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Opfermythos & Widerstand von unten

Frauenproteste in der Berliner Rosenstraße

Im aktuellen Geschichtsrevisionismusdiskurs – getragen u.a. vom Spiegel sowie von Günther Grass, Martin Walser und Jörg Friedrich – werden die Deutschen als doppelte Opfer konstruiert. Als Opfer sowohl von „alliierten Bombenterror“, der Roten Armee (Stalingrad) und von Vertreibungen als auch eines „totalitären Regimes“, gegen welches so gut wie keinerlei Widerstand möglich gewesen wäre. In einer solchen Stimmung muss es nicht wundern, wenn das 60-jährige Jubiläum der Frauenproteste in der Berliner Rosenstraße weitest gehend totgeschwiegen wird. Zeigen die Proteste doch, dass Widerstand zwar sehr gefährlich, aber durchaus möglich war. Dass dieser dennoch ausblieb, ist Indiz, dass die meisten Deutschen eben ziemlich wenig als unschuldige „Opfer“ taug(t)en. Daher sollen wenigstens an dieser Stelle einige Worte über die vom 27.02. bis 07.03.1943 Tag und Nacht durchgängigen Proteste in der Rosenstraße verloren werden. (1)

Die Proteste entzündeten sich anlässlich der geplanten Deportation von Juden (d.h. hier und im gesamten Text als solchen definierten Menschen) aus sog. „einfachen Mischehen“ (2) am 27.02.1943. Diese war Teil eines Plans des damaligen Berliner GAU-Leiters Goebbels, Berlin „judenfrei“ zu machen. Dazu wurden in einer als „Fabrikaktion“ bezeichneten Großaktion von verschiedenen Organen Razzien an den Arbeitsplätzen jüdischer ZwangsarbeiterInnen durchgeführt, die sich, da sie in kriegswichtigen Industrien arbeiten mussten, sicher wähnten. Aber es wurde auch nach Wohnungslisten vorgegangen. Da die Aktion im Vorfeld durchgesickert war, konnten ca. 4000 Jüdinnen und Juden in den Untergrund flüchten leider wurden ca. 2000 von ihnen während der nächsten Tage wieder aufgespürt.

In der Rosenstraße 2-4, einem ehemaligen jüdischen Sozialheim, wurden ca. 1500 zu Deportierende einquartiert. Darunter befanden sich 90-95% Männer aus Mischehen, aber auch vereinzelt Frauen und Kinder. Ungefähr 100-150 Frauen, die per „Mundfunk“ oder per Nachfrage bei der Gestapo davon erfahren hatten, kamen dort spontan zusammen. Sie gaben an, noch Gegenstände von ihren Männern zu benötigen. Als ihnen diese ausgehändigt wurden, hatten sie die Gewissheit, dass diese dort gefangen gehalten wurden; mitunter gelang es auch (z.B. auf ausgehändigten Lebensmittelkarten) kleine Botschaften nach außen zu schmuggeln.

Aus diesem spontanen Zusammentreffen entwickelte sich eine Nonstop-Demonstration, die um so bemerkenswerter ist, wenn mensch bedenkt, dass die meisten der Beteiligten große Teile des Tages arbeiten mussten. Dieser schlossen sich auch Verwandte der Frauen an – so kam es, dass selbst vereinzelte Wehrmachtssoldaten auf Heimaturlaub sich daran beteiligten. Auch wenn sich der Frauenwiderstand spontan entzündete, so bleibt doch festzuhalten, dass der Einsatz für ihre Männer schon weit eher begonnen hatte. Schließlich brachte eine solche Ehe viel Diskriminierung mit sich. Es gab also durchaus Erfahrungen mit einem selbstbewussten Agieren aus einer minoritären Position.

