Schlagwort-Archive: 2011

Zur Sicherheit Nazis

Seine Mitarbeiter_innen kann man sich nicht immer aussuchen. Das zeigt auch der Zwischenfall, zu dem es am 18. 11. kam, bei einer Konzertveranstaltung der Leipzi­ger Band­community (ein Verein mit dem Ziel, die lokale Musikszene zu unterstützen) kam. Ein Mitglied der Band­commu­nity beschreibt den Ablauf so:

„Gegen 20 Uhr stürmten einige vermummte Menschen in die Halle D und begannen einen der von der Firma Idecon geschickten Security anzuschreien und zu bedrohen. (…) Dass es sich bei der Situation um eine politisch motivierte Aktion handelte, war offensichtlich. Trotz der etwas nebulösen Aktion und Informa­tionslage wurde der Mann durch uns sofort von der Tür ent­fernt. Ich hätte mir gewünscht, dass einer der Akteure die Möglichkeit gesehen hät­te, sich gesprächsbereit zu zeigen, um auch uns über die Motivation der Aktion aufzuklären.“

Bis die Vorgänge geklärt waren, wur­den sowohl der Security-Mann als auch sein von der selben Firma angeheuerter Kollege unbezahlt nach Hause geschickt. Eine richtige Entscheidung, wie sich zeigte: Der Security-Mann, der von den Vermummten angegangen worden war, ist aus der Chemnitzer Hooli­gan­szene gut bekannt und machte dort z.B. wiederholt durch öffentliches Zeigen des Hitlergrußes auf sich aufmerksam. In einer Stellungnahme vom Folgetag äußerte sich die Bandcommunity dazu: „Im Vorfeld zur Buchung der Security wurde deutlich und speziell Wert darauf gelegt, dass es sich um ´saubere´ Security handelt und dass sie weder in Kleidung, noch in Gesinnung dem extrem rechten Spektrum zuzuordnen sind. Dass uns die Firma Idecon, wie sich später herausstellen sollte, auf diese Anfrage hin gleich 2 (!!!) Angehörige der rechten Szene schickt, ist aus unserer Sicht nicht im Geringsten nachvollziehbar (…) Es ist seit dem ersten Tag der Vereinsarbeit klar, wo die BC politisch einzuordnen ist und was wir von unseren Security erwarten. Gerade vor diesem Hintergrund ist mir sowohl die Herangehensweise, als auch das Signal, welches die Firma Idecon mit dieser setzt, äußerst suspekt.“

Daher werde es keine weitere Zusammenarbeit mit dieser Firma geben, denn: „Weder die Bandcommunity, noch die komplette Nachwuchs-/Musik-/Underground-Szene in Leipzig braucht Nazis, welcher Couleur oder welches ´Härtegrades´ auch immer.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

justus

Queere Radikalität – eine kurze Einführung

Warum queer nicht lesbischwul und auch keine akademisches Gedankenspiel ist, sondern radikale Praxis, die nicht immer mit Sex (1) und Gender (2) zu tun hat.

Bevor in den kommenden FA!-Ausgaben der queeren Szene Leipzigs auf den Grund gegangen werden soll, möchte dieser Artikel den Versuch wagen, das kritisch-radikale Potential von queer vorzustellen. Da queer vieles ist, nur nicht abschließend definierbar, kann dieser Text selbstverständlich nicht alle Facetten des Themas abdecken oder jede Interpretation des Begriffs berücksichtigen.

Beiträge zu queer strotzen oft nur so von Fremdworten und Fachvokabular – und schließen damit von vorneherein Leser_innen aus, die sich nicht bereits mit dem Thema beschäftigt haben. Unsolidarisch soll dieser Artikel nicht sein, weshalb das Ziel ist, möglichst wenig Fachvokabular zu nutzen, bzw. dieses wenigstens zu erklären.

Geschichtliches

Die Bezeichnung queer findet sich oftmals auf Flyern von diversen Partys und Clubs – gemeint ist in diesem Zusammenhang meistens schwul-lesbisch, wobei queer kürzer, schnittiger und moderner wirkt als die altbackene Sammel­bezeichnung. Der Ursprungs des Wortes ist jedoch alles andere als aktuell: im 16. Jahrhundert entwickelte es sich im englischen Sprachraum – wenig überraschend – aus dem deutschen Wort „quer“. Queer wurde wesentlich abwertender genutzt als das deutsche Pendant, bezeichnet wurden damit alle möglichen Querulant_innen, die nicht in gängige Normen passten, unter anderem Schwule, Lesben und andere „Perverse“.

In den 1960er Jahren etablierte sich die Lesben- und Schwulenbewegung, die Ende der 60er, Anfang der 70er einige Erfolge erzielte und zu einem liberaleren Klima gegenüber Homo- und Bisexuellen beitrug. In den 80er Jahren begann in den USA, mitbedingt durch die AIDS-Krise, eine konservative, christliche und homofeindliche Politik zu erstarken. AIDS wurde als Strafe Gottes bezeichnet, Schwule als Seuchenherde gebrandmarkt und Analverkehr als ausschließlich schwule und tödliche Sexpraktik gesehen. In dieser feindlichen Atmosphäre rückte die LGBT-Community näher zusammen.

Gleichzeitig wurden auch Teile der LGBT-Community (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*-Gemeinschaft (3)) auf Normen aufmerksam, die in der Szene herrschten. Die Community war nach außen schon immer mehr schwul als lesbisch, eher homo als trans* – nach und nach wurden auch vermehrt diese Kategorien in Frage gestellt. Welche Normen mussten erfüllt sein, um bspw. als „richtige“ Lesbe zu gelten? Durften Lesben lange Haare haben? Sex mit Männern, Trans*personen, etc. (gehabt) haben? Transfrauen(4) sein? BDSM (5) oder gar Pornographie mögen?

Queer Movement gegen den Homo-Mainstream

Es begannen Menschen nach Sichtbarkeit und Solidarität zu streben, die sich in der LGBT-Community nicht zu Hause fühlten. Zu diesen zählten jene, die sich nicht als LGBT definierten, aber trotzdem von der Mehrheitsgesellschaft geächtet wurden: bspw. Heteros mit polyamorösen (6) Beziehungen, Asexuelle (7) oder BDSMler_innen.

Andere waren zwar schwul, lesbisch, bi und/oder trans*, wurden von der Mehrheit der Szene aber nicht angenommen. Gründe für eine solche Ablehnung waren bspw. Hautfarbe, Alter, Behinderungen oder positiver HIV-Status.

Der LGBT-Mainstream war größtenteils weiß und kam aus der Mittelschicht, was sich auch in den politischen Forderungen und dem Ignorieren von Mehrfachdis­kri­mi­nie­run­gen zeigte. Die Forderung der Mainstream-LGBTs nach „Gleichstellung“ mit Heteros zog von Teilen der Szene die Frage nach sich, wer denn mit wem gleichgestellt werden sollte. Während bspw. weiße Männer es gewohnt waren, dass sie der Standard waren und ihnen allein aufgrund ihrer Homosexualität die üblichen Privilegien verwehrt blieben, war eine schwarze Lesbe in einer ganz anderen Situation. Sie musste nicht nur die Hürde der Homofeind­lichkeit überwinden, sondern auch noch gegen Sexismus (8) und Rassismus kämpfen – nicht nur im Alltagsleben, sondern auch innerhalb der Szene! Die Vielschichtigkeit der Wünsche und Ausgangspunkte der unter „LGBT“ zusammengefassten Menschen wurde unter dem Sammelbegriff unsicht­bar, es schien als sei Homofeindlichkeit das einzige Hindernis, das alle LGBT von der Teilnahme am schönen Leben der „Normalbürger“ trennte. Die Probleme der nicht privilegierten Menschen und ihre Unzufriedenheit mit dem herrschenden System, das neben Heterosexualität und dem Zwei-Geschlechter-Modell auch weiße Hautfarbe, „normales“ Sexualverhalten, Monogamie, gesunde, nichtbehinderte Körper, Vermögen, usw. als Norm voraussetzte, wurden kein Teil der medial wahrgenommenen Äußerungen und Forderungen der LGBT-Community.

Den Kampf für jene vernachlässigten Gruppen nahmen Bewegungen wie „ACT UP“ auf, die sich vor allem für die Belange von HIV-positiven Menschen einsetzten und der Ächtung von selbstbestimmten Lebensweisen und lustvollem Sex ebenso entgegentraten wie geldgierigen Pharmakonzernen, die von der AIDS-Krise profitierten. In diesem Umfeld wurde wiederholt auch queer als Gruppenname oder als positive Selbstbezeichnung genutzt, mit der sich auf kritische Weise vom heterosexuellen wie auch mitunter vom LGBT-Mainstream abgegrenzt wurde.

Queer wurde immer häufiger zur Beschreibung von Handlungen und Personen genutzt. Zudem entwickelten sich im akademischen Bereich zu Beginn der 1980er aus den „Gay and Lesbian Studies“ die „Queer Studies“ als fächerübergreifende Disziplin. Anfang der 90er kam das Theorienbündel „Queer Theory“ hinzu, das sich aus der queer-feministischen Kritik an der Gleichsetzung von biologischem und sozialem Geschlecht entwickelte.

Und heute?

Heute ist der Begriff queer ebenso umstritten wie vielfältig interpretiert. Die Bedeutungsspanne reicht von lesbischwul bis zum Hinterfragen jeder vermeintlichen Gewissheit.

Einen Einblick aus der queeren Praxis, der zeigen kann, dass queer nicht gleich queer ist, fand sich im 35. heiter-scheitern-Podcast.

Im diesem queeren Podcast stellten die Podcaster_innen, die sich vornehmlich in der Hamburger Queerszene bewegen, sogar lokale Unterschiede im Verständnis von queer fest. Bei einer queeren Performance, auf einer dezidiert queeren Veranstaltung in Bremen, wurden sie vom Publikum schlichtweg nicht verstanden, obgleich ihre Auftritte im ähnlichen Rahmen in Hamburg großen Anklang fanden. Sie führten den Unterschied in der Wahrnehmung auf die Zusammensetzung und Einflüsse der lokalen queeren Gruppen zurück. Während es in Hamburg unter anderem einen großen Einfluss der akademischen Queers auf die Szene und Veranstaltungen gäbe, sei das Publikum der Bremer Veranstaltung vor allem aus dem lesbischwulen Bereich gekommen.

Die Soziolog_innen Hieber und Villa beschreiben die kom­plizier­te Beziehung von queer zu „lesbischwul“: „Queer steht nicht für die schlichte Binde-strich-Zusammenführung von „schwul-lesbisch“, obwohl auch dies eine Dimension queerer Praxis darstellt, sondern für eine vielfältige, herrschafts-kritische, um prozessuale Reflexivität bemühte Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken moderner Identitätslogiken und ihrer historischen Materialisierung vor allem im Bereich von Sexualitäten und Geschlechtern.“ (9) (Hieber, Villa (2007) S.8)

Ihrer Meinung nach gehört zu queer also immer auch die Auseinandersetzung mit der Herstellung von Identitäten und die Frage, in welche Machtstrukturen diese Identitäten eingebettet sind. Lesbischwul kann ihrer Meinung nach also sowohl queer als auch dezidiert unqueer sein.

Wenn Bisexuelle, Lesben und Schwule heterosexuelle Normen in Frage stellen, wenn bspw. lesbische Pärchen zusammen eine (primär heterosexuelle) Tanzstunde besuchen, so kann dies als queere Praxis bezeichnet werden, Normen („der Herr führt“…) werden in Frage gestellt.

Gleichzeitig kann die Zuschreibung „schwul“ oder „lesbisch“ auch vor­herr­schen­­de Normen stärken, wenn bei­spielsweise durch das Festlegen der eigenen Geschlechtsidentität und dem Begehren einer einzigen anderen Geschlechtsidentität das System der Zwei­ge­schlecht­lichkeit und die Annahme des unveränderlichen, angeborenen Geschlechts untermauert wird. Die Praxis, Homosexualität und Heterosexualität als angeboren und unveränderlich darzustellen, führt dazu, dass Menschen ausgegrenzt und in ihrer Entfaltung eingeschränkt werden, bei denen die Lage nicht so eindeutig ist. Wer sich folglich nicht nur zu einem bestimmten Geschlecht hingezogen fühlt, wer schwul ist und auch gerne Sex mit Genderqueeren10, Tunten, Frauen und Heterokerlen hat, läuft Gefahr kein „richtiges“ Mitglied der Szene zu gelten und mit der Forderung konfrontiert zu werden, sich endlich mal zu entscheiden.

Zur Auseinandersetzung mit Identität gehören im queeren Kontext auch das Hinterfragen der Verbindung von bei der Geburt zugewiesenem und gelebtem/n Geschlecht/ern, sowie die Verquickung von Geschlecht und Begehren. Während Schwule Frauen (GirlFags) und Lesbische Männer (GuyDykes) in lesbischwulen Zusammenhängen oft nicht verstanden werden, wenn dort bestenfalls Transgender bekannt sind, können sie in queeren Räumen darauf hoffen, niemanden durch ihre Existenz zu verängstigen und daraus resultierende Diskriminierung zu erleben. Sicher ist aber auch dies nicht, da jede_r ein eigenes Verständnis von queer hat.

