Archiv der Kategorie: Feierabend! #30

Filesharing Killed The Radio Star

Die Industrie kriegt die Krise

Vielleicht bist du ja auch ein Raub­kopierer. Hast du ein paar selbst gebrann­te CDs im Schrank, mit Musik, für die du nicht bezahlt hast? Oder MP3-Dateien auf deinem Rechner, die du dir unerlaubt aus dem Netz gezogen hast? Na also! Du bist ein gemeiner Verbrecher – jedenfalls, wenn man der Rhetorik der Musikin­dustrie glaubt.

„Ein Verbrecher? Wieso denn das?“, könntest du fragen. „Tut doch keinem weh.“ Aber darum geht es nicht. Denn wir leben nun mal in einer waren­produzierenden Gesellschaft. Und um einen nützlichen Gegenstand in eine Ware zu verwandeln, muss man erstmal Leute daran hindern, ihn zu benutzen. Wer eine Ware nutzen will, ohne dafür zu bezahlen, gilt juristisch als Dieb. Und zwar unab­hängig davon, ob die Eigentümer ansons­ten einen Nutzen von ihrem Eigentum gehabt hätten oder ihnen ein Schaden daraus entsteht, wenn Leute etwas umsonst nutzen, wofür sie sonst ohnehin nicht hätten bezahlen können.

Das „digitale Zeitalter“ hat die Musik­konzerne in eine Krise gestürzt: Die materielle und juristische Barriere zwi­schen Ware und Kunde bröckelt – die Ware, die die Konzerne verkaufen wollen, rinnt ihnen durch die Finger. Das ruft verständlicherweise Panik hervor. Denn wenn sich die Leute die zum Verkauf angebotene Ware anderswo einfach aus dem Netz ziehen, ist das Geschäft an seiner Basis gefährdet. Nach Angaben des Bundesverbands der deutschen Musik­industrie wurden im Jahr 2007 allein in Deutschland 312 Millionen Songs illegal aus dem Internet heruntergeladen und damit „Schäden in Milliardenhöhe“ verursacht. Freilich sind diese Zahlen wohl ebenso frei erfunden wie die Behauptung, allein in Deutschland entfielen rund 70% des Internetverkehrs auf die Nutzung (meist illegaler) Tauschbörsen (1). Zudem unterstellt die Musikindustrie, dass die Zahl der Musikdownloads tatsächlich den realen Verlusten entspricht, dass die Leute sich die Alben also andernfalls gekauft hätten.

An der Art, wie die Konzerne der Krise begegnen, hat sich seit den Prozessen gegen die Internet-Musiktauschbörse Napster vor knapp zehn Jahren wenig geändert: Man versucht, die Entwicklung aufzuhalten. Millionenschwere Kam­pagnen werden gestartet. Wo früher „Hometaping is killing music“ der Slogan war, heißt es heute „Raubkopierer sind Verbrecher“ und man versucht, den Leuten weiszumachen, dass sie mit ihrem verderblichen Tun früher oder später im Gefängnis landen. Gleichzeitig experi­mentiert man (wenig erfolgreich) mit kopiergeschützten CDs und versucht, Musik-Downloads via Internet kommer­ziell nutzbar zu machen. Und man übt sich in handfester Repression.

Das Imperium schlägt zurück

Der Staat greift den Unternehmen dabei freundlich unter die Arme. Zur Ab­schreckung werden Razzien durchgeführt, Computer beschlagnahmt und Nutzer von Filesharing-Systemen (2) mit Ge­richts­verfahren bedroht. Allerdings sind die Behörden damit hoffnungslos über­fordert – schließlich ist illegales Filesharing ein massenhaft begangenes Bagatelldelikt. Also werden den Musikunternehmen zuneh­mend mehr Kompetenzen über­tragen, um in eigener Sache zu ermitteln (siehe Kasten unten).

Aber den aufmerksamen Betrachter beschleicht dabei nur zu oft das Gefühl, dass es sich hier um ein Kampf gegen Windmühlen handelt – es ist nicht nur fraglich, ob die Musikkonzerne diesen Kampf gewinnen können, sondern auch, ob sie sich überhaupt den richtigen Gegner ausgesucht haben. So wurde zwar nach Angaben der Musikindustrie in den letzten Jahren die Zahl der illegalen Musikdownloads von ca. 600 auf ca. 300 Millionen im Jahr reduziert, spürbare Auswirkungen auf die Verkaufszahlen hat das aber bisher nicht gehabt. Zwar konnte für das Jahr 2007 erstmals wieder eine kleine Steigerung bei den CD-Verkäufen gemeldet werden, aber dies könnte ebenso der allgemein verbesserten Wirtschafts­lage zuzuschreiben sein. Gut möglich also, dass nicht die illegalen Internet-Tausch­börsen die sinkenden Verkaufszahlen zu verantworten haben, sondern dass beides nur Ausdruck eines viel grundsätzlicheren Vorgangs ist – der sich wandelnden Konsumgewohnheiten im digitalen Zeitalter.

Zunächst einmal führt dieser Prozess dazu, dass sich der Markt ausdifferenziert. So ist es dank der Computertechnik heute wesentlich einfacher, Musik in annehm­barer Qualität aufzunehmen. Durch das Internet beschleunigt sich zudem der Austausch von Informationen enorm, ebenso eröffnet es neue Möglichkeiten der Distribution. Die Menge an Musik, die den Konsumenten potentiell zugänglich ist, wird so enorm gesteigert. Das führt zum einen dazu, dass sich der Geschmack des Publikums verändert – jeder sucht sich eben die Nische, die ihm am besten gefällt. Ebenso wächst auf der Seite der Anbieter die Konkurrenz – wenn mehr Leute ein Stück vom Kuchen abhaben wollen (und es auch bekommen), bleibt für alle weniger übrig. Dies trifft vor allem die großen Majorlabels, die darauf spekulieren (und darauf angewiesen sind), mit ihren Produkten ein Massenpublikum zu erreichen. Diese könnten sich lang­fristig als Auslaufmodell entpuppen – die Zukunft dürfte dann den kleinen spezia­lisierten Nischenlabels gehören, die Platten in Auflagen im vierstelligen Bereich herausbringen und damit ein zwar kleines, aber relativ stabiles Publikum bedienen.

Und wie geht’s weiter?

Hinzu kommt, dass Tonträger als Samm­ler­­objekte zunehmend an Bedeutung verlieren. Die Folgen der Digitalisierung machen sich dabei nicht nur bei illegalen Downloads bemerkbar: Man kann sich Musik auch im Freundeskreis auf CD brennen oder MP3-Dateien tauschen. Dagegen lässt sich kaum vorgehen – wollte man das tun, könnte man in jedem bundesdeutschen Haushalt Razzien durchführen. Bis diese Erkenntnis aber bei den Plattenfirmen ange­kommen ist, dürfte es noch eine Weile dauern. Bis dahin verfährt man weiter nach der Devise: „Wenn das, was wir tun, keine Wirkung zeigt, haben wir noch nicht genug davon getan.“

Mit verfehlten Konzepten tragen die Konzerne dabei selbst einen guten Teil zu ihrem Dilemma bei. So vermindert etwa der Kopierschutz den Ge­brauchswert der Tonträger er­heblich – z.B. wenn eine zum vollen Preis gekaufte CD sich nicht auf dem heimischen PC oder dem CD-Gerät im Auto abspie­len lässt – ohne wirklich viel zu schüt­zen. Dass das deut­sche Ur­he­ber­recht es seit 2003 ver­bie­tet, den Ko­pier­­schutz zu um­gehen, spricht Bände: Der angebliche Schutz­mecha­nismus ist offen­sichtlich selbst hochgradig schutz­be­dürftig. Zudem ist es zwar verboten, einen Kopierschutz zu knacken, dies wird aber nicht bestraft, weil Privat­kopien völlig legal sind.

Ein Punkt verdient es noch, erwähnt zu werden: Wenn die Musikindustrie über „Raubkopierer“ und „Musikpiraterie“ klagt, dann tut sie das gerne im Namen der Mu­si­ker. Durch Ur­he­­ber­rechts­ver­let­zungen wür­­de diesen der ge­rech­te Lohn ihrer Arbeit vor­ent­hal­ten. Klar, das kommt besser und selbstloser rüber, als die eigenen Profitinteressen als Begründung anzuführen (zumal Popmusiker_innen auch mehr Sexappeal haben als irgend­wel­che Ma­na­ger­­figuren). Aber na­tür­lich sind die Plat­ten­kon­zerne kein Wohl­fahrtsverein, und die Künstler_innen, für deren Rechte sie sich angeblich stark machen, haben diese mit der Vertrags­unterzeichnung schon zum größten Teil an die Unternehmen abgegeben. Selbst bei erfolgreichen Bands (wie z.B. den Back­street Boys) ist es nicht selten, dass sie am Ende ihrer Karriere noch immer Schul­den bei ihrer Plattenfirma haben, wäh­rend diese mit ihrer Musik Millionen­ge­winne erzielt hat (3). Kurz gesagt: Wenn die Musikindustrie sich für die Rechte der Ur­heber_innen stark macht, dann des­halb, weil diese kaum was davon haben.

Es gibt also auch hier keinen Grund, in das Lamento der Plattenfirmen einzu­stimmen. Dennoch bleibt die Frage, wie ei­ne halbwegs gerechte Entlohnung von Musiker_innen und Komponist_innen künf­tig aussehen könnte – zumindest, solange wir in einer Gesellschaft leben, in der jede(r) zum Verkauf der eigenen Ar­beitskraft gezwungen ist. Der Verkauf von Ton­trägern wird jedenfalls weiter an Be­deutung verlieren – sehr wahrscheinlich werden in Zukunft Konzerte die Haupt­ein­­nahmequelle sein. Ob Musiker_innen un­ter diesen Umständen noch auf die Un­terstützung einer Plattenfirma (oder der GEMA) angewiesen sind, oder ob es nicht (auch unter finanziellen Gesichts­punkten) klüger ist, sich seine Unab­hängigkeit zu bewahren, ist die spannen­de Frage.

(justus)

 

(1) Diese Zahl stammt aus einem offenen Brief der deutschen Musikindustrie, eine PDF-Datei davon gibt´s unter www.musikindustrie.de/fileadmin/news/politik/downloads/080425_offener_brief_deutsch.pdf. Einen Zähler, der (angeblich) die genaue Anzahl der illegalen Downloads in diesem Jahr anzeigt, kann man unter www.musikindustrie.de/raubkopien.html bewundern.

(2) Filesharing ist der Austausch von Dateien im Internet über so genannte Peer-to-Peer-Netz­werke („Peer-to-Peer“ heißt so viel wie eine Verbindung von Rechner zu Rechner). Dabei können Nut­zer_innen Dateien von den Computern anderer Nutzer­Innen kopieren (down­loaden) und stellen diesen gleichzeitig auf dem eigenen Rechner be­find­liche Dateien zur Ver­fügung.

(3) Einen Text des Musikers und Produzenten Steve Albini, der sich kritisch mit diesen Prak­tiken der Musikindustrie aus­einandersetzt, kann man unter www.negativland.com/albini.html nachlesen.

 

Neues Gesetz gegen Datenpiraten

Eine ganze Reihe von Anwaltskanzleien be­fasst sich mit Urheberrechtsverstößen im Internet. Für das deutsche Musik­business übernimmt diese Aufgabe die ProMedia Gesellschaft zum Schutz geis­tigen Eigentums mbH. Deren Geschäfts­führer Clemens Rasch hat sich mit der von ihm geleiteten Rechtsanwaltskanzlei Rasch da­rauf spezialisiert, Nutzer_innen von File­sharing-Börsen mit Massen­ab­mah­nungen zu bestücken (mehr dazu unter www.rasch-vs-djs.de).

Vie­le Betroffene kommen aus Unkenntnis der rechtlichen Lage und Angst vor einem Ge­richtsverfahren den Forderungen nach. Mit­unter muss jedoch auch Rasch eine Nie­derlage einstecken. In einem Urteil vom 20. Juli 2007 wies das Amtsgericht Offen­burg die Forderungen des Anwalts zu­rück, der von einem Internet-Provider die Herausgabe von Kundendaten ver­lang­te. Der Anlass war nichtig: Der Kunde wur­de beschuldigt, zwei Musikdateien als Down­load angeboten zu haben. Das Ge­richt hielt dies nicht für ausreichend, um ei­ne Herausgabe der Daten zu recht­fer­­tigen, es verwies auf den Preis für le­­gale Downloads, der bei ca. 10 Cent läge.

Die wichtigste rechtliche Grundlage für den Zugriff auf die Kundendaten war bisher das im Januar 2007 in Kraft getretene „Telemediengesetz“. Das Ver­fahren war dabei bisher relativ um­ständlich: Hatten die Rechteinhaber bzw. deren Vertreter einen vermeintlichen „Musikpiraten“ ausfindig gemacht, erstatteten sie Anzeige bei der Staats­anwaltschaft. Diese leitete daraufhin ein Strafverfahren ein und verlangte vom Provider die Herausgabe der Kunden­daten. Die Verfahren wurden zwar meist wegen Geringfügigkeit eingestellt, im Nachhinein konnten die Rechteinhaber jedoch Akteneinsicht verlangen, so an die Daten der Beschuldigten gelangen und ein Zivilverfahren gegen diese in Gang bringen.

Ein neues Gesetz zu „Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ soll die Prozedur nun verein­fachen. Dieses wurde im April 2008 vom Bundestag abgesegnet und Ende Mai ohne weitere Diskussionen vom Bundesrat „durchgewunken“ – jetzt fehl nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten.

