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Endlich Bargeld!

Eine kleine Geschichte der Ausgrenzung

Ab Januar 2009 wird es für alle in Leipzig le­ben­den Asylsuchenden endlich Bar­geld anstatt der bislang zu größten Teilen ausgegebenen Lebens­mittelpakete geben. „Jeder Asyl­bewerber kann künftig selbst entscheiden, was er wann und wo im Rahmen seiner Grund­versorgung einkauft. Das bedeutet mehr Selbst­be­stimmung und ein Plus an Lebens­qualität für die Leistungs­be­rech­tigten“, gibt sich Bürgermeister Thomas Fabian in der Pressemitteilung der Stadt vom 8. Oktober ganz human. Tatsächlich stellt dies auf jeden Fall eine Verbesserung der Lebens­ver­hältnisse dar. Bisher mussten Flücht­­linge, die weniger als drei Jahre in Deutsch­land leben und Men­schen mit „Dul­dungs­sta­tus“ (1), aus einem Kata­log mit einem sehr geringen Angebot und zu eher gehobenen Preisen bestellen. Oft kamen nicht die bestellten Lebens­mittel mit, oder es waren bereits ver­dor­bene Waren in den Paketen. Doch wie kam es zu dieser Entscheidung der Stadt? Warum dauerte es über ein Jahr, bis sich auch Leipzig dazu durchrang?

„Das Sachleistungsprinzip ist eine ge­wollte Einschränkung in der freien Gestaltung des Lebens. [Es] hat unter anderem, aber auch wesentlich den Zweck, dass kein be­son­derer Anreiz ge­schaf­fen werden soll, hier einzureisen und einen Asylantrag zu stellen, der keine Chan­ce auf Erfolg hat“ (2), so klar formu­liert Reinhard Boos (Referatsleiter für Aus­länder- und Asyl­an­gelegenheiten im Säch­sischen Innen­ministerium), mit wel­chen politischen Intentionen Bar­geld­aus­zah­lungen an AsylbewerberInnen verwei­gert werden. Der rechtliche Hinter­grund für die Versorgung durch Kataloge oder Pakete ist das bun­desweit geltende Asyl­be­werber­leistungs­ge­setz, nach welchem Asyl­­be­werber­Innen lediglich Leistungen unter dem Existenzminimum zustehen – in der Re­gel in Form von Sachleistungen. Über die Art der Um­setzung dieser Vor­gabe ent­schei­det jedoch die zuständige Behörde vor Ort (Bezirks­amt, Sozial­behörde): Sach­leistungen haben dabei Vorrang vor Bar­geld. Das Säch­sische Innen­ministerium legt das Ge­­setz jedoch sehr strikt aus und ge­neh­mig­­te den ent­sprechen­den Behörden nur Ver­­sorgungs­mo­delle nach dem Sach­lei­stungs­­prinzip. 2002 kam es deswegen in und um Leipzig zu zahlreichen Pro­testen und (Hunger)­Streiks von Seiten der Flücht­­linge. Dabei verweigerten sie die An­­nahme von Fresspaketen und Taschen­geld, organi­sierten Straßen­bloc­kaden und De­mons­trationen. In Taucha wurde gar der Heimleiter für mehrere Stunden aus­ge­sperrt. (3) Die Flücht­linge organisierten sich selbst und heim­über­greifend, auf Netz­werktreffen wurden ge­mein­same For­de­rungen erarbeitet, die nicht bei der For­derung „Geld statt Sachleistungen“ Halt machten, sondern an erster Stelle Arbeits­ver­bot und Resi­denz­pflicht sowie die schlech­ten Lebens­bedingungen in den Hei­men an­pranger­ten. Aufgrund dieses Drucks wollte die Stadt Leipzig zum Teil auf Bargeld­zahlungen umsteigen. Dem wurde jedoch vom sächsischen Innen­mini­sterium und seinem ausführendem Or­gan, dem Re­gierungs­präsidium, ein Rie­gel vor­geschoben: Sie beharrten auf dem Sach­leistungsprinzip und kündigten an, Leipzig müsse ansonsten selbst die Lei­stungen bezahlen.

