Mehr als nur ein Arbeitskampf!

Die FAU Berlin, das Kino Babylon Mitte und die Gewerkschaftsfreiheit

Von Entmündigung …

Mit seinen 80 Jahren ist das Babylon Mitte ein Kino mit Tradition, und dazu noch das einzige durch die Stadt Berlin subventionierte halb-kommunale Kino. Als Programmkino verfolgt es großteils einen alternativen bzw. gesellschaftskritischen Anspruch. Doch heißt das noch lange nicht, dass auch die Arbeitsbedingungen diesem Anspruch folgen würden. Im Gegenteil: Die Neue Babylon GmbH mit ihren Geschäftsführern Timothy Grossman und Tobias Hackel, die das Kino betreiben, dachte nicht im Traum daran, ihre Beschäftigten fair zu behandeln. Irgendwann hatten dann die VorführerInnen, Servicekräfte und anderen Angestellten die Schnauze voll: „Wir haben genug von der schlechten Bezahlung (5,50-8 Euro pro Stunde), befristeten Arbeitsverträgen, Kündigungen unmittelbar vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, genug davon, dass man es kaum wagen kann, nach Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahltem Urlaub zu fragen, dass es weder Nacht- noch Feiertagszuschläge gibt, kurzum: genug davon unter vollkommen prekären Bedingungen zu arbeiten.“ (1) Die Zeit der Entmündigung endete im Babylon in dem Moment, als Beschäftigte aufhörten, willige Werkzeuge zu sein.

… zum Arbeitskampf …

So richtig los ging es im November 2008, als die Beschäftigten einen Betriebsrat aufbauten. Die Antwort der Geschäftsführer ließ nicht lange auf sich warten: Einem Beteiligten wurde der Vertrag nicht verlängert, in den er sich daraufhin wieder einklagte, einem Anderen verantwortungsvolle Aufgaben entzogen.

Im Januar 2009 suchten die Beschäftigten den Kontakt zur FAU Berlin (Freie ArbeiterInnen-Union), tauschten sich aus und entwickelten Forderungen. Eine FAU-Betriebsgruppe gründete sich und die FAU wurde gegenüber der Geschäftsführung als „im Betrieb vertretene Gewerkschaft“ angekündigt. Für die Zeit der Berlinale im Februar 2009 forderte die Betriebsgruppe aufgrund erheblicher Mehrbelastung einen Zuschlag. Die Forderung wurde ignoriert und es kam zu einer Protestkundgebung am 13.02. vor dem Babylon Mitte. Einem FAU-Mitglied wurde wegen der Teilnahme gekündigt. Daraufhin wurde eine Kampagne für die Rücknahme der Kündigung eingeleitet, die die Geschäftsführung zum Angebot von Gesprächen zwang.

Es folgten verschiedene Betriebsversammlungen, an denen die FAU Berlin auf Einladung des Betriebsrates regelmäßig teilnahm. Im Laufe dieser Beratungen, in die 90 % der Beschäftigten einbezogen werden konnten, wurde ein Haustarifvertragsentwurf erarbeitet. Dieser wurde auf die konkreten Bedingungen im Kino Babylon Mitte zugeschnitten und beinhaltet auch Forderungen der Kampagne „Keine Arbeit ohne Lohn“ (2). So wurden für Praktika ein Ausbildungsplan, die Garantie des Praktikumscharakters (z.B. dürfen PraktikantInnnen nicht fest in den Arbeitsablauf eingeplant werden) und ei­ne monatliche Auf­wands­ent­schä­di­gung von 600 Euro gefordert.

Am 04.06. legte die FAU Berlin der Geschäftsführung den Entwurf vor und forderte sie zu Gesprächen auf. Die Neue Babylon Berlin GmbH lehnte jedoch Verhandlungen ab. Daraufhin erklärte die anarcho-syndikalistische Gewerkschaft der Geschäftsführung den Arbeitskampf. In den folgenden Monaten standen fast täglich Mitglieder und SympathisantInnen der FAU vor dem Kino, verteilten Flyer und informierten über die Zustände im Betrieb. Der Fall wurde in die Öffentlichkeit getragen.

