Archiv der Kategorie: Feierabend! #30

DreiFarbenGold – SchnippSchnapp, Fahne ab

Wie schon 2006 zur Fußball-WM startete auch dieses Jahr pünkt­lich zum Auftaktspiel der EM 2008 die Aktion DreiFarbenGold. Gegen den Natio­nalismus und die politische Ver­­ein­nahmung des Sportes soll­ten mög­lichst viele der geflaggten Deut­sch­land­­fahnen ihres golde­nen Strei­fens be­raubt werden. Und die Viertel sich der­art ver­wandeln, dass sie anstelle deut­­schen Schimmer­schum­­­mel­scheins in den schwarzroten Farben des Anar­chis­mus leuch­ten. Dabei lieferten sich die ein­zel­nen Aktivisten einen heißen Wett­kampf um die be­gehr­ten Platz­ie­run­gen. Am Ende setzte sich der amtie­ren­de Titelverteidiger erneut gegen alle Ver­­folger durch und gewann knapp in der Kategorie „Meiste Schnipsel“ mit 137 sachgemäß ent­fern­ten Gold­strei­fen. Alle Rekorde in der Kategorie „Groß­­schnipsel“ wurden da­gegen von ei­­nem Neuling ge­brochen. Der Ge­win­­nerschnipsel maß sage und schrei­be 1x5m. Trotz der geringer ausgefalle­nen Gesamt-Aus­beute, die dem Um­stand geschuldet war, dass für die mei­sten deutsch­tümelnden Bürger­In­nen of­fensichtlich doch ein Un­ter­schied da­rin bestand, dass das große Fuß­ballturnier diesmal nicht in Deutsch­land sondern in Österreich/Schweiz statt­fand, waren hinterher alle zu­frie­den: Die Aktion hatte wieder sehr viel Spasz gemacht und dem Frust über die wehenden Fah­nenmeere gut ent­gegen­gewirkt.

Der Kritik, dass die ganze Aktion kei­ner­lei politische Wirkung entfalte, hielt der Titelverteidiger der „Meisten Schnip­sel“ entgegen: „Viel weniger als um politische Auswirkung, geht es bei der Aktion doch um eine selbst­be­wuss­te Gegenkultur, die einer­seits Spasz ma­chen soll und anderer­seits pro­vo­ziert. Wer sich über den ganzen Deutsch­­landtaumel ärgert und dabei die Hände in den Schoss legt, dem kann ich nur dringend em­pfehlen, es mit der Aktion mal als Therapie-An­satz zu versuchen.“ Bleibt schließlich zu hoffen, dass zum einen die Fuß­ball-EM 2012 in Polen/Ukraine stattfinden kann und nicht doch interims­weise in Deutschland veranstaltet werden muss; und zum anderen dass die Aktion DreiFarbenGold auch in Zukunft an­lässlich der großen inter/nationalen Fußball-Turniere initiiert wird. Haltet die Augen auf und die Scheren bereit!

Kein Krieg, kein Gott, kein Vaterland! Gegen einen „ganz normalen“ Natio­nalismus in Deutschland!

(clov)

Global Space Odyssee 2008

Am Samstag, 26. Juli, schallten dumpfe Bässe und gebrochene Beats durch Leipzigs Straßen. Bei schwüler Sonne folg­ten hunderte tanzende Menschen einigen dröh­nenden LKW’s vom Conne­witzer Kreuz über die Karl-Liebknecht-Straße zum Augustplatz und weiter zum Völker­schlacht­denkmal.

Nach einem Jahr Pause fand wieder eine Global Space Odyssee (GSO) anlässlich des weltweiten Aktionstages für die Legali­sie­rung von Cannabis statt. Diese Straßen­parade oder musikalische De­mons­tration, hinter der verschiedene subkulturelle und po­li­tische Initiativen sowie Einzelne ste­hen, zog erstmals 2001 durch Leipzig.

Dieses Jahr stand die Kulturpolitik der Stadt Leip­zig im Mit­­telpunkt der Kritik, die 98% der Kul­tur­förderung in so ge­nann­te Hochkultur wie Oper und Theater in­vestiert. Außen vor bliebe die freie Kultur, die durch bürokratische Auflagen und eine Vermarktungslogik in ihrer freien Ent­fal­tung behindert wird, so die Veranstal­terIn­nen der GSO. Dass diese Politik dann auch noch vom Estab­lishment als „Leip­zi­ger Freiheit“ gefeiert wird und im kultu­rel­len Leitfaden Leipzig als Musikstadt für junge Leute beworben wird, war Anlass ge­­nug, auf der Straße für eine selbstbe­stimm­te Welt zu tanzen.

Die diesjährige Route, die erstmals durch Reudnitz führte, ist als antifaschistische Aus­sage zu verstehen, gegen die ver­mehr­ten Naziaktivitäten im Leipziger Osten. Die GSO steht außerdem für die Akzeptanz al­terna­ti­ver Wohn­konzepte, wie etwa Wagenplätze; for­­dert Drogen­aufklärungspolitik, anstatt einer Krimi­nalisierung von Drogen­nutze­rIn­nen; stellt sich kritisch zur kapita­li­stischen Glo­ba­li­sie­rung und plädiert für freie Meinungs­bildung durch freie Me­dien.

(wanst)

Datenschutz – Schutz vor Freiheit?

Ein Plädoyer zur Errichtung einer aufgeklärten Gesellschaft für bedrohte Daten

Wer im Internet surft, hinterlässt seine ganz per­sönliche Datenspur. Selbst Hacktivisten und Nerds können nicht kon­trol­lieren, wann sie während dem Surfen wel­­che per­sön­liche Daten preis­geben. Erst recht nicht kon­trollieren kann der oder die Be­­trof­fene, was mit diesen von ihm/ihr erho­be­nen Da­ten geschieht, und ob diese nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine un­über­­schaubare Zahl an Diensten und Platt­­for­­men, die durch die Erfassung von auf den ersten ersten Blick weniger priva­ten Da­­­ten komplette Nutzungs­profile, Klick- und Kaufverhalten und Kom­muni­ka­tions­­pro­file erstellt, ar­beitet un­ermüdlich an dem Pro­jekt trans­pa­renter Wel­ten­bürger­­In­­nen und der Ab­schaffung einer vir­tuellen Pri­­­­vatsphäre: Preis­­such­ma­schi­­nen und elek­­tro­nische Be­zahl­verfahren er­lau­­ben Ein­blicke in das Fi­nanz­verhalten des Users, in­te­grierte E-Mail­dien­ste ermög­li­chen die Er­fas­sung des Kom­mu­nikations­ver­­hal­tens und des sozialen Netz­­werkens, Brow­­­ser­­­toolbars ver­­­folgen Surf-Sessions, und Desk­top-Such­ma­schinen könn­ten sich eines Ta­ges als dankbares Tool für Straf­ver­fol­gungs­­be­­hörden und Lob­by­verbände der Film- und Musik­in­dus­trie erweisen.

Technisch mö­glich ist viel mehr als sich das die meis­ten von uns vor­stellen können. Eine lücken­lose, omni­präsente Über­wachung von den­kenden und handelnden Men­schen ist nicht mehr nur das apo­ka­lyp­tische Horrorszenario aus einschlägigen Sci-Fi-Ro­manen, sondern rein technisch bereits machbar. Doch was kön­nen User tun um sich zu schützen? Wel­che Maß­nahmen können schnell getroffen werden, um po­ten­tielle Schnüff­­ler auf Irrwege im Daten­dschungel zu führen?

Datenprostitution im WorldWideWatching-Betrieb

Zu­nächst ist es nicht damit getan, die Schuld der momentanen Datenschutz-Si­tu­ation, die stark an ein Orwell‘sches Bedrohungs­szenario erinnert, in­sti­tu­tio­na­lisierten Daten-Jägern, schmerzfreien Internet-Be­treibern und/oder erfahrungs­armen Po­litikerInnen in die Schuhe zu schieben. Denn: selbst ist der/die UserIn. Manche neh­men diesen Grundsatz leider ein wenig zu ernst. Der Trend, seine Lebenshistorie in­klusive noch so un­in­ter­essanter Details im Netz einer weltweiten Öffentlichkeit preis­zugeben, die ver­mutlich nicht halb so stark an den Offenbarungen interessiert ist wie diverse Unternehmen, die aus ih­nen Kapital schlagen wollen, äußert sich der­­zeit in diversen sozialen Netzwerken und Web­blogs von Millionen Schüler­Innen und StudentInnen. StudiVZ, das größ­te Online-Portal in Deutschland mach­te unlängst mit der Einführung der per­­so­na­lisierten Werbung Furore. Nur in­for­mierte StudiVZ-User setzten sich mit die­ser Neuerung auseinander. Denn kaum ein Button wird schneller und nachlässiger be­tätigt als der der lästigen Allgemeinen Ge­schäfts- und Nut­zungs­be­ding­ungen. Im Rahmen der neuen AGB wollte sich Stu­diVZ ursprünglich auch die Erlaubnis ein­­­holen, den Mit­glie­dern Werbung per SMS oder Instant Mes­senger zu schicken. Das Unter­neh­men kippte den Passus je­doch wegen zahl­reicher Be­schwerden. Auch der Bun­des­­daten­schutz­beauftragte Peter Schaar hatte das Vor­gehen von StudiVZ scharf kritisiert. Danach ver­han­­­delten die Betreiber der Plattform mit dem Berliner Daten­schutz­be­auf­trag­ten Alexander Dix über daten­schutz­freund­li­che­re Re­ge­lungen. Die neue AGB ver­an­lass­te immerhin ein Prozent der User dazu, sich von der Plattform zu ver­ab­schieden. Dass selbst diese Ent­scheidung nicht im­mer in der Macht des Users steht, zeigt die Beschwerde eines ehemaligen Nut­zers des sozialen Netz­werks Facebook, dem anglo-ameri­ka­nischen Äquivalent von StudiVZ. Dem­nach hatte der US-Be­­trei­ber per­sönliche Daten auch nach De­­ak­tivierung seiner Mit­gliedschaft ge­spei­chert. Der Fall, mit dem sich mittler­wei­le der britische Daten­schutz­be­auf­trag­te be­­schäf­tigt, zeigt: Es reicht nicht aus, das ei­­gene Profil zu lö­schen, um bei der vir­tu­ellen Ge­mein­schaft nicht mehr ge­listet zu werden. Zwar sind die ein­ge­ge­benen In­­for­ma­tio­nen für Dritte nicht mehr zu­gäng­lich, Face­book be­wahrt sie aber wei­terhin für den Fall, dass mensch eines Tages doch wieder einen Account dort er­öffnen will. Frei nach dem hart-aber-herzlich-Motto des Eagle‘schen Hotel Silicon Valley, äh, California: You can always enter but you can never leave. Schließ­lich ist mensch ja ein soziales Wesen und wird ggf. Schwie­­­­rig­­­­keiten haben ein Leben ohne seine 387 Freunde zu führen, und das be­klem­mende Gefühl be­kom­men, ein recht iso­liertes Dasein zu fristen. Wer seine Spuren bei Face­book den­noch kom­p­lett ver­wischen will, muss sich laut dem Kun­den­dienst der Platt­form erneut ein­loggen und ma­nuell jeglichen Inhalt seines Profils löschen.

„Sag mir was du suchst und ich sag dir wer du bist“

Die virtuelle Selbstbestimmung, die bei On­­line-Portalen noch zumindest teilweise mö­g­lich ist, gehört bei Suchmaschinen be­reits den Betreibern. Die Daten­er­he­bungs­mög­­lichkeiten von Suchmaschinen sind schier unbegrenzt und in der Lage, Nut­zer­pro­file in einer Komplexität zu er­stellen, dass die Staatssicherheit der DDR nicht nur vor Neid erblassen würde, son­dern auch geradezu lächerlich dagegen er­scheint.

In den so genannten Logfiles der Such­ma­schinen werden bei jeder Suche und bei je­dem Klick Datum, Uhrzeit, besuchte Web­site, Suchwörter, aber auch spezielle Accountinformationen wie Browsertyp, Ver­sion, Betriebssystem, Sprache und IP-Adresse sichergestellt. Vor allem bei län­gerfristiger Nutzungsdauer kristallisiert sich hier das Abbild eines gläsernen Bür­gers heraus. Privatsphäre und Ano­nymi­tät im Internet sind die Wunsch­vor­stel­lungen diverser Datenschützer, rea­l aber nicht gegeben. Ein Beispiel: Die New York Times, die diesem Thema schon seit Jah­ren ganze Themen-Reihen widmet, machte den Nutzer hinter der User-ID 4417749 anhand der gestellten Such­an­fra­­gen ausfindig. Es handelte sich dabei um die 62-jährige Thelma Arnold aus Lilburn im Bundesstaat Georgia. Da­run­ter befanden sich Suchanfragen wie „numb fingers“, „dog that urinates on everything“, „60 single men“, „landscapers in Lilburn, Ga“ und Suchen nach Per­so­nen mit dem Nachnamen „Arnold“. Als Ms. Arnold von der Veröffentlichung ihrer Such­ergebnisse erfuhr, reagierte sie em­pört, sagte: „We all have a right to privacy“ und ver­kün­dete, auf die Dienst­leis­tungen ihres Anbieters AOL künftig zu verzich­ten. Die NYT wählte bei ihrem Test be­wusst eine Person mit harmlosem Such­profil. Denn die Suchanfragen offenbaren in der Regel intime Details wie persönliche Sorgen, gesundheitliche Probleme, sexuel­le Vorlieben und po­li­ti­sche An­sichten, und die sind nicht immer so lustig wie die von Ms. Arnold. Manche Netz­recherchen of­fenbaren nicht nur Lebens­geschichten, son­dern auch men­sch­liche Abgründe, wie die Häufung von Such­anfragen wie „child porn“ und „how to kill your wife“ ergab. Ergebnisse wie diese ru­fen Kriminal­fahnder auf den Plan, denn Vor­hersagen von Straftaten anhand von Such­­ma­schinen­analysen lassen eine Diskussion über die gesetzliche Transpa­renz von Suchmaschinenbetreibern in unmittelbare Nähe rücken. Scotland Yard hat seine Pläne diesbezüglich bereits vor­gestellt. Danach sollen britische Polizei­psycho­logen eine Datenbank mit mögli­chen Tätern anhand ihrer psycholo­gischen Profile erstellen, und zwar bevor sie die Verbrechern begehen. Um diese Prä­­ven­tions­maßnahme umsetzen zu kön­nen, wird eine Klassifizierung der Bürger nach Be­drohungspotentialen angestrebt. Im­­­pli­ziert wird hier stillschweigend die Pro­fil-Bil­dung und Bespitzelung von Millionen (noch) unschuldigen Bürger­Innen.

