Archiv der Kategorie: Feierabend! #36

Same procedure as every year

Die Abläufe sind bekannt, dennoch ist die Aufregung groß. So führten die Anfang Februar bekanntgewordenen Miß­brauchs­­fälle an einer Berliner Jesuiten-Schule zu regen De­batten über die Zustände in der katholischen Kirche. Ebenso über­raschend scheint die Nachricht über „Ekel-Mutproben“ bei der Bundeswehr die Öffentlichkeit getroffen zu haben. Angehörige eines Gebirgsjägerbataillons sollen Kameraden gezwungen ha­ben, bis zum Erbrechen rohe Leber zu essen und Alkohol zu trin­ken. Derlei Rituale waren Ende der 90er Jahre offiziell untersagt worden (was im Umkehrschluss heißt, dass sie bis dahin gängige Praxis waren), werden aber offenbar weiterhin gepflegt.

Neu ist das nicht. Ebensowenig wie die Art der Reaktion: So beklagte der Wehrbeauftragte des Bundestags, Reinhold Robbe, es gebe wohl ein Alkoholproblem in der Truppe. Ganz ähnlich versuchte Papst Johannes Paul II. abzu­wie­geln, als 2002 Mißbrauchsvorwürfe gegen katholische Priester laut wurden: Die Kirche habe eben ein Problem mit Homosexuellen. Wenn sich der Skandal trotz allem nicht umgehen lässt, wird radikale Aufklärung versprochen, wie es Verteidigungsminister Guttenberg und der Chef der deutschen Jesuiten jetzt tun.

Ändern werden diese stereotypen Reinungsrituale nichts. Dass in einem autoritären Männerverein wie der Bundeswehr Erniedrigungen und merkwürdige Männlichkeitsrituale an der Tagesordnung sind, ist kein Wunder, ebenso wie der Fakt, dass die au­toritären Strukturen der Kirche und das dort gepflegte welt­frem­de Enthaltsamkeitsideal sexuellen Mißbrauch befördern. Die ve­rmeintlichen Auswüchse folgen der inneren Logik dieser Institutionen. Die demonstrative Distanzierung und Abstrafung von einzelnen Übeltätern lässt diese Logik unangetastet und dient letztlich nur dazu, baldmöglichst zum „Normalzustand“ zurückkehren zu können. Dieser Normalzustand ist der eigentliche Skandal.

(justus)

„Oh ja Mann, das ist Pop!“

Theater aus dem Off: Das Licht am Ende des Tunnels

„Was kommt danach?“ Diese verdammte Rezension kommt nach dem Theaterstück an einem Abend in der Libelle, nachdem alternative Szeneleute den Spendenkorb aufgestellt hatten, nachdem sie sich familiär in den Armen lagen und 10 Minuten nach 8 angefangen hatten.

Der Titel weckt Assoziationen wie „Nah-Tod-Erfahrung“, Abrechnung mit dem Leben, Himmel oder Hölle, aber auch Hoffnung, dass da überhaupt irgendwas ist und nicht einfach nur das schöne Leben vorbei ist.

Zudem wird bei dem Titel, dem Ambiente und dem Publikum schnell klar – hier hat sich die freie Szene was komplett Neues ausgedacht, anstatt die Rrrräuber oder Leonce und Lena zum 10. Mal neu zu inszenieren. Gleichzeitig erwacht aber auch Skepsis, ob die dramatische Struktur, die Textqualität und die Schauspieler einem denn die erwartete Unterhaltung und eine „Message“ liefern oder ob man gutwillig mitfiebern muss, dass auch alles reibungslos abläuft.

Zur großen Erleichterung, ja Überraschung zieht einen das Bühnengeschehen vom ersten Moment an in seinen Bann. Es entwickelt sich ein Theaterstück über das Leben, vital, spritzig, amüsant, stilsicher und straff getimt.

Gleich mit dem Prolog von „Charon“ dem Fährmann beweist der Typ von einem Schauspieler (Daniel Grunewald): Wir sind ehrgeizig, wir sind poetisch, belesen und haben hart geprobt. Dann plumpst der „Baumgärtel“ (Robert Raithel) auf den schmalen Streifen Teppich zwischen den Schuhspitzen der ersten Reihe und der Wand wo das Leben im linken Szenetreff dann wirklich aufhört. Er plumpst in den Limbus – die Vorhölle, die im Stück uminterpretiert wird, nicht als der Ort an dem man gerichtet wird – eine Entscheidung zu hören bekommt, sondern in ein Möbiusband aus einem Bild von M.C. Escher, oder dem endlosen Bürotrakt aus Kafkas Prozess – wo die Widerwärtigkeiten des Lebens sich potenziert wiederholen.

Hier an diesem hypothetischen Ort beginnt dann etwas künstlerisches, vielleicht ein Rockmusical? oder eine Collage szenischer Improvisationen. Auf jeden Fall kommen zwei weitere Figuren hinzu, die brilliante Angélique Saad als eine Figur mit gespaltener Persönlichkeit: „Pauline“ und „Florence“, und Lorenz Fiedler als der Trottel „Häppi“.

Die drei hätten jetzt auch in einem Fahrstuhl stecken bleiben können, es wäre nicht viel anders abgelaufen – als Zuschauer hat man einfach viel Spaß dabei zu zuschauen, was für freakige Momente zwischen diesen drei Charakteren entstehen können. Sie singen, zitieren, zittern, persiflieren – nur kann man sich hinterher schlecht dran erinnern, weil die Handlung eben keine chrono-logische Entwicklung aufweist. Sie alle suchen nach einem Ausgang (Sinn) aus dem Limbus und scheitern, sie hechten aus der linken Tür, um dann (nach einem Barfußsprint durch Eis und Schnee) zur rechten Tür wieder auf das Bühnchen zu fallen. Sie erstarren beim Blick in das Kühlschranklicht – der wie die sprechende Türklinke bei Alice im Wunderland die Erlösung symbolisiert, doch eine mächtige Stimme aus dem OFF verhindert jede Flucht / Erlösung.

Was nicht passiert – und was man vor lauter szenischen Überraschungen auch nicht vermisst – ist eine ernsthafte un­pa­the­tische Auseinandersetzung mit dem Thema Tod. Die schmerzlichen Seiten, die Angst vor dem Tod, die Trauer, den Verlust bekommt man nicht zu sehen. Das Stück bleibt thematisch an der philosophischen Oberfläche, statt den sinnlichen Symptomen des Todes nach­zuspühren. Der Verweis auf den Existenzialismus und Samuel Becketts Lucky, der an einem Hundehalsband seine Bestimmung findet, passt in den Diskurs und beweist das Diskursive.

Die vielen Songs werden mit einem so genialen, künstlerischen Understatement dargeboten, dass man sich als Zuschauer schon wieder wundert, warum man von den Originalinterpreten eigentlich mehr erwartet. Diese Leute wissen genau was sie da tun. Schade nur, dass sich die Libelle als Aufführungsort schon wieder verabschiedet, denn dort hatte man in einer Stadt wie Leipzig noch das Gefühl im Theater-Limbus zu sitzen, alles Andere kennt man schon.

(M S)

WÄCHTERHÄUSER: Viel Lärm und wenig Wirkung

Der/die aufmerksame Leser/in wird es wissen, der Feierabend! hat sich schon länger mit dem Verein HausHalten und seinen Wächterhäusern beschäftigt. Ja, fast schon zählt die Rubrik zum Inventar. Zeit, den angesammelten Staub aufzuwirbeln und die investigativen Recherchen der letzten zwei Jahre mit der theoretischen Basis abzugleichen, die der einführende Artikel „WÄCHTERHÄUSER – Ist Lindenau denn noch zu retten?“ im FA!#29 damals setzte. Eine Zwischenbilanz also, angesichts der noch ausstehenden Wächterhaus-Portraits? Naja, nicht ganz, denn eine erneute Zusammenschau und Beurteilung des Wächterhaus-Konzeptes ist nicht geplant. Stattdessen soll die Wächterhaus-Reihe in Zukunft langsam austrudeln bzw. übergehen in die neu fokussierte Rubrik „Unter der Lupe“. Aber soweit ist es noch nicht …

