Archiv der Kategorie: Feierabend! #47

E-Petitionen: Fluch oder Segen?

Im World Wide Web stolpern wir inzwischen ständig über die verschiedensten Petitionen. Mit unserer Unterschrift können wir fast gleichzeitig gegen Schulschließungen protestieren, versuchen konkrete Abschiebungen zu verhindern und uns gegen die GEMA stark machen. Petitionen liegen irgendwie im Trend, durch ihr „Mitmachelement“ Unterschrift sind sie Medium und Startegie zugleich. Doch ihre zweifelhafte Wirksamkeit befördert auch ihre Kritiker_innen. Entwaffnen sich damit linke Initiativen und soziale Bewegungen selbst? Oder sind E-Petitionen zur Beförderung ihrer Sache nicht doch eine (neue) Chance?

PRO:

Wer sich heutzutage erfolgreich gegen konkrete gesellschaftliche Missstände einsetzen will, kommt an Online-Petitionen nicht vorbei. So naiv eine Überschätzung der Wirkung von Petitionen zwar wäre, so fahrlässig wäre auch die generelle Ablehnung selbiger.

Ihr größtes Potential liegt in ihrer Beliebtheit, denn dadurch werden verschiedenste, aktuelle Themen und konkrete Belange in die breite Öffentlichkeit getragen. So können innerhalb kürzester Zeit Infos gestreut und Menschen mobilisiert werden – mit einer Pressemitteilung hingegen wird heutzutage kaum noch jemand hinterm Ofen vorgelockt. Zudem sind Petitionen ein Handlungsmittel „von unten“, denn jede_r kann eine Petition einrichten; dafür braucht mensch nicht einmal eine Organisation im Rücken.

Qualitativ unterscheidet sich die Petition vor allem durch ihr Unterschriftselement von der klassischen Pressemitteilung. Während man letztere lesen und wieder vergessen konnte, regt die Petition zur eigenen Positionierung an. Wird das Anliegen für unterstützenswert gehalten und die Unterschrift gesetzt, dann ist schon ein erster Schritt getan, weil Auseinandersetzung bzw. Bewusstwerdung passiert ist. Natürlich dürfen Petitionen nicht mit Engagement verwechselt werden und ersetzen dieses mitnichten. Wohl aber muss mensch diejenigen, die eine Petition unterstützen, nicht mehr vom Anliegen überzeugen – sondern kann darauf aufbauend zur weiteren Aktivierung, z.B. durch direkte Aktionen anregen, um wirklichen Druck für das konkrete Anliegen aufzubauen.

Die Petition selbst wird ja als Zeichen des Protestes und mit der konkreten Aufforderung, bestimmtes Handeln zu unterlassen/zu verändern o.ä., an den entsprechenden Schaltstellen der Macht eingereicht. Selbst wenn die Hoffnung auf Veränderung dann meist enttäuscht wird – vor allem, wenn keine begleitenden Massenproteste und Aktionen stattfanden – so hat sie dennoch einen wichtigen Effekt: Ihre Empfänger setzen sich (mehr oder weniger intensiv) mit dem Gedanken auseinander, dass ihr Handeln auf breite Gegnerschaft in der Bevölkerung stößt. Bestimmte Institutionen, wie die Ausschüsse im Bundestag, sind darüber hinaus verpflichtet aufgrund von (erfolgreichen) Petitionen den Sachverhalt erneut zu prüfen und eine weitere Stellungnahme im Bundestag abzugeben. Vor allem auf lokaler Ebene erzielen sie auch öfter ihre gewünschte Wirkung, bspw. bei der Verhinderung von konkreten Abschiebungen (1). Vor allem aber können Petitionen für uns selbst nützlich sein: zum Beispiel, um die eigene Argumentation in Alltagsdiskussionen zu untermauern. Denn es wirkt schon verstärkend, wenn nicht nur ich aus guten Gründen die EU-Richtlinie zur Wasserprivatisierung scheiße finde, sondern mit mir noch über eine Million Andere. Kurzum: selbst wenn auf die Forderungen der Petitionen nicht eingegangen wird, so spiegeln sie dennoch verbreitete Protesthaltungen und Meinungen wider und machen Stimmungen in Teilen der Bevölkerung präsent. Diese zu kennen ist wiederum eine wesentliche Voraussetzung, um nicht über sondern mit den Menschen Politik zu gestalten – egal auf welcher Ebene.

Schlussendlich fördern Petitionen auch ein allgemeines kritisches Bewusstsein. Denn es gibt auch viele im Netz kursierende Petitionen, die inhaltlich fragwürdig oder problematisch sind. Angesichts ihres „Trends“ werden es sogar zunehmend mehr. Wo mensch seinen „Otto“ drunter setzt, sollte daher wohl überlegt sein.

Festzuhalten bleibt: Petitionen sind sicher nicht DAS Element, um die Verantwortlichen zu Veränderung zu zwingen, wohl aber sind sie DAS Element, um heutzutage an der Basis ansetzend viele Menschen zu erreichen und im ersten Schritt zu aktivieren. Darüber hinaus geben sie uns und den Verantwortlichen einen Einblick in die Stimmungslage der Menschen, die nicht am Machtschalter sitzen. Petitionen daher nicht als Türöffner für weiterführendes (direktes) Engagement zu nutzen, bedeutet v.a. sich viele Chancen zu vergeben.

momo

(1) Im Sommer 2012 erwirkte eine Petition, einhergehend mit Schüler-Demonstrationen, Lichterketten und Mahnwachen das unbefristete Aufenthaltsrecht von drei jungen, aus Honduras stammenden Hamburgerinnen. www.ndr.de/regional/hamburg/fabiola117.html

Pro, weil:

# schnelle & weite Infoverbreitung „von unten“

# Positionierung und erste Aktivierung von Menschen

# Bevölkerungsmeinung wird sichtbar

CONTRA:

E-Petitionen, also Petitionen, die online eingereicht und unterschrieben werden können, sind zwar Werkzeuge des digitalen Zeitalters, doch in ihrer Organisations- und Wirkungsform nicht grundlegend anders als das analoge Pendant. Die „Petition“, vom lateinischen Substantiv „petitio“ (Verlangen, Bitte, Gesuch) und dem Verb petere (zu erreichen suchen, greifen, bitten), zeugt schon in ihrer Wortherkunft vom Wesen als reines Bittwerkzeug. Eines von Bittsteller_innen also, die sich in einer Sache an den jeweiligen Souverän richten, der darüber entscheidet. So wie das landläufige Volk früher ab und an eine Audienz beim Fürsten bekam, der sich gnädig die Sorgen und Nöte anhörte und ab und an mal ein paar Krümel seiner Gnade verteilte, so darf heute jede_r deutsche Bürger_in mit einer Petition den deutschen Bundestag, genauer gesagt seinen Petitionsausschuss beknien. Und darauf hoffen, dass der sich ab 50.000 Unterzeichner_innen die jeweilige Sache zumindest einmal anhört. Und dann meist in der Schublade verschwinden lässt.

Sich einzulassen auf diese Logik von Bitten und Gnade bedeutet schließlich, den eigenen Einfluss selbst auf genau den Rahmen zu beschränken, den der Souverän ihr einräumt. Die sprichwörtliche Macht des Volkes wird also von vornherein im Sinne der Herrschenden beschränkt und dient ihnen so als antiemanzipatorisches Ventil im Dampfkessel der stetigen Interessenkonflikte. Vorrangig die, zwischen der Bevölkerung und Staat bzw. Kapital.

Seien es Widerstände gegen Überwachungs- und Zensurmaßnahmen der Bundesregierung, wie etwa die (mittlerweile wieder zurückgenommene) Sperrung von Webseiten oder die Vorratsdatenspei­cherung, oder Petitionen gegen bestimmte Wirtschaftszweige, wie bspw. eine E-Petition zur Einhaltung der Verträge zur Abschaltung der Atomkraftwerke bis zum Jahr 2023 oder zur Abschaffung der sog. GEMA-Vermutung (1) – regelmäßig werden erfolgreiche E-Petitionen (also solche mit über 50.000 Unterschriften, die überhaupt erst vor den Bundestag kommen) von den Mächtigen abgewiesen. Besonders letztes Beispiel zeigt, dass ein mehr als dubioses Geschäftsmodell wie das der GEMA (2), solange es ins politische Konzept (hier der Urheberrechtsver­wertung/des (geistigen) Eigentums) derkapitalistischen Verwaltung, also der parlamentarischen Demokratie hierzulande, passt, auch vom Gesetz geschützt ist und sich von Petitionen nichts anhaben lässt. Bei der grandiosen Zahl von 1.863 Anti-GEMA-Petitionen, die in den letzten 14 Jahren beim Bundestag eingingen, waren nur wenige Ausnahmen, wie der Widerstand gegen die zum Scheitern verurteilte 700%ige Gebührenerhöhung für Diskotheken und Clubs, erfolgreich. Warum auch? Grundsätzliches ändert sich dadurch nichts. Nur gegen übertriebene Forderungen wird – weil unpopulär und standortschädigend – vorgegangen. Da helfen auch 62.842 Unter­zeichner_innen der GEMA-Vermutungs-Petition eben nichts, wenn der politische Wille fehlt. Erfolg sollte ja kein Argument für oder gegen die Richtigkeit einer Sache sein, bei einer konkreten Hand­lung(sstrategie) jedoch sollten wir diesen Maßstab durchaus mit anlegen. Vor allem dann, wenn Zeit, Kraft und vor allem Glaube an Veränderung anders wesentlich besser angelegt wären.

