Archiv der Kategorie: Feierabend! #40

Zensus 2011

Die Erschaffung eines deutschen Datenpools

Dieses Jahr sollen laut dem Willen der Bundesregierung die Datensätze des deutschen Inventars aktualisiert werden. Lest nach, wie das geschieht und was man unternehmen kann.

Am 09. Mai 2011 ist Stichtag für das Statistische Bundesamt: ein Zensus soll durchgeführt werden und die freiwilligen Volks­zählerInnen beginnen, das Bundesgebiet systematisch zu durchkämmen. In der Umgangssprache ist mit dem Begriff Zensus eine Volkszählung gemeint, der jedoch die immense Datenerhebung, die damit verbunden ist, verklärt.

2008 hat sich die EU dazu entschlossen, eine Verordnung zu verabschieden, die jedem Mitgliedsstaat vorschreibt, bis 2011 einen Zensus durchzuführen. Die deutsche Bundesregierung hat aufgrund dessen 2009 das Zensusgesetz verabschiedet, welches eine registergestützte Datenerhebung vorsieht. Während die EU an die Basis-Daten der EU-EinwohnerInnen gelangen will, um sie der europäischen Behörde für Statistik (EUROSTAT) zur Verfügung zu stellen, nutzt die Bundesregierung gleich die Möglichkeit, noch eine Menge anderer Daten zu erfassen. Das erklärte Ziel des Statistischen Bundesamts ist die Erzeugung einer nahezu vollständigen Adress-, Wohnungs- und Gebäudedatenbank, um die Berechnung des Bruttoinlandsprodukts zu aktualisieren, um zu ermitteln, wie viele Kindergartenplätze, Schulen oder Altersheime benötigt werden, um die Arbeitslosenzahlen auf einen genaueren Stand zu heben oder um die Anzahl verfügbarer Wohnungen in der BRD inklusive ihrer Ausstattung zu wissen.

In der Vergangenheit kam es häufiger zu solchen Zählungen von EinwohnerInnen und Erhebungen von Gebäuden. Schließlich möchte eine Regierung ja wissen, über wen sie regiert und was sie ihr Eigen nennt. Der letzte große Zensus in der BRD fand in den 80er Jahren statt und wurde von einer großen Boykottwelle begleitet. Von den GegnerInnen wurde oft darauf hingewiesen, dass die umfangreichen Volkszählungen in den 30er Jahren eine wichtige Grundlage für die Deportation der Juden und Jüdinnen in die Konzentrationslager gewesen sind.

Diesmal wird die Datenerhebung in große Bereiche gegliedert: bereits jetzt werden die existenten Datensammlungen der Meldebehörde und der Bundesagentur für Arbeit zusammengeführt. Über eine Ordnungsnummer werden die Datensätze miteinander verknüpft. Diese Daten und auch die Daten jeder anderen auskunftspflichtigen Behörde werden nun mit den Daten des neu erstellten Wohnungsregisters zusammengeführt.

Als nächstes werden 100% der Eigentümer­Innen von Gebäuden und Wohnräumen zu den Eigentumsverhältnissen, der Größe, der Ausstattung und den eventuellen Mieter­Innen befragt. Dabei wird kein Unterschied zwischen rechtlichen und natürlichen Personen gemacht.

Daraufhin werden 10% aller ansässigen EinwohnerInnen der BRD mit einem ausführlichen Fragebogen zu jeglichen Details ihrer Lebensverhältnisse befragt. Dies diene zur Kontrolle der bereits erfassten und zusammengeführten Daten und nimmt noch einen großen Schwapp neuer Daten hinzu.

Separat zur Gebäude- und Menschenzählung werden sämtliche sogenannte Sonderbereiche wie Gefängnisse, psychiatrische Anstalten oder auch Wohnheime jedweder Art befragt. Sind Personen nicht dazu in der Lage, die Fragen der ZählerInnen zu beantworten, übernehmen die LeiterInnen vor Ort diesen Job.

Im Anschluss an diese Befragungswellen werden zur „Qualitätssicherung“ 5-10% der befragten Haushalte noch­mals befragt.

Das Versenden der Fragebögen funktioniert entweder über die Post, die direkte Abgabe beim befragenden „Volks­zähler“ oder per bereit gestellter Software im Internet.

Die Fragen für Eigen­tümer­Innen, Stichproben und Sonderbereiche unterscheiden sich etwas: Name; Ge­burtsdatum; Geburtsort; Geschlecht; Art, Alter und Zustand der Immobilie; Aufenthaltsort; Staatsangehörigkeiten; Familienstand; Beruf; Arbeitgeber; Ausbildung; Schulabschluss; Migrationshinter­grund; Reli­gions­zu­ge­hörig­keit und genaue Art des Glaubensbekenntnisses.

Die Datenzusammenführung der Behörden beinhaltet noch andere Daten, wie etwa den Arbeitsort, den Arbeitslosenstatus, beantragte Auskunftssperren inkl. des Grundes und natürlich die berüchtigte Ordnungsnummer.

Da man sich der Befragung nicht entziehen darf, werden die persönlichen Daten der oder des Betroffenen ohne Einwilligung eingesammelt. Alle Befragungswellen einbezogen, werden insgesamt ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen direkt ausgehorcht. Durch die Ordnungsnummer soll eine Pseudo-Anonymität vermittelt werden, eigentlich stellt sie jedoch genau die Kennziffer dar, über die sämtliche Daten einer Person abgerufen werden können. Eine eindeutige, gemeinsame Personenkennziffer hatte das Bundesverfassungsgericht (BDV) 1983 ausdrücklich verboten; im Herbst 2010 schmetterte dasselbe Gericht die Verfassungsklage des AK Zensus aus formalen Gründen ab und die Bundesregierung setzt sich nun unbemerkt über das Urteil von 1983 hinweg.

