INNERE SICHERHEIT föderativ und zentral

Die Bundesrepublik Deutschland auf dem Weg zum ganz „normalen“ Polizeistaat

Was man in Leipzig schon ahnt, ist im restlichen Territorium der Bundesrepublik noch nicht bekannt. Neben einem kruden Häuflein Worchianer, alten Kameraden, Faschisten und Nationalsozialisten und einer kunterkonterbunten Menge von verschieden antifaschistisch inspirierten Menschen nutzt mittlerweile noch eine dritte Gewalt, die recht eigentlich die erste ist, die Leipziger Straßen, um am 1. Mai Stärke zu demonstrieren – es ist der Staat, der hier mittlerweile alljährlich die funktionale Differenzierung seiner Exekutiv­behörden paradiert. Da brüten neben Hundertschaften des BGS und der Bereitschaftspolizei, BFEs aus Thüringen und Sachsen in der prallen Sonne. Eine SEK schleicht über Hinterhöfe, ständig in Kontakt mit dem MEK. Ohne ersichtlichen Grund lässt der diensthabende Einsatzleiter zwei Hundertschaften bayrische USK die breite Straße zum Bahnhof hinunter besetzen. Es bleibt zu dieser Stunde und an diesem Ort ein „Zur Schau stellen“. Kontrollen, Maßnahmen wie Gas-, Spray- und Knüppeleinsatz, ED-Behandlungen und Festnahmen finden dagegen in dem schwer einsichtigen Gelände rund um den zweiten angemeldeten Treffpunkt der Neonazis statt.

Trotz der großen Anzahl an Gegende­mons­­trantInnen, die sich teils schon früh zum alljährlichen Maizug zusammengefunden hatten und der offensichtlichen personellen Unterbesetzung der versammelten Polizeiverbände, trotz der erschwerten Situation, dass die rechten Radikalos ihr Glück diesmal in einer doppelten Strategie (zwei angemeldete Demonstrationen) suchten, trotz alledem blieb offenbar genug Zeit und Potential, um die innere Geschlossenheit von Länder-&Bereitschaftspolizei, Bundespolizei (ehemals BGS – siehe Kasten unten) und den polizeilichen Spezialeinheiten in die (mediale) Öffentlichkeit zu transportieren. Zum Ausdruck kommen soll, dass professionelle Polizeiarbeit auch zum neuen nationalen Selbstbewusstsein Deutschlands gehört. Es reicht nicht mehr, diesen Zusammenhang nur nach seiner integrierenden und repressiven Funktion zu untersuchen, vielmehr muss die mediale Repräsentation der deutschen Polizei heute perfider Weise auch als gezielte Marketing-Strategie verstanden werden. Denn es gibt bereits einen globalen Markt um Personal, Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung, um allgemeine Technologie der Kontrolle und Disziplinierung, der sich seit dem Wegfall der großen Blöcke intensiviert und seit der Greueltat vom 11.09.2001 eine neue Qualität erreicht hat. Und auch hier beweist sich die geheimnisvolle Kraft des deutschen Exports. Die deutsche Polizei ist überall gefragt und heiß begehrt, ob nun streifend durch die Regionen des Balkans, leicht gepanzert durch die darbenden Wälder des Kongo oder tief eingegraben in die Geröllhalden Afghanistans und den Wüstensand Iraks – wo es heute brennt, da darf auch die deutsche Polizei nicht fehlen, weil sie gut ausgebildet und ausgerüstet, weil sie eben professionell ist. Daraus leitet sich wesentlich auch der Anspruch der größten Fraktionen des deutschen Parlaments auf einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der UNO ab. Diese These mag auf den ersten Blick etwas merkwürdig klingen, könnte man diesem parlamentarischen Anspruch doch genauso gut auch die aktive Rolle der Bundeswehr zu Grunde legen.

Eine nur irgendwie erschöpfende Analyse, wie die deutschen Parlamentarier und Parteien zu solcherlei vermessenen Ansprüchen kommen, müsste tatsächlich diesen Punkt berücksichtigen, neben einer ausführlichen Parteigeschichte und letztlich gar einer sozial-psychologischen Untersuchung der Rolle des Parteifunktionärs als Parlamentarier selbst. All das kann hier nicht im Ansatz unternommen werden. Ich werde mich damit begnügen, die Relevanz dieser Thematik und ihrer ausführlichen Behandlung vor Augen zu führen, in dem ich auf die wenig beachtete Entwicklung der deutschen Polizei verweise und ihre gewichtige Rolle für einen neuen deutschen Nationalismus betone. Fragen der grundrechtlichen Bewertung bestimmter Entwicklungen bzw. völkerrechtliche Fragen im Rahmen sogenannter „Grauzoneneinsätze“ spielen nur insofern eine Rolle, wie hier ein expansives Feld zwischen äußerer und innerer Sicherheit, die Entwicklung neuer Technologien der Kontrolle und Diszipli­nierung möglich gemacht wird.