Das Gesetz schreibt fest, dass Internet-Provider die Daten ihrer Kunden heraus­geben sollen, wenn diese Urheberrechte „in gewerblichem Ausmaß“ verletzen bzw. ein entsprechender Verdacht besteht. Eine genaue Definition von „Urheber­rechts­verletzungen in gewerblichem Ausmaß“ lässt noch auf sich warten. Neu ist vor allem, dass die Rechteinhaber ihre Ansprüche den Providern gegenüber direkt geltend machen können. Dies soll die Behörden entlasten, die seit 2004 von Massenanzeigen überschwemmt worden waren.

Zum Schutz der Rechte der Betroffenen soll die Höhe der Abmahnungen „für erste Urheberrechtsverletzungen“ (also solche in „nicht-gewerblichem Ausmaß“) auf 100 Euro beschränkt werden. Zudem sieht das Gesetz einen so genannten „Richter­vorbehalt“ vor. Für den Fall, dass „die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten“ erteilt werden kann, ist dafür eine richterliche Anordnung nötig – bei Bestandsdaten hingegen nicht. Diese Regelung dient vor allem dem Daten­schutz. Bestandsdaten sind die „festen“ Da­ten des Kunden, also Name, Anschrift, Geburtsdatum usw. Verkehrsdaten sind hingegen die „beweglichen“ Daten, die der Kunde bei der Nutzung des Internets hinterlässt – also z.B. welche Seiten er aufgerufen oder (besonders wichtig) welche IP-Adresse er für die jeweilige Sitzung vom Zugangsanbieter zugeteilt bekommen hat. Die dynamische IP-Adresse gehört also zwar zu den Verkehrs­daten, sie muss der Staatsanwaltschaft oder den Rechteinhabern aber ohnehin schon bekannt sein – erst dann können sie vom Provider erfragen, welchem/r Nutzer_in er diese Adresse zum gegebenen Zeitpunkt zugeteilt hat.

Datenschnüffelei schwerer machen!

Verschlüsselung Authentifizierung Anonymisierung

Im Zeitalter von digitalen Kopier­tech­niken und umfassenden Über­wachungs­konzepten ist Datensicherheit ein sehr hohes Gut geworden, auch wenn viele das noch nicht realisieren. Ich will deshalb hier mal eine (hoffentlich) all­ge­mein­ver­ständliche Anleitung geben, wie man seine Daten im Internet am besten schützen kann. 100% Sicherheit wird es nicht geben und es ist auch nicht möglich, sich einfach ein oder zwei Programme zu installieren und alles ist gut, wie uns das die Hersteller von Personalfirewalls versprechen wollen. Sicherheit entsteht dadurch, dass man Dinge versteht, deshalb will ich hier versuchen, einige Programme zu erklären und nicht einfach nur eine Installationsanleitung, wie man sie ohnehin schon im Internet finden kann, aufzuschreiben.

Wenn man eine Webseite mit dem Browser aufruft, kann ein Fremder dies mitlesen. Auch alle Informationen, die verschickt werden, wie z.B. eine Such­anfrage bei google, können mitgelesen werden. Bei Passwörtern von Mail-Adressen kann dies besonders ärgerlich sein. Deshalb können Daten bei einigen Seiten auch verschlüsselt übertragen werden, so dass zwischen dem eigenen Rechner und der Webseite niemand mitlesen kann. Dazu wird SSL (Secure Sockets Layer) benutzt. Ob Ihr SSL gerade verwendet, seht ihr daran, dass in Eurem Browser Internetadressen mit https anstatt http angezeigt werden. Meist nimmt die Adresszeile Eures Browsers dabei auch eine andere Farbe an und es wird ein kleines Schloss eingeblendet. Einige Webseiten schalten automatisch auf eine SSL-geschützte Verbindung um, sobald man sie aufruft, bei anderen muss man dies explizit einstellen.

Eine solche Verschlüsselung der Ver­bindung von aufgerufener Seite und aufrufendem Browser kann ein poten­tieller Schnüffler und Datendieb jedoch einfach umgehen, indem er Euch auf seine eigene Seite umleitet, die der gewünschten Webseite zum Verwechseln ähnlich sieht, und dort dann alle Eure Eingaben protokolliert. Um dies zu verhindern, wird mit sogenannten Zer­tifikaten sichergestellt, dass man sich auch mit der richtigen Webseite verbindet. Diese Zertifikate werden von Firmen an Banken, Webmail-Dienste etc. vergeben, die im Browser normalerweise als ver­trauenswürdig gekennzeichnet sind bzw. werden sollen. Da diese Firmen allerdings viel Geld für die Zertifikate verlangen, signieren einige Webnutzer Seiten Ad­ministratoren wie z.B. die der Leipziger Universität ihre Seiten selbst oder nutzen unkommerzielle Zertifikate. Letztlich muss man beim Besuch von Internetseiten immer abwägen, ob man dem angezeigten Zertifikat wirklich vertraut. Bei Seiten einer Bank sollte es aber definitiv keine Probleme mit dem Zertifikat geben, sonst ist Vorsicht angebracht. Einige inter­essante Seiten wie freifunk.net oder de.indymedia.org benutzen Zertifikate von cacert.org, einer gemeinnützigen Zertifizierungsstelle aus Australien. Diese werden zwar im Normalfall als nicht gültig angezeigt, das kann man jedoch ändern, indem man cacert.org aufruft, dort auf „Root Certificate“ klickt und dann auf die Zertifikate. Diese sollten dann auto­matisch in Euren Browser importiert werden.

Eine Verbindungs-Verschlüsselung via SSL mit durch Zertifikate authen­ti­fizierten Seiten schützt zwar vor dem Mithören von Dritten beim Surfen, viele sensible Daten entstehen aber vor allem Dingen beim Mailverkehr. Und E-Mails können ganz einfach beim Versenden zwischen zwei Anbietern wie gmx.de und web.de mitgelesen werden. Für die Polizei muss bei deutschen Freemailern sogar immer eine Schnittstelle zum Über­wachen eingerichtet werden. Um solche und andere Lauschangriffe zu verhindern, sollten E-Mails mit GPG (Gnu Privacy Guard) verschlüsselt werden. GPG ist ein freies Kryptographiesystem, d.h. es dient zum Ver- und Entschlüsseln von Daten sowie zum Erzeugen und Prüfen elek­tronischer Signaturen. Um GPG benutzen zu können, muss das Programm auf dem eigenen Rechner installiert werden. Es ist kostenlos über gpg4win.de erhältlich. Dort findet man auch eine Anleitung, deswegen werde ich hier nur kurz das Prinzip von GPG erklären. Theoretisch würde ein gutes Passwort, das beide Kommunikationspartner kennen, zur verschlüsselten Kommunikation aus­reichen. Da jedoch auch zwei sich vollkommen unbekannten Menschen ein sicherer Datenaustausch ermöglicht wer­den soll, verwendet GPG ein asym­metrisches Verschlüsselungsverfahren. Das bedeutet, der Anwender erzeugt zwei Schlüssel, einen öffentlichen und einen privaten. Auf den privaten Schlüssel darf nur der Eigentümer Zugriff haben. Daher wird dieser in der Regel auch mit einem Passwort geschützt. Mit diesem können Daten entschlüsselt und signiert werden. Der öffentliche Schlüssel dient dazu, Daten zu verschlüsseln und signierte Daten zu überprüfen. Er muss jedem Kommunikationspartner zur Verfügung stehen, der diese beiden Aktionen durch­führen will, deshalb sollte er im Internet auf speziell dafür vorgesehenen Webseiten veröffentlicht

> z.B. keyserver.pgp.com

oder von Euch ander­wei­tig frei verbreitet werden. Die Daten können mit dem öffentlichen Schlüssel weder signiert noch entschlüsselt werden, daher ist seine Verbreitung auch mit keinem Sicherheits­risiko behaftet. Mit ein paar Mausklicks können dann Menschen, die sich noch nie gesehen haben, ab­hörsicher kommuni­zieren. Dazu müssen allerdings Versender und Empfänger ein E-Mail-Programm wie Thunderbird oder Outlook verwenden.

> Hier gibt es eine Liste von E-Mailprogrammen:

de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:E-Mail-Programm

Wer viel unterwegs ist und seine E-Mails oft via Webinterface auf verschiedenen Com­putern liest, kann sich auch die Por­table Edition von Thunder­bird und GPG

> portableapps.com/de/apps/internet/thunderbird_portable

> portableapps.com/node/11402

auf einen USB-Stick spielen und so von jedem Rechner aus verschlüsselt mailen. Auch bei E-Mail­programmen gilt na­türlich: SSL-Ver­schlüsselung einschalten! GPG eignet sich übrigens auch, um alle möglichen ge­speicherten Dateien für Unbefugte unzugänglich zu machen.

Nach den Abschnitten über Ver­schlüs­selung nun zur Anonymisierung. Euer Internetanbieter muss spätestens ab dem 1.1.2009 speichern, welche Seiten Ihr wann und wie lange im Netz besucht (Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung). Damit kann man ziemlich genaue Profile über Euch erstellen. Aber auch bei­spielsweise Onlineshops wissen aufgrund von Cookies (Eine Pro­fil­datei, die der Ar­chi­vierung von In­for­ma­tionen dient) immer, für welche Dinge Ihr Euch schon alles interessiert habt. Um dies zu ver­meiden, solltet ihr regelmäßig die Cookies auf Eurem Rechner löschen und TOR (The Onion Router) verwenden. TOR ist ein weltweites Netzwerk zur Ano­nymi­sierung und leitet Eure Internet­ver­bindung durch drei zufällig ausgewählte Computer irgendwo auf der Welt (Proxy-Verbindung). Erst ab dem dritten Com­puter wird dann eine Verbindung ins Internet erstellt. Einen guten Einstieg zu TOR bietet:

> www.torproject.org/documentation.html.de

Dort findet ihr auch Beschreibungen, wie man TOR installiert und wie Programme da­zu gebracht werden TOR zu benutzen. Aller­dings sollte erwähnt werden, dass TOR sehr langsam ist und einem dadurch den Spaß am sur­fen ver­derben kann. Hier muss man halt im­mer ab­wägen, was einem lieber ist: Ano­­nymi­tät oder Ge­schwin­digkeit. Man kann auch Fire­fox-Plug­ins installieren, mit denen man TOR recht ein­fach ein- bzw. aus­­schalten kann und so TOR nur für bestimmte Web­­sei­ten verwenden.

Auch zum Thema Chat will ich noch ein paar Zeilen verlieren. Instant Messenger wie ICQ oder auch Skype sind ja schon einige Jahre recht populär. Allerdings haben diese Dienste einige Nachteile. Der bedeutendste ist wahrscheinlich, dass die Betreiber den Inhalt kontrollieren können und sogar in ihren AGBs fest­schreiben, dass der Nutzer das Ur­heber­recht an den Betreiber abgibt. Doch es gibt eine freie und kostenlose Al­ter­native: Jabber! Jabber funktioniert ähnlich wie kommerzielle Konkurrenten. Man muss sich ein Pro­gramm herun­terladen

> de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Jabber-Client, oder wenn man noch andere Dienste nutzen möchte: de.wikipedia.org/wiki/Multi-Protokoll-Client

und kann sich dann bei einem beliebigen Server registrieren. Dort erhält man eine Jabber Identifier (JID), die einer E-Mail-Adresse ähnelt und sich auch so verhält. Anschließend können beliebig viele Kontakte hinzugefügt werden. Jabber bietet einige Vorteile gegenüber den eta­blier­ten Anbietern: Sicherheits­tech­nisch sind die Möglichkeiten einer Ver­schlüs­selung mit GPG oder OTR (Off-the-Record, eine im Gegensatz zu GPG später nicht mehr rekonstruierbare Ver­schlüs­selung) zu erwähnen. Ebenfalls kann die Ver­bindung zum Ser­ver mit dem oben schon er­wähnten SSL verschlüsselt werden. Da die gesamte Netzarchitektur von Jabber dezentral funktioniert, ist auch eine Überwachung durch eine Firma oder den Staat nicht ohne weiteres möglich. Der Programm­code (OpenSource) der meisten Jabber-Programme ist auch offen und für jeder­mann einlesbar, es ist also davon aus­zugehen, dass im Gegensatz zu Skype oder ICQ keine Hintertürchen extra ein­programmiert wurden. Probiert es einfach einmal aus und nervt Eure Freunde so lange, bis sie auch auf das wesentlich sichere Jabber umsteigen.

Soweit erst mal mein kleiner Exkurs über das Internet und wie man seine Daten dort am besten schützt. Falls ihr euch etwas intensiver mit dem Thema be­schäftigen wollt, findet ihr unter

> wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Sichere_Kommunikation

noch eine sehr gut kommentierte Link­sammlung zu dem Thema. Ich hoffe, die Zeit, die ich an dem Artikel gearbeitet habe, war nicht umsonst und der ein oder andere Leser bzw. Leserin befolgt meine Tipps. Tschau …

(peggy)

Peter Ullrich: „Begrenzter Universalismus“

Das Thema Israel polarisiert die Linke. Wenn es um den Nahostkonflikt geht, sind viele nur zu rasch dabei, den is­rae­li­schen Staat entweder in Grund und Bo­­den zu verdammen oder sich be­dingungs­los damit zu solidarisieren. An­ge­­sichts dessen ist es durchaus sym­pa­thisch, dass sich der Soziologe Peter Ullrich nicht in die­se fest­gefahrenen Front­ver­läufe ein­reihen will, sondern am Marxschen ka­te­go­­ri­schen Imperativ fest­hält, dass das „Wohler­gehen jedes Ein­zel­nen die Voraus­setzung für das Wohl­er­gehen aller“ zu sein habe. In seiner kürz­lich erschienenen Broschüre „Be­grenz­ter Universalismus“ un­ter­sucht Ullrich, wie sich das Verhältnis der so­zia­lis­tischen oder kommunistischen Ar­­bei­ter_innen-Be­wegung zum Judentum und zu Israel seit ihren Anfängen gestaltet hat.