 

Die Stadt Leipzig gab klein bei. Nach langen Verhandlungen und zahl­reichen Ge­sprächen vor allem mit dem Säch­sischen Flüchtlingsrat kam es vor et­wa einem Jahr endlich zu einer Ver­än­de­rung der Lage. In einem „Erlass vom 21. November 2007 weist das Sächsische Staats­ministerium des Inneren darauf hin, dass die Entscheidung, ob Bargeld zur Deckung der Grund­leis­tungen nach §3 AsylbLG gewährt werden kann, der je­wei­li­gen unteren Unter­bringungs­behörde ei­gen­ständig, nach Prüfung der Sach- und Rechtslage, obliegt“ (4), d.h. alle Kreise und kreisfreien Städte in Sachsen können nun ohne Beantragung beim Innen­mini­sterium die Art der Versorgung frei wählen und auch Bargeld in Betracht ziehen. Sie müs­sen bei Bargeldzahlung jedoch nach­wei­sen, dass keine andere Art der Versor­gung möglich ist (z.B. wenn die Verwal­tungsbehörde zu wenig Mitarbeiter hat). Seit September 2007 stellten viele Kom­mu­nen in Sachsen auf Bargeld um, da­run­ter Kamenz, Bautzen, Zwickau, Chem­nitz, der Land­kreis Sächsische Schweiz und nun auch Leipzig. Ver­mut­lich signalisierte auch das Modell­projekt in Dresden, nachdem dort lebende Asyl­suchende bereits seit Dezem­ber 2006 Bar­geld bekommen, dass ein sol­cher Schritt möglich ist. Eigentlich wollte die Stadt Leip­zig ab 2008 Chip­karten ein­führen, was aber er­freulicher­weise daran scheiter­te, dass sich kein Chip­kar­ten­anbieter ge­fun­den hat. (siehe FA! #28)

 

Trotz aller Freu­de über diesen Schritt sollte allerdings nicht verschwiegen wer­den, dass diese Ent­wicklung auch darauf be­ruht, dass die Zahl der Flüchtl­inge seit Jahren stetig zu­rück­geht. (5) Die Gründe hier­für liegen in der sehr restrik­tiven Asyl­gesetzgebung und -handhabung Deutsch­lands und ge­ne­rell der EU, die mit der Milita­ri­sierung der Außengrenzen und Ab­kom­men wie der Dub­lin Con­vention (6) die Mi­gration nach Europa erschweren und die Men­schen nach ihrer ver­meint­lichen wirt­schaft­lichen Nutz­barkeit selektieren. Da­ran gemessen scheint das Sach­lei­stungs­prinzip als Kontroll- und Abschreckungs­ins­tru­ment nicht mehr so relevant, vor allem angesichts der Mehr­kosten.

Doch die Lage für bereits hier lebende Asylsuchende bleibt weiter­hin prekär. Die Aner­kennungsraten sind sehr niedrig (7), die Gefahr einer drohen­den Abschiebung für viele Menschen im­mer gegeben. Neben Lager­zwang und Ar­beitsverbot besteht die Residenzpflicht, wel­che die Menschen zwingt, in ihren zu­ge­teilten Städten oder Landkreisen zu blei­ben und diese nur im Einzelfall mit im Vor­aus zu beantragenden „Urlaubs­schei­nen“ ver­lassen zu dürfen. Dieses Gesetz ist bisher einmalig in der EU. Allerdings ist die Bundesregierung be­strebt, die Resi­denzpflicht EU-weit einzuführen, da sie sich damit im Raum des Schengen-Ab­kom­mens verbesserte Kontrolle für alle Mit­gliedsstaaten ver­spricht. Das zeigt, dass es trotz solcher Teil­erfolge wie Bargeld statt Sach­leis­tungen um die konkreten Lebens­be­dingungen der Flüchtlinge in Europa schlecht bestellt ist und das Thema nicht aus dem Fokus geraten darf. Dafür setzen sich in Leipzig heute schon z.B. die neu entstandene Gruppe LExil und die Initia­tive Flüchtlingsheim Grünau, die wir an dieser Stelle bald vorstellen werden, ein.

else

 

(1) D.h. abgelehnter Asylantrag und ausreise­pflichtig, eine Abschiebung kann jedoch aus humani­tären Gründen nicht erfolgen.

(2) Zitat aus der Sendung „Was lange währt, wird auch nicht gut“ am 15.3.2006 auf coloRadio Dresden.

(3) Nachzulesen in der Spezial-Themen­bro­schü­re „Ver-Flucht – Flücht­linge in Leipzig“, her­ausgegeben 2002 von Klarofix und Kahina.

(4) Auszug aus dem Newsletter der Sächsischen Aus­länder­beauftragten vom 01.10.2007.

(5) In Leipzig hat sich die Zahl der Asyl­suchen­den in den letzten 6 Jahren deutlich mehr als hal­biert, von 1.852 in 2002 auf 741 im August diesen Jahres.