Die Dauerproteste sahen in etwa so aus, dass sich v.a. Frauen vor den Eingang der Rosenstraße 2-4 versammelten, auseinander getrieben wurden und sich wieder neu versammelten. Am 04.03. kam es dann zur Eskalation: es wurden SS-Männer mit Maschinengewehren hinzugezogen, die eine Schussdrohung abgaben Während ein Teil der Protestierenden zurück wich, drängte ein anderer mit dem Mut der Verzweiflung nach vorne Daraufhin wurde die SS wieder abgezogen. Am Tag darauf wurden 25 Männer nach Auschwitz abtransportiert, am 06.03. begannen dann die Entlassungen, welche sich bis zum 16.03. hinzogen. Auch die 25 bereits Deportierten blieben nicht in Auschwitz, sondern. wurden nach weiteren Protesten bis Kriegsende in einem Spezialgefängnis verwahrt. Nach ihrer Entlassung tauchten die meisten Juden in den spätestens von da an maßgeblich von ihren Frauen organisierten Untergrund ab. Von den insgesamt ca. 15.000 Jüdinnen und Juden, die damals nach Auschwitz deportiert werden sollten, kamen dort „nur“ ca. 8000 an; der Rest konnte wohl untertauchen.

Was aber hatte die Nazis bewogen, dem Protest nachzugeben? Um diese Frage zu beantworten, empfiehlt es sich vielleicht, auf die von Nathan Stoltzfus analysierten Machttheorie Hitlers (3) einzugehen, welche auch von Goebbels geteilt wurde. Diese basierte eben nicht ausschließlich auf staatlicher Gewalt, sondern auch auf Zustimmung innerhalb der „arischen“ Bevölkerung. Hinzu kam noch, dass Hitler durch den von ihm als solchen empfundenen „Dolchstoß“ der Novemberrevolution, welche ihren Ausgang nicht zuletzt in Frauenprotesten hatte, traumatisiert war und eine Wiederholung fürchtete. Protestierende Frauen, das Misslingen, Frauen im. geplanten Maß zur kriegsstützenden Arbeit heran zu ziehen und der Umschlag des anfänglichen Kriegsenthusiasmus der Deutschen nach Stalingrad und „moral bombing“ in einen dumpfen Durchhaltewillen, war der Nazi-Führungsriege wohl Grund genug, die geplante Deportation der Jüdinnen und Juden als für diesen Zeitpunkt „zu kritisch“ (Goebbels) zu empfinden.

M.

Fußnoten:
(1) Quellen hierfür:Referat von Lou Marin am 22.03.03 im LinXXnet, sowie die Artikel von William Wright in GWR 277 „Um die Erinnerung kämpfen“ (http://www.graswurzel.net/277/index.html) und „Wunder und Wahrheit über die Rosenstraße (GWR 277, S. 10); in letzterem auch eine Auseinandersetzung mit einem Spiegel-Artikel, der den Widerstand „überflüssig“ wähnte.
(2) Damit bezeichneten die Nazis Ehen, bei denen eine deutsche Frau in eine jüdische Familie einheiratete. In diesem Fall galten ihnen nicht nur der Ehemann, sondern auch die Kinder als „jüdisch“. Das Gegenstück (jüdische Frau heiratet in deutsche Familie ein) stellte die „privilegierte Mischehe“ dar. Während letztere nach den Nürnberger Rassegesetzen seitens der deutschen Ehemänner meist aufgelöst wurden, blieben die „einfachen Mischehen“ auch danach meist zusammen.
(3) s. hierzu z.B. G. Hogweed: „Hätten die Nazis gestürzt werden können?“ (http://www.graswurzel.net/251/rosen.shtml)

Widerstand

Christoph Spehr

„Gleicher als Andere – eine Grundlegung der freien Kooperationen“

Wie in der letzten Ausgabe angekündigt, wollen wir mit diese Doppelseite in regelmäßiger Folge Raum für theoretische Überlegungen bieten. Dabei soll es jedoch nicht darum gehen, Definitionen, „heiligen“ Sätzen oder ewigen ‘wahren‘ Werten zum Ausdruck zu verhelfen, sondern vor allem konkreten Gedanken, deren Geltung freilich durch das zur Sprache kommende, reflektierende Bewußtsein begrenzt ist. Dem möglichen Vorwurf des theoretischen Minimalismus gilt es dabei mutig ins Auge zu sehen, schließlich wird in einer Welt, in der man hoch stapelt, der Held der kleinen Schritte gering, zu gering geschätzt.

