Zensus 2011

Die Erschaffung eines deutschen Datenpools

Dieses Jahr sollen laut dem Willen der Bundesregierung die Datensätze des deutschen Inventars aktualisiert werden. Lest nach, wie das geschieht und was man unternehmen kann.

Am 09. Mai 2011 ist Stichtag für das Statistische Bundesamt: ein Zensus soll durchgeführt werden und die freiwilligen Volks­zählerInnen beginnen, das Bundesgebiet systematisch zu durchkämmen. In der Umgangssprache ist mit dem Begriff Zensus eine Volkszählung gemeint, der jedoch die immense Datenerhebung, die damit verbunden ist, verklärt.

2008 hat sich die EU dazu entschlossen, eine Verordnung zu verabschieden, die jedem Mitgliedsstaat vorschreibt, bis 2011 einen Zensus durchzuführen. Die deutsche Bundesregierung hat aufgrund dessen 2009 das Zensusgesetz verabschiedet, welches eine registergestützte Datenerhebung vorsieht. Während die EU an die Basis-Daten der EU-EinwohnerInnen gelangen will, um sie der europäischen Behörde für Statistik (EUROSTAT) zur Verfügung zu stellen, nutzt die Bundesregierung gleich die Möglichkeit, noch eine Menge anderer Daten zu erfassen. Das erklärte Ziel des Statistischen Bundesamts ist die Erzeugung einer nahezu vollständigen Adress-, Wohnungs- und Gebäudedatenbank, um die Berechnung des Bruttoinlandsprodukts zu aktualisieren, um zu ermitteln, wie viele Kindergartenplätze, Schulen oder Altersheime benötigt werden, um die Arbeitslosenzahlen auf einen genaueren Stand zu heben oder um die Anzahl verfügbarer Wohnungen in der BRD inklusive ihrer Ausstattung zu wissen.

In der Vergangenheit kam es häufiger zu solchen Zählungen von EinwohnerInnen und Erhebungen von Gebäuden. Schließlich möchte eine Regierung ja wissen, über wen sie regiert und was sie ihr Eigen nennt. Der letzte große Zensus in der BRD fand in den 80er Jahren statt und wurde von einer großen Boykottwelle begleitet. Von den GegnerInnen wurde oft darauf hingewiesen, dass die umfangreichen Volkszählungen in den 30er Jahren eine wichtige Grundlage für die Deportation der Juden und Jüdinnen in die Konzentrationslager gewesen sind.

Diesmal wird die Datenerhebung in große Bereiche gegliedert: bereits jetzt werden die existenten Datensammlungen der Meldebehörde und der Bundesagentur für Arbeit zusammengeführt. Über eine Ordnungsnummer werden die Datensätze miteinander verknüpft. Diese Daten und auch die Daten jeder anderen auskunftspflichtigen Behörde werden nun mit den Daten des neu erstellten Wohnungsregisters zusammengeführt.

Als nächstes werden 100% der Eigentümer­Innen von Gebäuden und Wohnräumen zu den Eigentumsverhältnissen, der Größe, der Ausstattung und den eventuellen Mieter­Innen befragt. Dabei wird kein Unterschied zwischen rechtlichen und natürlichen Personen gemacht.

Daraufhin werden 10% aller ansässigen EinwohnerInnen der BRD mit einem ausführlichen Fragebogen zu jeglichen Details ihrer Lebensverhältnisse befragt. Dies diene zur Kontrolle der bereits erfassten und zusammengeführten Daten und nimmt noch einen großen Schwapp neuer Daten hinzu.

Separat zur Gebäude- und Menschenzählung werden sämtliche sogenannte Sonderbereiche wie Gefängnisse, psychiatrische Anstalten oder auch Wohnheime jedweder Art befragt. Sind Personen nicht dazu in der Lage, die Fragen der ZählerInnen zu beantworten, übernehmen die LeiterInnen vor Ort diesen Job.

Im Anschluss an diese Befragungswellen werden zur „Qualitätssicherung“ 5-10% der befragten Haushalte noch­mals befragt.

Das Versenden der Fragebögen funktioniert entweder über die Post, die direkte Abgabe beim befragenden „Volks­zähler“ oder per bereit gestellter Software im Internet.

