Kriminelles Dresden?

In den letzten Jahren sind in Dresden zunehmend linke Strukturen in den Fokus der Politik und Strafverfolgungsbehörden gerückt. Woher kommt dieses verstärkte Interesse? Erfolgreiche linke Politik lässt sich in Dresden vor allem im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten zur Verhinderung des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches um den 13. Februar herum messen, der an die Bombardierung der Stadt durch die Alliierten erinnern soll. Den zunehmend erfolgreichen Protesten versuchte man anfänglich noch mit Einschüchterung zu begegnen. So wurde versucht, die Mobilisierung im Vorfeld zu kriminalisieren und sich einzelne Menschen herauszugreifen, um an ihnen juristische Exempel zu statuieren. Allerdings mussten die Strafverfol­gungsbehörden und konservativen politischen Kräfte, die den Naziaufmärschen lange mit Ignoranz oder Kleinreden begegneten, erkennen, dass diese vereinzelten Repressalien nicht den gewünschten Erfolg hatten, und sich eher mehr als weniger Menschen an den Aktionen des zivilen Ungehorsams beteiligten.

Seit 2010 versucht die Stadt nun, dieses The­ma selbst mit Menschenketten weit ab der Naziroute zu besetzen und die hetero­ge­ne Protestbewegung durch Kriminalisierung einzelner beteiligter Gruppen zu spalten. Schon seit längerer Zeit laufen in Dres­den Ermittlungen gegen Teile der ra­di­kalen Linken, die darin mündeten, Anfang 2010 mithilfe des Konstrukts einer kri­minellen Vereinigung nach §129 gegen die darin vermuteten Personen zu ermitteln. Seit diesem Zeitpunkt gibt es nachweislich Telekommunikationsüber­wa­chun­gen (TKÜ) und die Ermittlung von Be­wegungsprofilen durch die Erfassung von Geokoordinaten. Es ist auch eine ver­stärk­te Aktivität des Verfassungsschutzes zu beobachten, die sich an zunehmenden An­quatschversuchen festmachen lässt. Vier konkrete Fälle sind im Ermittlungszeitraum bekannt, wobei die Dunkelziffer erfah­rungs­gemäß höher liegt und erfolgreiche Versuche in der Regel nicht bekannt werden.

Kern der Ermittlungen sind jedoch nicht etwa konkrete Aktionen um den 13. Februar. Die Vorwürfe stellen einen Querschnitt alltäglicher linker Politik dar, die von der Organisation des notwendigen antifaschistischen Selbstschutzes bis hin zur Teilnahme an Demonstrationen im In- und Ausland reichen. Am 19. Februar 2011, dem Datum des diesjährigen versuchten – jedoch erfolgreich verhinderten – Naziaufmarsches, wollten die Ermittlungsbehörden dann offenbar gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Eine Razzia im Haus der Begegnung und dem Verein Roter Baum e.V. richtete sich nicht nur gegen die Personen im Ermittlungsfokus der imaginierten kriminellen Vereinigung, sondern gegen das gesamte Bündnis Dresden Nazifrei und damit auch Teile der bürgerlich-antifaschistischen Strukturen.