Durch die „Leichtigkeit des Klicks“ kommt noch ein anderer Effekt negativ zum Tragen. Mussten Petitionen früher mühselig mit kopierten Listen in Fußgängerzonen gesammelt werden, so hatte dies auch einen entscheidenden Vorteil, der bei Online-Petitionen fast völlig wegfällt – das persönliche Gespräch und die inhaltlichen Diskussionen der zu mobilisierenden Menschen. So wurde der öffentliche Diskurs befeuert, ein Problembewusstsein bei vielen Menschen geschaffen, wo viele Themen heute oft nur noch in den sozialen Netzwerken des Internets an den Menschen vorbeiscrollen, ohne inhaltlich geschärftes Bewusstsein zu schaffen. Zwar gibt es die Möglichkeit, in angeschlossenen Petitionsforen zu diskutieren und wird diesen Beiträgen auch eine hohe Qualität bescheinigt. Doch finden die themenbezogenen Diskussionen dort fast ausschließlich unter schon überzeugten Petitionsnerds statt. Die sich dann mehr mit sich selbst und ihrer vermeidlichen Mitbestimmungsmöglichkeit beschäftigen, anstatt Menschen wirklich zu mobilisieren und Bewegungen zu schaffen. Und vor allem alternative Strukturen aufzubauen, die das Bitten der hohen Politik irgend­wann überflüssig machen und lernen, sich ihrer Interessen selbst anzunehmen.

shy

(1) Durch die Umkehr der Beweislast müssen Internetdienste, Konzerte, Clubs und Bars die GEMA-Vermutung widerlegen, um von jeglichen GEMA Gebühren befreit zu sein.
(2) DIE „SOLIDARPRINZIPIEN“ EINER SOLIDARGEMEINSCHAFT – Das geheime Finanzierungsumverteilungssystem der GEMA (bit.ly/YwJaWZ)

Contra, weil:

# Schein von Mitbestimmung, wirkt Selbstermächtigung entgegen

# Inhaltliche Oberflächlichkeit statt tieferer Beschäftigung

# Zeit- und Ressourcen wären anders wesentlich besser angelegt

Die Redaktion… liest:

Giovanni Francesi: „Tifare Contro“, 2010, Burkhardt & Partner

Giovanni Francesio summiert darin das wichtigste von über vier Jahrzehnten Ultrà-Kultur in Italien. Im Untertitel, „Eine Geschichte der italienischen Ultras“, wird deutlich dass er keinen Anspruch auf die absolute Wahrheit erhebt. Doch will er damit der Kurve selbst eine Stimme geben. Denn über Jahrzehnte bestand die veröffentlichte Meinung zur Ultrà-Bewegung ausschließlich aus Wortmeldungen von Soziologen, Politikern, Journalisten, Polizeioberen und Psychologen. Sie war vom eigentlichen Gegenstand weitgehend losgelöst und nur eine Analyse verkaufter Spekulationen, die im Vorurteil: „Gewalttäter, die mit dem Fussball nichts zu tun haben“, gipfelte. Ein interessantes Buch, um Verständnis für diese Art der Fankultur zu gewinnen. Jedoch darf man nicht den Fehler machen, den Inhalt der italienischen Bewegung eins zu eins auf die deutsche Bewegung zu projizieren.

Klaus Canzely

Marc Thörner: „Afghanistan-Code. Reportagen über Krieg, Fundamentalismus und Demokratie“, 2010, Nautilus

Diese Reportage des Journalisten Marc Thörner verdeutlicht vor allem Eines: Dass nichts gut ist, am Militäreinsatz in Afghanistan. Die sog. Aufstandsbekämpfung hat mehr mit der französischen Kolonialstrategie im Algerienkrieg gemein, als mit Friedensschaffung. Die Bundeswehr wird der Kom­­p­le­xi­t­ät des Konfliktes nicht gerecht, reproduziert statt dessen Kon­flikt­linien und befeuert die Spannungen im Land. Durch Gespräche mit Offizieren und Ein­heim­­is­ch­en auf seinen Reisen 2008 und 2009 deckt er zudem medial reproduzierte Falschaussagen der Bundeswehr auf.

momo

David Graeber: „Inside Occupy“, 2012, Campus Verlag

Ja, der ganze Occupy-Hype nervte irgend­wann, und diese doofen Guy-Fawkes-Masken als Symbol für Protest, Subversion & bla könnten gern mal wieder aus der Mode kommen. Zwar ist auch längst nicht alles richtig, was David Graeber hier so schreibt. Er kommt aber durch­aus sympathisch rüber und gibt (neben einigen eher länglichen Ausführungen z.B. zur Geschichte der Demokratie) viele geistreiche Bemerkungen und hübsche Anekdoten zum Besten. Unterhaltsam zu lesen ist das allemal.

justus

Martin Esslin: „Brecht – Das Paradox des politischen Dichters“, 1970, dtv

Mal ein antiquität’sches Stück. Diese Ausgabe, gut gebraucht beim Antiquar für einen Euro gekauft, gibt eine schöne Einführung in Leben und Werk Bertold Brechts. Zudem ist das 358 Seiten starke Buch ein Zeitzeugnis: In Zeiten des Kalten Krieges ein im Westen erschienenes Buch über einen Wahlossi-Kommunisten, der dort stark gefördert, doch auch kritisch beobachtet wurde.

Vogel

Überwachung im Fußball

Zahlenspielereien und Politiker_innen mit Überwachungsfetisch

Der Staatsanwalt gehört ins Stadion und nach meiner Ansicht nach auch der Richter. Damit es so schnell wie möglich zu Verurteilungen und Stadienverboten kommt“ – Uwe Schünemann (CDU).

7.298 Verhaftungen, 8.143 Strafverfahren, 1.142 verletzte Personen: dies sind die Angaben der Zentralen Informationsstelle für Sport (ZiS) aus dem Jahr 2012 im Bezug auf Gewalt und Straftaten in und um Fußballspieltage. Wenn man die reinen Zahlen betrachtet, sind dies zum Vorjahr alles Negativrekorde. Doch beschäftigen sich Politiker_innen kaum oder gar nicht damit, wie diese Statistiken entstehen und welche Grundlage sie haben.

Nach Ansicht von Benjamin Hirsch, Mitglied der AG Fananwälte, sind diese Zahlen ein reines Konstrukt: „Jeder Empiriker würde sich die Hände über den Kopf zusammenschlagen“. Eine Ursache dafür ist z.B. der deutliche Anstieg von Polizeieinsätzen im abgelaufenen Jahr, der unweigerlich zu einer höheren Verbrechensaufklärung führt. Durch den angestiegenen Zuschauerdurchschnitt kommt es weiter­hin zu einem höheren Durchschnitt an Verletzten in Bezug auf die absoluten Zahlen. Seit dem Abbruch des Dialogs der Deutschen Fußball-Liga (DFL) mit verschiedenen Fangruppierungen zur Lega­lisierung von Pyrotechnik setzt die Polizei außerdem einen besonderen Fokus auf die Aufklärung von „Vorfällen mit Pyrotechnik“. Mehr als die Hälfte aller eingeleiteten Strafverfahren sind auf den Gebrauch von pyrotechnischen Erzeugnissen zurückzuführen, der vor zwei Jahren noch toleriert wurde. Dies führt unweigerlich zu einer Erhöhung der Zahlen.

Wenn man die absoluten Zahlen, mit welchen Politiker_innen, ZiS und DFL argumentieren, in relative Prozentzahlen umwandelt, wird ihnen schnell die Dramatik genommen. Der Anteil von fest- oder in Gewahrsam genommenen Fans liegt bei 0,035 Prozent. Damit ist er, trotz des höheren Zuschauerdurchschnitts, im Vergleich zum Vorjahr (0,039 Prozent) sogar gesunken. Trotz der Kriminalisierung von Pyrotechnik ist die Anzahl von eingeleiteten Strafverfahren nur von 0,031 Prozent auf 0,043 Prozent gestiegen. Pro Spieltag gab es durchschnittlich 1,6 Verletzte* (im Vergleich dazu: in 16 Tagen Oktoberfest wurden pro Tag ca. 525 Personen verletzt). Da „Verletzte“ ein sehr schwammiger Begriff ist, darf man diese Zahlen natürlich auch nicht über­inter­pretieren. Aber es zeigt auf, wie übertrieben die Diskussion von Seiten der Politi­ker_innen und Polizei geführt wird, dass der Fußball ein Sicherheitsproblem hätte. Es bleibt weiterhin offen, wodurch jene Fans verletzt wurden, denn die ZiS gibt an, dass 393 „Unbeteiligte“ verwundet wurden. Dadurch ist nicht auszuschließen, dass diese Personen durch polizeilich eingesetztes Pfefferspray zu Schaden gekommen sind, wie z.B. am 15. Spieltag der Partie TSG Hoffenheim gegen den SV Werder Bremen, bei dem mehrere Bremer Fans verletzt wurden.

Vor allem Lorenz Caffier, Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender der Innenministerkonferenz, bemüht sich, aus den oben erwähnten absoluten Zahlen ein fiktives Sicherheitsproblem zu konstruieren. Seine Forderung: Gesichtsscanner am Stadioneinlass! „Mir geht es allein darum, dieses Gefahrenpotenzial durch den Einsatz moderner Technik zu verringern, zum Nutzen der übergroßen Mehrheit der Besucher“, so Caffier. Wo er ein solches Gefahrenpotential sieht, bleibt schleierhaft. Aber wahrscheinlich ist Herr Caffier selbst kein Stadionbesucher. Für die große Mehrheit der Besucher_innen würden solche Ge­sichts­scanner nicht nur eine weiter verstärkte Überwachung bringen. Auch die – bei sogenannten „Risikospielen“ – ohnehin schon übertrieben langen Einlasszeiten ins Stadion würden sich durch solche Kontrollen, bei jeglichen Witte­rungs­be­din­gun­gen, nur noch weiter erhöhen.

Wäre Caffier selbst schon einmal bei einem „Risikospiel“ dabei gewesen, wäre ihm zudem bestimmt aufgefallen, dass die emotionale Lage der Zuschauer_innen, je länger der Einlass ins Stadion dauert, sich immer weiter hochputscht und die Bereitschaft zu Gewalt, in diesem Fall z.B. zum Stürmen des Stadioneingangs, steigt. Seine Inkompetenz im Bezug auf die Thematik Fußball und Gewalt beweist er außerdem mit der Aussage, dass er „Gewaltchaoten“ aus dem Stadion fernhalten möchte. Hätte der CDU-Abgeordnete sich mit dem Thema befasst, wäre ihm sicher aufgefallen, dass die Gewalttaten in und um Fußballspiele sich schon seit Ende der achtziger Jahre hauptsächlich außer- und nicht innerhalb des Stadions zutragen. Bezeichnend ist auch, dass selbst die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Pläne Caffiers ablehnt. So erklärte GdP-Chef Bernhard Witthaut in einem Interview mit der TAZ: „Es ist Irrsinn, ein Sicherheitssystem aufzubauen, das nur über totale Überwachung funktioniert, insbesondere wenn eine Rechtsgrundlage fehlt.“

Nun kann man aber nicht bei allen Politiker_innen davon ausgehen, dass sie sich zu wenig mit der Thematik befasst haben. Wenn es aber kein Sicherheitsproblem gibt, worin liegt dann der Zweck der Debatte? Zwei Thematiken, welche sich gegenseitig bedingen und in diesem Zusammenhang häufig von Kriti­ke­r­_innen genannt werden, sollen hier noch näher beleuchtet werden. Politiker_innen versuchen erstens durch Massenmedien ein Angstgefühl zu erzeugen, um sich so ein künstliches Problem zu schaffen. Damit sie, zweitens, im Fußball ein Testfeld finden, um Überwachungsmöglichkeiten auszutesten, um sie später gesamtgesell­schaftlich einsetzen zu können.

