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Weihnachtszäsur eines Versandriesen

AMAZON: prekäre Beschäftigungspolitik, fragwürdiges Sortiment und skandalöse „Geschäftsbeziehungen“

Der Global Player Amazon.de beliefert die ganze Welt. Logistikcenter und Internet-Shops konzentrieren sich zwar auf industrialisierte Länder. Aber um den Profit weiter nach oben zu treiben, ist Amazon mittlerweile nicht mehr nur Großhändler, sondern auch sein eigener Warenproduzent – das allerdings in den weniger kaufkräftigen Ländern dieser Welt. Denn klar, je mehr Eigenprodukte billig produziert und unter erdachtem Namen verkauft werden, um so aggressivere Preispolitik lässt sich betreiben und der Mehrfachverdienst erhöht sich.

Wer sich dadurch nicht beirren lässt und die Gaben unterm Baum beim Giganten bestellt, sollte sich die Tatsache der großflächig gefälschten Produkt- und beson­ders Bücherrezensionen durch den Kopf gehen lassen. Und sicherlich hat auch Amazon Richtlinien über den Umgang mit anstößigen Inhalten. Was jedoch gilt im Sinne des Unternehmens als „anstößig“ und wird vom Verkauf ausgeschlossen? Sicher sind das nicht tierquälerische Produkte wie Pelze, denn die werden weltweit unkom­mentiert gehandelt. Genauso wie in Deutschland Thor-Steinar-Artikel sowie haufenweise Bücher und Tonträger des NPD-eigenen „Deutsche Stimme-Verlag“. Dermaßen anzüglich, dass sie nicht in den Warenkatalog gehören, sind hingegen bestimmte „linke“ Bücher. Oder aber jegliche homosexuelle Buch-Titel, die in den USA zeitweise ganz und gar aus dem Sortiment verschwunden waren.

Nun ja, dafür ist Amazon jetzt ganz groß im Lebensmittelgeschäft. Liefern sich Supermärkte und Discounter um die Ecke noch harte Preiskämpfe auf dem Nah­rungs­mittelmarkt, erfreut sich der Magnat trotz spärlicher Produktinformationen, hoher Versandkosten und langer Lieferzeiten eines reißenden Absatzes.

Wen das nun immer noch immer nicht hindert, Einkäufe fürs bevorstehende Schenkfest via e-commerce bei Amazon zu tätigen, sehe sich doch mal die Beschäf­ti­gungs­politik näher an:

Die globalen Geschäftsziele setzt netterweise die US-Führung fest: mehrheitlich befristete Verträge bei 50 bis 60 Wochenarbeitsstunden, Nachtschichten, Überstunden und Abmahnungen bei Nicht-Erreichung von Zielvorgaben. All das zum freundlichen Tarif von Leiharbeitsfirmen, deren Gehaltsordnung noch unter der von LIDL liegt. In Großbritannien reicht schon eine Woche Grippe zur Entlassung trotz ärztlicher Bescheinigung, da Strafpunkte für jeden Fehltag erteilt werden.

In Deutschland hingegen werden speziell in der Vorweih­nachtszeit Deals mit Job­centern eingegangen: In den Versand- und Lo­gistikzentren werden für das Weihnachtsgeschäft tausende Arbeitslose als Saisonkräfte für drei Monate eingestellt. Aber erst nachdem in einer zweiwöchigen Trainingszeit auf Probe und ohne Lohn gearbeitet wurde. Von genau jenen Personen, die als Saisonkräfte schon in vergan­genen Jahren unter denselben Bedingungen beschäftigt waren und die die Betriebsabläufe eigentlich kennen. All das bei circa sieben Milliarden Jahresumsatz des Konzerns.

Und wer nun noch immer eine weihnachtliche Konsum-Orgie bei Amazon abhalten will, sollte sich zu­mindest noch der be­sonders neugierigen und datenhung­rigen Methoden des Konzerns bewusst sein. Mitt­lerweile werden nicht mehr nur die Bestelldaten der Kun­den für eigene Mar­ke­tingzwecke genutzt, sondern ein gigantischer Datendeal mit Face­book wurde geschlossen. Bestellvorlieben, Freun­des­netzwerke, Grup­pen, Mitglied­schaften und gefällt-mir-Buttons – alles kommt in einen Topf. Schade nur, dass diese Transparenz WikiLeaks nicht zu Gute kam, sondern Ama­zon hier den Server abschaltete.