HausHalten e.V. – eine typisch bürgerliche Erfolgsgeschichte

Wer erinnert sich nicht noch an die Begeisterungsstürme der Presse und die Lobeshymnen zahlloser PolitikerIn­nen, damals 2003, als der Verein Haus­Halten die Bühne der Leipziger Stadtentwicklung betrat und dem Abriss architektonischer Kernsubstanzen ein ausgefeiltes Alter­nativ­­konzept entgegenstellte: Die Wäch­ter­häuser. Zielsicher und gut vorbereitet stieß der Verein damit in eine Servicelücke des städtischen Immobilienmarktes vor: Die Interessensvermittlung von säumigen Hausbesitzern und kommunalen Stadt­planern. Kontaktvermitt­lung, Hilfe bei der Konzeptionierung, billige Baugutach­ten für die einen, Ansprech­partner für die Verkehrspflichten und Bestandssicherung für die anderen. Attraktivere Stadtviertel hier, profitablere Renten dort – ein wahres Aufwertungsmärchen. HausHalten hatte hierfür ein zweigeteiltes Vertragsmodell entwickelt, bei welchem der Eigentümer eines be­stands­gefährdeten aber architektonisch wertvollen Hauses im ersten Schritt Teile seiner Besitzrechte für einen modellierten Zeitraum von fünf Jahren an den Verein überträgt, worauf dieser im zweiten Schritt gegenüber Dritten als Quasi-Vermieter auf­treten kann. Hier nun kommen die „Wächter“ ins Spiel, die Knechte des Wunders von der Stadtteilaufwertung sozusagen, die „Pioniere“, fachmännisch gesprochen. Ihnen bietet der Verein Räum­lichkeiten in den betreffenden Häusern zur Nutzung an. Die Nutzungsver­einbarung umfasst neben der Mitgliedschaft im Verein und dem damit einhergehenden Mitgliedsbeitrag auch eine Be­triebs­kostenumlage vom ursprünglichen Besitzer auf die „Wächter“. Der Verein unterstützt die NutzerInnen im Gegenzug bei Eigenleistungen und durch Infrastruktur. Im Grunde kann man diese doppelte Vertragsstruktur, die durch die vermittelnde Position des Vereins zwischen Vermieter (Besitzer) und Mieter („Wächter“) entsteht, als Ersatz für einen ordentlichen Mietvertrag verstehen. So wirbt dann auch HausHalten mit der Utopie, irgend­wann als Vermittler überflüssig zu werden, wenn sich herkömmliche Mietverhältnisse einstellen würden. Bisher gilt allerdings lediglich das Wächterhaus in der Kuhturmstraße als „entlassen“.

Schauen wir kurz auf die Vor- und Nachteile der beteiligten Interessensgruppen: Da haben wir auf der einen Seite den Besitzer eines „bedrohten“ Hauses, einer Im­mobilie also, die aus dem Markt „herausgefallen“ ist, sodass sich selbst bestandssichernde Investitionen derzeit nicht lohnen. Er profitiert vom Engagement des Ver­eins und seinen Wächtern insofern, wie sein Kostensockel minimiert wird und damit sein unternehmerisches Risiko weiterer Investitionen in das Haus sinkt. Einziger Nachteil: Um ein Minimum an Kosten für Warm- und Wasseranschlüsse, Grundsicherung und Verkehrspflichten kommt er nicht herum. Auf der anderen Seite stehen die „Wächter“, also Vereine, NutzerInnen-Gruppen und Einzelperso­nen, die nach günstigen Räumlichkeiten suchen. Ihnen kann der Verein insoweit entgegenkommen, wie er über vergleichs­weise moderate Mitgliedsbeiträge, die Be­triebkosten und einen hohen Anteil an Eigenleistungen eine Quasi-Miete kombiniert, die weit unter dem lokalen Mietspiegel liegt. Zwei Nachteile ergeben sich hier: Der Mietschutz eines ordentlichen Miet­vertrages gilt nur teilweise. Die Nut­zungs­­vereinbarungen können trotzdem innerhalb der üblichen Frist von drei Monaten jederzeit aufgekündigt werden. Desweiteren sind die Häuser und einige Räum­lichkeiten oft in schlechtem Zustand und nur teilweise nutzbar. Bleibt noch die Interessenpartei der kommunalen StadtplanerInnen. Ihnen bietet der Verein einmal den Kontakt zum Besitzer eines bestandsgefährdeten Hauses und damit einen Ansprechpartner in Sachen Ver­kehrspflichten, dann die Infrastruktur des Vereins für verlässliche Informationen über die betreffende Immobilie und schließ­­lich den vorübergehenden bis permanenten Erhalt architektonisch wertvoller Bausubstanzen im Stadtkern. Ein Nach­­teil erwächst der Stadtverwaltung da­gegen höchstens daraus, dass der Verein HausHalten für seine Arbeit auch auf kommunale Fördermittel angewiesen ist.

Soweit so gut, möchte man meinen. Im besten Falle gelingt es dem Verein über sein Modell, eine vom Markt abgekoppelte Immobilie in denselben zurückzuführen und damit vor dem Abriss zu bewahren. Es etabliert sich ein normales Mietverhältnis, die „Pioniere“ bleiben oder gehen und das Haus wird wieder Teil der typischen städtischen Immobilien-Spekulation – eine ganz bürgerliche Erfolgsgeschichte also. Kritisch wird die Sache erst, darauf hatte der einleitende Artikel im FA!#29 schon hingewiesen, wenn der Verein nun behauptet, sein Wächterhaus-Modell würde nicht nur zur rein ökonomischen Aufwertung von Stadtteilen taugen, also zu steigenden Mieten und Grund­­stücksrenten führen, sondern da­rüber hinaus so etwas wie „soziale Stadtentwicklung“ forcieren. Zwar ist es richtig, dass der Verein über die günstigen Konditionen NutzerInnen in Stadtviertel zieht, die sich ansonsten dort wahrscheinlich nicht einquartieren würden. Ob diese „Wächter“ jedoch mehr als die „Pioniere“ der ökonomischen Stadtteilaufwer­tung, nämlich Akteure einer nachhaltigen so­zialen Stadtentwicklung sind, steht doch erheblich in Zweifel. Zumindest scheint HausHalten geflissentlich auszublenden, dass ein Widerspruch zwischen steigenden Renten bzw. Mieten und sozialer Entwicklung der Quartiere besteht. Es fällt jeden­falls schwer, die durch steigende Mieten ausgelösten Verdrängungsprozesse ein­kom­mensschwächerer Bevölkerungsschichten aus ihren angestammten Vierteln – wie man sie bspw. bereits in den 1980ern an der Lower East Side in New York oder in den letzten Jahren in den Berliner Stadtteilen Friedrichshain und Prenzlauer Berg beobachten konnte – als „sozial“ umzudeuten. Außerdem scheint der Verein die Aufklärung darüber zu vernachlässigen, dass die „Pioniere“ oftmals zu den ersten Verdrängungsopfern zählen, die ihre Quartiere verlassen müssen und in andere Stadtteile abgedrängt werden. Die Gentrifizierungstheorie lässt grüßen. Im Grunde ist das ganze Wächterhaus-Mo­dell zu kurz gedacht, denn das positive Engagement der „Wächter“ durch mehr kulturelle und soziale Angebote für ein Viertel erreicht unter dem Eindruck ständiger Kündbarkeit und permanenter Verdrängungssorgen nicht die Qualität lang­fristig stabiler sozialer Institutionen. Im Gegenteil, eine durch Wächterhäuser ausgelöste Aufwertung eines ganzen Viertels bedroht auf lange Sicht sogar bereits bestehende soziale Einrichtungen, indem sie ihre Akteure verdrängt. Nur „bunte“ und „kreative“ Leute in einem Viertel zu platzieren und dann einfach das Beste zu hoffen, greift hier doch in gefährlicher Weise zu kurz.

Hinterhof-Banalitäten

Während der Recherchen in den letzten Jahren hat der Feierabend! deshalb immer wieder die Augen offen gehalten und beobachtet, nach welchen Kriterien Haus­Halten die Nut­zerInnen-Kollektive der einzelnen Häuser auswählt und intern organisiert. Dabei fiel auf, dass der Verein zwar hinsichtlich alternativer Nutzungskonzepte weitestgehend offen und flexibel ist, bei­nahe nach dem Motto: Hauptsache das Haus ist voll!, darüber hinaus aber eine umfassende Beliebigkeit bei der Wahl potentieller NutzerInnen vorherrscht, die höch­stens nach rechts außen implizit begrenzt wird. In Bezug auf die interne Organisation der Häuser sind die „Wächter“ größtenteils sich selbst überlassen. Selbst die minimale Struktur der Benennung eines/r Haussprecher/in als Ansprechpart­ner/in für den Verein ist oft­mals nur eine formale Hülle. Erschwert wer­den positive Organisationsprozesse zudem durch den Umstand, dass Haus­Halten sich vorbehält, die einzelnen Nut­zerInnen-Kollektive zusammenzustellen und so Leute zusammengewürfelt werden, die letztlich viel­leicht gar nicht miteinan­der können. Desweiteren sind durch die gedoppelte Be­vormundung seitens des Besitzers und des Vereins einer gemeinschaftlichen Vision größerer Hausprojekte enge Grenzen gesetzt. Zusammengenommen ergibt sich so das dröge Bild her­kömm­licher Zweckgemeinschaften in den üblichen Mietskasernen, das allenfalls durch einige hauptsächlich kulturell geprägte Initiativen sporadisch aufgehellt wird. Auch die Wirkung auf die unmittelbaren Nachbarschaftsquartiere beschränkt sich meistens auf die ganz normalen Probleme rund um die leidige Lärmbelästigung und einige Siche­rungs­pflichten an den Häusern. Von eini­gen wenigen positiven Ausnahmen abgesehen, ist das Wächterhaus-Modell in Sachen sozialer Stadtentwicklung also wenig erfolgreich.

