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Das Leben der Anderen

Eine Kontroverse um die dezentralisierte Unterbringung von Flüchtlingen in Leipzig

Grünau, 11. Juni 2012. Mehrere hundert aufgebrachte Bürger_innen stehen vor der Tür des Kulturhauses Völker­freund­­schaft. Die meisten von ihnen sind im Rentenalter. Sie warten ungeduldig darauf, Einlass zur Stadtbezirksbeiratsitzung zu bekommen, um ihrem Ärger gegen das zweite geplante große Flüchtlingsheim in ihrem Stadtteil Luft zu machen. Auf ihren Mobilisierungsplakaten steht: „Grünau = Berlin-Kreuzberg. Wir Grünauer sagen NEIN!“ Sie haben genug von der Völkerfreundschaft. Die müsse sich schließlich nicht immer in ihrem Viertel abspielen. Ein Flüchtlingsheim sei genug, es gebe schon genug soziale Probleme, Alkoholmissbrauch und Kriminalität. Das und vieles mehr wollen sie dem Leipziger Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) heute während der Stadtbeiratssitzung sagen. Fabian ist heute gekommen, um den Grünauer_innen zu vermitteln, dass die Weißdornstraße 102 derzeit das einzige Objekt in der Stadt ist, das die nötige Kapazität für 180 Flüchtlinge aufbringt. Er möchte ihnen erklären, dass die Zahl der Flüchtlinge im letzten Jahr wieder angestiegen ist (1), dass Leipzig im nächsten Jahr eventuell mit über 400 Flüchtlingen mehr rechnen muss, und dass es sich dabei um eine Weisung des Freistaates Sachsen handelt.

Stimmen aus Grünau

Die aufgebrachten Gäste vor der Völkerfreundschaft warten immer noch darauf in den Saal gelassen zu werden. Einige beginnen unruhig an der Tür zu rütteln. In der Hoffnung, endlich gehört zu werden, rufen sie: „Wir sind das Volk!“ Später werden sie sagen, sie fühlen sich übergangen, weil sie niemand in den Entscheidungsprozess mit einbezogen hat. Unter Dezentralisierung verstünden sie nicht, dass die Mehrzahl der Leipziger Flüchtlinge in Grünau lebt, sondern bitte schön verteilt über die ganze Stadt. Ein Redner wird während der hitzigen Bürgerdiskussion zum bereits bestehenden Flüchtlingsheim in der Liliensteinstraße kommentieren: „Ich bemüh mich schon seit zwölf, dreizehn Jahren, dass in diesem Heim Ordnung einkehrt (Gelächter aus dem Publikum). […] Da wird an kirchlichen Feiertagen orientalische Musik abgeleiert. Ruft man de Polizei an: Ich bin nicht zuständig. Ruf ich das Ordnungsamt an: Ich bin nicht zuständig. Das Sozialamt […] und es tut sich gar nichts (tosender Beifall und Johlen aus dem Publikum). Aber so geht das nicht, dass hinterher der Bürger dann alleine gelassen wird. Und ich bin froh, dass diese Diskussion nun entsteht. Bis jetzt war ich ein Einzelkämpfer. Ich wurde seit 1998 als rechts in die Ecke gestellt“. (Aus dem Publikum johlt ein Mann: „Du bist nicht allein!“, daraufhin tobender Applaus und Johlen) (1). Als ein anderer Redner vorsichtig äußert: „die Menschen kommen auch her, weil sie Angst haben“, ertönt aus dem Publikum höhnisches Gelächter.

Stimmen aus der Torgauer Straße

Eine der Bewohner_innen des Flüchtlingsheimes in der Torgauer Straße ist Rashida (2). Alleine ist sie aus Pakistan geflohen, weil sie der Ahmadi-Minderheit angehört, deren Angehörige von der pakistanischen Mehrheitsbevölkerung nicht als Mus­li­me anerkannt werden. „Wenn ich einkaufen war, haben die Leute in meinem Dorf mir den Schleier vom Kopf gerissen, weil sie unseren Propheten nicht akzeptieren“, erzählt sie und zieht den locker um ihren Kopf geworfenen Schal straff über das Kinn. Tatsächlich ist die Ahmadiyya in Pakistan seit 1994 verboten. Angehörigen dieser Glaubensrichtung ist die Begrü­ßungs­formel „Salám“ untersagt, sie wird mit Geldbußen und Haftstrafen geahndet. Wie sich die Verfolgung auf Ahmadis in Pakistan auswirken kann, zeigte der Anschlag auf zwei Ahmadiyya-Moscheen in Lahore am 28. Mai 2010, zu der sich pakistanische Taliban-Milizen bekannten, bei dem während eines Freitagsgebetes 86 Ahmadis getötet wurden.