Technisch gesehen entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen und schafft somit eine weitere Grundlage für den Überwachungsstaat. Es bedarf einer gehörigen Portion Vertrauen in die staatlichen Institutionen, dass diese die zur Verfügung gestellten Daten nicht zweckentfremden. Hinzu kommt, dass sich Angriffe Interner wie Externer auf große Datensammlungen in den letzten Jahren bekanntlich drastisch erhöht haben. Es gibt keine Sicherheit, dass mit diesen Daten nicht noch mehr Unfug als ohnehin schon getrieben wird.

Die im Zuge der Datenbank vereinfachte Datenanalyse erhöht zudem die Gefahr der Wiedereinführung einer schleichenden Rasterfahndung. Die Bindung der personenbezogenen Daten (Name; Geburtsdatum; etc.) an die restlichen gegebenen Antworten per Ordnungsnummer soll aufgetrennt werden, aber es ist keinesfalls geregelt, wann und wie das passiert.

Wahrscheinlich werdet ihr hauptsächlich von der zweiten Befragungswelle, die auf 10% aller EinwohnerInnen zukommt, betroffen sein. Widerspruch und Verweigerung der Antworten sowie Falschangaben sind untersagt. Falschangaben sind deshalb nicht zu empfehlen, weil sie mit den bereits vorhandenen Daten abgeglichen werden.

Die Verweigerung der Befragung macht dennoch Sinn. Es wird ein Bußgeld mit dem fröhlichen Namen „Zwangsgeld“ von maximal 5.000 € verhängt. Es ist aber zu erwarten, dass die Strafen geringer ausfallen. Darum bildet Banden und richtet einen Solitopf ein. Wenn sich zehn Menschen zusammentun und einer ist betroffen, so ist die Geldstrafe nur ein Zehntel so hart. Des Weiteren ist die Verweigerung der Befragung keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, wird euch also keinen Eintrag im Führungszeugnis bescheren.

Mit etwas Engagement kann eure Bande auch eine alternative Sammelstelle einrichten und die Befragten in eurem Kiez auffordern, die Fragebögen bei euch abzugeben. Lasst euch ruhig von den alternativen Sammelstellen der 80er Jahre inspirieren. Eine Gruppe verklebte beispielsweise alle bei ihnen abgegebenen Fragebögen an der Berliner Mauer, andere behielten die gesammelten Werke als politisches Druckmittel.

Generell gibt es keinen allgemeingültigen Kniff, um der Zählung zu entgehen. Dennoch findet ihr vielseitige Tipps in der Volks­zählungsfibel. Sie ist auf www.vobo11.de verfügbar oder liegt vielleicht auch an einem Ort eures Vertrauens in gedruckter Form aus.

(Rote Hilfe Leipzig)

www.zensus11.de

www.vobo11.de

Zwergenhafte Richtigstellung

So schnell kann es gehen: Eben noch meinten wir, uns mit der Entlarvung des Zwerges als kleinbürgerliches Subjekt („Der innere Zwerg“, FA! 39) auf der höchsten Höhe der Kritischen Theorie zu befinden, ja, das falsche Ganze und den trügerischen Schein der deutschen Gemütlichkeit unerbittlich auf den Begriff gebracht zu haben. Aber Pustekuchen! Auch in diesem Fall war uns der Meisterdenker Theodor W. Adorno mal wieder um Jahrzehnte voraus, wie wir mit tiefer Zerknirschung bemerken mussten. Neben der Strahlkraft der von ihm verfassten messerscharfen Analyse des Hauffschen Märchens „Zwerg Nase“ können wir nur neidvoll erblassen. Aber überlassen wir lieber dem Meister selbst das Wort:

Transzendentaler Schein

Das Subjekt als Ideologie ist auf den Namen der Subjektivität verzaubert wie Hauffs Zwerg Nase auf das Kräutlein Niesmitlust. Ihm wurde dies Kräutlein geheimgehalten; niemals hat er darum die Pastete Souzeraine, die den Namen von Oberherrlichkeit im Verfall trägt, bereiten gelernt. Keine Introspektion allein brächte ihn auf die Regel seiner deformierten Gestalt wie seiner Arbeit. Es bedarf des Anstoßes von außen, der Weisheit der Gans Mimi. Solcher Anstoß ist der Philosophie, und der Hegelschen am meisten, Ketzerei. Immanente Kritik hat ihre Grenze daran, daß schließlich das Gesetz des Immanenzzusammenhanges eines ist mit der Verblendung, die zu durchschlagen wäre. Aber dieser Augenblick, wahrhaft erst der qualitative Sprung, stellt einzig im Vollzug der immanenten Dialektik sich ein, die den Zug hat, sich zu transzendieren, nicht durchaus unähnlich dem Übergang der platonischen Dialektik zu den ansichseienden Ideen; schlösse Dialektik total sich zusammen, so wäre sie bereits jene Totalität, die aufs Identitätsprinzip geht. Dies Interesse hat Schelling gegen Hegel wahrgenommen, und sich damit dem Spott über Abdikation des Gedankens sich dargeboten, der zur Mystik flüchte. Das materialistische Moment in Schelling, der dem Stoff an sich etwas wie treibende Kraft zuschrieb, mag an jenem Aspekt seiner Philosophie teilhaben. Aber der Sprung ist nicht zu hypostasieren wie bei Kierkegaard. Sonst verlästert er der Vernunft. Dialektik muss sich einschränken aus dem Bewußtsein von sich selbst heraus. Die Enttäuschung darüber jedoch, daß gänzlich ohne Sprung, in eigener Bewegung, die Philosophie aus ihrem Traum nicht erwacht; daß sie dazu dessen bedarf,was ihr Bann fernhält, eines Anderen und Neuen – diese Enttäuschung ist keine andere als die des Kindes, das bei der Lektüre von Hauffs Märchen trauert, weil dem von seiner Mißgestalt erlösten Zwerg die Gelegenheit entgeht, dem Herzog die Pastete Souzeraine zu servieren.“

(T.W. Adorno, Negative Dialekik)

arge*, job und klassenkampf

Was viele nicht zu fragen wagen

ICH SOLL MEINE HEIZKOSTEN SELBER ZAHLEN?!