Mit dem exzessiv betriebenen Profiling kön­­nen aber nicht nur User ausspioniert wer­­den, sondern auch eine nicht un­er­heb­li­­che Menge Kapital herausgeschlagen wer­­den. Wer wie Google seine Nutzer­da­ten inklusive Suchanfragen 18 Monate lang speichert und gleichzeitig 99% seines Ein­­kommens mit Werbung erzielt, kann sei­nen Profit erheblich steigern, wenn er sei­ne Werbung auf bestimmte Ziel­gruppen ab­­stimmen oder noch besser die User mit per­­sonalisierter Werbung bom­bar­dieren kann. Ein kom­merz­ieller und po­litischer Wert detaillierter Pro­­fi­­le ist offen­sicht­lich.

Wir stehen nicht nur ei­nem neuen Werbe-Zeit­­alter bevor, wo Massenwerbung Schnee von ges­tern sein wird, sondern wer­­den auch immer mehr mit der Tat­sa­che kon­frontiert, dass Wissen nicht, wie in der Utopie diverser Netzideologen, ein neu­­tral zugängliches Menschenrecht ist, das von einem kauzigen, nur an Ord­nungs­­­verfahren interessierten Bibliothekar ge­­­­hütet wird. Vielmehr ist der Zugang von Wis­­sen mehr denn je an bestimmte Pa­ra­me­ter geknüpft. Soll heißen, wer wissen will muss preisgeben. Wer trotzdem nicht offl­ine gehen möchte, sollte seine Such­ma­schi­nen möglichst oft wechseln, um zu gro­­ße Datenkonzentrationen in einer Hand zu verhindern. Dazu muss der Brow­­­ser so eingestellt werden, dass er bei­spiels­wei­­­se von Google, die eine besonders lange Cookie-Laufzeit haben keine Cookies an­nimmt. Eine andere Alter­native ist es, diese Da­­­ten­krümel regel­mäßig manuell zu löschen.

Der Traum der Datenbohrinsel

Bemühungen, den Datenschutz gesetzlich zu verankern, gibt es nicht erst seit der Er­findung des Internets. Heutzutage ist die Vielzahl der exis­tierenden Daten­schutz­­gesetze für Laien unüberschaubar. Grund­­sätzlich orientieren sich diese Be­schlüsse aber an dem Bundes­daten­schutz­ge­setz (BDSG) von 1977. Der 1983 im Volks­zählungsurteil geforderte „Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Er­hebung, Speicherung, Verwendung und Weiterga­be seiner persönlichen Daten“, der fest­legt, dass die Sammlung von nicht ano­nymisierten Daten zu bestimmten und un­be­stimmten Zwecken nicht mit dem Grund­gesetz vereinbar ist, scheint für Me­diennutzer so utopisch wie für diverse Po­litiker irrelevant zu sein. Sonst wäre wohl kaum zu erklären, dass Bundes­justiz­mi­­nisterin B. Zypries die sechsmonatige Vor­­ratsdatenspeicherung von Tele­kom­mu­­nikations-Verbindungsdaten auf den Weg bringen konnte. In diesem Zu­sam­men­hang wundert es auch nicht, wenn die Jus­t­izministerin den Vorstoß der Grü­nen, den Datenschutz im Grundgesetz zu ver­ankern, als Symbolpolitik be­zeich­net.

Die Grundrechte, also die hoch ge­prie­senen Grundfeste unserer Demokratie wer­­den durch eine Politik der Ignoranz von einem solchen Ausmaß ob­solet. Statt zu re­gulieren wird der Daten­hunger von Internet-Unternehmen weit­ge­hend ausge­blendet, der aktuelle deut­sche Daten­schutz kann hier struk­turell we­nig bewegen. Hier bedarf es einer weit­reichenden Reform, bei der die betroffe­nen Nutzer substantielle Rechte sowie Scha­densersatzansprüche erhalten. Der Chaos Com­­puter Club hat dazu eine Liste von For­derungen aufgestellt, die mit in die derzeitige Diskussion um die Moderni­sierung des Datenschutzes einfließt.

Vorschläge, wie mensch mit der aktuellen Da­tenschutz-Situation umgehen könnte, pur­zeln derweil von allen Seiten. Welche bi­zarren Vorschläge dabei gut gemeinten Ab­sichten entspringen können, zeigt die Dis­kussion um die Konsequenzen aus der Telekom-Affäre für die Vorrats­daten­speicherung von Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kri­­minalbeamter, Klaus Jansen, bei­spiels­wei­se fordert im Sinne Schäubles, eine zen­trale Speicherung der Ver­bindungs­da­ten. Sämtliche Verbindungsdaten sollten sei­ner Meinung nach in einem Sicherheits-Center unter Aufsicht von Datenschüt­zern hinterlegt werden. „Die Telekom-Af­färe ist eine Riesenchance für den Daten­schutz, die wir nutzen müssen. Es ist doch of­fensichtlich, dass sensible Kundendaten bei privaten Unternehmen mehr als schlecht aufgehoben sind“, so Jansen. Auf welche eingeschränkte Form von Daten­schutz er damit anspielt, wird spätestens deut­lich wenn der Kriminal­beamte aus­führt, wer in letzter Instanz darauf Zugriff haben soll. Nämlich sowohl Unterneh­men, die die Daten zu Ab­rechnungs­zwec­ken abrufen können, als auch der Staat, der unter strenger Kon­trolle zur Strafver­fol­gung eine Zu­griffs­be­rech­tigung er­halten soll.

Die Pläne von Bundesinnenminister Schäuble zum Aufbau einer Bundes­ab­hör­zentrale, die nicht zuletzt auch staat­li­che Lauschangriffe koordiniert, gehen dabei deut­­lich weiter und sollen mittel­fristig zu ei­­ner Art Technikdienstleister nach Vor­bild der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) oder des britischen Govern­ment Communications Head­quarters (GCHQ) ausgebaut werden. Bei beiden Ein­richtungen handelt es sich um gestan­de­­ne Geheimdienste, die sich u.a. dem Knacken verschlüsselter Kom­mu­ni­kation wid­­men. Die NSA steht dabei seit Län­ge­rem als Mittelpunkt eines umfang­rei­chen Be­schnüffelungs­pro­gram­ms der US-Re­gie­rung im Zentrum der Kritik. Nichts­des­totrotz hat die SPD offenbar keine Be­den­ken, Schäubles Pläne zum Auf­bau ei­ner Bun­des­ab­hörzentrale mit­zu­tragen. Dieter Wiefelspütz, innen­po­li­tischer Spre­cher der SPD, sagte unlängst, er halte ein ge­­meinsames Abhör-Kom­petenz­zentrum für dringend erfor­der­lich, weil Polizei wie Ge­­heimdienste „technisch endlich auf die Hö­he der Zeit kommen“ müssten. Das Tren­nungsgebot von Polizei und Geheim­diens­­ten müsse in einem solchen Zentrum „selbst­­ver­ständlich“ eingehalten werden, ob­wohl er zugab, die Schäuble`schen Planungs­skizzen noch nicht zu kennen. Die sieht eine explizite Trennung zunächst nicht vor. Denn Schäuble will auch die Fern­­melde­auf­klärung des Bundesnach­rich­ten­diens­tes (BND) aus dem deutschen Aus­­lands­ge­heim­dienst herauslösen und in die neue Ab­hörbehörde integrieren, die zu­nächst beim Bundesverwaltungsamt in Köln angesiedelt werden soll. Es gehe ihm da­rum „inländische Tele­kom­muni­ka­tions­überwachung mit der internationalen Tele­kommunikationsüberwachung“ zu ver­­binden. Lokal schalten, global walten heißt die Devise und die gilt nicht zuletzt auch für die Onlinedurchsuchung.

Neues von der bayrischen Datenautobahn-Polizei

Ab 1. August diesen Jahres soll die Polizei in Bayern heimliche Online-Durch­su­chungen zur Terrorabwehr sowie zur Ver­hin­derung schwerwiegender Straftaten durch­­führen können und dafür auch heim­lich in die Wohnungen Verdächtiger ein­­dringen dürfen. Diese heftig um­strit­tene Änderung des Polizei­auf­gaben­ge­set­zes beschloss kürzlich mehrheitlich der In­nen­­ausschuss des bayerischen Landtags. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Si­cherheitsbehörden auch Daten etwa auf Fest­­platten löschen oder verändern dür­fen, wenn Gefahr für höchste Rechts­güter be­­steht. Als Beispiele werden de­taillierte Be­­schreibungen von An­schlags­zielen oder Bom­­benbau-Anleitungen ge­nannt. Bei Ge­fahr in Verzug soll generell für verdeck­te Online-Durchsuchungen und „notwen­di­ge Begleitmaßnahmen“ wie das Ein­drin­gen in Wohnungen eine richterliche An­ordnung nicht sofort er­for­derlich sein. Bei­de Maßnahmen, also Online-Durch­suchung und die Durch­suchung pri­vater Räumlichkeiten, werden von Schäuble und den Vertretern des Bun­des­kri­minalamtes gerne miteinander ver­glichen. Ignoriert wird hier aber der grund­le­gende Unterschied, dass Woh­nungs­­­durch­suchungen offene Maß­nahmen sind, während Online-Durch­suchungen ver­deck­te Maßnahmen blei­ben. Neben der Online-Durch­suchung erlaubt das neue BKA-Gesetz dem Bundeskriminalamt auch den Zugriff auf die von den Pro­vidern laut einem Bundes­gesetz ver­dachtslos sechs Monate auf Vorrat zu speichernden Verbindungs- und Standort-Daten, wenn es z.B. um die Abwehr von Terroranschlägen geht. Dies war bisher Auf­gabe der Landespolizeien. Damit wer­den dem BKA, das bisher nur eine koor­dinierende Funktion hatte, exekutive Voll­machten übertragen – ein weiterer Schritt fort von einer föderal struktu­rierten hin zu einer zentral geleiteten Polizei. Auch das Tren­nungs­gebot wird aufge­weicht, denn das BKA ist zwar eine Po­li­zei­be­hörde, war aber faktisch stets mit geheim­dienstlichen Aufgaben betraut.

Tipp: Wer hier die fragwürdigen Akti­vi­tä­ten des Bundestrojaners auf seinem Com­­puter fürchtet, dem sei empfohlen auf Anonymisierungsdienste (siehe hier) auszu­weichen und sich genau zu überlegen, wem mensch seine Daten für welchen Zweck gibt.

Terrorgefahr Versicherungsbetrug

Maßnahmen wie die Online-Durch­su­chung, kleiner und großer Lausch­angriff, Kamera-Überwachung im öffent­lichen Raum, Vor­rats­daten­speicherung etc. zie­len auf die prä­ven­tive Abwendung vor Ge­fahr speziell durch terror­istische Einzel­täter und Ver­einigungen hin. Doch wer oder was ist ein Terrorist?

Für die USA, postwendend seit 9/11, mit Sicherheit jeder Mus­lim der einmal Flug­unterricht ge­nommen hat. Potentielle Terro­risten legitimieren den Staat, sie zu über­­wachen und zu profilen. Die An­wen­dung einer technisch gesehen immer lücken­loseren Überwachung hängt allein davon ab, wer und was einen potentiellen Feind definiert. Fein­de tragen nicht immer Spreng­stoff­gürtel, wie sich an Ver­sicherungen deutlich machen lässt: Versicherungs­be­trüger, Zuviel-Esser, Raucher und Auto­fahrer wer­den als potentielles finanzielles Ri­siko ein­gestuft. Daten über das Fahr-, Ess- und Frei­zeitverhalten sind für Ver­sicher­ungen daher in der Regel von großem Interesse, um Kunden ent­spre­chend ihren Gewohn­heiten einstufen und ggf. ablehnen zu können. Das neue Pay-as-you-drive-System der Firma Planung Transport Verkehr AG (PTV) beispiels­weise zeich­net automatisch ohne Zeitver­zögerung die Fahrroute und das Fahr­verhalten des Fahrers auf und ver­mittelt diese Daten an die Versicherung. Damit sollen, nach offizieller Ver­laut­barung der Betreiber­firma, umsichtige Fahrer niedri­gere Ver­sich­erungs­prämien zahlen als andere.

Die Mär von der Freiheit schaffenden Sicherheit

Besteht in Anbetracht dieser düsteren Zu­stän­de überhaupt noch Hoffnung? Die Ant­­wort muss lauten: Ja, definitiv. Nicht nur weil die Hoffnung zuletzt stirbt und am besten nie, sondern weil wir alle, so­lan­­ge wir uns nicht als isolierte Androide oder einsame Wölfe, sondern als Teil einer lo­kalen/regionalen/globalen Gesellschaft be­­­trach­ten, eine ge­samt­gesellschaftliche Ver­­­ant­wor­tung tragen. Das bedeutet, dass es auch beim Thema Datenschutz nicht nur um persönliche Ambitionen gehen kann und darum, seine eigene Privat­sphäre vor den Tentakeln eines Kontroll­staates zu schützen.