Polizei oder Miliz?

In der konventionellen Polizeiforschung wird die Entstehung halbstaatlicher paramilitärischer Verbände gern über einen quasi natürlichen „Bedarf“ erklärt. Das schnelle Wachstum der Städte im 16. und 17. Jahrhundert hätte verschiedene Versor­gungskrisen ausgelöst, die wiederum eine Behörde zur Regulation, Begrenzung und Kontrolle notwendig machten. Seitdem seien die Aufgaben der Milizen bzw. Polizei nur quantitativ ausgewachsen und hätten so die funktionale Differenzierung hin zu den modernen Polizeiverbänden bewirkt. Kaschiert werden soll damit offensichtlich, dass Stärke, Aufgabenbereich und Ausrüstung, sowie die daran notwendig geknüpfte Differenzierung solcher paramilitärischen Verbände schon seit je Produkt politischen Willens waren und darum eben nicht notwendig, ja nicht mal einmal hinreichend einem puren „Bedarf“ entspringen. Doch vielmehr als Ursprung und Ursache interessiert hier Zusammenhang, Funktion und Tendenz im qualitativen Sinne. Um der deutlichen Abgrenzung zum Begriff der „Miliz“ hin werde ich „Polizei“ im Folgenden deshalb auf diejenigen paramilitärischen Verbände beschränken, die per moderner, parlamentarisch legitimierter Rechtssetzung innerhalb eines nationalen Staatsgebietes durch monopolisierte Gewalt agieren. Anders: Die Polizei ist die wichtigste Kontrollbehörde des modernen Staates. Sie dient der Segregation und Disziplinierung, der Integration und Assimilation. Sie setzt sich letztlich durch, wenn gesetzmäßiges Recht durchgesetzt wird. Sie ist eben die Exekutivgewalt des Nationalstaates. Dies zeigt sich um so deutlicher, je mehr die Relevanz stehender Heere in Europa nachlässt.

Die deutsche Polizei vor 1945

Von Polizei in Abwesenheit eines aktiven Nationalstaates zu reden, wäre deshalb in gewisser Weise widersinnig. Die Polizei ist eben kein Agent der Gesellschaft oder einzelner gesellschaftlicher Gruppen, sondern dient einzig der jeweils geltenden, d.h. im modernen Kontext der parlamentarisch legitimierten, Rechtsprechung. Ein Polizeiverband, der sich dieser Grundlage entzieht, wird zur Miliz. Um die Rechtsbindung der verschiedenen paramilitärischen Verbände sicherzustellen, hat der moderne Staat mittlerweile ein komplexes Geflecht der bürokratischen und psychologischen Kontrolle für seine Exekutiv-BeamtInnen entwickelt. Die Diszipli­nierung der Milizen hin zur Polizei muss überhaupt zu den größten Stabilisierungsleistungen des Status quo im modernen Nationalstaat gezählt werden.

Von deutscher Polizei im Sinne der oben angegebenen Definition lässt sich also erst­mals mit der Reichsgründung von 1871 reden. Die maßgeblichen Verwal­tungs­entschei­dun­gen zur Bildung einer reichs­über­­grei­fen­den Polizei werden allerdings schon 1848 geschaffen: Es ist die königlich preußische Schutzmannschaft in blauer Uniform mit Pickelhaube, die von nun an der Befehlsgewalt der Landesfürsten bzw. des Kaisers direkt untersteht. Bereits 1850 wird die bisher kommunale Polizei via Gesetz aufgelöst. Frühe Formen der Kriminal-, Ordnungs- bzw. Schutz-, Verwaltungs- und Staatspolizei wie etwa der „Polizey­reuter“, der „Gendarm“ oder der „Polizei­inspek­tor“ werden in diesem neuen Poli­zei­verband zusam­mengefasst. Dennoch besteht auch weiter­hin und abseits der Städte eine kommunale Polizeistruktur.