Die Fragen für Eigen­tümer­Innen, Stichproben und Sonderbereiche unterscheiden sich etwas: Name; Ge­burtsdatum; Geburtsort; Geschlecht; Art, Alter und Zustand der Immobilie; Aufenthaltsort; Staatsangehörigkeiten; Familienstand; Beruf; Arbeitgeber; Ausbildung; Schulabschluss; Migrationshinter­grund; Reli­gions­zu­ge­hörig­keit und genaue Art des Glaubensbekenntnisses.

Die Datenzusammenführung der Behörden beinhaltet noch andere Daten, wie etwa den Arbeitsort, den Arbeitslosenstatus, beantragte Auskunftssperren inkl. des Grundes und natürlich die berüchtigte Ordnungsnummer.

Da man sich der Befragung nicht entziehen darf, werden die persönlichen Daten der oder des Betroffenen ohne Einwilligung eingesammelt. Alle Befragungswellen einbezogen, werden insgesamt ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen direkt ausgehorcht. Durch die Ordnungsnummer soll eine Pseudo-Anonymität vermittelt werden, eigentlich stellt sie jedoch genau die Kennziffer dar, über die sämtliche Daten einer Person abgerufen werden können. Eine eindeutige, gemeinsame Personenkennziffer hatte das Bundesverfassungsgericht (BDV) 1983 ausdrücklich verboten; im Herbst 2010 schmetterte dasselbe Gericht die Verfassungsklage des AK Zensus aus formalen Gründen ab und die Bundesregierung setzt sich nun unbemerkt über das Urteil von 1983 hinweg.

Technisch gesehen entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen und schafft somit eine weitere Grundlage für den Überwachungsstaat. Es bedarf einer gehörigen Portion Vertrauen in die staatlichen Institutionen, dass diese die zur Verfügung gestellten Daten nicht zweckentfremden. Hinzu kommt, dass sich Angriffe Interner wie Externer auf große Datensammlungen in den letzten Jahren bekanntlich drastisch erhöht haben. Es gibt keine Sicherheit, dass mit diesen Daten nicht noch mehr Unfug als ohnehin schon getrieben wird.

Die im Zuge der Datenbank vereinfachte Datenanalyse erhöht zudem die Gefahr der Wiedereinführung einer schleichenden Rasterfahndung. Die Bindung der personenbezogenen Daten (Name; Geburtsdatum; etc.) an die restlichen gegebenen Antworten per Ordnungsnummer soll aufgetrennt werden, aber es ist keinesfalls geregelt, wann und wie das passiert.

Wahrscheinlich werdet ihr hauptsächlich von der zweiten Befragungswelle, die auf 10% aller EinwohnerInnen zukommt, betroffen sein. Widerspruch und Verweigerung der Antworten sowie Falschangaben sind untersagt. Falschangaben sind deshalb nicht zu empfehlen, weil sie mit den bereits vorhandenen Daten abgeglichen werden.

Die Verweigerung der Befragung macht dennoch Sinn. Es wird ein Bußgeld mit dem fröhlichen Namen „Zwangsgeld“ von maximal 5.000 € verhängt. Es ist aber zu erwarten, dass die Strafen geringer ausfallen. Darum bildet Banden und richtet einen Solitopf ein. Wenn sich zehn Menschen zusammentun und einer ist betroffen, so ist die Geldstrafe nur ein Zehntel so hart. Des Weiteren ist die Verweigerung der Befragung keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, wird euch also keinen Eintrag im Führungszeugnis bescheren.

Mit etwas Engagement kann eure Bande auch eine alternative Sammelstelle einrichten und die Befragten in eurem Kiez auffordern, die Fragebögen bei euch abzugeben. Lasst euch ruhig von den alternativen Sammelstellen der 80er Jahre inspirieren. Eine Gruppe verklebte beispielsweise alle bei ihnen abgegebenen Fragebögen an der Berliner Mauer, andere behielten die gesammelten Werke als politisches Druckmittel.

Generell gibt es keinen allgemeingültigen Kniff, um der Zählung zu entgehen. Dennoch findet ihr vielseitige Tipps in der Volks­zählungsfibel. Sie ist auf www.vobo11.de verfügbar oder liegt vielleicht auch an einem Ort eures Vertrauens in gedruckter Form aus.

(Rote Hilfe Leipzig)

www.zensus11.de

www.vobo11.de

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