Zu guter Letzt

Für eine progressive Weiterentwicklung des Modells fehlen hier einfach die Konzepte. Außerdem ist in dieser Hinsicht gerade die Ausrichtung auf die Rückführung des Hauses in das Spiel der gewöhnlichen Immobilienspekulation äußerst problematisch. Das Besitzverhältnis soll ja nicht ge­loc­kert oder verschoben, sondern gegen­tei­lig stabilisiert werden. Ein ferner Hausbesitzer könnte gegen die Auszahlung eines kleinen Eigenleistungsanteils immer noch und jederzeit in der Frist von drei Monaten einen Auszug der „Wächter“ er­wirken und das Wächterhaus bspw. ab­reißen lassen oder einfach weiterverkaufen. Auf dieser prekären Besitzlage lässt sich einfach keine über eine ökonomische Aufwertung hinausgehende „soziale Stadtentwicklung“ projektieren. Hier­zu müsste man eher über Konzepte zur Besitzüberführung oder zu verstärkten Nutzungs­rech­­ten nachdenken. Aber auch das Eigen­en­gage­ment der NutzerIn­nen wurde in der ursprünglichen Model­lierung überschätzt. Es besteht eben ein sach­licher Unterschied zwischen Sich-Selbst-Überlassen-Sein und Selbstorgani­sa­tion. Mehr Hilfe zur Selbsthilfe wäre hier dringend von Nöten. Das fängt schon damit an, dass man im Vorfeld eines Hausbezuges stärker sondieren sollte, inwieweit einzelne Parteien über­haupt zueinander pas­sen und inwiefern sich einzelne Pro­jektziele potentieller Nut­zerInnen wirkungsvoll ergänzen. Und das setzt sich bei Fragen der hausinternen bzw. hausübergreifenden Kommunikation und Vernet­zung bis hin zur Koordination einer inein­andergreifen­den Öffentlichkeitsarbeit fort.

Hier hat das Wächterhaus-Modell des HausHalten e.V. doch erheblichen Nachholbedarf, wenn der Verein neben der Bestandsicherung architektonisch wertvoller Gebäude es weiterhin zu seinen Zielen zählen will, auch eine „soziale Stadtentwicklung“ zu befördern, die diese Bezeichnung verdient. Ob nun gewollt oder nicht, der vom Verein temporär und prekär geöffnete Freiraum hat es in den ver­gangenen Jahren zumindest einigen Nut­zerInnengruppen gestattet, sich vielfältig auszuprobieren. Diese Möglichkeit zum Experimentieren muss man dem Bemühen des Vereins schon positiv anrechnen. Und es gibt doch aktuell beachtliche Initiativen in Leipzig, auf eigene Faust zu Immobilien zu gelangen, die eine langfristige Perspektive bieten und damit die Vor­aussetzung für eine nachhaltige soziale Stadtentwicklung, wenn diese Häuser der Marktspekulation entzogen werden. Mit Einschränkungen hat HausHalten diesen Pioniergeist mitbefördert. Aber zu guter Letzt steht doch die Einsicht, dass das Häuser besetzen und besitzen allemal besser ist, als die Häuser für eine gänzlich unbestimmte Zukunft nur „warm“ zu halten. Squat the world!

(clov)

Leipzig schwarz-rot (Teil 2)

Ein Rückblick auf 20 Jahre autonome Linke in Leipzig

In der unmittelbaren Nachwendezeit schien in der Hausbesetzer_innenszene, die sich vor allem in Leipzig-Connewitz konzentrierte, noch weitgehende Harmonie zu herrschen. Die städtischen Behörden versuchten, die um Legalität bemühten, im Verein Connewitzer Alternative organisierten „Instandbesetzer_innen“ in die eigenen Stadtentwicklungskonzepte einzubinden. Und auch die eher autonom-staatsferne, durch Punk und Hardcore sozialisierte Fraktion hatte von der in dieser Übergangsphase ohnehin überforderten Staatsmacht wenig zu befürchten. Die Bedrohung durch Neonazis war zwar allgegenwärtig, sorgte aber auch dafür, dass man sich nach innen umso enger zusam­menschloß. Die internen Widersprüche der „Szene“ wurden da nur zu leicht übersehen. Im November 1992 brachen sie dafür um so heftiger auf.

Eskalation

Als Katalysator fungierte dabei eine Gruppe von etwa einem Dutzend Teenagern zwischen 14 und 18 Jahren, die wegen ihrer Vorliebe für Autorennen mit gestohlenen Wagen die „Crashkids“ genannt wurden. Diese Clique hatte ursprünglich ein Haus in der Innenstadt besetzt, nach einem Neonaziüberfall zogen sie aber nach Connewitz um. Die „Crashkids“ waren Auslöser der Straßenschlacht in der Nacht vom 27. zum 28. November 1992, die einen wichtigen Wendepunkt für die Connewitzer Szene bedeutete.

Viele Details lassen sich dabei nur noch schwer rekonstruieren. Alles begann wohl damit, dass die „Crashkids“, nachdem sie im Pulk randalierend durch die Straßen gezogen waren, Ärger mit der Polizei bekamen. Sie holten Hilfe aus dem Zoro, wo eines Konzerts wegen gerade viele Leute vor Ort waren. Zur Eskalation kam es schließlich, als ein Jugendlicher von einer Polizistin angeschossen wurde. Dem zweifelhaft erscheinenden Polizeibericht zufolge waren die Beamten von einer ca. 30 Mann starken Gruppe mit Steinen und Molotow-Cocktails angegriffen worden. Die Polizistin hätte daraufhin zwei Warnschüsse abgegeben und einen der Angreifer in die Hüfte getroffen.

Die Nachricht von den vermeintlichen Todesschüsse verbreitete sich in Windeseile. An vielen Orten wurden Barrikaden errichtet, bis in die frühen Morgenstunden lieferten sich die Hausbesetzer_innen Scharmützel mit den Beamten. Am Ende der Nacht waren zwischen 200 und 400 Polizisten im Einsatz, um die Lage wieder unter Kontrolle zu bringen. Ihnen standen ca. 1-200 „Autonome“ gegenüber. Die LVZ meldete 38 Verletzte, davon 24 Polizisten. Auch dieses Zahlenverhältnis wirkt nicht ganz glaubwürdig, denn auch die Polizei ging mit großer Härte vor, z.B. als sie im Laufe der Auseinandersetzungen das Zoro stürmte. Augenzeug_innen berichten, dass es dabei zu gezielten Misshandlungen der Gäste kam.

In der Hausbesetzer_innenszene kursierten nach der Straßenschlacht Gerüchte, die Polizei hätte es gezielt auf eine Eskalation angelegt. So seien auffällig rasch Hundertschaften als Verstärkung aus anderen Städten herbeigeordert worden. Diese Gerüchte sind wohl eher als Indiz für die aufgewühlte Stimmung nach den Ereignissen zu sehen. Andererseits ist die Existenz von Verschwörungstheorien noch kein Beweis dafür, dass es keine Verschwörung gab. Auch in diesem Fall gilt: Nichts genaues weiß man nicht.

Leipziger Linienziehungen

Die Straßenschlacht rückte die Conne­witzer Szene schlagartig in den Mittelpunkt des Interesses. Die LVZ übte sich in ihrem Kommentar in Ausgewogenheit: „Es spricht gegen die Connewitzer Alternativen, daß ihnen ein von einer Polizeikugel getroffener junger Mensch genügt, gleich einen Straßenkampf zu beginnen. Es spricht aber auch gegen die Polizei, mit einem sogenannten `Warnschuss` über­haupt jemanden zu treffen“ (LVZ, 30. 11. 92). Womöglich wäre die Partei­nah­me eindeutiger ausgefallen, wenn bei den Ausschreitungen nicht auch ein LVZ-Reporter von der Polizei zusammengeschlagen worden wäre: Er hatte Beamte dabei fotografiert, wie sie auf einen am Boden liegenden Hausbesetzer einprügelten.

Auch die in der LVZ zitierten Bürgerstimmen zeigten eine gespaltene Stimmung: Während manche hartes Durchgreifen forderten („Am besten alle alten Häuser hier abreißen, dann gibt es nichts mehr zu besetzen“), bekundeten andere ihre Sympathie für die „Autonomen“. Hinzu kamen diverse abwägende, zwischen „guten“ und „bösen“ Beset­zer­_innen trennende Äußerungen.