(6) Faktisch die Drittstaatenregelung auf eu­ro­päisch: „Nicht derjenige [Staat soll] für die Prü­fung eines Asylantrages zuständig sein, in den der Asylsuchende einen Antrag stellt, sondern der­jenige, in dem er die Außengrenze über­schritt, ein Familien­angehöriger Asyl erhalten hat oder aber, für den ihm eine Aufenthalts­er­laubnis oder ein Visum erteilt wurde.“ (Wikipedia).

(7) 2007 lag sie bei 0,8%.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Das AsylbLG wurde 1992 im Rahmen des sogenannten Asylkompromisses von CDU/FDP und SPD (Stichwort: Abschaffung des Grundrechts auf Asyl) verabschiedet und regelt die Versorgung von AsylbewerberInnen. Neben einer minimierten Gesund­heitsversorgung, die nur Notfälle abdeckt und der (Zwangs-)Unterbringung in sogenannten Gemeinschafts­unterkünften, ist in ihm die Absenkung der Leistungen für Asyl­bewerberInnen auf ca. 20% unter Sozialhilfeniveau (d.h. unter dem Existenz­minimum) festgeschrieben. Zentral ist außerdem die Verankerung des Sach­leistungsprinzips im § 3 AsylbLG:

(1) „Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt.“

(2) „Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asyl­verfahrens­gesetzes können, soweit es nach denUmständen erforderlich ist, anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen nach Absatz 1 Satz 1 Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im gleichen Wert gewährt werden.“

Die Formulierung der „besonderen Umstände“ lässt jedoch durchaus Spielräume zu und wird von den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgelegt. In den meisten Bundesländern wird inzwischen überwiegend Bargeld ausgezahlt, in anderen gibt es teilweise noch Gutscheine oder Chipkarten. Sachsen ist neben Bayern und Baden-Württemberg das Bundesland, wo das AsylbLG besonders streng ausgelegt wird.

Die kleine praktische Solidarität

Eine Nachbetrachtung der Umtauschinitiative

„Geld ist geprägte Freiheit“ – dies meint nicht in erster Li­nie, endlich aus dem breiten Sortiment eines beliebigen Su­per­marktes die „Lebens­mittel des täglichen Be­darfs“ – so im Beamten­deutsch – auswählen zu kön­nen. Viel wichtiger erscheint, Geld überhaupt zur freien Verfügung zu haben: zum Tele­fonieren und für Bücher, für Stra­ßenbahn, Ziga­retten, Kinobesuch oder was sonst im Leben selbstverständlich sein sollte. Doch für all das reichen wohl kaum die 10-40 Euro „Taschengeld“ im Monat, die den hier lebenden Asyl­suchen­den für so­genannte „Luxusgüter“ ausge­zahlt werden; vor allem wenn AnwältIn­nen bezahlt werden müssen, denn recht­licher Beistand ist für das Asylverfahren oft dringend be­nötigt. Um dagegen vor­zu­­gehen, entstand vor inzwischen knapp drei Jahren die Umtauschinitiative anders einkaufen (s. FA! #22), die es sich auf die (nicht vorhandenen) Fahnen geschrieben hatte, die Lage von Asylsuchenden zu ver­bessern und die Auswirkungen der staat­lichen Repressionen des Sach­leistungs­prin­zips zu mildern.

Eine Person der Ini­tia­tive erzählt: „Angefangen hat alles mit der konkreten Frage eines Freundes, ob wir nicht einen Teil seines Essen haben wollen, und ihm dafür etwas Geld geben, denn das war für ihn – mit gerade mal 40 Euro Taschengeld im Monat – immer mehr als knapp, klar. Das klappte, na und da lag die Überlegung nah, daraus ein eige­nes kleines Projekt zu machen, wie man es auch schon von anderen Städten gehört hatte.“

Setzte man sich anfangs noch im klei­nen Kreis über einen knitterigen Be­stell­katalog der damaligen Versorgungs­fir­ma „Kühlhaus Wüstenbrand“ und sorgte eher privat für gefüllte Speisekammern, so nahm das Projekt bald professionellere For­men an. Eine Internetseite mit mitt­ler­weile digitalisiertem Katalog, vielen Links und Hintergrundinfos sollte mehr Menschen auf das Projekt aufmerksam machen und zum Mitmachen animieren, und bei VoKüs wie „Essen aus der Kiste“ wurde Getauschtes in großer Form verbra­ten. Neben der Bestellmöglichkeit per Email konnte man bald auch durch Kon­takt­kästen im Eine-Welt-Laden, in der Li­belle und im Umsonstladen der G16 der Um­­tauschini schreiben und auf Zetteln Le­bens­mittel „ordern“. Wenn genügend Bestellungen zusammenkamen, also etwa einmal pro Woche, fuhren Aktive der Ini­tia­­tive gemeinsam ins Heim in Grünau, ver­­teilten die abgegebenen Bestellungen auf die verschiedenen Familien, mit denen im Laufe der Zeit Kontakt aufgenommen wurde, überließen ihnen das Bargeld und hol­ten die inzwischen eingetroffenen Le­bens­mittelpakete der Vorwoche ab.

