Stellen nicht weiter finanziell zu unterstützen, wenn diese Forderung nicht erfüllt würde, war der Aufschrei und Ruf von „Erpressung“ und „Wortbruch“ auch bei den großen Verbänden wie DRK, Caritas, AWO und dem Paritätischen Bund sehr groß. So wurde am Ende ausgehandelt, dass eine feste Kopplung oder Quote nun nicht eingeführt wird. Die Gelder für die angenommenen FSJ­ler_innen fließen und im Gegenzug werden die Wohl­fahrts­verbände und Träger aber freiwillig bis Ende Oktober 8.000-10.000 Verträge über den BFD abwickeln. Bis 2013 soll es dann ein Verhältnis von 1:1 zwischen BFD und FSJ-Stellen geben.

Ansonsten wurde der BFD in vielerlei Hinsicht mit den FSJ/FÖJ-Richtlinien abgeglichen, so dass die Unter­schie­de nun marginal sind. Grund­sätz­lich aber kann man in jeder Altersklasse den Bufdi machen (auch in Teilzeit), während das FSJ/FÖJ auf Jugendliche bis 27 Jahren beschränkt ist. Die Entlohnung bei den Älteren und das Verhältnis zu anderen Modellen wie Bürgerarbeit und allgemeinen HartzIV-Zwängen sind aber weitere, noch im Detail zu klärende Baustellen im Ministerium (siehe Kasten). Auch kann ein BFD zu jeder Zeit begonnen werden, während das FSJ/FÖJ immer zum 01.09. des Jahres beginnt. Ein großer Unterschied zwischen FSJ/FÖJ und BFD besteht aber noch in der inhaltlichen Ausrichtung der freien Stellen: Während das FSJ/FÖJ tatsächlich immer als Lerndienst begriffen wurde, bei dem die Freiwilligen weniger Arbeitsplätze füllen, sondern eher wachsen, ihre Persönlichkeit und verschiedene Kompetenzen ausbilden sollten, wurde der Zivi als Alternativdienst zum Waffengebrauch eingeführt und – wie bereits erläutert – als Hilfsdienst an der Gemeinschaft konzipiert. Das eigene Lernen und Entwickeln stand dabei im Gegensatz zum FSJ/FÖJ nicht im Vordergrund.

Staatskompott

Das neue Nebeneinander von staatlicher und freier Trägerschaft im Bereich der freiwilligen Dienste stellt ein weiteres ernstzu­nehmendes Problem dar: Denn mit der Einführung des BFD geht auch eine gewisse Verstaatlichung zivil­gesell­schaft­lichen Engagements einher. Auch wenn die FSJ/FÖJ-Stellen schluss­end­lich mit aus der Staatskasse finanziert werden, lag die inhaltliche Ausrichtung und Durch­führung dieses Diens­tes sowie die Weiterbildung der Jugendlichen bisher vollkommen in den Händen der freien Träger und Wohl­fahrts­ver­bän­de. Das ermöglichte nicht nur Tätigkeiten in regierungsfernen, zivilgesellschaftlichen Sektoren, sondern v.a. auch die kritische Distanz zu manchen staatlichen Regelungen und Handhabungen und die Möglichkeit, dies auch in der Öffentlichkeit zu artikulieren. Im Gegensatz dazu gehen die im BFD organisierten Freiwilligen mit dem Staat einen Vertrag ein und verpflichten sich ihm gegenüber zum Dienst an der Gemeinschaft. Mit den bisherigen Verhandlungser­geb­nissen zwischen BMF­SFJ und den Trägern von FSJ/FÖJ wird die Trennung zwischen staatlich und zivilgesell­schaft­lich organisierten Bereichen jedoch erheblich aufgeweicht. So werden künftig drei der für FSJ/FÖJ und Bufdis obligatorischen fünf Weiter­bildungs­semi­nare von den Zivil­dienst­schulungs­heimen inhaltlich und organisatorisch ausgerichtet. Ob die dortige Beamtenschaft, die vorher unter der Obhut des Verteidigungsminis­teriums stand, ihre Seminarinhalte grundlegend verändern wird, ist jedoch fraglich. Auch mit der Verpflichtung der Träger, BFD-Stellen im ähnlichen Umfang zu organisieren, verschwimmt diese Trennung. Schluss­­endlich ist die Gefahr auch groß, dass der in Verantwortung der freien Trägerschaft liegende Freiwilligendienst langfristig durch den staatlich organisierten BFD verdrängt wird und sich die staatliche Einmischung auch auf diesen bisher relativ freien Bereich der Jugendbildung erstrecken wird.

