Monopol erneut bestätigt

Seit dem 13. Juni 2004, ist in Leipzig eine neue Polizeiverordnung in Kraft, die eine gewisse Art öffentlicher Kommunikation ein weiteres Mal kriminalisiert. Der Erlass über „Sicherheit und Ordnung“ wurde am 19. Mai im Stadtrat beschlossen und zeichnet sich vor allem durch Pflichten bzw. Verbote für BürgerIn­nen und weitere Befugnisse für die Polizei aus. So ist es untersagt, in Parks zu übernachten und/oder zu urinieren. Hundehal­terIn­nen haben von nun an mit Polizeikontrollen zu rechnen, ob sie die vorgeschriebenen Kotbehältnisse mit sich führen. Die Ausweitung der Zuständigkeiten der Polizei, das Eindringen der Verwaltung in die geringsten Nischen ge­­sell­schaftlicher Angelegenheiten, nimmt in der Verordnung groteske Züge an. Es drängt sich die Frage auf nach der Henne und dem Ei: sind die BewohnerInnen der Stadt unfähig zur Interaktion, dass es solcher Regelwerke bedarf; oder schaffen erst solche Edikte die unmündige Borniertheit?

Nicht hinter jeder Ecke kann ein Polizist stehen, daher ruft das „Amtsblatt“ wieder zur Denunziation auf. Da geht es natürlich nicht nur um Häufchen oder wildes Campen, sondern um Graffiti und Plakate. Wie bereits seit 21 Monaten, ist auch künftig noch das Anbringen von „Plakaten, Anschlägen, Aufklebern“ verboten, die nicht „Ankündigungen, (und) Anpreisungen“ darstellen. Ausgenommen sind die „speziell dafür zugelassenen Flächen“ (§5) In Absatz 4 heißt es: „die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt.“ Und so bleibt etwa kom­­merziellen Betreibern von Litfaßsäulen, fremde Plakate abzunehmen und die Klebe-Trupps zu verfolgen. Die Feststellung aus Feierabend! #2 gilt weiterhin: es ist „von vorneherein schonmal jeder in den illegalen Raum gedrängt, der den öffentlichen Raum zur öffentlichen Kommunikation nutzen will.“ Sofern er/sie nicht dafür zu blechen bereit ist.

 

A.E.

Lokales

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