In dem Artikel „Lieber ein Fähnchen im Wind“ in der Zeitschrift Phase 2 beschreibt die Autorin Katrin Köppert das ständige Hinterfragen jeder Norm, das Nichtakzeptieren von „Natürlichkeiten“ (wie bspw. Geschlechtsidentität) und das Sichtbarmachen von Macht und Privilegien als wichtigste Teile von queer. Queer könne nicht greifbar sein, da es sich selbst immer wieder verändere, die queeren Aktivist_innen zur andauernden Reflexion der eigenen Position zwänge. Sie vertritt die Ansicht, dass queer auf diese Weise nie so konsumierbar werden könne wie es lesbischwul teilweise sei, was sich auf teuren Parties und kommerziellen Chris­topher Street Days zeige. Queer könne nie zu einer starren Identität verkommen, die man mit Normen und Annahmen füllt. Queer bleibe stets das Infragestellen jeder Norm – und auch das Hinterfragen der eigenen Positionen, das Analysieren der eigenen Verstrickung in Machtver­hältnisse. Sie fordert dazu auf, sich nicht an überholte Positionen und Identitäten zu klammern und lieber ein „Fähnchen im Wind“ zu sein, sich neuen Erkenntnissen anzupassen. Auch das Verweigern einer festen Identität könne eine queere Handlung sein, vielleicht die pro­vo­zierendste von allen.

Ferner äußert sie Kritik an der Homo­normativität der LGBT-Community, also die in der Szene herrschenden Normen und die Annahme, dass alle die gleichen Forderungen hätten. Sie lenkt das Augenmerk auf das aus den 1980ern bekannte Problem der Unsichtbarkeit vieler Bisexueller, Lesben und Schwuler, die nicht die gleichen Privilegien genießen wie ein Großteil der Szene. Wenn homonormative Personen die Gleichstellung von Homos und Heteros forderten, so würde der zweite Schritt vor dem ersten gegangen. Die Herrschaftsverhältnisse und die Ausschlüsse der (weißen, heterosexuellen, „gesunden“, wohlhabenden,…) Mehrheitsgesellschaft würden einmal mehr als Ideal gesetzt und reproduziert, mehrfach diskriminierte Menschen sich selbst überlassen. Von queerer Seite aus könne so nicht gehandelt werden, vielmehr sei eine Kritik an den bestehenden Machtverhältnissen (und ihrer angeblichen Natürlichkeit) notwendig, um die Situation aller Menschen zu verbessern. Solches Hinterfragen beschränkt sich nicht auf die Kategorien Geschlecht und sexuelles Begehren, sondern kann auch die Natürlichkeit von Lohnarbeit, Landesgrenzen usw. betreffen. Für Köppert steht fest, „dass queer sich niemals auf gegebene, natürliche, selbstverständliche Verhältnisse bezieht, sondern auf konstruierte und produzierte Verhältnisse im Gewand des Natürlichen.“ (Köppert, 2009)

Obgleich queer also nichts Unumstößliches kennt, setzen Queere sich nicht dafür ein, alle Menschen ihrer Identität/en zu be­­rau­ben. Die heiter-scheitern-Podc­aster_innen betonen, dass Identitäten von queerer Seite zwar hinterfragt und analysiert werden, aber nicht abgeschafft. Allein das Fremdzuweisen von Eigenschaften anhand von Identitätsmerkmalen (bspw. die Idee, alle Schwule wären einerseits Männer mit normierten, männlichen Körpern und interessierten sich ausschließlich für ihresgleichen und hätten keine sonstigen Identitäten neben der des Schwulen) und die damit einhergehende Unsichtbarkeit von anderen Identitätsfacetten wird abgelehnt. Gleichzeitig möchte queer nicht Gefahr laufen, ebenfalls eine Identität zu sein. Im heiter-scheitern-Podcast wird argumentiert, dass queer Handlung ist, nicht Sein. Wenn queer doch als Identität genutzt wird, so ist zu befürchten, dass der_die Queere sich in dieser Identität ausruht, das kritische Betrachten der eigenen Position und damit einhergehender Normierungen, Ausschlüsse und Machtstrukturen einschläft.

Fazit

Bei aller Kritik an lesbischwul sollte noch erwähnt werden, dass Homosexualität weiterhin eine wichtige und eigenständige Kategorie bleibt, da queer oftmals zu niedlich, zu ungefährlich ist, als zu unpolitisch wahrgenommen wird – irgendwie hip, aber doch nichts, was die heterosexuelle Norm und den Status quo gefährden würde. Sowohl queer als auch „lesbisch“, „schwul“ und „bisexuell“ werden weiterhin gebraucht, sind keineswegs deckungsgleich.

Die queere Community zieht sich teilweise zu häufig in universitäre Schutzräume zurück, anstatt ihr kritisches Potential auszuspielen. Außerdem beschäftigt sie sich vorrangig mit weißen Mittelschichtspositionen und wenig mit marginalisierten Positionen, die nicht alle in der Community gleichermaßen betreffen.

Queer ist also radikaler als es oftmals gelebt wird – das muss nicht so bleiben. Denn queer ist keine Identität – sondern die Praxis des immerwährenden Hinterfragens und Dekonstruierens.

Und auch dieses Fazit ist, wie zu Beginn des Textes bereits angekündigt, nur eine Möglichkeit queer zu verstehen.

gundel

Verwendete Texte und Podcasts:
· heiter scheitern (2011): 35 – antiqueer, scheitern.org/?p=265.
· Köppert, Katrin (2009): Lieber ein Fähnchen im Wind, phase2.nadir.org/rechts.php?artikel=677.
· Hieber, Lutz; Villa, Paula-Irene (2007): Images von Gewicht. Soziale Bewegungen, Queer Theory und Kunst in den USA. Bielefeld: Transcript.
· Voß, Heinz-Jürgen (2011): Weg mit dem Queer Ding. Ansätze für eine queere Kapital­ismus­kritik, leipziger-kritiken.de/2011/01/queer-ding.
(1) Englisch für „körperliches Geschlecht“.
(2) Englisch für „soziales Geschlecht“, je nach Zusammenhang ist damit gefühltes Geschlecht und/oder von anderen wahrgenommenes Geschlecht gemeint.
(3) Seit Bestehen dieser Bezeichnung wird kritisiert, dass die Szene das „T“ für Transgender oftmals nur als schmückendes Beiwerk benutze. Transgender würden letztlich häufig in Forderungen nicht mitgedacht und innerhalb der Szene diskriminiert.
(4) Frauen, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden.
(5) BDSM ist die Abkürzung der Begriffspaare „Bondage & Discipline, Dominance & Submission, Sadism & Masochism“ und dient als Überbegriff für vielfältiges sexuelles Begehren, das sich unter anderem mit Machtgefällen und Schmerz beschäftigt
(6) Polyamory steht für das Begehren oder die Praxis, Beziehungen zu mehreren Menschen gleichzeitig zu haben/haben zu können.
(7) Als asexuell bezeichnen sich Menschen, die kein Interesse an Sexualität mit anderen Menschen haben, wobei es verschiedene Abstufungen und Ausprägungen des Sexualtriebes und der emotionalen Zuneigung zu anderen Menschen gibt.
(8) Die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund von Geschlecht.
(9) Hieber, Lutz; Villa, Paula-Irene (2007): Images von Gewicht. Soziale Bewegungen, Queer Theory und Kunst in den USA. Bielefeld: Transcript.
(10) Menschen, die sich im rigiden Zweigeschlechtermodell nicht wiederfinden.

Theorie & Praxis

„On ne lâche rien!“

Widerstand gegen Flughafenbau in der Bretagne

Auf 2000 Hektar sollen Wälder, Kuhweiden und kleine Dörfer für einen neuen Luftverkehrsknotenpunkt weichen. Die Opposition dagegen hält nach vier Jahrzehnten bis heute an – und verwandelt das Gebiet in die „Zone, die es zu verteidigen gilt“ („Zone A Defendre“), kurz ZAD. Ein kurzer Abriss über die Hintergründe und die derzeitige Situation vor Ort.

Ein Flughafen, an dem man die Vögel der umgebenden Felder zwitschern hört, die Parkplätze vor saftig grünem Rasen strotzen, das Warten mit dem Besuch eines Landlebenmuseums verkürzt wird und die Empfangshalle mit dem Holz aus den Wäldern, die für den Bau des Flughafens weichen mussten, beheizt wird. Und Solarzellen auf dem Dach, logo. Da dürfte das gute Öko-Gewissen trotz Vielfliegerei befriedigt sein. Ein Flughafen im Grünen.

So zumindest die Vision des multinationalen Konzerns Vinci (1), dem im Juli 2010 der Vertrag für Bau und Inbetriebnahme des Großprojektes „Aéroport Grand-Ouest“ im Nordwesten Frankreichs zugespielt wurde. Neben einem internationalen Flughafen soll dieser einen neuen Autobahnzubringer sowie eine Hochgeschwindigkeitszugstrecke enthalten. Seit 40 Jahren ist das Projekt auf der Agenda der regierenden Politiker­_innen. Dabei wird vor allem damit argumentiert, dass der bestehende Flughafen bald ausgelastet sein könnte. Das bisher nur knapp 300.000 Einwohner zählende Nantes will zum wirtschaftlichen Drehkreuz im Westen Frankreichs aufsteigen und sich mit Metropolen wie Paris und Marseille messen können. Um die etwas angestaubten und unaktuell gewordenen Pläne der 60er Jahre wieder neu auflegen zu können, brauchen sie einen grünen Anstrich: „Ökometropole“ will man jetzt sein, und somit sind auch sämtliche größenwahnsinnigen Infrastrukturprojekte machbar, solange sie unter „hohen Umweltstan­dards“ vermarktet werden.

Résistance

Doch dagegen regte sich Widerstand. Ende der 60er Jahre, als die Anwohner_innen eines Morgens von den Plänen aus der Zeitung erfuhren, gründeten sich vor allem Zusammenschlüsse aus Bauern, die mit zahlreichen Aktionen ihren Widerstand demonstrierten. Dieser knüpfte zum Teil an eine Tradition von sozialen Kämpfen an, in der streikende Arbeiter_innen und Landwirt_innen sich insbesondere hier in der Region stark vernetzten.

Nachdem das Projekt infolge der Ölkrise (Anfang der 70er) eingemottet und imJahr 2000 neu aufgelegt worden war, hat sich diese Situation jedoch erheblich verändert. Viele Bauern sind nicht mehr aktiv, viele Bewoh­ner_innen haben resigniert. Eine Bürgerinitiative versucht eher auf legalis­tischem Wege vorzugehen. Der Widerstand radikalisierte sich jedoch erneut, als 2009 dann tatsächlich die ersten Vorarbeiten für das Projekt auf dem Gelände stattfanden. Teile der lokalen Bevölkerung, aber auch Aktivist_innen aus Nantes und Umgebung, die davon erfuhren, versuchten sich den Bohrungen für Bodenproben teilweise direkt in den Weg zu stellen, was verschiedene Gegner_innen des Projektes neu zusammenbrachte. Die seitdem bei ähnlichen Ereignissen starke Po­li­zei- und Militärpräsenz, die die Ar­beiten schützen soll, verstärkte zu­dem die Wut bei vielen. Als im Sommer 2009 das erste französische „Camp Action Climat“ stattfand, kam vor allem aus den Reihen der lokalen Bevölkerung der Anstoß, kollektiv und massenhaft leerstehende Häuser und brachliegende Felder der ZAD zu besetzen. Bauernhöfe wurden wieder in Stand gesetzt, Baumhäuser und Lehmhütten gebaut, Wägen und Jurten aufgestellt. Seit über zwei Jahren intensivierten sich so Leben und Aktivitäten auf dem Land, das ansonsten der Zerstörung ausgeliefert wäre. So entstand ein weitläufiges Dorf mit Gemeinschaftsküchen und kollektiven Gärten, Bäckerei und Bibliothek, Fahrradwerkstätten und vielem mehr. Die Menschen, die diesem Aufruf folgten, kamen von nah und fern, und viele blieben.

Während anfangs die Zusammenarbeit mit der ansässigen Bevölkerung oftmals schwierig war, gab es nach vielen Diskussionen und gemeinsamen Aktionen mehr Annäherung und gegenseitiges Verständnis – und die Erkenntnis, dass der Kampf (nur) über verschiedene Wege gewonnen werden kann. Dabei läuft natürlich nicht immer alles glatt. Eine große Schwierigkeit ist es, eine gemeinsame Strategie zu finden, die Gruppe der Besetzer_innen ist heterogen und wechselhaft. Doch so oft man zweifelt, ob all das effektiv ist, so entschlossen ist man dennoch, „on ne lâche rien“, „wir geben nicht nach“… Das Verhindern des Projektes ist nach wie vor möglich. Dabei sind die Motivationen vielfältig: Für die einen geht es darum, ein Experimentierfeld und konkrete Alternativen zu schaffen, für andere darum, vor Ort zu sein und so die Bauarbeiten direkt verfolgen und behindern zu können. Für viele geht es nicht oder nicht nur um den Flughafen, sondern auch um die gesellschaftlichen Verhältnisse, die solch ein Bauprojekt erst möglich machen: Urbani­sierung, eine kapitalistische Logik des ständigen Wachstums und Profit­strebens, und eine Entscheidungsfindung über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Die einen stellen sich gegen das Flughafenprojekt, weil das Haus ihrer Familie vom Abriss betroffen wäre, die anderen, weil sie die eindrucksvolle Artenvielfalt erhalten wollen, die sich nicht zuletzt aufgrund der jahrelangen wirtschaftlichen Vernachlässigung des Gebietes zwischen Hecken, Mischwäldern und Feuchtgebieten entwickelt hat.