Bittere Pille

Bei all diesen mit dem BFD einhergehenden Problemen stellt sich die Frage nach der Sinn- und Zweckhaftigkeit dieser neuen staatlichen Struktur ganz besonders. Statt mit dem Ende des Zivildienstes über wirkliche Reformen und Alternativmodelle im sozialen Bereich nachzudenken und bspw. die freiwerdenden Gelder zu nutzen, um sowohl mehr FSJ/FÖJ-Stellen schaffen zu können, als auch den Wohlfahrtsverbänden die Neueinstellung von Mitarbeiter_innen mit angemessener Bezahlung zu ermöglichen, wurde hier eine sinnentleerte aber problematische Doppelstruktur geschaffen, die zum Ersten alte Zivi-Missstände mit neuem Logo fortschreibt, zum Zweiten den bereits bestehenden und sinnvoller konzipierten Freiwilligendiensten Konkurrenz macht und zum Dritten auch einen ernstzunehmenden staatlichen Eingriff in einem vorher unabhängig geregelten Bereich bedeutet. All das wiegt jedoch im Bundesministerium nicht so viel wie eine mög­lichst unkomplizierte Umstrukturie­rung, die eine weitere Beschäftigung der Beamten im Bundesamt für Zivildienst und den Erhalt der dazugehörigen Einrichtungen ermöglicht. So wurde ein neues bürokratisches Monstrum geschaffen, für den sich die freien Träger auch noch zur Schützenhilfe freiwillig zwangsverpflichten lassen. Bleibt nur zu hoffen, dass sie sich damit langfristig nicht selbst ins Bein schießen und dem staatlichen BFD nicht gänzlich das Feld überlassen bleibt.

momo

Exkurs: Vom Hartzer zum Bufdi?

Auch als Hartz IV-Empfänger_in kann ein BFD in jedem Alter absolviert werden. Analog zu den Jugendfreiwilligendiensten können bisher aber nur schlappe 60€ pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Vielfacher Protest und die Einsicht, dass man einen Anreiz braucht, um die freien BFD-Stellen schnellstmöglich aufzufüllen, führte dazu, dass der anrechnungsfreie Satz voraussichtlich auf 175 € aufgestockt wird. Eine Gesetzesinitiative soll es dazu im Spätsommer geben. Ob dann auch alle jugendlichen BFD/FSJ/FÖJler_innen anfangen, sich ihren Unterhalt vom Jobcenter zahlen zu lassen, wird sich noch zeigen. Ungeklärt ist auch, wie sich das frisch eingeführte Modell der „Bürgerarbeit“ inhaltlich vom BFD unterscheiden soll. Denn die Bürgerarbeit umfasst ebenso gemeinnützige Tätigkeiten – die natürlich keine regulären Arbeitsplätze verdrängen – und soll ca. 34.000 neue Stellen schaffen. Bei einer 30 h/Woche (wahlweise auch 20 möglich), würde der/die Beschäftigte nach Abführung von Sozialbeiträgen (außer der Arbeitslosenversicherung) mit ca. 730 € netto monatlich nach Hause kommen. Abgesehen davon, dass Hartzer­_­innen zur Bürgerarbeit verpflichtet werden können, während beim BFD die Freiwilligkeit ja schon auf dem Etikett steht, gibt es so wenig Unterscheidungsmerkmale, dass auch hier der Verdacht einer sinnlosen Doppelstruktur mit Konkurrenzcharakter recht nahe liegt. Doch etwas nützliches hätte auch der BFD: Gesetzlich betrachtet gibt es keine Verpflichtung, während der Bufdi-Zeit reguläre Arbeit aufnehmen zu müssen und die Freiwilligen sind auch von der Vermittlung befreit. Denn analog zur FSJ/FÖJ-Regelung wird der Freiwilligendienst als „wichtiger persönlicher Grund“ gewertet, der der Arbeitsaufnahme entgegensteht. Andersherum kann man jedoch als Bufdi jederzeit selbst fristlos kündigen, um einen anderen Job anzunehmen.

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