In einer Gesellschaft, in der die ge­sell­schaft­liche Konformität des Handelns über­wacht wird, kann die Fähigkeit zum eigenen ethischen Handeln schnell verkümmern. Ein psychologisches Phäno­men, das auch oft bei verwöhnten und überbemutterten Kindern auftaucht: Wenn jemand anderes darüber urteilt, welche Werte gut und schlecht sind, ohne dabei die eigenen Ent­scheidungs­ka­pa­zi­täten des Kindes zu fördern, wird dieses spä­ter Schwierigkeiten haben, eigen­stän­dig zu entscheiden und Werturteile zu fäl­len. Wenn Handlungen gegenüber Werten in Form von Normen vorgegeben sind und alternative Wertehandlungen als stö­rend, unsicher und allgemein verwerf­lich gel­ten, wird diese Form von Denken ge­sell­­schaftlich tendenziell weniger bis gar nicht mehr gepflegt werden. Der Zwang zur Konformität kann sich nicht zuletzt auch auf die Identitätsbildung einzelner Menschen auswirken. Auch hier haben wir es mit einer psychologischen Erscheinung zu tun. Bei Dauerüberwachung und sozia­ler Auslese durch Profiling kann durch­aus der Eindruck erweckt werden, dass Kon­­formität, der Gleichklang mit dem Rest der Bevöl­kerung das A und O einer funktio­nie­renden Gesell­schaft ist, und dass im Umkehr­schluss Grenz­über­schrei­tun­gen das Risi­ko in sich bergen nicht nur die ei­ge­ne Sicher­heit, sondern auch die der An­de­ren und damit die Freiheit aller aufs Spiel zu setzen. Wenn geistige und fak­tische Non-Konfor­mität aber zum Risiko­fak­tor wird, besteht die Gefahr, dass soziale Normen zu un­um­stöß­lichen ge­sellschaftlichen Parame­tern mutieren, die sich nur schwer ändern las­sen und keinen Frei­raum mehr für alter­na­ti­ve Nischen bie­ten. Eine Über­wach­ungs­­gesell­schaft pro­du­ziert ein starres Gesell­schafts­system, das Än­derun­gen in jed­wede Rich­tung zu ver­­­hindern sucht.

Am Ende des ge­dach­­ten Konti­nu­ums be­findet sich ein totalitärer Über­­wach­ungs­staat, der jeden seiner Bürger als potentiell Ge­fahr bringend einstuft und sich von seiner Bevölkerung isoliert.

Natürlich lässt sich hier einwenden, dass zwischen totalitären Dystopien und dem ge­genwärtigen demokra­tischen Rechts­staat unterschie­den werden muss. Nur gibt es eben auf technisch-infrastruk­tureller Ebe­ne keinen Unter­schied mehr. Was heu­te auf der Basis unserer demo­kra­tischen Grund­­­rechte gebaut und ent­worfen wird, lässt sich morgen bereits totalitär nutzen. Was würde beispielsweise passieren, wenn Macht­haber potentielle Feinde innerhalb von Sekunden anhand von Profildaten ver­dächtigen können, die vermutlichen Be­droherInnen durch ihren Handy-Peil­sender lokalisiert werden können und ei­ner blitz­schnellen Ver­haf­tung nicht mehr viel im Wege steht? Sich auszumalen wie ein diktato­rischer Macht­haber wie Hitler da­mit um­ge­gangen wäre, wenn er Infor­ma­tionen über das Inter­net­ver­halten ein­zelner Per­sonen gehabt hätte, darüber wel­che Pro­duk­te einzelne Bürger kaufen und was sie in ihrer Freizeit unter­nehmen, er­scheint eine für die Vergegen­wärtigung der derzeitigen Lage durchaus legitime Über­legung. Der Chaos Compu­ter Club kommt aufgrund dieser Überle­gung zu dem folgerichtigen Schluss: Jeder demo­kra­tische Rechtsstaat, der die Gefahr von totalitären Strukturen als historisches Faktum anerkennt, muss einer Über­wachungsstruktur entgegen treten. Das müsste zu­min­dest theoretisch common sense sein. Doch die klassische Kosten-Nutzung-Erwägung der breiten Masse und ihr aktueller Status Quo lautet: Ein bisschen weniger Privatheit für mehr Sicherheit. Doch ein bisschen weniger Pri­vatheit ist aus technischer Warte identisch mit keiner Privatheit. Freiheit und Überwachung sind daher keine, wie von sicherheits­verliebten PolitikerInnen gerne postuliert, sich bedingenden Zustände, sondern diame­trale Gegensät­ze. Denn Über­wachung gewährleistet nicht Sicherheit, sondern schürt Angst vor Freiheit.

akira

30 Jahre und ein bisschen müde

Das Dilemma des Datenschutzes

30 Jahre alt ist der deutsche Datenschutz dieses Jahr geworden – in Schleswig-Holstein und auf Bundesebene. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein und Landesbeauftragte für den Daten­schutz Thilo Weichert nutzte das Jubiläum für ein vorläufiges Fazit. Dieses fiel so aus, wie man es hätte erwarten können: In Schleswig-Holstein läuft es super, auf Bundesebene nicht.

So hielte, „obwohl das Bundesver­fas­sungs­­gericht (…) festgestellt hat, dass das heimliche Ausspionieren von privaten PCs nur unter engen Voraussetzungen zu­lässig ist“, die Bundesregierung an ihren Plänen fest. Ebenso habe das Bundesver­fas­sungs­ge­richt in seinem Urteil zum KFZ-Kennzeichen-Scanning „unmissver­ständ­lich seine langjährige Rechtspre­chung be­stätigt“ – die anlasslose automati­sche Er­fassung von Autokennzeichen sei ver­­fassungs­widrig. Auch die Vorratsdaten­speicherung sei vom Verfassungsgericht teil­weise gestoppt worden. Dennoch hielte „die Bundesregierung trotzig und ohne Einsicht zu zeigen“ an der Umsetzung des Gesetzes fest. Und: „Sie setzt noch eins drauf, indem sie die Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses weitertreibt, wonach die Passagierdaten von sämtlichen Flügen in die und aus der EU 13 Jahre lang für polizeiliche Zwecke gespeichert werden sollen.“ Dadurch würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden gefährdet.

Nun ist ein gewisses Misstrauen den Be­hör­den gegenüber wohl ohnehin nicht ver­kehrt. Es sei denn, man lebt in Schleswig-Holstein. Dort steht nämlich (fast) alles zum Besten, wenn man Weichert glauben will. Die Landes­re­gierung habe zum Beispiel „signalisiert, dass sie die Rechtsprechung des Verfas­sungs­­gerichts zum KFZ-Kennzeichen-Scanning respektiert.“ Auch trage sie „die Re­gelungen des modernen Landes­daten­schutz­gesetzes Schleswig-Holstein (…) und deren Umsetzung voll und ganz mit“ und unterstütze das ULD „bei seinen Bestrebungen zur Weiterentwicklung des präventiven Datenschutzes“.

Dass es sich Herr Weichert mit seinen Arbeitgebern nicht verderben will, ist verständlich, ebenso wie sein Bedürfnis, die Erfolge der eigenen Arbeit heraus­zustellen. Dennoch zeigt seine Rede exemplarisch die Klem­me, in der der Datenschutz steckt.

Legal, illegal… egal

Denn der Maßstab, an der sich die Arbeit der Datenschützer ausrichtet, ist nun mal das Gesetz. Kritik an neuen Über­wachungs­maßnahmen ist so nur möglich, wenn diese gegen bestehendes Recht verstoßen. Das kommt oft genug vor: Neue Überwachungsmaßnahmen einzu­führen, für die erst noch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden müssen, ist eine gängige Praxis der Behörden. So lief es etwa bei den Online-Durch­suchungen: Die wurden schon seit Ende 2005, also noch in der Amtszeit des früheren Innenministers Otto Schily praktiziert (und durch eine Dienst­vorschrift des Bundesinnenministeriums ausdrücklich empfohlen). In einem Urteil vom April 2007 stellte der Bundes­gerichtshof schließlich fest, dass diese Praxis rechts­wi­drig sei. Die Folgen sind bekannt: Derzeit bemüht sich Schilys Amts­nach­fol­ger Schäuble eifrig (und mit Erfolg) um die Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Online-Durch­suchungen.

In so einem Fall – wenn nicht etwa die Überwachungsmaßnahmen dem gel­tenden Recht angepasst werden, sondern das Recht den Überwachungsmaß­nahmen – läuft der datenschützerische Protest ins Leere. Mehr noch: Die Datenschützer selbst tragen gezwun­genermaßen zur Legalisierung neuer Überwachungs­maßnahmen bei, wenn sie illegale Prak­tiken der Behörden kriti­sieren.

Die ständige Berufung auf das Bundes­verfassungsgericht als letzte Bastion der Rechtsstaatlichkeit ist ein Symptom für diese Hilflosigkeit. Auch wenn Daten­schützer und Bür­ger­rechtler des­sen Ur­tei­le zur automa­tischen Erfassung von KFZ-Kenn­zeichen und zur Vorrats­daten­spei­cherung als grund­legende Erfolge feiern, zeigt ein nüchterner Blick, dass dem nicht so ist. Das Ge­richt ist weit entfernt da­von, diese Über­wa­chungs­­­maß­nah­men zu stoppen – es fordert nur klare Richt­l­inien für deren Anwen­dung. Eine generelle, verdachtsun­abhängige Be­­spitzelung un­­schul­diger Bürger soll ausgeschlos­sen werden. Dass diese Urteile größere Konsequenzen für die Arbeit der Behör­den haben werden, kann man bezweifeln. Denn ob mit klaren Vorgaben oder ohne werden sich die Beamten nur in Ausnah­mefällen dafür interessieren, was der „unbescholtene Bürger“ so treibt – die Frage ist nur, wo die Grenze zwischen „unbescholten“ und „schuldig“ verläuft und wer diese festlegt.

Die üblichen Verdächtigen

Auch das ist ein Problem des institu­tionellen Datenschutzes: Zur Debatte ste­hen für diesen nur die Mittel, nicht die Zwecke staat­lichen Handelns. Dass Kri­mi­nalität bekämpft werden muss, gilt als un­­hin­terfragbare Tatsache – lediglich über die Zweck- und Verhältnismäßigkeit der dafür zum Einsatz kommenden Mittel kann diskutiert werden. Nur ist „Krimi­na­­lität“ keine feststehende Größe, son­­dern Er­gebnis einer von vielfältigen Interessen mo­tivierten Einteilung mensch­­lichen Han­delns in unerwünschte und er­wünschte, „illegale“ und „legale“ Hand­lun­gen. Wenn mensch nicht nur in nos­talgischer Manier den Gesetzen von heute die Gesetze von gestern entgegen­stellen will, kommt man nicht um die Frage herum, welche Ziele hinter dieser vom Staat vorgenommenen Einteilung stehen.

Dies können die Datenschützer nicht leisten, sie sind durch ihr Amt an den Rechtsstaat ge­bunden und kön­nen diesen Rahmen nicht über­schreiten. Proble­mati­scher ist noch, dass sie diesen Rahmen auch nicht über­schreiten wollen. So ist es zumindest zu inter­pretieren, wenn Wei­chert beklagt, dass das „Ver­trauen der Bevöl­kerung in die Sicherheits­behör­den“ durch im­mer mehr Überwa­chung gefähr­det würde. Hier müsste eine außer­parlamentarische Bewegung in die Bresche springen – einen „Beauf­tragten für Gesellschafts­kritik“ wird es in ab­seh­barer Zeit aus offensicht­lichen Gründen nicht geben.

Trotz dieser Beschränktheit des institu­tionellen Datenschutzes sollen aber auch die positiven Aspekte nicht verschwiegen werden. Immerhin kann der Datenschutz dazu beitragen, den Forderungen nach immer neuen Überwachungsmaßnahmen die diskursive Oberherrschaft streitig zu machen. Zudem sind zwar Polizei und Geheimdienste formal dem Recht unter­worfen, Gesetzes­verstöße sind dabei aber schon ein­kal­ku­liert. Seien es nicht genehmig­­te Abhörmaßnahmen oder unbegründete Polizeiübergriffe bei Demonstrationen – der Rechtsbruch, das willkürliche Außerkraftsetzen der Rege­lungen, an die die ausführenden Organe des Rechtsstaates angeblich gebunden sind, ist die Voraussetzung dafür, dass diese ihre Funktion wirklich ausüben können. Eine Kontrollinstanz, die vehe­ment auf die Einhaltung der Gesetze pocht, kann solche „Auswüchse“ vielleicht nicht verhindern. Aber sie kann den Verantwortlichen immerhin gelegentlich auf die Nerven gehen. In Anbetracht der derzeitigen Kräfteverhältnisse kann man dafür schon dankbar sein.

(justus)

Revolte im Kulturpalast

1968 und die Popkultur

Popmusik wird seit jeher mit dem Auf­begehren in Verbindung gebracht, wenn schon nicht gegen die Gesellschaft als sol­che, dann immerhin gegen die Elternge­neration und ihre Regeln. Das fing schon bei Elvis an, der für manche konservative Zeit­genossen seine Hüften doch etwas zu auf­reizend kreisen ließ. Diese hatten in den 60er Jahren noch weit mehr Grund zum Kopfschütteln, denn gemessen an dem, was dieses Jahrzehnt an gewagten Fri­suren, Experimenten mit freier Liebe und exzessivem Drogen­konsum mit sich brach­te, erschien Elvis als reinster Muster­knabe.

Man mag von dieser Verbindung von Pop und Rebellion halten, was man will – Fakt ist, dass eben sie einen wesentlichen Teil des Reizes von Popmusik ausmacht. Heu­te scheint diese Beziehung von Rebellion und Pop fraglich geworden zu sein – Pop scheint sich ins System integriert zu ha­ben. In den späten sechziger Jahren sah das noch anders aus. Da schien die Verbindung von Rock´n´­Roll und Revo­lu­tion so naheliegend, dass etwa Jerry Rubin, ein Sprecher der US-amerika­nischen Polit-Hippies (der so­genann­ten Yippies) sagen konnte: „Die Neue Linke, ein auserwähltes, angekotztes Kind, entsprang dem kreisenden Becken von Elvis“ (1). 1968 schienen symbo­lisches und ganz reales Aufbegehren, Rock´n´­Roll und politischer Protest untrennbar verbunden.

Der Mythos 1968

1968 gilt als gesellschaftliche Aufbruchs­zeit, als „Kulturrevolution“ oder „nach­träg­­liche Entnazifizierung“ der deutschen Ge­sell­schaft – als Modernisierungsschub al­so, der den Weg frei machte für unsere heu­tige „rundum demokratische“ Gesell­schaft. Dieses Bild wird – gerade heute zum 40. Jubiläum – von Fernsehen und Presse immer wieder gern bedient. Dabei wird freilich säuberlich getrennt zwischen dem „guten“ und dem „bösen“ ´68: Neue Lebensformen und Frisuren, das Aufbe­geh­ren gegen starre Strukturen und den Krieg in Vietnam werden bejubelt, revolutionäre Bestrebungen, Kommu­nismus und RAF verteufelt.

