Was ist sittenwidrig?

Ende März ist ein früherer Lagerarbeiter aus Berlin beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit einer Klage gegen die Zeit­arbeits­firma Randstad wegen eines „sitten­widrigen“ Lohnes gescheitert. Er hatte für 6,13 Euro in der Stunde gearbeitet und verlangte eine Nachzahlung, weil der Durchschnittslohn ungelernter Arbeiter 11,94 Euro betrage. Randstad verwies auf einen mit Gewerkschaften ausgehandel­ten Haustarif und erhielt jetzt von dem Gericht Recht. Auch ein Lohn unter Sozialhilfeniveau sei nicht unbedingt sittenwidrig. (Az.: 5 AZR 303/03)

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