Ein typisches Bild wird häufig in den Massenmedien gezeigt, um die angebliche „Gewaltproblematik“ im Fußball optisch zu untermalen: Vermummte Personen mit bengalischen Feuern. Unklar bleibt dabei jedoch, was dieses Bild mit Gewalt zu tun hat. Wie bereits erwähnt war Pyrotechnik bis vor kurzer Zeit, auch wenn nicht legal, zumindest eine tolerierte Ordnungswidrigkeit in den Fankurven. Was ein Vermummen beim Abbrennen von bengalischen Feuern relativ überflüssig machte, außer man wollte den Rauch nicht direkt einatmen. Durch die Kriminalisierung von Pyrotechnik in den letzten Jahren, die verstärkte Überwachung mit Kameras im Stadion und damit die Kenntlichmachung der „Straftäter“ wird es also unvermeidlich sich zu ver­mum­men, wenn man Pyrotechnik zünden möchte, ohne danach strafrechtlich verfolgt zu werden. Auch wenn dies vielleicht bedrohlich aussieht, hat es nichts mit einer Gewaltausübung zu tun. An­sonsten wäre jede_r, der oder die zu Silvester Feuerwerk zündet, ein_e Gewalt­täter_in. Weiterhin ist es bemerkenswert, was für eine Doppelmoral einige Kom­men­tator_innen zu dieser Thematik an den Tag legen. So ist es nichts Außergewöhnliches, wenn am Dienstag bei einem Champions League Spiel einer italienischen Mannschaft der_die Kom­men­tator_in sagt:“ Was für eine Atmosphäre, der Hexenkessel brennt“ und am Samstag bei einem Bundesligaspiel: “Die Chaoten können es einfach nicht lassen.“ Das allein zeigt schon die Absurdität, Pyrotechnik mit Gewalt gleichzusetzen. Wenn man jedoch von der Fragestellung ausgeht, ob man durch Massenmedien, auch ohne objektive Fakten zu haben, ein Angstgefühl bei einem Großteil der Bevölkerung erzeugen kann, um damit immer neue Über­wachungs­maß­nah­men zu begründen, hat sich das Experiment „Fußball und Massenmedien“ bis jetzt als voller Erfolg für Politiker_innen erwiesen.

Dieses medial erzeugte Angstgefühl ermöglicht es Politiker_innen somit das Stadion­umfeld als Testfeld für neue Über­wa­chungs­techniken zu missbrauchen, um sie später, wenn sie “salonfähig“ gemacht wurden, auch in anderen Feldern oder sogar gesamtgesellschaft­lich zu nutzen. Die mittler­weile in allen Medien angekommene Droh­nen­überwa­chung wird im Fußball schon längst praktiziert. Von der Landespolizei Sachsen schon 2008 an Spieltagen angewendet, wurde später z.B. auch der Castor-Transport 2010 mit dieser Technik überwacht. Erst 2012 hat die Bundesregierung das Luftfahrtgesetz geändert, um unbemannte Flugobjekte zu Überwachungszwecken zu legitimieren. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie die Politik juristische Grauzonen nutzt, um neue Kontrolltechniken im Fußball zu testen. Später werden diese Techniken häufig mit Gesetzen „legitimiert“, um sie dann in der ganzen Gesellschaft anzuwenden, wie oben genanntes Beispiel zeigt.

Man kann also nicht nur davon ausgehen, dass Politiker_innen eine künstliche Sicherheitsproblematik aus Unwissenheit erschaffen, sondern mit voller Absicht, um den Fußball als Testfeld für neue Über­wachungstechniken zu nutzen, die später in der Allgemeinheit Anwendung finden können (vgl. dazu auch den Artikel S. 12ff.). Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft wirklich ihren eigenen Bereich im Stadion bekommen und sich intensiver mit den Zahlen der ZiS auseinandersetzen. Sie könnten sich dadurch selbst davon überzeugen wie absurd diese Panikmache ist und wie nutzlos Vorschläge wie die Einführung von Gesichtsscannern wirklich sind.

Klaus Canzely

Das Hauptaugenmerk des Textes wurde mit Absicht auf den Politsektor gelegt, da dieser Bereich nur unzureichend von vielen Fangruppierungen analysiert wird. Wem die aktuelle Thematik um das DFL-Sicherheitspapier zu kurz kommt die oder der sei auf folgende Stellungnahme hingewiesen: www.profans.de
*Verletzte werden bei der ZiS unabhängig von der Ligazugehörigkeit des Vereins aufgenommen

Repression

Hilfe, wir werden bedroht!

Zur Versicherheitlichung der Lebenswelt

Die westliche Demokratie ist gefährdet und wir Deutschen sind besonders bedroht. Die Art der Bedrohungen sind dabei so vielfältig wie das Leben selbst: Allen voran sind natürlich all die bösen Islamisten eine Gefahr für uns, da sie vorzugsweise Terroranschläge in unserem Territorium ausführen und dabei das Leben unzähliger unschuldiger Zivilisten auszulöschen trachten. Auch der Klimawandel ist eine ernstzunehmende Bedrohung – man denke nur an die zunehmenden Umweltkatastrophen, die zu Flüchtlingswellen führen. Überhaupt, all die Migranten, die versuchen sich ein Leben in unserem Land aufzubauen, stellen eine enorme Sicherheitsgefahr dar. Würden sie alle reingelassen, dann wäre es natürlich vorbei mit dem deutschen Wohlstand, denn er müsste mit unzähligen Menschen geteilt werden. Aber auch öffentlich Fußball gucken ist heutzutage enorm gefährlich. Angesichts der unzähligen Hooligans im Stadion muss man dort ernsthaft um sein Leben fürchten. Dann gibt es noch die „gelbe Gefahr“ – also all die Chinesen, die unsere Industrie mit ihren billig produzierten Plagiaten und Textilien kaputt machen. Schlussendlich ist selbst der Hunger in Afrika eine ernstzunehmende Bedrohung für die Demokratie, den Wohlstand und die Sicherheit hierzulande: Denn er ist die Keimzelle für hoffnungslose Gestalten, die wahlweise zu fundamentalistischen Terroristen werden und Kriege anzetteln, oder Karriere als Piraten machen und unsere Handelsschiffe kapern (wie am Horn von Afrika), oder eben zuhauf illegal in ihren Booten übers Mittelmeer einreisen. Dagegen hilft nur eines: Den deutschen Wohlstand vereint mit allen Mitteln verteidigen – notfalls mit Gewalt!

Die obigen Worte klingen bitter nach und wecken sicher (zurecht) den Widerspruchsgeist des_der geneigten Leser_in. Viel bitterer ist jedoch die Erkenntnis, dass Facetten dieser Argumentation hierzulande allgegenwärtig sind und nicht nur medial produziert werden. Eine inhaltliche Debatte und Entgegnung ist zwar möglich, wird aber durch einen Aspekt enorm erschwert, den all diese unterschiedlichen Themen miteinander teilen: die Inszenierung als Bedrohung und Gefahr.

Nun ist der argumentative Umgang zur Entkräftung einer empfundenen „Gefahr“ ein recht zweischneidiges Schwert. Realistisch betrachtet ist diese meist schwer messbar oder nur statistisch erfassbar. Außerdem wird sie subjektiv ganz unterschiedlich wahrgenommen und dahinter steht ein menschliches Grundbedürfnis nach Sicherheit. Dieses Bedürfnis ist genau wie Gefühle: Ausdruck unseres Empfin­dens, existiert einfach und hat als solches seine Berechtigung. Dementsprechend lässt sich argumentativ oftmals auch kein „das ist doch falsch“ überzeugend formulieren. Wohl aber lässt sich darauf aufmerksam machen, dass in unserer Gesellschaft Sicherheitsgefahren und Bedrohungsszenarien diskursiv inszeniert werden. Wie und wo das geschieht und wem das am meisten nützt – davon handelt der folgende Artikel:

Sicherheit als Herrschaftsmittel

Bedrohungsszenarien erzielen ihre Wirkung – vor allem dann, wenn sie mit wiederkehrender Ausdauer formuliert werden. So wurde bspw. festgestellt, dass die Angst in der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen gestiegen ist. Allerdings ist die reale Gefahr, durch einen Terroranschlag ums Leben zu kommen, statistisch betrachtet 1.048 mal geringer, als durch einen Autounfall zu sterben (1). Trotzdem ist die Angst vor Terror ungleich höher als im Straßenverkehr – eine Angst übrigens, die vor dem 11. September 2001 offiziell gar nicht existierte, weil es den Diskurs um Terrorismus in der Form noch gar nicht gab (2). In Folge der „Terrorangst“ befürworten die meisten Menschen sogar die zugenommene Polizeipräsenz und Kame­ra­­dichte an Bahnhöfen etc. und empfinden verstärkte Kontrollen an Flughäfen weniger als Verletzung der Persönlichkeitsrechte, denn als notwendige Vorsichtsmaßnahme. Demgegenüber werden jedoch Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr (die v.a. in anderen Ländern gelten) gern als unsinnige Freiheitsbeschränkung deklariert und Fahren unter Alkoholeinfluss gilt nicht selten als Kavaliersdelikt. Wie kann es nun sein, dass ein statistisch betrachtet geringeres Sicherheitsrisiko (Terroranschlag) weitaus einschneidendere Einschränkungen der Freiheitsrechte zur Folge haben kann, als eine vergleichsweise viel größere Gefahr (Autounfall) je haben würde?