TOM, 56: Ich bin schon seit Jahren auf Hartz IV. Vor kurzem habe ich mir meinen Bewilligungsbescheid mal durchgelesen und dabei gemerkt, daß ich von meiner Miete etwa fünf Euro zu wenig vom Jobcenter gezahlt bekomme. Genauer gesagt wurden Heizkosten abgezogen. Ist das denn überhaupt legal?! Ach ja – ich wohne in einer schnuckeligen Einzimmerwohnung mit fließend Warmwasser und so, die über eine im Haus befindliche Gasetagenheizung beheizt wird.

Lieber Tom, diese Frage kann ich für die Vergangenheit wohl mit ja, aber für die Zeit ab 01. Januar 2011 nur mit einem klaren Nein beantworten. Das Geld, das Dir von deinen Heizkosten nicht erstattet wurde, ist wahrscheinlich die sogenannte Heizkostenpauschale. Diese Pauschale, die sich zwischen 5 und 6 Euro bewegt, wurde jedem abgezogen, der mit seiner Heizung auch sein warmes Wasser erzeugte. Denn die Warmwassererzeugung war zumindest bis Ende letzten Jahres noch in Deiner Regelleistung enthalten und zählte somit nicht zu den Kosten der Unterkunft. Zum Glück hat der Gesetzgeber bei der Hartz-IV-Reform zumindest teilweise auch positive Korrekturen vorgenommen. So sind rückwirkend für die Zeit ab dem 01. Januar 2011 die Kosten der Warmwasserbereitung aus der Regelleistung herausgenommen worden und zählen nunmehr zu den Kosten der Unterkunft. Das heißt, es lohnt sich für Dich, einen Widerspruch gegen Deinen Leistungsbescheid ab 2011 einzulegen oder (falls die Wider­spruchsfrist schon abgelaufen ist) einen Überprüfungsantrag zu stellen. Beides kannst Du am besten mit einem unterschriebenen Brief an Dein Jobcenter erledigen.

NUR 5 EURO MEHR! DAS SOLL´S GEWESEN SEIN?

HENRIETTE, 19: Ich habe mich ja so geärgert über die faule Hartz-IV-Reform und die Regelsatz-Lüge. Einfach lächerlich, im Gewande einer scheinbaren Verbesserung kommt eine faktische Kürzung daher! Können wir dagegen denn noch irgend etwas tun?

Liebe Henriette, am liebsten würde ich Dir zur sozialen Revolution raten, aber als Autor einer berühmten Ratgeber-Rubrik kann ich mir das leider nicht leisten. Auf juristischem Wege allein werden wir zwar nur minimale Verbesserungen erreichen, es lohnt sich aber dennoch. Die Regelsätze sind höchstwahrscheinlich wieder verfassungswidrig berechnet worden und das heißt, daß wir Ihnen durch massenhafte Widersprüche und Klagen schon etwas in die Suppe spucken können. Das Ganze ist übrigens ganz gefahrlos. Denn Widersprüche und Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide sind kostenlos!

KEIN ANSPRUCH TROTZ SCHULDEN!

HEINZ, 44: Dr. Flaschenbier, ich hoffe, Sie können helfen! Ich habe in den letzten Jahren ganz gut als Installateur verdient. Ich hab das gemacht, weil meine Ich-AG leider zuvor den Bach runter gegangen ist und ich daher noch Schulden bei meiner Freundin hatte und die zurückzahlen wollte. Jedenfalls hat mich dann vor einem Jahr meine Firma rausgeschmissen und ich musste nun ein Jahr lang von Arbeitslosengeld 1 leben. Im Februar diesen Jahres lief dann mein Anspruch aus. Ich hatte aber bis zu diesem Zeitpunkt versäumt, meiner Freundin die 90.000 Euro zurück zu überweisen. Ich hatte mal gehört, das geht bis einen Tag vor der ersten Antragstellung beim Jobcenter. Also habe ich ihr die Schulden am 27. Februar bar abgehoben, und sie hat es auf ihr Konto am gleichen Tag noch bar eingezahlt.

Am 01. März habe ich dann Hartz IV beantragt. Ich bekam auch gleich einen Vorschuss, da ich ja kein Geld mehr hatte. Aber jetzt will mein Leistungssachbearbeiter doch tatsächlich den Vorschuss zurück und meint, ich hätte keinen Anspruch auf Stütze, da ich zuviel Vermögen hätte. Kann diese Sauerei denn wirklich wahr sein?!

Ich gehe mal davon aus, daß Du Dein Vermögen nicht heimlich zur Seite schaffen wolltest. Wenn doch, dann solltest Du allerdings aufpassen, daß das Jobcenter Dir nichts beweisen kann …

Leider muss ich Dir mitteilen, daß das, was Du gehört hast, nicht mehr ganz stimmt. Durch die Hartz-IV-Reform wurden auch hier die Regelungen für die SGB-II-Empfänger verschärft. Mit Inkrafttreten der neuen Gesetze wirkt die Beantragung von SGB-II-Leistungen immer ab Anfang des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Das klingt zunächst gut, heißt aber, daß ein Vermögen immer schon einen Kalendermonat vor der Antragstellung zur Tilgung der Schulden ausgegeben worden sein muss, da das Geld ansonsten als Vermögen angerechnet wird. Glücklicherweise lag bei Dir zufällig gerade ein Kalendermonat dazwischen, da Du das Geld Ende Februar an Deine Freundin gezahlt, SGB-Leistungen aber erst im Monat März beantragt hast. Deswegen solltest Du auch unbedingt in Widerspruch gehen, denn Dein Sachbearbeiter liegt falsch. Wichtig ist übrigens auch zu wissen, daß es egal ist, wieviel Schulden Du bei der Antragstellung hast. Es wird nur darauf geschaut, wieviel aktives Vermögen Du hast. Eine Verrechnung von Vermögen und Schulden wird vom Jobcenter nicht vorgenommen. Andererseits verbietet Dir niemand, Deine Schulden vor der Antragstellung zu begleichen. Du solltest nur darauf achten, daß Du Belege für die Schulden hast, beispielsweise einen Kreditvertrag, einen Schuldschein oder ähnliches. Denn wenn das Jobcenter Dir nachweisen kann, daß Du Dein Geld verschenkt hast, kann es das Geld von den Beschenkten zurückfordern. Tag der Antragstellung ist übrigens der Tag, an dem Du gegenüber dem Jobcenter das erste Mal geäußert hast, daß Du SGB-II-Leistungen beziehen willst.