Nicht, dass es an der RAF viel zu glorifi­zieren gäbe. Aber dabei wird auch alles andere entsorgt, was über den Status quo hinausweisen könnte. Ehemalige Akteure wie Rainer Langhans, der sich vom Aushängeschild der Kommune 1 zum hirnweichen Esoteriker zurückent­wickelt hat, kommen da zu neuen Ehren. Die dahinter stehenden Bedürfnisse sind offensichtlich, schließlich entstammen auch viele Journalisten dieser Generation. So kann man sich wechselseitig auf die Schultern klopfen und sich versichern, dass in der von einem selbst so erfolgreich modernisierten Gesellschaft jede weitere grundsätzliche Opposition überflüssig sei. Indem man „68“ auf flower power, ein bisschen Sex (Uschi Obermaier!), Drugs und Rock´n´Roll reduziert (plus ein paar unverbesserliche Fanatiker, die sich vortrefflich in der Rolle der „bad guys“ machen), verwandelt man es in ein leicht verdauliches Produkt, das nirgendwo für Magengrimmen sorgt.

Dabei ist nicht alles falsch, was da ge­schrieben wird. Die „Modernisie­rungs­these“ hat es längst zu akade­mischen Ehren ge­bracht. „68“ ist dem­nach im Zu­sammen­hang mit der sozio­öko­nomi­schen Ent­­wick­lung der Nachkriegsgesell­schaft zu sehen, als eine Bewegung, die nur unter den Bedingun­gen ei­ner voll ent­wick­el­ten for­disti­schen Produk­tions­weise ent­stehen konn­te. Jedenfalls gewann der Kon­sum­sek­tor in den westlichen Indus­triestaaten nach 1945 rapide an Bedeu­tung. Die zunehmende Rationalisierung und Auto­ma­ti­sie­rung der Arbeit führte zu enormen Pro­duktions­zuwächsen. Auf der anderen Sei­te hatte der Krieg mit seinen Millionen Toten und dem anschließenden Wieder­auf­bau für weite Teile der Bevölke­rung einbe­zie­hendes Wirtschafts­­wachs­tum mit geringer Arbeitslosenzahl gesorgt. Hin­zu kam der „Kalte Krieg“, der es not­wendig machte, die „Arbeiterklasse“ mit „so­zialpartnerschaftlichen“ Mitteln ruhig zu stellen. Ein starker Mittelstand bildete sich heraus, traditionelle Klassenverhält­nisse wurden aufgeweicht.

Dies äußerte sich in einer enormen Stei­gerung des Einkommens. Der Freizeit- und Konsumsektor gewann gegenüber der Pro­duktion an Bedeutung. Dies führte zu Konflikten zwischen der jüngeren Genera­tion und den in ihren Werten noch stark der Sphäre der Produktion verhafteten El­tern. Dazu trug auch die rasch wachsende Massenkultur und die aufkommenden Massen­medien bei.

Macht kaputt, was euch kaputt macht

Die wachsende Bedeutung der Massen­me­dien hatte Adorno schon in den 40er Jah­­ren erkannt. Die positive Sicht der Kon­­sumsphäre als „Reich der Freiheit“ teil­­te er jedoch keineswegs. Für ihn war die von der „Kulturindustrie“ verwaltete Frei­zeit nur der Bereich der Reproduktion als notwendiges Gegenstück der Produk­tion: „Mit der Flucht aus dem Alltag, welche die gesamte Kulturindustrie (…) ver­spricht, ist es bestellt wie mit der Entfüh­rung der Tochter im amerika­ni­schen Witz­blatt: der Vater selbst hält im Dun­keln die Leiter. Kulturindustrie bietet als Pa­­radies den­selben Alltag wieder an“ (2).

Die französischen Situationisten sahen das ähn­lich, widersprachen aber Adornos pessi­mistischer Einschätzung der Perspek­ti­ven. So sahen sie schon 1957 einen „Kampf um die Freizeit“ sich vollziehen, „dessen Bedeutung für den Klassenkampf nicht genügend analysiert wurde. Heute ge­lingt es der herrschenden Klasse, die Frei­zeit zu nutzen, die das revolutionäre Pro­letariat ihr abgerungen hat, indem sie ei­nen breiten industriellen Freizeitsektor entwickelt, der ein unübertreffliches Werkzeug zur Ver­dummung des Proleta­riats durch Sub­produkte der mystifi­zierenden Ideolo­gie und des bürgerlichen Geschmacks dar­stellt“ (3).

Diesen lückenlosen Zusammenhang des „Spektakels“ galt es zu durchbrechen, passive Konsumenten in aktive Gestalter ihres eigenen Lebens umzuwandeln. Im Gegensatz zur vulgärmarxistischen „Ver­elen­dungs­theorie“ (die Leute machen Re­volution, wenn es ihnen schlecht genug geht), sahen die Situa­tionisten gerade im An­wachsen von Kon­sum und Freizeit die Mög­lichkeit zur Ent­­­ste­hung poten­tiell sys­tem­spren­­gender Be­­dürfnisse. Die­se galt es bewusst zu ma­chen und zu stär­ken.

Die amerikani­schen Yippies hau­­ten zehn Jah­­­­re spä­ter in die glei­che Kerbe: „Sie [die in­tellek­tuellen Radikalen] er­klären uns, dass nach den Gesetzen des Mar­xismus Re­vo­lution nur aus der wirt­schaft­lichen Aus­beu­tung er­wächst. Ei­ne Revo­lution wird es nur dann geben, wenn es zu einer neuen wirt­schaft­lichen De­pres­sion kommt. Für uns – eine revo­lutionäre Be­wegung, die nicht aus der Armut, sondern aus dem Überfluß entstand – bieten ihre The­orien keine Erklärung. (…) Die Yippies betrachten die weiße Mittelstands­jugend als eine revo­lutionäre Klasse. (…) Der Kapitalismus wird untergehen, weil er seine eigenen Kinder nicht zufrieden stellen kann“ (4). In der situationistischen Theorie einer „Ökonomie der Bedürf­nisse“ könnte der Schlüssel zum Verständ­nis der Ereignisse liegen.

Gegenkultur

Fakt ist, dass ab Mitte der 60er ein deutliches Anwachsen dissidenter Verhal­tens­wei­sen in der Jugend der westlichen Staa­ten zu verzeichnen war. Popkultur war da­bei das Mittel der Wahl, um die Frontstellung zur Elterngeneration deut­lich zu machen. Eine „Gegenkultur“ ent­stand, zunächst in den USA, bald auch in Europa, die sich u.a. mit Underground­zeitschriften, Comics, Land- und Stadt­kom­mu­nen usw. eigene Infra­struk­turen und Ausdrucksformen schuf. Der Rock­´n´­Roll spielte dabei eine wichtige Rolle. Diese „Gegenkultur“ verstand sich nicht unbedingt poli­tisch. Es ist auch relativ gleichgültig, ob Musiker wie die Rolling Stones selbst irgendwelche kultur­revolu­tionären Ab­­sichten hegten oder deren ju­gendliche Hö­rer z.B. mit dem Tragen lan­ger Haare ein politi­sches State­ment ma­chen woll­ten – die „Gegen­kultur“ definierte sich eher durch einen bestimm­ten Lebensstil als durch eine Ideo­logie.

Von der El­tern­­ge­ne­ra­tion wur­­­­de sie ge­rade des­halb als An­griff auf ihre her­ge­­brach­ten Wer­te verstan­den, z.B. auf die gän­gige Ge­schlech­ter­ord­nung. Die Frisur wurde zum Kampf­platz, als hätte man damit den archimedischen Punkt der Gesellschaft ge­troffen. Die Palette der Reaktionen reichte von Beschimpfungen über Entlassungen am Arbeitsplatz bis zur „pädagogischen“ Körperverletzung vom familiären Patriar­chen – und mitunter noch ein Stück weiter. Symptomatisch ist dafür ein Interview, welches geführt wurde, nach­dem im Mai 1971 auf dem Campus der Kent State University (Ohio) vier De­mons­trant­­Innen von der Nationalgarde ge­tötet worden waren:

 

„Mutter: Jeder, der sich in den Straßen einer Stadt wie Kent mit langen Haaren, dreckigen Klamotten oder barfuß blicken lässt, verdient es, erschossen zu werden.

Frage: Ist langes Haar ein Grund, er­schossen zu werden?

Mutter: Ja. Wir müssen diese Nation reinigen, und wir werden mit den Lang­haarigen anfangen.

Frage: Würden Sie es gutheißen, dass einer Ihrer Söhne erschossen wird, nur weil er barfuß herumläuft?

Mutter: Ja“ (5).

 

Die Weigerung, sich den gängigen Ver­haltensmustern anzupassen, die Haare zu schneiden, einer geregelten Arbeit nachzu­gehen, usw. wurde als Angriff auf die Grundfesten der Gesellschaft ange­sehen, eine Bedrohung, der es mit allen Mitteln zu begegnen galt. Da das „Estab­lishment“ selbst harmloseste Regelver­stöße mit Repression beant­wortete, war es nicht verwunderlich, dass die „Gegen­kultur“ sich zunehmend politisierte. Wenn simpler Hedonismus diese Gesell­schaft zu solchen Reaktionen veranlasste, muss­te diese grundlegend verändert wer­den. Das Glücksversprechen der Konsum­ge­sell­schaft sollte real ein­gelöst werden.

Auch Drogen wie LSD spielten dabei eine wic­h­tige Rolle, eine Entwicklung, zu der der ehemalige Harvard-Professor Timothy Leary einen entscheidenden Beitrag leis­te­te. Das „psychedelische Programm“ könn­­te man als „Rousseau´sche Revolte“ be­­zeichnen: Gesellschaft und Erziehung ent­­fremden demnach den Menschen von sei­­nem wahren Selbst, was wiederum zu des­­truktiven Verhaltensweisen führt. Dro­gen wie LSD können dazu dienen, diese Kon­­ditionierungen rückgängig zu machen und so einen grundlegenden gesell­schaft­lichen Wandel hervorrufen. Auf lan­ge Sicht führte dieser Ansatz zu einer un­po­litischen Neo-Mystik, die das indivi­duelle Bewusstsein als Dreh- und Angel­punkt ausmachte und folglich glaubte, sich mit der Veränderung materi­eller Struk­turen gar nicht erst aufhalten zu müssen.

Eine gewisse Zeit gingen der Konsum psy­chedelischer Dro­gen und politische Ra­dikalität aber gut zusammen. Auch in der Mu­sik schlug sich dies nieder, Bands wie Pink Floyd wurden mit eks­ta­ti­schen Endlos-Soli und neu­artigen Sound­effek­ten zu Aushänge­schildern des Psy­chedelic Rock.

Gegen die Arbeit

Drogenkonsum bedeutete auch eine Verweigerung gegenüber den Leistungs­forderungen der Gesellschaft. Dies ver­band sich gut mit einem Programm der all­gemeinen Arbeitsverweigerung, wie es die Antiautoritären praktizierten. Eben dies wurde ihnen von sozialdemokrati­schen und marxistisch-leninistischen Traditions­linken immer wieder vorgewor­fen. Die amerikanischen Yippies hatten für diese An­griffe nur Spott übrig: „Die Yippies wer­den die Linke erst dann ernstnehmen, wenn sie anfängt, Comic-Hefte zu drucken. Wir müssen Politik so einfach machen wie Rock´n´Roll-Texte. (…) Die Lin­ke macht den Kommunismus zu einer Re­ligion (…) Ein christlicher Trip von vorn bis hinten. Lernen und Opfer brin­gen für die Revolution. Das Leiden wird dich und die Arbeiterklasse befreien“ (6).

Wahr­scheinlich lag das Scheitern der Re­volte auch darin begründet, dass die Arbeiterklasse gar nicht befreit werden wollte. Außer in Frankreich, wo sich die Arbeiter_innen mit wilden Streiks und Fabrikbesetzungen dem Protest der Stu­dent_innen an­schlossen, wurde die Bewe­gung vorrangig von subprole­ta­rischen und (klein)­bür­ger­lichen Grup­pen­ getragen. Ein ernsthafter Angriff auf die Grundlagen der kapitalis­tischen Öko­nomie war so nicht möglich. Auch dies hat der Be­wegung von 1968 den Cha­rakter einer „Kulturre­volution“ gegeben – der Revolte blieb als Be­tätigungs­feld nur die Kultur übrig. Die weitgehende Wie­der­ein­gliederung der gegenkulturellen Be­strebungen ins „Sys­tem“ war somit unvermeidlich.

Allein durch Hedonismus und Verwei­ge­rung ließ sich die kapitalistische Gesell­schaft nicht überwinden. Diese erwies sich als anpassungsfähiger als erwartet – die Verweigerung wurde ignoriert, vom He­donismus das übernom­men, was für die ei­genen marktwirt­schaftlichen Zwecke brauch­bar war. Dennoch verdient es ge­rade dieses he­donistische Element der 68er-Revolte, be­wahrt und gegen den Irr­glauben verteidigt zu werden, die Ernst­haf­tigkeit einer Hal­tung beweise sich durch den Grad an Lei­den, der damit ein­hergeht. `68 war auch ei­ne Revolte gegen die Arbeit, für ein lust­volles, selbstbe­stimmtes Leben – darin liegt ihr emanzi­pa­­torischer Gehalt, den es gegen alle Befürworter_innen von „revolu­tionärer“ Askese und Märtyrertum stark zu machen gilt. Denn (um hier einen situatio­nistischen Slogan zu zitieren, der im Mai 1968 an vielen Pariser Häuser­wänden zu finden war) „wir machen die Revolution schließlich nicht, um arm zu bleiben“.

(k.rotte & nils)

 

(1) zitiert nach Helmut Salzinger, „Rock Power – wie musikalisch ist die Revolution?“, Seite 8, Fischer Taschenbuch Verlag, 1972.

(2) zitiert nach Horkheimer/Adorno „Dialek­tik der Aufklärung“, S.162, Reclam 1989.

(3) „Rapport über die Konstruktion von Situatio­nen“, zitiert nach „Beginn einer Epoche“, S. 40-41, Edition Nautilus 1995.

(4) Salzinger 1972, S. 127.

(5) zitiert nach Penny Rimbaud, „The last of the hippies“, zuerst erschienen im Booklet der „Christ – The Album“-LP von Crass.

(6) Jerry Rubin, zitiert nach Salzinger 1972, S. 126.