Das Bild, das sich dabei ergibt, ist wi­dersprüchlich. Im Frühsozialismus z.B. von Proudhon waren viele antisemitische Ele­mente enthalten – den üblichen Ste­reotypen entsprechend wurden Juden mit Reich­tum und Wucher in Verbindung ge­bracht und als „Schmarotzer“ be­trach­tet. Ähnliche Äußerungen lassen sich auch bei Karl Marx (der selbst aus einer jüdischen Familie stammte) und Michail Bakunin finden. Zwar setzte in der Arbeiter_innen-Bewegung zum Ende des 19. Jahrhunderts hin eine stärkere kritische Auseinan­dersetzung mit dem Antisemitismus ein, dieser wurde aber nach wie vor nur als untergeordnetes Problem wahr­ge­nom­men, das sich im Zuge des unaufhalt­samen Fortschritts der Geschichte schon von selbst erledigen würde.

Auch das Verhältnis zum Zionismus war ambivalent. Zum einen entstanden am Anfang des 20. Jahrhunderts zionistische Organisationen, die versuchten, das Projekt der nationalen Selbstbestimmung mit sozialistischen Ideen zu verbinden. Auch in sozialdemokratischen Kreisen stand man dem Zionismus meist positiv gegenüber. Dagegen verurteilte u.a. Lenin zionistische Bestrebungen und die Bildung eigener jüdischer Organisationen, da er dies als eine Abkehr vom Klassenkampf sah, die die Einigkeit des Proletariats untergrub. Dieser Antizionismus der Bolschewiki nahm unter Stalin weit be­droh­lichere For­men an. So wur­den beim so genannten „Ärzte-Komplott“ von 1953 einige Ärzte jü­discher Abstammung beschuldigt, sow­jetische Führer ermordet oder deren Ermordung geplant zu haben – sie wurden schließlich hingerichtet. Der Anti­zionismus wurde hier zum offen anti­semitischen Verschwörungsglauben. Ähnlich der Politik der Sowjetunion, die auch nach der Stalin-Ära ihre anti­zio­nis­tische Ausrichtung beibehielt, gestaltete sich die Politik der DDR.

Mit einer Betrachtung der Trotzkisten so­wie der 1968 entstehenden „Neuen Linken“ und deren (eher ablehnendem) Ver­hältnis zu Israel endet die Broschüre. Ins­gesamt bietet Ullrich einen guten Ab­riss der geschichtlichen Entwicklung. Dass er sich dabei weitgehend auf die (staats)­sozialistische Parteilinke be­schränkt, ist sicher auch dem Umstand geschuldet, dass deren Geschichte weit besser erforscht und dokumentiert ist. Dennoch wäre es interessant gewesen, auch die anar­chistische Linke einzube­ziehen. Obwohl es schön wäre zu glauben, in der anarchis­tischen Bewegung hätte Anti­semi­tis­mus keine Rolle gespielt, wäre hier eine nähere Untersuchung sicherlich auf­schluss­reich.

(justus)

„Karikaturenstreit“

Liebe FA!- Redax,

mit großer Freude schlug ich wieder eure Zeitung (oder besser Ma­gazin?) auf, um mir meine Ladung sympathischen Jour­nalismus abzuholen. Und in der Tat begann ich sehr inte­ressiert zu schmökern. Wie immer sind so einige Artikel zu fin­den, die sowohl Regionales wie Überregionales zur Sprache brin­gen, was sonst woanders nicht mal gedacht wird. Selbst den mittlerweile stärkeren Sarkasmus bei bestimmten Themen emp­fand ich als erfrischend, wenn gleich es z.B. beim Thema Nazis und Antifaschismus mit ein wenig mehr Alternativen ge­spickt sein könnte. Also alles in allem eigentlich die Daumen hoch.

Umso negativer überrascht war ich, als dann die Seite 24 von mir aufgeschlagen wurde und ich mich ernsthaft fragen muss­te, wie umnachtet die Leute vom Layout wohl gewesen sein muss­ten, ein so plattes, klischeebehaftetes Karikaturen­en­semble auszuwählen. Gerade eine Zeitung mit eurem Weitblick und Tiefgang sollte sich davor hüten, solch stumpfe, mit ne­ga­tiven Assoziationen behaftete Karikaturen zu verwenden. Um es kurz zu sagen, der dicke, fette Kapitalist mit Zylinder und Zigarre mit seinen Geldsäckelchen auf dem Fuhrwagen ist ein weit verbreitetes Ab­ziehbildchen einer verkürzten Kritik des Finanz­kapitalismus, das raffende Kapital par excellence! Warum macht ihr euch so leicht an­greifbar mit Bildern, die zu einfach bestimmte Assozia­tionen wecken können? Selbst in Reform­ge­werk­schafts­kreisen wie IGM und ver.di wird nach den Heu­schrecken-Karikatu­ren kriti­scher damit um­gegangen! Ich bin mir sicher, dass das nicht im Interesse eurer Zeitung war und hoffe, dass ihr das nächste Mal nicht mehr so un­glücklich in Fett­näpfchen treten werdet.

Mit schwarz-roten Grüßen,

euer Dickerchen aus Berlin

Hallo,

und vielen Dank für Deinen Leserbrief. Es stimmt, die Kari­katuren sind wirklich platt und klischeehaft. Und sicher ist ei­ne personalisierte Kapitalismuskritik, wie man sie darin se­hen könnte, problematisch. Nur lassen Bilder generell viele Les­arten zu – für welche mensch sich entscheidet, hängt vor allem vom Kontext ab. So ist im FA! #28 auch eine der von Dir erwähnten „Heuschrecken-Karikaturen“ zu finden – als Teil eines Artikels, der eben solche „Kapitalismuskritik“ kriti­siert. Ebenso wird in dem Artikel, zu dem die von Dir be­mängelte Karikatur gehörte, weder den raffgierigen Ka­pitalisten die Schuld am Elend der „Entwicklungsländer“ ge­ge­ben, noch werden antiamerikanische oder sonstige Ressen­timents bedient. Das macht das Bild nicht besser, schränkt aber den Interpretations-Spielraum erheblich ein.

Auch der Vergleich mit den „Heuschrecken-Karikaturen“ hinkt: Zwar arbeiten beide Bilder mit Stereotypen, es gibt aber große Unterschiede. Zunächst einmal fin­det bei den „Heuschrecken-Karikaturen“ eine Ent­mensch­lichung statt. Dort wird der „Kapitalist“ als Insekt dargestellt, bei der anderen Kari­katur als Mensch (wenn statt eines hungernden Afrikaners ein Pony den Wagen zie­hen würde, würde er sogar sympathisch wirken). Zwei­tens trägt die „Heuschrecke“ einen Zylinder in den Farben der ame­rikanischen Fahne, wird also als „fremd“ gekennzeichnet, als von au­ßen kommende Bedrohung. Und drittens gibt es eine klare Tren­nung von „raffendem“ und „schaffendem“ Kapital: Der „Blutsauger“ bohrt seinen Saugrüssel in einen Fabrikschornstein – dem „pro­duktiven“ deutschen Kapital wird das ausländische, „parasitäre“ Ka­pital entgegengestellt. Diese Trennung (deutsch/amerikanisch, pro­duktiv/ausbeutend) lässt sich bei dem anderen Bild nicht finden.

Dennoch bleibt es natürlich einfallslos und klischeehaft. Das Haupt­pro­­blem dürfte aber in der unterschiedlichen Perspektive liegen: Wir ha­­ben den Text lang und breit besprochen und das Bild von diesem her interpretiert, während für dich als Leser natürlich die Bilder zuerst ins Auge stechen. Es ist eben auch so, dass die Produktion des Feierabend! immer wieder ein langer, anstrengender Prozess ist. Da fehlt oft die Kraft, nach den Texten auch noch die Bilder bis ins De­­tail zu diskutieren. Umnachtet waren wir also nicht – eher übernächtigt.

Auf jeden Fall freuen wir uns, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, Deine Kritik zu formulieren, und hoffen, dass Du auch in Zukunft unser Heft aufmerksam liest und bei Bedarf Kontakt zu uns aufnimmst, um uns Deine Meinung mitzuteilen.

Libertäre Grüße zurück!

Die FA!-Redaktion

Taler, Taler, Du mußt wandern…

…von der einen Hand zur andern. Warum die Banken überschuldet sind

Wer nicht völlig medienabstinent lebt, hat es längst er­kannt: Die Weltwirtschaft be­­findet sich in einer Krise, welche vom Aus­maß die New-Economy-Blase weit über­steigt und von selbsternannten Ex­perten inzwischen häufiger mit dem „Schwarzen Freitag“ von 1929 verglichen wird. Es ist längst nicht absehbar, wie lan­ge noch Betriebe verramscht, Arbeits­kräfte „weg­rationalisiert“ und von den National­regierungen Konjunktur­förder­programme ini­tiiert werden müssen, ehe ein Ende der Krise absehbar wird. Solche Spekulations­blasen, die im globalisierten Finanzmarkt­kapitalismus, wo ein Räd­chen ins andere greift, von Zeit zu Zeit unvermeidlich sind, offenbaren aber auch Handlungs­mög­lichkeiten, die zur Über­windung des Systems beitragen können. Aus Platzgrün­den kann hier leider nicht genauer auf den Wandel der Welt­wirtschaft oder den Fetischcharakter des Kapitals einge­gangen werden, vielmehr präsentiere ich hier einen Über­blick über die Geschehnisse des ver­gangenen Jahres, für Menschen, aus revolutionärer Weitsicht oder trotziger Existenzeuphorie keine Wirtschaftsnachrichten mehr konsumieren

Der Faktor „Vertrauen“

Das gab es in Europa seit den 30er Jahren nicht mehr: Tausende britische Klein­sparerInnen standen im September 2007 tage­lang vor Filialen der Bank Northern Rock an, in der Absicht, ihr Geld vor der sich abzeichnenden Pleite des klammen Kre­ditinstituts zu retten (sogenannter „bank-run“). Dabei waren ihre Spar­ein­lagen angeblich gar nicht ge­fährdet, denn per Gesetz sind die Banken ver­pflichtet, Rücklagen (in Form eines Ein­lagen­sicherungsfonds) in einer Höhe zu bilden, welche die Sicherheit sämtlicher Spar­buchguthaben auch im schlimmsten Falle gewährleistet. Die vielen kleinen Ar­beiter_innen haben Northern Rock den Todesstoß versetzt, weil der Hypotheken­fi­nan­zierer nach Medienberichten in Zah­lungs­schwierig­keiten steckte. Daran waren nicht einmal in erster Linie Manage­mentfehler schuld, sondern vor allem das Miss­trau­en der anderen Banken, die aus Mangel an eigener Liquidität keine Kre­dite an Hypothekenbanken mehr verge­ben wollten und deshalb den Geldhahn ab­drehten. Dieses Beispiel zeigt exem­pla­risch, wie der Kapitalismus Rendite schafft: Geld, das zu Hause im Spar­strumpf liegt, ver­mehrt sich nicht, es muss da­her ständig von einer Hand zur nächs­ten gereicht werden. Kreditinstitute leihen sich enorme Summen voneinander, in der Hoff­nung, noch einen Dümmeren zu fin­den, dem sie zu einem noch höheren Zins­satz das Geld weiter­borgen können. Weil aus Profitgier diese Summen das Eigenka­pital der Banken in der Regel um ein Viel­faches übersteigen, ist so der Kreislauf schnell durchbrochen. An irgendeiner Stelle entsteht plötzlich Zahlungsunfähig­keit und durch das Miss­trauen der Anderen hortet jeder im großen Maßstab Geld. Dies ist bei allen ins Trudeln geratenen Kreditinstituten des letzten Jahr­­­es der Fall gewesen – einer langen Euphorie­phase folgte das böse Erwachen.