Naja, wohl dem, der ger­ne super günstig knisternde Synthetikjacken online bestellt. Es gibt NICHTS, was sich nicht bei Amazon kaufen lässt. Merry X-MAS!

mona d.

Schlandort

Wandern für den Standort

Arbeitsmigration und Migrationspolitik in Deutschland

Eigentlich schien es kaum jemand zu interessieren, als am 1. Mai diesen Jahres nach siebenjähriger Verzögerung auch in Deutschland die sog. Arbeit­neh­merfreizügigkeit für Lohnabhängige aus osteuropäischen EU-Staaten in Kraft trat. Diese brauchen nun keine Arbeitserlaubnis mehr, um hierzulande eine Tätigkeit aufnehmen zu können. Na gut, die Gewerkschaften warnten vor möglichem Lohndumping, und in mehreren Städten demonstrierten am 1. Mai Neonazis unter dem Motto „Fremdarbeit stoppen!“ für ihr Recht, als Deutsche von deutschen Kapitalist_innen bevorzugt ausgebeutet zu werden.

Zu einem großen Ansturm osteuropäischer Arbeitssuchender kam es aber nicht. Kein Wunder, denn Deutschland hat sich auch so schon längst zum Europameister in Sachen Lohndumping entwickelt: Während die Reallöhne in allen anderen EU-Staaten stiegen, sanken sie hier­zulande von 2000 bis 2010 um etwa 4%. Mittlerweile haben sich deswegen z.B. die polnischen und die deutschen Durch­schnitts­löhne soweit angeglichen, dass sich die Auswanderung nach Deutsch­land schlicht nicht mehr lohnt.

Und wo ein besonderer saisonaler Bedarf an Hilfskräften bestand (etwa bei der Spargel- oder Erdbeerernte), konnten die Unternehmen auch vorher schon Saison­arbeiter_innen für bis zu sechs Monate anstellen – Deutschland schloss schon in den 90er Jahren entsprechende Verwal­tungs­absprachen u.a. mit Tschechien, Polen, Ungarn, Rumänien, Slowenien und Kroatien ab. Dies betraf vor allem niedrig qua­lifizierte Tätigkeiten, für die sich auf­grund der schlechten Bezahlung nicht ge­nug inländische Arbeitskräfte finden ließen.

Der gemeinsame europäische Arbeitsmarkt ver­größert nun zwar kurzfristig die Zahl der potentiellen Bewerber_innen, dürfte aber auch dazu beitragen, dass sich die Le­bensverhältnisse in den einzelnen EU-Staaten langfristig angleichen. Und damit schwin­den für die Lohnabhängigen die An­reize zur Migration, während für die Un­ternehmen die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte immer weniger Vorteile bringt. Schon jetzt klagt z.B. der Verband Süd­­deutscher Spargel- und Erdbeeranbauer, dass es immer schwieriger werde, Arbeitskräfte aus EU-Vertrags­staa­ten zu gewinnen und fordert darum, die be­­stehenden Anwerbeprogramme auch auf Weiß­­russland und die Ukraine auszudehnen.

Weitere Vorschläge kommen vom Sach­verständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), einem regierungsnahen Think Tank. Im September 2011 veröffentlichte dieser eine Studie, mit der „Chancen, Grenzen und Zukunftspers­pek­tiven für Programme zirkulärer Mi­gration“ ausgelotet werden soll­ten. Zirkuläre Migration, die durch Abkommen mit anderen Staaten geregelte, zeitlich begrenzte (auch mehrmalige) Ein- und Auswanderung von Arbeitskräften, böte nicht nur die Möglichkeit einer verbesserten Zu­wan­­derungs­steu­­e­­rung, son­dern soll auch die wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsländer befördern. Ziel sei also „eine Triple-Win-Situation, in der Herkunfts-, Aufnahmeländer und Migran­ten gleichzeitig von den mehrfachen Wanderungen profitieren.“

