Von Datenkraken und trojanischen Gäulen

Demonstration gegen Überwachung in Berlin

„Freiheit statt Angst“ war das Motto der Demonstration, die am 22.9.2007 in Berlin stattfand. Aufgerufen dazu hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (kurz AK Vorrat), ein Bündnis verschiedener überwachungskritischer Gruppen wie dem Foebud e.V., dem Chaos Computer Club und Bürgerrechtsorganisationen wie der Humanistischen Union. In den vorangegangenen Monaten hatte der AK Vorrat eine breit angelegte Kampagne mit dem Ziel geführt, das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu stoppen. Das geplante Gesetz soll am 1.1.2008 in Kraft treten, am 21.9. fand bereits eine Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages statt. (1)

Insgesamt 55 Organisationen unterstützten den Aufruf. Vor Ort waren u.a. die Verbände von Ärzten und Journalisten, VertreterInnen von ver.di und anderen Gewerkschaften ebenso wie Attac, die Grünen oder Die Linke. Zwischendrin immer mal wieder Grüppchen von Jungen Liberalen, die sich mit blaugelben T-Shirts und Fahnen durch die Menge kämpften. Rund 10.000 Menschen waren dabei, als der Demonstrationszug sich vom Brandenburger Tor aus in Bewegung setzte.

Oder besser: Nicht in Bewegung setzte. Denn um gegen die derzeitige Repression gegen linke AktivistInnen zu demonstrieren, hatte u.a. auch das Euromayday– Bündnis und Berliner Antifa-Gruppen (Antifaschistische Linke International, Antifaschistische Revolutionäre Aktion Berlin…) dazu aufgerufen, sich mit einem linksradikalen Block an der Demo zu beteiligen. Viele waren diesem Aufruf gefolgt, der linksradikale Block machte zahlenmäßig somit etwa die Hälfte der gesamten Demo aus. Die Berliner Polizei hielt es deshalb für nötig, erst mal die Straße abzuriegeln und die Leute am Loslaufen zu hindern. Auch danach trugen die Beamten nicht zu einem streßfreien Ablauf bei. Die meiste Zeit wurde der linksradikale Block von auf beiden Seiten im Spalier laufenden Polizisten begleitet, Seitentransparente wurden beschlagnahmt, weil sie die erlaubte Länge von 1,50 m überschritten. Auf dem Rückweg zum Brandenburger Tor, wo die Abschlusskundgebung stattfinden wollte, wurde der linksradikale Block erneut von der Polizei zum Stehen gebracht. Ohne erkennbaren Anlass wurden einzelne Schwarzgekleidete aus dem Demoblock gezogen – von 15 Festnahmen war hinterher die Rede. Umstehende Demonstranten wurden mit Pfefferspray und CS-Gas attackiert. Das Ziel war offenbar, den Medien die nötigen Bilder zu liefern, um das Stereotyp von den „gewalttätigen Extremisten“ aufrecht zu erhalten. Auf dieses Spiel ließen sich die Demonstranten zum Glück nicht ein. Stattdessen erklärte der linksradikale Block die Demo an dieser Stelle für beendet und löste sich auf.

Zu dieser Zeit war der Bürgerblock schon bei der Abschlusskundgebung. Mit den „Extremisten“ wollte man doch eher nichts zu tun haben. Schon vorher war man um Abgrenzung bemüht gewesen. So wurde der auf der Website des Arbeitskreises stehende Aufruftext einige Tage zuvor um den Hinweis ergänzt, „Nazis und gewaltbereite Demonstranten“ seien nicht erwünscht. Die Kritik von Padeluun, dem Sprecher des Foebud e.V. und des AK Vorrat am Vorgehen der Polizei fiel dementsprechend zaghaft aus. Von Schlagstock-Einsatz und CS-Gas hatte er offenbar nichts mitbekommen, stattdessen bemängelte er, dass die Polizei so unsensibel gewesen sei, den Leuten auf einer Demo gegen Überwachung Kameras ins Gesicht zu halten. Das habe „Stress erzeugt“. (2) Hingegen kritisierte das Mayday-Bündnis in einem offenen Brief den „unsolidarischen Umgang der Demoleitung“ mit den Linksradikalen. (3)