Der Auslöser: Vom eigenen Wachstum berauscht

Die Quelle des letzten Erdrutsches ist wie schon so oft in den USA zu verorten und machte sich zuerst darin bemerkbar, dass viele ein­kommensschwache Hypothek­en­zahler in den Vereinigten Staaten ihre Schulden nicht mehr begleichen konnten oder woll­ten, weil die Grundstückspreise (und da­mit auch die Hypothekenraten) kon­ti­nu­ierlich stiegen sowie die Ein­kommen (v.a. in­fla­­tionsbedingt) sanken. Das Wachs­tum der Profite hatten die Banken und die Zwischenhändler nämlich dadurch noch zu verstärken versucht, indem sie mit durch­trie­­be­nem Eifer massenhaft Kredit­karten und Hypo­theken­kredite an die Bürger_innen brachten, weil diese nur zu gerne an das Versprechen vom ewig anhaltenden Wachstum glauben wollten. Manche Institute hatten sich darauf spezialisiert, Kredite an Kun­den mit geringer Zah­lungs­fähigkeit zu ver­leihen, zu enormen und zugleich variablen (d.h. risiko­abhängigen) Zinsen, häufig ohne jegliche Prüfung wie vertrauens­würdig die Kredit­nehmer sind. Oft konn­ten diese aber nicht einmal die zweite Ra­te zah­len. Das ging einige Zeit gut, weil die Wirt­schaft wuchs, der Leitzins niedrig war und die Immo­bilienpreise stiegen. Die Hypo­thek schien auf dem Papier durch den errech­net­en Wert der Immobilie ge­deckt, die Kredit­geber konnten also damit rechnen, dass im Fall einer Insolvenz des Schuldners zumindest kein Verlust ent­stünde. Zu­nächst gab es zwar nur wenige In­solvenzen, aber das Risiko für die Ban­ken erhöhte sich dadurch ständig. Also wurden die Zinsen auch für die übrigen Hypo­thekenzahler er­höht. Darauf jedoch folgte eine Lawine von Zahlungs­un­fähigkeiten, Zwangsvoll­streckungen und Kauf­kraft­ver­lusten – die Grenze war überschritten. Als die Klein- und Mittelverdiener dann reihenweise über­schuldet waren, ordneten die Gläu­bi­ger wegen der sin­ken­den Grund­stückspreise – was Zwangs­versteige­rungen unrentabel machte – die Schuldbe­tei­li­gun­gen vielfach neu und verteilten sie auf verschiedene Fonds, die von Rating­agen­turen je nach Risiko mit bestenfalls ima­gi­nären Real­werten ge­schätzt wurden. Die Fonds, in denen solche höchst riskanten Immo­bilienspeku­lationen zu­sammen­gefasst sind, wurden munter weiter­verschachert und die eigene Sta­bilität dabei zu hoch bewertet, weil die jeweiligen Be­tei­ligungen in hohem Maße als sicher betrachtet und daher in den Quartals­bilanzen viel zu niedrige Verluste abge­schrie­ben wurden. Der IWF (Inter­nat­io­nal­er Währungs­fonds) schätzte die weltweiten Ab­schreibungen der Finanzins­titute allein bis April 2008 auf 603 Milliarden Euro. Eine der Folge davon ist zum Beispiel, dass derzeit häufig unklar ist, wie mit den Grund­stücken wei­ter verfahren wird, weil die Besitz­ver­hältnisse so weit gestreut sind. Es liegt nun in der „Natur der Sache“, dass auch euro­päische und deutsche Finanzins­titute gierig genug waren, in den ver­lock­enden US-Immo­bilienmarkt zu investieren. In kurzer Folge ge­rieten deshalb hierzulande unter anderem die IKB Deutsche Industrie­bank und die Sachsen LB in Zahl­ungs­schwie­rigkeiten, die Deutsche Bank, Bayern LB, West LB und un­zählige andere wiesen Verluste in Milliardenhöhe aus, zum Teil jetzt schon das vierte Quartal in Folge. In Spanien et­wa sind die Auswirkungen noch größer, weil sich der inländische Immo­bi­lien­markt als noch größere Blase erwiesen hat: mit gut 18 Prozent Anteil am BIP war der Bau­sektor wichtiger für die Konjunktur als die In­dustrie (13 Prozent). Wegen der güns­tigen Zinsen wurde hier in den letzten zehn Jahren mehr gebaut als in Doitsch­land, Frank­reich und Italien zusammen. Das Land ist stark verschuldet und weist der­zeit ein Handelsbilanzdefizit von rund zehn Prozent aus, Inflation und Arbeits­lo­sigkeit sind auf Rekordhoch.

Abhilfe?

Sobald eines der Kreditinstitute zu stark ins Trudeln geriet, war für die Reg­ierungen klar, dass hier die Steuerzahler einspringen müssen und mittels Sofor­t­hilfe der Euro­pä­isch­en Zentralbank (EZB) die Unter­nehmen zu retten hätten. In den USA übernahm diese Aufgabe die Federal Reserve Bank (FED), welche so viel neues Geld verteilt hat, dass von einer haus­gemachten Inflation gesprochen werden muss. Dieser Umstand entlarvt die un­seri­öse Konstruktion des „Finanz­markt­kapitalismus“, der im Prinzip genauso wie ein Kettenbrief/Pyramiden­spiel funk­ti­oniert. Irgendwann ist der Zeitpunkt er­reicht, wo sich die Summen, die zu steigenden Zinssätzen weiter­verliehen werden, eben nicht mehr steigern lassen und das Platzen der Spekulations­blase unvermeidlich wird. Es wird ruckartig weniger investiert, was ein Stagnieren oder gar Schrumpfen der Gesamtwirtschaft zur Fol­ge hat, die Arbeitslosigkeit wächst, die Kauf­kraft sinkt und die Wirtschaft schrumpft weiter. Die Herangehensweise in den USA unterscheidet sich jedoch von derjenigen der EZB: Die FED hat das Zinsniveau gesenkt, um den Banken zu helfen, sich aus dem Dilemma raus­zukaufen, das Außen­handelsbilanzdefizit niedriger erscheinen zu lassen und die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken, nimmt dabei aber Hyperinflation und Überschuldung in Kauf. Mensch befindet sich also im Ausverkauf, alles wird ver­ramscht, damit wenigstens der Geldfluss nicht zu sehr ins Stottern gerät. Die EZB sah sich seit ihrer Gründung 1998 vor allem der Ein­dämmung der Inflation verpflichtet und erhöhte daher die Zinsen, was die Kon­junktur abwürgt und die Menschen finan­z­iell immer schlechter dastehen lässt. Dafür kann die Liquiditätskrise nicht mehr so leicht auf andere Branchen übergreifen. Dem Aktienmarkt hat das freilich nicht geholfen, so fiel etwa der DAX, der im Juni 2007 noch ein Allzeithoch von 8.100 Punkten erreicht hatte, innerhalb von nur einem Jahr auf knapp über 6.000 Punkte. Anders ausgedrückt, die 30 wichtigsten deutschen Aktien­unter­nehmen haben in einem Jahr ein Viertel ihres Wertes verloren.

Das zeigt überhaupt das Dilemma der angeblichen „Führungsfiguren“ weltweit auf: In einem System der freien Markt­wirt­schaft ist der politische Einfluss auf die Wirtschaftsentwicklung marginal, eigent­lich kaum messbar. Präsident_innen können jedoch mit Hilfe ihrer Verlautbarungen das Konsumverhalten der Bevölkerung be­einflussen, indem sie Vertrauen in die Zukunft des eigenen Standortes erzeugen. Das erscheint ihnen sinnvoller, als den von Arbeitsplatzverlust, Lohnkürzungen oder Zwangsversteigerung betroffenen Men­schen finanzielle Linderung zu verschaffen und so die Kaufkraft der breiten Be­völkerung zu stärken. Und wie die aktuelle Krise wieder einmal beweist, erreichen die staatlichen Hilfen nur jene, die zuvor völlig verblendet Unsummen (die ihnen nicht einmal gehörten) in hoch­spekula­tiven Investments verzockt haben. Mitt­ler­weile rechnen sogar hochrangige EZB-Vertreter damit, dass das Schrumpfen der Wirtschaft in Europa bis Mitte 2009 anhalten wird. Weil es um die Volks­wirtschaften in den USA und Japan noch schlimmer bestellt ist, wird auch der Exportweltmeister Doit­schland die Folgen noch viel stärker als bisher zu spüren bekommen.

Ankämpfen!

Wer nun denkt, mit der Einführung einer Kapitalertragssteuer für Risikogeschäfte wie der Tobin-Steuer, wie es vor allem von attac beworben wird, könnte das Problem eliminiert werden, glaubt sicher auch, dass das Verbot von Alcopops für Minder­jährige verhindert, dass Jugendliche Alkohol trinken. Zum einen würden von der Tobinsteuer nur Devisenspekulationen begrenzt, die aber ohnehin nur einen sehr geringen Teil der Gesamtmenge umfassen. Damit würde zwar Entwicklungsländern enorm geholfen, für die momentan vor­liegende Situation ist sie aber ohne Bedeutung, da sich die Blase innerhalb der jeweiligen Volxwirtschaften entwickelt hat. Der Zeitraum zwischen zwei Spe­ku­la­tions­blasen würde zwar größer, diese aber unvermeidlich immer wieder platzen und weiterhin Steuereinnahmen zur Sanierung der Großverdiener miss­braucht. Wie aber die britischen Klein­sparer_innen bewiesen haben, bildet das Sparvermögen der Geringverdiener den Grundstock für die Spekulationsgeschäfte der Finanzinstitute. Weil es im höchsten Maße un­wahr­scheinlich ist, dass Aktien­spekulationen, die ja im Grunde nichts anderes als Wetten auf die Entwick­lungs­chancen eines Unter­nehmens darstellen, in absehbarer Zukunft abgeschafft werden und so der Huldigung des Mammon ein Riegel vorgeschoben wird, sind die Alternativen für ethisch saubere Geld­anlagen äußerst begrenzt. Hier bieten sich folgende Möglichkeiten an: Zuerst einmal der altbackene, heimische Sparstrumpf, mit den bekannten Vor- und Nachteilen. Zweitens eingeschränkte, „moralisch saubere“ Investitionen, wie es inzwi­­schen häufig auch unter dem Stich­wort „islamic banking“ angeboten wird. Dabei ist allerdings zu beachten, dass auch die jeweiligen ethischen Standards durch viele juristische Kniffe unterlaufen werden und ebenfalls in Investmentfonds angelegt wird. Daher lautet mein Rat an die Leser: Die finanziellen Mittel, welche nicht zur unmittelbaren Bewältigung des Alltags benötigt werden, in alternative Projekte zu investieren, welche sich der Rettung der Um­welt, einem breit gefächerten Kultur­angebot und vor allem der Bildung sozial Be­nachteiligter verschrieben haben. Auf dass in Zukunft mehr Menschen erkennen, was schief läuft und was getan werden muss!

(bonz)

Alles Pop oder was?

Play

„Pop“ oder „Popkultur“ sind allgegen­wärtig und wie immer, wenn jeder ein Wört­chen mitreden will, weiß am Ende kei­­ner mehr genau, worum es geht. Da wird einmal von „Pop“ als Musikstil ge­re­det, dessen populärer Charakter von ei­ni­gen wesentlichen Elementen abhängt: ein­gängige Melodie, saubere Produktion, ein bestimmter Aufbau (Strophe, Refrain, Stro­phe, Refrain…).

Zum anderen gibt es Pop als „Popkultur“. Die lässt sich zum einen gegen die „Hoch­kultur“ abgrenzen: Popkultur erhebt nicht den Anspruch, Kunst zu sein, sie be­­ruht auf industrieller Massenproduk­tion und soll entsprechend massenhaft kon­­sumiert wer­den können. Popkultur wird auch als „Jugendkultur“ verstanden, als expressive All­tagskultur verschiedener Grup­­pen, die sich durch bestimmte Codes voneinander ab­grenzen. Diese Codes umfassen Musik und Kleidung, Em­bleme ebenso wie be­stimmte Wertvor­stel­lun­gen. In der Kul­tur­soziologie wird dies auch als Bricolage be­zeich­net: Vorge­fundene Bruchstücke der Kul­­tur werden an­geeignet und neu zu­sam­men­gefügt – so etwa Iro­ke­senfrisuren und Sicher­heits­na­deln im Punk oder die Klei­dung der briti­schen wor­king class durch die Skinheads Ende der 60er. Die so ent­stehen­den Codes mar­kieren auch einen ge­mein­­sa­men Lebens­stil. Subkultu­ren sind bei ih­rer Entstehung an einen be­stimmten so­­zia­­len Kontext gebunden. So markiert die An­­eignung der Kleidung der britischen Ar­­beiterklasse durch die Skin­heads eine Ver­­bundenheit zu diesem Mil­ieu, ebenso wie z.B. die Entwicklung des Reggae wesentlich von der damit verbundenen Party- und DJ-Kultur der jamaikanischen Soundsystems geprägt war.

Auch gegen diese Subkulturen lässt sich die Popkultur abgrenzen. Die Grenzen sind hier fließend, denn zugleich erhält sie von dort neue Impulse. Zu „Pop“ wer­den die Sub­kulturen, indem sie von ihrem ur­­sprüng­lichen Kontext gelöst und einem Mas­sen­publikum zugänglich gemacht wer­­­den. Die Triebkraft dabei ist der Markt, der die Subkulturen den Bedin­gun­­gen der Mas­sen­produktion unterwirft (wo­­bei hier nicht der Mythos einer „ver­lorenen ur­sprüng­lichen Unschuld“ be­­dient werden soll).

Dies setzt einen widersprüchlichen Pro­zess in Gang: Zwar werden die „Kultur­güter“ der jeweiligen Subkultur zu Massen­produkten, sie bewahren aber einen Teil ihrer Funktion der Abgrenzung nach außen. Dies entspricht einer all­ge­mei­nen Tendenz der Marktwirt­schaft, zum einen Kaufanreize durch eine be­haup­tete „Exklusivität“ des jeweiligen Pro­­duktes zu schaffen, zum andern aber das Produkt möglichst oft verkaufen zu wol­len, wodurch eben diese Exklusivität wie­­der untergraben wird. Dies führt zu ei­ner ständigen Aus­differenzierung des gesam­ten kul­­turellen Feldes.