Entsprechende Programme sollten, so der Vorschlag des SVR, in einem Pilotprojekt getestet und wissenschaftlich evaluiert werden. Daran sollen zu­nächst 500 bis 1000 Per­sonen teilnehmen, vor allem „Migran­ten mitt­lerer Qua­lifikation in Branchen, die für Deutsch­land und ein potenzielles Her­kunfts­land interessant sind: Gesundheitssek­tor […] Tourismus, Metall verarbeitende Industrie, KFZ-Sektor.“ Eine mehrfache Ein- und Ausreise sei aus entwicklungspoli­tischer Perspektive erwünscht. Die Dauer des Aufenthalts sollte aber jeweils nicht mehr als zwei Jahre betragen und vor allem „eine maximale Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten, da sonst gemäß EU-Daueraufenthaltsrichtlinie (2003/109/EG) ein Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt entsteht.“

Während bei nicht oder niedrig qualifizierten Arbeitskräften also Wert darauf gelegt wird, dass sie das Land irgendwann wieder verlassen, sieht das bei Fachkräften anders aus. Hier werden seitens der Wirtschaft dauerhafte Möglichkeiten des Aufenthalts gefordert, da sonst zu viele Bewerber_innen abgeschreckt würden und es zudem unnötige Kosten erzeugen würde, ständig neue Expert_innen einzuarbeiten.

Seitens der Politik wird bereits Entgegenkommen signalisiert. „Die Fachkräftesicherung wird die zentrale Herausforderung der kommenden Jahrzehnte werden. Wenn wir nicht handeln, wird der Mangel zur Wachstumsbremse“, erklärte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf einer Pressekonferenz, bei der eine neue Studie der Unternehmensberatung Mc­Kinsey vorgestellt wurde. Dieser Studie zufolge sollen bis zum Jahr 2025 etwa 6,5 Mio. Arbeitskräfte fehlen, davon 2,4 Mio. Aka­de­mi­ker_in­nen.

Als Antwort darauf erklärte von der Leyen am 22. Juni, beim sog. „Fach­kräfte­gip­fel“ in Mese­berg, dass für Metall-, Fahr­­zeug­bau- und Elektroingenieure sowie Ärzte künftig die sog. Vor­rangprü­fung (also der Nachweis, dass es für die betreffende Stelle keine geeignete Be­wer­ber_in mit deutscher Staatsangehörigkeit gibt) entfallen solle.

Aber auch der sächsische Innenminister Markus Ulbig sorgt sich um Zukunft des Standorts: Schon im April brachte er eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein, die Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern soll. Während diese bislang ein jährliches Mindesteinkommen von 66.000 Euro nachweisen müssen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, soll nach Ulbigs Plänen diese Summe künftig bei 40.000 Euro im Westen und 35.000 im Osten liegen. Fachkräfte mit Arbeitsvertrag sollen zunächst für zwei Jahre bleiben und nach deren Ablauf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Zudem soll das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Schon seit Herbst sind die sächsischen Ausländerbehörden angewiesen, das Verfahren in maximal vier Wochen zu erledigen.

Ein grundlegender Wandel der deutschen Einwanderungspolitik ist das allerdings nicht – die altbekannte Unterscheidung zwischen „Ausländern, die uns nützen, und solchen, die uns ausnützen“ soll künftig nur ein wenig effizienter getroffen werden.

justus

Schlandort

Freiwillig dem Staat verpflichtet

Über die problematische Nutzlosigkeit des neuen Bundesfreiwilligendienstes

 

Ein Hoch auf den Erfindungsreich­tum der Bundesregierung, genauer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)! Dank der Bundeswehrreform (siehe FA!#40) bekam auch Kristina Schröder im BMFSFJ nun die Möglichkeit sich zu beweisen und die langen staatlichen Finger in ein neues Experimentierfeld zu stecken. Denn da den Wohlfahrtverbänden nun die Zivildienstleistenden abhanden kommen, mussten neue Strukturen geschaffen werden, um den sozialen Sektor möglichst billig mit willigen Arbeitskräften am Leben zu erhalten. Unter dem Motto „Nichts erfüllt mehr als gebraucht zu werden“ wird deshalb jetzt für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) geworben. Der einstige Zwangsdienst soll damit also auf freiwilliger Basis fortbestehen. Doch was auf den ersten Blick als innovative zivilgesellschaftliche Engagementförderung daherkommt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als äu­ßerst problematische Neustruktu­rierung, auf die selbst Wohlfahrtsverbände, freie Träger und Gewerkschaften schimpfen.