OHNE ELTERNGELD KEIN KUBA!

JENNY, 20: Hallo Dr. Flaschenbier, ich bin so ratlos! Ich habe im Januar meinen kleinen Fidel bekommen. Davor war ich schon längere Zeit glückliche Hartz-IV-Empfängerin. Ich hatte es mir so schön vorgestellt: Mit Hartz IV und Elterngeld zusammen hätte es gereicht, um meinem Fidel ein Jahr lang Kuba zu zeigen. Er soll doch auch mal was von der Welt sehen! Nun sagte mir die Frau von der Arge aber, mein Elterngeld würde komplett auf das ALG 2 angerechnet. Stimmt das etwa? Was soll ich denn Fidel jetzt nur sagen?!

Liebe Jenny, leider ist es mittlerweile gängige Praxis, daß die Elterngeldzahlungen komplett auf die SGB-II-Leistungen angerechnet werden. Die Behörden stützen sich dabei auf eine Änderung des Elterngeldgesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz im letzten Jahr. Dieses gehörte zum sogenannten „Großen Sparpaket“, welches fast ausschließlich die armen Bevölkerungsteile belastet. Nach der neuen Regelung darf das Elterngeld grundsätzlich angerechnet werden. Eine Ausnahme gibt es nur für die Menschen, die vor dem Elterngeld keinerlei Hartz IV bezogen haben.

Gerade diese Ausnahmeregelung bietet jedoch einen Ansatzpunkt für Dich, doch noch zum ersehnten Kuba-Urlaub zu kommen. Denn es gibt viele, die hier den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes verletzt sehen. Unter www.tacheles-sozialhilfe.de findest Du neben anderen nützlichen Hinweisen auch einen Link zum Download eines Musterwiderspruchs. Rechne allerdings nicht fest und zu schnell mit dem Geld. Die Verfahren werden sich wohl wieder bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen, und das dauert. Du kannst Deinen Widerspruch aber so lange ruhend stellen, da der Fall strittig ist. Ein einfacher Hinweis an das Jobcenter* genügt da meist und sie bearbeiten den Widerspruch, wenn eine höchstgerichtliche Entscheidung vorliegt. Dann kannst Du mit ein wenig Glück in fünf Jahren mit deinem Fidel nach Kuba reisen.

*Ja, die Arge heißt jetzt Jobcenter. Noch so eine tolle Neuerung!

Sonderzug ins Tierreich (Teil 2)

Zur Kritik der Soziobiologie

Wie wenig erkenntnisfördernd die sog. „Sarrazin-Debatte“ der letzten Monate auch war, so hat sie immerhin gezeigt, wie verbreitet und akzeptiert biologistische Erklärungsmuster noch immer sind. Dass Sarrazin mit seinen „Thesen“ über den Kinderreichtum der „Unterschicht“ und die angeblich erbliche Dummheit bei Mi­grant_innen an eine gut 200jährige Tradi­tion eugenischen Denkens anknüpft, habe ich im letzten Heft gezeigt.

Hier soll nun die Entwicklung der letzten Jahrzehnte betrachtet werden. Denn obwohl nach den Erfahrungen der NS-Rassenpolitik und der Massenvernichtung „unwerten Lebens“ in den KZ´s die eugenische Theorie und Praxis gründlich diskreditiert schien, war damit das biologistische Denken keineswegs aus der Wissenschaft verbannt: Mit der in den 1970er Jahren entstehenden Soziobiolo­gie wurde der Diskurs auf neuer Ebene wieder aufgenommen. Eben diese soll hier genauer betrachtet werden.

Zurück zur Natur!

Soziobiologie ist die Wissenschaft von der biologischen Grundlage jeglicher Form des sozialen Verhaltens bei allen Arten von Organismen einschließlich des Menschen.“ So formulierte es der US-amerikanische Biologe Edward O. Wilson, der den Begriff mit seinem 1975 erschienenen Buch „Sociobiology: The New Synthesis“ populär machte. Die Soziobiologie ist also ein Sonderzweig der Biologie, der (anknüpfend an Evolutionsbiologie, Verhaltensforschung und Genetik) das Sozialverhalten von Lebewesen unter biologischen Gesichtspunkten untersucht.

An diesem Minimalprogramm ist noch wenig auszusetzen. Dass alles menschliche Verhalten biologische Grundlagen hat, dass man einen Körper braucht, um sich irgendwie verhalten zu können, ist schließ­lich eine banale Feststellung. Das von Wilson formulierte Maximalprogramm weist aber in eine andere Richtung, wenn er meint: „Der Übergang von einer rein phänomenologischen Theorie zu einer fundamentalen Theorie wird der Soziologie erst möglich sein, wenn das menschliche Gehirn in seinen neuronalen Zusammenhängen vollständig erklärt ist (…) Erkennen und Wahrnehmung werden sich als Schaltkreise verstehen lassen (…) Hat sich die neue Neurobiologie erst einmal die Psychologie einverleibt, wird sie der Soziologie ein dauerhaftes Netz aus übergeordneten Prinzipien bescheren.“ Die Biologie soll also der Soziologie die nötige Basis liefern: Nur so könnte man dazu kommen, nicht mehr nur zu beschreiben, was Menschen tun, sondern auch zu erklären, warum sie es tun – die Gründe dafür seien also im Wesentlichen biologisch. Die Lücke zwischen Minimal- und Maxi­mal­programm wird dabei per Kurzschluss überbrückt: Menschliches Verhalten hat eine bio­logische Basis, also ist es auch nur biologisch zu erklären.