Rewind

Da die Popkultur so allgegenwärtig ist, kam auch die Linke nicht um die Frage he­­rum, was denn davon zu halten sei. Die Traditions­marxisten, für die die Ökono­mie das A und O war, konnten es sich ein­­fach machen – sie interessierten sich eh nicht für den kulturellen „Überbau“. Falls doch, wurde die Popkultur nur als Aus­­druck bürgerlicher Ideologie gesehen, als Mittel, um das Proletariat zu manipu­lie­ren und ruhig zu stellen. Dieser Sicht liegt freilich nicht nur ein verkürztes Ver­­ständnis von Ideologie zugrunde, wo­nach alle kulturellen Erscheinungen sich un­­mittelbar auf ökonomische Interessen zu­­rückführen lassen. Der Begriff der „Ma­ni­pulation“ unterstellt auch ein weitge­hend passives Publikum, das alles, was ihm angeboten wird, widerspruchslos schluckt.

Die Ende der 60er entstehende Neue Lin­ke dagegen erhielt ihre besondere Form ge­rade durch die Verbindung von Protest­be­­wegung und Popkultur (sie­he auch hier). Zwei Strategien der po­litischen Praxis auf dem Feld der Kultur bil­deten sich dabei heraus: Gegenkultur und Subversion. Eigene Parallel­strukturen sollten aufge­baut und dann von diesen aus das „Es­tablishment“ unter­wan­dert werden. Auf brei­terer Basis wurden die­se Strategien aber erst ab Ende der 70er an­gewendet. Wäh­rend vorher nur ein paar Bands wie Ton, Steine, Scherben ihre Platten selbst ver­öffentlichten, wurde das DIY-(Do-It- Yourself-)Modell mit dem Punk zu einer all­gemeinen Praxis (siehe hier).

Mit dem Anfang der 80er in Groß­bri­tan­nien aufkommenden „New Pop“, des­sen Pro­tagonist_innen zu einem guten Teil durch den Punk sozialisiert worden wa­ren, nahm auch die geplante subversive Un­ter­wanderung des Mainstreams kon­kre­­te­re Formen an. Vor allem die herge­brach­­­ten Geschlechterrollen wurden in Fra­­­ge gestellt. Zu keiner Zeit hatten so vie­le offen homosexuelle Künstler_innen im Popbusiness Erfolge gefeiert – seien es nun die Village People (die sich musika­lisch auf die schon in ihren Anfängen stark von Homosexuellen geprägte Dis­coszene be­­zogen), Frankie Goes To Holly­wood, Bronski Beat oder die Pet Shop Boys. Und auch Heterobands wie Duran Duran sa­hen mit hochtoupierten Haaren und Make-up reichlich feminin aus. Auf der an­­deren Seite standen Künstlerinnen wie Grace Jones mit ihrer androgynen Aus­strah­lung, und Madonna. Der „neue Pop“ war auch eine Gegenbewegung zum Punk, dem aggressiven, mackerhaften Auf­­­treten der Punks wurde ein sauberes, „wei­­ches“ Image entgegengestellt, der be­haup­teten Authentizität des Rock ein be­wusstes Spiel mit Image und Selbst­sti­lisierung.

Vor diesem Hintergrund von Punk und neu­em Pop entstand in Deutsch­land eine Pop­linke, die diese Vorgänge journalis­tisch begleitete. Mit theoreti­schen Be­zügen zu Poststruktura­listen wie Foucault, Baudrillard und Derrida wurde versucht, in den Popdis­kurs zu intervenie­ren. Pop wur­de als Mit­tel begriffen, um in die Ge­sell­schaft hineinzuwirken, In­halte zu trans­portie­ren, wobei gerade der Wa­ren­charakter von Pop als Vorteil angesehen wurde, da über diesen ein brei­tes Publi­kum erreicht werden konnte.

Stop

Heute lässt sich die Linke nicht mehr so gern auf die Popkultur ein. Die Pop­linke ist zum Großteil den Bach runter ge­gangen, das einstige Zentralorgan Spex ver­liert immer mehr Profil, ehemalige Protagonisten suchen sich andere Betäti­gungs­felder. Auch hier in Leipzig lässt sich diese Distanzierung beo­bachten.

„Das Terrain, in dem wir als Conne Island ste­hen, ist verloren, das wissen wir selber“, lautete es etwa im Jahre 2003 vom CI-Plenum (1). Das Zitat stammt aus der Aus­einandersetzung um die Band Mia, die kurz zuvor mit „Was es ist“ eine Loblied auf Deutschland verfasst hatte. Der Auftritt im Conne Island wurde folgerich­tig abgesagt. Aber was ist gemeint, wenn es heißt, man hätte „das Terrain ver­loren?“ Warum wundert man sich darüber, wenn sich falsches Bewusstsein auch im Pop Ge­hör verschafft? Scheinbar hat mensch tat­säch­lich mal an die grenz­über­schreiten­de, in­ternationalistische Di­mension von Pop­mu­sik geglaubt.

Mit der ist es momentan tatsächlich nicht weit her. In Zeiten sinkender Verkäufe be­dient die Musikindustrie lieber ein fest um­rissenes Marktsegment und liefert den na­iven Mittelstandskids etwas, womit sie sich identifizieren können: deutsche Wert­arbeit. Dabei ist es durchaus nicht so, dass der internationalistische Charakter des Pop reine Illusion wäre. Gerade ihre Wa­ren­förmigkeit verleiht der Popkultur einen uni­versellen Charakter – sie soll sich ver­kaufen, und zwar an möglichst viele Men­schen. Aber auch dies wird dem Pop zum Vor­wurf gemacht – meist mit Rück­griff auf Adornos „Kul­tur­industrie“ – Ka­pi­tel in der „Dialek­tik der Auf­klärung“. Popkultur bleibe letztlich in der Wa­ren­form gefan­gen, die alle noch so kri­tischen Inhalte ihrer Substanz beraube.

Das mag so sein. Nur: Warum sollen, wenn sich Pop wirk­lich restlos auf die Warenform re­du­zieren ließe, nicht auch Mia im Conne Island spielen? Warum nicht der Aggro-Berlin-Knallkopf Bushido oder gar die Naziband Landser? Genauer: Wenn die Kulturindustrie kritische, eman­zi­pa­to­rische Inhalte zur beliebig aus­tausch­­baren Chiffre macht, warum gilt das nicht auch für andere Inhalte, also etwa den homo­phoben, sexistischen und sons­tigen Quark, den Bushido abson­dert?

Man kommt also nicht um die Einsicht he­rum, dass es – bei aller Gleichheit in der Wa­renform – im Pop dennoch inhaltli­che Un­terschiede gibt und dass diese eine Rol­le spie­len. Es mag der Plattenfirma egal sein, ob nun Bushido auf Platz 1 der Hit­pa­rade steht oder eine feministische Band wie Le Tigre. Das heißt nicht, dass man das Feld der Popkultur umstandslos dem „Geg­ner“ überlassen sollte. Natürlich ist „Pop“ genauso Teil des kapitalistischen Sys­­tems wie die restliche Ge­sell­schaft auch. Aber gerade das ist ein Ar­gu­ment da­für, das Projekt „Pop“ nicht vor­eilig über Bord zu werfen: Wenn es oh­nehin kein „Außen“ gibt, keinen Bereich der Ge­sell­schaft, der nicht der kapitalis­tischen Lo­gik un­terworfen wäre, dann muss man zur Überwindung der herr­schen­den Zu­stände eben auf das zurück­grei­fen, was die­se Ge­sellschaft anbietet und versuchen, es im ei­genen Sinne zu nutzen.

Dabei muss die ökonomische Basis der Popkultur freilich mitberücksich­tigt wer­den. Das Agieren auf der Dis­kurs­ebe­ne macht nur dann Sinn, wenn es da­­rauf ab­zielt, von dieser Ebene wieder run­ter­zu­kommen, materielle Verände­run­­gen zu er­rei­chen. Alles symbolische Da­ge­gen­sein hat sich letztlich an der Praxis zu be­weisen. Hier liegen auch die Grün­­­de für die Krise der „Poplinken“. Man hat sich in einer men­talen und wirt­schaft­lichen Nische ge­mütlich einge­rich­tet – ein Hinterfragen der eigenen Position ist auch ein ökonomi­sches Risiko. Der Rück­­griff auf kritische The­orie zielt dabei nicht mehr auf Ver­änderung ab, sondern wird zum Abgren­zungs­merkmal: „Wir“ ge­gen die böse Welt da draußen (als würde die sich so einfach aussperren lassen). Künstler­_innen, Jour­nalist_innen und Publikum bestätigen sich dabei wechselsei­tig in ihrer Position.

Fast Forward

Auch beim Pop gilt, dass Pauschalurteile meist am Kern des Problems vorbeigehen. Dass Popkultur „an sich“ emanzipatorisch sei, kann nur glauben, wer die Augen hart­näc­kig vor der Realität verschließt – Pop als total von der Kulturindustrie ver­ein­nahmt zu verwerfen, ist das­ selbe in Grün. Im beiden Fällen er­übrigt sich eigenes Handeln, ent­we­der, weil das „Gute“ ohnehin siegen wird oder weil es eh schon verloren hat. Beides ist Blödsinn: Zu­min­dest von den In­halten her, ist Pop nur das, was mensch draus macht.

Als Mittel zum Beispiel gegen sexistische und rassistische Stereotype hat sich die Pop­­­kultur schon als nützlich erwiesen – ge­rade ihrer „Künstlichkeit“ und man­geln­den „Authentizität“ wegen, als ein Feld, wo Menschen sich bis zu ei­nem ge­wis­sen Grad selbst aussuchen kön­nen, wer oder was sie sein wollen. Die Ein­­sicht, dass Iden­tität nicht „angeboren“, son­dern Re­sul­tat eigener Entscheidung ist, dass mensch sich sein „Selbst“ durch be­wusste Tä­­tigkeit erarbeitet, entzieht star­ren Rollen­zuschreibungen den Boden.

Das Problem dabei ist, dass solche Zu­schrei­­bungen nicht nur diskursiv erzeugt wer­­den – sie sind auch von materiellen öko­nomischen und politischen Struktu­ren bedingt. Ohne eine grundlegende Ver­än­derung eben dieser lässt sich z.B. sexistische Diskriminierung zwar in ihren Aus­­wirkungen abmildern, aber nicht aus der Welt schaffen. Wenn Popkultur eman­zi­patorisch wirksam werden will, muss sie al­so ihre eigene Bedingtheit durch ma­te­rielle Zwänge mitbedenken. So ist es zu­min­dest eine zwiespältige Sache, wenn bei Bands wie Chumbawamba oder Rage Against The Machine die Ka­pi­talismus­kritik in Warenform daherkommt. Die ka­pi­­talistischen Struk­tu­ren lassen sich nicht ein­fach so für die ei­genen Zwecke über­neh­men – vor allem, wenn es darum gehen soll, den Kapitalismus abzu­schaffen.

Eine mögliche Antwort darauf ist der Auf­bau von eigenen Strukturen, wie es die DIY-Szene tut – im Punk und Hardcore, aber auch in anderen musikali­schen Nischen (freie Improvisa­tion, Industrial usw.). Die Anfang der 90er in den USA entstandene Riot-Grrrl-Bewe­gung (die in den letzten Jahren durch die Lady­feste eine Neuauflage erhielt) ist ein Bei­­­spiel dafür, wie die DIY-Strategien der Selbst­­er­mäch­ti­gung und selbstorganisier­ter Kultur, die Kritik an Sexismus (auch in­nerhalb der eigenen Szene) mit Kritik an Kapitalismus und Herrschaft allge­mein, politisches Engagement und lustvol­ler künstlerischer Ausdruck verbunden wer­den können.

Natürlich findet auch dies im Rahmen der ka­­pitalistischen Gesellschaft statt, gewisse Inkonsequenzen lassen sich also nicht ver­meiden. Der Wert dieser Pra­xis muss sich da­ran messen lassen, wie weit es gelingt, sich den marktwirtschaft­li­chen Spielregeln zu entziehen. Coole Indie-Kleinkapitalis­ten, die ihr Minus an ökonomischem Kapital gegenüber den Majorlabels durch ein Plus an symboli­schem Kapital (Nähe zur Basis usw.) kom­pensieren, gibt es schließ­lich schon genug. Und auch wenn die Indielabels ihre Stel­lung gegen­über den Majors dadurch zu fes­tigen ver­suchen, dass sie sich als die „besseren“ Ka­pi­talisten in Szene setzen, ist die einstige Front­stel­lung zwischen „Indie“ und „Major“ ohne­hin längst bis zur Unkennt­lich­keit auf­geweicht – nicht umsonst sind die meisten be­deutenderen Indielabels wie SubPop, City Slang oder L´Age d´Or längst nur noch Unterabtei­lungen der großen Majors. Und selbst wenn das (noch) nicht der Fall ist, sagt es nichts über den eman­zi­patorischen Gehalt des eigenen Han­delns aus, wenn man zu­fällig etwas weni­ger verdient als an­dere.

DIY dürfte auch der technologischen Entwicklung wegen an Bedeutung gewin­nen. Dank der Compu­ter­tech­nik ist es heute kein Problem mehr, Mu­sik in guter Qualität und zu niedrigen Kos­ten aufzu­neh­men, und das Internet macht es mö­glich, diese ohne den Umweg über eine Plattenfirma allgemein zugäng­lich zu ma­chen. Während die Musikindus­trie da­durch in eine Krise gerät, deren Ausgang noch unklar ist (siehe Seite 30), öffnet sich hier ein neues Feld für einen lebendi­gen Untergrund, für experimentelle, inno­vative Musik ebenso wie für eine Praxis, die politische und künstlerische Belange mit­einander zu verbinden ver­sucht.