Razzia im Haus der Begegnung am 19. Februar 2011

Am Abend des 19. Februar wurden die Vereinsräume des Roter Baum e.V. sowie das Haus der Begegnung durch Bremer SEK-Beamte gestürmt und durch­­sucht. Im Haus der Begegnung befand sich das Pressezentrum für das Bündnis Dresden Nazifrei. Miteinbe­zogen in die Raz­zia wurden eine Privatwohnung, ein Anwaltsbüro und ein Büro der Dresd­­ner Lin­ken, sowie eine Krankenstation der Demo-Sanis, die zu diesem Zeitpunkt im Roten Baum eingerichtet war. Trotz expliziter Nachfrage wurde kein Durch­su­chungs­befehl vorgelegt. Es gab lediglich eine mündliche richterliche Zustimmung zum Durchsu­chungs­antrag der Staatsanwaltschaft für Räume des Vereins Roter Baum. Als Begründung für die Durchsuchungen hatte die Annahme gedient, im Hause hätten sogenannte „Linksextremisten“ Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit den Aktivitäten zur Blockade der Naziaufmärsche in Dresden geplant und koordi­niert. Insgesamt waren 120 Beamte an der Aktion beteiligt. Speziell die eingesetzten SEK-Beamten taten sich durch den Einsatz unver­hältnismäßiger Gewalt hervor. Eine Person musste notärztlich behandelt werden. Durch eingetretene und aufgesägte Türen entstand ein hoher Sachschaden, auch Tei­le der Einrichtung wurden beschädigt. Bei der Durchsuchung beschlagnahmten die Beamten 25 Handys, 21 Computer/Laptops und Speichermedien. Die 16 zum Zeitpunkt der Razzia anwesenden Personen wurden gefesselt und für mehrere Stunden festgenommen. Sie mussten sich zum Teil bis auf die Unterwäsche ausziehen. Den meisten gestand man erst auf Drängen von Rechtsanwälten das Recht auf anwaltlichen Beistand zu. Gegen alle Anwesenden wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des schweren Landfriedensbruchs (§125a), Aufruf zu Straftaten (§111) und Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) eingeleitet.

Razzien am 12. April 2011

Am 12. April 2011 wurden in Dresden, Leipzig, Machern, Finsterwalde, Grimma und Niesky die Wohnungen von 14 Personen durch ca. 400 Polizeibeamte durchsucht. Ihnen wird – wie bei den Razzien am 19. Februar 2011 – die Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) vorgeworfen. Es wird zusätzlich gegen drei Leute ermittelt, die als Beschuldigte in den Beschlüssen auftauchen, von Razzien bislang aber verschont geblieben sind. Die Aktenzeichen der Durchsuchungen am 19. Februar und 12. April sind identisch. Laut den Durchsuchungsbeschlüssen geht es um Angriffe auf Nazis, die von einer Art „Kommandostruktur“ gesteuert worden sein sollen. Diese offenbar lang vorbereitete Durchsuchungsaktion fing gegen 04.00 Uhr morgens an und dauerte bei Einzelnen bis zu acht Stunden. Die Personen, die Zuhause angetroffen wurden, mussten zur erkennungsdienstlichen Behandlung und DNA-Abnahme auf’s Revier; genehmigt wurden die Durchsuchungen vom Amtsgericht Dresden. Gegen einige Personen wird, dies ist seitdem klar, seit fast einem Jahr mit dem Vorwurf des §129 ermittelt. In diesem Zeitraum wurden umfangreich TKÜ sowie Ermittlung und Erfassung von Geokoordinaten betrieben. Einzelne Betroffene wurden bei einem Aufenthalt in Griechenland, wie es ein Durchsuchungsbeschluss offenlegt, von der dortigen Anti-Terror-Einheit überwacht, welche ihre „gewonnenen Informationen“ an das BKA weiterleitete.

Razzia am 02. Mai 2011

Unklar war zum Zeitpunkt der Aprilrazzien noch, was sich die verantwortlichen Behörden in Bezug auf das Wohnprojekt Praxis in Dresden-Löbtau überlegt hatten, welches in einem Beschluss zwar als zu durchsuchendes Objekt auftauchte, zunächst aber verschont geblieben war. Später wurde durch lokale Zeitungen bekannt, dass die geplante Razzia von der Polizei zurückgezogen worden war. Schon am 19. Februar hatte die Praxis auf der Durchsuchungsliste der Staatsanwaltschaft gestanden. Allerdings kamen rund 250 Nazis den Ermittlern mit einem Angriff zuvor, bei dem sie ununterbrochen Steine auf die Praxis warfen, ohne von der Polizei daran gehindert zu werden. So wurde die Praxis zunächst von der Liste gestrichen. Bei der folgenden Razzia sollen die BewohnerInnen der Praxis gewarnt worden sein. Die Staatsanwaltschaft sucht nun auch noch nach einem Maulwurf in den Reihen der Polizei.