Nach Ende des zweiten Weltkrieges und mit Gründung der Weimarer Republik sieht sich der deutsche Staat zur erneuten Restrukturierung seiner Polizei gezwungen. Um die konservative Restauration zu stärken, wird aus Korporierten und bewaffneten Freikorps die Sicherheitspolizei (Sipo) gegründet und 1920 zusammen mit der preußischen Polizei in die sogenannte Schutzpolizei (Schupo) integriert. Die Schutzpolizei unterstand in dieser Zeit größtenteils den Landesherren. Die Gründe für den starken Auf- und Ausbau der Schutzpolizei in der Weimarer Republik liegen zum einen beim Versailler Verdikt der Siegermächte, kein neues stehendes Heer (Reichswehr) über einer Gesamtgröße von 100.000 Mann auszuheben, zum anderen in den innenpolitischen Spannungen, die die ganze Zeit der Weimarer Republik durchziehen, begründet. Der Versuch, 1922 ein Reichskriminal­polizeiamt (RKPA) aufzustellen, wurde jedoch erst 1937 verwirklicht, bis dahin entstanden vor allen Dingen in den Zwanzigern die Landeskriminalpolizeiämter (LKPA), beides Vorläufer des jetzigen BKA und LKAs. Über das Wirken der politischen Staatspolizei (Stapo) ist bisher wenig bekannt.

Vorbereitet durch die Absetzung der preußischen Landesregierung („Preussen-schlag“) fällt den Nationalsozialisten mit der Machtübernahme der NSDAP 1933 dann das „heimliche“ zweite Heer des deutschen Staates praktisch in den Schoß. In Kürze werden leitende und hohe Beamte ausgetauscht und insgesamt ca. 40.000 SA- und SS-Leute und 10.000 Stahlhelmleute zu Hilfspolizisten ernannt.

Am 26. April 1933 gründet Hermann Göring, preußischer Innenminister und später Ministerpräsident, das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa), aus dem die Geheime Staatspolizei (Gestapo) hervorgeht. Die preußische Polizei wird in eine Ordnungspolizei (Orpo) und Kriminalpolizei (Kripo) neu strukturiert. Die Staatspolizei (Stapo) und die politische Abteilung der Kripo werden der Gestapo zugeteilt. Der bereits 1931 in Bayern von Heinrich Himmler geschaffene interne Sicherheitsdienst (SD) der NSDAP war bis zum Kriegsbeginn hauptsächlich mit Personenschutz und Verfolgung interner und externer Gegner der Partei beschäftigt. 1939 verschmilzt Himmler die Kripo, Gestapo und den SD im Reichssicherheitshauptamt (RSHA). Polizeibataillone dieser neuen Sicherheitspolizei folgten der Wehrmacht bei ihrem Ver­nichtungsfeldzug durch Europa auf Schritt und Tritt, und sie sind verantwortlich für die schlimmsten Greueltaten der Mensch­heits­geschichte. Die Bataillone bestanden etwa aus 1.000 Mann: 100 Gestapo-Männer, 30-35 SD-Leute, 40-50 Kripobeamte, 130 Ordnungspolizisten, 80 Hilfspolizisten, 350 Männer der Waffen-SS, 150 Fahrer und Mechaniker sowie Dolmetscher, Funker, Schreibkräfte, Sanitäter, Köche etc. und werden heute für weit über 1 Millionen Tote allein hinter der „Ostfront“ verantwortlich gemacht. Neben der gezielten Ermordung der osteuropäischen Juden waren sie auch an der unbarmherzigen Unterdrückung der Bevölkerung in den besetzten Gebieten beteiligt und damit ein wichtiges Instrument für die Einrichtung, die Verwaltung und letztlich auch die Liquidierung der Ghettos.

Nach der Zerschlagung des nationalsozialistischen Regimes wurde das verbliebene deutsche Staatsterritorium von den Siegermächten in vier Besatzungszonen geteilt, aus denen 1949 die beiden Satellitenstaaten Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) entstehen. Am 14. April 1949 erlassen die drei alliierten Militärgouverneure einen Polizeibrief, der die Verantwortung über die Polizei in der „Westzone“ an die Länderkompetenz verweist und damit die bereits entstandenen kommunalen und Gemeindepolizeien stützt. Die Maßnahme soll eine erneute Zentralisierung und Aufstellung eines „heimlichen“ zweiten Heeres wie in der Weimarer Republik erschweren. In der „Ostzone“ wurde derweil schon am 1. Juli 1945 eine neue staatsübergreifende Volkspolizei (VP) gegründet, der bereits 1946 die Deutsche Grenzpolizei (DGP) zum Schutz der neuen Staatsgrenzen folgt.