(k.rotte & nils)

(1) den dazugehörigen Text könnt ihr unter www.conne-island.de/nf/105/17.html nachlesen.

DreiFarbenGold – SchnippSchnapp, Fahne ab

Wie schon 2006 zur Fußball-WM startete auch dieses Jahr pünkt­lich zum Auftaktspiel der EM 2008 die Aktion DreiFarbenGold. Gegen den Natio­nalismus und die politische Ver­­ein­nahmung des Sportes soll­ten mög­lichst viele der geflaggten Deut­sch­land­­fahnen ihres golde­nen Strei­fens be­raubt werden. Und die Viertel sich der­art ver­wandeln, dass sie anstelle deut­­schen Schimmer­schum­­­mel­scheins in den schwarzroten Farben des Anar­chis­mus leuch­ten. Dabei lieferten sich die ein­zel­nen Aktivisten einen heißen Wett­kampf um die be­gehr­ten Platz­ie­run­gen. Am Ende setzte sich der amtie­ren­de Titelverteidiger erneut gegen alle Ver­­folger durch und gewann knapp in der Kategorie „Meiste Schnipsel“ mit 137 sachgemäß ent­fern­ten Gold­strei­fen. Alle Rekorde in der Kategorie „Groß­­schnipsel“ wurden da­gegen von ei­­nem Neuling ge­brochen. Der Ge­win­­nerschnipsel maß sage und schrei­be 1x5m. Trotz der geringer ausgefalle­nen Gesamt-Aus­beute, die dem Um­stand geschuldet war, dass für die mei­sten deutsch­tümelnden Bürger­In­nen of­fensichtlich doch ein Un­ter­schied da­rin bestand, dass das große Fuß­ballturnier diesmal nicht in Deutsch­land sondern in Österreich/Schweiz statt­fand, waren hinterher alle zu­frie­den: Die Aktion hatte wieder sehr viel Spasz gemacht und dem Frust über die wehenden Fah­nenmeere gut ent­gegen­gewirkt.

Der Kritik, dass die ganze Aktion kei­ner­lei politische Wirkung entfalte, hielt der Titelverteidiger der „Meisten Schnip­sel“ entgegen: „Viel weniger als um politische Auswirkung, geht es bei der Aktion doch um eine selbst­be­wuss­te Gegenkultur, die einer­seits Spasz ma­chen soll und anderer­seits pro­vo­ziert. Wer sich über den ganzen Deutsch­­landtaumel ärgert und dabei die Hände in den Schoss legt, dem kann ich nur dringend em­pfehlen, es mit der Aktion mal als Therapie-An­satz zu versuchen.“ Bleibt schließlich zu hoffen, dass zum einen die Fuß­ball-EM 2012 in Polen/Ukraine stattfinden kann und nicht doch interims­weise in Deutschland veranstaltet werden muss; und zum anderen dass die Aktion DreiFarbenGold auch in Zukunft an­lässlich der großen inter/nationalen Fußball-Turniere initiiert wird. Haltet die Augen auf und die Scheren bereit!

Kein Krieg, kein Gott, kein Vaterland! Gegen einen „ganz normalen“ Natio­nalismus in Deutschland!

(clov)

Global Space Odyssee 2008

Am Samstag, 26. Juli, schallten dumpfe Bässe und gebrochene Beats durch Leipzigs Straßen. Bei schwüler Sonne folg­ten hunderte tanzende Menschen einigen dröh­nenden LKW’s vom Conne­witzer Kreuz über die Karl-Liebknecht-Straße zum Augustplatz und weiter zum Völker­schlacht­denkmal.

Nach einem Jahr Pause fand wieder eine Global Space Odyssee (GSO) anlässlich des weltweiten Aktionstages für die Legali­sie­rung von Cannabis statt. Diese Straßen­parade oder musikalische De­mons­tration, hinter der verschiedene subkulturelle und po­li­tische Initiativen sowie Einzelne ste­hen, zog erstmals 2001 durch Leipzig.

Dieses Jahr stand die Kulturpolitik der Stadt Leip­zig im Mit­­telpunkt der Kritik, die 98% der Kul­tur­förderung in so ge­nann­te Hochkultur wie Oper und Theater in­vestiert. Außen vor bliebe die freie Kultur, die durch bürokratische Auflagen und eine Vermarktungslogik in ihrer freien Ent­fal­tung behindert wird, so die Veranstal­terIn­nen der GSO. Dass diese Politik dann auch noch vom Estab­lishment als „Leip­zi­ger Freiheit“ gefeiert wird und im kultu­rel­len Leitfaden Leipzig als Musikstadt für junge Leute beworben wird, war Anlass ge­­nug, auf der Straße für eine selbstbe­stimm­te Welt zu tanzen.

Die diesjährige Route, die erstmals durch Reudnitz führte, ist als antifaschistische Aus­sage zu verstehen, gegen die ver­mehr­ten Naziaktivitäten im Leipziger Osten. Die GSO steht außerdem für die Akzeptanz al­terna­ti­ver Wohn­konzepte, wie etwa Wagenplätze; for­­dert Drogen­aufklärungspolitik, anstatt einer Krimi­nalisierung von Drogen­nutze­rIn­nen; stellt sich kritisch zur kapita­li­stischen Glo­ba­li­sie­rung und plädiert für freie Meinungs­bildung durch freie Me­dien.

(wanst)

Datenschutz – Schutz vor Freiheit?

Ein Plädoyer zur Errichtung einer aufgeklärten Gesellschaft für bedrohte Daten

Wer im Internet surft, hinterlässt seine ganz per­sönliche Datenspur. Selbst Hacktivisten und Nerds können nicht kon­trol­lieren, wann sie während dem Surfen wel­­che per­sön­liche Daten preis­geben. Erst recht nicht kon­trollieren kann der oder die Be­­trof­fene, was mit diesen von ihm/ihr erho­be­nen Da­ten geschieht, und ob diese nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine un­über­­schaubare Zahl an Diensten und Platt­­for­­men, die durch die Erfassung von auf den ersten ersten Blick weniger priva­ten Da­­­ten komplette Nutzungs­profile, Klick- und Kaufverhalten und Kom­muni­ka­tions­­pro­file erstellt, ar­beitet un­ermüdlich an dem Pro­jekt trans­pa­renter Wel­ten­bürger­­In­­nen und der Ab­schaffung einer vir­tuellen Pri­­­­vatsphäre: Preis­­such­ma­schi­­nen und elek­­tro­nische Be­zahl­verfahren er­lau­­ben Ein­blicke in das Fi­nanz­verhalten des Users, in­te­grierte E-Mail­dien­ste ermög­li­chen die Er­fas­sung des Kom­mu­nikations­ver­­hal­tens und des sozialen Netz­­werkens, Brow­­­ser­­­toolbars ver­­­folgen Surf-Sessions, und Desk­top-Such­ma­schinen könn­ten sich eines Ta­ges als dankbares Tool für Straf­ver­fol­gungs­­be­­hörden und Lob­by­verbände der Film- und Musik­in­dus­trie erweisen.

Technisch mö­glich ist viel mehr als sich das die meis­ten von uns vor­stellen können. Eine lücken­lose, omni­präsente Über­wachung von den­kenden und handelnden Men­schen ist nicht mehr nur das apo­ka­lyp­tische Horrorszenario aus einschlägigen Sci-Fi-Ro­manen, sondern rein technisch bereits machbar. Doch was kön­nen User tun um sich zu schützen? Wel­che Maß­nahmen können schnell getroffen werden, um po­ten­tielle Schnüff­­ler auf Irrwege im Daten­dschungel zu führen?

Datenprostitution im WorldWideWatching-Betrieb

Zu­nächst ist es nicht damit getan, die Schuld der momentanen Datenschutz-Si­tu­ation, die stark an ein Orwell‘sches Bedrohungs­szenario erinnert, in­sti­tu­tio­na­lisierten Daten-Jägern, schmerzfreien Internet-Be­treibern und/oder erfahrungs­armen Po­litikerInnen in die Schuhe zu schieben. Denn: selbst ist der/die UserIn. Manche neh­men diesen Grundsatz leider ein wenig zu ernst. Der Trend, seine Lebenshistorie in­klusive noch so un­in­ter­essanter Details im Netz einer weltweiten Öffentlichkeit preis­zugeben, die ver­mutlich nicht halb so stark an den Offenbarungen interessiert ist wie diverse Unternehmen, die aus ih­nen Kapital schlagen wollen, äußert sich der­­zeit in diversen sozialen Netzwerken und Web­blogs von Millionen Schüler­Innen und StudentInnen. StudiVZ, das größ­te Online-Portal in Deutschland mach­te unlängst mit der Einführung der per­­so­na­lisierten Werbung Furore. Nur in­for­mierte StudiVZ-User setzten sich mit die­ser Neuerung auseinander. Denn kaum ein Button wird schneller und nachlässiger be­tätigt als der der lästigen Allgemeinen Ge­schäfts- und Nut­zungs­be­ding­ungen. Im Rahmen der neuen AGB wollte sich Stu­diVZ ursprünglich auch die Erlaubnis ein­­­holen, den Mit­glie­dern Werbung per SMS oder Instant Mes­senger zu schicken. Das Unter­neh­men kippte den Passus je­doch wegen zahl­reicher Be­schwerden. Auch der Bun­des­­daten­schutz­beauftragte Peter Schaar hatte das Vor­gehen von StudiVZ scharf kritisiert. Danach ver­han­­­delten die Betreiber der Plattform mit dem Berliner Daten­schutz­be­auf­trag­ten Alexander Dix über daten­schutz­freund­li­che­re Re­ge­lungen. Die neue AGB ver­an­lass­te immerhin ein Prozent der User dazu, sich von der Plattform zu ver­ab­schieden. Dass selbst diese Ent­scheidung nicht im­mer in der Macht des Users steht, zeigt die Beschwerde eines ehemaligen Nut­zers des sozialen Netz­werks Facebook, dem anglo-ameri­ka­nischen Äquivalent von StudiVZ. Dem­nach hatte der US-Be­­trei­ber per­sönliche Daten auch nach De­­ak­tivierung seiner Mit­gliedschaft ge­spei­chert. Der Fall, mit dem sich mittler­wei­le der britische Daten­schutz­be­auf­trag­te be­­schäf­tigt, zeigt: Es reicht nicht aus, das ei­­gene Profil zu lö­schen, um bei der vir­tu­ellen Ge­mein­schaft nicht mehr ge­listet zu werden. Zwar sind die ein­ge­ge­benen In­­for­ma­tio­nen für Dritte nicht mehr zu­gäng­lich, Face­book be­wahrt sie aber wei­terhin für den Fall, dass mensch eines Tages doch wieder einen Account dort er­öffnen will. Frei nach dem hart-aber-herzlich-Motto des Eagle‘schen Hotel Silicon Valley, äh, California: You can always enter but you can never leave. Schließ­lich ist mensch ja ein soziales Wesen und wird ggf. Schwie­­­­rig­­­­keiten haben ein Leben ohne seine 387 Freunde zu führen, und das be­klem­mende Gefühl be­kom­men, ein recht iso­liertes Dasein zu fristen. Wer seine Spuren bei Face­book den­noch kom­p­lett ver­wischen will, muss sich laut dem Kun­den­dienst der Platt­form erneut ein­loggen und ma­nuell jeglichen Inhalt seines Profils löschen.

„Sag mir was du suchst und ich sag dir wer du bist“

Die virtuelle Selbstbestimmung, die bei On­­line-Portalen noch zumindest teilweise mö­g­lich ist, gehört bei Suchmaschinen be­reits den Betreibern. Die Daten­er­he­bungs­mög­­lichkeiten von Suchmaschinen sind schier unbegrenzt und in der Lage, Nut­zer­pro­file in einer Komplexität zu er­stellen, dass die Staatssicherheit der DDR nicht nur vor Neid erblassen würde, son­dern auch geradezu lächerlich dagegen er­scheint.

In den so genannten Logfiles der Such­ma­schinen werden bei jeder Suche und bei je­dem Klick Datum, Uhrzeit, besuchte Web­site, Suchwörter, aber auch spezielle Accountinformationen wie Browsertyp, Ver­sion, Betriebssystem, Sprache und IP-Adresse sichergestellt. Vor allem bei län­gerfristiger Nutzungsdauer kristallisiert sich hier das Abbild eines gläsernen Bür­gers heraus. Privatsphäre und Ano­nymi­tät im Internet sind die Wunsch­vor­stel­lungen diverser Datenschützer, rea­l aber nicht gegeben. Ein Beispiel: Die New York Times, die diesem Thema schon seit Jah­ren ganze Themen-Reihen widmet, machte den Nutzer hinter der User-ID 4417749 anhand der gestellten Such­an­fra­­gen ausfindig. Es handelte sich dabei um die 62-jährige Thelma Arnold aus Lilburn im Bundesstaat Georgia. Da­run­ter befanden sich Suchanfragen wie „numb fingers“, „dog that urinates on everything“, „60 single men“, „landscapers in Lilburn, Ga“ und Suchen nach Per­so­nen mit dem Nachnamen „Arnold“. Als Ms. Arnold von der Veröffentlichung ihrer Such­ergebnisse erfuhr, reagierte sie em­pört, sagte: „We all have a right to privacy“ und ver­kün­dete, auf die Dienst­leis­tungen ihres Anbieters AOL künftig zu verzich­ten. Die NYT wählte bei ihrem Test be­wusst eine Person mit harmlosem Such­profil. Denn die Suchanfragen offenbaren in der Regel intime Details wie persönliche Sorgen, gesundheitliche Probleme, sexuel­le Vorlieben und po­li­ti­sche An­sichten, und die sind nicht immer so lustig wie die von Ms. Arnold. Manche Netz­recherchen of­fenbaren nicht nur Lebens­geschichten, son­dern auch men­sch­liche Abgründe, wie die Häufung von Such­anfragen wie „child porn“ und „how to kill your wife“ ergab. Ergebnisse wie diese ru­fen Kriminal­fahnder auf den Plan, denn Vor­hersagen von Straftaten anhand von Such­­ma­schinen­analysen lassen eine Diskussion über die gesetzliche Transpa­renz von Suchmaschinenbetreibern in unmittelbare Nähe rücken. Scotland Yard hat seine Pläne diesbezüglich bereits vor­gestellt. Danach sollen britische Polizei­psycho­logen eine Datenbank mit mögli­chen Tätern anhand ihrer psycholo­gischen Profile erstellen, und zwar bevor sie die Verbrechern begehen. Um diese Prä­­ven­tions­maßnahme umsetzen zu kön­nen, wird eine Klassifizierung der Bürger nach Be­drohungspotentialen angestrebt. Im­­­pli­ziert wird hier stillschweigend die Pro­fil-Bil­dung und Bespitzelung von Millionen (noch) unschuldigen Bürger­Innen.