Nicht an diesem Beispiel, aber mit dieser Problematik bzw. dem gesellschaftlichen Sicherheitsdiskurs hat sich in den 90ern die Kopenhagener Schule, allen voran Barry Buzan und Ole Waever beschäftigt (3). Dabei haben sie aus konstruktivistischer Perspektive unter dem Begriff der „Versicherheitlichung“ (securization) ihre Beobachtungen zu einer Theorie formuliert, die zur kritischen Auseinandersetzung anregt. Sicherheit definieren sie dabei nicht als Bedürfnis oder Zustand, sondern als „Sprechakt“, der eine soziale Wirklichkeit konstruiert. Sie konstatieren, dass die Darstellung bestimmter Themen als Sicher­heits­problem oder Bedrohung diesen eine besondere, existentielle Aufmerksamkeit verleiht und eine Art Ausnahmezustand suggeriert, der außergewöhnliche Mittel und Maßnahmen dagegen rechtfertige. So beeinflusst die Kommunikation und der Diskurs die Realität, und führt als „Notwehr“ konstruiert zu einer „Dringlichkeitsaktion“, die nachhaltige Auswirkungen auf die Beteiligten hat. Themenfelder und Lebensbereiche zu „versicherheitlichen“ bedeutet also den gesellschaftlichen Diskurs dahingehend zu beeinflussen, dass er primär aus einer sicherheitspolitischen Perspektive geführt wird und dank einer Dramatisierung außergewöhnliche Maßnahmen durchgesetzt werden können. So wird bspw. das Thema Fußball zunehmend von der Debatte um Gewalt und die Gefahr durch Bengalos dominiert und dramatisiert. Als Folge davon lassen sich Maßnahmen wie z.B. Gesichtsscanner prima durchsetzen (siehe Artikel S. 4f).

Buzan und Weaver haben auch untersucht, wer derlei Sicherheitsdiskurse fördert und warum. Demnach sind es jene herrschenden Eliten aus der Politik und wichtige Entscheidungsträger anderer Bereiche, die sowohl den Einfluss besitzen, bestimmte Thematisierungen zu fördern, als auch ein Interesse an der Durchsetzung der „außergewöhnlichen Maßnahmen“ haben, um Kontrolle ausüben zu können.

Beispielhaft dafür ist die Migration, die gerne als mögliches Bedrohungsszenario oder Gefahr dargestellt wird. Damit werden nicht nur Abschiebungen, sondern auch Abschottungsmaßnahmen rund um Europa gerechtfertigt, durch die tausende Flüchtlinge jährlich ihr Leben verlieren. Historisch betrachtet ist das Phänomen der Migration jedoch so alt wie die Menschheit und hat vor allem zur Entwicklung selbiger enorm beigetragen. Als „Gefahr“ wurde sie vor allem erst mit der Durchset­zung der nationalstaatlichen Herrschaft und den damit verbundenen Grenzziehungen deklariert.

Überträgt man diese Theorieperspektive der Kopenhagener Schule noch auf das Terrorismus-Autounfall-Beispiel, erschließt sich (wenn auch nicht erschöpfend), warum die Sicherheitsmaßnahmen im Straßenverkehr vergleichsweise gering sind: Automobilverkehr wird nicht primär als Sicherheitsrisiko betrachtet, sondern vielmehr als positiver Wirtschaftsfaktor. Demgegenüber wird der Islam schon lange als Bedrohung und Feindbild inszeniert, seit 9/11 als Terrorismus kategorisiert und zur primären Sicherheitsgefahr hochstilisiert. Rechtfertigen lassen sich damit nicht nur innenpolitische Kontrollinstrumente, sondern auch kriegerische Interventionen. Weitere, z.B. wirtschaftliche Interessen müssen, mit Verweis auf den Terror, dann ja nicht mehr offengelegt werden.

Versicherheitlichung von Entwicklungspolitik

Auch jenseits dieser speziellen, recht neuen sozialkonstruktivistischen Betrachtungsweise lässt sich die Ausweitung der Sicherheitslogik auf diverse Themenfelder feststellen, wie bspw. auf die Entwicklungspolitik. Mit Hilfe des erweiterten Sicherheitsbegriffes, der sich vor allem seit dem Ende des Kalten Krieges durchgesetzt hat, wurde zuerst die Landesverteidigung räumlich und inhaltlich entgrenzt. Das bedeutet, dass sich Sicherheitspolitik nicht mehr auf die Verteidigung territorialer Grenzen beschränkt, sondern heute „unsere Sicherheit am Hindukusch verteidigt wird“, wie es Verteidigungsminister Struck bereits 2002 formulierte. Inhaltlich werden auch globale ökonomische, ökologische oder soziale Probleme als Sicherheitsgefährdungen begriffen, denen präventiv begegnet werden „muss“. So gefährde bspw. die Armut (gerade in Ländern mit geringer staatlicher Souveränität) auch die Sicherheit in Deutschland, da diese zur „Keimzelle des Terrorismus“ würden oder „Flüchtlingswellen“ auslösen könnten. Damit werden nicht nur militärische Interventionen begründet, sondern zugleich originäre entwicklungspolitische Zielsetzungen und humanitäre Motivationen für die jeweiligen Herrschaftsinteressen des Westens vereinnahmt.

Doch die Akteure der staatlichen Entwick­lungs­­zusam­men­­arbeit öffneten zum Teil selbst Tor und Tür für diese Vereinnahmung und Ver­sicher­heit­lichung, denn sie nutzten in den 90ern wieder stark das „Sicherheitsargu­ment“, um nach Ende des Kalten Krieges nicht in der Bedeutungslosigkeit zu versinken (4). Die innerstaatlichen Kriege in den 90ern, wie in Ruanda, Somalia und Ex-Jugoslawien ermöglichten der Entwicklungs­zu­sammen­arbeit dann in Verbindung mit sicherheitspolitischen Argumentationen einen erneuten Bedeu­tungs­zuwachs, angesichts der Debatten um humanitäre Interventionen und notwendige Krisenprävention. Aus zivilgesell­schaft­licher Initiative heraus wurde zudem der Begriff der „menschlichen Sicherheit“ geprägt, um damit eine höhere Aufmerksamkeit für entwicklungspolitische Themen, wie bspw. mangelhafte Ernährung, fehlende Gesundheitsversor­gung und soziale Ungleichheit einzufordern, die neben der physischen Gewalt das Leben jedes Menschen beeinträchtigen.

Doch die einst forcierte sicherheitspolitische Verbindung (die im Falle der „menschlichen Sicherheit“ nur semantisch, aber nicht der selbstbezüglichen Sicherheitslogik folgend ausgerichtet war) kam wie ein Bumerang zurück und frustet heute vor allem viele nichtstaatliche Akteure aus der Entwicklungszusammenarbeit und Friedenspolitik. Die beklagte sicherheitspolitische Vereinnahmung erfolgt vor allem im politischen Sprachduktus. Zum Beispiel wenn militärische Interventionen humanitär begründet werden, obgleich dies oftmals als Feigenblatt für viele andere Interventionsinteressen steht. Oder wenn Gelder für Armutsbekämpfung bereit gestellt werden, weil „wir“ sonst fürchten müssen, zu viele Flüchtlinge zu bekommen. Damit erfolgt eine Entsolidarisierung, die schon allein einem humanistischem Weltbild, welches auf das gleichwertige Leben aller Menschen rekurriert, widerspricht. Ganz abgesehen von der historischen Verantwortung, die der Westen angesichts der Kolonialgeschichte eigentlich zu tragen hätte.

Auch auf der Handlungsebene wird inzwischen zunehmende Versicherheit­lichung von NGOs beklagt, bspw. wenn, wie in Afghanistan geschehen, die Mittelvergabe für Entwicklungsprojekte an die Bereitschaft gekoppelt wird, mit der Bundeswehr zusammen zu arbeiten und Projekte nur in den Regionen gefördert werden, wo auch deutsches Militär zugegen ist (5). Auch das generell gestiegene entwicklungspolitische Engagement in Krisengebieten und sog. „gescheiterten Staaten“, steht symptomatisch für eine zunehmend sicherheitslogische Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit.

Blick in die Glaskugel

Die Vereinnahmung von Themenfeldern aus Wirtschaft, Umwelt, Politik und Gesellschaft als Sicherheitsthematiken hat bereits diverse, vielschichtige Auswirkungen, die hier nur angerissen werden können. Nimmt man dazu die Perspektive der Kopen­ha­gener Schule ein und schaut unter dem Aspekt der Versicherheitlichung auf unsere zukünftige Gesellschaft, wird das Bild jedoch noch düsterer. Denn dann werden wohl unverhältnismäßige, repressive, vom Staat ausgehende Maßnahmen weiter zunehmen. Innenpolitisch gibt es ja noch jede Menge Spielraum den Überwachungsstaat zu perfektionieren – ganz im Sinne des eigenen Schutzes, versteht sich. Außenpolitisch wird im Namen der Sicherheit auch heute schon fleißig interveniert und dies wahlweise als humanitärer Einsatz (zur Sicherheit der einheimischen Bevölkerung) oder als „Kampf gegen den Terrorismus“ (die Bedrohung) legitimiert. Der militärische Einmarsch in Mali, der bereits (zurecht) als zweites Afghanistan imaginiert wird, ist ein aktuelles, trauriges Beispiel hierfür. Aber auch da gibt es noch Spielraum, wie bspw. die steigenden Investitionen der EU in den Aufbau von Kampftruppen belegen. Die Rüstungsindustrie hierzulande wächst auch gern weiter. Die Aufrüstung des benachbarten Algerien mittels deutscher Waffenexporte ist ein gutes aktuelles Beispiel dafür, wie deutsche Wirtschaftsinteressen als sicherheitspolitische Notwendigkeiten verkauft werden – schließlich wolle man ja verhindern, dass sich der Krieg in Mali nach Norden (also Richtung EU) ausbreite (6).

Auch die Entwicklungszusammenarbeit könnte noch weiter versicherheitlicht werden, indem sie z.B. der Verteidigungspolitik untergeordnet würde. In der Folge gäbe es nur noch Mittel für Entwicklungshilfe, wenn sie direkten sicherheitspolitischen Nutzen hätte – oder die Soldaten würden ihre Arbeit gleich mit erledigen, um das Ansehen der Truppe in der Bevölkerung zu steigern. In Ansätzen ist dies leider heute schon keine realitätsferne Utopie und Einige sprechen bereits von einer Militarisierung der Entwicklungszusammenarbeit.