Eine weitere Folge der Straßenschlacht war die Gründung eines maßgeblich von örtlichen Geschäftsleuten getragenen Bür­ger­verein. Hauptakteur war dabei der Hotelbesitzer Frithjof Schilling, der in den folgenden Jahren einen wahren Kleinkrieg gegen die Connewitzer Szene führte. Erste Amtshandlung des Vereins war ein Offener Brief an den Oberbürgermeister, in dem erklärt wurde, die Einwohner_innen und Gewerbetreibenden in Connewitz seien nicht daran interessiert, mit „Chaoten und Kriminellen“ zusammen zu leben (LVZ, 19./20.12.92). Mit ähnlichen Briefen sollte Schilling auch künftig allen Verantwortlichen vom Stadtrat bis zur Landesregierung auf die Nerven gehen.

Unterdessen war auch die Stadtverwaltung nicht untätig. In der am 30.11.92 stattfindenden Krisensitzung des Stadtrats kristallisierte sich rasch die künftige „Leipziger Linie“ heraus. Oberbürgermeister Hinrich Lehmann-Grube brachte das Konzept in der LVZ vom 17.12.92 so auf den Punkt: „Mit friedfertigen Hausbesetzern schließt die Stadt Verträge ab, ein kriminelles Umfeld werden wir aber nicht dulden.“ Und weiter: „Wir unternehmen alles Notwendige, damit Connewitz nicht zum Zentrum alternativen Wohnens wird.“

Es ging also darum, eine Trennung von „gutwilligen“ Hausbesetzer_innen und „Gewalttätern“ zu erreichen. Dazu wurden zunächst einmal die Verhandlungen mit den in der Connewitzer Alternative organisierten Besetzer_innen forciert. Schon eine Woche später konnte Holger Tschense (damals Leiter des Amts für Wohnungswesen) erste Erfolge melden: „Sechs weitere Häuser haben die ihnen angebotenen Mietverträge (…) akzeptiert“. Entsprechend der Doppelstrategie der Stadt enthielten die Mietverträge eine Klausel, die die Bewohner_innen der Häuser verpflichtete, für die „Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ Sorge zu tragen – ansonsten drohte fristlose Kündigung. Um Neubesetzungen zu verhindern, wurde ab Januar 1993 damit begonnen, die Eingänge noch leerstehender Häuser in Conne­witz zu vermauern. Illegal besetzte Häuser sollten künftig sofort geräumt werden.

Polizei und Staatsanwaltschaft reagierten derweil auf ihre Weise. Drei Staatsanwälte wurden in den Wochen nach der Straßenschlacht für die Ermittlungen abkommandiert. Die Szene reagierte auf diese Entwicklungen u.a. mit der Gründung des Koordinierungsgruppenbüros (KGB), das für die Antirepressionsarbeit zuständig war.

Und auch auf Landesebene interessierte mensch sich für Connewitz. So wurde im Dezember 1992 eine interne „Arbeitsgruppe Connewitz“ im sächsischen Regierungspräsidium gebildet. Diese aus Leuten des Landeskriminalamts, der Landespolizeidirektion und der Staatsanwaltschaft bestehende „Expertenrunde“ machte sich für ein hartes Vorgehen gegen die Connewitzer Hausbesetzerszene stark. Wohl auch aus parteipolitischen Erwägungen heraus: Die CDU-Landesregierung glaubte wohl, im SPD-regierten Leipzig mit „law and order“-Parolen punkten zu können (LVZ, 23.8.1993).

Zerwürfnisse

Nur einen knappen Monat später sorgte ein weiteres Ereignis für Aufsehen: die Ermordung von Steffen Thüm (genannt Thümi) in der Nacht zum 23. Dezember 1992. Auch dabei spielte die Clique der „Crashkids“ eine eher unrühmliche Rolle. Ein Autodiebstahl brachte den Stein ins Rollen. Beim Besitzer des Wagens handelte es sich, wie die Polizei rasch ermitteln konnte, um einen an der Leipziger Uniklinik beschäftigten Arzt. Dieser hatte sich wegen des Autodiebstahls hilfesuchend an den Freund seiner Tochter gewandt, der gute Kontakte im kriminellen Milieu hatte. So kam es, dass in dieser Nacht eine Gruppe von etwa 15, laut LVZ mutmaßlich der Zuhälterszene zugehörigen Leuten zunächst in der Dürerstraße auftauchte, wo der gestohlene Wagen stand. Nachdem sie einen Hausbesetzer gekidnappt und in den Kofferraum gesperrt hatten, fuhr die Gruppe weiter in die Leopoldstraße, um dort einige der mutmaßlichen Autodiebe zu stellen. Auf den deswegen ausgelösten Alarm hin wollte Steffen Thüm (in der Annahme, es handele sich um einen der zu dieser Zeit üblichen Naziangriffe) mit einigen anderen Menschen zu Hilfe kommen. Die Angreifer flüchteten mit einem Auto, wobei sie mit einem Schnellfeuergewehr (!) aus dem Seitenfenster schossen. Steffen Thüm wurde dabei getroffen, er starb einige Stunden später an seinen Verletzungen.

Warum es zu diesem Zeitpunkt der Ereignisse zu einer solchen Eskalation kam, lässt sich heute nicht mehr klären. Die LVZ kolportierte Gerüchte, denen zufolge möglicherweise eine größere Menge an Drogen im Kofferraum des gestohlenen Wagens versteckt war. Die Autodiebe hätten das Paket gefunden und bei Seite geschafft. Die Angreifer hätten damit ein konkretes Eigeninteresse bei der ganzen Angelegenheit gehabt. Aber das bleibt Spekulation. Das 1994 eröffnete Gerichtsverfahren gegen die drei Hauptverdäch­tigen verlief schließlich im Sande.

Die Connewitzer Alternativen hatten sich schon nach der Straßenschlacht um eine Distanzierung von den kriminellen „Crashkids“ bemüht. Der Mord an Steffen Thüm brachte das Fass nun zum Überlaufen: Auf einem kurz nach dem Mord einberufenen Plenum wurde beschlossen, selbst aktiv gegen die Autodiebe vorzugehen, sie also aus dem Viertel zu vertreiben. Das führte immer­hin dazu, dass sich die Clique zerschlug und auf verschiedene Häuser verteilte.

Die Straßenschlacht und der Mord an „Thümi“ machten auch die internen Widersprüche der „Szene“ sichtbar. Je nachdem konnten sich mit den Hausbesetzun­gen schließlich ganz unterschiedliche Zielsetzungen verbinden – für die einen nur ein Mittel an billigen Wohnraum zu kommen, für die anderen ein politischer Akt, ein bewusster Angriff auf die geltende Eigentumsordnung. Daraus folgten je nachdem auch ganz unterschiedliche Strategien z.B. beim Umgang mit der Staatsmacht. Jetzt kam es zu einer stärkeren Polarisierung zwischen „Pazifisten“ und „Militanten“, Alternativen und Autonomen. Während für die einen die Straßenschlacht den „Mythos Connewitz“, die Überzeugung von der eigenen Militanz und Schlagkraft begründete, verstärkten die anderen die Kooperation mit den Behörden und bemühten sich um ein sauberes Image.

Trotz aller Diskrepanzen innerhalb der „Szene“ ging die von den Behörden verfolgte Strategie der Spaltung aber nicht ganz auf. Die „Leipziger Linie“ brachte nämlich auch für die um Legalität bemühten Projekte Probleme mit sich. Schuld daran war die städtische Dezen­trali­sierungspolitik. Der „Hausbeset­zungs-Ballungsraum Connewitz“ sollte aufgelöst, die einzelnen Projekte auf andere Gegenden der Stadt verteilt werden. Die Be­setzer_innen mussten also zu Recht um den Erhalt ihrer Häuser bangen. Mehr oder weniger notgedrungen rauf­te mensch sich also immer wieder zusammen. Aber dazu mehr im nächsten Heft…

(justus)

Kein Containerlager!