Eigentlich wollte Rashida mit ihrem Ehemann kommen, doch die pakistanische Regierung stellte ihm bislang keine Ausreisepapiere aus. Rashida sagt, sie fühle sich alleine, verbringe die meiste Zeit auf ihrem Zimmer. Nach sieben Uhr verlasse sie das Haus nicht mehr. Die junge Frau kam nach Deutschland, weil sie Angst hatte, aber auch hier lebt sie in Angst. Dabei hat sie von den Bürgerprotesten in Grünau, Wahren und Portitz noch gar nichts mitbekommen. Ihr reiche schon, was sie im Heim erlebe. Da ist ein Heimbewohner, der regelmäßig an ihre Türe klopft und etwas zu ihr sagt. Sie spreche seine Sprache nicht. Sie sagt zu ihm, er solle verschwinden, aber er klopft immer wieder. Rashida ist eine von einer Handvoll Frauen unter 200 Männern in der Torgauer Straße. Die anderen Frauen sprechen ihre Sprache nicht. Jetzt hat sie einen Antrag gestellt, um nach Grünau in die Liliensteinstraße umziehen zu dürfen. Dort hat sie Freundinnen, die wie sie Muslima sind und aus Pakistan kommen.

Eine junge Mutter aus Grünau, die einen Bericht über die dezentralisierte Unterbringung von Asylbewerber_innen auf leipzig-fernsehen.de kommentiert, glaubt zu wissen, weshalb die Flüchtlinge wirklich kommen: „Ich habe nix gegen Ausländer, aber wieso sollen wir sie hier aufnehmen, wo sie selbst ein eigenes Land haben. Sie nehmen den Deutschen hier Arbeitsplätze weg oder kassieren schön Hartz IV, leben da schon auf Staatskosten und dann noch die Unterbringung. Das kann es nicht sein […]“

Fremdenfeindliche Evergreens wie diese aus der Mitte unserer Gesellschaft können tatsächlich nicht sein und lassen sich schnell entkräften. Zum Beispiel das Arbeitsplatz-Vorurteil: Asylbewerber_innen werden schon per Gesetz diskriminiert, sie dürfen frühestens nach einem Jahr arbeiten und werden nur dann angestellt, wenn kein_e deutsche_r, EU-Bürger_in diese Stelle annehmen will. Das verdeutlicht auch die statistische Arbeitslosenrate, die unter Migrant­_innen mehr als doppelt so hoch ist wie unter der Mehrheitsbevöl­kerung (3). Um über das zugewiesene Taschengeld hinaus zu verdienen, nehmen viele dann Jobs an, in denen sie vor allem ausgebeutet werden. Arbeitgeber_innen nutzen die prekäre Situation der Flüchtlinge/Migrant­_innen oft schamlos aus und beschäftigen sie ohne Versicherungen und Sozialabgaben zu Niedriglöhnen. Es kommt nicht selten vor, dass der Lohn gar nicht ausgezahlt wird. Daher müssen grundsätzlich Gesetz- und Arbeit­ge­­ber­_innen verantwortlich gemacht werden.

Wie in Grünau dieser Tage deutlich wird, wäre es zu kurz gegriffen die Protestierenden einfach als Rassisten zu bezeichnen. Vielmehr verschränken sich hier oftmals diskriminierende Einstellungen: „Wenn 150 deutsche Obdachlose in die Unterkunft kämen, würden wir auch dagegen protestieren!“, rechtfertigt ein Grünauer Bürger seine Wut. Allein in diesem kurzen Satz durchkreuzen sich frem­den­feindliche, klassenorientierte und sozialdarwinistische Weltanschauungen. Ob Obdachlose, „Asoziale“ oder „Asylanten“, die Kategorien werden beliebig ethnisch oder sozial auf- und abgeladen.

Ajmal ist ein Bewohner aus der Torgauer Straße. Vor fünf Monaten flüchtete der Innenarchitekt vor dem Regime im Iran nach Deutschland. Über das Heim in der Torgauer Straße und die neuen Entwicklungen sagt er: „Keiner von uns wohnt gerne in diesem Gefängnis. Aber seit wir wissen, dass wir aus der Torgauer Straße gehen müssen, haben viele von uns auch Angst zu gehen. Wir wissen nicht, wo die neuen Häuser stehen. Einige haben gehört, dass es Proteste gegen uns gibt. Wir würden gern mit unseren Gegnern ins Gespräch kommen. Aber viele von uns haben keine Kontakte nach draußen. Wir wissen nicht, was passieren wird.“

Stimmen aus Plagwitz

13. Juni 2012. Plagwitz, Schule am Adler. Rund 200 junge, bunte Menschen füllen den Saal bei der Stadtbezirksbeiratssitzung, bei der das Objekt in der Mar­kran­städterstraße 16-18 im Stadtteil vorgestellt wird. Das Haus ist für rund 45 Menschen ausgelegt. Gleich, ob von Stadtbezirks­beirät_innen oder Anwoh­ner_innen, im Saal findet das Konzept trotz vieler konstruktiv kritischer Anmerkungen als „ein Schritt in die richtige Richtung“ eine so breite Zustimmung, dass dem Sozialbürgermeister und der Sozialamtsleiterin Martina Kador-Probst zum Schluss die Tränen in den Augen stehen.