Die Logik hinkt. Schließlich ist die Basis einer Sache noch nicht die Sache selbst. Zudem ist das menschliche Verhalten nicht nur biologisch, sondern auch durch die noch grundlegenderen Gesetzmäßigkeiten der Physik bedingt – erklären lässt es sich mit diesen nicht. Nehmen wir z.B. die Vorgänge bei einer Parlamentswahl: Diese stehen natürlich ganz im Einklang mit den Gesetz­mäßigkeiten der Schwerkraft und der Thermodynamik. Aber auch wenn man noch die Quantenmechanik dazunimmt, lässt sich damit nicht sinnvoll erklären, warum z.B. die FDP bei den letzten Landtagswahlen so schlecht abgeschnitten hat. Anders gesagt: Nur weil menschliches Verhalten physikalische und biologische Grundlagen hat, lässt es sich noch nicht aus diesen ableiten.

Aber eben dies versucht die Soziobiologie, Wilsons Kurzschluss folgend. Lebewesen (so die Ausgangsthese) verhalten sich so oder so, weil sich dieses Verhalten in der Evolution durchgesetzt hat. Die Hauptfrage ist demnach, inwiefern ein Verhalten „adaptiv“ ist, also Vorteile bei der Weitergabe des Erbguts mit sich bringt. Dies setzt voraus, was eigentlich erst noch zu beweisen wäre, dass die betreffenden Verhaltensmuster genetisch bedingt sind. Der amerikanische Biologe Richard Dawkins (der viel dazu beigetragen hat, die soziobiologische Sicht populär zu machen) spricht in diesem Zusammenhang vom „egoistischen Gen“: Die Gene haben kein anderes Ziel, als sich zu reproduzieren, und bringen darum ihre jeweiligen „Überlebensmaschinen“ dazu, sich diesem Ziel entsprechend zu verhalten.

Schwule Moleküle

Nun sollte man den soziobiologischen Begriff von „Egoismus“ nicht mit dem Alltagsgebrauch des Wortes verwechseln. So gilt für Dawkins jedes Verhalten als egoistisch, wenn es dem Überleben der Gene dient: „Es ist wichtig, sich darüber klar zu werden, dass die oben gegebenen Definitionen von Altruismus und Egoismus sich am objektiven Verhalten orientieren und nicht an Intentionen. Ich beschäftige mich nicht mit der Psychologie der Motive (…) Meine Definition fragt nur nach, ob der Effekt einer Handlung darin besteht, die Überlebenschancen des mutmaßlichen Altruisten beziehungsweise des mutmaßlichen Nutznießers zu verringern oder zu vergrößern.“ Dawkins´ These, nur egoistisches Verhalten sei evolutionär erfolgreich, läuft also auf einen Zirkelschluss hinaus – wenn das Verhalten nicht erfolgreich wäre, könnte es ja nicht als egoistisch gelten.

In seinem Buch „The Selfish Gene“ versucht Dawkins nun, anhand idealtypischer Modelle genauer zu bestimmen, unter welchen Bedingungen sich die Gene weitervererben oder eben nicht. So will er z.B. erklären, wie altruistisches Verhalten mit dem „Egoismus“ der Gene in Einklang zu bringen ist. Wie das geht, demonstriert Dawkins mit folgender Rechnung: „Ein Gen für das selbstmörderische Retten von fünf Vettern würde in der Population nicht zahlreicher werden, aber ein Gen zum Retten von fünf Brüdern oder zehn Vettern würde dies sehr wohl. Damit ein selbstmörderisch egoistisches Gen erfolgreich ist, muss es mehr als zwei Geschwister (…) oder mehr als vier Halbgeschwister (…) retten und so weiter.“ Schließlich liegt die Wahrscheinlichkeit, dass die Geschwister das gleiche Gen in sich tragen, bei 1:2, bei Halbgeschwistern bei 1:4 usw. Mindestens so viele müssen also gerettet werden, damit es sich für das Überleben des Gens auszahlt.

Die Rechnung ist zwar hanebüchen, aber Dawkins ist nur konsequent: Schließlich gilt ihm ein Verhalten nur dann als altruistisch, wenn es die Überlebenschancen des Individuums verringert, also wirklich tendenziell selbstmörderisch ist. Das Gen für „selbstmörderischen Altruismus“ bleibt aber dennoch reine Spekulation – auch wenn es sich in dieser Weise durchsetzen könnte, heißt das noch lange nicht, dass es tatsächlich existiert.

Ähnlich spekulativ argumentieren manche Biolog_innen, um andere menschliche Verhaltensweisen zu begründen, etwa in Bezug auf das flapsig so genannte „Schwulen-Gen“. Da sich Homosexuelle bekanntlich nicht fortpflanzen, ist es schwierig zu erklären, wie dieses fiktive „Schwulen-Gen“ trotzdem vererbt werden kann. Darum verweist die Soziobiologie aufs Tierreich: So gibt es bei vielen Vogelarten so genannte „Nesthelfer“, Tiere also, die auf Fortpflanzung verzichten und dafür anderen Gruppenangehörigen bei der Aufzucht der Jungen helfen. So ähnlich, meinen nun die Biolog_innen, sei es auch bei den Homosexuellen: Die würden sich zwar nicht fortpflanzen, sich dafür aber um die Kinder ihrer (ebenfalls das „Schwulen-Gen“ in sich tragenden) Verwandten kümmern, damit die „Gesamtfitness“ der Gruppe steigern und so indirekt dafür sorgen, dass auch das Gen weitervererbt wird.