Doch von vorn: Seit dem 1. Juli können Menschen jeden Alters in der Bundesrepublik zum sog. Bufdi werden und einen freiwilligen „Dienst an der Gesellschaft“ leisten. Stein des Anstoßes war hier das Sparpaket 2010, das nicht nur die Bundeswehrreform, sondern mit der Wehrpflichtaussetzung nun auch die Zivildienstreform nach sich zog. Statt jedoch dies als Chance zu nutzen und ganz neue Wege im maroden Sozialdienstleitungssystem zu beschreiten, wurde der – für manche Wohlfahrtsverbände exis­tenz­bedrohliche – Wegfall des zivilen Dienstes lediglich durch die Umwandlung in einen freiwilligen Dienst kompensiert. So schob man das ehemalige Bundesamt für Zivildienst dem BMFSFJ zu, das es zum Bundesamt für Familie und zivilgesell­schaftliche Aufgaben machte, die Beamtenschaft übernahm und mit dem BFD betraute. Doch so einfach geht die Rechnung dann leider doch nicht auf.

Großer Käse

In der öffentlichen Wahrnehmung dominiert der Eindruck, das größte Problem mit dem BFD bestünde in der fehlenden Anzahl von engagierten Menschen, die auch ohne Zwang gern Gutes tun. Denn für den BFD bewarben sich bis zum 1. Juli lediglich 3.000 Jugendliche. Rechnet man noch die 14.300 Männer hinzu, die ihren Zivildienst freiwillig verlängert haben, stehen den 35.000 freien BFD-Stellen lediglich 17.300 Bufdis gegenüber. Und das könnte zahlreichen Einrichtungen mit Zivi-Tradition, wie Krankenhäusern, Pflegeheimen usw., schnell zum Verhängnis werden. Auch wenn das tatsächlich ein aktuelles Problem ist, greift die gerne bemühte Unterstellung, dass die Jugend kaum mehr Interesse am Gemeinwohl hege, hierbei viel zu kurz. Denn sie blendet nicht nur ökonomische Zwänge und die im kapitalistischen Ellbogenkampf erforderlichen zielstrebigen Lebensentwürfe aus, sondern lässt vor allem die Art der Tätigkeiten außer Acht. Denn mit dem Wechsel vom Zivi zum BFD änderte sich bei den allermeisten Stellen nur das Etikett, nicht das Profil. Viele der noch freien Stellen sind in relativ unbeliebten Bereichen angesiedelt und reichen von Krankenhaus- über Altenpflege bis hin zu stupiden Fahrdiensten. Sie sind also entweder recht anstrengend, freudlos und undankbar, oder aber gähnend langweilig und ohne Herausforderung. Zwar soll der BFD laut Papier jetzt als „Lerndienst“ und „wohl­fahrt­licher Hilfsdienst“ verstanden werden, al­ler­dings sieht die Realität eben ganz an­ders aus. Die künftigen Bufdis sollen als billige Arbeitskraft lediglich die Lücken, die durch die fehlenden Zivis entstehen, stopfen. Die Spannbreite der Arbeit in diesen Lücken reicht da­bei von tatsächlichen Hilfstätigkeiten bis hin zu sehr anspruchsvoller Arbeit, die eigentlich einer beruflichen Qualifikation bedarf. Während erstere Jobs wenig mit einem „Lerndienst“ gemein haben, sind letztere vor allem arbeitsrechtlich fragwürdig. In beiden Varianten wird zudem oftmals gegen die BFD-Richtlinie, ‘reguläre Arbeitsplätze nicht zu verdrängen’, verstoßen. Nicht nur das wurde von Gewerkschaften am BFD kritisiert, sondern auch das damit beförderte Lohndumping und die Ausweitung des Niedriglohnsektors. Bei einem monatlichen Taschengeld von maximal 330 Euro für die Bufdis, scheint die Kritik an­gesichts des Tätigkeitsprofils berechtigt – auch wenn es sich ansonsten vortrefflich darüber streiten ließe, inwiefern Ehrenamt vergütet werden sollte (… und aus kapitalismuskritischer Sicht die Schaffung von Arbeitsplätzen ohnehin ganz anders zur Debatte stünde). Die neue Arbeitssituation unterscheidet sich also insgesamt nicht von der alten zu Zivi-Zeiten. Dass es dadurch an Freiwilligen fehlt, ist mehr als verständlich. Wer will sich schon freiwillig zu etwas verknechten lassen, was ihm selbst wenig bringt? Leider wurde hier die historische Chance verpasst, lange bestehende Missstände in den Ex-Zivi-Arbeitsfeldern endlich zu beheben.