Wachsam sein

Leider lässt sich auf gesamtgesellschaftliche Diskurse nur schwerlich Einfluss nehmen, und die Möglichkeit, mittels des Sicher­heits­diskurses Maßnahmen zu legitimieren, die den Interessen der herrschenden Elite in die Hände spielen, wird es wohl noch so lange geben, wie es herrschende Eli­ten geben wird. Dennoch ist dies kein Ap­pell dafür, die Hände in den Schoß zu le­gen: Schließlich gibt es genügend Einzel­maß­nahmen, gegen die sich Mobilmachung lohnt. Wie beispielsweise die deutsche Unterstützung für den Mali-Einsatz oder die Waffenexporte, die nicht nur nach Al­gerien, sondern in die ganze Welt gehen.

Darüber hinaus lohnt es sich wachsam zu sein und Sicherheitslogiken dort zu hinterfragen, wo sie einem_r begegnen: im ganz banalen Alltag. Eine kritische Haltung ist zwar an sich noch kein Widerstand, wohl aber die Voraussetzung dafür. Und in der nächsten Diskussion um vermeintliche Bedrohungen, kann man mit dieser Haltung vielleicht auch jemanden mehr überzeugen, nicht alles zu schlucken, was da so gesellschaftlich suggeriert wird.

momo

(1) Die Zahl beruht auf einer amerika­nischen statistischen Erhebung. Derzufolge ist die Wahrscheinlichkeit an Krebs zu sterben 12.571 mal und selbst von einem Polizisten erschossen zu werden 8 mal höher, als durch einen Terroranschlag ums leben zu kommen.
newsblaze.com/story/20090221100148tsop.nb/topstory.html
(2) Zwar wurde das Wort Terrorist auch bspw. für die RAF verwendet, allerdings hat sich ein Diskurs um Terrorismus erst mit 9/11 etabliert.
(3) Die sog. „Kopenhagener Schule“ bzw. Copenhagen school of security studies umfasst eine Gruppe von Wissenschaft­ler_innen, die sich aus konstruktivistischer Perspektive kritisch mit dem Phänomen Sicherheit auseinandersetzen. Begründer und prominente Vertreter dieser Denkrichtung sind Barry Buzan, Ole Waever und Jaap de Wilde, deren (nachfolgend erläuterte) Theorie 1998 als Buch unter dem Titel „Security. A New Framework for Analysis“ erschien.
(4) Schon die „Erfindung“ von Entwicklungshilfe war sicherheitspolitisch motiviert und wurde während des Ost-West-Konfliktes dementsprechend genutzt: Gelder oder Leistungen wurden an (potentielle) Verbündete verteilt, um den eigenen Machtkorridor gegenüber dem Systemgegner auszubauen. Nach Ende des Kalten Krieges stand daher auch der Nutzen von Entwicklungshilfe zur Debatte, zumal sie auch (unabhängig vom Sicherheitskalkül) kaum auf „Erfolge“ verwiesen werden konnte.
(5) In dieser 2010 vom BMZ (Entwick­lungs­­minister Niebel) verfassten Ausschreibung, auch unter Afghanistan-Fazilität bekannt, werden jährlich 10 Millionen Euro für zivile Projekte von NGOs bereit gestellt, sofern diese im Sinne der „vernetzten Sicherheit“ kooperieren und sich regional auf die Gebiete der Bundeswehr konzentrieren. Viele NGOs kritisierten dies, u.a. der Dachverband VENRO:
www.venro.org/fileadmin/redaktion/dokumente/Dokumente_2010/Home/Juli_2010/VENRO-Stellungnahmr_AFG-Fazilitaet_final.pdf
(6) Hintergründe zum Mali-Einsatz,siehe z.B. GWR 375, Januar 2013 & www.imi-online.de/

Theorie & Praxis

Ein Stolperstein für Paul Arthur Holke

Seit April 2006 erinnern in Leipzig so genannte „Stolpersteine“ an verschiedenen Orten an ehemalige Bewohner­_innen der Stadt, die vom Nazi-Regime verfolgt, deportiert und schließlich ermordet wurden. Mit neun Steinen wurde begonnen, seither sind knapp 80 hinzugekommen. Ähnliche Projekte werden bereits in mehr als 50 anderen europäischen Städten betreut. Jeder dieser Stolpersteine ist mit einer Messingplatte verankert, auf der der Name, der Jahrgang und das Schicksal der betreffenden Person eingestanzt sind. Diese werden meist in die Gehwege vor den ehemaligen Wohnhäusern der Deportierten eingelassen, um eine dauerhafte Erinnerung an die Personen zu schaffen, die aufgrund ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder politischen Gesinnung ihr Leben verloren haben. Zudem findet jedes Jahr am 9. November eine Mahnwache an den verschiedenen Stolpersteinen statt. An diesem Tag werden die Steine von verschiedenen Organisationen gereinigt und Kerzen im Gedenken an die Opfer des NS-Regimes entzündet.

Die FAU (1) Leipzig beteiligt sich seit langer Zeit an diesem Projekt und putzte unterschiedlichste Steine verschiedenster Personen. Wodurch den Mitgliedern der Gewerkschaft auffiel, dass die anarchistische Geschichte in diesem Zusammenhang lei­der keine Beachtung findet. Einige Leute machten es sich nun zur Aufgabe eine Person aus der anarchistischen Bewegung zu finden, die die Voraussetzungen für einen Stolperstein erfüllt. Dazu gehört neben oben erwähnten Daten auch der Fakt, dass die betreffende Person durch dass NS-Regime zu Tode gekommen ist (was man durchaus auch kritisch sehen kann, da auch Menschen ein würdiges Gedenken zusteht, die misshandelt wurden oder im Widerstand waren). Wer sich schon einmal mit anarchistischer Ge­schichts­recherche beschäftigt hat, weiß, dass das kein leichtes Unterfangen ist. Quellen sind meistens rar gesät und sobald man hofft, auf ein Ergebnis gestoßen zu sein, ist der Inhalt häufig unbefriedigend knapp. So stellte sich das Unterfangen schwieriger dar als zunächst erwartet, aber wurde dann doch erfolgreich abgeschlossen. Arthur Holke, Mitglied der FAUD (2) Leipzig, entsprach dem Perso­nen­muster, welches zur Beantragung eines Stolpersteines nötig ist. Nach der Ausarbeitung einer Kurzbio­graphie wurden nun noch 130 € benötigt, um die Verlegung zu ermöglichen. Durch Spendenaufrufe der FAU und der Anarcho­syndika­lis­tischen Jugend Leipzig (ASJ) gelang es, das Geld innerhalb kurzer Zeit zusam­men­zubekommen. Dafür noch einmal herzlichen Dank an alle Spen­der_innen! Durch die Spendeneingänge konnte der Antrag vor Kurzem gestellt werden. Leider ist bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Antwort erfolgt, doch wird damit gerechnet, dass die Verlegung noch 2013 stattfindet.

Die Kampagne soll dieses Jahr sogar noch erweitert werden. Radio Blau und die Initiativgruppe „Mahnwache und Stolpersteine putzen“ des Friedenszentrum e.V. in Leipzig starteten vor Kurzem das Projekt „Hörstolpersteine“. Im Rahmen des Projekts haben sich mehrere Freie Radios aus Deutschland und Österreich das Ziel gesetzt, den Stolpersteinen eine weitere Dimension hinzuzufügen: Stolpersteinbiografien werden vertont. In Form von kurzen Radiobeiträgen erinnern die Hörstolpersteine an die Opfer des Nationalsozialismus. Ähnlich den Stolpersteinen auf der Straße tauchen sie unerwartet im Programm von Radio Blau auf, um aufmerksam zu machen und die Namen und Geschichten der Opfer zu bewahren. Es werden bis zum 9. November 2013, dem 75. Gedenktag der Reichspogromnacht, zu möglichst allen Stolpersteinen in Leipzig Hörstolpersteine erstellt und gesendet. Obwohl die FAU Leipzig, „ihren“ Stein noch nicht verlegen konnte, wurde einer Vertonung seitens des Stolperstein-Projektes schon zugestimmt.

Nach langer Arbeit und Recherche scheint es so, dass das Projekt nun konkrete Formen annimmt und die FAU Leipzig ihrem Ziel, über ein Stück anarchistische Geschichte in Leipzig zu „stolpern“, sehr nahe ist. Hoffen wir, dass die Mühlen der Bürokratie es nicht zunichtemachen!

Klaus Canzely

Paul Arthur Holke wurde am 12.01.1883 in Leipzig-Eutritzsch geboren. Er arbeitete als Installateur und war Mitglied der FAUD, wo er als Obmann und Reichsdelegierter in der „Gilde der freiheitlichen Bücherfreunde Leipzig“ tätig war. Bis 1913 war Holke Mitherausgeber der Zeitschrift „Der Anarchist“. Er war ein wichtiger Akteur des ASY-Verlages (3) und übernahm ab 1930 das FAUD-Reichsarchiv. Ab 1933 war er Beisitzer der illegalen FAUD-Geschäftskommission. Im selben Jahr jedoch wurde Holke von März bis Mai zu einer „Schutzhaftzeit“ verurteilt. Als er am 13. April 1937 wegen illegaler Tätigkeit erneut verhaftet wurde, wohnte Holke in der Zentralstraße 11. Wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ wurde der Leipziger zwar zu einer ver­gleichsweise geringen Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, danach jedoch ins KZ Buchenwald eingeliefert, wo er 1940 den Tod fand.

(1) Freie Arbeiter_innen Union
(2) Freie Arbeiter-Union Deutschlands
(3) Anarchosyndikalistischer Verlag

Lokales

Mehr Platz für Plätze!

Wagenplätze erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Wohnen im Wagen spart Miete, entlastet so von monetären Zwängen, bietet aber auch ein geselliges und solidarisches Umfeld für viele Menschen. Aber der Raum auf den Leipziger Wagenplätzen reicht längst nicht mehr aus, und die Behörden stehen dieser Wohnform nicht immer offen gegenüber.

