Ende März ist ein früherer Lagerarbeiter aus Berlin beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit einer Klage gegen die Zeitarbeitsfirma Randstad wegen eines „sittenwidrigen“ Lohnes gescheitert. Er hatte für 6,13 Euro in der Stunde gearbeitet und verlangte eine Nachzahlung, weil der Durchschnittslohn ungelernter Arbeiter 11,94 Euro betrage. Randstad verwies auf einen mit Gewerkschaften ausgehandelten Haustarif und erhielt jetzt von dem Gericht Recht. Auch ein Lohn unter Sozialhilfeniveau sei nicht unbedingt sittenwidrig. (Az.: 5 AZR 303/03)
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