Ihr schuldet uns noch ein Leben

Anarchopunk in Großbritannien

1977 war ein Jahr, das auf politi­schem und kulturellem Gebiet fast eben­so weit­reichende Folgen hatte wie 1968. In der BRD eröffnete der „Deutsche Herbst“, die Ent­füh­­rung Hans-Martin Schleyers und kurz darauf einer Luft­hansa­­ma­schine eine neue Stufe in der Kon­frontation von linken Terro­ris­ten und staatlicher Repres­sion, die mit der Ermordung Schleyers und dem Tod der ersten RAF-Genera­tion in Stammheim endete.

1977 erreichten aber auch die Aktivitäten der italienischen „Au­to­­no­­mia“ ihren Höhepunkt. In vielen Städten besetzten Stu­dent_innen die Universitäten und lie­ferten sich – Seite an Seite mit Haus­besetzern, Arbeitern und Femi­nistinnen – Straßenschlachten mit der Polizei. In Bologna gelang es ihnen, für Tage die Kontrolle über die Stadt zu gewinnen. Der kom­munistische Bürgermeister rief schließ­lich das Militär zu Hilfe.

Und in Großbritannien veröffent­lich­ten im Mai 1977 – pünktlich zum 25. Thronjubiläum der Köni­gin – die Sex Pistols ihre zweite Single „God save the queen“. Mit der­lei Provokationen schaffte es die Band nicht nur auf die Titelseiten der Boulevardblätter, sie begrün­de­te auch die Popularität einer neuen Jugend­bewegung: Punk.

Kaufen vs. Selber machen

Auch wenn die Sex Pistols nicht nur willen­lose Komparsen waren, wie es ihr Manager Malcolm McLaren spä­­ter darstellte, waren sie doch ein durch­­kalkuliertes Kunst­produkt – ein Produkt, mit dem viel Geld ver­­dient werden sollte. Die In­­dus­trie spielte mit, Punkrock war für ca. ein Jahr das große neue Ding. Der alte Rock´n´­Roll-My­thos vom rebelli­schen jungen Mu­si­­ker, dem von fiesen Manager­ty­pen die Seele geraubt wird, trifft hier also nicht so recht zu. Die Sex Pis­tols waren vielleicht rebellisch – au­thentisch waren sie sicher nicht. Sie wurden auch nicht durch das Kapital korrumpiert, sie woll­ten von Anfang an daran teilhaben.

Den­­noch lösten sie etwas aus, was so nicht abzu­se­hen war. Um es mal über­spitzt zu sa­gen: Beim Punk fand nicht die kom­merzielle Aus­beu­­tung einer re­bellischen Subkul­tur statt, son­dern vielmehr wurde ein kommer­zielles Kunstprodukt von einer rebelli­schen Subkultur an­­geeignet, umge­wer­tet und für ei­ge­ne Zwecke nutz­bar gemacht.

Das wirklich Neue am Punk war nicht die Radikali­sie­rung altbe­kann­ter Rock´­n´­Roll-Provoka­tionen, sondern viel­mehr die Aufhebung der Grenze zwi­schen „Star“ und Publikum. Punk lieferte den Impuls für eine weit­gehende Demokratisierung der Pop­kultur. Musik zu machen, er­schien nicht mehr als ein nur wenigen vorbehal­te­nes Privileg. Ei­ne Gitarre halten und darauf Ge­räusche erzeugen konnte schließ­­lich jede/r, und so gab es auch kei­nen Grund, Musiker dafür zu Halbgöttern zu erheben. Im Zen­trum stand nicht mehr der „wil­de“ Rock­star, der auf der Bühne stell­ver­­tretend für das Publikum des­sen Bedürfnis nach Rebellion und Grenz­überschreitung ausagier­te, son­­dern das Publikum selbst, das sich nicht mehr auf die passive Kon­­sumentenrolle beschrän­ken ließ. Das ­Negativurteil „Das kann ja jeder!“ wurde ins Positive ge­wen­det – Punk bewies, dass wirk­lich jede/r Musik machen konnte.

Das „Jeder kann es machen“ wurde aber nicht nur auf das Musik­machen bezogen. Ebenso eignete mensch sich die Mittel an, um selbst Platten herauszubringen, unzählige (oft sehr kurzlebige) Labels wurden gegründet und foto­kopierte Fan­zines herausge­bracht. Derselbe Do-it-yourself-Ethos zeigt sich darin, dass z.B. die aus der Hausbeset­zerszene stam­men­de Band Scritti Politti auf der Rückseite ihrer ersten Single die genauen Preise für Aufnahme, Mastering, Pressung und Druck und entsprech­ende Adressen ab­druck­te. Punk hatte also auch ein starkes egalitäres, anti-hierarchi­sches Element – die Verbin­dung mit anarchistischen Inhalten und einer entsprechenden Praxis war nur folgerichtig. Den größten Einfluss auf diese Entwick­lung hatte sicher die Band Crass.

Hippies oder Punks?

Eine Weile gehörte es für Punks zum guten Ton, „Hippies“ zu hassen. Liebe und Frieden waren ja schö­ne Ideale – aber den Punks fiel es schwer, noch an moralisch ein­wandfreie Lösungen zu glauben. Eben daraus bezog Punk seine provokative Kraft. Die gesellschaft­lichen Zumutungen wurden nicht mehr im Stile der klassischen Protestsongs angepran­gert, viel­mehr schlug sich das Gefühl, bis zum Hals in der Scheiße zu stecken, in dadaistischer Kom­mu­­ni­kations- und Sinnverwei­ge­rung und sarkasti­scher Überaffir­ma­tion nieder: „Zurück zum Be­ton“ statt „Give peace a chance“. Die Betonung des Bruchs zwi­schen den Gene­ra­tionen verdeckt aber die Konti­nuitäten. In gewisser Wei­se waren Crass die vollkommen­ste Verkörpe­rung der Idee des Punk – mit ihrem simplen, energetischen Sound, den Künstler­namen der Mu­siker_innen (Steve Ignorant, Joy de Vivre, Penny Rimbaud), den ra­dikalen Anarcho­pa­rolen, ihrer Ab­sage an die Musik­in­­dustrie. Ande­rerseits waren sie aber auch ehema­li­ge Hippies, und ihr Leben in einer Land­kommune bei London (1) war defi­nitiv so hippie­haft wie nur möglich. Auch ihr Anarcho-Pazifis­mus war ein Rück­­griff auf die radikale Frie­dens­be­we­gung der 60er.

Crass waren von der Energie des Punk und dessen rebellischer Atti­tü­­de begeistert, aber enttäuscht da­von, dass die meisten Bands keine an­­­de­ren Ziele hatten, als einmal bei Top of the Pops aufzutreten. Also ver­­­suchten sie, es besser zu machen. Der rohe Punk-Sound diente als Trans­­­portmittel für ihre politischen Ideen, um Informationen zu ver­brei­­­­ten und so das Bewusstsein der Men­­s­chen zu ändern. Entsprechend ru­­di­­mentär klang auch die Musik auf ihrem 1979 veröffentlichten De­­­bütalbum „The Feeding Of The 5000“, die Texte standen klar im Vor­­­dergrund. Die politi­schen Statements der Band führten aber auch zu Problemen: So verwei­ger­­te das mit der Herstellung der Plat­te be­auftragte Presswerk wegen des Tex­tes zum Eröffnungsstück „Asy­lum“ (einer harschen Anklage des unter­drückerischen, frau­­­en­feind­li­chen Charak­ter des Chris­­­tentums) die Zusammen­arbeit.

Crass verfolgten eine Politik strikter Un­­abhängigkeit, schufen eigene Netz­­werke, brachten Platten auf ihrem eigenen Label heraus. Um zu ver­­hindern, dass die Platten über­mä­­ßig teuer verkauft wurden, druck­ten sie die Preise (die knapp über dem Selbstkostenpreis lagen) direkt auf die Cover – eine Praxis, die viele andere Bands übernah­men. In den Beiheften zu den LPs wur­­den die Texte durch ausführ­li­che Erläuterungen und Collagen er­gänzt. Um den kollektiven Cha­rak­ter des Projekts deutlich zu machen, traten Crass in einheitlichem Büh­nen­outfit in schwarzen Armee­ho­sen und T-Shirts auf. Damit wur­den sie nicht nur ideologisch, son­dern auch ästhetisch prägend für die ent­ste­hende Anarcho­punk-Szene.

Um falscher Heldenverehrung vor­zu­beugen: Der große Einfluss von Crass wäre ohne diesen Reso­nanz­boden, eine Szene, die liber­tären Ideen aufgeschlossen gegen­über­stand, nicht denkbar gewesen. Da­bei war die Bewegung weniger ho­mo­­gen, als es im Rück­blick oft scheint. So kritisierte z.B. die Anarcho-Band Apostles den dogma­ti­­schen Pazifismus von Crass und be­zichtigten diese der Heuche­lei (die Apostles hatten ihrerseits Pro­ble­­­me mit manchen Punks und „Tra­­di­tionsanarchis­ten“, da die Mit­­glieder der Band sich offen zu ih­­rer Homosexualität bekannten). Auch musikalisch gab es unter­schied­­­liche Ansätze. Prä­gend waren z.B. Amebix und Discharge, die den Punk in Sachen Energie und Härte wei­ter radika­lisierten und mit Metal-Elementen verbanden. Sie leg­ten damit den Grundstein für den Crust- und späteren Grindcore – vor allem der Dis­charge-Stil wur­de tausendfach von anderen Bands kopiert. Ru­bella Ballet dagegen er­setz­­ten das triste Schwarz von Crass durch selbst­gefertigte Bühnenout­fits in Neon­farben und tendierten mu­si­­ka­­lisch zu einem poppigen New-Wave-Sound.

Die Anarchos kommen

Bis Mitte der 80er war die Anar­cho­­­­punk-Szene sehr aktiv und lie­fer­­te der britischen Linken neue Im­pulse, indem sie die herkömm­li­chen Mittel des politischen Kamp­­­fes durch neue Formen der direkten Aktion er­gänz­te und neue Themen in den politischen Diskurs einbrachte.

Vor allem die radikale Tierbefrei­ungs­bewegung profitierte von den Anar­chopunks. So ziemlich jede Anarcho-Band hatte wenigstens ein Lied im Programm, das sich mit Tier­versuchen oder Vegeta­rismus be­fass­te, viele Punks übernahmen ei­ne vegane oder vegetarische Le­bens­weise. Sie trugen auch ent­schei­dend dazu bei, dass die 1976 gegründete Animal Liberation Front (ALF) Anfang der 80er Jahre ei­nen enormen Zulauf hatte. Die ALF war ein dezentrales Netzwerk lose miteinander verbundener Kleinst­grup­pen, die direkte Aktio­nen gegen Pelz­farmen, Versuchs­la­bo­re usw. durch­führten, um dort ge­fan­gene Tiere zu befreien. Parallel da­zu gab es ein Netzwerk von Un­terstützergruppen, die Kontakte her­stellten, Gefangene unterstütz­ten und Pressearbeit machten. Als zur ALF gehörig galten alle Grup­pen, die deren Statuten anerkann­ten. Dazu zählte auch ein ausdrück­li­cher Verzicht auf Gewalt gegen Men­schen. Die ALF hatte eine klare anar­chistische Grundhaltung, wie sich aus ihrem Logo (ein großes Anar­cho-A, in das kleiner das L und das F eingefügt waren) ablesen lässt. Die breite Unterstützung, die die Or­ga­nisation zu dieser Zeit genoss, lässt sich daran erkennen, dass 1982 das Militärlabor in Porton Down, in dem Tierversuche durchgeführt wur­den, von rund 2000 Akti­vist_innen gestürmt wurde. Solche Ak­tio­nen führten aber auch zu ver­stärkter staatlicher Repression.

Auch Pazifismus war ein wichtiges Thema – die Gefahr eines Atom­krie­ges war einfach nicht zu ignorie­ren. Mit der Stationierung US-ame­rikanischer Mittel­strecken­raketen in Westeuropa (die von der Sowjetun­ion in ähnlicher Weise beantwortet wurde) erreichten die Span­nun­gen zwi­schen den Super­mäch­ten einen neu­en Höhepunkt. Dies führte auch zu einem erneuten Anwachsen der britischen Friedens­be­we­gung. Ein Meilen­stein war das 1981 begonnene Women´s Peace Camp – eine Gruppe von Frauen campier­te vor den Zäunen des Luft­waffen­stütz­­punkts in Green­ham, der als Ab­schussbasis für Nuklearraketen vor­gesehen war (2).

Auch der Falkland-Krieg von 1982 trug zur Brisanz des Themas bei. Mit den so genannten „That­cher­­gate-Tapes“ schafften Crass es damals sogar, Thema hitziger De­­batten im britischen Parlament zu wer­den. Hintergrund dafür war das Ge­rücht, die britische Armee hätte wäh­rend des Falkland-Krieges ab­­­sichtlich das Kriegs­schiff HMS Shef­field geopfert, um so die HMS In­vin­­cible (auf der zu der Zeit der Sohn der Queen, Prinz Andrew als Sol­­­­dat diente) zu schützen. Crass fab­­­rizierten eine Kassette, die als zu­fäl­lig mitgeschnittenes Telefonge­spräch erscheinen sollte – tatsäch­lich benutzten sie dabei Aufnahmen der Stimmen von Margaret That­cher und Ronald Reagan, die sie so mon­­tierten, dass diese nun den Un­ter­­­gang der HMS Sheffield und die Aus­­­wirkungen eines möglichen Atom­­krieges für Europa diskutier­ten. Kopien des Tapes wurden der Presse zugespielt und erregten bald ­­gro­ßes Aufsehen – das US-Verteidi­gungs­­­mi­nis­terium hielt die Aufnah­men gar für eine geschickte Fäl­schung des KGB. Der Legende nach ver­­­­such­te der KGB tat­sächlich, die Band zu rekrutieren, nach­dem sie als wirkliche Urheber be­kannt ge­wor­den waren.

Ihren Höhepunkt erreichte die Anar­chopunk-Bewe­gung 1983/84 u.a. mit der „Stop-the-city“-Kam­pagne, einer Reihe von Aktionen im Lon­do­ner Stadtzentrum, bei denen bis zu 3000 Menschen Blocka­den gegen Firmen durch­führten, die in Waffenhandel, Um­weltzer­stö­rung und Tier­versuche ver­strickt wa­ren. Die Ak­tion war von der Lon­doner Zweig­stelle von Green­peace initiiert wor­den, die Anarcho­punks trugen jedoch viel zum Erfolg bei.