Anfang November 2012 besetzten darum einige Menschen mit Wägen den Radweg hinter der Gieszer 16 in Plagwitz, um ihrer Forderung nach einem neuen Platz Nachdruck zu verleihen. Dort mussten sie bald wieder weichen, die aufgenommenen Verhandlungen stockten. Ende Januar 2013 richteten sich die Aktivist_innen darum mit einem offenen Brief an die Stadtverwaltung und erklärten: „Seit dem 09.11.2012 stehen wir jetzt auf dem schmalen Streifen zwischen Jahrtausendfeld und Karl-Heine-Kanal. Diese Fläche wurde uns von Ihnen als Übergangslösung für die Zeit der Verhandlungen um eine Fläche für einen Wagenplatz zugewiesen. Diese versprochenen Verhandlungen fanden in den letzten Wochen aber nicht statt. Zuerst verwiesen Ihre Mitarbeiter auf überfüllte Terminkalender der zuständigen Bürger­meis­ter_innen, nun ist die Position unserer Wägen das Problem. Mehrmals versuchten wir unsere Wägen neu auszurichten. Die nicht gekennzeichnete Grundstückgrenze zum Jahrtausendfeld wird jetzt nur noch von zwei Wägen um jeweils nicht mehr als 4m überschritten“, aber dennoch fand sich die Stadtverwaltung nicht zur Wiederaufnahme der Verhandlungen bereit.

Dabei ist am Rande des Jahrtausendfelds, einer 30.000 qm großen, seit Jahren brachliegenden Fläche in Lindenau, eigentlich Platz genug. Eine Bebauung des Felds ist auch für die nächsten Monate nicht geplant. Und die Bewohner_innen wollen ohnehin nicht bleiben. Sie forderten die Stadt auf, die Verhandlungen um „eine Wagenplatz-Fläche mit Zukunft“ (nutzbar für mindestens zehn Jahre, groß genug und möglichst nicht am äußersten Stadtrand gelegen) wieder aufzunehmen und riefen für den 9. Februar zu einer Kundgebung auf dem Marktplatz auf. Früh um 10 Uhr ging es mit einer Wagen- und Fahrrad-Kolonne Richtung Innenstadt. Etwa 50 Unter­stützer_innen sammelten sich trotz des zeitweilig dichten Schneefalls vor dem Alten Rathaus. Mit Musik (u.a. von einer solidarisch aufspielenden Brassband), Redebeiträgen und Transparenten wurde das eigene Ansinnen der Öffentlichkeit nahegebracht: „Jetze Wagenplätze!“ Hoffen wir mal, dass die städtische Bürokratie nun endlich in Schwung kommt.

justus

Lokales

Editorial (FA! #47)

Der Feierabend! ist nun mit Trommeln und Trompeten ins elfte Jahr gestartet. Tatatataa tataaaaaaa! Vor uns liegt ein neues Heft und hinter uns eine fette Sause zum zehnjährigen Bestehen.

Ja, die Feierabend!-Fete im November in der Meta Rosa sollte schon was Besonderes werden. Doch dass es SO gut laufen würde, hätten wir nicht erwartet. Und es ist auch nur dank der zahlreichen Hel­fer_innen möglich geworden. Ein Großes Danke noch mal an all jene, die uns unterstützt haben: Bei der Podiumsdiskussion, der Vokü, dem Einlass und dem Infostand oder der musikalischen Gestaltung! So gab es nicht nur eine gelungene Diskussion zum Thema „Wozu brauchen wir heutzutage noch libertäre Printmedien?“ mit André Eisenstein (Direkte Aktion), Sebastian Kalicha und Richard Schmid (beide Graswurzelrevolution), sondern auch musikalische Unterhaltung durch Der Chor, acid.milch&honig, Haudrauf Bex und diverse DJ(ane)s.

Der Abend war allerdings auch ein längerfristiger Erfolg für uns. Denn wir konnten unseren Redaktionskreis inzwischen wieder deutlich erweitern. Der_die aufmerksame Leser_in wird dies beim Durchforsten des aktuellen Heftes sicher auch bemerken.

Und es gibt noch mehr in der aktuellen Aus­gabe zu entdecken: eine neue Rubrik. Unter dem Titel die Redaktion … lassen wir Euch zum Auftakt an der literarischen Freizeitbeschäftigung unserer Redaktionsmitglieder teilhaben. Aber erst einmal viel Spaß mit dem aktuellen Heft – auf dass es hilft, den Winter endgültig zu vertreiben!

Eure FA!-Redax

PS: Unsere Verkaufsstelle des Monats ist diesmal übrigens das Casablanca.

PPS: Stimmen aus den Redaktionstreffen: „Joa, wenn du das so anstreichst, sehe ich die Wiederholung auch.“

Ertrunken im Sumpf der Bürokratie

Wasserversorgung zwischen Menschenrecht und EU-Konzessionsrichtlinie

Es war das Jahr 2009. Ich, schnuckelige achtzehn Jahre alt, saß in der Politikstunde und setzte mich mit der UNO und der EU auseinander. Mit den vergehenden Stunden lernten wir die UN-Charta und so auch die Menschenrechte kennen. Naja, in der auch festgehalten ist, dass ein_e jede_r ein Recht auf Leben hat (Artikel 3) und auch auf Nahrung (Artikel 25) und in weiteren Artikeln ist indirekt erklärt, dass dem Menschen kein Wasser versagt werden darf. (1) Und ja, ich weiß, einen Artikel über Wasserprivati­sierung mit den Menschenrechten anzufangen ist viel­leicht polemisch und dennoch:

Ich war damals schon wütend, dass die Menschenrechte so oft missachtet werden. Und im gleichen Jahr lernte ich auch etwas über die „Neuen Kriege“ und „Konflikte um das blaue Gold“ mit Beispielen aus Nord- und Lateinamerika sowie Afrika und Asien. Doch dass man in der EU mal auf den Gedanken kommt, Wasser als eine Handelsware zu sehen und diese somit EU-weit zu privatisieren? Damit habe ich nie gerechnet – ich weiß, ich war naiv.

Aber wovon rede ich eigentlich? Viele von euch haben es wahrscheinlich schon mitbekommen. Das Thema wird viel diskutiert. Rund­mails, Social-Community-Netzwerke, verschiedenste Medien, Fernsehen – nein, eigentlich alle Medien haben in letzter Zeit davon berichtet: Die EU möchte neue Konzessionsregeln verabschieden, wodurch die Wasserversorgung angeblich für den (europäischen) Markt geöffnet würde. Und schon seien wir bei der Privatisierung: Der Preis würde steigen, die Qualität nachlassen – so zumindest die Prognosen und Erfahrungen aus Großbritannien, Portugal, sogar aus Berlin.

Kleine Hoffnungsfunken

Während ich für den Artikel recherchiere und mich frage, wie und was ich für eine politisch linke Leser_innenschaft schreiben soll, nimmt meine Enttäuschung über Politik und auch Gesellschaft stetig zu. Wie kann es seitens der Politik nur dazu kommen, eine Diskussion über Verkauf von Wasser überhaupt auch nur ansatz­­wei­se in Betracht zu ziehen? Und wie kann eine so große Gesellschaft (mich inbegriffen) nur still sitzen bleiben? Ja, die Industrie. Und ja, die Politikverdrossenheit. Ich weiß. Dennoch macht es mich wütend. So wütend, dass ich fluche, schimpfe und an Steine-werfen sowie an brennende Autos denke. Dabei bin ich dafür viel zu feige. Außerdem: Was hilft das gegen Was­serprivatisierung?

Dann re­cher­­­­chie­re ich leicht erhitzt wei­ter und ent­­­­decke kleine Hoffnungsfunken und Punkte, die mich neugierig machen.

Zunächst einmal ein sehr gelungener Auftritt von Erwin Pelzig in seiner Abend­sendung „Neues aus der Anstalt“. Der fränkische Kabarettist macht offensicht­­liche Schleichwerbung für right2water.eu/de, die europäische Bürgerinitiative gegen die Privatisierung von Wasser. Wobei er sein Vorhaben breit kommentiert. (2) Und auch die Sendung „Monitor“, vom WDR gesendet, hat schon vor Weihnachten auf die Bürgerinitiative hingewiesen. (3)

Außerdem denke ich an erwähnten Politikunterricht zurück und erinnere mich, dass ganze Dörfer protestiert haben gegen Stauseen und damit gegen die Wasserver­knappung bei den Menschen am Fluss unterhalb des riesigen Dammes. Ich suche nach Beispielen der Wasserprivatisie­rung in der Welt und stoße auf das „Blaue Wunder von Co­chabamba“. Durch eine Priva­tisierungswelle in ganz Lateinamerika in den 1990er Jahren kam es zu einer solchen des blauen Golds in der Andenstadt Cochabamba in Bolivien. Aguas del Tunari, Tochterfirma von International Water Ltd., erhöhte den Wasserpreis in wenigen Monaten um knapp 300%. Einige Bürger_innen konnten sich daraufhin kein Wasser mehr leisten. Es kam zum Aufstand, Generalstreik, Straßenblock­ier­ungen. Die Regierung konterte mit Waffen. Das bekannte Prozedere. Am Ende des „Wasserkrieges“ gab es weder die Privatisierung, noch einen weißen Präsidenten – aber auch einen Menschen weniger und viele Verletzte. (4)

So frage ich mich also, was wir aus Cochabamba lernen können? Na je­denfalls, dass wir, die Gesellschaft, Einfluss haben können. Aber muss immer Gewalt die Lösung sein? Ich mag doch nicht weh tun oder weh getan werden! So suche ich al­so nach Ak­tions­­mög­lich­­kei­ten und nach einer Ant­wort, wie wir aus unserem ver­meintlich „links-auf­geklärten“ Zir­kel auch auf „Noch-Nicht-Wissende“ und „Wenig-Informierte“ außerhalb unserer Nische oder Subkultur zugehen und aktiv sein können.

Was ändert sich eigentlich genau?