Struktursalat

Ein weiteres Kernproblem, das vorzugs­weise hinter verschlossenen Türen am Runden Tisch mitunter heftig diskutiert wurde, betrifft die „Konkurrenzgefahr“ zwischen dem BFD und dem Freiwilligem Sozialen bzw. Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ). Diese bereits seit den 60er Jahren bestehenden Dienste werden zwar vom Staat finanziell unterstützt, aber zu 100% von Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern organisiert und erfreuen sich im Gegensatz zum BFD recht großer Beliebtheit. Auch hier gibt es ca. 35.000 Plätze, allerdings ca. 60.000 Bewerber_innen jährlich. Das weckt sicherlich nicht nur Neidgefühle im Familienministerium, sondern offenbart auch die Parallelstruktur dieser als innovativ gepriesenen BFD-Reform (die eine Sinnfrage unweigerlich nach sich zieht).

Umso notwendiger waren daher Verhandlungen zwischen dem BMFSFJ und den Trägern des FSJ/FÖJ, die dann auch bis in die Sommerpause hinein miteinander um eine gemeinsame Ausrichtung und Gleichstellung rangen und stritten. Hierdurch sollte zum einen verhindert werden, dass sich tatsächlich die durch Doppel­struk­turierung drohende Kon­kurrenz­situation als solche etabliert, und zum anderen sollte eine „Aufteilung“ der Freiwilligen erreicht werden, so dass auch die freien BFD-Stellen eine Besetzung finden. Letzteres wurde zwischenzeitlich zum größten Streitpunkt, da das Ministerium eine 3:2 Quote forderte, d.h. die freien Träger verpflichten wollte, für je drei FSJ-Stellen auch zwei BFD-Stellen einzurichten. Als der Bund auch noch drohte, die bestehenden FSJ/FÖJ-Stellen nicht weiter finanziell zu unterstützen, wenn diese Forderung nicht erfüllt würde, war der Aufschrei und Ruf von „Erpressung“ und „Wortbruch“ auch bei den großen Verbänden wie DRK, Caritas, AWO und dem Paritätischen Bund sehr groß. So wurde am Ende ausgehandelt, dass eine feste Kopplung oder Quote nun nicht eingeführt wird. Die Gelder für die angenommenen FSJ­ler_innen fließen und im Gegenzug werden die Wohl­fahrts­verbände und Träger aber freiwillig bis Ende Oktober 8.000-10.000 Verträge über den BFD abwickeln. Bis 2013 soll es dann ein Verhältnis von 1:1 zwischen BFD und FSJ-Stellen geben.

Ansonsten wurde der BFD in vielerlei Hinsicht mit den FSJ/FÖJ-Richtlinien abgeglichen, so dass die Unter­schie­de nun marginal sind. Grund­sätz­lich aber kann man in jeder Altersklasse den Bufdi machen (auch in Teilzeit), während das FSJ/FÖJ auf Jugendliche bis 27 Jahren beschränkt ist. Die Entlohnung bei den Älteren und das Verhältnis zu anderen Modellen wie Bürgerarbeit und allgemeinen HartzIV-Zwängen sind aber weitere, noch im Detail zu klärende Baustellen im Ministerium (siehe Kasten). Auch kann ein BFD zu jeder Zeit begonnen werden, während das FSJ/FÖJ immer zum 01.09. des Jahres beginnt. Ein großer Unterschied zwischen FSJ/FÖJ und BFD besteht aber noch in der inhaltlichen Ausrichtung der freien Stellen: Während das FSJ/FÖJ tatsächlich immer als Lerndienst begriffen wurde, bei dem die Freiwilligen weniger Arbeitsplätze füllen, sondern eher wachsen, ihre Persönlichkeit und verschiedene Kompetenzen ausbilden sollten, wurde der Zivi als Alternativdienst zum Waffengebrauch eingeführt und – wie bereits erläutert – als Hilfsdienst an der Gemeinschaft konzipiert. Das eigene Lernen und Entwickeln stand dabei im Gegensatz zum FSJ/FÖJ nicht im Vordergrund.