Noch Ende letzten Jahres wurde es amtlich: Das in Thekla geplante Containerlager (siehe FA! #34) für Leipzigs Asylbewerber_innen ist offiziell vom Tisch. Praktisch erst einmal ein Grund zur Freude, der die vielen Initiativen und Einzelpersonen, die engagiert gegen die Umsiedlung in die Wodanstraße gekämpft hatten, aufatmen ließ. Doch bleibt auch bei dieser politischen Entscheidung der bittere Nachgeschmack, daß es sich nicht um eine Vernunftentscheidung zugunsten der Asylbewerber_innen handelte, sondern eine zugunsten der städtischen Finanzlage. Um die steht es angeblich nie besonders und so ist auch die Idee der Umsiedlung auf das abseits an der A14 gelegene Gelände hauptsächlich aus finanziellen Überlegungen entstanden, da die beiden derzeit genutzten Heime nur jeweils zur Hälfte ausgelastet sind. Im Falle der Wodanstraße jedoch war der finanzielle Rahmen der Stadt dem einzigen Bewerber um einen Betreibervertrag des Lagers viel zu eng bemessen. Dieses Scheitern wiederum ist vielleicht die Kerbe, auf die die Gegner der Leipziger Asylpolitik nur gewartet haben und spornt sie nun an, kräftig in selbige hineinzuschlagen. So konstituierte sich auf Betreiben des im Juni 2009 gegründeten „Initiativkreis für die Integration von AsylbewerberInnen in Leipzig“ im Januar 2010 das „Bündnis für ein menschenwürdiges Wohnen im Asyl“, welches aus einem guten Dutzend regionaler Vereine und Initiativen besteht. Erstes Ergebnis ist ein Positionspapier (1), welches sich klar gegen die Unterbringung von Asylsuchenden in Sammellagern ausspricht und der Stadt aktive und langfristige Unterstützung auf dem Weg zu selbstbestimmterem Wohnen der Flüchtlinge zusichert. Damit dieser beschritten werden kann, muss jedoch erst über die genau dies forcierenden Anträge der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen, die sich seit Dezember im Stadtratsverfahren befinden, positiv abgestimmt werden. Dessen bisherige Entscheidungen lassen allerdings wenig Grund zur Hoffnung, denn selbst die offensichtlichen finanziellen Vorteile sind dort oft kein Argument gegen bürgerlich-rassistische Ressentiments, wie sie auch in Leipzig an der Tagesordnung sind. So bspw. das Klischee vom qua ethnischer Herkunft drogenhandelnden Ausländer, der weit weg von Schulen und Kindergarten ghettoisiert gehört, anstatt durch ein intaktes soziales Umfeld integriert zu werden. Doch daß Aufklärung auch die bürgerliche Mitte noch einmal erreicht, diese Hoffnung aufzugeben sind wir nicht gewillt!

(shy)

 

(1) Nachzulesen unter: initiativkreisintegration.blogsport.de/2010/02/05/buendnis-fuer-ein-menschenwuerdiges-wohnen-im-asyl-veroeffentlicht-positionspapier/

Alle Räder stehen still…

Eine Fortsetzung des Leipziger Fahrradpolitik-Diskurses

Wer kennt es nicht? – Da setzt sich mensch als umweltbewusste Erwerbslose auf seinen soeben vom Schnee der letzten Nacht befreiten Drahtesel, will keinesfalls die letzte Aufführung von „Das Licht am Ende des Tunnels“ verpassen und  … findet den Radweg nicht. Nein, nichtmal unbedingt weil viele Verkehrswege Leipzigs einfach keinen besitzen, obwohl sie bitter nötig wären. Sondern weil die wenigen vorhandenen Radwege und Radfahrstreifen dermaßen von Schnee und Eis bedeckt sind, daß nicht einmal Reinhold Messner sie bezwingen könnte.

Grund hierfür ist freilich die schon im letzten Heft beanstandete Fahrradpolitik der Stadt Leipzig. Dagegen fand eine studentisch initiierte Fahrraddemo statt, in deren Anschluß ein offener Brief mit Anregungen und 10 konkreten Forderungen dem Stadtrat übergeben wurde. Oberbürgermeister Jung verteidigte daraufhin die Leipziger Fahrradpolitik in einem sechsseitigen Brief. Daran wiederum hatten Alexander John vom Referat für nachhaltige Mobilität des StudentInnenRat der Uni Leipzig und StuRa-Sprecher Simon Schultz von Dratzig viel Kritik, z.B. an der automobilzentristischen Winterdienstsatzung, die Straßen zugunsten von Autofahrer_innen und zu Lasten von Radfahrer_innen beräumt.

Dieses deutliche Beispiel setzten sie Jungs eingängiger Behauptung entgegen, es „werden die Interessen der Radfahrer gleichberechtigt mit den Belangen und Anforderungen der Menschen in anderen Verkehrsmitteln, Auto und ÖPNV, oder auch zu Fuß sowie den Anliegern abgewogen“. Die Kritik an OB Jungs Brief enthielt neben dem Auseinandernehmen der Argumente leider auch viele (durchaus rhetorische) Nachfragen. Ob der Oberbürgermeister auf diese jedoch noch eingehen wird, bleibt fraglich. Übrigens auch, weil die Radlobbyisten in punkto Logik & Recht manchmal  nicht ganz mithalten.

Zum skandalträchtigen sogenannten „Innenstadtverbot für Fahrräder“ merkt der OB bspw. völlig korrekt an, daß es sich beim Regelungsinhalt eher um eine „Erlaubnis“ denn ein „Verbot“ handelt, da in Fußgängerzonen laut § 76a StVO der Fahrzeugverkehr zunächst generell nicht zugelassen ist (mit Ausnahmen für Lieferverkehr und ÖPNV). Stellt sich also die Frage nach gegensätzlichen Interessen: „Die Umwege, die Radfahrern zwischen 11:00 h und 20:00 h entstehen, sind im Verhältnis zum gefühlten Sicherheitsgewinn in den Fußgängerbereichen aus meiner Sicht vertretbar.“ Den Aspekt, daß dieser „Sicherheitsgewinn“ vor allem im Interesse der Innenstadt-Gewerbetreibenden liegt, blenden die Kritiker der Leipziger Fahrradpolitik wieder einmal aus. Stattdessen kommen sie mit einem lapidaren Allgemeinplatz: „RadfahrerInnen erkennen sehr schnell, ob sie absteigen müssen oder ob eine Strecke befahrbar ist.“ Hmm… stimmt. Für mich allerdings ist die Strecke nur dann nicht befahrbar, wenn die Büttel des Systems mir den Weg versperren.

Beim großen Streitpunkt Karl-Liebknecht-Straße, vehement als Fahrradstraße gefordert und vom OB alsgleich mit dem Terminus „Radialstraße des Hauptstraßennetzes“ abgewatscht, zeigt sich wunderbar wie Leipziger Verkehrspolitik theoretisch als auch ganz praktisch aussieht. Die Fahrradstraße sei „kein Instrument zur Führung des Radverkehrs im Hauptstraßennetz“ … und basta. Da wird auch die Forderung nach einer längst überfälligen Radverkehrszählung nichts nützen. Selbst wenn wirklich mehr Räder als motorisierte Gefährte die Karli befahren, wird dies an der Haltung der Stadt nichts ändern. Und so werden schon mal indirekt Tatsachen geschaffen, indem die Radstreifen zuparkenden Fahrzeuge gar nicht mehr abkassiert (1) und die Menschen so auf die unausweichliche Zukunft vorbereitet werden: Auf eine rund um den Südplatz viel zu enge Radialstraße mit rechtlich abgesichertem Platz für Straßenbahn, PKW-Verkehr und „Parkflächen [ohne die] man in diesem Straßenteil auch nicht agieren [könne]“ (2). Was bedeutet, daß „der Radweg, der jetzt am Südplatz endet, […] dann über einen Streifen des jetzigen Fußweges geführt“ würde. Es ist jedoch trotzdem zweifelhaft, ob die Gewerbetreibenden der florierenden Geschäftsstraßen ihre wertvollen Stellflächen für Auslagen der Geschäfte so einfach aufgeben. Die Kritiker affirmieren dabei immer wieder die Standortlogik der Stadt, deren Interessensvertretung des Kapitals aber gar nicht mit den Interessen der radfahrenden Klasse konvergiert. Die Studenten sind jedoch nicht die einzigen, die sich an die Stadt bzw. den Oberbürgermeister richten. Der offene Brief (3) des  ADFC Leipzig (4) bspw. kommt mit einer nüchternen Feststellung der katastrophalen Winterzustände der Radwege, aber auch seichten Bitten in Richtung des Stadtobersten aus. Eventuell gar die bessere Taktik, mit Argumenten allein ist bei Jung schließlich schwer zu punkten.

Viele Radfahrer_innen jedoch interessiert das ganze Hin und Her überhaupt nicht und sie fragen sich eher, ob mensch unter diesen sibirischen Umständen den Fußweg oder die Straße benutzen darf, ohne sich nach der Staatsgewalt umschauen zu müssen. Da ist die Rechtsprechung uns tatsächlich einmal gnädig, im Falle unbezwingbarer benutzungspflichtiger Radwege bzw. Radfahrstreifen dürfen wir Radfahrer_innen nämlich auf die geräumte Straße ausweichen. Was in den meisten Fällen auch sicherer ist als auf dem Fußweg gequetscht noch eine Front zu den schwächsten aller Verkehrsteilnehmer_innen aufzumachen. Mit den Fußgänger_innen nämlich eint uns vieles im Kampf gegen die motorisierte Hegemonie. In diesem Sinne:

Venceremos!

shy

 

(1) www.l-iz.de/Politik/Brennpunkt/2009/09/Investitionsstau-auf-der-Karli-Park-Provisorium.html

(2) Edeltraut Höfer, Leiterin des Verkehrs- und Tiefbauamtes (ebda.)