Niedergang und Zersplitterung

Zur größten He­raus­­­forderung für die Anarcho­punks und die britische Linke ins­gesamt wurde aber der im März 1984 beginnende Bergar­bei­­ter­­streik. Ausgelöst wurde dieser durch die angekündigte Schließung ei­­­ner Reihe von unwirt­schaft­­­lich arbeitenden Zechen. Un­mit­­telbare Folge wäre der Verlust von 20.000 Arbeitsplätzen ge­wesen.

Schon in den ersten Tagen des Streiks kam es zu heftigen Auseinan­dersetzungen mit der Polizei, die bald zu bür­ger­kriegs­ähnlichen Szenen aus­wuch­­sen: So gerieten in Or­greave bei Sheffield 10.000 Bergar­beiter und 3000 Polizisten anei­nander. Bis zum Ende des Streiks waren zehn Men­­schen ums Leben gekommen, tau­sende Berg­leu­te verletzt oder ver­haftet wor­den. Im Novem­ber 1984 waren zwei Drittel der Berg­­wer­ke stillge­legt.

Obwohl die Anarchopunks den Streik nach anfänglichem Zögern un­terstützten (etwa durch Benefiz­kon­zerte), blieb die Kluft zwi­schen ih­nen und den Arbeitern unüber­brück­bar. Die Anar­cho­punks ten­dier­­­ten dazu, die Welt in zwei Lager auf­zuteilen: die „Gu­ten“ (die wie sie in besetz­ten Häusern lebten, nicht arbeiteten, kein Fleisch aßen usw.) und die „Bö­sen“ (die das „Sys­tem“ unter­stütz­ten). Die Berg­ar­beiter fielen für sie eher in die zweite Kategorie – schließ­­lich aßen die meis­ten von ihnen Fleisch und kämpf­­ten vor allem darum, ihre Jobs zu behalten. Und die Arbeiter wa­ren zwar dankbar für die Hilfe der merkwür­dig geklei­de­ten Fi­gu­ren, die sie bei Blockaden und Kämp­­fen gegen die Polizei unter­stütz­­ten, letzt­lich blieben ihnen die Punks aber fremd (einige Zeit zuvor hatten manche von ihnen noch selbst die Punks verprü­gelt).

Im März 1985 en­dete der Streik, die finan­ziellen Be­lastun­gen für die Ar­beiter und ihre Familien waren zu groß ge­wor­den. Dies war nicht nur die ent­schei­dende Nie­der­lage der bri­tischen Ge­­werk­­schaf­­­ten, es führte auch zum Nieder­gang und zur im­mer stär­keren Zersplit­te­rung der Anar­­­cho­­punk-Be­we­­gung. Viele Ak­­ti­vist_innen ver­ab­schie­deten sich in der Folge von ih­ren alten pazi­fis­ti­schen Idea­len. Ein Bei­spiel dafür war das 1983 ge­grün­de­te Heft Class War. Die­­ses ver­band Anar­­­cho­punk mit Tier­be­freiung und Klas­sen­kampf und üb­te sich da­bei in einer zuneh­mend mili­tan­ten Rhetorik.

Auch bei Crass machten sich Selbst­zwei­fel breit: „Wie sollte es weiter­ge­hen? Fan­gen wir jetzt an, Sachen in die Luft zu sprengen? (…) Wir zo­gen alle Möglich­keiten in Be­tracht, aber letztlich – und das Schei­tern des Berg­arbeiterstreiks half uns, das zu erkennen – kannst du einen Haufen direkter Aktionen ma­chen, aber was bringt das? Du en­dest damit, Leute zu verletzen“ (3). 1984 löste sich die Band auf.

Die Verbitterung in weiten Tei­len der radikalen Linken kam nicht von ungefähr. Un­ter der Regierung Margaret That­chers nahm die Re­pression un­ge­kannte Aus­maße an. Sie traf alle, die nicht in das Bild des guten Bür­gers passten. Im Fe­bruar 1985 wurde das Peace Camp beim Luft­waffen­­stützpunkt in Moles­worth (ne­ben Greenham die zwei­te ge­plan­­te Raketenab­schuss­basis in Groß­­britannien) geräumt – durch den größten Militäreinsatz in Frie­denszei­ten, den das Land je ge­sehen hatte. Einige Monate spä­ter wurde ein jährlich zur Som­mer­sonnen­wen­de am Stone­henge-Monument statt­­fin­­den­des Festival, bei dem sich Hippies und „Travel­lers“ tra­fen, von der Polizei mit bruta­ler Gewalt zer­schlagen.

Hier kehrt die Linie, die von der Hippie­bewegung über Crass zu den Anarcho­punks geführt hatte, zum Aus­gangs­punkt zurück. Das erste Stone­­­henge-Festival war 1974 von Wally Hope (bür­ger­lich: Phil Russel) orga­ni­siert wor­den, einem guten Freund der späte­ren Musi­ker_innen von Crass, und diese waren selbst direkt in die Vorberei­tungen invol­viert. Mehrere hundert Hip­pies kamen, und hielten das Gelän­de um das Monu­ment neun Wo­chen lang besetzt, bis sie von der Polizei vertrieben wurden. Wally Hope starb ein Jahr später in einer psychia­trischen Klinik, in die er ein­gewiesen worden war (4).

Aber auch wenn die britische Anar­cho­punk-Szene nach 1985 immer mehr zerfiel, hat sie doch die politische und kulturelle Land­schaft nachhaltig geprägt und weltweit ihre Spuren hinterlassen. Trotz der Fehler, die sie sicherlich hatte, hat sie viel dazu beigetragen, anar­chis­tische Ideen zu modernisieren und zu verbreiten. In den USA setzte die Poli­tisierung der dortigen Hardcore-Szene erst Mitte der 80er ein, Bands wie MDC spielten dabei eine wichtige Rolle, ebenso soziokulturelle, selbstverwaltete Zentren wie das ABC No Rio in New York oder die Gilman Street in San Francisco. Heut­zutage sind die Anarchopunks ein wich­tiger Bestandteil der linksradikalen Szene in den USA, wobei sie dort eine ähnliche Funktion haben wie hier in Deuschland die Autonomen. Aber auch auf dem europäischen Kontinent und in Süd- und Mittelamerika hat sich die Anarchopunk-Bewegung ausgebreitet, die Verbindung von Haus­besetzerszene, Hardcore/Punk, veganem oder vergetarischem Lebensstil, anarchis­tischen Ideen und DIY-Ethik ist auch hier seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Punk-Subkultur (und sicher nicht der schlech­teste). Die Anar­cho­punk/DIY-Szene ist also eine Größe, mit der noch zu rechnen ist. Das Spiel geht weiter.

(justus)

 

(1) Das so genannte Dial House, ein offenes Kommuneprojekt, wurde 1967 gegründet. Einige der früheren Mitglieder von Crass wohnen noch immer dort.

(2) Das Camp endete im Jahr 2000, danach wurde auf dem Gelände eine Gedenkstätte eingerichtet.

(3) www.uncarved.org/music/apunk/offbeat.html

(4) die Geschichte von Wally Hope taucht u.a. im Booklet von Crass´ „Christ – The Album“-LP auf, ebenso in Penny Rimbauds Buch „Shibboleth – my revolting live“, erschienen 2004 im Ventil-Verlag

Filesharing Killed The Radio Star

Die Industrie kriegt die Krise

Vielleicht bist du ja auch ein Raub­kopierer. Hast du ein paar selbst gebrann­te CDs im Schrank, mit Musik, für die du nicht bezahlt hast? Oder MP3-Dateien auf deinem Rechner, die du dir unerlaubt aus dem Netz gezogen hast? Na also! Du bist ein gemeiner Verbrecher – jedenfalls, wenn man der Rhetorik der Musikin­dustrie glaubt.

„Ein Verbrecher? Wieso denn das?“, könntest du fragen. „Tut doch keinem weh.“ Aber darum geht es nicht. Denn wir leben nun mal in einer waren­produzierenden Gesellschaft. Und um einen nützlichen Gegenstand in eine Ware zu verwandeln, muss man erstmal Leute daran hindern, ihn zu benutzen. Wer eine Ware nutzen will, ohne dafür zu bezahlen, gilt juristisch als Dieb. Und zwar unab­hängig davon, ob die Eigentümer ansons­ten einen Nutzen von ihrem Eigentum gehabt hätten oder ihnen ein Schaden daraus entsteht, wenn Leute etwas umsonst nutzen, wofür sie sonst ohnehin nicht hätten bezahlen können.

Das „digitale Zeitalter“ hat die Musik­konzerne in eine Krise gestürzt: Die materielle und juristische Barriere zwi­schen Ware und Kunde bröckelt – die Ware, die die Konzerne verkaufen wollen, rinnt ihnen durch die Finger. Das ruft verständlicherweise Panik hervor. Denn wenn sich die Leute die zum Verkauf angebotene Ware anderswo einfach aus dem Netz ziehen, ist das Geschäft an seiner Basis gefährdet. Nach Angaben des Bundesverbands der deutschen Musik­industrie wurden im Jahr 2007 allein in Deutschland 312 Millionen Songs illegal aus dem Internet heruntergeladen und damit „Schäden in Milliardenhöhe“ verursacht. Freilich sind diese Zahlen wohl ebenso frei erfunden wie die Behauptung, allein in Deutschland entfielen rund 70% des Internetverkehrs auf die Nutzung (meist illegaler) Tauschbörsen (1). Zudem unterstellt die Musikindustrie, dass die Zahl der Musikdownloads tatsächlich den realen Verlusten entspricht, dass die Leute sich die Alben also andernfalls gekauft hätten.

An der Art, wie die Konzerne der Krise begegnen, hat sich seit den Prozessen gegen die Internet-Musiktauschbörse Napster vor knapp zehn Jahren wenig geändert: Man versucht, die Entwicklung aufzuhalten. Millionenschwere Kam­pagnen werden gestartet. Wo früher „Hometaping is killing music“ der Slogan war, heißt es heute „Raubkopierer sind Verbrecher“ und man versucht, den Leuten weiszumachen, dass sie mit ihrem verderblichen Tun früher oder später im Gefängnis landen. Gleichzeitig experi­mentiert man (wenig erfolgreich) mit kopiergeschützten CDs und versucht, Musik-Downloads via Internet kommer­ziell nutzbar zu machen. Und man übt sich in handfester Repression.

Das Imperium schlägt zurück

Der Staat greift den Unternehmen dabei freundlich unter die Arme. Zur Ab­schreckung werden Razzien durchgeführt, Computer beschlagnahmt und Nutzer von Filesharing-Systemen (2) mit Ge­richts­verfahren bedroht. Allerdings sind die Behörden damit hoffnungslos über­fordert – schließlich ist illegales Filesharing ein massenhaft begangenes Bagatelldelikt. Also werden den Musikunternehmen zuneh­mend mehr Kompetenzen über­tragen, um in eigener Sache zu ermitteln (siehe Kasten unten).

Aber den aufmerksamen Betrachter beschleicht dabei nur zu oft das Gefühl, dass es sich hier um ein Kampf gegen Windmühlen handelt – es ist nicht nur fraglich, ob die Musikkonzerne diesen Kampf gewinnen können, sondern auch, ob sie sich überhaupt den richtigen Gegner ausgesucht haben. So wurde zwar nach Angaben der Musikindustrie in den letzten Jahren die Zahl der illegalen Musikdownloads von ca. 600 auf ca. 300 Millionen im Jahr reduziert, spürbare Auswirkungen auf die Verkaufszahlen hat das aber bisher nicht gehabt. Zwar konnte für das Jahr 2007 erstmals wieder eine kleine Steigerung bei den CD-Verkäufen gemeldet werden, aber dies könnte ebenso der allgemein verbesserten Wirtschafts­lage zuzuschreiben sein. Gut möglich also, dass nicht die illegalen Internet-Tausch­börsen die sinkenden Verkaufszahlen zu verantworten haben, sondern dass beides nur Ausdruck eines viel grundsätzlicheren Vorgangs ist – der sich wandelnden Konsumgewohnheiten im digitalen Zeitalter.

Zunächst einmal führt dieser Prozess dazu, dass sich der Markt ausdifferenziert. So ist es dank der Computertechnik heute wesentlich einfacher, Musik in annehm­barer Qualität aufzunehmen. Durch das Internet beschleunigt sich zudem der Austausch von Informationen enorm, ebenso eröffnet es neue Möglichkeiten der Distribution. Die Menge an Musik, die den Konsumenten potentiell zugänglich ist, wird so enorm gesteigert. Das führt zum einen dazu, dass sich der Geschmack des Publikums verändert – jeder sucht sich eben die Nische, die ihm am besten gefällt. Ebenso wächst auf der Seite der Anbieter die Konkurrenz – wenn mehr Leute ein Stück vom Kuchen abhaben wollen (und es auch bekommen), bleibt für alle weniger übrig. Dies trifft vor allem die großen Majorlabels, die darauf spekulieren (und darauf angewiesen sind), mit ihren Produkten ein Massenpublikum zu erreichen. Diese könnten sich lang­fristig als Auslaufmodell entpuppen – die Zukunft dürfte dann den kleinen spezia­lisierten Nischenlabels gehören, die Platten in Auflagen im vierstelligen Bereich herausbringen und damit ein zwar kleines, aber relativ stabiles Publikum bedienen.

Und wie geht’s weiter?

Hinzu kommt, dass Tonträger als Samm­ler­­objekte zunehmend an Bedeutung verlieren. Die Folgen der Digitalisierung machen sich dabei nicht nur bei illegalen Downloads bemerkbar: Man kann sich Musik auch im Freundeskreis auf CD brennen oder MP3-Dateien tauschen. Dagegen lässt sich kaum vorgehen – wollte man das tun, könnte man in jedem bundesdeutschen Haushalt Razzien durchführen. Bis diese Erkenntnis aber bei den Plattenfirmen ange­kommen ist, dürfte es noch eine Weile dauern. Bis dahin verfährt man weiter nach der Devise: „Wenn das, was wir tun, keine Wirkung zeigt, haben wir noch nicht genug davon getan.“

Mit verfehlten Konzepten tragen die Konzerne dabei selbst einen guten Teil zu ihrem Dilemma bei. So vermindert etwa der Kopierschutz den Ge­brauchswert der Tonträger er­heblich – z.B. wenn eine zum vollen Preis gekaufte CD sich nicht auf dem heimischen PC oder dem CD-Gerät im Auto abspie­len lässt – ohne wirklich viel zu schüt­zen. Dass das deut­sche Ur­he­ber­recht es seit 2003 ver­bie­tet, den Ko­pier­­schutz zu um­gehen, spricht Bände: Der angebliche Schutz­mecha­nismus ist offen­sichtlich selbst hochgradig schutz­be­dürftig. Zudem ist es zwar verboten, einen Kopierschutz zu knacken, dies wird aber nicht bestraft, weil Privat­kopien völlig legal sind.