Tatsächlich ist eine idealere sozio-(sub)kul­tu­relle Einbindung der dezentralisierten Unterbringung wie in der Markranstäder Straße kaum vorstellbar. Die unmittelbare junge und alternative Nachbarschaft – die Zollschuppen-Häuser, der Bauspielplatz Wilder Westen, die Meta Rosa und der Wagenplatz Karl Helga bekunden nicht nur Freude über die Entscheidung, sondern bieten den Flüchtlingen mit Volxküchen, Zirkusprojekten, Umsonstladen und politischen Veranstaltungen einen potentiell abwechslungsreichen Alltag.

Bei genauerem Hinsehen erscheint das Objekt in Plagwitz nicht nur einzigartig in seiner sozio-kulturellen Einbindung, sondern auch in seiner Symbolik. Dafür sorgt Siemens, ein Global Player in der Rüstungsindustrie, der in der unmittelbaren Nachbarschaft angesiedelt ist. Es ist kein Zufall, dass das Rüstungsgerät zufälligerweise in die Länder exportiert wird, aus denen das Gros der Flüchtlinge kommt. Damit wird der gewählte Standort in der Mar­kran­städter Straße unfreiwillig zum dreidimensionalen Schaubild der Konsequenzen neokolonialer Praxis – und unserer eigenen Verwicklung in die Fluchtgeschichten der Flüchtlinge.

Unsere Stimmen

Komplexe Themen wie Krieg und Mas­sen­­unter­bringung wurden bei der Sitzung in Plagwitz allerdings ausgespart. Es schien als wollte mensch an den gegebenen Umständen arbeiten und keine neuen Grund­satzdiskussionen vom Zaun brechen. Kritisiert wurde beispielsweise die 0,8 Sozial­ar­beiter_innen-Stelle, die für die Flüchtlinge in der Unterbringung vorgesehen ist.

Tatsächlich ist dieser Schlüssel schon seit Jahren Standard in Leipziger Flüchtlingsheimen, ohne dass das bislang auf öffentlichen Sitzungen kritisiert wurde. Stattdessen arbeiten wir – im heterogenen linken Spektum verortet – uns am liebsten, wie andere Wir-Gruppen auch, an den geglaubten Anderen ab. So lautet der Tenor auch in Plagwitz an diesem Tag: Der gutgemeinte Versuch der politischen Befür­wor­­­ter_innen, die Flüchtlinge in Leipzig zu integrieren, scheitert womöglich nicht an dem Verhalten der Flüchtlinge, sondern an der Unfähigkeit der Mehrheitsgesellschaft die Flüchtlinge zu integrieren. Eine Rednerin fragt deshalb: „Wäre es nicht langsam an der Zeit die Bürger und Bürgerinnen Leipzigs, die so gegen die Flüchtlinge hetzen, zu demokratisieren?“ Ist es womöglich an der Zeit Integrationskurse für die deutsche Mehr­heitsgesell­schaft anzubieten?

Schuldzuweisungen á la „Du behinderst die Integration“ helfen jetzt niemandem. Ge­nauso wenig, wie einfach nur Rassisten zu entlarven und sich und seinen eigenen Aktionismus dafür zu mögen. Wichtig ist jetzt mehr denn je auf­ein­ander zuzugehen. Sowohl von Seiten der Flüchtlinge, als auch von Seiten ihrer Geg­ner_innen wurde der Wunsch geäußert miteinander ins Gespräch zu kommen. Ein eben solches Gespräch zu koordinieren, könnte unsere Aufgabe sein. Wir können nicht das Sprachrohr von Flüchtlingen sein. Dazu fehlt uns sowohl ihre Erfahrung als auch ihre Bevollmächtigung. Wir können ihnen aber auf ihren Wunsch hin die Plattformen und Hilfestellungen geben, die es ihnen ermöglichen, selbst die Stimme zu erheben – nicht nur auf dem Papier. Es geht nicht nur darum, das böse System zu bekämpfen, sondern die Menschen und Lebensumstände, für die mensch sich engagiert, kennenzulernen und Freundschaften zu schließen, im Sinne einer face-to-face-Gesellschaft.

(Klara Fall)