Attention

Doch seitdem die Finanzen für das Projekt bewilligt sind und die vom Staat seit Jahrzehnten angekauften Ländereien an Vinci überschrieben wurden, spitzt sich die Lage zu: Gerichtsprozesse wurden gegen die Besetzer_innen angestrengt, Hausdurchsuchungen und Festnahmen durchgeführt und in den Medien wird die Bewegung in die zwei üblichen Gruppen geteilt, die Friedlichen und die Gewaltbereiten. Dabei sind die Aktionen offensiver geworden und vielschichtiger. Sie reichen von temporären Besetzungen von Büros involvierter Firmen und Regie­rungs­­institutionen über eine Traktor-Fahrrad-Karawane nach Paris bis zu Kletter­aktionen in den Bäumen eines öffentlichen Parks in Nantes. Öffentliche Anhörungen werden begleitet von Farbeiern und Dudelsackmusik, und zerstochene Autoreifen gibt es für diejenigen, die kommen, um die obligatorischen Umwelt-Gutachten durchzuführen. Bei Landvermessungen versperren auch mal brennende Straßenblockaden den Weg für die Maschinen, und von zahlreichen Sabotageaktionen hat mindestens eine zum Rückzug eines Vertragspartners geführt.

Das kommende Jahr wird wohl ein sehr entscheidendes sein, in dem Vinci das Gebiet leerklagen, -kündigen, räumen und roden lassen will, zynischerweise als „liberation de la terre“ bezeichnet. Die Repression hat in den letzten Monaten zugenommen, und die anstehenden Präsident­schaftswahlen bringen zusätzliche Brisanz.

Die Räumungsbedrohungen, die viele besetzte Häuser im Gebiet der ZAD ab Januar und März 2012 betreffen, werden nicht einfach so hingenommen. So entstand der Aufruf zu einer Demonstration am vierten Samstag nach einer eventuellen Räumung, um gemeinsam einen Ort neu zu besetzen. Diese Idee knüpft an eine kollektive Aktion im Mai 2011 an, bei der mit 1.000 Menschen eine Brache urbar gemacht und anschließend eine Gemüsegärtnerei angelegt wurde. Die Absicht ist, sich gemeinsam den Versuchen zur Räumung des gesamten Gebietes entgegenzustellen und die Dynamik des kollektiven politischen Handelns aufrechtzuerhalten. Jedwede Unterstützung, auch in Form von Solidaritätsaktionen und Vernetzung mit anderen Kämpfen sind herzlich erwünscht!

mika

Wenn ihr Euch auf dem Laufenden halten und mehr erfahren wollt: zad.nadir.org (französisch/englisch).
(1) Vinci, nach eigenen Angaben weltweit größte Konzessions- und Baukonzern, ist außerdem emsig tätig im Bau von Knästen, Kernkraftwerken und Hochgeschwindigkeitszugstrecken und erwirtschaftet saftige Gewinne durch das Betreiben von Mautautobahnen und Parkhäusern. stopvinci.noblogs.org dokumentiert die landesweite Kampagne „Vinci degage!“.

Biotopia

Kriegspropaganda statt Sportjournalismus

Fußballdeutschland macht´s möglich

Es gab sie schon immer – hysterische und reißerische Mediendebatten, in denen vor lauter Aufbauschen und Skanda­lisieren jede Differenzierung vergessen wird. Müßig also, mit Plädoyers für besonnenen und reflektierten Journalismus mal wieder an die Verantwortung der Medien zu appellieren. Müßig – aber nichtsdestotrotz notwendig. Womit das Fazit vorweggenommen wäre. Jetzt also zur Einleitung:

Bevor der Nationalsozialistische Untergrund seinen direkten Durchmarsch an die alleinige Spitze, den Thron der medialen Öffentlichkeit vollzog, beherrschte für mehrere Wochen ein Thema die Berichterstattung der Republik, welches ansonsten eher marginal in der Presse auftaucht: Fußballfans. Gewalttätige Fußballfans. Zündelnde Fußballfans. ‘Sogenannte’ Fußballfans. Gefährliche Fußballfans. Eine ganz schlimme Sache, der plötzlich vom hinterwäldlerischen Käseblatt bis zur renommierten überregionalen Wochenzeitung, vom öffentlich-Rechtlichen bis zum Privatsender nachgegangen wurde. Innerhalb kürzester Zeit wurde die Gefährdung unser aller Sicherheit sowie der Fortexistenz des Lieblingssports der Nation in Gestalt des marodierenden Fans zum vielbeschworenen Horrorszenario, dem sich dann folgerichtig nicht mehr nur das Medieninteresse widmete. Auch Politi­ker_innen allerorts richteten ihre empörten Blicke auf die besorgniserregenden Bilder. Gefordert wurde resolutes Durchgreifen und man überbot sich in Ankündigungen harter Sanktionen, die schnell den Rahmen des geltenden Rechts zu sprengen drohten.

Anstoß für diesen Hype gaben die Vorkommnisse im Rahmen des DFB-Pokalspiels zwischen Dynamo Dresden und Borussia Dortmund. Hier wurde vor, bei und nach dem Spiel recht kräftig randaliert, es gab gewaltsame Auseinandersetzungen vorwiegend zwischen Fans und Polizei, es gab kaputtes Stadioninterieur und Verletzte, verstörte Unbeteiligte und unschuldig Betroffene. Das soll als Zusammenfassung reichen. Sich damit ganz bewusst dem Vorwurf der Relativierung und Verharmlosung aussetzend, kann man anfügen: solche Szenarien hat fast jeder Fußballfan und regelmäßige Stadion­besucher egal welcher Liga, welches Vereins und welchen Alters schon erlebt. Was der ganzen Sache jetzt aber eine, vermutlich sogar die, besondere Dosis Brisanz verlieh, war der Fakt, dass das Spiel live im ZDF übertragen wurde und damit jeder Fernsehzuschauer Zeuge des „Gewalt-Wahnsinns“ werden konnte. Das Spiel war ohnehin sehr gut besucht, die Livesendung vergrößerte das Publikum dann aber doch ganz wesentlich und lud die Krawallmacher nochmal extra ein, diese Bühne auszunutzen. Wofür? Um ihre sinnlose Gewalt quasi in die Wohnzimmer der Menschen zu tragen. Schließlich handelt es sich bei diesen Fußballfans um ausgemacht rücksichtslose Gestalten. Bestes und viel bemühtes Beispiel dafür: der Umgang mit Pyrotechnik. Verwerflich genug, dass diese Personen Feuerwerkskörper benutzen, obwohl dies verboten ist und sie damit gegen die geltenden DFB-Vorschriften und die Stadionordnungen verstoßen. Sie nehmen auch die Gefährdung von Gesundheit und Leben ihrer Mitmenschen in Kauf, indem sie eben dieses illegal eingeschmuggelte pyrotechnische Teufelszeug während ihrer Gewaltorgien abfackeln und umherschleudern. Da wird der Fanblock zum Schützengraben.

Dass Dresdner Fans beim besagten Skandalspiel dann auch neben all den anderen Exzessen bengalische Fackeln zündeten, bot somit auch zuerst dem ZDF und dann vielen anderen eine hinreichende Grundlage für Diffamierung und Kriminalisierung.

Die mehrwöchige „Krawall-Krise“ führte mitunter zu absurden Höhepunkten: So wurde das Kreisligaspiel Westfalia Weth­mar – Blau-Weiß Alstedde irgendwo im Ruhrgebiet aufgrund der aufgedeckten Ankündigung von Bengalos durch Weth­marer Fans zum Hochsicherheitsspiel: „Im Internet sollen die Ultras zum Bengalo-Einsatz aufgerufen haben. Die Vereine reagieren geschockt“, so die Lünener Regionalausgabe der Ruhrnachrichten. Hier schmunzelt man noch, während einen andere Meldungen dann doch ärgern.

So schafft es der Autor in einem Kommentar der Süddeutschen, die Zwickauer Fans, die beim Spiel mit dem Gesang „Terrorzelle Zwickau, olé olé olé“ ihrer rechten Gesinnung Ausdruck verschafften, als „Brandstifter“ zu bezeichnen, gegen die eben genauso couragiertes Vorgehen vonnöten sei, wie gegen solche Fans, die Pyrotechnik nutzen – gegen „Brandstifter“ eben, die unseren schönen Sport kaputtmachen.

Und gänzlich verfehlt kommt zwischen­zeitlich der Focus daher, der unter dem unsäglichen Titel „Zeichen gegen Gewalt. Dortmund schickt Ultras nach Ausch­witz“ vom vorbildlichen pädagogischen Umgang der Borussia zu berichten weiß. Deren Geschäftsführer erläutert die bewährte Methode, den offenbar problematischen Anhänger_innen, die sich als nicht ganz so regelkonform erweisen, eine Bildungsfahrt nach Auschwitz zu zahlen und wird mit den Worten zitiert: „Dort haben alle vor Augen geführt bekommen, wo Ge­waltexzesse hinführen.“ Hallo?

Wie eingangs festgestellt: Das ist alles nichts Neues. Empörungsjournalismus und dumme, undifferenzierte, hysterische, skandalisierende, verallgemeinernde mediale Ausgeburten sind alltäglich. Die Themen ändern sich, die Methoden bleiben. Aber das ist nicht nur kein Grund, es ist vielleicht sogar der Grund, sich immer wieder damit auseinanderzusetzen. Und einen besseren Journalismus einzufordern, der auch der Aufgabe gewachsen ist, sich der realen Probleme in den Fußballstadien anzunehmen, die es tatsächlich gibt und die sich eben nicht auf Gewalt und Feuerwerk herunterbrechen lassen. Ein Nazi, der nicht zuschlägt oder mit Böllern herumspielt, ist immer noch ein Nazi. Der Familienvater, der den Schiedsrichter als „schwule Sau“ beschimpft, braucht immer noch Nachhilfe in Sachen Homofeind­lichkeit und Diskriminierung. Und die Presseleute, die in ihrer VIP-Lounge von afrikanischen Spielern als „schwarzen Perlen“ schwärmen, während Affenrufe durch Fanblocks schallen, ja, die sind leider auch immer noch da.

teckla

Schlandort

Trojanische Pferde aus Berlin

Als am 9. November 2006 im Bundestag das „Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ verabschiedet wurde, hielten viele die darin enthaltenen Maßnahmen zur Überwachung der Kommunikation auf Computern (sogenannte Quellen-Tele­kommunikations­über­wa­chung, kurz Quellen-TKÜ) noch für nicht realisier- oder anwendbar.

Mit der geplanten Spionagesoftware (auch oft als Bundes- oder Staatstrojaner bezeichnet) sollte es Ermittlungsbehörden ermöglicht werden, die Kommunikation (z.B. über Internettelefonie wie Skype oder via E-Mail) auf Computern noch vor dem Versenden bzw. Verschlüsseln abzugreifen. Begründet wurde die Notwendigkeit immer wieder mit der Verlagerung der Kommunikation krimineller und v.a. terroristischer Organisationen in das Internet und der Nutzung von bislang schwierig zu umgehenden Verschlüsselungsmethoden. Man wollte nicht schulterzuckend vor der Kryptographie kapitulieren und ließ sich so auf einen tiefgehenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, nämlich deren Computer, ein.

Staatlicher Virus

Dabei sollte diese Software wie auch sonst bekannte Computertrojaner agieren, die ohne das Wissen der Computer­besit­zer_innen installiert werden und anschließend Informationen (z.B. Eingaben auf der Tastatur) an die Gegenstelle liefern. Anti-Viren-Software hätte also versucht, den Staatstrojaner ebenso zu bekämpfen wie jeden anderen Virus. Der Anfrage von Sicherheitsbehörden an verschiedene Hersteller solcher Anti-Viren-Software wie z.B. Kaspersky Labs, den Bundestrojaner doch „privilegiert“ zu behandeln, wurde jedoch eine Ablehnung erteilt. Somit ist nach aktuellem Stand meist ein physischer Zugriff auf den Zielrechner durch Er­mittlungsbehörden vorausgesetzt (z.B. bei Flugha­fen­kontrollen oder Hausdurchsuchungen) um den Trojaner installieren zu können.