Ein Punkt verdient es noch, erwähnt zu werden: Wenn die Musikindustrie über „Raubkopierer“ und „Musikpiraterie“ klagt, dann tut sie das gerne im Namen der Mu­si­ker. Durch Ur­he­­ber­rechts­ver­let­zungen wür­­de diesen der ge­rech­te Lohn ihrer Arbeit vor­ent­hal­ten. Klar, das kommt besser und selbstloser rüber, als die eigenen Profitinteressen als Begründung anzuführen (zumal Popmusiker_innen auch mehr Sexappeal haben als irgend­wel­che Ma­na­ger­­figuren). Aber na­tür­lich sind die Plat­ten­kon­zerne kein Wohl­fahrtsverein, und die Künstler_innen, für deren Rechte sie sich angeblich stark machen, haben diese mit der Vertrags­unterzeichnung schon zum größten Teil an die Unternehmen abgegeben. Selbst bei erfolgreichen Bands (wie z.B. den Back­street Boys) ist es nicht selten, dass sie am Ende ihrer Karriere noch immer Schul­den bei ihrer Plattenfirma haben, wäh­rend diese mit ihrer Musik Millionen­ge­winne erzielt hat (3). Kurz gesagt: Wenn die Musikindustrie sich für die Rechte der Ur­heber_innen stark macht, dann des­halb, weil diese kaum was davon haben.

Es gibt also auch hier keinen Grund, in das Lamento der Plattenfirmen einzu­stimmen. Dennoch bleibt die Frage, wie ei­ne halbwegs gerechte Entlohnung von Musiker_innen und Komponist_innen künf­tig aussehen könnte – zumindest, solange wir in einer Gesellschaft leben, in der jede(r) zum Verkauf der eigenen Ar­beitskraft gezwungen ist. Der Verkauf von Ton­trägern wird jedenfalls weiter an Be­deutung verlieren – sehr wahrscheinlich werden in Zukunft Konzerte die Haupt­ein­­nahmequelle sein. Ob Musiker_innen un­ter diesen Umständen noch auf die Un­terstützung einer Plattenfirma (oder der GEMA) angewiesen sind, oder ob es nicht (auch unter finanziellen Gesichts­punkten) klüger ist, sich seine Unab­hängigkeit zu bewahren, ist die spannen­de Frage.

(justus)

 

(1) Diese Zahl stammt aus einem offenen Brief der deutschen Musikindustrie, eine PDF-Datei davon gibt´s unter www.musikindustrie.de/fileadmin/news/politik/downloads/080425_offener_brief_deutsch.pdf. Einen Zähler, der (angeblich) die genaue Anzahl der illegalen Downloads in diesem Jahr anzeigt, kann man unter www.musikindustrie.de/raubkopien.html bewundern.

(2) Filesharing ist der Austausch von Dateien im Internet über so genannte Peer-to-Peer-Netz­werke („Peer-to-Peer“ heißt so viel wie eine Verbindung von Rechner zu Rechner). Dabei können Nut­zer_innen Dateien von den Computern anderer Nutzer­Innen kopieren (down­loaden) und stellen diesen gleichzeitig auf dem eigenen Rechner be­find­liche Dateien zur Ver­fügung.

(3) Einen Text des Musikers und Produzenten Steve Albini, der sich kritisch mit diesen Prak­tiken der Musikindustrie aus­einandersetzt, kann man unter www.negativland.com/albini.html nachlesen.

 

Neues Gesetz gegen Datenpiraten

Eine ganze Reihe von Anwaltskanzleien be­fasst sich mit Urheberrechtsverstößen im Internet. Für das deutsche Musik­business übernimmt diese Aufgabe die ProMedia Gesellschaft zum Schutz geis­tigen Eigentums mbH. Deren Geschäfts­führer Clemens Rasch hat sich mit der von ihm geleiteten Rechtsanwaltskanzlei Rasch da­rauf spezialisiert, Nutzer_innen von File­sharing-Börsen mit Massen­ab­mah­nungen zu bestücken (mehr dazu unter www.rasch-vs-djs.de).

Vie­le Betroffene kommen aus Unkenntnis der rechtlichen Lage und Angst vor einem Ge­richtsverfahren den Forderungen nach. Mit­unter muss jedoch auch Rasch eine Nie­derlage einstecken. In einem Urteil vom 20. Juli 2007 wies das Amtsgericht Offen­burg die Forderungen des Anwalts zu­rück, der von einem Internet-Provider die Herausgabe von Kundendaten ver­lang­te. Der Anlass war nichtig: Der Kunde wur­de beschuldigt, zwei Musikdateien als Down­load angeboten zu haben. Das Ge­richt hielt dies nicht für ausreichend, um ei­ne Herausgabe der Daten zu recht­fer­­tigen, es verwies auf den Preis für le­­gale Downloads, der bei ca. 10 Cent läge.

Die wichtigste rechtliche Grundlage für den Zugriff auf die Kundendaten war bisher das im Januar 2007 in Kraft getretene „Telemediengesetz“. Das Ver­fahren war dabei bisher relativ um­ständlich: Hatten die Rechteinhaber bzw. deren Vertreter einen vermeintlichen „Musikpiraten“ ausfindig gemacht, erstatteten sie Anzeige bei der Staats­anwaltschaft. Diese leitete daraufhin ein Strafverfahren ein und verlangte vom Provider die Herausgabe der Kunden­daten. Die Verfahren wurden zwar meist wegen Geringfügigkeit eingestellt, im Nachhinein konnten die Rechteinhaber jedoch Akteneinsicht verlangen, so an die Daten der Beschuldigten gelangen und ein Zivilverfahren gegen diese in Gang bringen.

Ein neues Gesetz zu „Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ soll die Prozedur nun verein­fachen. Dieses wurde im April 2008 vom Bundestag abgesegnet und Ende Mai ohne weitere Diskussionen vom Bundesrat „durchgewunken“ – jetzt fehl nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten.

Das Gesetz schreibt fest, dass Internet-Provider die Daten ihrer Kunden heraus­geben sollen, wenn diese Urheberrechte „in gewerblichem Ausmaß“ verletzen bzw. ein entsprechender Verdacht besteht. Eine genaue Definition von „Urheber­rechts­verletzungen in gewerblichem Ausmaß“ lässt noch auf sich warten. Neu ist vor allem, dass die Rechteinhaber ihre Ansprüche den Providern gegenüber direkt geltend machen können. Dies soll die Behörden entlasten, die seit 2004 von Massenanzeigen überschwemmt worden waren.

Zum Schutz der Rechte der Betroffenen soll die Höhe der Abmahnungen „für erste Urheberrechtsverletzungen“ (also solche in „nicht-gewerblichem Ausmaß“) auf 100 Euro beschränkt werden. Zudem sieht das Gesetz einen so genannten „Richter­vorbehalt“ vor. Für den Fall, dass „die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten“ erteilt werden kann, ist dafür eine richterliche Anordnung nötig – bei Bestandsdaten hingegen nicht. Diese Regelung dient vor allem dem Daten­schutz. Bestandsdaten sind die „festen“ Da­ten des Kunden, also Name, Anschrift, Geburtsdatum usw. Verkehrsdaten sind hingegen die „beweglichen“ Daten, die der Kunde bei der Nutzung des Internets hinterlässt – also z.B. welche Seiten er aufgerufen oder (besonders wichtig) welche IP-Adresse er für die jeweilige Sitzung vom Zugangsanbieter zugeteilt bekommen hat. Die dynamische IP-Adresse gehört also zwar zu den Verkehrs­daten, sie muss der Staatsanwaltschaft oder den Rechteinhabern aber ohnehin schon bekannt sein – erst dann können sie vom Provider erfragen, welchem/r Nutzer_in er diese Adresse zum gegebenen Zeitpunkt zugeteilt hat.

Datenschnüffelei schwerer machen!

Verschlüsselung Authentifizierung Anonymisierung

Im Zeitalter von digitalen Kopier­tech­niken und umfassenden Über­wachungs­konzepten ist Datensicherheit ein sehr hohes Gut geworden, auch wenn viele das noch nicht realisieren. Ich will deshalb hier mal eine (hoffentlich) all­ge­mein­ver­ständliche Anleitung geben, wie man seine Daten im Internet am besten schützen kann. 100% Sicherheit wird es nicht geben und es ist auch nicht möglich, sich einfach ein oder zwei Programme zu installieren und alles ist gut, wie uns das die Hersteller von Personalfirewalls versprechen wollen. Sicherheit entsteht dadurch, dass man Dinge versteht, deshalb will ich hier versuchen, einige Programme zu erklären und nicht einfach nur eine Installationsanleitung, wie man sie ohnehin schon im Internet finden kann, aufzuschreiben.

Wenn man eine Webseite mit dem Browser aufruft, kann ein Fremder dies mitlesen. Auch alle Informationen, die verschickt werden, wie z.B. eine Such­anfrage bei google, können mitgelesen werden. Bei Passwörtern von Mail-Adressen kann dies besonders ärgerlich sein. Deshalb können Daten bei einigen Seiten auch verschlüsselt übertragen werden, so dass zwischen dem eigenen Rechner und der Webseite niemand mitlesen kann. Dazu wird SSL (Secure Sockets Layer) benutzt. Ob Ihr SSL gerade verwendet, seht ihr daran, dass in Eurem Browser Internetadressen mit https anstatt http angezeigt werden. Meist nimmt die Adresszeile Eures Browsers dabei auch eine andere Farbe an und es wird ein kleines Schloss eingeblendet. Einige Webseiten schalten automatisch auf eine SSL-geschützte Verbindung um, sobald man sie aufruft, bei anderen muss man dies explizit einstellen.

Eine solche Verschlüsselung der Ver­bindung von aufgerufener Seite und aufrufendem Browser kann ein poten­tieller Schnüffler und Datendieb jedoch einfach umgehen, indem er Euch auf seine eigene Seite umleitet, die der gewünschten Webseite zum Verwechseln ähnlich sieht, und dort dann alle Eure Eingaben protokolliert. Um dies zu verhindern, wird mit sogenannten Zer­tifikaten sichergestellt, dass man sich auch mit der richtigen Webseite verbindet. Diese Zertifikate werden von Firmen an Banken, Webmail-Dienste etc. vergeben, die im Browser normalerweise als ver­trauenswürdig gekennzeichnet sind bzw. werden sollen. Da diese Firmen allerdings viel Geld für die Zertifikate verlangen, signieren einige Webnutzer Seiten Ad­ministratoren wie z.B. die der Leipziger Universität ihre Seiten selbst oder nutzen unkommerzielle Zertifikate. Letztlich muss man beim Besuch von Internetseiten immer abwägen, ob man dem angezeigten Zertifikat wirklich vertraut. Bei Seiten einer Bank sollte es aber definitiv keine Probleme mit dem Zertifikat geben, sonst ist Vorsicht angebracht. Einige inter­essante Seiten wie freifunk.net oder de.indymedia.org benutzen Zertifikate von cacert.org, einer gemeinnützigen Zertifizierungsstelle aus Australien. Diese werden zwar im Normalfall als nicht gültig angezeigt, das kann man jedoch ändern, indem man cacert.org aufruft, dort auf „Root Certificate“ klickt und dann auf die Zertifikate. Diese sollten dann auto­matisch in Euren Browser importiert werden.

Eine Verbindungs-Verschlüsselung via SSL mit durch Zertifikate authen­ti­fizierten Seiten schützt zwar vor dem Mithören von Dritten beim Surfen, viele sensible Daten entstehen aber vor allem Dingen beim Mailverkehr. Und E-Mails können ganz einfach beim Versenden zwischen zwei Anbietern wie gmx.de und web.de mitgelesen werden. Für die Polizei muss bei deutschen Freemailern sogar immer eine Schnittstelle zum Über­wachen eingerichtet werden. Um solche und andere Lauschangriffe zu verhindern, sollten E-Mails mit GPG (Gnu Privacy Guard) verschlüsselt werden. GPG ist ein freies Kryptographiesystem, d.h. es dient zum Ver- und Entschlüsseln von Daten sowie zum Erzeugen und Prüfen elek­tronischer Signaturen. Um GPG benutzen zu können, muss das Programm auf dem eigenen Rechner installiert werden. Es ist kostenlos über gpg4win.de erhältlich. Dort findet man auch eine Anleitung, deswegen werde ich hier nur kurz das Prinzip von GPG erklären. Theoretisch würde ein gutes Passwort, das beide Kommunikationspartner kennen, zur verschlüsselten Kommunikation aus­reichen. Da jedoch auch zwei sich vollkommen unbekannten Menschen ein sicherer Datenaustausch ermöglicht wer­den soll, verwendet GPG ein asym­metrisches Verschlüsselungsverfahren. Das bedeutet, der Anwender erzeugt zwei Schlüssel, einen öffentlichen und einen privaten. Auf den privaten Schlüssel darf nur der Eigentümer Zugriff haben. Daher wird dieser in der Regel auch mit einem Passwort geschützt. Mit diesem können Daten entschlüsselt und signiert werden. Der öffentliche Schlüssel dient dazu, Daten zu verschlüsseln und signierte Daten zu überprüfen. Er muss jedem Kommunikationspartner zur Verfügung stehen, der diese beiden Aktionen durch­führen will, deshalb sollte er im Internet auf speziell dafür vorgesehenen Webseiten veröffentlicht

> z.B. keyserver.pgp.com

oder von Euch ander­wei­tig frei verbreitet werden. Die Daten können mit dem öffentlichen Schlüssel weder signiert noch entschlüsselt werden, daher ist seine Verbreitung auch mit keinem Sicherheits­risiko behaftet. Mit ein paar Mausklicks können dann Menschen, die sich noch nie gesehen haben, ab­hörsicher kommuni­zieren. Dazu müssen allerdings Versender und Empfänger ein E-Mail-Programm wie Thunderbird oder Outlook verwenden.