Infokasten: Wie alles begann

Angefangen hatte alles mit Am­a­zon. Als das Versandhaus vor rund drei Jahren offiziell Interesse an dem Gelände der Torgauer Straße 290 bekundete, begann in der Stadtverwaltung die Diskussion um die alternative Unterbringung der dort lebenden Flüchtlinge. Der Stadt Leipzig kam der Wunsch von Amazon nach Expansion gelegen, denn sie suchte händeringend nach Investoren, um nicht nur die maroden Häuser, sondern auch die marode Ar­beitsmarktlage zu sanieren. Gleichzeitig musste nun für die Flüchtlinge ein neuer Ort her. Im Sinne der politischen Entscheidungsträger ein Ort „nicht unmittelbar in einem Wohngebiet, insbe­sondere entfernt von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen“*. Als die Stadt ihren Vorschlag bekannt gab – ein Containerwohnheim für 300 Personen in der Wodanstraße, nahe der Autobahn im Norden der Stadt – machten sich lautstarke Proteste in der Zivilgesellschaft und in einigen Fraktionen des Stadtparlamentes breit. Im Dezember reichten DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen ein erstes Konzept ein, in dem sie eine weitestgehend dezentrale Unterbringung von Asyl­be­wer­ber_innen und Geduldeten forderten. Das Konzept, das im Juni 2010 angenommen wurde, sah eine Mitbestimmung von Initiativen und Vereinen vor, die die SPD und CDU damals ablehnte. Am 8. Mai 2012 stellte die Stadt ihr Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ vor. Danach soll das Heim in der Torgauer Straße bis Ende 2013 durch sechs kleinere und ein größeres Objekt – letzteres in Grünau – ersetzt werden.

 

weitere Infos: www.menschen-wuerdig.org

 

* 2011 stieg der Zahl der in Leipzig angekommenen Asylsuchenden von 198 auf 278, eine Steigerung um 31 Prozent. Quelle: jule.linxxnet.de/index.php/2012/06/burgerinnen-gegen-asylsuchende/

 

(1) agdezentralisierungjetzt.blogsport.eu/2012/06/13/bericht-von-der-stadtbezirksbeiratssitzung-west-grunau-am-11-juni-2012/

(2) Alle Namen der Bewohner_innen des Heimes wurden von der Redaktion anonymisiert.

(3) Im März 2011 waren in Westdeutschland 14, 5 Prozent Ausländer gegenüber 5,2 Prozent Deutschen arbeitslos gemeldet. In Ostdeutschland 24,6 Prozent Ausländer gegenüber 11,9 Prozent Deutschen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2011: statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Analytikreports/Zentrale-Analytikreports/Monatliche-Analytikreports/Generische-Publikationen/Analyse-Arbeitsmarkt-Auslaender/Analyse-Arbeitsmarkt-Auslaender-201103.pdf

Abbas’ Odyssee durch die Ausländerbehörde

„Fiktionsbescheinigung“ & „Terrortest“ – Wunder der deutschen Sicherheitspolitik

„Eigentlich wollte ich nur meine Aufenthaltssgenehmigung verlängern lassen, aber sie haben mir die Genehmigung nicht gegeben. Ich habe nur eine Fiktionsbescheinigung bekommen“ erzählt Abbas auf mein Nachfragen, wie es bei der Ausländerbehörde war. „Eine Fiktionswas…?“ frage ich ihn und mich, ob ihm die kafkaeske, deutsche Bürokratie nicht ein wenig zu Kopf gestiegen ist. Aber Abbas, der seit vier Jahren in Deutschland und mit Hilfe eines Stipendiums des saudi-arabischen Königs in Leipzig studiert, ist besser mit dem deutschen Ausländerrecht vertraut als ich. Tatsächlich handelt es sich bei der Fiktionsbescheinigung um einen offiziellen Oberbegriff des deutschen Ausländerrechts, der noch einmal in fünf unterschiedliche „Erlaubnisfiktionen“ untergliedert ist. Das administrative Oxymoron (1) erhält demnach, wer einen Antrag oder eine Verlängerung auf einen Aufenthaltstitel stellt, über den noch nicht entschieden wurde. Mit der Fiktionsbescheinigung hat es der deutsche Verwaltungsapparat geschafft ein Dokument für den Zeitraum des bürokratischen Wartens zu kreieren. Wer die Bescheinigung hat, darf tatsächlich bleiben, bis die Fiktionsbescheinigung ausläuft – vorausgesetzt er oder sie zahlt 20 Euro. Denn auch das Warten hat seinen Preis. Angestrengt denke ich nach. Wieso wird das Dokument nicht Warte-Brief genannt? Wie kann etwas verlängert werden, das es nur scheinbar gibt? Und wenn ein Dokument, das auf einer hypothetischen Entscheidung beruht verlängert wird, befinden wir uns dann nicht schon im Bereich der Metaphysik? Hat eigentlich schon einmal jemand zu transzendenten Phänomene in bürokratischen Systemen geforscht?