Der Septemberaufsatz über „anarchistische Haltungen im Alltag“ sollte in diesem Sinne eine Einleitung bieten; einen Weg jenseits solcherlei Wesensfragen wie: „Was ist …?“ öffnen. Der vorgestellte Gedankengang behauptete mit dem Begriff der ‘Haltung‘ einen direkten Zusammenhang zwischen Handeln und Ideen konkreter Individuen. Dabei wurde die spezifisch anarchistische Haltung in ihrer historischen wie in ihrer aktuellen Bedeutung beleuchtet, sehr unterbelichtet zwar, aber immerhin waren einige Umrisse erkennbar. Daß diese Perspektive eine individuelle war, bedeutet aber nicht notwendig eine Entwertung derselben. Im Gegenteil – so die These – geben gerade anarchistische Ideen begründeten Anlaß zu der Skepsis gegenüber kollektiven oder konventionell rationalen Perspektiven. Die sprachkritischen Überlegungen von Landauer oder auch Stirner bieten hier einigen Stoff für weitere Diskussionen. Eine der Konsequenzen die zum Ende des Aufsatzes gezogen wurden, hieß die Aufgabe des Glaubens an eine konsistente, anarchistische Weltanschauung und damit auch Welterklärung – der es schließlich gelänge, alle Phänomene unserer Lebenswelt in einen systematischen, gleichförmig abgeleiteten Zusammenhang zu bringen – und damit auch die Kampfansage an solcherlei theoretische Versuche, gleich welchem Lager sie entspringen. Den Aufsatz beendete die Hoffnung auf eine wachsende Bedeutung anarchistischer Ideen. Und genau hier, im Spannungsfeld von wachsender Bedeutung trotz lückenreicher weil menschlicher Welterklärung, soll im Weiteren geschrieben, kritisiert, diskutiert, gestritten werden. Die Karten auf den Tisch zu legen, bedeutet ja nicht: sie als sakrosankt und unabänderlich erklären. Im individuellen Bewußtsein sind alle Begriffe problematisch und als solche kritisierbar. Solcherlei Kritik ist nicht nur wünschenswert und notwendig sondern auch außerordentlich fruchtbar. Deshalb sei jedem mit Lust und Laune freundschaftlich in die Seite geknufft mitzutun, der Redaktion zu schreiben, mit uns zu diskutieren.

Wir selbst haben nur eine vage Vorstellung vom weiteren Fortgang speziell dieser Seiten. Fürs erste schwebt uns eine wechselseitig ablösende Herangehensweise vor. Sowohl ein geschichtlicher Zugang als auch ein aktueller Bezug zu anarchistischen Ideen soll so jeweils möglich werden. Diesen Überlegungen geschuldet, entschlossen wir uns, mit einem aktuellen Bezug zu beginnen. Wer vielleicht doch den angekündigten Proudhon-Text erwartete, sei auf die nächste Aufgabe vertröstet. Dann wird die Reihe der geschichtlichen Exkurse ‘hoffentlich‘ (man kann ja nie wissen) mit Proudhon eröffnet.

Auf der Suche nach alternativen Vergesellschaftungsformen, bietet die Lektüre des relativ kurzen Textes „Gleicher als Andere“ von Christoph Spehr einen interessanten Einstieg. Einige Kernpunkte sollen im Folgenden kritisch beleuchtet werden.

(clov)

„Unter welchen Bedingungen sind soziale Gleichheit und politische Freiheit miteinander vereinbar?“ – von Christoph Spehrs Beantwortung dieser Frage der PDS-nahen Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigte sich nicht nur die Jury beeindruckt, welche dem Werk den ersten Preis hierfür zuerkannte, auch in Teilen der radikaleren Linken wurde sein Text mit einiger Begeisterung aufgenommen.