> Hier gibt es eine Liste von E-Mailprogrammen:

de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:E-Mail-Programm

Wer viel unterwegs ist und seine E-Mails oft via Webinterface auf verschiedenen Com­putern liest, kann sich auch die Por­table Edition von Thunder­bird und GPG

> portableapps.com/de/apps/internet/thunderbird_portable

> portableapps.com/node/11402

auf einen USB-Stick spielen und so von jedem Rechner aus verschlüsselt mailen. Auch bei E-Mail­programmen gilt na­türlich: SSL-Ver­schlüsselung einschalten! GPG eignet sich übrigens auch, um alle möglichen ge­speicherten Dateien für Unbefugte unzugänglich zu machen.

Nach den Abschnitten über Ver­schlüs­selung nun zur Anonymisierung. Euer Internetanbieter muss spätestens ab dem 1.1.2009 speichern, welche Seiten Ihr wann und wie lange im Netz besucht (Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung). Damit kann man ziemlich genaue Profile über Euch erstellen. Aber auch bei­spielsweise Onlineshops wissen aufgrund von Cookies (Eine Pro­fil­datei, die der Ar­chi­vierung von In­for­ma­tionen dient) immer, für welche Dinge Ihr Euch schon alles interessiert habt. Um dies zu ver­meiden, solltet ihr regelmäßig die Cookies auf Eurem Rechner löschen und TOR (The Onion Router) verwenden. TOR ist ein weltweites Netzwerk zur Ano­nymi­sierung und leitet Eure Internet­ver­bindung durch drei zufällig ausgewählte Computer irgendwo auf der Welt (Proxy-Verbindung). Erst ab dem dritten Com­puter wird dann eine Verbindung ins Internet erstellt. Einen guten Einstieg zu TOR bietet:

> www.torproject.org/documentation.html.de

Dort findet ihr auch Beschreibungen, wie man TOR installiert und wie Programme da­zu gebracht werden TOR zu benutzen. Aller­dings sollte erwähnt werden, dass TOR sehr langsam ist und einem dadurch den Spaß am sur­fen ver­derben kann. Hier muss man halt im­mer ab­wägen, was einem lieber ist: Ano­­nymi­tät oder Ge­schwin­digkeit. Man kann auch Fire­fox-Plug­ins installieren, mit denen man TOR recht ein­fach ein- bzw. aus­­schalten kann und so TOR nur für bestimmte Web­­sei­ten verwenden.

Auch zum Thema Chat will ich noch ein paar Zeilen verlieren. Instant Messenger wie ICQ oder auch Skype sind ja schon einige Jahre recht populär. Allerdings haben diese Dienste einige Nachteile. Der bedeutendste ist wahrscheinlich, dass die Betreiber den Inhalt kontrollieren können und sogar in ihren AGBs fest­schreiben, dass der Nutzer das Ur­heber­recht an den Betreiber abgibt. Doch es gibt eine freie und kostenlose Al­ter­native: Jabber! Jabber funktioniert ähnlich wie kommerzielle Konkurrenten. Man muss sich ein Pro­gramm herun­terladen

> de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Jabber-Client, oder wenn man noch andere Dienste nutzen möchte: de.wikipedia.org/wiki/Multi-Protokoll-Client

und kann sich dann bei einem beliebigen Server registrieren. Dort erhält man eine Jabber Identifier (JID), die einer E-Mail-Adresse ähnelt und sich auch so verhält. Anschließend können beliebig viele Kontakte hinzugefügt werden. Jabber bietet einige Vorteile gegenüber den eta­blier­ten Anbietern: Sicherheits­tech­nisch sind die Möglichkeiten einer Ver­schlüs­selung mit GPG oder OTR (Off-the-Record, eine im Gegensatz zu GPG später nicht mehr rekonstruierbare Ver­schlüs­selung) zu erwähnen. Ebenfalls kann die Ver­bindung zum Ser­ver mit dem oben schon er­wähnten SSL verschlüsselt werden. Da die gesamte Netzarchitektur von Jabber dezentral funktioniert, ist auch eine Überwachung durch eine Firma oder den Staat nicht ohne weiteres möglich. Der Programm­code (OpenSource) der meisten Jabber-Programme ist auch offen und für jeder­mann einlesbar, es ist also davon aus­zugehen, dass im Gegensatz zu Skype oder ICQ keine Hintertürchen extra ein­programmiert wurden. Probiert es einfach einmal aus und nervt Eure Freunde so lange, bis sie auch auf das wesentlich sichere Jabber umsteigen.

Soweit erst mal mein kleiner Exkurs über das Internet und wie man seine Daten dort am besten schützt. Falls ihr euch etwas intensiver mit dem Thema be­schäftigen wollt, findet ihr unter

> wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Sichere_Kommunikation

noch eine sehr gut kommentierte Link­sammlung zu dem Thema. Ich hoffe, die Zeit, die ich an dem Artikel gearbeitet habe, war nicht umsonst und der ein oder andere Leser bzw. Leserin befolgt meine Tipps. Tschau …

(peggy)

Peter Ullrich: „Begrenzter Universalismus“

Das Thema Israel polarisiert die Linke. Wenn es um den Nahostkonflikt geht, sind viele nur zu rasch dabei, den is­rae­li­schen Staat entweder in Grund und Bo­­den zu verdammen oder sich be­dingungs­los damit zu solidarisieren. An­ge­­sichts dessen ist es durchaus sym­pa­thisch, dass sich der Soziologe Peter Ullrich nicht in die­se fest­gefahrenen Front­ver­läufe ein­reihen will, sondern am Marxschen ka­te­go­­ri­schen Imperativ fest­hält, dass das „Wohler­gehen jedes Ein­zel­nen die Voraus­setzung für das Wohl­er­gehen aller“ zu sein habe. In seiner kürz­lich erschienenen Broschüre „Be­grenz­ter Universalismus“ un­ter­sucht Ullrich, wie sich das Verhältnis der so­zia­lis­tischen oder kommunistischen Ar­­bei­ter_innen-Be­wegung zum Judentum und zu Israel seit ihren Anfängen gestaltet hat.

Das Bild, das sich dabei ergibt, ist wi­dersprüchlich. Im Frühsozialismus z.B. von Proudhon waren viele antisemitische Ele­mente enthalten – den üblichen Ste­reotypen entsprechend wurden Juden mit Reich­tum und Wucher in Verbindung ge­bracht und als „Schmarotzer“ be­trach­tet. Ähnliche Äußerungen lassen sich auch bei Karl Marx (der selbst aus einer jüdischen Familie stammte) und Michail Bakunin finden. Zwar setzte in der Arbeiter_innen-Bewegung zum Ende des 19. Jahrhunderts hin eine stärkere kritische Auseinan­dersetzung mit dem Antisemitismus ein, dieser wurde aber nach wie vor nur als untergeordnetes Problem wahr­ge­nom­men, das sich im Zuge des unaufhalt­samen Fortschritts der Geschichte schon von selbst erledigen würde.

Auch das Verhältnis zum Zionismus war ambivalent. Zum einen entstanden am Anfang des 20. Jahrhunderts zionistische Organisationen, die versuchten, das Projekt der nationalen Selbstbestimmung mit sozialistischen Ideen zu verbinden. Auch in sozialdemokratischen Kreisen stand man dem Zionismus meist positiv gegenüber. Dagegen verurteilte u.a. Lenin zionistische Bestrebungen und die Bildung eigener jüdischer Organisationen, da er dies als eine Abkehr vom Klassenkampf sah, die die Einigkeit des Proletariats untergrub. Dieser Antizionismus der Bolschewiki nahm unter Stalin weit be­droh­lichere For­men an. So wur­den beim so genannten „Ärzte-Komplott“ von 1953 einige Ärzte jü­discher Abstammung beschuldigt, sow­jetische Führer ermordet oder deren Ermordung geplant zu haben – sie wurden schließlich hingerichtet. Der Anti­zionismus wurde hier zum offen anti­semitischen Verschwörungsglauben. Ähnlich der Politik der Sowjetunion, die auch nach der Stalin-Ära ihre anti­zio­nis­tische Ausrichtung beibehielt, gestaltete sich die Politik der DDR.

Mit einer Betrachtung der Trotzkisten so­wie der 1968 entstehenden „Neuen Linken“ und deren (eher ablehnendem) Ver­hältnis zu Israel endet die Broschüre. Ins­gesamt bietet Ullrich einen guten Ab­riss der geschichtlichen Entwicklung. Dass er sich dabei weitgehend auf die (staats)­sozialistische Parteilinke be­schränkt, ist sicher auch dem Umstand geschuldet, dass deren Geschichte weit besser erforscht und dokumentiert ist. Dennoch wäre es interessant gewesen, auch die anar­chistische Linke einzube­ziehen. Obwohl es schön wäre zu glauben, in der anarchis­tischen Bewegung hätte Anti­semi­tis­mus keine Rolle gespielt, wäre hier eine nähere Untersuchung sicherlich auf­schluss­reich.

(justus)

„Karikaturenstreit“

Liebe FA!- Redax,

mit großer Freude schlug ich wieder eure Zeitung (oder besser Ma­gazin?) auf, um mir meine Ladung sympathischen Jour­nalismus abzuholen. Und in der Tat begann ich sehr inte­ressiert zu schmökern. Wie immer sind so einige Artikel zu fin­den, die sowohl Regionales wie Überregionales zur Sprache brin­gen, was sonst woanders nicht mal gedacht wird. Selbst den mittlerweile stärkeren Sarkasmus bei bestimmten Themen emp­fand ich als erfrischend, wenn gleich es z.B. beim Thema Nazis und Antifaschismus mit ein wenig mehr Alternativen ge­spickt sein könnte. Also alles in allem eigentlich die Daumen hoch.

Umso negativer überrascht war ich, als dann die Seite 24 von mir aufgeschlagen wurde und ich mich ernsthaft fragen muss­te, wie umnachtet die Leute vom Layout wohl gewesen sein muss­ten, ein so plattes, klischeebehaftetes Karikaturen­en­semble auszuwählen. Gerade eine Zeitung mit eurem Weitblick und Tiefgang sollte sich davor hüten, solch stumpfe, mit ne­ga­tiven Assoziationen behaftete Karikaturen zu verwenden. Um es kurz zu sagen, der dicke, fette Kapitalist mit Zylinder und Zigarre mit seinen Geldsäckelchen auf dem Fuhrwagen ist ein weit verbreitetes Ab­ziehbildchen einer verkürzten Kritik des Finanz­kapitalismus, das raffende Kapital par excellence! Warum macht ihr euch so leicht an­greifbar mit Bildern, die zu einfach bestimmte Assozia­tionen wecken können? Selbst in Reform­ge­werk­schafts­kreisen wie IGM und ver.di wird nach den Heu­schrecken-Karikatu­ren kriti­scher damit um­gegangen! Ich bin mir sicher, dass das nicht im Interesse eurer Zeitung war und hoffe, dass ihr das nächste Mal nicht mehr so un­glücklich in Fett­näpfchen treten werdet.

Mit schwarz-roten Grüßen,

euer Dickerchen aus Berlin

Hallo,

und vielen Dank für Deinen Leserbrief. Es stimmt, die Kari­katuren sind wirklich platt und klischeehaft. Und sicher ist ei­ne personalisierte Kapitalismuskritik, wie man sie darin se­hen könnte, problematisch. Nur lassen Bilder generell viele Les­arten zu – für welche mensch sich entscheidet, hängt vor allem vom Kontext ab. So ist im FA! #28 auch eine der von Dir erwähnten „Heuschrecken-Karikaturen“ zu finden – als Teil eines Artikels, der eben solche „Kapitalismuskritik“ kriti­siert. Ebenso wird in dem Artikel, zu dem die von Dir be­mängelte Karikatur gehörte, weder den raffgierigen Ka­pitalisten die Schuld am Elend der „Entwicklungsländer“ ge­ge­ben, noch werden antiamerikanische oder sonstige Ressen­timents bedient. Das macht das Bild nicht besser, schränkt aber den Interpretations-Spielraum erheblich ein.

Auch der Vergleich mit den „Heuschrecken-Karikaturen“ hinkt: Zwar arbeiten beide Bilder mit Stereotypen, es gibt aber große Unterschiede. Zunächst einmal fin­det bei den „Heuschrecken-Karikaturen“ eine Ent­mensch­lichung statt. Dort wird der „Kapitalist“ als Insekt dargestellt, bei der anderen Kari­katur als Mensch (wenn statt eines hungernden Afrikaners ein Pony den Wagen zie­hen würde, würde er sogar sympathisch wirken). Zwei­tens trägt die „Heuschrecke“ einen Zylinder in den Farben der ame­rikanischen Fahne, wird also als „fremd“ gekennzeichnet, als von au­ßen kommende Bedrohung. Und drittens gibt es eine klare Tren­nung von „raffendem“ und „schaffendem“ Kapital: Der „Blutsauger“ bohrt seinen Saugrüssel in einen Fabrikschornstein – dem „pro­duktiven“ deutschen Kapital wird das ausländische, „parasitäre“ Ka­pital entgegengestellt. Diese Trennung (deutsch/amerikanisch, pro­duktiv/ausbeutend) lässt sich bei dem anderen Bild nicht finden.

Dennoch bleibt es natürlich einfallslos und klischeehaft. Das Haupt­pro­­blem dürfte aber in der unterschiedlichen Perspektive liegen: Wir ha­­ben den Text lang und breit besprochen und das Bild von diesem her interpretiert, während für dich als Leser natürlich die Bilder zuerst ins Auge stechen. Es ist eben auch so, dass die Produktion des Feierabend! immer wieder ein langer, anstrengender Prozess ist. Da fehlt oft die Kraft, nach den Texten auch noch die Bilder bis ins De­­tail zu diskutieren. Umnachtet waren wir also nicht – eher übernächtigt.

Auf jeden Fall freuen wir uns, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, Deine Kritik zu formulieren, und hoffen, dass Du auch in Zukunft unser Heft aufmerksam liest und bei Bedarf Kontakt zu uns aufnimmst, um uns Deine Meinung mitzuteilen.

Libertäre Grüße zurück!

Die FA!-Redaktion