Geradezu hilflos versuchte die Geschäftsführung die Beschäftigten vor der FAU zu warnen: sie werde vom Verfassungsschutz (VS) beobachtet. Ein seltsames Manöver, wenn man selbst von der Linkspartei abhängig ist, die ja auch hier und dort vom VS beobachtet wird. Anfang Juli versuchte die Geschäftsführung die Befugnisse des Betriebsrats zu beschneiden, indem Beschäftigte in ein Zweitunternehmen ausgelagert werden sollten, um damit die An­zahl der Angestellten von einst über 30 auf unter 20 zu drücken. Inzwi­schen hat ein Gericht festgestellt, dass bei­de Unternehmen zu­sam­men­gehören und diesem Manöver einen Riegel vorgeschoben.

Am 11.07. wurden die Geschäftsführer erneut zu Verhandlungen aufgefordert und vor einer Eskalation des Arbeitskampfs gewarnt. Kurz darauf rief die FAU Berlin zum Boykott auf, in den auch das Zweitunternehmen der Geschäftsführer mit einbezogen wurde. Auch jetzt wurden fast täg­lich vor dem Kino Flyer verteilt. Es kam zu verbalen Ausfällen von Timothy Grossman gegenüber BesucherInnen, die Flyer annahmen.

… über die Ausweitung der Kampfzone …

Auch die öffentliche Subventionierung wurde zum Thema gemacht: Am 27.07.09 nahm ein offener Brief Senat und Linkspartei in die Verantwortung für die Ar­beits­bedingungen in dem von ihnen geför­derten Kino. Zuerst wies die Linkspartei ihre Verantwortung zurück. Sie dürfe sich nicht in den Tarifkonflikt einmischen. Doch am 29.08. erklärte Albers, Landesvize der Linkspartei, er suche das Gespräch mit Grossman und trete als „Moderator“ auf. Die Frage, zwischen wem er moderie­re, blieb ungeklärt, denn mit den Beschäftigten selbst sprach er nicht.

Ende August bis Anfang September war das Babylon Thema der Haushaltsdebatte im Senat. Der politische Druck wuchs, denn angesichts der Arbeitsbedingungen im Babylon, die eine breite Öffentlichkeit gefunden hatten, wurde es schwieriger, die Sub­ventionen zu rechtfertigen. Ein öffentlich subventioniertes Kino als tarifver­trags­freier Raum? Das war immer weniger vorstellbar. Die Geschäftsführung war durch den Arbeitskampf an den Punkt gelangt, wo sie verhandeln musste.

… zurück zur Stellvertretungspolitik …

Am 03.09. tauchte dann quasi aus dem Nichts ver.di auf und kündigte Verhandlungen mit der Geschäftsführung an. Andreas Köhn, der ver.di-Fach­bereichsleiter für Medien in Berlin-Brandenburg er­klärte dies gar zur „Chefsache“. Die Ge­schäftsführung selbst kümmerte sich darum, die entsprechende Pressemittei­lung freudestrahlend im Vertrieb zu verteilen.

Der Verdacht lag nahe, dass mit diesem ver.di-Manöver der Arbeitskampf unterlaufen werden sollte. Die FAU Berlin meldete sich mit einem offenen Brief zu Wort. Am 22.09. bekannten sich ver.di-Mitglieder im Betrieb zu den Forderungen der FAU Berlin bzw. der Be­triebs­gruppe und for­derten dazu auf, einen gemeinsamen Ta­rifvertrag zu verhandeln. Es kam zu Gesprächen, aber Köhn verhielt sich hinhaltend.

Und spätestens zur „Linken Kinonacht“ am 25.09. im Babylon wurde klar, zwischen wem Albers da moderiert hatte. Bei der zentralen Abschlussveranstaltung der Linkspartei vor der Bundestagswahl wurden Flyer verteilt, in der sich die Berliner Linkspartei mit der erfolgreichen Vermittlung zwischen Neue Babylon GmbH und ver.di brüstete und die FAU Berlin aufforderte, ihre „Imagekampagne“ aufzugeben (3). Damals leugnete Andreas Köhn diesen Hergang, und auch die damaligen Akteure der Kinonacht wollen heute nichts mehr von den Flyern gewusst haben. Schließ­lich läutete diese Einmischung in den laufenden Tarifkonflikt auch die Angriffe auf die FAU Berlin und das spätere de-facto-Gewerkschaftsverbot ein.