Staatskompott

Das neue Nebeneinander von staatlicher und freier Trägerschaft im Bereich der freiwilligen Dienste stellt ein weiteres ernstzu­nehmendes Problem dar: Denn mit der Einführung des BFD geht auch eine gewisse Verstaatlichung zivil­gesell­schaft­lichen Engagements einher. Auch wenn die FSJ/FÖJ-Stellen schluss­end­lich mit aus der Staatskasse finanziert werden, lag die inhaltliche Ausrichtung und Durch­führung dieses Diens­tes sowie die Weiterbildung der Jugendlichen bisher vollkommen in den Händen der freien Träger und Wohl­fahrts­ver­bän­de. Das ermöglichte nicht nur Tätigkeiten in regierungsfernen, zivilgesellschaftlichen Sektoren, sondern v.a. auch die kritische Distanz zu manchen staatlichen Regelungen und Handhabungen und die Möglichkeit, dies auch in der Öffentlichkeit zu artikulieren. Im Gegensatz dazu gehen die im BFD organisierten Freiwilligen mit dem Staat einen Vertrag ein und verpflichten sich ihm gegenüber zum Dienst an der Gemeinschaft. Mit den bisherigen Verhandlungser­geb­nissen zwischen BMF­SFJ und den Trägern von FSJ/FÖJ wird die Trennung zwischen staatlich und zivilgesell­schaft­lich organisierten Bereichen jedoch erheblich aufgeweicht. So werden künftig drei der für FSJ/FÖJ und Bufdis obligatorischen fünf Weiter­bildungs­semi­nare von den Zivil­dienst­schulungs­heimen inhaltlich und organisatorisch ausgerichtet. Ob die dortige Beamtenschaft, die vorher unter der Obhut des Verteidigungsminis­teriums stand, ihre Seminarinhalte grundlegend verändern wird, ist jedoch fraglich. Auch mit der Verpflichtung der Träger, BFD-Stellen im ähnlichen Umfang zu organisieren, verschwimmt diese Trennung. Schluss­­endlich ist die Gefahr auch groß, dass der in Verantwortung der freien Trägerschaft liegende Freiwilligendienst langfristig durch den staatlich organisierten BFD verdrängt wird und sich die staatliche Einmischung auch auf diesen bisher relativ freien Bereich der Jugendbildung erstrecken wird.

Bittere Pille

Bei all diesen mit dem BFD einhergehenden Problemen stellt sich die Frage nach der Sinn- und Zweckhaftigkeit dieser neuen staatlichen Struktur ganz besonders. Statt mit dem Ende des Zivildienstes über wirkliche Reformen und Alternativmodelle im sozialen Bereich nachzudenken und bspw. die freiwerdenden Gelder zu nutzen, um sowohl mehr FSJ/FÖJ-Stellen schaffen zu können, als auch den Wohlfahrtsverbänden die Neueinstellung von Mitarbeiter_innen mit angemessener Bezahlung zu ermöglichen, wurde hier eine sinnentleerte aber problematische Doppelstruktur geschaffen, die zum Ersten alte Zivi-Missstände mit neuem Logo fortschreibt, zum Zweiten den bereits bestehenden und sinnvoller konzipierten Freiwilligendiensten Konkurrenz macht und zum Dritten auch einen ernstzunehmenden staatlichen Eingriff in einem vorher unabhängig geregelten Bereich bedeutet. All das wiegt jedoch im Bundesministerium nicht so viel wie eine mög­lichst unkomplizierte Umstrukturie­rung, die eine weitere Beschäftigung der Beamten im Bundesamt für Zivildienst und den Erhalt der dazugehörigen Einrichtungen ermöglicht. So wurde ein neues bürokratisches Monstrum geschaffen, für den sich die freien Träger auch noch zur Schützenhilfe freiwillig zwangsverpflichten lassen. Bleibt nur zu hoffen, dass sie sich damit langfristig nicht selbst ins Bein schießen und dem staatlichen BFD nicht gänzlich das Feld überlassen bleibt.

momo

Exkurs: Vom Hartzer zum Bufdi?