Im Februar 2008 urteilte dann das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Klage nordrhein-westfälischer Abgeordnete gegen das nordrhein-westfälische Lan­des­verfassungsschutzgesetz und die dort verankerte Regelung zur Online-Durchsuchung, dass bei diesen Maß­nahmen die Kernbereiche privater Le­bensgestal­tung zu schüt­zen seien. So dürften bei der Anordnung einer Quellen-TKÜ nur die wirklichen Kom­muni­kations­vor­gänge (also etwa Skype, Chats oder E-Mail) überwacht wer­den. Alle anderen Bereiche müssten jedoch unangetastet und das „Grundrecht auf Ge­währ­­leistung der Vertraulichkeit und Integrität infor­ma­­tions­techni­scher Systeme“ gewahrt bleiben. Mit diesem Urteil war der formale rechtliche Rahmen für die Anwendung der Quellen-TKÜ ziemlich eng umrissen.

Multifunktionsüberwachung

Im Verlauf der Diskussion um den Staatstrojaner wurde den besorgten Bürgern auch immer wieder versichert, dass es nur eine handvoll solcher Maßnahmen bei Straftaten erheblichen Ausmaßes geben sollte. So blieb es dann in den kommenden drei Jahren bis zum Herbst 2011 relativ ruhig um das Thema „Staatstrojaner“. Erst als am 8. Oktober 2011 der Chaos Computer Club (CCC) die Analyse eines ihm zugespielten Staatstrojaners veröffentliche, flammte die öffentliche Diskussion wieder auf.

In der Analyse wurde v.a. deutlich, dass die vom Bundesverfassungsgericht verfügte Trennung von überwachbarer Telekommunikation und zu schützendem Kernbereich nicht angedacht war und die Über­wachungs­software „von Haus aus“ eine enorme Funktionsvielfalt mitbrachte. Die vorliegende Version konnte neben dem Abhören von Skype und vergleichbaren Programmen auch Dateien lesen und schreiben, sowie Bildschirmfotos (nicht nur z.B. des E-Mail-Programms sondern des gesamten Arbeitsumfelds, also womög­lich auch Inhalte aus dem besonders schützenswerten Kernbereich des Lebens) anfertigen und an die Ermittlungsbehörden übertragen. Durch die Funktion des Dateizugriffs war außerdem auch die Mög­lich­keit zum Platzieren falscher Beweise gegeben. Weitergehend wur­den eklatante Mängel bei der Sicherung der Soft­ware und in der An­wen­dung branchenüblicher Ver­schlüs­­selungs­methoden diagnostiziert. Diese führte so weit, dass der CCC mit einem eigenen kleinen Programm den Trojaner fernsteuern und Informationen vom infiltrierten Rechner abrufen konnte.

Nach ersten Dementi und ausweichenden Äußerungen von Bundes- und Landesbehörden zum Einsatz der Software, kamen nach einigen Tagen Details über die tatsächlichen Ausmaße der Nutzung der Spionagesoftware zu Tage. So soll diese in den Jahren 2008 bis 2011 bei knapp 100 Ermittlungsverfahren zum Einsatz gekommen sein. Das Verfahren, aus dem der dem CCC zugespielte Trojaner stammte, war im Bereich der Betäubungsmittel angesiedelt und in Bayern geführt worden – thematisch also weit von vermeintlich terroristischen Aktivitäten entfernt.

Regierende Sicherheitsbeamte?

Im Nachhinein wurde die Schuld für die schlechte Qualität und den ausufernden Funktionsumfang des Staatstrojaners zwischen Ermittlungsbehörden, den gesetzgebenden Stellen sowie dem technischen Dienstleister DigiTask hin- und hergeschoben. Auffallend oft ist dabei von staatlichen Stellen die Auffassung vertreten worden, das technisch Mögliche auch stets umsetzen zu wollen. Zweifel an der Kon­for­mität mit der Rechtsprechung wurden dabei recht forsch beiseite gewischt, so wie es Hans-Peter Uhl (Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU im Bundestag) anschaulich darlegte: „Es wäre schlimm, wenn zum Schluss unser Staat regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub, er wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.“ (Anlässlich der Debatte um die Trojaner-Analyse des CCC)

Die „regierenden Sicherheitsbeamten“ lassen das Bild eines Polizeistaats dann schon recht plastisch werden.

Aus dem bisherigen Kenntnisstand um das Thema „Staatstrojaner“ lassen sich somit vor allem oftmals bemühte Ermahnungen um vorsichtigen und kritischen Umgang mit der Kommunikation über Computer und Internet erneuern – Verschlüsselung von E-Mails und Daten sollten dabei zum Standard gehören.

Auch ein Bezug auf das Bundesverfassungsgericht als Schützerin grundlegender Bürgerrechte scheint im vorliegenden Fall nur für die nachträgliche juristische Auseinandersetzung von Bedeutung, wenn Ermittlungsbehörden ungeachtet vorliegender Urteile überbordend ausspionieren. Dass im Nachhinein die Maßnahme als unrechtmäßig verurteilt wird, macht die zuvor womöglich erfolgte Durchleuchtung von z.B. linken Strukturen, das Brechen von Vertrauen und die Bindung von Kräften für beispielsweise Antirepressionsmaßnahmen nicht ungeschehen. Also kann wieder mal nur geraten werden, sich nicht auf den „Rechtsstaat“ zu verlassen, sondern gerade in Bezug auf politische Arbeit selbst für die Sicherheit der eigenen Daten Sorge zu tragen.

Rote Hilfe Leipzig

Wandern für den Standort

Arbeitsmigration und Migrationspolitik in Deutschland

Eigentlich schien es kaum jemand zu interessieren, als am 1. Mai diesen Jahres nach siebenjähriger Verzögerung auch in Deutschland die sog. Arbeit­neh­merfreizügigkeit für Lohnabhängige aus osteuropäischen EU-Staaten in Kraft trat. Diese brauchen nun keine Arbeitserlaubnis mehr, um hierzulande eine Tätigkeit aufnehmen zu können. Na gut, die Gewerkschaften warnten vor möglichem Lohndumping, und in mehreren Städten demonstrierten am 1. Mai Neonazis unter dem Motto „Fremdarbeit stoppen!“ für ihr Recht, als Deutsche von deutschen Kapitalist_innen bevorzugt ausgebeutet zu werden.

Zu einem großen Ansturm osteuropäischer Arbeitssuchender kam es aber nicht. Kein Wunder, denn Deutschland hat sich auch so schon längst zum Europameister in Sachen Lohndumping entwickelt: Während die Reallöhne in allen anderen EU-Staaten stiegen, sanken sie hier­zulande von 2000 bis 2010 um etwa 4%. Mittlerweile haben sich deswegen z.B. die polnischen und die deutschen Durch­schnitts­löhne soweit angeglichen, dass sich die Auswanderung nach Deutsch­land schlicht nicht mehr lohnt.

Und wo ein besonderer saisonaler Bedarf an Hilfskräften bestand (etwa bei der Spargel- oder Erdbeerernte), konnten die Unternehmen auch vorher schon Saison­arbeiter_innen für bis zu sechs Monate anstellen – Deutschland schloss schon in den 90er Jahren entsprechende Verwal­tungs­absprachen u.a. mit Tschechien, Polen, Ungarn, Rumänien, Slowenien und Kroatien ab. Dies betraf vor allem niedrig qua­lifizierte Tätigkeiten, für die sich auf­grund der schlechten Bezahlung nicht ge­nug inländische Arbeitskräfte finden ließen.

Der gemeinsame europäische Arbeitsmarkt ver­größert nun zwar kurzfristig die Zahl der potentiellen Bewerber_innen, dürfte aber auch dazu beitragen, dass sich die Le­bensverhältnisse in den einzelnen EU-Staaten langfristig angleichen. Und damit schwin­den für die Lohnabhängigen die An­reize zur Migration, während für die Un­ternehmen die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte immer weniger Vorteile bringt. Schon jetzt klagt z.B. der Verband Süd­­deutscher Spargel- und Erdbeeranbauer, dass es immer schwieriger werde, Arbeitskräfte aus EU-Vertrags­staa­ten zu gewinnen und fordert darum, die be­­stehenden Anwerbeprogramme auch auf Weiß­­russland und die Ukraine auszudehnen.

Weitere Vorschläge kommen vom Sach­verständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), einem regierungsnahen Think Tank. Im September 2011 veröffentlichte dieser eine Studie, mit der „Chancen, Grenzen und Zukunftspers­pek­tiven für Programme zirkulärer Mi­gration“ ausgelotet werden soll­ten. Zirkuläre Migration, die durch Abkommen mit anderen Staaten geregelte, zeitlich begrenzte (auch mehrmalige) Ein- und Auswanderung von Arbeitskräften, böte nicht nur die Möglichkeit einer verbesserten Zu­wan­­derungs­steu­­e­­rung, son­dern soll auch die wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsländer befördern. Ziel sei also „eine Triple-Win-Situation, in der Herkunfts-, Aufnahmeländer und Migran­ten gleichzeitig von den mehrfachen Wanderungen profitieren.“

Entsprechende Programme sollten, so der Vorschlag des SVR, in einem Pilotprojekt getestet und wissenschaftlich evaluiert werden. Daran sollen zu­nächst 500 bis 1000 Per­sonen teilnehmen, vor allem „Migran­ten mitt­lerer Qua­lifikation in Branchen, die für Deutsch­land und ein potenzielles Her­kunfts­land interessant sind: Gesundheitssek­tor […] Tourismus, Metall verarbeitende Industrie, KFZ-Sektor.“ Eine mehrfache Ein- und Ausreise sei aus entwicklungspoli­tischer Perspektive erwünscht. Die Dauer des Aufenthalts sollte aber jeweils nicht mehr als zwei Jahre betragen und vor allem „eine maximale Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten, da sonst gemäß EU-Daueraufenthaltsrichtlinie (2003/109/EG) ein Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt entsteht.“

Während bei nicht oder niedrig qualifizierten Arbeitskräften also Wert darauf gelegt wird, dass sie das Land irgendwann wieder verlassen, sieht das bei Fachkräften anders aus. Hier werden seitens der Wirtschaft dauerhafte Möglichkeiten des Aufenthalts gefordert, da sonst zu viele Bewerber_innen abgeschreckt würden und es zudem unnötige Kosten erzeugen würde, ständig neue Expert_innen einzuarbeiten.

Seitens der Politik wird bereits Entgegenkommen signalisiert. „Die Fachkräftesicherung wird die zentrale Herausforderung der kommenden Jahrzehnte werden. Wenn wir nicht handeln, wird der Mangel zur Wachstumsbremse“, erklärte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf einer Pressekonferenz, bei der eine neue Studie der Unternehmensberatung Mc­Kinsey vorgestellt wurde. Dieser Studie zufolge sollen bis zum Jahr 2025 etwa 6,5 Mio. Arbeitskräfte fehlen, davon 2,4 Mio. Aka­de­mi­ker_in­nen.

Als Antwort darauf erklärte von der Leyen am 22. Juni, beim sog. „Fach­kräfte­gip­fel“ in Mese­berg, dass für Metall-, Fahr­­zeug­bau- und Elektroingenieure sowie Ärzte künftig die sog. Vor­rangprü­fung (also der Nachweis, dass es für die betreffende Stelle keine geeignete Be­wer­ber_in mit deutscher Staatsangehörigkeit gibt) entfallen solle.

Aber auch der sächsische Innenminister Markus Ulbig sorgt sich um Zukunft des Standorts: Schon im April brachte er eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein, die Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern soll. Während diese bislang ein jährliches Mindesteinkommen von 66.000 Euro nachweisen müssen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, soll nach Ulbigs Plänen diese Summe künftig bei 40.000 Euro im Westen und 35.000 im Osten liegen. Fachkräfte mit Arbeitsvertrag sollen zunächst für zwei Jahre bleiben und nach deren Ablauf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Zudem soll das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Schon seit Herbst sind die sächsischen Ausländerbehörden angewiesen, das Verfahren in maximal vier Wochen zu erledigen.

Ein grundlegender Wandel der deutschen Einwanderungspolitik ist das allerdings nicht – die altbekannte Unterscheidung zwischen „Ausländern, die uns nützen, und solchen, die uns ausnützen“ soll künftig nur ein wenig effizienter getroffen werden.

justus

Schlandort

Occupy Everything!

Soziale Bewegung in den USA

Ein Text über die amerikanische Occu­py-Bewegung? Wurde dazu nicht schon genug geschrieben? Und ist das überhaupt eine richtige Bewegung und nicht nur ein Medien-Hype?

Das sind berechtigte Einwände. Trotz all seiner fragwürdigen Seiten ist das Phänomen aber immer noch viel zu interessant, um es einfach zu ignorieren. Natürlich ist der Protest inhaltlich diffus, oft von geradezu rührender Naivität geprägt, mitunter auch einfach nur doof. Anderer­seits bewegt sich hier noch viel zu viel, als dass sich schon ein abschließendes Urteil fällen ließe – positive Überraschungen sind längst nicht ausgeschlossen. Auch der folgende Text ist also ein Patchwork, selektiv und ganz und gar voreingenommen. Ein Versuch, interessante Punkte aufzuzeigen, die sonst in der Berichterstattung eher zu kurz kommen, und zu schauen, wo sich hier vielleicht etwas wirklich Revolutionäres anbahnt…

Baby, We´re All Anarchists Now

Ein interessanter Aspekt ist zweifellos der Internationalismus der Bewegung: Die Protestierenden in New York, Baltimore oder Oakland verfolgen sehr genau, was auf dem Tahrir-Platz in Kairo passiert. Und umgekehrt ebenso: Nachdem Ende Oktober die Camps in Oakland und Atlanta gewaltsam von der Polizei geräumt wurden, demonstrierten ägyptische Akti­vist_innen vor der amerikanischen Botschaft in Kairo, um ihre Solidarität zu zeigen. Als es wiederum Ende November in Ägypten heftige Auseinandersetzungen zwischen Demonstrant_innen und Sicher­heitskräften gab, wurde in den USA vor ägyptischen Botschaften gegen die Repression demonstriert. Dass sich die Proteste weltweit in dieser Weise aufeinander beziehen, ist ein wichtiger und ermutigender Aspekt.