Das ist zwar Nonsens, aber immerhin ein gutes Beispiel für die Beliebigkeit der soziobiologischen Argumentation. Beginnen wir bei der Behauptung, wir hätten es bei den tierischen „Nesthelfern“ und der menschlichen Homosexualität mit zwei wesensgleichen Phänomenen zu tun: Hier wird einfach ein menschliches Verhalten ins Tierreich projiziert und dann wiederum glücklich aus der Natur „abgeleitet“. Der Erkenntnisgewinn tendiert dabei großzügig gegen Null: So wie man durch die Beobachtung eines Wolfsrudels nichts über Pelikane lernt, so sagt das Verhalten von Vögeln auch nichts über Menschen aus.

An dieses logisch fragwürdige Manöver schließt sich nahtlos ein zweiter Zirkelschluss an, der sich etwa so zusammenfassen lässt: Lebewesen verhalten sich so und so, weil das Verhalten „adaptiv“ ist – das Verhalten muss adaptiv sein, sonst hätte es sich gar nicht entwickelt. Jede Eigenschaft beweist also schon durch ihre bloße Existenz, dass sie evolutionär vorteilhaft ist. Und mit etwas Mut zur Willkür lässt sich bei jedem menschlichen Verhalten ein solcher Vorteil finden, vor allem wenn man noch so schwammige Konzepte wie die „Gruppenfitness“ ins Spiel bringt.

Unbewegte Beweger

So wie in der soziobiologischen Argumentation menschliche Verhaltensweisen aufs Tierreich projiziert werden, so werden auch phänotypische Merkmale auf den Genotyp projiziert: Ein Lebewesen zeigt diese oder jene Merkmale, weil diese – als codierte Information – schon in seinem Genom enthalten sind. In diesem Sinne handelt es sich bei den „Genen“ um eine gedankliche Abstraktion, die man nicht mit der realen DNA als biochemischem Bestand­teil der Zelle verwechseln sollte. Die Gene werden als „unbewegte Beweger“ gedacht, als erste Ursache der Kausalkette, an deren Ende der fertige Organismus steht.

Passend dazu schreibt z.B. Richard Dawkins die gesamte Naturgeschichte als Geschichte der (von ihm „Replikatoren“ genannten) Gene. Nachdem diese im Urmeer durch chemische Prozesse entstanden waren und sich in steter Konkurrenz weiterentwickelt hat­ten, begannen sie irgendwann, so Dawkins, um sich herum Organismen zu produzieren: „Auf diese Weise mögen die ersten lebenden Zellen entstanden sein. Die Repli­katoren fingen an, nicht mehr einfach nur zu existieren, sondern für sich selbst Behälter zu konstruieren, Vehikel für ihr Fortbestehen.“ Die Organismen erscheinen als bloße Anhängsel des Genoms, wenn Dawkins schreibt: „Sie [die Replikatoren] sind in dir und in mir, sie schufen uns, Körper und Geist, und ihr Fortbestehen ist der letzte Grund unserer Existenz (…) Heute tragen sie den Namen Gene, und wir sind ihre Überlebensmaschinen.“

Wenn man sich die Gene als „Ur-Sache“ allen Lebens denkt, ist dieser Schöpfungsmythos nur die logische Konsequenz. Allerdings schreibt Dawkins der DNA damit Fähigkeiten zu, die sie schlichtweg nicht besitzt. Denn diese ist für sich genommen nur „tote Information“ – wirksam werden kann sie nur innerhalb der Zelle, durch ein komplexes Zusammenspiel aller Zellbestandteile. Außerhalb der Zelle „macht“ die DNA gar nichts. Es ist also unklar, wie sie es angestellt haben sollte, aus eigener Kraft Zellwände und Organismen um sich herum zu konstruieren.

Damit erweist sich auch die Vorstellung von der DNA als oberster Steuerungseinheit des Organismus als Fiktion. So müssen die realen Gene, also jene Abschnitte des DNA-Strangs, die an der Produktion von Proteinen beteiligt sind, eine ganze Reihe von Prozeduren durchlaufen, bis am Ende ein Protein entsteht. Zunächst muss der DNA-Doppelstrang zu RNA aufgespalten werden. Dann wird von der RNA eine „Kopie“ (das so genannte Primärtranskript) gemacht. Diese wird weiter bearbeitet, in Stücke zerlegt, manche Teile aussortiert, der Rest neu geordnet und zusammengesetzt, wobei unterschiedliche Varianten der Neuzusammen­setzung möglich sind – das ursprüngliche Gen ist also nicht nur auf die „Mitarbeit“ der anderen Zellbestandteile angewiesen, sondern auch weit davon entfernt dafür zu sorgen, dass ein bestimmtes Protein gebildet wird. Die Zelle wirkt auch aktiv daran mit, eventuelle „Fehler“ des Genoms auszugleichen, wie sich z.B. bei Experimenten zeigte: So wuchsen aus Eizellen, bei denen (am Aufbau vermeintlich lebenswichtiger Enzyme beteiligte) Abschnitte der DNA entfernt worden waren, trotzdem lebensfähige und offensichtlich gesunde Tiere heran.

Die phänotypischen Merkmale sind also nicht als bloße Widerspiegelung einer im Genotyp enthaltenen „Information“ zu begreifen, sondern eher als Ergebnis eines Entwicklungsprozesses, an dem eine Vielzahl von wechselwirkenden Faktoren beteiligt ist. Nehmen wir nur die Fähigkeit schnell zu rennen: Diese scheinbar so einfache Eigenschaft hängt unter anderem vom Knochenbau ab, von den Muskeln, von der Leistungsfähigkeit von Herz und Lungen usw. Es ist also nicht nur ein Gen, ein Protein, ein Organ daran beteiligt, sondern das Ergebnis „Geschwindigkeit“ ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel einer langen Reihe von Genen, Proteinen und Organen. Zutreffend wäre also höchstens, dass ein Tier in Ermangelung eines bestimmten Gens unfähig zum schnellen Laufen würde (weil ihm z.B. alle Knochen brechen würden, wenn es zu rennen anfängt) – was nicht ganz dasselbe ist wie ein Gen für schnelles Laufen.