Ich werde diesen beiden Geschichtslinien im zweiten Teil noch ein wenig weiter folgen müssen, um eine gewisse Vollständigkeit zu präsentieren und zu fundierten Schlüssen zu kommen. Vorab sei bemerkt, dass sich an dem Bisherigen schon ablesen lässt, inwieweit die spezifisch föderale Struktur der postfaschistischen deutschen Polizei in der BRD Produkt eines politischen Willens ist. Es galt das Wiedererstarken eines deutschen Staates möglichst zu hemmen, um die Fehler des Versailler Vertrages nicht erneut zu wiederholen. (Fortsetzung folgt …)

(clov)

Vom Grenzschutz zur Bundespolizei – die kleine Geschichte des BGS

Der Bundesgrenzschutz (BGS) wurde 1951 hauptsächlich aus ehemaligen Wehrmachtsangehörigen zusammengestellt und wesentlich durch den Aufbau von Grenzeinheiten der Volkspolizei (VP) der DDR begründet. Bereits zwei Jahre später wird die Personaldecke der Grenzschutzgruppen (GSG) verdoppelt. Der Aufgabenschwerpunkt lag damals auf der Absicherung der innerdeutschen Grenze. Der BGS war dadurch seit je her schwerer ausgerüstet als die länderspezifischen Polizeien. Nachdem die Alliierten 1956 erneut dem Aufbau eines deutschen, stehenden Heeres zustimmten, wurden gut 10.000 BeamtInnen des BGS in die neu geschaffene Bundeswehr überführt. Der Aufgabenbereich des BGS ist seitdem ständig angewachsen und recht eigentlich war der BGS schon seit seiner Gründung das heimliche zweite Heer des deutschen Staates. Erst mit Schutzaufgaben bei Geldtransporten und zum Katastrophenschutz eingesetzt, erreichen die Befugnisse des BGS im Zuge der Notstandsgesetze von 1968 und der RAF-Verfolgung in den Siebzigern eine völlig neue Qualität. Aus der Grenzschutzgruppe 9 entsteht die neue Anti-Terror-Einheit GSG9. Mit der Neuordnung des Bundesgrenzschutz-Gesetzes wird die Zusammenarbeit mit den Länderpolizeien intensiviert. Der BGS beteiligt sich an Großfahndungen nach RAF-Gruppen und Schutzaufgaben bei Großveranstaltungen wie der Olympiade 1972 in München oder der Fußballweltmeisterschaft 1974. 1975 übernimmt der BGS auch den Schutz der Amtssitze der wichtigsten Ministerien des Bundes. 1977 werden Hundertschaften des BGS zum Schutz der Baustellen von Kernkraftanlagen in Grohnde und Brokdorf eingesetzt, zeitgleich wird der Personalstand weiter aufgestockt. 1979 schützen BeamtInnen des BGS den Bau des nuklearen Entsorgungszentrums in Gorleben. 1985 sind Einheiten des BGS hauptverantwortlich für den Schutz des Weltwirtschaftsgipfels in Bonn. 1987 unterstützen BGS-Gruppen den Bau der bayerischen Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf. Im selben Jahr werden erstmals Frauen in den Vollzugsdienst aufgenommen. 1989 erfolgt der erste Auslandseinsatz zur Unterstützung von Polizei-Einheiten der UNO in Namibia. 1990 spielt auch der BGS bei der reibungslosen Abwicklung der DDR eine wichtige Rolle, über 7.000 BeamtInnen der Volkspolizei werden in den BGS integriert. Nachdem der BGS 1992 die Aufgaben sowie weitere BeamtInnen der Bahnpolizei übernimmt und nun auch für die Sicherung des Luftverkehrs zuständig ist, beginnt eine weitreichende Restrukturierung, die sicher auch mit dem Schengener Abkommen und der damit zusammenhängenden Abrüstung der europäischen Binnengrenzen in eins geht. Seit 1995 bewacht der BGS alljährlich den Transport von abgebrannten nuklearen Brennelementen nach Gorleben, sowie andere atomare Transporte. 1998 wird das Gesetz für den Bundesgrenzschutz erneut überarbeitet, der BGS erhält damit erweiterte Befugnisse zur Verhinderung unerlaubter Einreisen in das Bundesgebiet. Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz, das am 01.01.2002 in Kraft tritt, werden erneut zahlreiche Gesetze geändert. Seit 2003 ist der BGS u.a. maßgeblich an Aufbau und Ausbildung der afghanischen Polizei beteiligt. Am 30. Juni 2005 wird das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei (BPOL) verkündet. Zwar sind mit der Umbenennung keine unmittelbaren Befugnisänderungen verbunden, dennoch erhält die BPOL neue Ausrüstung und Technik sowie eine intensivere Datenvernetzungsarchitektur. Letztlich ist die Namensänderung lediglich als Endpunkt einer über 30jährigen Entwicklung zu betrachten, die mit einer steten Aufgabenerweiterung verbunden war.