(3) www.adfc-leipzig.de/cms/index.php/politikverkehr/fahrrad/216-briefanobm

(4) Ortsverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V.

Die Antworten der Stadtratsfraktionen auf den offenen Brief werden hier zu finden sein: www.stura.uni-leipzig.de/1594.html

Widerstand an der Uni Leipzig

Der Bildung in Deutschland geht es schlecht. Die Bildungspolitik ignoriert die Notwendigkeit von freier und selbstbestimmter Bildung für die geistige Entwicklung einer Gesellschaft. Und nicht nur an den Schulen, sondern eben auch an den Universitäten fehlen die Mittel und der Wille, um qualitativ hochwertige Wissensvermittlung zu organisieren. Die soziale Selektion des Bildungssystems wird nicht bekämpft, sondern durch die geplanten und teilweise schon umgesetzten Studiengebühren weiter verschärft. Die Kürzung der öffentlichen Mittel und Ausrichtung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit gestaltete die Bologna-Reform (1), die einen europäischen Bildungsraum schaffen soll. Diese sollte den wissenschaftlichen Austausch erleichtern, aber durch eine mangelhafte und überstürzte Umsetzung sorgte sie für eine Verschulung des Studiums, brachte hohe Kosten mit sich und gestaltete das Studiensystem insgesamt nach ökonomischen Kriterien um. Dagegen regte sich in ganz Europa Widerstand, an zahlreichen Universitäten gab es Aktionen und Besetzungen, so auch in Leipzig.

Rektoratsbesetzung

Der fulminante Auftakt der Proteste im Wintersemester 09/10 war am 23. November die Besetzung des Rektorats, der durch die zeitgleich in Leipzig stattfindende Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (2) maximale mediale Aufmerksamkeit zuteil wurde. Geplant war, durch die Blockierung des Rektorats Druck auszuüben, um die Erfüllung von neun Forderungen (siehe Kasten) durchzusetzen, die im Vorhinein ausgearbeitet worden waren. Die Forderungen bezogen sich in erster Linie auf die Verhältnisse an der Uni Leipzig und ihr konkret umsetzbarer Inhalt lag hauptsächlich in der Kompetenz des Rektorats.

Während der vorherigen Besetzung, die eher nach dem Motto „der Weg ist das Ziel“ verlief, wurde sich Zeit genommen, um über die eigene Situation und die Ursachen der Probleme (3) zu reflektieren. Dadurch wurde der Protest allerdings von außen meist als ziellos wahrgenommen. Demgegenüber wurde nun versucht, sich mit konkreten Forderungen an die Verantwortlichen zu wenden, um zu verhindern, dass die Verantwortung einfach auf andere Ebenen abgeschoben werden kann.

Um eine Eskalation, bzw. die sofortige Räumung zu verhindern, verzichteten die BesetzerInnen darauf, sich direkt im Büro des Rektors niederzulassen und bezogen Stellung im Vorraum, was zur Folge hatte, dass sie trotz der unmittelbaren Nähe doch recht wenig störten. Die Arbeit der Rektoren und ihrer Sekretärinnen  ging hinter geschlossenen Türen weiter, die Studierenden wurden schlicht ignoriert.

Weitestgehend ignoriert wurde auch die Demonstration „Keine Stimme ohne uns – Für eine demokratische Bildungspolitik“, die am Dienstag, dem 24. November, vor dem Rektorat startete und mit ca. 5000 Studierenden durch die Innenstadt zog, die auch mit Bussen aus Mannheim, Frankfurt, Dresden und anderen Städten gekommen waren. Nicht zu ignorieren waren allerdings die ca. 10 Protestierenden, die sich Zugang zu der zeitgleich stattfindenden abschließenden Pressekonferenz der HRK verschafften. Dort vertraten sie lautstark die Forderungen der Demonstrierenden nach mehr Mitbestimmung und gegen den Anspruch der RektorInnen, die Hochschulen alleine vertreten zu können.

Am Donnerstag, dem vierten Tag der Besetzung, änderte sich die Situation, als der Zugang zu den Räumen des Rektorats komplett blockiert wurde. Am Mittag wurde dann die Stellungnahme des Rektorats zu den Forderungen bekannt. Während einige Forderungen mehr oder weniger ignoriert wurden, wurde auf andere positiv eingegangen und geplant, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die Besetzung hatte also ihr Ziel zumindest teilweise erreicht. Am Freitag wurde das Rektorat dann verlassen. Nach dem Wochenende traf sich „der Protest“ jedoch nicht wie ursprünglich geplant in einem besetzten Hörsaal, sondern in den vom Rektorat überlassenen Räumen: dem ehemaligen Sitz des studentischen Radio Mephisto. Die Räume waren einerseits legal und dadurch nicht so kraftraubend, andererseits eröffneten sie auch keine Perspektive, denn die Nutzung war auf zwei Wochen beschränkt. Durch diese Maßnahme der Befriedung wurde es viel ruhiger, – um nicht zu sagen still – um den Protest, zumindest in der Wahrnehmung von außen. Die Arbeitskreise arbeiteten weiter, autonomer und dadurch auch dynamischer, allerdings auch personell ausgedünnt, da der Status der Duldung und die Arbeit im Hintergrund wohl nicht mehr so faszinierend waren wie eine spannende Besetzung. Unter anderem wurde an der Vorbereitung der studentischen Vollversammlung (VV) gearbeitet, die dann am 14. Januar bei eisiger Kälte im Innenhof des Innenstadt-Campus stattfand. Außer der Verabschiedung neuer Forderungen (4) und dem Beschluss, zu Beginn des nächsten Semester eine weitere VV abzuhalten, brachte die VV keinen neuen Schwung. Die ca. 600 BesucherInnen waren leider nicht für weiteres konkretes Vorgehen mobilisierbar. Auch kam es nicht zu einer neuerlichen Besetzung, da wiederum befristete Alternativräume gewährt wurden. Diesmal in der Jahnallee, deren Entfernung vom Campus auch ein Grund für die mangelnde BesucherInnenzahl darstellen könnte. Dort wurde also im kleinen Kreis weitergearbeitet und unter anderem ein Vernetzungstreffen der Protestgruppen aus Jena, Halle, Merseburg und Dresden abgehalten. Im nächsten Semester soll es dann weitergehen, geplant ist ein selbstverwaltetes „Studierenden-Café“ auf dem Campus Augustusplatz. Dieses soll als eine politische Alternative zu den Cafeterien dienen und die Möglichkeit zu kritischer Reflexion beim gemütlichen Kaffee geben.

Eine Bilanz

Der Protest ist also noch nicht ganz abgeebbt, durch eine kleine Anzahl Unermüdlicher artikuliert sich die Unzufriedenheit vieler. Unter anderem gehört dazu auch die Bildungsstreik-Gruppe (5), eine bundesweite Initative, die sich auch um die Vernetzung mit SchülerInnen und „dem Rest“ der Gesellschaft bemüht. Das sich angesichts der massiven Probleme, europaweit und an der Uni Leipzig, nur eine handvoll Menschen auch wirklich engagiert, ist allerdings nicht nur ein Problem der Trägheit der Masse. Schon die Besetzung von 5 Räumen des neuen Seminargebäudes im Sommersemester 2009 sorgte durch endlose Diskussionen in überfrachteten Plena für viel Frust. Durch die Entscheidungsfindung im zentralisierten Plenum entstanden langwierige Diskussionen, die sich durch eigentlich ordnende Elemente wie Anträge noch künstlich verlängerten. Dies führte dazu, dass trotz des Willens zum Konsens, faktisch oft durch Abstimmungen entschieden wurde. Dieses Problem spitzte sich bei der Rektoratsbesetzung durch den Druck der direkten „illegalen“ Aktion extrem zu. Dadurch wurde der Besuch der Plena eher zu einem ermüdenden als energetisierenden Erlebnis, was natürlich extrem abschreckend wirkte. In der Mitte der Besetzung war dann die Frustrationsgrenze erreicht, was dazu führte, dass Entscheidungsbefugnisse in die jeweiligen Arbeitskreise, die zu speziellen Problemstellungen arbeiteten, abgegeben wurden. Damit konnte nicht nur das Plenum endlich flüssiger und dynamischer ablaufen, sondern auch die Arbeitskreise gewannen an Attraktivität, da sie nicht mehr nur dem Plenum zuarbeiteten, sondern selbst Entscheidungen treffen konnten.

In diesem Sinn gab es eine interne Weiterentwicklung die sich hoffentlich fortsetzen wird. Mit einem „Protest-Café“ würde endlich eine notwendige räumliche Basis geschaffen werden, die hoffentlich nicht zum Selbstzweck werden wird. Auch andere Projekte wie die erfolgreiche Veranstaltungsreihe „Kritik.Los!“ und verschiedene kleinere kritische Seminare, sind lokale Früchte der StudentInnenbewegung. Auch sind vielversprechende Ansätze von studentischer Organisierung entstanden, vor allem an kleinen Fakultäten, wie zum Beispiel bei den EthnologInnen.