Zweitens: Neben der medialen Öffentlichkeit schaffen die Platzbesetzungen auch eine innere Öffentlichkeit. Menschen, die sich sonst kaum begegnet wären, treffen aufeinander, arbeiten über Wochen hinweg zusammen, debattieren… Die Besetzungen schaffen ein Umfeld für kollektive Lernprozesse – und es ist noch nicht abgemacht, was dabei am Ende herauskommt.

Ein dritter interessanter Aspekt ist, dass die Be­wegung klassisch anarchistische Elemente aufgreift. Das betrifft nicht nur die Ab­grenzung gegenüber Parteien, sondern vor allem die basisdemokratische Ent­scheidungsfindung durch Vollversamm­lun­gen und Konsensbeschlüsse. Auch der Anth­ropologe David Graeber (der sowohl bei den Industrial Workers of the World als auch bei Occupy Wall Street aktiv ist) weist auf diesen Punkt hin. In einem Artikel (1) be­tont er die anarchistischen Grundprinzi­pien der Bewegung und das neue Verständnis von Demokratie, das sich hier zeige.

Die Aktivist_innen, schreibt er, „weigerten sich, die Rechtmäßigkeit der politischen Autoritäten dadurch anzuerkennen, dass sie For­derungen an diese Autoritäten richten; sie weigerten sich, die Legitimität der herrschenden Rechtsordnung anzuerkennen, indem sie einen öffentlichen Raum besetzten, oh­ne um Erlaubnis zu fragen; sie weigerten sich, Repräsentant_innen zu wählen, die hät­ten bestochen oder korrumpiert werden können; sie bekundeten, wenn auch gewaltfrei, dass das System als ganzes korrupt und abzulehnen sei; und sie waren bereit, der unausweichlich gewalttätigen Antwort des Staates zu trotzen.“ Gerade diese anar­chistischen Prinzipien hätten wesentlich zum Erfolg der Bewegung beigetragen.

Dass in Zusammenhang mit dem Protest so offen und positiv von Anarchismus geredet und die vage Formel der „echten Demokratie“ in diesem Sinne gefüllt wird, ist immerhin bemerkenswert. Über die zentrale These Graebers lässt sich aber streiten. Basisdemokratische Entschei­dungs­struktu­ren bieten eben nur die Möglichkeit, keine Garantie für wirkliche Selbstermächtigung. Ein beträchtlicher Teil der Bewegung, so ließe sich sagen, kämpft mit anarchistischen Mitteln für sozialdemokratische Ziele.

Jedenfalls beschreibt z.B. Malcolm Harris, ein Autor des libertären Jacobin Mags, die Lage deutlich anders als Graeber. Es gäbe zwar einen anarchistischen Anteil bei den Protesten, aber es sei auffällig, dass „Anarchist_innen und Occupier mittlerweile zu zwei getrennten – wenn auch überlappenden – Gruppen geworden sind. Auf der Straße wird das noch offensichtlicher. Als ich übers Wochenende bei Occupy DC war, erzählte mir ein Kerl, den ich dem Äußeren nach als Anarcho eingestuft hätte, wie ein anderer Demonstrant ihn von der Fahrbahn zurück auf den Bürgersteig, in den von der Polizei kontrollierten Demozug gestoßen hatte. Das gleiche habe ich in New York erlebt, und ich wette, anderswo passiert Ähnliches. Aus Chicago gab es Gerüchte, dass einige Occupier Flugblätter mit Namen und Fotos von ´bekannten Anarchisten´ gedruckt hätten, und gewisse Komitee-Mitglieder von OWS haben angedeutet, man müsse die autonomen Gruppen aus der Bewegung herausdrängen.“ (2)

Solche selbsternannten Ordnungshü­ter_in­nen scheinen ein typisches Phänomen bei den Protesten zu sein. Dabei werden oft schon banale Ordnungswidrigkeiten als Verstoß gegen den Grundsatz der Friedfertigkeit gewertet und mit teils recht rabiaten Mitteln dagegen vorgegangen. Auch aus Oakland wurde wiederholt über solche Demons­trant_in­nen berichtet, die sich als Hilfs­sheriffs aufführen und z.B. versuchen, vermeintliche „Unruhestifter“ auf eigene Faust festzuhalten und der Polizei zu übergeben. Die Forderung nach regelkonfor­mem Verhalten übt aber auch diskursiven Druck aus – so werden mit dem stetig wiederholten Hinweis, man wolle einen „friedlichen Protest“, auch notwendige Debatten über den Umgang mit Polizeigewalt unterbunden.

In einem anderen Text kommentiert Malcolm Harris dazu sarkastisch: „Ich weiß, dass Occupy Wall Street Leitlinien für das Verhalten bei Demonstration entwickelt hat. Und obwohl ich das generell nicht mag, sollten wir doch gemeinsam ein paar Regeln aufstellen, wie wir auf der Straße mitein­ander umgehen. Wenn Gewaltlosigkeit dazugehört, dann sollten wir auch klarstellen, dass es ein inakzeptables Verhalten ist, jemanden anzugreifen, nur um Privateigentum zu schützen. Das gilt auch für andere Verhaltensweisen, die den Grundsatz der Gewaltlosigkeit verletzen, z.B. der Polizei bei Verhaftungen zu helfen oder Leute auf die vorgeschriebene Marschroute zurückzuschubsen. Diese Diskussion würde vielleicht helfen, sich darüber klar zu werden, wer wirklich eine interne Bedrohung für die Besetzungen darstellt.“ (3)

Der „Generalstreik“ in Oakland

Nicht alle Demonstrant_innen wollen sich freilich mit der Polizei verbrüdern. Als am 10. Oktober in Oakland zwei Camps errichtet wurden, benannten die Akti­vist_innen den von ihnen besetzten Platz in Oscar Grant Plaza um – Oscar Grant, ein farbiger Jugendlicher, war Anfang 2009 in Oakland von einem Polizisten erschossen worden. Also eine klare Ansage an die Polizei…

Die Cops bemühten sich, ihrem schlechten Ruf gerecht zu werden: In der Nacht vom 25. zum 26. Oktober wurde sowohl die Oscar Grant Plaza als auch ein zweites, in einem Park in der Nähe gelegenes Camp mit brachialer Gewalt geräumt. Der Irakkriegs-Veteran Scott Olson wurde von einer Tränengaskartusche getroffen, die ein Polizist in Kopfhöhe in die Menge gefeuert hatte. Er erlitt einen Schädelbruch und lag mehrere Tage im Koma.

Die geräumten Plätze wurden mit Zäunen abgesperrt. Allerdings kehrten die Beset­zer_innen bald zurück, die Zäune wurden demontiert und die Camps wieder aufgebaut. Als Antwort auf die staatliche Repression riefen sie zum Generalstreik auf: Am 2. November sollte die gesamte Stadt lahmgelegt werden. Unterstützung für dieses Vorhaben kam nicht nur von der örtlichen Lehrergewerkschaft, sondern auch von der ILWU (International Long­shore and Warehouse Union), der Gewerkschaft der Hafenarbeiter_innen.

Obwohl klar war, dass bei einer Vorlaufphase von gerade mal einer Woche kein Generalstreik im vollen Sinne des Wortes herauskommen würde, war der Aktionstag doch ein großer Erfolg. Viele Inha­ber_innen kleinerer Läden unterstützten den Streik. Eine Reihe von Banken hatte der erwarteten Ausschreitungen wegen geschlossen, bei anderen Filialen zertrümmerten im Laufe des Tages autonome Grüppchen die Fensterscheiben. Auch das Gebäude von Oakland Whole Foods, einem Lebensmittelunternehmen, das für seine gewerkschaftsfeindliche Politik bekannt ist, wurde mit Farbbeuteln beworfen.

Am frühen Nachmittag machte sich ein Demonstrationszug (nach Polizeiangaben etwa 7000, nach Presseberichten bis zu 20.000 Menschen) auf den Weg zum Hafen von Oakland, um dort die Zufahrten zu blockieren. Dieses Vorgehen hatte vor allem rechtliche Hintergründe: Eine Klausel in den Arbeitsverträgen untersagt den Hafenarbeiter_innen Solidaritätsstreiks jeder Art (4). Sie können aber die Arbeit niederlegen, wenn durch unvorgesehene Ereignisse ihre Sicherheit nicht mehr gewährleistet scheint – die Demonstration sollte also einen Vorwand für die Arbeitsniederlegung schaffen und so juristische Repressalien zu vermeiden helfen.

Schon seit den Morgenstunden ging der Hafenbetrieb nur schleppend voran, weil viele Arbeiter_innen sich krank gemeldet hatten. Nachdem die Zufahrten mit Streikpostenketten blockiert waren, war der Hafen (immerhin der fünftgrößte Frachthafen der USA) bis spät in die Nacht hinein gänzlich lahmgelegt – für die Stadt und die Reedereien bedeutete das einen Verlust von etwa 8 Mio. Dollar! Das ist nicht nur deshalb wichtig, weil es weit über bloß symbolische Aktionen hinausgeht. Auch die Trennung von „sozialen Bewegungen“ und „Klassenkampf“, wie sie in den letzten Jahrzehnten vorherrschte, wird dadurch ein Stück weit aufgehoben.

Mittlerweile wird geplant, die Aktion in größerem Maßstab zu wiederholen und am 12. Dezember die Häfen der gesamten Westküste zu blockieren (5). Damit soll nicht nur gegen die Repression der vergangenen Wochen demonstriert werden. Zugleich wollen die Besetzer_innen damit die streikenden Hafen­arbei­ter_in­nen in Longview (Washington) unterstützen.

Besetzen!

In der Nacht zum 3. November wurde zudem ein leerstehendes Gebäude besetzt. Dieses hatte ehemals der Traveller´s Aid Society gehört, einer Non-Profit-Organisation, die sich für Obdachlose einsetzt, war aber wegen der Kürzung der staatlichen Zuschüsse geschlossen worden. In einem Statement erklärten die Akti­vist_innen: „Uns ist klar, dass nach dem Eigentumsrecht so ein Akt als unbefugtes Betreten oder gar Einbruch gilt […] Aber während die Blockade des Hafens – eine Aktion, die millionenschwere Verluste verursachte – ungehindert ablaufen konnte, wur­de der Versuch, ein einziges leeres Gebäude zu besetzen, von der Polizei umgehend brutal unterbunden. Warum? Weil sie diesen nächsten logischen Schritt der Bewegung mehr fürchten als alles andere […] Sie sagen: Ihr könnt in eurem rattenverseuchten Park campen, solange ihr wollt. Aber in dem Moment, wo ihr das Eigentumsrecht antastet, werden wir euch mit all unseren Mitteln bekämpfen.“ (6)

Das ist sicher ein gutes Statement. Die Aktion selbst lief aber nicht ganz so glorreich ab, wie es hier dargestellt wird. Eine Beobachterin kritisiert z.B. in einem anonymen Kommentar, dass das Ganze „eher wie eine anarchistische Glamour-Pose aussah, und nicht wie ein gezielter revolutionärer Akt mit dem Ziel, das Gebäude wirklich zu übernehmen und zu halten. Es hängt mir zum Hals raus, dass direkte Aktionen nur der schönen Pressebilder wegen gemacht werden. Es hängt mir zum Hals raus, wenn Barrikaden nur gebaut werden, um sie dann auf der Stelle zu verlasse, sobald die Polizei das Feuer eröffnet.“

Die Beobachterin kritisiert auch das Verhalten des schwarzen Blocks am Streiktag und in der folgenden Nacht: „Die Scheiben von Geschäften einzuschlagen, die den Streik unterstützt haben, war einfach nur dumm und kontraproduktiv. Und zu sehen, wie Leute aus dem schwarzen Block vor der Polizei flüchteten, statt das Camp zu beschützen, das sie mit ihren Aktionen gefährdet hatten, wobei sie viele kranke Menschen, Straßenkids und Obdachlose wehrlos zurückließen, war dermaßen mies, dass ich es gar nicht ausdrücken kann…“ Der Kommentar endet: „Ich möchte, dass die Leute sich der Polizei entgegenstellen […] Ich möchte, dass Häuser dauerhaft besetzt und nicht binnen Stunden geräumt werden […] Ich möchte eine bessere Taktik und ein Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Leuten, die von unserem Verhalten betroffen sein könnten – und davon habe ich letzte Nacht nichts gesehen.“ (6)

Wie dem auch sei: Hausbesetzungen werden auch an anderen Orten als logischer nächster Schritt der Bewegung gesehen. Auch im nordkalifornischen Chapel Hill besetzten Aktivist_innen ein Haus, wurden aber bald von schwer bewaffneter Polizei geräumt. Und drei Wochen nach dem eher unrühmlichen ersten Versuch gab es in einem Außenbezirk von Oakland eine weitere, scheinbar erfolgreichere Besetzung.