Ohne Zweifel ist „Gleicher als Andere“ aufgrund von Spehrs schriftstellerischen Fähigkeiten angenehm zu lesen, was es schon einmal von so manch anderem linken Theoriewerk wohltuend abhebt. Auch die zahlreichen Zitate aus Sciencefiction, Popkultur und linker (v.a. Feministischer) Debatte mögen ihren Reiz haben.

Im Mittelpunkt des Textes stehen aber wesentlich die theoretischen Überlegungen Spehrs zu spezifischen Fragen menschlichen Zusammenlebens. Dabei beantwortet Spehr die von der Stiftung aufgeworfene Frage damit, daß in seinem Konzept der „freien Kooperationen“ politische Freiheit und soziale Gleichheit zusammenfallen. Zum Verständnis dessen ist es wichtig, festzuhalten, daß für Spehr sämtliche Beziehungen von Menschen Kooperationen im sozioökonomischen Sinne darstellen. Um zwischen freien und unfreien Kooperationen zu unterscheiden, stellt Spehr zwei Hauptkriterien auf:

1.) daß alle vorgefundenen Regeln und Verhältnisse innerhalb der Kooperationen real veränderbar sein müssen;

2.) daß alle Beteiligten die Möglichkeit haben müssen, jederzeit die Kooperation zu einem „vergleichbaren und vertretbaren Preis“ zu verlassen oder unter Einschränkungen und Bedingungen zu stellen.

Damit eine Kooperation eine freie ist, muß also jedeR an ihr Beteiligte die grundsätzliche Möglichkeit haben, über alle Bedingungen dieser verhandeln zu können. Wenn dies auf eine Kooperation zutrifft, so mag sie Außenstehenden auch noch so seltsam erscheinen – sie haben kein Recht, diese als „falsch“ zu verurteilen, weil es dafür keinen objektiven Maßstab gibt. Nach der Aufstellung dieses Ideals sucht Spehr nach praktischen Anschlußmöglichkeiten für dessen Verwirklichung. Zwar analysiert er die bestehenden Verhältnisse als herrschaftlich und von „unfreien Kooperationen“ gekennzeichnet, sieht aber die Möglichkeit ihrer „Abwicklung“ darin, daß seine LeserInnen damit anfangen, ihre Kooperationen in „freie“ umzuwandeln und somit „gleicher als andere“ zu werden. Dadurch bleibt er aber letztendlich in dem Konflikt stecken, die prinzipielle Machbarkeit von „freien Kooperationen“ innerhalb kapitalistischer Produktionsverhältnisse begründen zu müssen. Doch Spehrs Glaube, von aktuell-dominanten unfreien Kooperationen innerhalb unserer gesellschaftlichen Strukturen zu idealen (im Sinne seiner Prämissen), freien zu kommen, geht all zu unkritisch mit Institutionen wie Staat und Markt um.

Denn die von ihm skizzierten „freien Kooperationen“ bleiben innerhalb der allgemein geltenden Prinzipien von Privateigentum und Tausch problematisch. Gerade diese Prinzipien haben ja über Jahre die sozioökonomischen Verhältnisse der Menschen als unfreie oder herrschaftliche etabliert. Aus diesen folgt aber logischerweise auch, dass mensch selbst lebensnotwendige Bedürfnisse nur gegen eine Gegenleistung befriedigt bekommt. Daß dieses Leistungsverhältnis im Widerspruch zu dem „vertretbaren Preis“ steht, mit dem eine Kooperation verlassen oder eingeschränkt werden kann, ist auch Spehr bewußt. Die denkbar einfachste Lösung – nämlich daß sich jedeR vom gesellschaftlichen Reichtum nehmen kann, was er.sie.es gerade braucht – hat er sich aber selbst verbaut. So heißt die von ihm ersatzweise präsentierte Lösung dieses Dilemmas „Existenzgeld“ (1). Wieso aber der(bürgerliche) Staat ein solches in ausreichendem Maß zahlen sollte, bleibt unklar. Schließlich würde es seiner Kernaufgabe – der Sicherung kapitalistischer Verhältnisse – schon entgegenlaufen, wenn die Menschen, die keine Produktionsmittel besitzen und daher ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, dies plötzlich nicht mehr nötig hätten. Spehrs Antwort (2), daß dies alles nur eine Frage der „richtigen Regierung“ (als könne es so etwas überhaupt geben!) sei, kann ich daher nicht teilen. Auch Spehrs Kooperationen sind also nur frei innerhalb bestimmter Rahmensetzungen, die politisch erst zu ‚besorgen‘ wären. Da bietet sich ja eine stiftungsnahe Partei geradezu an …