Auch als Hartz IV-Empfänger_in kann ein BFD in jedem Alter absolviert werden. Analog zu den Jugendfreiwilligendiensten können bisher aber nur schlappe 60€ pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Vielfacher Protest und die Einsicht, dass man einen Anreiz braucht, um die freien BFD-Stellen schnellstmöglich aufzufüllen, führte dazu, dass der anrechnungsfreie Satz voraussichtlich auf 175 € aufgestockt wird. Eine Gesetzesinitiative soll es dazu im Spätsommer geben. Ob dann auch alle jugendlichen BFD/FSJ/FÖJler_innen anfangen, sich ihren Unterhalt vom Jobcenter zahlen zu lassen, wird sich noch zeigen. Ungeklärt ist auch, wie sich das frisch eingeführte Modell der „Bürgerarbeit“ inhaltlich vom BFD unterscheiden soll. Denn die Bürgerarbeit umfasst ebenso gemeinnützige Tätigkeiten – die natürlich keine regulären Arbeitsplätze verdrängen – und soll ca. 34.000 neue Stellen schaffen. Bei einer 30 h/Woche (wahlweise auch 20 möglich), würde der/die Beschäftigte nach Abführung von Sozialbeiträgen (außer der Arbeitslosenversicherung) mit ca. 730 € netto monatlich nach Hause kommen. Abgesehen davon, dass Hartzer­_­innen zur Bürgerarbeit verpflichtet werden können, während beim BFD die Freiwilligkeit ja schon auf dem Etikett steht, gibt es so wenig Unterscheidungsmerkmale, dass auch hier der Verdacht einer sinnlosen Doppelstruktur mit Konkurrenzcharakter recht nahe liegt. Doch etwas nützliches hätte auch der BFD: Gesetzlich betrachtet gibt es keine Verpflichtung, während der Bufdi-Zeit reguläre Arbeit aufnehmen zu müssen und die Freiwilligen sind auch von der Vermittlung befreit. Denn analog zur FSJ/FÖJ-Regelung wird der Freiwilligendienst als „wichtiger persönlicher Grund“ gewertet, der der Arbeitsaufnahme entgegensteht. Andersherum kann man jedoch als Bufdi jederzeit selbst fristlos kündigen, um einen anderen Job anzunehmen.

Die Gedanken sind Brei

Die WM und der Nationalstolz

The party is over, die WM vorbei, die allgegen­wärtigen schwarz-rot-gelben National­lappen bis auf ein paar Über­­reste ver­schwunden, die über­bordende Deutsch­­­­­­­tüme­lei zumindest in ihren sichtbaren Anteilen wieder zurückgegangen. Trotzdem lohnt es sich, nochmal einen Blick zurück zu werfen und den „neuen“ Patriotismus, wie er sich während der WM gezeigt hat, etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Nationalismus: „Weicher Standortfaktor“

Aufrufe zum Nationalstolz erfreuten sich die letzten Jahre wachsender Beliebtheit. Die unsägliche „Du-bist-Deutschland“-Kampagne und die Patriotismus-Debatte in der sächsischen CDU (siehe FA! #21) sind nur zwei Beispiele der letzten Zeit. Zum Großteil hat das sicher die Funktion eines sozialen Bindemittels. Immer mehr Menschen werden vom gegenwärtigen Wirtschaftssystem als „überflüssig“ aussortiert, an den Rand gedrängt und ihrer Lebensperspektiven beraubt. Das gilt nicht nur für die Erwerbslosen: Für die, die noch einer Arbeit nachgehen, ist diese zunehmend prekär und schlecht bezahlt.

Die heutige Gesellschaftsordnung hat denen, die gezwungen sind, in ihr zu leben, als Ausgleich für ihr widerspruchsloses Mitwirken zusehends weniger zu bieten. Da materiell immer weniger rumkommt beim Mitmachen und Klappehalten, gewinnt der Nationalismus als Form der symbolischen Vergemeinschaftung an Bedeutung. Die Identifikation mit dem „großen Ganzen“ der Nation soll den Einzelnen entschädigen für die Einschränkungen, die diese Nation ihm auferlegt. Die „Du-bist-Deutschland“-Spots zeigen, wie man sich das vorstellt: Von der Putzfrau bis zum Firmenchef, jede(r) soll sich als vollwertiger Teil einer Gemeinschaft fühlen, sich in Zweckoptimismus üben und eifrig anpacken, damit es wieder vorwärts geht mit dem Standort.