Andernorts haben sich weniger spektakuläre, aber nachhaltigere Initiativen entwickelt, die in eine ähnliche Richtung zielen – so z.B. die seit 2009 bestehende Anti-Eviction Campaign in Chicago. Diese unterstützt Menschen und Familien, die aus ihren Häusern vertrieben wurden, weil sie die Hypotheken nicht mehr zahlen konnten. Die Kampagne organisiert nicht nur juristische Unterstützung und öffentliche Proteste, sondern unterstützt auch Aktionen, bei denen sich die Menschen den benötigten Wohnraum einfach aneignen.

Solche Initiativen kommen vor allem aus den nicht-weißen Communities, die von den Folgen der Wirtschaftskrise besonders schwer betroffen sind. Und obwohl Occupy nach wie vor eine weitgehend „weiße“ Veranstaltung ist, erhalten auch die sozialen Bewegungen in den schwarzen und Latino-Communities neuen Auftrieb und Unterstützung durch den Protest.

In einem Interview erklärt J.R. Fleming von der Chicagoer Kampagne dazu: „Wir werden eine größere Beteiligung der Schwarzen sehen, wenn wir anfangen, die tausenden Häuser und Wohnungen zu besetzen, die jetzt im Besitz der Banken sind. Du kannst den ganzen Tag in der Innenstadt verbringen und demonstrieren, aber wenn du hier ins Viertel zurückkommst, bist du immer noch obdachlos oder nah dran, es zu sein. Wenn wir diese Häuser hier in der Nachbarschaft besetzen, dann wäre das die Art von Besetzungen, die wirklich was bedeutet für die Leute, die wirklich einen Unterschied macht.“ (8) Das ist ein wichtiger Punkt: Der öffentliche Protest mag wichtig sein, ändert aber wenig an den alltäglichen Problemen der Leute.

Ein ähnliches Ziel wie die Chicagoer Kampagne verfolgt die Initiative Take Back The Land aus Miami, die schon 2006 von dem Anwalt Max Rameau gegründet wurde. In einem Interview beschreibt Rameau das Vorgehen bei der Aneignung von Wohnraum: „Wir gingen dort hin, machten uns mit den Verhältnissen im Viertel vertraut, schauten uns das Haus an und fanden es in gutem Zustand. Dann sprachen wir mit den Leuten im Viertel und meinten: Schaut, dieses Haus steht leer. Wir haben eine Familie, die eine Bleibe braucht. Wir würden sie gern hier unterbringen. Das wäre gut für die Familie und auch gut fürs Viertel, wenn hier nicht so viele Häuser leer stehen. Wir hätten gern eure Unterstützung dafür. Und wir machten eine Pressekonferenz und brachten die Familie dort unter, und alle Nachbarn unterstützten das. Die Familie lebt jetzt seit etwa drei Monaten dort. Und die Nachbarn haben sich bereit erklärt, dass sie, wenn die Polizei kommt um diese Familie zu räumen, dass sie dann die Räumung verhindern, durch Blockaden.“ (9)

Das eröffnet eine wichtige Perspektive: Immerhin wurden im Zuge der Immo­bilienkrise Zehntausende Menschen aus ihren Häusern geworfen. Und umgekehrt ist die Wall Street zwar ein symbol- und öffentlichkeitsträch­tiger Ort – aber mehr als öffentliche Aufmerksamkeit lässt sich dort eben nicht erreichen. Nur wenn der Protest sich mit konkreten sozialen Kämp­fen verbindet, wird hier eine Bewegung entstehen, die auch über den medialen Hype hinaus von Bedeutung ist. Dieser Hype lässt sich ohnehin nicht ewig aufrechterhalten. Irgendwann ist der Protest eben keine Neuigkeit mehr, und jeder Versuch, mit immer noch spektakuläreren Aktionen etwas daran zu ändern, führt unvermeidlich in eine Sackgasse.

Es wäre also Zeit, die Strategie zu wechseln, die Bewegung in eine Richtung fortzusetzen, in der die Medien lieber nicht mehr darüber berichten. Die Anti-Eviction Campaign zeigt, wie das geht: In einer unaufgeregten, alltäglichen Weise wird hier die gesellschaftliche Ordnung im Ganzen in Frage gestellt. Dort, wo die Bedürfnisse der Menschen nach einem schönen Leben mehr gelten als das Eigentumsrecht, wird es wirklich gefährlich für den Kapitalismus.

justus

(1) „Occupy and Anarchism’s Gift of Democ­racy“, libcom.org/library/occupy-anarchisms-gift-democracy-david-graeber
(2) jacobinmag.com/blog/2011/10/baby-were-all-anarchists-now/
(3) jacobinmag.com/blog/2011/11/people-who-hit-people/#more-2118
(4) Das US-amerikanische Streikrecht ist ohnehin sehr rigide. So erlaubt es der Taft-Hartley-Act von 1947 dem Präsidenten, jeden Streik zu beenden, wenn dieser das „nationale Interesse“ gefährdet. Aufgrund dieses Gesetzes stoppte George W. Bush z.B. 2002 einen Streik der Hafenarbeiter_innen (siehe FA! #3).
(5) www.occupyoakland.org/strike/
(6) www.bayofrage.com/from-the-bay/statement-on-the-occupation-of-the-former-travelers-aid-society-at-520-16th-street/
(7) www.indybay.org/newsitems/2011/11/04/18697383.php
(8) www.democracynow.org/2011/11/11/occupy_homes_new_coalition_links_homeowners
(9) chicagoantieviction.org/2011/11/media-chciago-anti-eviction.html#more

Nachbarn

Weihnachtszäsur eines Versandriesen

AMAZON: prekäre Beschäftigungspolitik, fragwürdiges Sortiment und skandalöse „Geschäftsbeziehungen“

Der Global Player Amazon.de beliefert die ganze Welt. Logistikcenter und Internet-Shops konzentrieren sich zwar auf industrialisierte Länder. Aber um den Profit weiter nach oben zu treiben, ist Amazon mittlerweile nicht mehr nur Großhändler, sondern auch sein eigener Warenproduzent – das allerdings in den weniger kaufkräftigen Ländern dieser Welt. Denn klar, je mehr Eigenprodukte billig produziert und unter erdachtem Namen verkauft werden, um so aggressivere Preispolitik lässt sich betreiben und der Mehrfachverdienst erhöht sich.

Wer sich dadurch nicht beirren lässt und die Gaben unterm Baum beim Giganten bestellt, sollte sich die Tatsache der großflächig gefälschten Produkt- und beson­ders Bücherrezensionen durch den Kopf gehen lassen. Und sicherlich hat auch Amazon Richtlinien über den Umgang mit anstößigen Inhalten. Was jedoch gilt im Sinne des Unternehmens als „anstößig“ und wird vom Verkauf ausgeschlossen? Sicher sind das nicht tierquälerische Produkte wie Pelze, denn die werden weltweit unkom­mentiert gehandelt. Genauso wie in Deutschland Thor-Steinar-Artikel sowie haufenweise Bücher und Tonträger des NPD-eigenen „Deutsche Stimme-Verlag“. Dermaßen anzüglich, dass sie nicht in den Warenkatalog gehören, sind hingegen bestimmte „linke“ Bücher. Oder aber jegliche homosexuelle Buch-Titel, die in den USA zeitweise ganz und gar aus dem Sortiment verschwunden waren.

Nun ja, dafür ist Amazon jetzt ganz groß im Lebensmittelgeschäft. Liefern sich Supermärkte und Discounter um die Ecke noch harte Preiskämpfe auf dem Nah­rungs­mittelmarkt, erfreut sich der Magnat trotz spärlicher Produktinformationen, hoher Versandkosten und langer Lieferzeiten eines reißenden Absatzes.

Wen das nun immer noch immer nicht hindert, Einkäufe fürs bevorstehende Schenkfest via e-commerce bei Amazon zu tätigen, sehe sich doch mal die Beschäf­ti­gungs­politik näher an:

Die globalen Geschäftsziele setzt netterweise die US-Führung fest: mehrheitlich befristete Verträge bei 50 bis 60 Wochenarbeitsstunden, Nachtschichten, Überstunden und Abmahnungen bei Nicht-Erreichung von Zielvorgaben. All das zum freundlichen Tarif von Leiharbeitsfirmen, deren Gehaltsordnung noch unter der von LIDL liegt. In Großbritannien reicht schon eine Woche Grippe zur Entlassung trotz ärztlicher Bescheinigung, da Strafpunkte für jeden Fehltag erteilt werden.

In Deutschland hingegen werden speziell in der Vorweih­nachtszeit Deals mit Job­centern eingegangen: In den Versand- und Lo­gistikzentren werden für das Weihnachtsgeschäft tausende Arbeitslose als Saisonkräfte für drei Monate eingestellt. Aber erst nachdem in einer zweiwöchigen Trainingszeit auf Probe und ohne Lohn gearbeitet wurde. Von genau jenen Personen, die als Saisonkräfte schon in vergan­genen Jahren unter denselben Bedingungen beschäftigt waren und die die Betriebsabläufe eigentlich kennen. All das bei circa sieben Milliarden Jahresumsatz des Konzerns.

Und wer nun noch immer eine weihnachtliche Konsum-Orgie bei Amazon abhalten will, sollte sich zu­mindest noch der be­sonders neugierigen und datenhung­rigen Methoden des Konzerns bewusst sein. Mitt­lerweile werden nicht mehr nur die Bestelldaten der Kun­den für eigene Mar­ke­tingzwecke genutzt, sondern ein gigantischer Datendeal mit Face­book wurde geschlossen. Bestellvorlieben, Freun­des­netzwerke, Grup­pen, Mitglied­schaften und gefällt-mir-Buttons – alles kommt in einen Topf. Schade nur, dass diese Transparenz WikiLeaks nicht zu Gute kam, sondern Ama­zon hier den Server abschaltete.

Naja, wohl dem, der ger­ne super günstig knisternde Synthetikjacken online bestellt. Es gibt NICHTS, was sich nicht bei Amazon kaufen lässt. Merry X-MAS!

mona d.

Schlandort

Kriminelles Dresden?

In den letzten Jahren sind in Dresden zunehmend linke Strukturen in den Fokus der Politik und Strafverfolgungsbehörden gerückt. Woher kommt dieses verstärkte Interesse? Erfolgreiche linke Politik lässt sich in Dresden vor allem im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten zur Verhinderung des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches um den 13. Februar herum messen, der an die Bombardierung der Stadt durch die Alliierten erinnern soll. Den zunehmend erfolgreichen Protesten versuchte man anfänglich noch mit Einschüchterung zu begegnen. So wurde versucht, die Mobilisierung im Vorfeld zu kriminalisieren und sich einzelne Menschen herauszugreifen, um an ihnen juristische Exempel zu statuieren. Allerdings mussten die Strafverfol­gungsbehörden und konservativen politischen Kräfte, die den Naziaufmärschen lange mit Ignoranz oder Kleinreden begegneten, erkennen, dass diese vereinzelten Repressalien nicht den gewünschten Erfolg hatten, und sich eher mehr als weniger Menschen an den Aktionen des zivilen Ungehorsams beteiligten.

Seit 2010 versucht die Stadt nun, dieses The­ma selbst mit Menschenketten weit ab der Naziroute zu besetzen und die hetero­ge­ne Protestbewegung durch Kriminalisierung einzelner beteiligter Gruppen zu spalten. Schon seit längerer Zeit laufen in Dres­den Ermittlungen gegen Teile der ra­di­kalen Linken, die darin mündeten, Anfang 2010 mithilfe des Konstrukts einer kri­minellen Vereinigung nach §129 gegen die darin vermuteten Personen zu ermitteln. Seit diesem Zeitpunkt gibt es nachweislich Telekommunikationsüber­wa­chun­gen (TKÜ) und die Ermittlung von Be­wegungsprofilen durch die Erfassung von Geokoordinaten. Es ist auch eine ver­stärk­te Aktivität des Verfassungsschutzes zu beobachten, die sich an zunehmenden An­quatschversuchen festmachen lässt. Vier konkrete Fälle sind im Ermittlungszeitraum bekannt, wobei die Dunkelziffer erfah­rungs­gemäß höher liegt und erfolgreiche Versuche in der Regel nicht bekannt werden.

Kern der Ermittlungen sind jedoch nicht etwa konkrete Aktionen um den 13. Februar. Die Vorwürfe stellen einen Querschnitt alltäglicher linker Politik dar, die von der Organisation des notwendigen antifaschistischen Selbstschutzes bis hin zur Teilnahme an Demonstrationen im In- und Ausland reichen. Am 19. Februar 2011, dem Datum des diesjährigen versuchten – jedoch erfolgreich verhinderten – Naziaufmarsches, wollten die Ermittlungsbehörden dann offenbar gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Eine Razzia im Haus der Begegnung und dem Verein Roter Baum e.V. richtete sich nicht nur gegen die Personen im Ermittlungsfokus der imaginierten kriminellen Vereinigung, sondern gegen das gesamte Bündnis Dresden Nazifrei und damit auch Teile der bürgerlich-antifaschistischen Strukturen.