Diese und ähnliche Fragen schießen mir durch den Kopf, als ich Abbas sagen höre: „…aber dann wollten sie diesen Terror-Test mit mir machen.“ Ich starre ihn an und der steinharte, geschmacksarme Kaugummi plumpst auf meinen Unterkiefer. Vor meinem inneren Auge sehe ich Abbas vor einer finster dreinschauenden Beamtin eine Handgranate aus seinem buschigen Haar nehmen und ihr grinsend entgegenstrecken. ‘Das müssen Nachwirkungen der Mohammed-Karikaturen sein,’ denke ich und sage: „Terrortest? Alter, du schaust zu viel US-Fernsehen, von was redest du?“

Abbas meinte den so genannten Gesinnungstest, eine Sicherheitsprüfung, der sich Angehörige von insgesamt 26 Staaten in Deutschland unterziehen müssen, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben oder verlängern lassen wollen (2). Neben diesen Landsmännern und -frauen kommen noch Staatenlose, Personen „mit Reisedokumenten der palästinensischen Autonomiebehörde“ oder mit „ungeklärter Staatsangehörigkeit“, sowie Menschen, gegen die bestimmte Verdachtsmomente vorliegen, hinzu. Mensch beachte hier, dass die Formulierung „bestimmte Verdachtsmomente“  nicht selten als juristische Mehrzweckwaffe gegen allerlei Systemoppositionelle eingesetzt wird. Auf dem Prinzip „bestimmte Verdachtsmomente“ gründen Staatspraxen wie die Rasterfahndung, Vorratsdatenspeicherung und der so genannte Terroristen-Paragraph 129a. Ob also beispielsweise „unsittliches“ Verhalten oder „Handlungen, die das öffentliche Wohlergehen stören“, bereits als „bestimmte Verdachtsmomente“ ausreichen, lässt der Erlass bewusst offen. Je schwammiger, desto variabler einsetzbar.

Das Bundesinnenministerium machte immerhin deutlich, dass es bei dem Erlass nicht darum gehe, „durch die Hintertür zusätzliche Spezialfragen“ in einen anderen Test, nämlich den in den Medien kontrovers diskutierten Einbürgerungstest, einzufügen. Bei dem Einbürgerungstest, müssen ImmigrantInnen, die den deutschen Pass wollen, seit dem 1. September 2008 „deutsche“ Fragen beantworten. Aus einem Gesamtkatalog zum gesellschaftlichen und politischen System der Bundesrepublik werden von insgesamt 310 Fragen 33 herausgegriffen, von denen die Befragten mindestens 17 Fragen richtig ankreuzen müssen. Im Gegensatz zum Einbürgerungstest soll der Gesinnungstest laut Bundesministerium, die Einbürgerung nicht erschweren, sondern sei vielmehr „eine Bereicherung“, da der Bewerber sich auf diese Weise mit den abgefragten Themen auseinandersetze. Ob und was abgefragt wird, liegt in alleiniger Verantwortung der Bundesländer und gilt als Verschluss- bzw. Geheimsache der jeweiligen Landesregierungen. Deutschlandweit führen derzeit zehn Bundesländer, darunter auch Sachsen, den Gesinnungstest durch.

„Haben Sie Kontakt zu Osama bin-Laden?“

Abbas war einer der insgesamt 30.114 Menschen, die sich im Jahr 2008 – das erbrachte eine kleine Anfrage der Partei Die LINKE im Bundestag – einer solchen Befragung unterziehen mussten. Als der 23-jährige routinemäßig sein Studenten-Visum bei der Ausländerbehörde verlängern wollte, wurde er aufgefordert, sich einer „Sicherheitsprüfung“ zu unterziehen. Weshalb er die Prüfung machen müsse, fragte Abbas daraufhin die zuständige Mitarbeiterin der Ausländerbehörde, die 2005 zur freundlichsten Ausländerbehörde Deutschlands gewählt wurde. Es gehe um Sicherheit, so die Angestellte. Abbas entgegnete, dass er hier lediglich Student sei. Man wisse nie, entgegnete die Mitarbeiterin schroff. Daraufhin wurde ihm mitgeteilt, dass er den „Terror-Test“, wie er schließlich von der Beschäftigten der Ausländerbehörde unmissverständlich genannt wurde, unter allen Umständen machen müsse, dass er nach drei Monaten über die Ergebnisse informiert werde und dass er dafür zu einem gesonderten Termin erscheinen müsse. Abbas tat, wie ihm geheißen. An diesem Tag wurde er zu einem separaten Raum geführt, wo ihn ein junger Mitarbeiter erwartete, der ihn fragte, ob er gut Deutsch spreche. Abbas bejahte. Ansonsten hätte die Möglichkeit bestanden einen Dolmetscher mitzubringen – auf eigene Kosten – oder eben einen Bekannten, der gut Deutsch spricht. Obwohl Abbas selbst flüssig Deutsch spricht, verstand auch er nicht alle Formulierungen. Eine Frage blieb für ihn inhaltlich unklar, woraufhin er bei dem jungen Mitarbeiter nachfragte. Dieser verweigerte ihm jegliche Auskunft. Er dürfe diesbezüglich keine Informationen weitergeben. Also füllte Abbas den Test aus, so gut er konnte. Je mehr der gefühlten 200 Fragen er beantwortete, desto lächerlicher erschien ihm der Test. „Sie wollten ernsthaft wissen, ob ich Kontakt zu Osama bin Laden habe,“ erzählt Abbas und lacht ungläubig. Die Fragen hätten sich aber nicht nur auf islamische, sondern auch auf christliche und andere „extremistische“ Gruppen bezogen. Es wurde gefragt, ob er irgendwelche Kontakte zu jenen Gruppen pflege oder sich schon jemals über solche mit anderen Personen unterhalten habe und wenn ja mit wem. „Es gab bei diesen Fragen Gruppen, von denen ich noch nie in meinem Leben gehört habe, das war ganz komisch. Sie wollten auch wissen, ob ich irgendwann in anderen arabischen Ländern, außer in Saudi-Arabien gewesen bin, und weshalb ich dort gewesen bin und mit wem.“