Doch die Umsetzung war nicht immer einfach: Durch die schwankende Nach­frage auf Sei­ten der Menschen außerhalb des Hei­mes konnten die Flüchtlinge nie fest mit Bar­geld rechnen. Es gab Zeiten, in denen mit vielen Wunschzetteln und Geld ins Heim gefahren werden konnte und manch­mal Zeiten, in denen alle Bestell­kästen leer waren – vielleicht, weil es dann doch bequemer (und oft auch billiger) ist, einfach spontan im nächsten Super­markt einkaufen zu gehen. Allerdings bekamen diejeni­gen, die sich auf einen Tausch einließen, auch eine Ahnung davon, mit welchen Ein­schränkungen Flüchtlinge tagtäglich kon­frontiert sind: sich min­destens eine Wo­che im Voraus überlegen zu müssen, was denn dann im Kühl­schrank fehlen könn­te; die man­geln­de Aus­wahl, und auch mal gammelige Zwiebeln im Paket liegen zu haben. So wurden bestehende Zwänge – und auch die eigene bisher vielleicht kaum wahr­ge­nommene Freiheit – bewuss­ter.

Ansätze wie die der Umtauschinitiative stehen ja manchmal als ledigliche „Symp­tom­­be­handlung einer kranken Flücht­lings­­politik“ in der Kritik, die statt poli­tisch eher wohltätig agiere. Dies verkennt allerdings, dass der prak­tische Umtausch durchaus eng mit der For­derung nach Abschaffung des Asyl­be­wer­ber­­leistungs­gesetzes (und allen rassis­tischen Sonder­gesetzen) ver­knüpft ist und zu­mindest als schrittweise Verbesserung die Einführung von Bargeld statt Sach­leis­tungen anstrebte. Es geht eben nicht, nur um eine eventuelle Verbesse­rung in der Zukunft, sondern um konkrete Ver­än­derungen im Jetzt. Durch soli­da­ri­sches Han­deln sollen nicht nur die konkreten Lebensbedingungen ver­­bessert wer­den, sondern eben auch Kri­tik am bestehenden System öffentlich ge­macht und Dis­kussionen darüber ausge­löst werden.

Außerdem konnte und muss­te festgestellt werden, dass eine (auch in­direkte) Kritik am Asyl­bewerber­lei­stungs­gesetz von den Behörden na­türlich nicht ge­wünscht ist und die Heimleitung auch ver­sucht hat, politische Aktivitäten im Heim zu unterbinden. Als beispiels­weise die HeimbewohnerInnen durch Akti­vistIn­nen der Initiative über die ge­plan­te Einführung von Chipkarten infor­miert und dazu eingeladen wurden, mit zur Stadt­ratssitzung zu kommen, auf der über den ent­spre­chenden Antrag abgestimmt werden sollte, um Stellung zu bezie­hen, hing die Heimleitung die Plakate gleich wie­der ab und machte klar, dass ein der­artiges Einwirken nicht geduldet wer­den würde. Sehr wichtig war auf jeden Fall der Austausch und die Vernetzung mit an­de­ren Gruppen dieser Art, vor allem der Ber­li­ner Initiative gegen das Chip­­kar­ten­system und der Dresdner Kam­pag­ne gegen die Aus­gren­zung von Asyl­bewerberInnen. Die im dortigem AZ Conni statt­findende „Vokü Carto­nage“ wurde regelmäßig mit Paketen aus Leipzig ein­ge­deckt, nachdem es dort be­reits Bargeld gab. Und auch wenn mit der Einführung von Bargeld für Leip­ziger Asyl­bewerberInnen nun das ei­gent­liche Ziel der Leipziger Umtauschini­tia­tive erst ein­mal erreicht ist: in vielen an­de­ren Re­gionen Sachsens und Deutsch­lands sind noch Fresspakete oder gar Kan­ti­nenessen Praxis, und dem Kampf dage­gen gilt unsere Solidarität!

else