Razzia im Haus der Begegnung am 19. Februar 2011

Am Abend des 19. Februar wurden die Vereinsräume des Roter Baum e.V. sowie das Haus der Begegnung durch Bremer SEK-Beamte gestürmt und durch­­sucht. Im Haus der Begegnung befand sich das Pressezentrum für das Bündnis Dresden Nazifrei. Miteinbe­zogen in die Raz­zia wurden eine Privatwohnung, ein Anwaltsbüro und ein Büro der Dresd­­ner Lin­ken, sowie eine Krankenstation der Demo-Sanis, die zu diesem Zeitpunkt im Roten Baum eingerichtet war. Trotz expliziter Nachfrage wurde kein Durch­su­chungs­befehl vorgelegt. Es gab lediglich eine mündliche richterliche Zustimmung zum Durchsu­chungs­antrag der Staatsanwaltschaft für Räume des Vereins Roter Baum. Als Begründung für die Durchsuchungen hatte die Annahme gedient, im Hause hätten sogenannte „Linksextremisten“ Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit den Aktivitäten zur Blockade der Naziaufmärsche in Dresden geplant und koordi­niert. Insgesamt waren 120 Beamte an der Aktion beteiligt. Speziell die eingesetzten SEK-Beamten taten sich durch den Einsatz unver­hältnismäßiger Gewalt hervor. Eine Person musste notärztlich behandelt werden. Durch eingetretene und aufgesägte Türen entstand ein hoher Sachschaden, auch Tei­le der Einrichtung wurden beschädigt. Bei der Durchsuchung beschlagnahmten die Beamten 25 Handys, 21 Computer/Laptops und Speichermedien. Die 16 zum Zeitpunkt der Razzia anwesenden Personen wurden gefesselt und für mehrere Stunden festgenommen. Sie mussten sich zum Teil bis auf die Unterwäsche ausziehen. Den meisten gestand man erst auf Drängen von Rechtsanwälten das Recht auf anwaltlichen Beistand zu. Gegen alle Anwesenden wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des schweren Landfriedensbruchs (§125a), Aufruf zu Straftaten (§111) und Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) eingeleitet.

Razzien am 12. April 2011

Am 12. April 2011 wurden in Dresden, Leipzig, Machern, Finsterwalde, Grimma und Niesky die Wohnungen von 14 Personen durch ca. 400 Polizeibeamte durchsucht. Ihnen wird – wie bei den Razzien am 19. Februar 2011 – die Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) vorgeworfen. Es wird zusätzlich gegen drei Leute ermittelt, die als Beschuldigte in den Beschlüssen auftauchen, von Razzien bislang aber verschont geblieben sind. Die Aktenzeichen der Durchsuchungen am 19. Februar und 12. April sind identisch. Laut den Durchsuchungsbeschlüssen geht es um Angriffe auf Nazis, die von einer Art „Kommandostruktur“ gesteuert worden sein sollen. Diese offenbar lang vorbereitete Durchsuchungsaktion fing gegen 04.00 Uhr morgens an und dauerte bei Einzelnen bis zu acht Stunden. Die Personen, die Zuhause angetroffen wurden, mussten zur erkennungsdienstlichen Behandlung und DNA-Abnahme auf’s Revier; genehmigt wurden die Durchsuchungen vom Amtsgericht Dresden. Gegen einige Personen wird, dies ist seitdem klar, seit fast einem Jahr mit dem Vorwurf des §129 ermittelt. In diesem Zeitraum wurden umfangreich TKÜ sowie Ermittlung und Erfassung von Geokoordinaten betrieben. Einzelne Betroffene wurden bei einem Aufenthalt in Griechenland, wie es ein Durchsuchungsbeschluss offenlegt, von der dortigen Anti-Terror-Einheit überwacht, welche ihre „gewonnenen Informationen“ an das BKA weiterleitete.

Razzia am 02. Mai 2011

Unklar war zum Zeitpunkt der Aprilrazzien noch, was sich die verantwortlichen Behörden in Bezug auf das Wohnprojekt Praxis in Dresden-Löbtau überlegt hatten, welches in einem Beschluss zwar als zu durchsuchendes Objekt auftauchte, zunächst aber verschont geblieben war. Später wurde durch lokale Zeitungen bekannt, dass die geplante Razzia von der Polizei zurückgezogen worden war. Schon am 19. Februar hatte die Praxis auf der Durchsuchungsliste der Staatsanwaltschaft gestanden. Allerdings kamen rund 250 Nazis den Ermittlern mit einem Angriff zuvor, bei dem sie ununterbrochen Steine auf die Praxis warfen, ohne von der Polizei daran gehindert zu werden. So wurde die Praxis zunächst von der Liste gestrichen. Bei der folgenden Razzia sollen die BewohnerInnen der Praxis gewarnt worden sein. Die Staatsanwaltschaft sucht nun auch noch nach einem Maulwurf in den Reihen der Polizei.

Am 02. Mai 2011 wurde das Wohnprojekt dann schließlich doch noch zum Ziel einer Hausdurchsuchung, dabei lagen konkrete Durchsuchungsbeschlüsse gegen drei BewohnerInnen vor. Zwei davon befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Haus. Die Durchsuchung erfolgte durch das LKA und 150 Beamte aus Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE), die vermummt und mit Maschinenpistolen bewaffnet ins Haus eindrangen. Sie holten mehrere Personen aus den Betten und fesselten sie mit Kabelbindern. Vier Personen wurden mit vorgehaltener Maschinenpistole in einen separaten Raum geführt und dort festgehalten. Dem Besitzer eines Hundes drohte man mehrfach mit der Erschießung des Tieres. Bei der Durchsuchung einiger Räume durften keine Zeugen anwesend sein. Die Beamten belästigten auch weitere BewohnerInnen in ihren Wohnungen und versuchten mehrfach verschiedene Woh­nungstüren einzurammen, obwohl für diese Räumlichkeiten gar kein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Die Durchsuchung dauerte insge­samt rund 5 Stunden. Gegen die Betroffenen wurde ein Ermittlungsverfahren nach §129 eingeleitet, mit identischem Aktenzeichen wie bei den Durchsuchungen am 19. Februar und 12. April. Die Beamten beschlagnahmten unter anderem Rechentechnik, Speich­er­medien, Flugblätter, Plakate, Transparente und Kleidung. Sie präsentierten auch „Steine, die als Wurfgeschosse dienen könnten“ als Ermittlungserfolg, welche erst durch die Untätigkeit der Polizei bei dem Nazi-Angriff im Februar auf das Gelände geworfen werden konnten.

Zwischenfazit

Die Durchsuchungen müssen als Teil vielfältiger juristischer und repressiver Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen linke Strukturen in Sachsen eingeordnet werden. Das ist wenig überraschend, hat sich doch der amtierende Chef des sächsischen LKA Jörg Michaelis die „linksmotivierte Kriminalität“ als neuen Arbeits­schwer­punkt gesetzt. Damit folgt er dem Tenor der Bundesinnenminis­terkonferenz im Mai 2010, welche sich verstärkt den Kampf gegen den „Linksextremismus“ auf die Fahne geschrieben hat. Die Ermittlungen reihen sich in die Behinderung linker Po­litik im Zusammenhang mit der Einführung der Ex­tre­mismusklausel im November 2010 ein. In dieser sollen Vereine und Initiativen ihre Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung erklären und gleiches auch für ihre PartnerInnen zusichern. Darüber hinaus ermächtigte sich das sächsische Innenministerium in den neuen Förder­mittelbescheiden, die Öffentlichkeitsarbeit von Zuwendungs­empfän­gerInnen zu kontrollieren und zu beeinflussen und damit einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit zu unternehmen. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Verein Roter Baum wurde gegen diesen ein Fördermittelvorbehalt für Jugend­hil­fegelder durch den Dresdner Stadtrat erwirkt.

Gerade durch den langen Überwachungszeitraum ist noch nicht klar, wie die Strafverfolgungsbehörden das Konstrukt weiter entwickeln werden, und wo und wann es weitere Hausdurchsuchungen geben wird. Solange nach §129 ermittelt wird, werden sie wohl nichts ungenutzt lassen, um die Dresdner Szene zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Dabei ist es zweifelhaft, ob das Konstrukt der kriminellen Vereinigung aufrecht erhalten wird. Wir gehen davon aus, dass eine Auswahl einzelner Beschuldigter erfolgen wird. Getroffen werden soll der (vermeintliche) militante Kern. Wir sehen darin den Versuch, eine Spaltung und Entsolidarisierung zwischen der radikalen Linken und der bürgerlichen Zivilgesellschaft herbeizuführen, mit dem Ziel der Zerstreuung, Verunsicherung, Lähmung bis hin zur politischen Isolation und praktischen Hand­lungsunfähigkeit. Dem gilt es entschlossen entgegenzuwirken! Solidarität mit den Betroffenen der 129-Verfahren! Der Repression die Zähne zeigen!

(OG Dresden und 129 eV)

Die Dresd­­ner Handy-Gate-Affäre…

Neben Razzien und TKÜ’s (im Verfahren nach § 129 StGB) haben sich die Dresdner Ermittlungsbehörden auch quantitativer Ermittlungsmethoden bedient. Bei­spielsweise einer großflächigen Funkzel­lenabfrage (FZA) am 19. Februar während der Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch in Dresden. Eine sogenannte Funk­zellenabfrage kommt einer „digitalen Rasterfahndung“ gleich: Mehr als eine Millionen Mobilfunkverbindungen wurden so in einem Zeitrahmen von über vier Stun­den von jedem polizeilich erfasst, der in der Dresdner Südvorstadt sein Handy be­nutzte – das schließt Demonstra­tions­teilnehmerInnen ebenso ein wie Anwälte, Politiker, Ärzte oder unbeteiligte An­wohnerInnen. Doch auch 42.000 Per­sonendaten wie Namen, Adressen und Ge­burtsdaten wurden von der Polizei an die­sem Tag erfasst. Nach Angaben der Dresdner Staatsanwaltschaft wollte man da­mit angeblich die TäterInnen ermitteln, die in der Nähe der Blockaden Polizist­Innen angegriffen haben sollen, also sich we­gen besonders schweren Falls des Land­frie­densbruchs (§125a StGB) schuldig gemacht hätten. Der sächsische Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann betonte, dass die Funkzellenabfrage „nur für Be­reiche, in denen es zu Auseinandersetzungen im Ausmaß eines Landfriedensbruchs kam“ erfolgte. Fakt ist jedoch, dass zeit­weise ein ganzes Viertel, die Dresdner Süd­vorstadt, und nicht wie sonst üblich ein­zelne Rufnummern unter Überwachung stand und von einzelnen Personen ein konkretes Bewegungsprofil erstellt wur­de. Ebenso wurde nach Akteneinsicht der Betroffenen in mehreren Fällen bekannt, dass die Handydaten auch für andere Ermittlungen zweckentfremdet wurden.

Ein Generalverdacht gegenüber allen Personen, die sich zu dieser Zeit in diesem Viertel befanden, aufzustellen, nur um mutmaßliche Straftäter ausfindig zu machen, sei nach der bisherigen Rechtsprechung nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch „rechtswidrig“, so der rechtspolitische Sprecher der Bundesfraktion der Linkspartei Wolfgang Neskovic.

Die Dresdner Behörden scheinen sich auch technisch bei der Verfolgung linker Strukturen um eine rechts-konservative Vorreiterrolle zu bemühen: Der sogenannte IMSI-Catcher war im Zeitraum vom 13.-19. Februar an verschiedenen Orten im Einsatz. Die umliegenden Handys interpretieren dieses Gerät als Funkmast und loggen sich bei diesem während des Ver­bin­dungs­aufbaus ein. Dadurch können sämtliche Daten, sogar Gespräche mitgeschnitten werden.

Auch weiterhin ist Vorsicht geboten: Wie häufig solche FZA’s im Rahmen von Strafermittlungen durchgeführt werden, ist unklar. Ein bekannter Fall, bei dem eine solch groß angelegte Erfassung von Handydaten stattfand, waren zum Beispiel die Ermittlungen rund um den Anschlag auf Bundeswehrfahrzeuge, ebenfalls in Dresden. Aber auch in Hamburg drängt die Kriminalpolizei im Zusammenhang mit Autobrandstiftungen auf solche Methoden, die bisher aber von den zuständigen Richtern abgewiesen wurden. Die praktischen Konsequenzen aus den Vorfällen im Februar liegen auf der Hand: Handy bei Aktionen zu Hause lassen … oder wenigstens ein „sauberes“ benutzen.

Achtung, die Sachsen kommen!

Eins kann man den Ermittlungsbehörden aus Dresden nicht vorhalten: Phantasielosigkeit. Sie reimen sich phantasievoll ihr abstraktes Extremismus-Gebilde zusammen, wie es ihnen gerade passt.