Insgesamt passiert also durchaus einiges abseits vom „Kernprotest“. Ob die Bewegung insgesamt eine emanzipatorische Entwicklung annehmen kann, ist angesichts der meist reformistischen Forderungen sehr fraglich. Vielen protestierenden Studierenden geht es wohl mehr um den Erhalt des Status Quo, als um einen Widerstand gegen die kapitalistischen Zumutungen, die eben auch vor den Universitäten nicht halt machen.

(konne)

 

Der Blog der aktuell Protestierenden: unile.blogsport.de

(1) Darstellung der Reform und Kritik daran: wiki.bildungsserver.de/index.php/Bologna-Prozess

(2) Bundesweites regelmässiges Treffen aller HochschulrektorInnen. Sie versteht sich als Sprachrohr aller Hochschulen, befürwortet Studiengebühren, die elitäre Exzellenzinitiative und die Bologna-Reformen. Siehe bildungspolitik.bplaced.net/bildungsstreik-herbst-09/aktionen/hochschulrektorenkonferenz/

(3) Alles vom und über den damaligen Protest unter protesttage.blogspot.com

(4) zu finden unter www.stura.uni-leipzig.de

(5) bildungsstreik.tumblr.com

 

Die BesetzerInnen forderten:

1. Keine allgemeinen und/oder versteckten Studiengebühren.
2. Umfassender Bestandsschutz für die auslaufenden Studiengänge.
3. Garantie für die Studierbarkeit der neuen Studiengänge (Studierbarkeit des Wahlbereichs und Möglichkeit eines Nebenfaches mit Abschluss für alle Studierenden).
4. Bereitstellung selbst verwalteter studentischer Räume.
5. Reduzierung der Prüfungslast, Abschaffung von Multiple-Choice-Klausuren, Verbot von Anwesenheitskontrollen.
6. Erhalt und Ausbau der “kleinen Fächer” zur Wahrung der Fächervielfalt.
Umgehende Besetzung aller Lehrstühle.
7. Ein/e studentische/r Konsul/in als studentische Vertretung mit Antrags- und Rederecht im Rektorat und Hochschulrat, der/die bei allen Sitzungen anwesend sein muss.
8. Einstellung der HRK-Finanzierung von Seiten der Universität.

Wir fordern vom Rektorat eine sofortige, schriftliche Positionierung und eine umgehende Umsetzung der Forderungen! Bereits mehrmals hat sich das Rektorat undemokratisch verhalten, leere Zusagen gemacht und auch die Beschlüsse des Senats ignoriert. Sollte das Rektorat den Forderungen seiner Studierenden nicht nachkommen, verlangen wir dessen Rücktritt.

Das Rektorat antwortete:

Das Rektorat antwortete überwiegend positiv. Jedoch wurde durch Formulierungen wie „nach Möglichkeit“ und „bei Fehlentwicklungen Abhilfe schaffen“  versucht, Probleme zu Ausnahmefällen umzuinterpretieren und auf aktuell schon stattfindende Prozesse verwiesen, die Lösungen bringen sollen. Ganz allgemein „begrüßt [das Rektorat] studentisches Engagement, das zur Problemlösung beiträgt“, ist aber anscheinend nicht dazu bereit Fehlentscheidungen einzugestehen und bestehende Probleme konkret als solche zu benennen.

Die Forderungen und die komplette Antwort des Rektorats unter: unile.blogsport.de/allgemeines/

Kürzen für Leipzig

Auf 5% des Leipziger Kulturetats sollten die Fördermittel für die Freie Szene bis zum Jahr 2013 angehoben werden. Dieser Forderung der Initiative Leipzig + Kultur hatte auch der Stadtrat im September 2008 zugestimmt und eine schrittweise Erhöhung der finanziellen Unterstützung für freie Kulturprojekte beschlossen (siehe FA! #31). Ende gut, alles gut, könnte mensch meinen.

Aber das Leipziger Kulturdezernat verfolgt offensichtlich andere Ziele. Einer von Leipzig + Kultur herausgegebenen Pressemitteilung (1) zufolge plant das Amt für 2010 eine Kürzung der Fördergelder, ohne dies allerdings offen zuzugeben. Im Gegenteil soll „die reale Kürzung verschleiert und durch Haushaltstricks als Erhöhung dargestellt“ werden, wie die Initiative schreibt. So würden sechs Einrichtungen, die mit einer eigenen Haushaltsstelle schon gesondert im Leipziger Verwaltungshaushalt auftauchen, in die Berechnung mit einbezogen. Dazu zählen u.a. der Freundeskreis Gohliser Schlösschen e.V. und der Bürgerkomitee Leipzig e.V. (der Trägerverein des Stasi-Museums in der „Runden Ecke“). Auch das Forum Thomanum wird vom Kulturdezernat in seinem Plan zur Fördermittelverteilung als Teil der Freien Szene angeführt. Der Forum Thomanum e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, in Leipzig ein „international ausgerichtetes Bildungszentrum“ aufzubauen, „das sich um den Thomanerchor und die Thomasschule gruppiert“ (2). Unter der Hand plant das Kulturdezernat also eine Umverteilung von Geldern zu Ungunsten der Freien Szene.

Die Empörung von Leipzig + Kultur ist unter diesen Umständen durchaus berechtigt. Leider fragt mensch sich nicht, warum das Kulturdezernat zu solchen Manövern greift. Stattdessen sorgt sich die Initiative in ihrer Pressemitteilung wieder mal um den Wirtschaftsstandort Leipzig. Dem soll auch die 5%-Regelung dienen: „Geht es der Stadt wirtschaftlich gut, so fallen die Zuschüsse für unsere Arbeit höher aus. In schwierigen Zeiten können die Fördermittel sinken.“ Leider denkt das Kulturdezernat nicht daran, soviel Bescheidenheit zu honorieren. Der Standortlogik ist mensch schließlich auch dort verpflichtet. Eben darum will man ja der Freien Szene die Mittel kürzen. Eine rege Sub- und Soziokultur mag für die Lebensqualität vor Ort unentbehrlich sein – für den Standort ist die Hochkultur bedeutend wichtiger. Das Kulturdezernat meint einfach, das Geld sei besser in prestigeträchtigen Projekten angelegt, mit denen sich die Stadt nach außen präsentieren und Touristen anlocken kann. Es wäre an der Zeit, dass auch die Freie Szene das begreift, anstatt hilflos die Argumente ihrer „Gegner_innen“ nachzubeten.

(justus)

 

(1) www.fuenf-fuer-leipzig.de/die-zukunftskampagne/aktuelles/vom/datum/2010/02/02/verwaltung-will-2010-bei-freier-kulturszene-kuerzen/

(2) www.forum-thomanum.de/geschichte.html

Demonstrieren? Hier nicht!

Zum neuen sächsischen Versammlungsgesetz

Die sächsische Landesregierung hatte es offenbar eilig. In beispiellosem Tempo wurde das neue Versammlungsgesetz durch die Instanzen gepeitscht, am 20. Januar wurde es im Landtag durchgewunken. Die im September 2006 beschlossene Föderalismusreform macht es möglich. Mit der darin enthaltenen Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern wurde auch das Versammlungsrecht zur Sache der Länder. Nach Bayern ist Sachsen nun das zweite Bundesland, das die Chance ergreift und ein deutlich verschärftes Gesetz hinklotzt. Schon in ihrer Koalitionsvereinbarung hatten CDU und FDP eine Novellierung des Versammlungsrechts beschlossen. Eine von der Landesregierung beschlossene Änderung der Geschäftsordnung erlaubte es, das Gesetz im Schnellverfahren durch die Instanzen zu bringen. Die Hektik kommt nicht von ungefähr. Schließlich stand Mitte Februar der Jahrestag der Bombardierung von Dresden vor der Tür. Den reibungslosen Ablauf des alljährlichen bürgerlichen Gedenkspektakels wollte sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition dieses Mal nicht von imageschädlichen Neonaziaufmärschen und antifaschistischen Gegendemonstrationen versauen lassen.

Dieses Interesse macht schon der erste Satz des Ende Oktober 2009 vorgelegten Entwurfs (1) klar: Die Handlungsspielräume für „Extremisten in Sachsen“ sollen deutlich beschränkt werden. Schließlich sei es in den vergangenen Jahren „zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten“ gekommen. Das Gesetz richtet sich explizit gegen die Teile des politischen Spektrums, die der Landesregierung nicht in den Kram passen. Mit inhaltlichen Differenzierungen zwischen „links“ und „rechts“ hält sich die Regierungskoalition dabei nicht groß auf.