Dies trifft durchaus einen wunden Punkt. Denn das Bemühen um ein breites Bündnis mit der bürgerlichen „Mitte“ führt auch dazu, dass der AK Vorrat in seiner Kritik das gesellschaftliche Umfeld, in dem Überwachung stattfindet, und die Herrschaftsverhältnisse, die damit aufrecht erhalten werden, weitgehend ausblendet. Dieses Manko zeigt sich z.B. in der ständigen Berufung auf den „Rechtsstaat“, der von immer neuen Überwachungsgesetzen bedroht sei. Immerhin sind es gerade die Repräsentanten des Rechtsstaats, die diese Gesetze durchsetzen. Die Frage, warum sie das tun, stellt der AK Vorrat nicht. Ebensowenig die Frage, warum bestimmte Grundrechte (Versammlungsfreiheit, Recht auf körperliche Unversehrtheit…) eingeschränkt werden und andere nicht (z.B. das Eigentumsrecht). Stattdessen übt man sich eifrig in Staatsidealismus, etwa wenn es in einem Flugblatt heißt: „Ein starker und demokratischer Rechtsstaat geht entschlossen gegen Kriminalität vor, ohne aber blindlings alle zu verdächtigen.“ Vorratsdatenspeicherung bewirke „keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität“. Auch dies greift zu kurz – schließlich ist es der Staat, der per Gesetz bestimmte Handlungen erst zur „Straftat“ macht. Die Frage wäre, wer da vor welcher Art von „Kriminalität“ geschützt werden soll.

In einem Punkt hat der AK Vorrat immerhin recht: Dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung vor allem dem Schutz vor islamistischen Terroristen dient, kann man getrost bezweifeln. Zwar sind diese in der Tat gefährlich – genau deshalb müssen sie ja selbst für die absurdesten Maßnahmen als Begründung herhalten. Rein zahlenmäßig sind sie im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung aber doch eher rar gesät. In der Praxis dürfte die Vorratsdatenspeicherung – von der immerhin alle betroffen sind – weniger zum Aufspüren potentieller Selbstmordattentäter dienen, als vielmehr zur Verfolgung eher harmloser Gesetzesbrecher. Betroffen könnten davon z.B. sogenannte „Raubkopierer“ sein.

Darauf lässt jedenfalls das am 18. Januar 2007 (relativ unbemerkt) in Kraft getretene neue „Telemediengesetz“ schließen. Diesem Gesetz, einer zentralen Vorschrift des Internetrechts, wurde eine Klausel angefügt, die es der Medienindustrie künftig erlaubt, zur Wahrung ihrer Interessen, wie ein Geheimdienst aufzutreten. In § 14 des Gesetzes heißt es dazu: „Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur gesetzlichen Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.“ Auf deutsch: Nicht nur die Behörden, auch private Unternehmen dürfen auf die beim Internetverkehr anfallenden Daten zugreifen. Der bloße Verdacht einer Urheberrechtsverletzung reicht dafür aus. Allein bis zum August 2007 wurden nach Angaben der Musikindustrie dieses Jahr 40.000 Verfahren gegen Filesharing (gemeinsame Dateinutzung) in die Wege geleitet (4). Zur öffentlichen Sicherheit trägt das zwar nicht viel bei, Wolfgang Schäuble und sonstige Vertreter des Rechtsstaates dürften dennoch nichts dagegen haben.

justus

(1) mehr dazu unter www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/telekom_kw38/index.html.
(2) www.heise.de/newsticker/meldung/96388
(3) nachzulesen unter www.nadir.org/nadir/initiativ/fels/de/2007/09/440.shtml
(4) www.netzwelt.de/news/76063-die-grossefilesharingfaq.html-44k-

Exkurs: Vorratsdatenspeicherung…

…bedeutet, dass die Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung in Zukunft sechs Monate gespeichert werden sollen. Auf diese bei den Telefon- und Internetanbieter gespeicherten Daten können Geheimdienste und Polizei auch jetzt schon zugreifen. Bisher wurden diese Daten aber in der Regel nach der Abrechnung gelöscht. Daten, die für die Abrechnung nicht nötig waren (Standortdaten, E-Mail-Verbindungsdaten, IP-Adressen), mussten sofort nach Beendigung der Verbindung gelöscht werden. Alle diese Daten sollen dem geplanten Gesetz nach in Zukunft gespeichert werden müssen.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz ein „harmonisches Gesamsystem der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmethoden“ schaffen. Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden sollen erheblich erweitert werden, gleichzeitig will man jedoch den Schutz des „Kernbereichs privater Lebensführung“ gewährleisten. Grundlage des Gesetzes ist die im Dezember 2005 vom Europa-Parlament verabschiedete „Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung“. Die Verbindungsdaten enthalten Informationen wie gewählte Telefonnummern, Länge des Gesprächs, aufgerufene Webseiten, IPAdressen und E-Mail-Verbindungsdaten. Auch wenn der eigentliche Inhalt eines Telefongesprächs dabei geheim bleibt, lässt sich aus den so zugänglichen Daten eine Menge ablesen, z.B. wer mit wem in Kontakt steht. Aber auch der Standort des Mobilfunknutzers lässt sich so feststellen, wenn man weiss, über welche Sendezelle er mit seinem Handy telefoniert hat. Auch der Internetverkehr soll für die Behörden transparent gemacht werden. So sollen dem Gesetzesentwurf nach z.B. anonyme EMail-Dienste künftig verboten sein. Jede versandte E-Mail soll damit einer konkreten Person zugeordnet werden können. Ebenso ließe sich in Zukunft verfolgen, welche Internetseiten ein(e) NutzerIn besucht.

Repression

Schreibe einen Kommentar