Am 07.10. dann das Boykotturteil: Auf Antrag der Neue Babylon GmbH wurde es der FAU Berlin untersagt, weiterhin zum Boykott aufzurufen. Die herbstliche Kinosaison stand kurz bevor und der Boykott stellte eine echte Bedrohung dar. Die Geschäftsführung wäre gezwungen gewesen sich mit der FAU Berlin aus­ei­n­an­derzu­set­zen. So aber waren der FAU unter Straf­­­andro­hung die Hän­de gebunden und es konn­te an ihr vor­bei verhandelt wer­­­­den. Folgerichtig kün­­dig­te ver.di auch am folgenden Tag die erste Verhandlungsrunde an und wollte von dem Willen der Be­schäf­tigten mit Verweis auf das Urteil nichts mehr wissen. Proteste und eine Kund­gebung vor dem Babylon folgten.

Am 21.10. unterzeichneten 75% der Beschäftigten einen Forderungskatalog, der die Inhalte des damaligen Entwurfs des Haustarifvertrags bekräftigte. Sie forderten Köhn auf, den Willen der Betriebsver­sammlung zu respektieren und nicht im Alleingang die Verhandlungen zu führen. Es nützte nichts. Am 28.10. begannen die Verhandlungen, am 01.11. distanzierte sich die FAU Berlin vom Alleingang von ver.di Berlin.

Trotzdem war der Arbeitskampf erfolgreich: Die Geschäftsführung wurde ge­zwun­gen, über einen Tarifvertrag zu verhandeln und der Senat fühlte sich am 10. Dezember genötigt, 30.000 Euro mehr an Fördermitteln für das Kino Babylon Mitte einzustellen – reserviert für Lohnerhö­hun­gen. Diesen Erfolg versuchen natürlich auch ver.di und Andreas Köhn für sich einzuheimsen, die keinen Funken gekämpft, geschweige denn über eine Basis im Betrieb verfügt, sondern sich der Geschäftsführung mehr als gefällig gezeigt hat­ten. Und wie gefällig der Tarifvertrag tatsächlich war, der am 16.12. abgeschlossen wurde, zeigt allein, dass er sofort hinfällig wird, wenn die Subventionen gekürzt werden.

Ohne eine kämpferische Betriebsgruppe wäre nicht mal das passiert. Trotz dieses Erfolgs darf man wiederum nicht vergessen, dass ein laufender Arbeitskampf von ver.di unterlaufen und die Beschäftigten in ihrem Willen hintergangen und entmündigt wurden. Zudem hat er dem nun folgenden, weiteren Angriff auf die FAU Berlin und die Gewerkschaftsfreiheit generell massiven Vorschub geleistet.

… und rein ins Kampfterrain „Gerichtssaal“ …

Denn der Klassenkampf von oben ging weiter in die Offensive: Die öffentlichen Subventionen des Babylon Mitte wurden schon länger für Gerichtsprozesse gegen Beschäftigte verpulvert. Aber auch die FAU Berlin sollte nun dran glauben. (4)

Per Missbrauch des Instruments der „Einst­weiligen Verfügung“, das eigentlich für kurzfristige und dringende Fälle gedacht ist, deren definitive Klärung aber nur in einem „Hauptsacheverfahren“ erfolgen kann, wurde der Boykott untersagt: Untergejubelt wurde dabei die Behauptung die FAU Berlin wäre nicht tariffähig. Da dies kein Urteil in einem „Hauptsacheverfahren“ ist, kann hier von einem gültigen Urteil zu der Frage nicht gesprochen werden. Dennoch hat diese Rechtskon­struktion Folgen.

