Holocaustleugnerin gescheitert

Eine juristische Schlappe musste Ursula Haverbeck-Wetzel, Leiterin des Collegium Humanum e.V. am 5. August vor dem Bundesverwaltungsgericht einstecken. Sowohl der Collegium Humanum e.V. als auch dessen Teilorganisationen Bauernhilfe e.V. und der Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten waren im Mai 2008 verboten worden. Der Collegium Humanum e.V. betrieb u.a. ein Schulungszentrum in Vlotho (Nordrhein-Westfalen), zudem ist Haverbeck-Wetzel auch die Vorsitzende des Trägervereins der 2007 in Borna eröffneten „Gedächtnisstätte“ (siehe FA!# 27). Haverbeck-Wetzel legte umgehend Widerspruch gegen das Verbot ein.

Ohne Erfolg: Auch die Bemühungen ihres Anwalts, der Frau Wetzels Leugnung des Holocaust aus ihrer anthroposophischen Weltanschauung heraus zu rechtfertigen versuchte, konnte das Gericht nicht überzeugen. Es bestätigte das Verbot in allen Punkten. Und obwohl Verbote neonazistische Ideologien nicht aus der Welt schaffen, wie die zeitgleich zur Verhandlung auf dem Vorplatz des Gerichtsgebäudes demonstrierenden Antifa­schist_in­nen zu Recht anmerkten, muss mensch sich in diesem Fall bestimmt nicht darüber aufregen.

(justus)

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