Zunächst einmal möchte ich noch mal auf die Konzessionsrichtlinie direkt zu sprechen kommen. Was ist das eigentlich genau? Eine Konzession? Eine Konzession ist lediglich „[d]ie Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde, z.B. die Überlassung eines Abbaurechtes für Rohstoffe.“ (5) Die Richtlinie ist also dafür da, Konzessionen besser zu strukturieren und eine Grundlage dafür zu schaffen, sie einfacher und womöglich schneller durchzuführen – dies auf juristischer Ebene. Was ist also die Gefahr der Konzessionsregeln? Was genau ändert sich zu der bisherigen Situation? Ich suche weiter und bemerke, dass sich an und für sich gar nicht so viel ändert. Durchaus gibt es schon eine Rechtsprechung des EuGH (Europäischer Gerichtshof). Auch jetzt schon können die Kommunen die Kon­zessionsvergabe euro­pa­­weit ausschreiben. Sie müssen es aber nur dann, wenn die Konzession an nicht-öffentliche Anbieter abgegeben werden soll: „Erst wenn sie sich entscheiden, die Leistung außerhalb ihrer eigenen Organisationsstruktur zu vergeben, ist die Beschaffung aus Gründen der Transparenz, der Nichtdis­kri­mi­nierung und des Wettbewerbs auszuschreiben.“ (6)

Der Entwurf der Konzessionsrichtlinien nimmt diese Rechtsprechung auf. So sind „die Vergaben von Aufträgen an verbundene Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und bei anderen Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen vom Ver­gaberecht frei[gestellt].“ (6) Sogar interkommunale Regelungen sind von der Ausschreibung ausgeschlossen. Das heißt, dass sich mehrere Gemeinden für die Wasserversorgung und -entsorgung zusammenschließen und mit öffentlichen Anbietern ohne Ausschreibung zusammenarbeiten dürfen, wie es in Hamburg beispielsweise der Fall ist. So weit ist alles gut, keine Änderung zur derzeitigen Situation. Dennoch ein ABER: In Deutschland ist die Wasserversorgung (zu großem Teil in öffentlicher Versor­gungsstruktur) meistens mit der Gas- und Stromversorgung (fast ausschließlich über den privaten Markt gesteuert) gekoppelt. Um nun also die bisherige Rechtsprechung des EuGH aufrecht zu erhalten, müssten diese von­einander ge­trennt und alle Anteile von privaten Unternehmen an den jeweiligen Stadtwerken wieder aufgekauft werden. Was wiede­rum einen enormen Aufwand und gleichzeitig eine Veränderung der bisher gut funktionierenden Trink­wasser­ver­sor­gung bedeutet. (6) So ist die Befürchtung der Kritiker berechtigt. Die Wasserversorgung steht also doch in Gefahr privatisiert zu werden – aus finanziellen und bürokratischen Gründen. Auch die Sorgen um die Qualität sowie um die Preise sind berechtigt. Zwar könnten sich die Kommunen gegen eine Qualitätsabnahme schützen, so die Befürworter der Konzes­sions­­richt­linie, da die Vergabe nicht gleich an den günstigsten Anbieter_in gehen müsse. Somit könnten die öffentlichen Träger auf Qualitätskriterien achten, sowie in die Ausschreibung klar definierte Forderungen aufnehmen. Auch die zeitlich begrenzte Kon­zessionsvergabe könnte als Schutz betrachtet werden. Aber letztlich zeigt die Erfahrung, dass private Unternehmen doch nur am Profit orientiert sind. Vertraglich festgehaltene Qualitätsstan­dards werden vermutlich entweder nicht gehalten oder aber der_die Steuer­zahler_in wird für dieses aufkommen und dann gleich zweimal bezahlen müssen: Die Instandhaltung als auch den Privatinvestor.

Außerdem: Schaut man sich die Lobby im Expert_innenrat und in Brüssel allgemein an, so findet mensch schnell viele Ver­treter_innen aus der Wasserbranche und angrenzenden Industriebranchen. (7) Die Lobby ist sehr stark und die Strukturentwicklung nicht absehbar. Die Gefahr, die viele Politiker_innen und Expert_in­nen sehen, dass die Konzession im Bereich Wasser in Zukunft an private Großkonzerne wie Veolia vergeben werden, ist also durchaus berechtigt. Ebenso ist die Befürchtung von Monopolisierung zu­mindest nachvollziehbar, auch wenn diese vermeidbar wäre. (8)

Da ich gerade so fleißig bin – nebenbei noch etwas zu einem der Profi­teure der Konzes­sionsrichtlinien. Der transnatio­nale Konzern Veolia, in Deutschland auch für den privaten regionalen Nah­verkehr be­kannt, groß geworden durch die Wasserindustrie, klagt gerade gegen den Film „Water makes Money“, der bei YouTube zu finden ist. Der Titel des Films sagt schon alles aus.

Aber das interessiert die Politiker_innen herzlich wenig. Immerhin 28 Abgeordnete des EU-Binnenmarktausschusses sind für die Richtlinien verantwortlich. Egal wie groß die Lobby ist: Als Bürger­_in­­nen der Europäischen Union haben auch wir die Möglichkeit ihnen unsere Meinung darüber kundzutun sowie an ihre Verantwortung uns gegenüber zu appellieren. In wieweit dies aber erfolgversprechend ist, wage ich zu bezweifeln.

Eine europaweite Bürgerinitiative im Kommen

So merke ich, dass die Sachlage des Entwurfs zur Konzessionsrichtlinie nicht ganz so einfach ist wie sie auf den ersten Blick scheint. Schade, dabei wäre es doch so schön, einmal ein Problem ganz einfach zu beheben und damit die Welt zu retten.

Aber wie kann mensch sich denn nun engagieren? Wie ich oben schon erwähnt habe, gibt es eine europäische Bürgerinitiative. Diese wurde von der Kampagne right2water gestartet. Eine wahrlich interessante Kampagne, die sich schon sehr lange mit dem Thema auseinandersetzt und fordert, dass die Wasserwirtschaft gänzlich von der Liberalisierungsagenda zu trennen ist. Hier steht das Recht auf Wasser an oberster Stelle. Zugang zu Trinkwasser und sanitärer Grundver­sorgung muss für alle gegeben sein, so right2water. Hinter der Kampagne stehen verschiedene europäische Verbände und Allianzen von zumeist NGOs und Gewerkschaften. (9) Inzwischen haben schon 1.121.465 EU-Bürger_innen (10) die Initiative unterstützt. Doch um ihre Forderungen vor das EU-Parlament bringen zu dürfen, damit dieses sich damit auseinandersetzt, müssen eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Ländern zusammenkommen. Da ist es schon mal nicht schlecht über eine Million Unterschriften gesammelt zu haben, nur müssen es aus den sieben Ländern eben auch festgelegte Anteile sein. Darum strebt die Kampagne nun die Zwei-Millionen-Grenze an.

Schließlich bin ich zwar ein wenig enttäuscht darüber, dass die Medien eine verkürzte Darstellung der Sachlage vermitteln und nur wenig auf die Lobby eingehen sowie auf die derzeitige Regelung. Gleichzeitig merke ich aber, dass gar nicht so wenige still sitzen bleiben, dass durchaus Menschen aufspringen und sich wehren.

Mich beeindruckt es, dass es doch immer wieder Menschen gibt, die die Politik verändern wollen. Sie nutzen ihre par­tizipatori­schen Möglichkeiten, um Einfluss zu nehmen in einem Diskurs, der durchaus in den größeren Zusammenhang des kapitalistischen Systems gestellt werden sollte. Ohne müde und des Ganzen überdrüssig zu werden. Denn: Ja, es ist angenehmer politikverdrossen auf der Couch zu sitzen und es ist auch leichter Steine zu werfen, um dem Unmut Ausdruck zu verleihen. Als immer und immer wieder Energie zu schöpfen und der Ungerechtigkeit den Kampf anzusagen. Und das über diese wenigen, kleinen Möglichkeiten, die uns diese Form der Demokratie übrig lässt. So versuchen einige Stück für Stück auf die Revolution hin zu arbeiten. Während andere zuhause nichts-tuend auf diese warten.

Vogel

(1) Zur Erinnerung: amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
(2) www.youtube.com/watch?v=1fGHNwhPlvs
(3) www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2012/1213/wasser.php5
(4) www.quetzal-leipzig.de/lateinamerika/bolivien/die-wasserkonflikte-von-cochabamba-und-el-alto-19093.html
(5) www.wikipedia.de
(6) www.vergabeblog.de/2013-02-05/der-entwurf-einer-konzessionsrichtlinie-als-gefahr-fr-die-deutsche-trinkwasserversorgung/
(7) ec.europa.eu/environment/water/innovationpartnership/pdf/EIP_water.pdf
(8) Wie vorher schon erwähnt, Preisdumping kann aus dem Weg gegangen werden. Vgl. auch (6)
(9) www.right2water.eu/de/node/85
(10) Stand: 16.02.2013, 22.35 Uhr

EU.ropa

Viel Lärm um nichts

Das einzige, was mensch der Leipziger OBM-Wahl zugute halten kann, ist die relativ lange Amtsperiode von sieben Jahren, die uns nun hoffentlich eine Weile vor dieser belanglosen Blablamania schützt. Woran wird sich die Nachwelt erinnern? An die krasse Materialschlacht des (weiter)amtierenden Obermotzes Burkhard Jung vielleicht, der abertausende Plakate in noch die entferntesten Seitenstraßen hängen ließ und deren plastoide Einzelteile wohl oder übel über die Flüsse, Meere und Fischmägen wieder den Weg zurück zu uns finden werden. Oder an das mehr als leere „Ich spende die Hälfte meines Gehaltes“-Wahlversprechen des parteilosen Feiertags. Barbara Hölls rotlackiertes Substanz-statt-Inhalte-Feuerwehrwahlkampfauto war da ja fast noch belustigend. René Hobusch, den FDP-Kandidat, hat dagegen wohl schon jetzt jede_r vergessen. Dem ging ja auch der Sinn für Satire völlig ab. Niedlich.

Auch schon fast vergessen: Kapuzen-Ekkkardt, der grüne Nachhaltigkeitssophist, und schließlich unser liebster Horst. Er taugte immerhin noch als Feindbild für aktionistische Jugendliche, die wahlweise „Stoppt Horst“-Plakate und Aufkleber in den tristen Winter brachte und mit Schneebällen am Connewitzer Kreuz die Wawa-PR-Maschine noch einmal ordentlich ölten. Da hätte mensch glatt mitweinen können. Und sonst? Von den populistischen Inhalten und dem inhaltlichen Populismus hat sich die Mehrheit jedenfalls nicht betäuben lassen. Den zweiten Wahlgang haben sich beinahe 2/3 der Leipzigerinnen und Leipziger geschenkt.

Gut so, denn diese Wahl war vor allem eines: Viel Lärm um nichts.

shy

Kommentar

Verdammt lang quer

Wer sind eigentlich diese „Revolutionären Zellen“ (RZ) und was  haben die mit dem aktuellen Prozess in Frankfurt gegen Sonja und Christian zu tun?

Vergessene Zeiten – Vergessene Taten?