Mit dem exzessiv betriebenen Profiling kön­­nen aber nicht nur User ausspioniert wer­­den, sondern auch eine nicht un­er­heb­li­­che Menge Kapital herausgeschlagen wer­­den. Wer wie Google seine Nutzer­da­ten inklusive Suchanfragen 18 Monate lang speichert und gleichzeitig 99% seines Ein­­kommens mit Werbung erzielt, kann sei­nen Profit erheblich steigern, wenn er sei­ne Werbung auf bestimmte Ziel­gruppen ab­­stimmen oder noch besser die User mit per­­sonalisierter Werbung bom­bar­dieren kann. Ein kom­merz­ieller und po­litischer Wert detaillierter Pro­­fi­­le ist offen­sicht­lich.

Wir stehen nicht nur ei­nem neuen Werbe-Zeit­­alter bevor, wo Massenwerbung Schnee von ges­tern sein wird, sondern wer­­den auch immer mehr mit der Tat­sa­che kon­frontiert, dass Wissen nicht, wie in der Utopie diverser Netzideologen, ein neu­­tral zugängliches Menschenrecht ist, das von einem kauzigen, nur an Ord­nungs­­­verfahren interessierten Bibliothekar ge­­­­hütet wird. Vielmehr ist der Zugang von Wis­­sen mehr denn je an bestimmte Pa­ra­me­ter geknüpft. Soll heißen, wer wissen will muss preisgeben. Wer trotzdem nicht offl­ine gehen möchte, sollte seine Such­ma­schi­nen möglichst oft wechseln, um zu gro­­ße Datenkonzentrationen in einer Hand zu verhindern. Dazu muss der Brow­­­ser so eingestellt werden, dass er bei­spiels­wei­­­se von Google, die eine besonders lange Cookie-Laufzeit haben keine Cookies an­nimmt. Eine andere Alter­native ist es, diese Da­­­ten­krümel regel­mäßig manuell zu löschen.

Der Traum der Datenbohrinsel

Bemühungen, den Datenschutz gesetzlich zu verankern, gibt es nicht erst seit der Er­findung des Internets. Heutzutage ist die Vielzahl der exis­tierenden Daten­schutz­­gesetze für Laien unüberschaubar. Grund­­sätzlich orientieren sich diese Be­schlüsse aber an dem Bundes­daten­schutz­ge­setz (BDSG) von 1977. Der 1983 im Volks­zählungsurteil geforderte „Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Er­hebung, Speicherung, Verwendung und Weiterga­be seiner persönlichen Daten“, der fest­legt, dass die Sammlung von nicht ano­nymisierten Daten zu bestimmten und un­be­stimmten Zwecken nicht mit dem Grund­gesetz vereinbar ist, scheint für Me­diennutzer so utopisch wie für diverse Po­litiker irrelevant zu sein. Sonst wäre wohl kaum zu erklären, dass Bundes­justiz­mi­­nisterin B. Zypries die sechsmonatige Vor­­ratsdatenspeicherung von Tele­kom­mu­­nikations-Verbindungsdaten auf den Weg bringen konnte. In diesem Zu­sam­men­hang wundert es auch nicht, wenn die Jus­t­izministerin den Vorstoß der Grü­nen, den Datenschutz im Grundgesetz zu ver­ankern, als Symbolpolitik be­zeich­net.

Die Grundrechte, also die hoch ge­prie­senen Grundfeste unserer Demokratie wer­­den durch eine Politik der Ignoranz von einem solchen Ausmaß ob­solet. Statt zu re­gulieren wird der Daten­hunger von Internet-Unternehmen weit­ge­hend ausge­blendet, der aktuelle deut­sche Daten­schutz kann hier struk­turell we­nig bewegen. Hier bedarf es einer weit­reichenden Reform, bei der die betroffe­nen Nutzer substantielle Rechte sowie Scha­densersatzansprüche erhalten. Der Chaos Com­­puter Club hat dazu eine Liste von For­derungen aufgestellt, die mit in die derzeitige Diskussion um die Moderni­sierung des Datenschutzes einfließt.

Vorschläge, wie mensch mit der aktuellen Da­tenschutz-Situation umgehen könnte, pur­zeln derweil von allen Seiten. Welche bi­zarren Vorschläge dabei gut gemeinten Ab­sichten entspringen können, zeigt die Dis­kussion um die Konsequenzen aus der Telekom-Affäre für die Vorrats­daten­speicherung von Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kri­­minalbeamter, Klaus Jansen, bei­spiels­wei­se fordert im Sinne Schäubles, eine zen­trale Speicherung der Ver­bindungs­da­ten. Sämtliche Verbindungsdaten sollten sei­ner Meinung nach in einem Sicherheits-Center unter Aufsicht von Datenschüt­zern hinterlegt werden. „Die Telekom-Af­färe ist eine Riesenchance für den Daten­schutz, die wir nutzen müssen. Es ist doch of­fensichtlich, dass sensible Kundendaten bei privaten Unternehmen mehr als schlecht aufgehoben sind“, so Jansen. Auf welche eingeschränkte Form von Daten­schutz er damit anspielt, wird spätestens deut­lich wenn der Kriminal­beamte aus­führt, wer in letzter Instanz darauf Zugriff haben soll. Nämlich sowohl Unterneh­men, die die Daten zu Ab­rechnungs­zwec­ken abrufen können, als auch der Staat, der unter strenger Kon­trolle zur Strafver­fol­gung eine Zu­griffs­be­rech­tigung er­halten soll.

Die Pläne von Bundesinnenminister Schäuble zum Aufbau einer Bundes­ab­hör­zentrale, die nicht zuletzt auch staat­li­che Lauschangriffe koordiniert, gehen dabei deut­­lich weiter und sollen mittel­fristig zu ei­­ner Art Technikdienstleister nach Vor­bild der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) oder des britischen Govern­ment Communications Head­quarters (GCHQ) ausgebaut werden. Bei beiden Ein­richtungen handelt es sich um gestan­de­­ne Geheimdienste, die sich u.a. dem Knacken verschlüsselter Kom­mu­ni­kation wid­­men. Die NSA steht dabei seit Län­ge­rem als Mittelpunkt eines umfang­rei­chen Be­schnüffelungs­pro­gram­ms der US-Re­gie­rung im Zentrum der Kritik. Nichts­des­totrotz hat die SPD offenbar keine Be­den­ken, Schäubles Pläne zum Auf­bau ei­ner Bun­des­ab­hörzentrale mit­zu­tragen. Dieter Wiefelspütz, innen­po­li­tischer Spre­cher der SPD, sagte unlängst, er halte ein ge­­meinsames Abhör-Kom­petenz­zentrum für dringend erfor­der­lich, weil Polizei wie Ge­­heimdienste „technisch endlich auf die Hö­he der Zeit kommen“ müssten. Das Tren­nungsgebot von Polizei und Geheim­diens­­ten müsse in einem solchen Zentrum „selbst­­ver­ständlich“ eingehalten werden, ob­wohl er zugab, die Schäuble`schen Planungs­skizzen noch nicht zu kennen. Die sieht eine explizite Trennung zunächst nicht vor. Denn Schäuble will auch die Fern­­melde­auf­klärung des Bundesnach­rich­ten­diens­tes (BND) aus dem deutschen Aus­­lands­ge­heim­dienst herauslösen und in die neue Ab­hörbehörde integrieren, die zu­nächst beim Bundesverwaltungsamt in Köln angesiedelt werden soll. Es gehe ihm da­rum „inländische Tele­kom­muni­ka­tions­überwachung mit der internationalen Tele­kommunikationsüberwachung“ zu ver­­binden. Lokal schalten, global walten heißt die Devise und die gilt nicht zuletzt auch für die Onlinedurchsuchung.

Neues von der bayrischen Datenautobahn-Polizei

Ab 1. August diesen Jahres soll die Polizei in Bayern heimliche Online-Durch­su­chungen zur Terrorabwehr sowie zur Ver­hin­derung schwerwiegender Straftaten durch­­führen können und dafür auch heim­lich in die Wohnungen Verdächtiger ein­­dringen dürfen. Diese heftig um­strit­tene Änderung des Polizei­auf­gaben­ge­set­zes beschloss kürzlich mehrheitlich der In­nen­­ausschuss des bayerischen Landtags. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Si­cherheitsbehörden auch Daten etwa auf Fest­­platten löschen oder verändern dür­fen, wenn Gefahr für höchste Rechts­güter be­­steht. Als Beispiele werden de­taillierte Be­­schreibungen von An­schlags­zielen oder Bom­­benbau-Anleitungen ge­nannt. Bei Ge­fahr in Verzug soll generell für verdeck­te Online-Durchsuchungen und „notwen­di­ge Begleitmaßnahmen“ wie das Ein­drin­gen in Wohnungen eine richterliche An­ordnung nicht sofort er­for­derlich sein. Bei­de Maßnahmen, also Online-Durch­suchung und die Durch­suchung pri­vater Räumlichkeiten, werden von Schäuble und den Vertretern des Bun­des­kri­minalamtes gerne miteinander ver­glichen. Ignoriert wird hier aber der grund­le­gende Unterschied, dass Woh­nungs­­­durch­suchungen offene Maß­nahmen sind, während Online-Durch­suchungen ver­deck­te Maßnahmen blei­ben. Neben der Online-Durch­suchung erlaubt das neue BKA-Gesetz dem Bundeskriminalamt auch den Zugriff auf die von den Pro­vidern laut einem Bundes­gesetz ver­dachtslos sechs Monate auf Vorrat zu speichernden Verbindungs- und Standort-Daten, wenn es z.B. um die Abwehr von Terroranschlägen geht. Dies war bisher Auf­gabe der Landespolizeien. Damit wer­den dem BKA, das bisher nur eine koor­dinierende Funktion hatte, exekutive Voll­machten übertragen – ein weiterer Schritt fort von einer föderal struktu­rierten hin zu einer zentral geleiteten Polizei. Auch das Tren­nungs­gebot wird aufge­weicht, denn das BKA ist zwar eine Po­li­zei­be­hörde, war aber faktisch stets mit geheim­dienstlichen Aufgaben betraut.

Tipp: Wer hier die fragwürdigen Akti­vi­tä­ten des Bundestrojaners auf seinem Com­­puter fürchtet, dem sei empfohlen auf Anonymisierungsdienste (siehe hier) auszu­weichen und sich genau zu überlegen, wem mensch seine Daten für welchen Zweck gibt.

Terrorgefahr Versicherungsbetrug

Maßnahmen wie die Online-Durch­su­chung, kleiner und großer Lausch­angriff, Kamera-Überwachung im öffent­lichen Raum, Vor­rats­daten­speicherung etc. zie­len auf die prä­ven­tive Abwendung vor Ge­fahr speziell durch terror­istische Einzel­täter und Ver­einigungen hin. Doch wer oder was ist ein Terrorist?

Für die USA, postwendend seit 9/11, mit Sicherheit jeder Mus­lim der einmal Flug­unterricht ge­nommen hat. Potentielle Terro­risten legitimieren den Staat, sie zu über­­wachen und zu profilen. Die An­wen­dung einer technisch gesehen immer lücken­loseren Überwachung hängt allein davon ab, wer und was einen potentiellen Feind definiert. Fein­de tragen nicht immer Spreng­stoff­gürtel, wie sich an Ver­sicherungen deutlich machen lässt: Versicherungs­be­trüger, Zuviel-Esser, Raucher und Auto­fahrer wer­den als potentielles finanzielles Ri­siko ein­gestuft. Daten über das Fahr-, Ess- und Frei­zeitverhalten sind für Ver­sicher­ungen daher in der Regel von großem Interesse, um Kunden ent­spre­chend ihren Gewohn­heiten einstufen und ggf. ablehnen zu können. Das neue Pay-as-you-drive-System der Firma Planung Transport Verkehr AG (PTV) beispiels­weise zeich­net automatisch ohne Zeitver­zögerung die Fahrroute und das Fahr­verhalten des Fahrers auf und ver­mittelt diese Daten an die Versicherung. Damit sollen, nach offizieller Ver­laut­barung der Betreiber­firma, umsichtige Fahrer niedri­gere Ver­sich­erungs­prämien zahlen als andere.