Derartige Fragen machen deutlich, dass der Gesinnungstest ein Instrument des präventiven Sicherheitsapparates ist und ein erneuter Versuch verdachtsunabhängige Kontrollen in der Bevölkerung durchzusetzen. Darauf machten vor allem der Flüchtlingsrat in NRW (Nordrhein-Westfalen) und die Studierendenvertreter (AStA) der Uni Münster aufmerksam, die, nachdem ihnen der Gesinnungstest zugespielt wurde, antidiskriminierende Kampagnen initiierten und den „geheimen Fragenkatalog“ aus NRW in der Münsterschen Studierendenzeitung Semesterspiegel abdruckten (3). Mensch lese und staune: „Haben Sie sich außerhalb Deutschlands jemals an politisch, ideologisch oder religiös motivierten Gewalttätigkeiten beteiligt oder dazu aufgerufen?“ oder „Haben Sie an einer Spezialausbildung (Gebrauch von Sprengstoffen oder Chemikalien, Kampfausbildung, Flugausbildung, Lizenz für Gefahrguttransporte usw.) teilgenommen?“ Ob die Befragten oder ihre Dolmetscher verstehen was mit einer „Lizenz für Gefahrguttransporte“ gemeint ist, bleibt offen. Auf der Hand liegt aber, dass wohl keiner der Befragten so naiv sein dürfte derartige Fragen, sofern er/sie sie inhaltlich begreift, zu bejahen. Erst recht nicht, wenn die Befragten tatsächlich an solchen Spezialausbildungen teilgenommen haben. Anders verhält es sich bei Fragen wie beispielsweise der, ob der Befragte künftig mit deutschen Sicherheitsdiensten zusammenarbeiten wolle. Abgesehen davon, dass sich bei dieser Frage ImmigrantInnen angesprochen fühlen könnten, die sich von der Zusammenarbeit mit der Regierung bestimmte Vorteile erhoffen, wird hier eine andere Sache vollständig ausgeblendet: nämlich dass für deutsche StaatsbürgerInnen, die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten strafbar ist. Die hier zugrunde liegende Logik ist die des nationalen Ausländerrechts: Nicht-Deutschen widerfährt eine grundsätzlich andere Behandlung als Deutschen, die sich als solche ausweisen können.

„Wo ist denn deine Bombe?“

Im Sommer 2008, als in Münster bereits 450 Leute befragt worden waren, reichte der marokkanische Student Mourad Qourtas, der selbst Vorstand der Ausländischen Studierendenvertretung (ASV) ist, Klage gegen den Gesinnungstest ein. Er fühlte sich, nur weil er aus einem bestimmten Land komme, diskriminiert. Ein Präzedenzfall, der zumindest, innerhalb von NRW, für Aufsehen sorgte. Die Rektorin der Uni und der Ausländerbeauftragte wurden von dem Fall unterrichtet und stellten sich hinter den Kläger. Aber es gab nicht nur Unterstützung für Mourad. Von manchen Kommilitonen kamen Sprüche wie: „Wo ist denn deine Bombe?“ Dass Privatpersonen so mit ihm umgehen, daran hätte er sich schon gewöhnt, sagte Mourad damals. Aber dass auch der Staat so agiere, hätte ihn überrascht. Studierende des AStA forderten die Landesregierung schließlich auf, den Gesinnungstest abzuschaffen und die bislang erhobenen Daten unverzüglich zu löschen. Die Landesregierung entgegnete den Forderungen mit dem Verweis auf äußere Zwänge: Der Test werde im Rahmen des Schengen-Abkommens durchgeführt, wonach Menschen aus „Gefährder-Staaten“ bei der Einreise überprüft werden müssen. Die Landesregierung enthüllte aber noch ein viel interessanteres Detail: Die Befragung diene nicht allein der Terrorabwehr, sondern auch dazu, herauszufinden, ob sich in Deutschland lebende Ausländer in „Problemstaaten“ aufgehalten haben. Sei dies der Fall, reiche dieser Umstand aus, jene Personen aus Deutschland auszuweisen. Der Gesinnungstest als neues Mittel zum Abschiebe-Zweck? Tatsächlich werden die TeilnehmerInnen des Tests in der „Belehrung über die Rechtsfolgen“ ausdrücklich darauf hingewiesen, dass falsche oder unvollständige Angaben zur Ausweisung führen können. Dass bejahende Angaben ebenfalls zur Abschiebung führen können, wird in der Belehrung unterschlagen.