Am 02. Mai 2011 wurde das Wohnprojekt dann schließlich doch noch zum Ziel einer Hausdurchsuchung, dabei lagen konkrete Durchsuchungsbeschlüsse gegen drei BewohnerInnen vor. Zwei davon befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Haus. Die Durchsuchung erfolgte durch das LKA und 150 Beamte aus Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE), die vermummt und mit Maschinenpistolen bewaffnet ins Haus eindrangen. Sie holten mehrere Personen aus den Betten und fesselten sie mit Kabelbindern. Vier Personen wurden mit vorgehaltener Maschinenpistole in einen separaten Raum geführt und dort festgehalten. Dem Besitzer eines Hundes drohte man mehrfach mit der Erschießung des Tieres. Bei der Durchsuchung einiger Räume durften keine Zeugen anwesend sein. Die Beamten belästigten auch weitere BewohnerInnen in ihren Wohnungen und versuchten mehrfach verschiedene Woh­nungstüren einzurammen, obwohl für diese Räumlichkeiten gar kein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Die Durchsuchung dauerte insge­samt rund 5 Stunden. Gegen die Betroffenen wurde ein Ermittlungsverfahren nach §129 eingeleitet, mit identischem Aktenzeichen wie bei den Durchsuchungen am 19. Februar und 12. April. Die Beamten beschlagnahmten unter anderem Rechentechnik, Speich­er­medien, Flugblätter, Plakate, Transparente und Kleidung. Sie präsentierten auch „Steine, die als Wurfgeschosse dienen könnten“ als Ermittlungserfolg, welche erst durch die Untätigkeit der Polizei bei dem Nazi-Angriff im Februar auf das Gelände geworfen werden konnten.

Zwischenfazit

Die Durchsuchungen müssen als Teil vielfältiger juristischer und repressiver Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen linke Strukturen in Sachsen eingeordnet werden. Das ist wenig überraschend, hat sich doch der amtierende Chef des sächsischen LKA Jörg Michaelis die „linksmotivierte Kriminalität“ als neuen Arbeits­schwer­punkt gesetzt. Damit folgt er dem Tenor der Bundesinnenminis­terkonferenz im Mai 2010, welche sich verstärkt den Kampf gegen den „Linksextremismus“ auf die Fahne geschrieben hat. Die Ermittlungen reihen sich in die Behinderung linker Po­litik im Zusammenhang mit der Einführung der Ex­tre­mismusklausel im November 2010 ein. In dieser sollen Vereine und Initiativen ihre Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung erklären und gleiches auch für ihre PartnerInnen zusichern. Darüber hinaus ermächtigte sich das sächsische Innenministerium in den neuen Förder­mittelbescheiden, die Öffentlichkeitsarbeit von Zuwendungs­empfän­gerInnen zu kontrollieren und zu beeinflussen und damit einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit zu unternehmen. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Verein Roter Baum wurde gegen diesen ein Fördermittelvorbehalt für Jugend­hil­fegelder durch den Dresdner Stadtrat erwirkt.

Gerade durch den langen Überwachungszeitraum ist noch nicht klar, wie die Strafverfolgungsbehörden das Konstrukt weiter entwickeln werden, und wo und wann es weitere Hausdurchsuchungen geben wird. Solange nach §129 ermittelt wird, werden sie wohl nichts ungenutzt lassen, um die Dresdner Szene zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Dabei ist es zweifelhaft, ob das Konstrukt der kriminellen Vereinigung aufrecht erhalten wird. Wir gehen davon aus, dass eine Auswahl einzelner Beschuldigter erfolgen wird. Getroffen werden soll der (vermeintliche) militante Kern. Wir sehen darin den Versuch, eine Spaltung und Entsolidarisierung zwischen der radikalen Linken und der bürgerlichen Zivilgesellschaft herbeizuführen, mit dem Ziel der Zerstreuung, Verunsicherung, Lähmung bis hin zur politischen Isolation und praktischen Hand­lungsunfähigkeit. Dem gilt es entschlossen entgegenzuwirken! Solidarität mit den Betroffenen der 129-Verfahren! Der Repression die Zähne zeigen!