Gene machen Krieg

Obwohl der „genetische Determinismus“ also auf wackeligen Beinen steht, ist er als Theorieansatz innerhalb der Biologie und Medizin immer noch vorherrschend. Nicht zuletzt werden entsprechende Forschungsprojekte von privater und staatlicher Seite immer noch überpro­por­tional gefördert. Aber auch die Aussicht auf gute Publicity dürfte die Wis­senschaftler_innen mit­­unter leiten: Meldungen über die Entdeckung angeblich genetischer Ursachen z.B. von „Aggression“ oder „Kriminalität“ sorgen eben für mediale Aufmerksamkeit. Berichte dieser Art wurden in den letzten zwei Jahr­zehn­ten immer wieder von der Presse kolportiert. In den entsprechenden Artikeln nahm meist ein Gen eine zentrale Rolle ein, das an der Produktion des Enzyms Monoaminooxidase-A (MAOA) beteiligt ist. Die These lautete nun, eine Mutation dieses Gens – das so genannte MAOA-L-Gen – könnte die Ursache für Kriminalität sein.

In einer kürzlich veröffentlichten Studie meinten neuseeländische Wissenschaft­ler_innen, Menschen mit dem MAOA-L-Gen hätten eine erhöhte Neigung, sich kriminellen Banden anzuschließen. Nun ist dieses Gen bei ca. einem Drittel aller Männer zu finden, wovon die meisten niemals Mitglied einer Gang waren. Zudem ergebe sich, so die Forscher_innen, die erhöhte Neigung zur Kriminalität erst dann, wenn die betreffenden Personen zusätzlich in ihrer Kindheit misshandelt oder missbraucht wurden. Von der Übermacht der Gene bleibt nur die schöne Schlagzeile.

Es geht hier aber nicht nur um einen Formfehler in der Darstellung der Ergebnisse. Das Problem besteht vielmehr darin, dass komplexe Handlungsmuster wie „Aggression“ oder „Kriminalität“ ebenso als phänotypische Merkmale behandelt werden wie z.B. die grüne oder blaue Augenfarbe eines Menschen. Nur ist „Kriminalität“ kein einheitliches Phänomen – einen Ladendiebstahl und einen Mord verbindet nur, dass es sich bei beiden um sozial unerwünschte und gesetzlich verbotene Verhaltensweisen handelt. Auch „Aggression“ ist keine Eigenschaft, sondern eine Form der Interaktion innerhalb eines sozialen Zusammenhangs. Es ist Unfug, das Ver­halten von Familienvätern, die Frau und Kinder schlagen, mit dem von Streikenden, die mit der Polizei kämpfen, unter den Sammelbegriff „Aggression“ zu packen und dann zu meinen, man hätte ein einheitliches Phänomen vor sich – unter diesem Blickwinkel ließe sich selbst der 2. Weltkrieg als übergroße Kneipenschlägerei verstehen.

Dass dies eine eher absurde Sichtweise ist, fällt auch manchen Soziobiolog_innen auf. Sie variieren das Motiv etwa folgender­maßen: Natürlich gibt es auch andere Gründe, aber ein bisschen Schuld hat auch die Natur. So sagt es z.B. der österreichische Biologe Franz Wuketits: „Vielmehr erklärt sich dieses Ereignis [der 2. Weltkrieg] aus einem Komplex von Faktoren, wozu Demagogie, Indoktrinierbarkeit, Ideologie und ökonomische Unsicherheit gehören. Wäre aber der Mensch von Natur aus gut, ohne jede Neigung zu Aggression und Gewalt, dann allerdings wäre dieses schreckliche Ereignis kaum zu erklären.“

Ein interessanter rhetorischer Winkelzug: Im ersten Satz nennt Wuketits einige ökonomische, ideologische und politische Faktoren, die mögliche Motive für aggressives Verhalten sein könnten. Im zweiten Satz macht er dann (mit der „Neigung zu Aggression und Gewalt“) die Aggression selbst zum Motiv, indem er sie in diese Reihe einordnet. Diese „Beweisführung“ läuft auf eine bloße Floskel hinaus: Aggressives Verhalten kommt eben von der Aggression. Das zu erklärende Phänomen wird also einfach nur verdoppelt – das aggressive Verhalten wird der „Aggression“ als einer im Menschen wirkenden Triebkraft zugeschrieben.

Versuchen wir es mal mit Vernunft: Natürlich können Menschen aggressiv werden (sonst gäbe es tatsächlich keine Kriege). Aber sie werden nicht wegen dieser Fähigkeit zur Aggressivität aggressiv, sondern aus bestimmten Ursachen und Motiven. So muss man z.B. ein Rassist sein, um sich von der Hautfarbe eines entgegenkommenden Passanten zu aggressivem Verhalten bis hin zum Totschlag provoziert zu fühlen. Das Motiv kommt an erster Stelle, die Aggression stellt sich erst hinterher ein, und sie ergibt sich nicht aus den Genen, sondern aus dem sozialen Kontext.

Nicht nur Soziobiolog_innen haben dieses Verständnisproblem. So ist es in der so genannten neorealistischen Schule der Politikwissenschaft üblich, zwischenstaatliche bewaffnete Konflikte aus einer aggressiven „menschlichen Natur“ zu erklären. Diese Argumentation unterstellt nicht nur, dass staatliches Handeln nur den Willen der Untertanen exekutiert. Sie hat damit auch eine eindeutige ideologische Entlastungsfunktion: Wenn Staaten Krieg führen, dann geben sie ihren Untertanen nur Gelegenheit, ihre archaischen Triebe auszuleben, während in Friedenszeiten die staatliche Herrschaft dazu dient, diese (sich etwa in „kriminellem“ Verhalten äußernden) Triebe auf ein sozialverträgliches Maß zu regulieren.