Elemente deutscher Sicherheits-Architektur

Zentrale Einrichtungen:

Das Bundesministerium für Inneres (BMI) wird derzeit von Wolfgang Schäuble (CDU) geleitet. Neben einigen beratenden und verwaltungstech­nischen ist vor allen Dingen der stete Ausbau der sicherheitsrelevanten Abteilungen auffällig. Die erste dieser Abteilungen, die heutige Abteilung B (zuständig für die Angelegenheiten der Bundespolizei), wurde bereits 1951 im Zuge der Einrichtung des BGS gegründet. Weitere eigenständige Behörden sind heute die Abteilung P, zuständig für Poli­zei­angelegen­heiten und Terrorismusbekämpfung, die Abteilung IS, zuständig für Innere Sicherheit, die Abteilung M, zuständig für Migration, Integration, Flüchtlinge und Europäische Harmoni­sie­rung und zwei Stabsstellen, einmal für BOS-Digital-Technik und einmal für Krisenmanagement. Mit gut 53.000 MitarbeiterInnen und einem Gesamt-Etat von mehr als 4 Milliarden Euro ist das ein BMI ein gewichtiges Ministerium des Bundes.

Das Bundeskriminalamt (BKA) umfasst ca. 5.000 BeamtInnen und ist vorwiegend mit der zentralen Datensammlung und -weitergabe beschäftigt. In dem zentralen Fahndungs-Archiv INPOL sind derzeit Lichtbilder und Fingerabdrücke von mehr als drei Millionen Personen gespeichert. Seit 1975 verfügt das BKA auch über eine Abteilung für "Terrorismusbekämpfung", die 2004 durch das neue "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) ergänzt wurde. Das BKA wird aber insbesondere auch zum Personenschutz der oberen und obersten BeamtInnen des Bundes eingesetzt. Hierzu stehen dem Amt die Abteilungen Siche­rungs­gruppe (SG) und Staatsschutz (ST) zur Verfügung.

Oft unterschätzt und vergessen wird die ebenfalls umfangreiche und stark vernetzte Zollbehörde des Bundes. Das im Zuge der Umstrukturierung des BGS 1992 neugegründete Zollkriminalamt (ZKA) verfügt neben einigen Fahndungs- und Ermittlungsgruppen auch über Spezialeinheiten wie die Unterstützungsgruppen Zoll (UGZ) oder etwa die seit 1997 neue Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ).

Ein weiterer wesentlicher Stützpfeiler der innerdeutschen Sicherheit war und ist der Bundesgrenzschutz (BGS), der nun seit 2005 Bundespolizei (BPOL) heißt (siehe Kasten links). Nach dem Attentat von 1972 in München wurde dem BGS auch die Antiterroreinheit Grenzschutzgruppe 9 (GSG9) angegliedert, die heute mehr als 240 aktive BeamtInnen beschäftigt.

Abschließend zu nennen wären noch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bzw. die verschiedenen Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), die eng vernetzt und mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, mit ihren BeamtInnen den inländischen Geheimdienst der Bundesrepublik bilden.

Förderale Einrichtungen:

Die länderspezifischen Polizeieinheiten, die sogenannte Länderpolizei, setzt sich je nach Bundesland aus der Kriminalpolizei des zuständigen Landeskriminalamtes (LKA), der jeweiligen Verkehrspolizei und diversen Schutzpolizei-Einheiten zusammen. Ergänzt wird dieses Ensemble fast in allen Bundesländern durch Einheiten der Bereitschaftspolizei, die allerdings auch unterstützend und länderübergreifend von den Zentralbehörden eingesetzt werden. Spätestens seit der Verfolgung der RAF in den Siebzigern wurden weitere Spezialeinheiten aus der Bereitschaftspolizei ausdifferenziert. Zu nennen wären hier vor allen Dingen die sogenannten Sondereinsatzkommandos (SEK) und die Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Länder. Berühmt und berüchtigt sind auch bspw. die Unterstützungskommandos (USK) Bayerns, umgangssprachlich „Schwarzpelze“ genannt, die mit über 450 Beamten eine größere Personalstärke besitzen als die Bereitschaftspolizei der kleinen Bundesländer. Im Zuge der Einführung digitaler Fahndungstechniken in den Neunzigern wurden in fast allen Ländern weitere Sondereinheiten ausgehoben, die unter dem Namen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) zusammengefasst werden und speziell für zeitnahe Zielfahndung und Festnahmen noch während laufender Veranstaltungen/Demonstrationen ausgebildet sind.

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