Es sind Episoden, die Linksradikalen der gegenwärtigen BRD lediglich aus Büchern oder anderen Staaten bekannt sind (aber keineswegs als momentane politische Option erscheinen): Ein Bombenanschlag auf ein Maschinenbauwerk der Firma KSB im pfälzischen Frankenthal soll die kleineren Profiteure des erst anlaufenden AKW-Baus in der BRD treffen, denn hier werden die passenden industriellen Pumpen dazu hergestellt. Im August ’87 verursachen Anschläge in neun Filialen des Modegeschäfts Adler enormen Sachschaden, der zum Erfolg eines Textilarbeiterinnen-Streiks in Südkorea beiträgt. Durch einen Bombenanschlag auf das Ausländerzentralregister in Köln versucht eine revolutionäre Zelle den riesigen Datensatz zu beschädigen, der über alle „Nichtdeutschen“ in der BRD zur rassistischen Kontrolle und Verwaltung geführt wird.

Solche aber auch weniger spektakulären Aktionen gehen auf das Konto einer Stadtguerilla-Gruppe, die häufig im Schatten der schon längst popkulturell verarbeiteten Roten Armee Fraktion steht. Paradox ist dabei, dass gerade dem Zusammenhang der „Revolutionären Zellen“ (RZ) und ihrer eigenständigen Frauengruppe „Rote Zora“ viel eher die Aufmerksamkeit einer linken Bewegung gebühren sollte. Denn die RZ beanspruchten für sich im Gegensatz zur RAF keinen leninistischen Führungsanspruch über die Bewegung, kehrten in ihren Texten nicht ständig eine allwissende Arroganz heraus und fanden häufig Anschluss an die Debatten des radikaleren Teils der sozialen Bewegungen. Es kann sogar behauptet werden, dass ihr politischer Ansatz einen entscheidenden Orientierungspunkt für die entstehende autonome Bewegung der 80er Jahre bot. Sie schafften es, durch eine eigene Zeitung und durch Debattenbeiträge die Diskussion mit der radikalen Linken zu halten.

Diesem Zusammenschluss von lose koordinierten Gruppen aus verschiedenen Teilen Westdeutschlands (Rhein-Main-Gebiet, Westberlin, Norddeutschland usw.) gelang es, eine gut 20-jährige (Anfang 70er bis 90er Jahre) politische Praxis – mit einigen Brüchen – zu entfalten. Zur Kontinuität trug sicherlich bei, dass sie dezentral und autonom organisiert waren und ihre Militanten grundsätzlich ihr Leben in der Legalität weiterlebten. Polizei und Geheimdienste schafften es kaum ihre Gruppen zu infiltrieren und wussten bis zur ersten Verhaftungswelle 1987 kaum mehr über die RZ als sie aus deren Texten erfahren konnten.

Die bewaffnete Antwort auf die Fragen der Zeit und antisemitische Irrwege

Die politischen Erfahrungen der begründenden RZ speiste sich ebenso wie beim Rest einer Generation von Linken aus dem Zerfall der antiautoritären Bewegung von Student*innen, dem Vietnamkrieg, antizionistischer Palästina-Solidarität, der Auseinandersetzung der Mittäter*innenschaft der Elterngeneration im NS und der aufkommenden Frauenbewegung. Besonders aktuell war 1973 der von den USA unterstützte, faschistische Putsch in Chile gegen die gewählte sozialistische Regierung. Auf die Frage: „Wie kann der Kampf eigentlich weiter aussehen, wie könnte eine neue revolutionäre Strategie aussehen?“ (1) antworteten einige Linke vor diesem Hintergrund anders als die K-Gruppen, Spontis und Jusos dieser Zeit mit der Perspektive „bewaffneter Kampf“. Während aber die RAF mit ihren Aktionen eher auf „das Herz des Staates“ zielte und implizit die Machtfrage stellte, suchten die RZ (meist) die Verbindung zu bestehenden sozialen Konflikten. Neben dieser Verankerung sollten die Aktionen verständlich und vermittelbar sein bzw. im besten Falle sich zu einer massenhaften Praxis ausweiten sowie inhaltlich bestehenden Bewegungen eine sozialrevolutionäre Perspektive „anbieten“. In den 80er Jahren mischten sie unter anderem in der Anti-Atom-Bewegung, der Anti-Startbahn-Bewegung in Frankfurt, der Hausbesetzungsbe­wegung in Westberlin mit und machten Ak­tionen gegen Gentechnik, rassistische Behörden – um nur einige The­men­felder zu nennen

Doch daneben hielt ein Zirkel innerhalb der RZ in den 70er Jahren internationale Kon­takte zu Gruppen im bewaffneten Kampf, die meist ihre gemeinsame antiimperialistische Stoßrichtung zusammen­führ­te. Besonders enge Beziehungen bestanden zu einer palästinensischen Gruppe (PFLP) und dem zweifelhaften Söldner Carlos. Zwei Kommandos, an denen sich RZ-Militante beteiligten, können als die dunkelste Etappe der RZ bezeichnet wer­den. Die Entführung einer Air-France-Maschine von Tel Aviv nach Entebbe stellte die Politik der Beteiligten in ihrer Offenheit für Antisemitismus bloß und wurde erst in den 90ern vor diesem Hintergrund diskutiert: Die Flug­zeug­entführung sollte palästinensi­sche Ge­fangene freipressen, indiesem Zuge wurden die jüdischen von den rest­lichen Passagieren ausgesondert – dies ließen zwei RZler*innen geschehen. Die Aktion endete im Desaster: Beide Militante starben, die anderen palästinen­si­schen Beteiligten wurden schwer verletzt (2).

Die zweite große internationale Aktion zusammen mit Carlos unter dem Kommando-Namen „Arm der arabischen Revolution“ war eine Geiselnahme der anwesenden Minister auf der OPEC-Konferenz in Wien 1975. Ziel war es einige der ölexportierenden Länder dazu zu drängen, die Palästinensische Befreiungsbewegung zu unterstützen und sich der panarabischen Sache anzuschließen. Entgegen der sonstigen Praxis, niemanden zu töten, starben während der Geiselnahme drei Polizisten, woran auch die RZler*innen Gabriele Kröcher-Tiede­mann und Hans Joachim Klein beteiligt waren. Auch wenn nach der Aktion die politischen Implikationen der Sache nicht kritisch diskutiert wurden, sagten sich die RZ von den internationalen Kontakten los.

Der Staat vergisst seine entschiedensten Feind*innen nicht

Was die Repressionsbehörden in der aktiven Zeit der RZ kaum gelang, versucht nun die Staatsanwaltschaft Frankfurt nachzuholen. Über 30 Jahre, nachdem sich die verhandelten Delikte zugetragen haben. Mit einem besonderen Bestra­fungs­eifer erreichte die Frankfurter Staats­an­waltschaft erst 2006 mittels eines europäischen Haftbefehls, Sonja Suder (80) und Christian Gauger (71), aus Frankreich ausliefern zu lassen.Dort waren die bei­den vor 28 Jahren untergetaucht und konn­ten später wegen Verjährung frei leben .

Seit dem 21. September 2012 wird nun am Landgericht Frankfurt der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Mitglieder der RZ geführt. Konkret wird beiden die Beteiligung an zwei Anschlägen auf Industrieunternehmen im Zusammenhang mit Anti-Atom-Protesten sowie einem Brandschlag auf das Heidelberger Schloss im Kontext von Gentrifizie­rungsprotesten in den Jahren 1977 und 1978 vorgeworfen. Zusätzlich wird Sonja noch die logistische Unterstützung der oben erwähnten OPEC-Geiselnahme durch Waffenlieferungen angelastet.

Die Vorwürfe, und das macht den Prozess neben seiner enormen zeitlichen Distanz nochmal obskurer, basieren auf wackligen Aussagen von zwei Personen. Zum Einen dienen die, unter folterähnlichen Zuständen erlangten, Aussagen des ehemaligen RZ-Mitglieds Hermann Feiling als Grundlage für die Anklage in den Punkten der Anschläge. Hermann Feiling verletzte sich beim Vorbereiten eines Bombenzünders 1978 schwer (ihm wurden beide Beine amputiert und die Augen entfernt) und wurde kurz nach den OPs wochenlang von der Polizei verhört. Sämtliche dieser Aussagen hat er im Nachhinein widerrufen und die Verwertbarkeit ebenjener wird von Sonjas und Christians An­­wält­*innen stets angefochten.

Die Vorwürfe der logistischen Unterstützung bei der OPEC-Geiselnahme fußen auf Aussagen des medial als „Ex-Terroristen“ herumgereichten Hans-Joachim Klein. Dieser wurde 1975 bei der OPEC-Geiselnahme schwer verletzt, stieg 1976 mit großem Tamtam aus (er schickte seine Waffe und einen Brief an den SPIEGEL) und tauchte bis 1998 in Frankreich unter. Nur durch die Kronzeugenregelung konnte er in seinem Prozess 2001 einer lebenslangen Gefängnisstrafe entgehen und wird seitdem immer wieder als Zeuge in Prozessen mit Stadtguerilla-Kontext hervorgeholt. Bei einigen Prozessen (z.B. gegen Rudolf Schindler, 2001) wurden seine Aussagen schon als widersprüchlich erkannt und auch im aktuellen Prozess gegen Sonja und Christian brilliert er hauptsächlich durch kreativ ausgebaute Erinnerungslücken.

Welchen Ausgang der Prozess gegen Sonja und Christian nimmt, ist aktuell noch über­haupt nicht vorherzusehen. Bisher stehen wöchentliche Prozesstermine bis August 2013 fest. In der Zwischenzeit könnt ihr euch bei Soli-Aktionen beteiligen oder das Soli-Komitee mit Spenden oder durch Prozessbeo­bach­tungen unterstützen.

RH Leipzig

(1) Interview: „Holger, der Kampf geht weiter“ (1975)
(2) Kritisch dazu RZ: „Gerd Albartus ist tot“ (1991). Auch eine interessante Auseinandersetzung mit Befreiungsnationalismus.
Zum Weiterlesen:
www.verdammtlangquer.org
www.freilassung.de – die meisten Anschlagserklärungen und Texte der RZ
Redaktionsgruppe Früchte des Zorns (1993): Die Früchte des Zorns. Texte und Materialen zur Geschichte der Revolutionären Zellen und der Roten Zora. Bd. 1 u. 2. ID-Archiv

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