Selbst kluge Menschen wie Albert Einstein und Sigmund Freud konnten sich (in ihrem unter dem Titel „Warum Krieg?“ veröffentlichten Briefwechsel) Kriege nur als Ausdruck eines allgemein-menschlichen Hangs zur Aggression erklären. Auch sie verstanden also nicht, wozu es die Institution der Armee mit ihren Hierarchien, Befehlsketten und harten Disziplinarmaßnahmen braucht: Nämlich um dafür zu sorgen, dass die Soldaten auch dann andere Leute töten, wenn sie selbst gerade nicht wütend sind – also um einen immer möglichen Mangel an Aggression auszugleichen.

Man sieht: Gute Sachkenntnis auf einem Gebiet bedeutet nicht, dass man auch sonst Ahnung hat. Wie Albert Einstein von Physik mögen auch die Soziobiolog_innen viel von Biologie verstehen – das hindert sie nicht, auf gesellschaftlichem Gebiet lieb gewonnene Allgemeinplätze zu reproduzieren und alle möglichen Sachverhalte unhinterfragt einfach als gegeben zu betrachten.

Trennlinien

Solche unhinterfragten Vorannahmen wirken auch auf die vermeintlich „objektive“ wissenschaftliche Arbeit zurück. Sie bestimmen oft genug, welche Gegenstände über­haupt als „interessant“ wahrgenommen werden und mit welchen Fragestellungen mensch sich diesen nähert. So wie wir im Alltag ständig eine Unmenge an Details aus unserer Wahrnehmung ausblenden müssen, um überhaupt etwas Bestimmtes wahrnehmen zu können, steht jede Wissenschaft vor dem Problem, aus den unmittelbaren „Na­tur­gegebenheiten“ alle bloß zufälligen Störfaktoren herauszufiltern, um die eigentlichen Regelmäßigkeiten erkennen zu können.

Mitunter ist es aber schwierig zu entscheiden, was an einem Phänomen wichtig ist. Der menschliche Körper z.B. ist einfach ein komplexes Gebilde, an dem sich durch Wissenschaft und Technik problemlos Millionen von Merkmalen finden lassen – die Frage ist, welche davon irgendwie bedeutungsvoll sind. Rassisten picken sich einfach die Merkmale heraus, die ihnen für ihr Interesse (sich von anderen Men­schengruppen abzugrenzen) nützlich erscheinen. Das heißt nicht, dass sie Recht hätten, sondern nur, dass sie eben Rassisten sind. Es ist z.B. naheliegend, dass sich bei dunkelhäutigen Menschen auch Gene finden lassen, die für ihre Hautfarbe verantwortlich sind. Eine Aussagekraft hat das aber nur, wenn man Rassist ist, also Hautpigmente für eine unheimlich wichtige Sache hält.

Nehmen wir als weiteres Beispiel mal das Sarrazin´sche „Juden-Gen“: Sarrazin berief sich dabei auf eine von der New York University durchgeführte Studie, bei der angeblich große genetische Gemeinsamkeiten zwischen orientalischen, osteuropäischen und aus Spanien und Portugal stammenden Juden festgestellt wurde. Diese Forschungsergebnisse mögen durchaus zutreffend sein – die Frage ist nur, was für Schlüsse man daraus zieht.

So ist es z.B. Unsinn, wenn Professor Harry Ostrer, der Leiter des Forschungsprojekts, meint: „Unsere Befunde zeigen, dass es eine genetische Basis für das Jüdischsein gibt.“ Dabei verwechselt Ostrer leider Ursache und Wirkung: Nicht die Gene sind die Basis des „Jüdischseins“, sondern das „Jüdischsein“ schlägt sich auch in der DNA nieder. Die Untersuchungsergebnisse bestätigen also nur, was man auch so schon wusste: Dass es die soziale Gruppe der „Juden“ gibt, die durch gemeinsame Religion und Traditionen ebenso wie durch den Druck einer oftmals feindlichen Mehrheitsgesellschaft zusammengehalten wurde, weswegen die Angehörigen dieser Gruppe auch eher untereinander sexuelle Beziehungen eingingen. Daraus ergeben sich die genetischen Gemeinsamkeiten, die also die Folge, nicht Ursache der Gruppenbildung sind.

Solche Unterscheidungen sind mehr als eine bloße Spitzfindigkeit. Denn gerade die angebliche „Natürlichkeit“ der Gruppenzuge­hö­rig­keit dient immer wieder als Begründung, um Menschen entsprechend dieser vermeintlich natürlichen Ordnung der Dinge zu sortieren, für Vertreibungspolitik und Diskriminierung. Dies mag nicht die Absicht der meisten Soziobiolog_innen sein, so wenig wie es ihre Absicht sein dürfte, Kriege oder kapitalistische Konkurrenz zu rechtfertigen. Aber eben dies ist der Effekt, wenn man sich die falschen Verhältnisse mit falschen Mitteln zu erklären versucht – also hinter jedem sozialen Phänomen eine biologische Ursache wirken sieht. Und es ist kein Wunder, dass solche „Erklärungen“ den Sarrazins dieser Welt nur allzu gut in den Kram passen.

(justus)

Verwendete Literatur:
Richard Dawkins, „Das egoistische Gen“, Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg; Berlin; Oxford, 1994
Steven Rose, „Darwins gefährliche Erben – Biologie jenseits der egoistischen Gene“, C.H. Beck München, 2000
Heinz-Jürgen Voß, „Making Sex Revisited – Dekonstruktion des Geschlechts aus biologisch-medizinischer Perspektive“, Trans­cript Verlag Berlin 2010
Franz M. Wuketits, „Soziobiologie – Die Macht der Gene und die Evolution sozialen Verhaltens“, Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg; Berlin; Oxford, 1997