(OG Dresden und 129 eV)

Die Dresd­­ner Handy-Gate-Affäre…

Neben Razzien und TKÜ’s (im Verfahren nach § 129 StGB) haben sich die Dresdner Ermittlungsbehörden auch quantitativer Ermittlungsmethoden bedient. Bei­spielsweise einer großflächigen Funkzel­lenabfrage (FZA) am 19. Februar während der Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch in Dresden. Eine sogenannte Funk­zellenabfrage kommt einer „digitalen Rasterfahndung“ gleich: Mehr als eine Millionen Mobilfunkverbindungen wurden so in einem Zeitrahmen von über vier Stun­den von jedem polizeilich erfasst, der in der Dresdner Südvorstadt sein Handy be­nutzte – das schließt Demonstra­tions­teilnehmerInnen ebenso ein wie Anwälte, Politiker, Ärzte oder unbeteiligte An­wohnerInnen. Doch auch 42.000 Per­sonendaten wie Namen, Adressen und Ge­burtsdaten wurden von der Polizei an die­sem Tag erfasst. Nach Angaben der Dresdner Staatsanwaltschaft wollte man da­mit angeblich die TäterInnen ermitteln, die in der Nähe der Blockaden Polizist­Innen angegriffen haben sollen, also sich we­gen besonders schweren Falls des Land­frie­densbruchs (§125a StGB) schuldig gemacht hätten. Der sächsische Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann betonte, dass die Funkzellenabfrage „nur für Be­reiche, in denen es zu Auseinandersetzungen im Ausmaß eines Landfriedensbruchs kam“ erfolgte. Fakt ist jedoch, dass zeit­weise ein ganzes Viertel, die Dresdner Süd­vorstadt, und nicht wie sonst üblich ein­zelne Rufnummern unter Überwachung stand und von einzelnen Personen ein konkretes Bewegungsprofil erstellt wur­de. Ebenso wurde nach Akteneinsicht der Betroffenen in mehreren Fällen bekannt, dass die Handydaten auch für andere Ermittlungen zweckentfremdet wurden.

Ein Generalverdacht gegenüber allen Personen, die sich zu dieser Zeit in diesem Viertel befanden, aufzustellen, nur um mutmaßliche Straftäter ausfindig zu machen, sei nach der bisherigen Rechtsprechung nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch „rechtswidrig“, so der rechtspolitische Sprecher der Bundesfraktion der Linkspartei Wolfgang Neskovic.

Die Dresdner Behörden scheinen sich auch technisch bei der Verfolgung linker Strukturen um eine rechts-konservative Vorreiterrolle zu bemühen: Der sogenannte IMSI-Catcher war im Zeitraum vom 13.-19. Februar an verschiedenen Orten im Einsatz. Die umliegenden Handys interpretieren dieses Gerät als Funkmast und loggen sich bei diesem während des Ver­bin­dungs­aufbaus ein. Dadurch können sämtliche Daten, sogar Gespräche mitgeschnitten werden.

Auch weiterhin ist Vorsicht geboten: Wie häufig solche FZA’s im Rahmen von Strafermittlungen durchgeführt werden, ist unklar. Ein bekannter Fall, bei dem eine solch groß angelegte Erfassung von Handydaten stattfand, waren zum Beispiel die Ermittlungen rund um den Anschlag auf Bundeswehrfahrzeuge, ebenfalls in Dresden. Aber auch in Hamburg drängt die Kriminalpolizei im Zusammenhang mit Autobrandstiftungen auf solche Methoden, die bisher aber von den zuständigen Richtern abgewiesen wurden. Die praktischen Konsequenzen aus den Vorfällen im Februar liegen auf der Hand: Handy bei Aktionen zu Hause lassen … oder wenigstens ein „sauberes“ benutzen.

Achtung, die Sachsen kommen!

Eins kann man den Ermittlungsbehörden aus Dresden nicht vorhalten: Phantasielosigkeit. Sie reimen sich phantasievoll ihr abstraktes Extremismus-Gebilde zusammen, wie es ihnen gerade passt.