Das geplante neue Versammlungsgesetz soll eine rechtliche Grundlage für Demonstrationsverbote schaffen. Als rechtmäßig gilt ein Verbot zum Beispiel dann, „wenn in der Vergangenheit vergleichbare Versammlungen oder Aufzüge zu einer solchen Gefährdung oder Störung geführt haben“. Weniger schwammig formuliert: Wenn es z.B. schon früher im Rahmen antifaschistischer Aktionen zu Ausschreitungen gekommen ist, können die Behörden unterstellen, dass dies auch bei anderen antifaschistischen Demonstrationen der Fall sein wird. Eine grob über den Daumen gepeilte Risikoeinschätzung seitens der Polizei könnte künftig also genügen, um unerwünschte politische Meinungsäußerungen präventiv zu verbieten.

Wesentlich brisanter ist aber eine andere im Gesetz enthaltene Neuerung: Auch an Orten von besonderer historischer Bedeutung können Kundgebungen künftig verboten werden, wenn diese „die Würde von Personen beeinträchtigen, die unter nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft Opfer menschenunwürdiger Behandlung waren“. Aber auch die Würde von Menschen, die ganz allgemein „Opfer eines Krieges“ waren, soll mit dem Gesetz geschützt werden.

Das betrifft offenbar auch die Opfer der Napoleonischen Kriege von 1813 – so wird als Ort von besonderer historischer Bedeutung auch das Leipziger Völkerschlachtdenkmal benannt. Aber auch „die Frauenkirche mit dem Neumarkt in Dresden sowie am 13. und 14. Februar darüber hinaus auch die nördliche innere Altstadt und die südliche innere Neustadt in Dresden“ werden als Orte von besonderer historischer Bedeutung im Gesetzesentwurf benannt.

Nicht nur den Gegnern von heute, den „Extremisten“ von links und rechts, soll also mit dem neuen Gesetz entgegengetreten werden. Die Landesregierung verfolgt zusätzlich ein geschichtspolitisches Interesse, auch den Gegnern von gestern soll nachträglich noch mal gezeigt werden, was eine Harke ist. Wie üblich bleiben dabei die historischen Fakten auf der Strecke: NS-Regime oder DDR, alles eine Soße… Dass die nationalsozialistische „Gewaltherrschaft“ doch deutlich gewalttätiger war als die kommunistische (man denke an den 2. Weltkrieg und Auschwitz), spielt keine Rolle, wo´s darum geht, die ideologische Lufthoheit der bürgerlichen „Mitte“ abzusichern. Wobei diese Mitte mitunter auch ziemlich weit rechts liegen kann: So legte die sächsische CDU in der Koalitionsvereinbarung Wert auf die Feststellung, man wolle die „Pflege von Kultur und Traditionen der Vertriebenen“ unterstützen (2). Mit dem neuen Gesetz will sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition nun die Dresdner Innenstadt für ein Gedenken nach eigenem Gutdünken reservieren.

Vor lauter Eile kann es dabei schon mal zu Flüchtigkeitsfehlern kommen. So wurde in weiten Teilen einfach der Text des alten Bundesversammlungsgesetzes übernommen, das z.B. erklärt, Demonstrationsverbote seien Sache der zuständigen Behörden. Welche Behörden nun genau zuständig sind, hätte aber im Landesgesetz explizit geregelt werden müssen. Die Stadt Dresden ist also gar nicht befugt, die für den 13. Februar geplanten Neonazidemonstrationen zu verbieten. Zu einem ähnlichen Schluss kam auch das Dresdner Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Februar. Trotz aller Gesetzesänderungen sah das Gericht keine Handhabe, den von der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland angemeldeten „Trauerzug“ zu untersagen (3).

Vermutlich gibt es also noch eine Chance, das neue Versammlungsrecht aufgrund solcher Formfehler zu kippen. Die sächsischen Oppositionsparteien haben bereits entsprechende Klagen auf den Weg gebracht. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass die Landesregierung jetzt eilig nachbessert, um das Gesetz in eine juristisch wasserdichte Form zu bringen. Es bleibt die Hoffnung, dass sich breiter gesellschaftlicher Widerstand formiert, um der CDU-FDP-Koalition einen Strich durch die Rechnung zu machen.

justus

(1) edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=286&dok_art=Drs&leg_per=5
(2) www.aussiedler.cdu.de/doc/pdf/Spaetaussiedler_Sachsen_Fromme.pdf
(3) www.linksjugend-sachsen.de/uploads/media/PM_Verwaltungs­ge­richt_DD_Nazi­demo.pdf

Lokales

Hier zu Hartz 4

Die Ecke mit Tipps und Tricks für ein entspannte(re)s Leben

Heute: Urteil des Bundesverfassungsgerichts und Widerspruchsfrist verpasst, was nun?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 09. Februar die Berechnung der SGB II Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Dies hört sich besser an als es ist. Denn wer glaubt, dies hätte automatisch höhere Regelsätze und damit mehr Hartz 4 für alle zur Folge, der irrt. Denn das Bundesverfassungsgericht bemängelt lediglich die intransparente und teils willkürliche Berechnung der Regelsätze, nicht aber deren Höhe! Im Gegenteil stellt es sogar ausdrücklich klar, dass es sich nicht in der Lage sieht, die Höhe eines wirtschaftliches Existenzminimum zu konkretisieren, da der Gesetzgeber hierbei einen weiten Gestaltungsspielraum besäße. Damit liegt es – wie immer – in unserer Hand, durch Druck auf die Politik für mehr Geld in der Tasche zu sorgen. Der Gesetzgeber muss bis zum Jahresende eine Neuregelung beschließen. Lassen wir es also ein heißes Jahr werden!

Hit-Tipp:

Etwas Positives hat das Urteil jedoch zu bieten. So gibt es zukünftig einen Rechtsanspruch auf a-typische Bedürfnisse des Hilfeempfängers. Was genau das für Bedürfnisse sind, wird sich erst in der Praxis zeigen.

Wichtig!

Allerdings nur, wenn dieser Bedarf bisher nicht in der Regelleistungsberechnung enthalten ist, was die Anwendbarkeit enorm beschränkt.

Die zweite positive Neuerung ist ein Ende der kalten Absenkung der Hartz-4-Sätze. Denn der Gesetzgeber koppelte bisher eine Erhöhung der Regelsätze an die Erhöhung des Rentenfaktors. Dieser ist jedoch durch den „Nachhaltigkeitsfaktor“ von der tatsächlichen Lohnentwicklung abgekoppelt. Eine Berücksichtigung der tatsächlichen Preissteigerungen fand bisher nicht statt. Ein schleichender Kaufkraftverlust der Hartz-4-Empfänger war die Folge. Damit hat das Bundesverfassungsgericht zum Glück Schluss gemacht. Wie die Berechnung in Zukunft erfolgen soll, hat das Bundesverfassungsgericht offen gelassen.

Perspektiven:

Es wird in den nächsten Monaten definitiv eine neue große Hartz-4-Reform geben. Wenn sich die Liberalen durchsetzen, wird der Regelbedarf für Erwachsene sogar noch gesenkt! Zwar würden dafür im Gegenzug die Freibetragsgrenzen für Einkommen erhöht. Für die meisten Leistungsempfänger mit Minijob bedeutet dies jedoch ein Nullsummenspiel – für Menschen ohne jeden Job eine massive Verschlechterung! Recht wahrscheinlich ist dafür eine kleine Erhöhung der Kinderregelsätze.

Folge des Urteils ist auch, dass die Kampagne zur Stellung von Überprüfungsanträgen, um nachträglich höhere Leistungen zu be­kommen, gescheitert ist. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Höhe der bisherigen Regelleistungen für noch anwendbar erklärt. Die zu überprüfenden Bescheide sind daher nicht wegen der Höhe der Regelsätze rechtswidrig.

Grundsätzlich ist das Stellen eines Überprüfungsantrags jedoch ein überaus praktisches und zudem kostenloses Mittel, wenn ihr vermeintlich fehlerhafte Bescheide der Arge nachträglich überprüfen lassen wollt.

Denn hat die Arge wieder einmal einen fehlerhaften Bescheid erlassen, der Dir zu wenig Kohle gewährt und die vierwöchige Widerspruchsfrist ist schon abgelaufen, dann schlägt die große Stunde eines solchen Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X. Hiermit kannst Du nämlich die Arge zwingen, alle Leistungsbescheide der letzten vier Kalenderjahre zu überprüfen.

Hit-Tipp:

Bei versäumter Widerspruchsfrist einfach eine Brief an die Arge schreiben mit den Worten: „Hiermit stelle ich einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X des Bescheides vom …“ Die versäumte Frist braucht dich dann nicht mehr zu kümmern.

Wichtig!

Der Überprüfungsantrag kann nur für Bescheide aus dem Zeitraum der letzten vier Kalenderjahre gestellt werden. Der Antrag muss noch von Dir unterschrieben werden.

(Dr. Flaschenbier)