Und dass ihre Phantasie dabei keine Grenzen kennt, zeigt der Ausflug der sächsischen Polizei ins benachbarte Thüringen am 10. August 2011. 20 Beamte durchsuchten das Büro der evangelischen Jugendgemeinde JG Stadtmitte und die Dienstwohnung des Jugendpfarrers Lothar König in Jena, weil gerade der Jugendpfarrer am 19. Februar in Dresden die „Gewaltbereiten“ (wahrscheinlich allesamt Gemeindemitglieder) aufgewiegelt haben soll, Gewalt gegen Polizisten anzuwenden. Die Dresdner Behörden beschlagnahmten Computer, Unterlagen und einen Kleinbus, nur einen konnten sie nicht finden – Lothar König, denn der war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Dass die Begründung für diese Razzia auf einem Hirngespinst basiert, ist anhand vieler Amateurvideos vom 19. Februar zu sehen, in denen man Lothar König dank strubbeligen Auftretens gut erkennt und er stets nur zu gewaltfreiem Protest aufruft. Es gab in Folge der Razzia in Jena mehrere Solidaritäts­bekundungen aus breiten Kreisen der Gesellschaft und auch diverse Medien äußerten Kritik am Vorgehen und Skepsis darüber, dass der Geistliche mittels Lautsprecher zu Gewalttätigkeiten gegen Sachen und Personen aufgerufen haben soll. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass auch gegen Lothar König wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) ermittelt wird, da er mit 22 weiteren Personen eine sogenannte „Antifa-Sportgruppe“ betrieben haben soll. Diese Ermittlungen sind jedoch bereits vorzeitig eingestellt worden, wohl auch, weil er ganz im Gegensatz zu den 22 anderen, zwischen 20 und 30 Jahre alten Beschuldigten nicht ganz in das öffentliche Bild eines gewalttätigen Antifaschisten zu passen scheint.

Ermittlungen wegen Landfriedensbruches wurden ebenfalls gegen Katharina König eröffnet, Landtagsabgeordnete der Linken in Thüringen und Tochter des Pfarrers, was kurze Zeit später als Formfehler dementiert wurde – wahrscheinlich ist der sächsischen Justiz eingefallen, dass die Immunität von Abgeordneten in Thüringen vorher aufgehoben werden muss.

Ausblick

Dies flatterhafte Vorgehen der sächsischen Polizei zeigt vor allem eines: Das Erfolgskonzept der diesjährigen Proteste in Dresden, nämlich die Zusammenarbeit von zivilgesellschaftlichen und linksradikalen AkteurInnen, ist für die Behörden ein Stein im Schuh. Es ist zwar nur die Organisation von Protesten gegen Neonazis, aber durch diesen Prozess der Zusammenarbeit werden auch gegenwärtige Herr­schaftsverhältnisse und das politisch normierte Heulen um die deutschen „Opfer“ jedes Jahr an der Elbe kritisiert.

Die völlig überhöhten Ermittlungsmaßnahmen passen zur Interpretation: Bei den diesjährigen Protesten in Dresden soll es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne von §129 StGB mit mehreren tausend Mitgliedern gehandelt haben – ein sicherheitspolitisches Konstrukt, um AntifaschistInnen zu kriminalisieren. Was sich bestenfalls wie eine Persiflage linker Strukturen anhört, meint die Dresdner Staatsanwaltschaft durchaus ernst und konstruiert mit diesem Blödsinn eine Sachlage fernab der Realität. Die Absicht dahinter scheint klar zu sein: Durch die Diskreditierung und Kriminalisierung antifaschistischer Strukturen wird versucht, unter Anwendung der Extremismustheorie eine scharfe Trennlinie zwischen „legitimen“ und „extremistischen“ Gegenaktivitäten zu ziehen. Kritisches Engagement ist in Sachsen scheinbar immer noch nicht gern gesehen.

Also nichts Neues im Osten: Die schwarz-gelbe Landesregierung spricht gebetsmüh­lenartig vom gefährlichen „Linksextremismus“, während man versucht einzelne linke AkteurInnen an den Pranger und alle zivilgesellschaftlichen Initiativen mithilfe der Extremismusklausel unter Generalverdacht zu stellen.

(Rote Hilfe OG Leipzig)

Morsleben: Vergraben, vergessen, vertuscht…?

Seitdem der Atomausstieg, wenn auch mit Hintertürchen, aber vorerst doch beschlossen ist, hat sich der wunde Punkt der Politik verlagert: Ganz oben auf der Agenda steht nun die Endlagerfrage. Dabei wird ERAM – das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben bald Geschichte schreiben. Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll der strahlende Müll, der bis 1998 in den brüchigen Salzstock eingelagert wurde, mit Salzbeton unwiderruflich versiegelt werden. Über diesen Stilllegungsplan wird ab 13. Oktober in einem öffentlichen Erörterungsverfahren in Oschersleben, circa 30 Kilometer entfernt vom Endlager, entschieden.

ERAM – das strahlende Erbe der DDR

Morsleben. In diesem idyllischen Dorf in Sachsen-Anhalt, nahe der niedersäch­sischen Landesgrenze, begann die DDR-Regierung 1970 an der Öffentlichkeit vorbei, das ehemalige Salzbergwerk zum atomaren Endlager auszubauen. Bis 1981 lagen keine Sicherheitsnachweise und somit keine offizielle Inbetriebnahmegenehmigung vor. Trotzdem wurden im Rahmen einer Versuchsphase jahrelang leicht bis mittelschwer radioaktive Abfälle in den für Wasserzuflüsse und technische Mängel bekannten Schacht eingelagert. Daran schloss sich eine befristete Bewilligung an, in der der Versuch misslang, unkontrollierten flüssigen Müll mit Braunkohleasche zu verfestigen. Trotz zahlreicher Bedenken und Untersuchungen folgten ab 1986 eine unbefristete Dauergenehmigung sowie Vorbereitungen, die Einlagerung auch hoch radio­aktiver Substanzen zuzulassen. Eine traurige Historie, die sich auch nach der Deutschen Einheit fortsetzte.

ERAM – ein von der BRD weiterbetriebenes Sicherheitsrisiko

Im neuen Staatssystem ging die Zuständigkeit auf das BfS (das Bundesamt für Strahlenschutz) über, welches dem Bun­des­umweltministerium unterstellt ist. Im Einigungsvertrag wurde ohne Langzeitsicherheitsnachweis oder ordentliches Genehmigungsverfahren der Bestandsschutz bis zum Jahr 2000 festgeschrieben. Die BRD, ohne eigenes Endlager, aber mit einem wachsenden radioaktiven Müllberg, kippte die brüchige Grube also weiter zu. Bis zur Ablöse Klaus Töpfers als Bundesumweltminister durch Angela Merkel (1994) waren unzählige mahnende Gutachten entstanden. Die sachsen-anhal­tische Landesregierung und sogar Mitarbeitende des BfS stellten die Tauglichkeit in Frage – aber Merkel redete sich die strahlende Müllgrube sicher.

Darüber hinaus novellierte sie sogar noch das Atomgesetz durch Abstriche bei den geltenden strengen Sicherheitsanfor­derungen, um Morsleben auf Grundlage des alten DDR-Rechts bis 2005 offenzuhalten.

Dieses Vorhaben wurde 1998 nach einer Klage von Umweltinitiativen durch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg aufgehalten. Wie so oft lagen dieser Entscheidung nicht etwa Sicherheitsbedenken zugrunde, sondern der Einlagerungsstopp wurde mit Ver­stößen gegen Vor­schriften begründet: Die durch die DDR-Regierung genehmigte Menge war weit überschritten worden, genauso wie gegen die Vorschrift verstoßen wurde, atomaren Müll ausschließlich in bestimmten Teilen des Bergwerks zu lagern. Denn Mitte der 90er Jahre waren die Kapazitäten im Westfeld erschöpft und oh­ne offizielles Verfahren auf das Ost­feld erweitert worden.

Nach diesem Rechtsspruch verzichtete das BfS auf die Annahme weiterer radioaktiver Abfälle und deren Endlagerung im ERAM. Öffentlich wurde jedoch betont, dass der Einlage­rungsbetrieb nicht aufgrund von Sicherheitsmängeln eingestellt würde. Begründet wurde die Entscheidung vielmehr damit, dass an anderen Standorten, wie zum Beispiel Gorleben, ausreichend verfügbare Kapazitäten gegeben seien.

Standsicherheit im ERAM?

Seitdem befinden sich im ERAM circa 37.000 Kubikmeter feste Abfälle, etwa 6.600 umschlossene Strahlenquellen, einige verstreut eingelagerte hochaktive Strahlenquellen sowie ein Radiumfass – der Großteil eingelagert nach der Deutschen Einheit.

Insgesamt ein radioaktiver Müllberg, gelagert an einem historischen Ort des Bergbaus im 19./20. Jahrhundert, dessen unterirdische Verzweigungen aus der damaligen Zeit bis heute nur spärlich dokumentiert sind. Ein Ort, der bis in die 1960er Jahre durch Kali- und Steinsalzabbau weiter durchlöchert wurde und der bereits seit DDR-Zeiten als „nicht sicher“ galt. Ein Ort der Einsturzgefahr und der Wasserzuflüsse, mit grundlegenden geologischen Mängeln wie poröse und wasserlösliche Gesteinsschich­ten, die durch naturbedingte Bewegungen beeinflusst und verstärkt werden. Ein Ort, in dem es erst zu Beginn dieses Jahres zu einem Schwelbrand und damit verbundenem Stromausfall bis ins Umfeld der Morslebener Gemeinde gekommen ist. Ein Ort, in dem allein seit 2000 mehrere Kammern mit Salzgestein aufgefüllt werden mussten, um die Decke zu stabilisieren. 2001 krachte sogar ein 4.000 Tonnen schwerer Salzbrocken herunter – ange­nehmerweise in einer leeren Kammer. Seitdem wurde begonnen, Teile der Grube kostspielig zu verfüllen – ohne Planfest­stellungskonzept und ohne Rückholmöglichkeit.

EntsorgungRadioaktiverAbfälleMöglich???

Parallel zu diesen nicht genehmigten Verfüllmaßnahmen reichte die Bundesregierung im Jahre 2005 Pläne zur Stilllegung der Atomruine beim Umweltministerium in Mag­de­­burg ein, das dieses Abenteuer genehmigen musste. Der Verlauf der Prüfung war schleppend, da die Pläne mehrere tausend Seiten Dokumente, Gutachten und Stellungnahmen umfassten. Unzählige Unterlagen, die zum einen unvollständig und zum anderen von unbrauchbarer Qualität waren. So konnte der Teil des Stilllegungs­verfahrens, das vorhandene Material öffentlich auszulegen, erst 2009 vollzogen werden. Während dieses letzt­endlich nur zweimonatigen Zeitraumes hatte mensch die Möglichkeit, die Dokumente zu prüfen. Immerhin 12.000 Personen, Kommunen und Verbände erhoben daraufhin Einwände gegen die Still­legungs­pläne. Gemäß einer ordentlichen Schließungsprozedur eines Endlagers müssen nun Pläne und auch Einwendungen gegeneinander abgewogen werden. Das Vorhaben, das ERAM legal versiegeln und die atomare Suppe begraben zu können, wird jetzt ab dem 13. Oktober bis zum 10. November 2011 in Oschersleben, Sachsen-Anhalt debattiert. Ein offizielles Erörterungsverfahren und damit die Schaffung eines Präzedenzfalles, ein atomares Endlager weltweit erstmalig stillzulegen!

Die Bundesregierung will die unergründlichen Morslebener Hohlräume mit Salzbeton verfüllen und wird sehr wahrscheinlich mit Zahlen, Tabellen und baulichen Maßnahmen argumentieren, die Langzeitsicherheit bis zu 1.000 000 Jahre garantieren sollen. Die Einwendenden haben zwar formal das Recht dagegenzuhalten, werden jedoch nicht langfristig über Termin oder inhaltlichen Ablauf der Erörterung informiert – dies ist nach Meinung der Politik Aufgabe öffentlicher Berichterstattung, die leider gänzlich fehlt. Die Schließung wird mindestens 2,2 Milliarden Steuereuro kosten, politisch und zynischerweise bezeichnet als „einigungsbedingte Altlast“.

Ab 13. Oktober muss das Land also die Taug­lichkeit eines komplexen Salzstockes be­werten, der gekennzeichnet ist durch geo­logische Bewegungen und brüchige Salz­barrieren, die das Wasser kaum abhalten können. Gegeneinander ab­gewogen werden im Erörterungsverfahren die Positionen zweier Parteien, wovon die ei­ne in wohl kaum nennens­wer­­ter, fundiert informierter Anzahl zugegen sein wird. Die andere Seite aber wird geschäftig und vorbereitet präsent sein, denn die steht seit Juli 2011 unter dem Druck der EU, bis 2015 konkrete Pläne für die Atom­müllent­sorgung vorlegen zu müssen, die diese von allen 14 AKW-Ländern fordert. Und mit dieser Entscheidung wird Sachsen-Anhalt bald Geschichte darüber schreiben, wie exemplarisch mit unserem Wohl­standsmüll umgangen wird.

mona d.

Quellen:
de.wikipedia.org/wiki/Endlager_Morsleben
www.greenkids.de; und Falk Beyer
www.atommuell-endlager.de
www.spiegel.de „Merkels Altlast“

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