Und dass ihre Phantasie dabei keine Grenzen kennt, zeigt der Ausflug der sächsischen Polizei ins benachbarte Thüringen am 10. August 2011. 20 Beamte durchsuchten das Büro der evangelischen Jugendgemeinde JG Stadtmitte und die Dienstwohnung des Jugendpfarrers Lothar König in Jena, weil gerade der Jugendpfarrer am 19. Februar in Dresden die „Gewaltbereiten“ (wahrscheinlich allesamt Gemeindemitglieder) aufgewiegelt haben soll, Gewalt gegen Polizisten anzuwenden. Die Dresdner Behörden beschlagnahmten Computer, Unterlagen und einen Kleinbus, nur einen konnten sie nicht finden – Lothar König, denn der war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Dass die Begründung für diese Razzia auf einem Hirngespinst basiert, ist anhand vieler Amateurvideos vom 19. Februar zu sehen, in denen man Lothar König dank strubbeligen Auftretens gut erkennt und er stets nur zu gewaltfreiem Protest aufruft. Es gab in Folge der Razzia in Jena mehrere Solidaritäts­bekundungen aus breiten Kreisen der Gesellschaft und auch diverse Medien äußerten Kritik am Vorgehen und Skepsis darüber, dass der Geistliche mittels Lautsprecher zu Gewalttätigkeiten gegen Sachen und Personen aufgerufen haben soll. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass auch gegen Lothar König wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) ermittelt wird, da er mit 22 weiteren Personen eine sogenannte „Antifa-Sportgruppe“ betrieben haben soll. Diese Ermittlungen sind jedoch bereits vorzeitig eingestellt worden, wohl auch, weil er ganz im Gegensatz zu den 22 anderen, zwischen 20 und 30 Jahre alten Beschuldigten nicht ganz in das öffentliche Bild eines gewalttätigen Antifaschisten zu passen scheint.

Ermittlungen wegen Landfriedensbruches wurden ebenfalls gegen Katharina König eröffnet, Landtagsabgeordnete der Linken in Thüringen und Tochter des Pfarrers, was kurze Zeit später als Formfehler dementiert wurde – wahrscheinlich ist der sächsischen Justiz eingefallen, dass die Immunität von Abgeordneten in Thüringen vorher aufgehoben werden muss.

Ausblick

Dies flatterhafte Vorgehen der sächsischen Polizei zeigt vor allem eines: Das Erfolgskonzept der diesjährigen Proteste in Dresden, nämlich die Zusammenarbeit von zivilgesellschaftlichen und linksradikalen AkteurInnen, ist für die Behörden ein Stein im Schuh. Es ist zwar nur die Organisation von Protesten gegen Neonazis, aber durch diesen Prozess der Zusammenarbeit werden auch gegenwärtige Herr­schaftsverhältnisse und das politisch normierte Heulen um die deutschen „Opfer“ jedes Jahr an der Elbe kritisiert.

Die völlig überhöhten Ermittlungsmaßnahmen passen zur Interpretation: Bei den diesjährigen Protesten in Dresden soll es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne von §129 StGB mit mehreren tausend Mitgliedern gehandelt haben – ein sicherheitspolitisches Konstrukt, um AntifaschistInnen zu kriminalisieren. Was sich bestenfalls wie eine Persiflage linker Strukturen anhört, meint die Dresdner Staatsanwaltschaft durchaus ernst und konstruiert mit diesem Blödsinn eine Sachlage fernab der Realität. Die Absicht dahinter scheint klar zu sein: Durch die Diskreditierung und Kriminalisierung antifaschistischer Strukturen wird versucht, unter Anwendung der Extremismustheorie eine scharfe Trennlinie zwischen „legitimen“ und „extremistischen“ Gegenaktivitäten zu ziehen. Kritisches Engagement ist in Sachsen scheinbar immer noch nicht gern gesehen.

Also nichts Neues im Osten: Die schwarz-gelbe Landesregierung spricht gebetsmüh­lenartig vom gefährlichen „Linksextremismus“, während man versucht einzelne linke AkteurInnen an den Pranger und alle zivilgesellschaftlichen Initiativen mithilfe der Extremismusklausel unter Generalverdacht zu stellen.

(Rote Hilfe OG Leipzig)

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