Die Aussage der NRW-Landesregierung deckt sich mit solchen von sicherheitspolitischen Think Tanks wie dem Londoner IISS (Internation Institute for Strategic Studies), die sich mit Fragen der Migration beschäftigen und beispielsweise der Ansicht sind, dass der Migrationsdruck die innere Sicherheit und Stabilität von Zielländern stärker gefährde als militärische und terroristische Bedrohungen. Zu dem hier entworfenen Bedrohungsszenario für „gesellschaftliche Sicherheit“, also dem kollektiven Bedürfnis nach Homogenität und kultureller Identität, zählt u.a. auch die Betätigung von MigrantInnen als Drogenkuriere, Transporteure von tropischen Krankheiten und Aktivisten von kriminellen Organisationen.

Tatsächlich erscheint im Zusammenhang mit dem Gesinnungstest das Argument des Migrationsdrucks, der durch Abschiebung gelöst werden soll, logischer als das der Terror-Prävention. Denn Terroristen mit einer Sicherheitsprüfung zu ködern, scheint ein nicht von Erfolg gekröntes Unternehmen zu sein. Wie die Terrorfahndung der deutschen Marine, die im Rahmen der Operation Enduring Freedom am Horn von Afrika mit einer einzigen Fregatte ein Gebiet des Indischen Ozeans vor Terroristen schützen sollen, das achtmal so groß ist wie die Bundesrepublik, ist auch das Einfangen von Terroristen durch die Sicherheitsprüfung eine Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Mit falschen und vor allem unvollständigen Angaben MigrantInnen abzuschieben, scheint dem gegenüber um einiges einfacher zu sein. Ob es tatsächlich bereits zu Abschiebungen in Folge des Gesinnungstests gekommen ist, gilt es noch herauszufinden.

Der Gesinnungstest erreichte aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung in NRW schliesslich auch die Bundesebene. Aus einer Anfrage der Partei Die LINKE im Bundestag geht hervor, dass sogar Kinder, „gemäß ihres Entwicklungsstandes“ geprüft werden können. Während das Thema von den deutschen Medien, bis auf wenige Ausnahmen, gekonnt ignoriert wird, gab das Verwaltungsgericht Münster im Oktober 2009 dem Kläger Mourad Qourtas Recht. Die Begründung: Der Fragebogen sei wegen einer Formalie in seiner jetzigen Form rechtswidrig. Auf dem Test fehle der Hinweis auf die Rechtsgrundlage. „Dem Kläger wurde nicht erklärt, warum er diesen Fragebogen ausfüllen soll“, erläutert der Gerichtssprecher Michael Labrenz das Urteil. Die Behörden seien nun aufgrund des Urteils angehalten, die erhobenen Daten zu vernichten – sofern dies von den Betroffenen beantragt würde. Ein formaler Fehler, und nicht der Inhalt, waren für das Gericht ausschlaggebend. Bis auf Weiteres dürfen die Testbögen in NRW nicht mehr eingesetzt werden. Wird aber die notwendige Klausel nachträglich in die Prüfung eingebaut, kann der Gesinnungstest in die zweite Runde gehen. Im Jahr 2008, als Mourad geklagt hat, mussten sich allein in NRW 13.374 Personen einem solchen Gesinnungstest unterziehen. Trotzdem konnte die Landesregierung in Folge nicht nachweisen, dass sie mit Hilfe des Erlasses so genannte Terrorverdächtige aufgespürt hat. Verdächtig macht sich bei derartigen Instrumentarien darum vor allem die Regierung, die hier ohne Kontrolle des Parlaments und unter Ausschluss der Öffentlichkeit derartige Maßnahmen beschliessen und durchführen kann.

„We are the media“

Eigenen Berechnungen des Faltblattes „Migranten in Leipzig 2009“ (4), bei dem LeipzigerInnen mit Migrationhintergrund u.a. nach Ländern aufgeschlüsselt aufgelistet werden, handelt es sich um insgesamt 3.293 Menschen, die sich dem Gesinnungstest in Leipzig unterziehen müssen. Laut der offiziellen „Ausländerstatistik“, wäre das jeder 14. Mensch mit Migrationshintergrund. Das Beispiel von Mourad Qourtas hat deutlich gemacht, dass das Generalverdacht-Instrumentarium zum Einsatz kommt – solange nicht dagegen geklagt wird. Möglichkeiten dazu, haben alle Betroffenen. Studierende können sich über ihre Studierendenvertretung (z.B. RAS – Referat Ausländischer Studierender der Universität Leipzig) einen Rechtshilfeschein besorgen, mit dem sie eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen können. Der RAS schreibt auf der Homepage des StudentInnenrats ausdrücklich, dass er es sich zum Ziel gesetzt hat „die Interessen der ausländischen Studierenden gegenüber den jeweiligen Stellen, Ämtern und Behörden zu vertreten“ (5). Nicht-StudentInnen können sich bei der Roten Hilfe melden, wo Rechtsfonds für Menschen eingerichtet sind, die sich den Rechtsbeistand nicht leisten können.