Entgegen seiner Ankündigung, daß „in dieser Abhandlung […] auch vertreten [wird], daß Freiheit und Gleichheit nicht durch eine Rahmensetzung von oben gewährt oder verwirklicht werden können“ (3), greift Spehr aber auch an anderen Punkten auf den Staat zurück. So schreibt er bspw. zum Thema „affirmative action“ (4): „Zu prüfen ist allenfalls, ob es aus Sicht der freien Kooperation legitim ist, daß eine übergeordnete Kooperation (in diesem Fall die nationale Gesellschaft) untergeordneten Kooperationen Vorschriften darüber machen kann, wie sie sich zusammenzusetzen haben. Dies ist zu bejahen für entsprechende Gesetze, die sich auf den öffentlichen Sektor und größere Kooperationen beziehen. Da die Gesellschaft größeren Kooperationen faktisch einen nicht unerheblichen Teil des gesellschaftlichen Kapitals überläßt, kann sie dies an die Bedingung knüpfen, allen gesellschaftlichen Gruppen real gleichen Zugang zu diesen Kooperationen zu ermöglichen und sie angemessen in ihren Entscheidungsstrukturen zu repräsentieren“ (5). Die „nationale Gesellschaft“ – übrigens schon an sich eine recht fragwürdige Konstruktion – erläßt also Gesetze? Das mag meinetwegen in diesem Fall auf „bessere“ Herrschaft hinauslaufen; mit Herrschaftsfreiheit hat das jedoch niX zu schaffen!

Allerdings sollten derlei Schwächen nicht von der Lektüre von „Gleicher als Andere“ abhalten. Die große Stärke des Werkes liegt m.E. schließlich woanders. Es gelingt Spehr, recht eindrucksvoll aufzuzeigen, wie herrschaftsförmig auch die oft als „völlig normal“ empfundenen Verhältnisse – an denen wir teils als „HerrscherInnen“, teils als „Beherrschte“ teilhaben – sind. Die Konzentration auf eine kritische Beschreibung menschlicher Beziehungen als unfreie oder zu befreiende Kooperationen, hätte jedoch nicht nur ein wesentlich präziseres theoretisches Werkzeug zur Verfügung gestellt, sondern es hätte auch die Beantwortung der Frage: „Unter welchen Bedingungen sind soziale Gleichheit und politische Freiheit miteinander vereinbar?“ dorthin verwiesen, wo sie schließlich einzig und allein relevant ist, in den Bereich individueller Haltungen jedes Einzelnen. Hier stiften die Einzelnen die Bedingungen freier Kooperation selbst, und die Freiheit derselben wird nicht durch ein ideales Modell des Zusammenlebens begründet, sondern durch das konkrete Handeln involvierter Menschen.

m.

Christoph Spehr, „Gleicher als Andere – Eine Grundlegung der freien Kooperationen“, 85 Seiten, unveröff., zu beziehen über die Redaktion oder online zum Herunterladen unter: www.rosaluxemburgstiftung.de/Einzel/Preis/rlspreis.pdf
(1) Oft auch unter dem Begriff der ‘negativen Einkommenssteuer‘
(2) geäußert bei einer Veranstaltung in Leipzig
(3) Gleicher als Andere“, S. 13
(4) „Affirmative action“ bedeutet die aktive Bevorzugung von Menschen aus bisher benachteiligten Gruppen, da eine formale Gleichstellung nicht ausreicht, um die bisherigen Ungerechtigkeiten auszugleichen und eine tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.
(5) „Gleicher als Andere“, S. 65

Theorie & Praxis