Minijob – Maxiverwertung

Minijob: Ein Wort, das jede_r schon mal gehört hat. Bei dem einer_m viele Stichpunkte einfallen, aber dennoch einige Fragen offen bleiben. Ganz kurz also erklärt was ein Minijob ist: „Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze bis zu 450 € beträgt.“ Das wäre ein Jahreseinkommen von 5.400 Euro. Wird diese Grenze überschritten, ist es kein Minijob mehr.

Die Idee, aus der sich der Minijob entwickelt hat, ist nach hinten los gegangen. 2003 im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung wurde das Minijob-Format weiterentwickelt, um arbeitslosen, aber „arbeitswilligen“ Bürger_innen ein Sprungbrett zu einer Festanstellung zu bieten. Dass sich diese Vision (zumindest für die Betroffenen) in einen Albtraum verwandeln würde, hatten einige Gewerkschaften schon vorausgesehen. So kam es dann auch, dass Vollzeitstellen eher ab- als aufgebaut wurden und heute jede_r fünfte Bürger_in in Deutschland einen Minijob ausübt – manchmal auch zwei oder drei. Dafür ist die (statistische) Arbeitslosenquote zurückgegangen – welch Erfolg!

So ein Minijob – wenn mensch sich länger mit dem Thema beschäftigt, fragt er_sie sich doch, ob es dabei überhaupt Vorteile für die Arbeitnehmer_innen gibt? So zahlt der_die Arbeitgeber_in pauschalisierte Abgaben an die Knappschaft, aber der_die Minijobber_in ist somit noch lange nicht sozialversichert. Viele Minijobber_innen wissen oft nicht, dass in einem Arbeitsverhältnis auch gewisse Regeln (Pflichten) bestehen, die der_die Arbeitgeber_in einzuhalten hat, wie bspw. Pausenzeiten. Oft spielt die Existenzangst der Arbeitenden eine Rolle. Das wiederum begünstigt Ausbeutung. Denn Arbeitgeber_innen wissen, was sie machen können. Vor allem mit oft jungen, unwissenden, kuschenden Arbeitnehmer_innen, die vielleicht wenig über Kündigungsschutz wissen oder Angst haben ihre Rechte einzufordern.

Die Kampagne Jung und Billig setzt sich genau dafür ein: Nicht-Wissende zu informieren. Sie ruft dazu auf, sich für die Rechte der Ar­beit­neh­mer_innen einzusetzen. Hinter der Kampagne steht die ASJ Berlin (Anarchosyndikalistische Jugend). Die Jugendgruppe, die im nahen Kontakt zur Gewerkschaft FAU (Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union) steht, hat sich über ein Jahr erst intern mit dem Thema beschäftigt, sich das Rechtswissen angeeignet und die Kampagne entwickelt. 2012 ist die AG dann mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit gegangen und steht jetzt für Fragen und Kritik zur Verfügung. Inzwischen unterstützt auch die ASJ Leipzig die Kampagne. So plant sie, in näherer Zukunft Beratungsgespräche im Rahmen einer regelmäßigen Sprechstunde anzubieten. Jung und Billig über ihre Arbeit auf ihrer Internetseite: „Zur Durchsetzung der Forderungen setzen wir allein auf die Wünsche der betroffenen Personen, sie bestimmen die Vorgehensweise. Somit sind auch der Wahl der Kampfmittel keine kreativen Grenzen gesetzt, seien es Angestelltenversammlungen, Kund­gebungen, Arbeitsniederlegung oder die Sabotage des Betriebsablaufes. Bei der Planung, sowie bei der Durchführung werden wir zur Seite stehen. Es liegt an allen Minijobbenden selbst, den ersten Schritt zu tun, den Weg gehen wir gemeinsam. Time to organize!“

Auf ihrer Webpräsenz bietet die Kampagne eine breite Informationssammlung. Für Minijobbende gibt es die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen, auszutauschen und sich gegenseitig Mut zu machen. Außerdem lädt die Kampagne zu ihren Treffen in Berlin ein und gibt eine Kontaktmöglichkeit für etwas weiter entfernt Wohnende.

Da kann mensch nur gutes Gelingen und viel Erfolg fürs weitere Schaffen wünschen! Macht weiter so!

Vogel

www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Arbeit/Minijobs/Minijobs-Nav.html

Soziale Bewegung

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