Aber es gibt auch andere Alternativen. Massenboykotts der Betroffenen beispielsweise, eine Option, die allerdings hohes Organisationsvermögen voraussetzt. Eine andere Möglichkeit wäre es, eine Petition zu schalten. Dass diese von 50.000 Menschen in den ersten drei Wochen unterzeichnet wird – eine Voraussetzung dafür, dass der so genannte Petent im Parlament angehört wird – ist nur möglich, wenn ausreichend viele Menschen über den Test informiert werden. Die Medien haben ihre Möglichkeit eine kritische Öffentlichkeit durch Information zu schaffen, bislang versäumt oder zumindest nicht einmal hinreichend ausgeschöpft. Stattdessen werden in der Mehrzahl der Texte, die MigrantInnen behandeln, weiterhin munter islamische Themen aufgegriffen, die in der Regel mit Terror-Themen verknüpft werden. Eine Medien-Strategie, die sich in der post-9/11-Ära bewahrt hat und starke Ressentiments gegenüber Muslimen in der Bevölkerung ausgelöst hat. „We the media“ titelte Dan Gillmor 2004 sein Buch über Graswurzel-Journalismus. In diesem Sinne sollten wir uns nicht auf die Informationsverbreitung massentauglicher Medien verlassen, sondern unsere eigenen Kanäle anzapfen, wichtige Informationen wie diese zu streuen. Aktiv werden müssen aber in erster Linie die Betroffenen selbst. Was wir tun können? Sie ermutigen und sie über ihre Rechte aufklären.

Fünf Monate, nachdem Abbas den Gesinnungstest abgelegt hatte, führte ihn sein Weg erneut zur Ausländerbehörde. Diesmal musste er seine Fiktionsbescheinigung verlängern lassen, die an diesem Tag auslief. Doch die Behörde sah sich nicht befugt die Verlängerung der Fiktionsbescheinigung auszustellen. Die Ergebnisse der Sicherheitsprüfung lägen noch nicht vor, so ein Mitarbeiter. Erst wenn die Ergebnisse es erlauben, könne eine Verlängerung ausgestellt werden. Abbas verwies darauf, dass die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde ihm damals gesagt habe, dass die Ergebnisse bereits nach drei Monaten einträfen, was nicht geschehen sei. Das sei bedauerlich, teilte mensch ihm mit, doch ändere nichts an der Tatsache, dass er seine Fiktionsbescheinigung nicht verlängern lassen könne. Abbas solle wiederkommen, wenn sie auslaufe. „Gibt es denn noch eine Bescheinigung, die den Bescheid der Fiktionsbescheinigung weiter in die Länge zögert? So etwas wie eine Hyperfiktionsbescheinigung?“ frage ich Abbas, als er mir von seiner Odyssee erzählt und muss unweigerlich grinsen. „Schau sie dir mal an,“ sagt Abbas und streckt mir die Fiktionsbescheinigung hin, als wäre sie die Antwort auf meine Frage. Dann ergänzt er: „Sie sieht genauso aus wie ein Abschiebe-Papier. Genauso. Nur, dass beim Abschiebe-Papier ein roter Strich quer durch das Dokument geht“. Ein roter Strich, der dem Warten ein jähes Ende setzt. Ein roter Strich auf einem Papier, der entscheidet wie ein Mensch zu leben hat. Ein roter Strich, der auf wundersame Weise die Verbindungslinie zwischen „Fiktionsbescheinigung“ und „Terrortest“ sein könnte.

(Klara Fall)

 

(1) Ein Oxymoron  (griechisch oxys, „scharf(sinnig)“, und moros, „dumm“) ist eine rhetorische Figur bei der eine Formulierung aus zwei gegensätzlichen, einander (scheinbar) widersprechenden oder sich gegenseitig ausschließenden Begriffen gebildet wird. Das Wort „Oxymoron“ selbst ist bereits ein Oxymoron. Der innere Widerspruch eines Oxymorons ist gewollt und dient der pointierten Darstellung eines doppelbödigen, mehrdeutigen oder vielschichtigen Inhalts, indem das Sowohl-als-auch des Sachverhaltes begrifflich widergespiegelt wird.

(2) Dazu zählen alle Menschen aus Afghanistan, Algerien, Bahrein, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Kolumbien, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Nordkorea, Oman, Pakistan, Philippinen, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Surinam, Syrien, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emirate.

(3) Der gesamte Gesinnungstest kann mensch auf folgender Seite herunterladen: semesterspiegel.uni-muenster.de/index.php?option=com_content&view=article&id=60:ssp-383-erschienen&catid=36:pdfs

(4) Das Faltblatt der Stadt Leipzig gibt es zum download unter : www.leipzig.de/imperia/md/content/18_auslaenderbeauftragter/statistik/lz_fb_migranten.pdf

(5) Referat Ausländischer Studierender der Universität Leipzig: www.stura.uni-leipzig.de/1322.html