Die Mär von der Freiheit schaffenden Sicherheit

Besteht in Anbetracht dieser düsteren Zu­stän­de überhaupt noch Hoffnung? Die Ant­­wort muss lauten: Ja, definitiv. Nicht nur weil die Hoffnung zuletzt stirbt und am besten nie, sondern weil wir alle, so­lan­­ge wir uns nicht als isolierte Androide oder einsame Wölfe, sondern als Teil einer lo­kalen/regionalen/globalen Gesellschaft be­­­trach­ten, eine ge­samt­gesellschaftliche Ver­­­ant­wor­tung tragen. Das bedeutet, dass es auch beim Thema Datenschutz nicht nur um persönliche Ambitionen gehen kann und darum, seine eigene Privat­sphäre vor den Tentakeln eines Kontroll­staates zu schützen.

In einer Gesellschaft, in der die ge­sell­schaft­liche Konformität des Handelns über­wacht wird, kann die Fähigkeit zum eigenen ethischen Handeln schnell verkümmern. Ein psychologisches Phäno­men, das auch oft bei verwöhnten und überbemutterten Kindern auftaucht: Wenn jemand anderes darüber urteilt, welche Werte gut und schlecht sind, ohne dabei die eigenen Ent­scheidungs­ka­pa­zi­täten des Kindes zu fördern, wird dieses spä­ter Schwierigkeiten haben, eigen­stän­dig zu entscheiden und Werturteile zu fäl­len. Wenn Handlungen gegenüber Werten in Form von Normen vorgegeben sind und alternative Wertehandlungen als stö­rend, unsicher und allgemein verwerf­lich gel­ten, wird diese Form von Denken ge­sell­­schaftlich tendenziell weniger bis gar nicht mehr gepflegt werden. Der Zwang zur Konformität kann sich nicht zuletzt auch auf die Identitätsbildung einzelner Menschen auswirken. Auch hier haben wir es mit einer psychologischen Erscheinung zu tun. Bei Dauerüberwachung und sozia­ler Auslese durch Profiling kann durch­aus der Eindruck erweckt werden, dass Kon­­formität, der Gleichklang mit dem Rest der Bevöl­kerung das A und O einer funktio­nie­renden Gesell­schaft ist, und dass im Umkehr­schluss Grenz­über­schrei­tun­gen das Risi­ko in sich bergen nicht nur die ei­ge­ne Sicher­heit, sondern auch die der An­de­ren und damit die Freiheit aller aufs Spiel zu setzen. Wenn geistige und fak­tische Non-Konfor­mität aber zum Risiko­fak­tor wird, besteht die Gefahr, dass soziale Normen zu un­um­stöß­lichen ge­sellschaftlichen Parame­tern mutieren, die sich nur schwer ändern las­sen und keinen Frei­raum mehr für alter­na­ti­ve Nischen bie­ten. Eine Über­wach­ungs­­gesell­schaft pro­du­ziert ein starres Gesell­schafts­system, das Än­derun­gen in jed­wede Rich­tung zu ver­­­hindern sucht.

Am Ende des ge­dach­­ten Konti­nu­ums be­findet sich ein totalitärer Über­­wach­ungs­staat, der jeden seiner Bürger als potentiell Ge­fahr bringend einstuft und sich von seiner Bevölkerung isoliert.

Natürlich lässt sich hier einwenden, dass zwischen totalitären Dystopien und dem ge­genwärtigen demokra­tischen Rechts­staat unterschie­den werden muss. Nur gibt es eben auf technisch-infrastruk­tureller Ebe­ne keinen Unter­schied mehr. Was heu­te auf der Basis unserer demo­kra­tischen Grund­­­rechte gebaut und ent­worfen wird, lässt sich morgen bereits totalitär nutzen. Was würde beispielsweise passieren, wenn Macht­haber potentielle Feinde innerhalb von Sekunden anhand von Profildaten ver­dächtigen können, die vermutlichen Be­droherInnen durch ihren Handy-Peil­sender lokalisiert werden können und ei­ner blitz­schnellen Ver­haf­tung nicht mehr viel im Wege steht? Sich auszumalen wie ein diktato­rischer Macht­haber wie Hitler da­mit um­ge­gangen wäre, wenn er Infor­ma­tionen über das Inter­net­ver­halten ein­zelner Per­sonen gehabt hätte, darüber wel­che Pro­duk­te einzelne Bürger kaufen und was sie in ihrer Freizeit unter­nehmen, er­scheint eine für die Vergegen­wärtigung der derzeitigen Lage durchaus legitime Über­legung. Der Chaos Compu­ter Club kommt aufgrund dieser Überle­gung zu dem folgerichtigen Schluss: Jeder demo­kra­tische Rechtsstaat, der die Gefahr von totalitären Strukturen als historisches Faktum anerkennt, muss einer Über­wachungsstruktur entgegen treten. Das müsste zu­min­dest theoretisch common sense sein. Doch die klassische Kosten-Nutzung-Erwägung der breiten Masse und ihr aktueller Status Quo lautet: Ein bisschen weniger Privatheit für mehr Sicherheit. Doch ein bisschen weniger Pri­vatheit ist aus technischer Warte identisch mit keiner Privatheit. Freiheit und Überwachung sind daher keine, wie von sicherheits­verliebten PolitikerInnen gerne postuliert, sich bedingenden Zustände, sondern diame­trale Gegensät­ze. Denn Über­wachung gewährleistet nicht Sicherheit, sondern schürt Angst vor Freiheit.

akira

30 Jahre und ein bisschen müde

Das Dilemma des Datenschutzes

30 Jahre alt ist der deutsche Datenschutz dieses Jahr geworden – in Schleswig-Holstein und auf Bundesebene. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein und Landesbeauftragte für den Daten­schutz Thilo Weichert nutzte das Jubiläum für ein vorläufiges Fazit. Dieses fiel so aus, wie man es hätte erwarten können: In Schleswig-Holstein läuft es super, auf Bundesebene nicht.

So hielte, „obwohl das Bundesver­fas­sungs­­gericht (…) festgestellt hat, dass das heimliche Ausspionieren von privaten PCs nur unter engen Voraussetzungen zu­lässig ist“, die Bundesregierung an ihren Plänen fest. Ebenso habe das Bundesver­fas­sungs­ge­richt in seinem Urteil zum KFZ-Kennzeichen-Scanning „unmissver­ständ­lich seine langjährige Rechtspre­chung be­stätigt“ – die anlasslose automati­sche Er­fassung von Autokennzeichen sei ver­­fassungs­widrig. Auch die Vorratsdaten­speicherung sei vom Verfassungsgericht teil­weise gestoppt worden. Dennoch hielte „die Bundesregierung trotzig und ohne Einsicht zu zeigen“ an der Umsetzung des Gesetzes fest. Und: „Sie setzt noch eins drauf, indem sie die Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses weitertreibt, wonach die Passagierdaten von sämtlichen Flügen in die und aus der EU 13 Jahre lang für polizeiliche Zwecke gespeichert werden sollen.“ Dadurch würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden gefährdet.

Nun ist ein gewisses Misstrauen den Be­hör­den gegenüber wohl ohnehin nicht ver­kehrt. Es sei denn, man lebt in Schleswig-Holstein. Dort steht nämlich (fast) alles zum Besten, wenn man Weichert glauben will. Die Landes­re­gierung habe zum Beispiel „signalisiert, dass sie die Rechtsprechung des Verfas­sungs­­gerichts zum KFZ-Kennzeichen-Scanning respektiert.“ Auch trage sie „die Re­gelungen des modernen Landes­daten­schutz­gesetzes Schleswig-Holstein (…) und deren Umsetzung voll und ganz mit“ und unterstütze das ULD „bei seinen Bestrebungen zur Weiterentwicklung des präventiven Datenschutzes“.

Dass es sich Herr Weichert mit seinen Arbeitgebern nicht verderben will, ist verständlich, ebenso wie sein Bedürfnis, die Erfolge der eigenen Arbeit heraus­zustellen. Dennoch zeigt seine Rede exemplarisch die Klem­me, in der der Datenschutz steckt.

Legal, illegal… egal

Denn der Maßstab, an der sich die Arbeit der Datenschützer ausrichtet, ist nun mal das Gesetz. Kritik an neuen Über­wachungs­maßnahmen ist so nur möglich, wenn diese gegen bestehendes Recht verstoßen. Das kommt oft genug vor: Neue Überwachungsmaßnahmen einzu­führen, für die erst noch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden müssen, ist eine gängige Praxis der Behörden. So lief es etwa bei den Online-Durch­suchungen: Die wurden schon seit Ende 2005, also noch in der Amtszeit des früheren Innenministers Otto Schily praktiziert (und durch eine Dienst­vorschrift des Bundesinnenministeriums ausdrücklich empfohlen). In einem Urteil vom April 2007 stellte der Bundes­gerichtshof schließlich fest, dass diese Praxis rechts­wi­drig sei. Die Folgen sind bekannt: Derzeit bemüht sich Schilys Amts­nach­fol­ger Schäuble eifrig (und mit Erfolg) um die Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Online-Durch­suchungen.

In so einem Fall – wenn nicht etwa die Überwachungsmaßnahmen dem gel­tenden Recht angepasst werden, sondern das Recht den Überwachungsmaß­nahmen – läuft der datenschützerische Protest ins Leere. Mehr noch: Die Datenschützer selbst tragen gezwun­genermaßen zur Legalisierung neuer Überwachungs­maßnahmen bei, wenn sie illegale Prak­tiken der Behörden kriti­sieren.

Die ständige Berufung auf das Bundes­verfassungsgericht als letzte Bastion der Rechtsstaatlichkeit ist ein Symptom für diese Hilflosigkeit. Auch wenn Daten­schützer und Bür­ger­rechtler des­sen Ur­tei­le zur automa­tischen Erfassung von KFZ-Kenn­zeichen und zur Vorrats­daten­spei­cherung als grund­legende Erfolge feiern, zeigt ein nüchterner Blick, dass dem nicht so ist. Das Ge­richt ist weit entfernt da­von, diese Über­wa­chungs­­­maß­nah­men zu stoppen – es fordert nur klare Richt­l­inien für deren Anwen­dung. Eine generelle, verdachtsun­abhängige Be­­spitzelung un­­schul­diger Bürger soll ausgeschlos­sen werden. Dass diese Urteile größere Konsequenzen für die Arbeit der Behör­den haben werden, kann man bezweifeln. Denn ob mit klaren Vorgaben oder ohne werden sich die Beamten nur in Ausnah­mefällen dafür interessieren, was der „unbescholtene Bürger“ so treibt – die Frage ist nur, wo die Grenze zwischen „unbescholten“ und „schuldig“ verläuft und wer diese festlegt.

Die üblichen Verdächtigen

Auch das ist ein Problem des institu­tionellen Datenschutzes: Zur Debatte ste­hen für diesen nur die Mittel, nicht die Zwecke staat­lichen Handelns. Dass Kri­mi­nalität bekämpft werden muss, gilt als un­­hin­terfragbare Tatsache – lediglich über die Zweck- und Verhältnismäßigkeit der dafür zum Einsatz kommenden Mittel kann diskutiert werden. Nur ist „Krimi­na­­lität“ keine feststehende Größe, son­­dern Er­gebnis einer von vielfältigen Interessen mo­tivierten Einteilung mensch­­lichen Han­delns in unerwünschte und er­wünschte, „illegale“ und „legale“ Hand­lun­gen. Wenn mensch nicht nur in nos­talgischer Manier den Gesetzen von heute die Gesetze von gestern entgegen­stellen will, kommt man nicht um die Frage herum, welche Ziele hinter dieser vom Staat vorgenommenen Einteilung stehen.

Dies können die Datenschützer nicht leisten, sie sind durch ihr Amt an den Rechtsstaat ge­bunden und kön­nen diesen Rahmen nicht über­schreiten. Proble­mati­scher ist noch, dass sie diesen Rahmen auch nicht über­schreiten wollen. So ist es zumindest zu inter­pretieren, wenn Wei­chert beklagt, dass das „Ver­trauen der Bevöl­kerung in die Sicherheits­behör­den“ durch im­mer mehr Überwa­chung gefähr­det würde. Hier müsste eine außer­parlamentarische Bewegung in die Bresche springen – einen „Beauf­tragten für Gesellschafts­kritik“ wird es in ab­seh­barer Zeit aus offensicht­lichen Gründen nicht geben.

Trotz dieser Beschränktheit des institu­tionellen Datenschutzes sollen aber auch die positiven Aspekte nicht verschwiegen werden. Immerhin kann der Datenschutz dazu beitragen, den Forderungen nach immer neuen Überwachungsmaßnahmen die diskursive Oberherrschaft streitig zu machen. Zudem sind zwar Polizei und Geheimdienste formal dem Recht unter­worfen, Gesetzes­verstöße sind dabei aber schon ein­kal­ku­liert. Seien es nicht genehmig­­te Abhörmaßnahmen oder unbegründete Polizeiübergriffe bei Demonstrationen – der Rechtsbruch, das willkürliche Außerkraftsetzen der Rege­lungen, an die die ausführenden Organe des Rechtsstaates angeblich gebunden sind, ist die Voraussetzung dafür, dass diese ihre Funktion wirklich ausüben können. Eine Kontrollinstanz, die vehe­ment auf die Einhaltung der Gesetze pocht, kann solche „Auswüchse“ vielleicht nicht verhindern. Aber sie kann den Verantwortlichen immerhin gelegentlich auf die Nerven gehen. In Anbetracht der derzeitigen Kräfteverhältnisse kann man dafür schon dankbar sein.

(justus)