Wohnen nach Plan B

10 Jahre AWC – Treffen zu alternativen Wohn- und Lebensformen

Ende der 80er Jahre wollten die Stadt­planer der DDR den Leipziger Stadtteil Conne­witz in eine PlattenNeu­bau­Sied­lung verwandeln. Bis zum Baubeginn, der auf Anfang der 90iger gelegt wurde, sollten die Häuser dort nicht mehr vermietet wer­den. Das hatte einmal den von oben ge­woll­ten Leerstand zur Folge und natürlich wur­de auch nichts mehr instand gesetzt, was eh bald der Abrissbirne zum Opfer fallen würde. Da aber noch immer Wohn­raum­mangel herrschte, nutzten vor allem auch junge Leute die leeren Räume für sich. In dieser Situation brach 1989 die po­litische Wende herein, die für eine kurze „Staa­tenlosigkeit“, ein ungekanntes Ge­fühl der Freiheit und Unklarheiten der Ei­gen­tumsverhältnisse und der rechtlichen La­­ge sorgte. So wurden weiter Häuser be­setzt und der so gewonnene Wohn- und Frei­­raum gegen Stadtverwaltung, Polizei und manchmal auch Rechtsradikale ver­teidigt. Teile der BesetzerInnen ver­suchten mit der Stadt zu verhandeln, um die Häu­ser in Selbstverwaltung zu über­nehmen.

1992 kam es dann erstmals zu Ge­sprächen zwischen der Stadt und ei­nigen Besetzer­Innen, denen eine Le­galisierung der Wohn­ver­­hält­nisse in Form be­fris­teter Miet­ver­trä­ge bis 1997 folgte. Es war klar, dass das keine endgültige Lö­sung war und so kam es zu Dis­kussio­nen, wie die Pro­jekte und die Wohn­weise auch in Zukunft in Con­newitz erhalten blei­ben könn­ten. Die Überlegungen führten zur Idee, eine Genossenschaft zu grün­den, die 1996 als „Alternative Wohn­ge­nossen­schaft Connewitz“ (AWC) ein­ge­tra­gen wur­­­de. Nach einiger Über­zeu­gungs­arbeit bei der Stadt wurde die zweite Grund­lage für die AWC gelegt. Der Stadt­rat fällte am 21.08.1996 einen Beschluss zur Unter­stütz­ung alternativer Projekte in Conne­witz. Demnach sollte die Stadt 14 Häuser kau­fen, und diese der AWC nach der ent­sprechenden Frist des Erbbaurechts zu über­geben.

Das Ziel der AWC ist es, Wohn- und Projekt­flächen zu schaffen, sichern und zu verwalten und soziales Wohnen in Selbst­­verwaltung zu er­mög­­lichen. Nach 10 Jah­ren hat sie 200 Mitglieder und bewirtschaftet zur Zeit 15 Häu­ser. Die Ge­nos­sen­schaft dient dabei als Plattform, für die Haus­gemeinschaften, die die größtmögliche Au­to­no­mie ha­ben: „Zweck der Ge­­nossenschaft ist die För­­derung ihrer Mit­glieder vorrangig durch ei­ne gute, sichere und so­zial verantwortbare Wohn­­ungs­versorgung un­­ter Ein­be­ziehung von Selbsthilfe…Bei der Be­wirt­schaftung werden Formen der Selbst­­­ver­waltung rea­li­siert…Die Ge­nossen­schaft soll Teile ihres Eigentums an Haus­ge­meinschaften in Selbst­ver­waltung ver­äußern, wenn diese es Wollen und Rechtsformen ge­mein­­schaftlichen Eigen­tums ohne private Gewinn­mög­lich­kei­ten wählen…“ (aus der Satzung der AWC).

Prak­tisch sieht die Arbeit der AWC so aus. Sie übernimmt per Erbbaurecht zunächst die Verwaltung eines Hauses, dessen Besitzer sie nun ist (während die Stadt der Eigentümer bleibt). Das Haus wird dann einer Nutzer­Innengruppe übergeben, die es v. a. durch Eigenleistungen und preiswerte Bau­ma­terialien, um die sich die Genossenschaft bemüht, saniert. Durch die bereits eingehende (günstige) Miete wird der Grundstückspreis über einen längeren Zeitraum (oft 30 Jahre) abbezahlt (Erb­bau­rechtsvertrag). Eine weitere Finan­zierungsstütze sind die För­der­programme des Amtes für Stadtsanierung und Wohn­ungs­bauförderung (ASW).

Leider haben sich die För­der­mittel­be­dingungen in den letzten Jahren drastisch ver­schlechtert, so dass der der Ge­nos­senschaft zugesprochene Gelder nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch sind an die Fördermittelvergabe oft Bedingungen geknüpft, die ihren Vorstellungen von einer Instandsetzung / Sanierung zuwider laufen (Komplettsanierung / Fernwärme / Eigenkapitalanteil), so dass ein Bau­vorhaben sehr teuer wird. Info:

wanst

www.awc-eg.org

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