Denn auf dieser Behauptung bau­­te die nächste Klage auf, die der FAU Berlin wiederum per „Einstweiliger Verfügung“ untersagte, sich als „Gewerkschaft“ oder „Basisge­werk­schaft“ zu bezeichnen.

Und mit einem weiteren Angriff soll die FAU Berlin jetzt zu hohen Geldstrafen bzw. Ordnungshaft für die Sekretäre verknackt werden, da sie sich angeblich weiter „sinngemäß“ als Gewerkschaft bezeichnen würde. Einmalig in der Bundesrepub­lik Deutschland, wird hier Gewerkschaftsgeschichte geschrieben.

Ein Skandal nicht nur für die Beschäftigten im Babylon Mitte und die FAU Berlin. Denn sollte diese Urteilsgebung Bestand haben, würden alle ArbeiterInnen in Zukunft an die selbst ernannte Einheitsge­werk­schaft gefesselt. Es gäbe keine Mög­lich­keit, Basisgewerkschaften zu gründen. Denn eine Gewerkschaft, die Arbeits­kampf­maß­nahmen durch­führen darf, ist nur, wer tariffähig ist (5), tariffähig kann aber nur werden, wer eine Gewerkschaft ist, die Arbeitskampfmaßnahmen durchführen darf. Insofern ist dieses Urteil de facto da, um zu verhindern, dass die FAU tariffähig wird. Ein Zirkelschluss, der auch in der EU seines Gleichen sucht und den Konventionen der International Labour Organisation und der Europäischen Sozialcharta Hohn spricht.

… mit dem langen Atem des Anarchosyndikalismus!

Doch die FAU Berlin lässt sich nicht unterkriegen, auch wenn sie sich derzeit nur „Arbeitnehmervereinigung“ nennen darf. Bei einem internationalen Aktionstag gingen Menschen in 54 Städten in 20 Ländern auf der ganzen Welt, von Neuseeland bis Japan, von Bangladesh bis zur USA, von Schweden bis Spanien auf die Straßen und solidarisierten sich mit dem Arbeitskampf der Belegschaft und für die Aufhebung des de-facto-Gewerkschaftsverbots der FAU Berlin. In Berlin fand eine Podiumsdiskussion mit Gewerkschaftslinken statt, die trotz aller Differenzen da­rin überein kam, dass die Organisationsfreiheit der Beschäftigten verteidigt werden muss. Sie gründeten ein Solidaritätskomitee, dass die FAU Berlin gegen die Angriffe unterstützen will. Und auch zur Berlinale gab es wieder Aktionen und Demonstrationen.

Also der Kampf ist noch lange nicht vor­bei, auch wenn er bereits über ein Jahr läuft. Er hat aber Dimensionen angenommen, die so niemand erwartet hatte. Aus dem Arbeitskampf für bessere Arbeitsbe­dingungen im kleinen Kino Babylon ist ein Kampf für die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland geworden.

(kfm)

Aktuelle Infos:

www.fau.org/verbot
prekba.blogsport.de

Chronologie: prekba.blogsport.de/2009/12/15/chronologie-zum-konflikt-im-kino-babylon/

Die Dokumente zu den Verfahren:

www.fau.org/verbot/art_100106-234648

 

Die Tarifverträge bzw. Entwürfe:

prekba.blogsport.de/materialien/

 

(1) prekba.blogsport.de/einfuehrung-introduction/

(2) www.keine-arbeit-ohne-lohn.de

(3) Der Flyer ist online einsehbar: www.fau.org/verbot/art_100202-015006

(4) Das Urteil gilt nur für das „Allgemeine Syndikat der FAU Berlin“, da die FAU eine Föderation von unabhängigen Gewerkschaften ist, eine Art Dachverband, wie der DGB auch einer ist.

(5) In der BRD darf man nur für Tarifverträge einen Arbeitskampf führen. Für die Tariffähigkeit gibt es verschiedene Kriterien, z.B. gegnerfrei d.h. unabhängig vom Arbeitgeber und soziale Mächtigkeit d.h. Durchsetzungsfähigkeit eigener Forderungen.

Schreibe einen Kommentar