Diese Aufforderung, sich mit einem Staat zu identifizieren, in dem man selbst nur austauschbare Manövriermasse ist, scheint vielleicht absurd. Sie funktioniert aber, weil sie sich mit dem Bedürfnis nach Teilhabe trifft. Will heißen: Auch für die, die sich zusehends an den Rand gedrängt sehen, ist es wichtig, sich der eigenen Zugehörigkeit zu versichern – und sei es nur sym­bolisch, indem man eine Deutsch­land­fahne aus dem Fenster hängt.

Die WM als Nationalstolz-Generator

Veranstaltungen wie das diesjährige WM-Spektakel spielen für die emotionale Bindung der Einzelnen an das „große Ganze“ der Nation eine wichtige Rolle. Im Alltag ist dieses recht abstrakt: Das, was an Gemeinsamkeiten da ist (die Sprache, der deutsche Pass), wiegt gegenüber den realen Unterschieden eher gering, das „Ganze“, von dem man da ein Teil sein soll, ist im täglichen Leben nicht zu finden – um so schwerer ist es, eine gefühlsmäßige Beziehung dazu zu entwickeln. Der emotionale Ausnahmezustand während der WM hilft da nach.

Klar kann man das, was die „eigene“ Mannschaft macht, einfach als das sehen, was es ist: Ein paar Leute kicken einen Lederball mehr oder weniger unterhaltsam über ein Stück Rasen und versuchen, damit ein Tor zu treffen. Man kann das als guten Fußball honorieren, den Staat, in dessen Farben die Mannschaft antritt, muss man darum nicht besser finden.

Nur wurde so eine Haltung nicht dem Publikum während der WM von Seiten der Politik und der Medien nahegelegt. Große Anstrengungen wurden (wie zu erwarten) unternommen, um das Ereignis im Sinne der herrschenden Interessen zu interpretieren und zu nutzen, die Identifikation mit der Mannschaft in eine mit der Nation umzumünzen. Die wirtschaftliche und politische Konkurrenz der Nationalstaaten ist dabei das Grundschema, welches auch die Sicht auf das sportliche Ereignis bestimmt. Die Spieler der „eigenen“ Mannschaft agieren also nicht nur als Sportler, sondern dieser Lesart nach auch und vor allem als Repräsentanten der Nation – und so erwartet man von ihnen, auch im Sport die Nation da hinzubringen, wo nach Ansicht aller Nationalisten die eigene Nation hingehört: an die Spitze.

Auch die emotional aufgeladene Atmosphäre in den Massen von Fans auf den public-viewing-Plätzen (im Verbund mit exzessivem Alkoholkonsum) war nicht gerade geeignet für Reflexion und kritische Distanz. Der dort stattfindende staatlich genehmigte Kontrollverlust bot Entlastung vom durch Vereinzelung und ökonomischer Rationalität geprägten Alltag. Geduldet wird das aus gutem Grund, sind doch Ereignisse dieser Art für viele Leute die einzige Gelegenheit, sich mit der eigenen Nationalität rundum einverstanden zu erklären – auch weil (im Gegensatz zum Handeln der politischen Repräsentanten) das, was immer die Spieler da leisten, am Ende keine negativen Folgen für einen selber hat.

Und weiter?

Bliebe noch die Frage, was die WM nun tatsächlich gebracht hat. Ein grundlegend neues Verhältnis der deutschen Bevölkerung zur Nation wohl eher nicht. Die Meinung, jetzt endlich hätten die Deutschen zu einem unverkrampften Nationalgefühl und einer „normalen“ Beziehung zum eigenen Land zurückgefunden, ist selbst eine regelmäßig wiederkehrende Behauptung derer, denen der Nationalstolz sowieso nie weit genug gehen kann. Insofern kann man getrost bezweifeln, dass sich bei der WM eine grundsätzlich neue Dimension des Patriotismus gezeigt hätte – obwohl diese sicher dazu beigetragen hat, schon vorhandene nationalistische Stimmungen zu stärken. Ansonsten hat die WM vor allem eins gebracht: enormen Umsatz für die flaggenpro­duzierende Industrie.

justus

30 Jahre Mitbestimmung

– eine Party in schlechter Gesellschaft

Ende August beging der DGB in Berlin das 30jährige Bestehen des „Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer“ als eine Erfolgsgeschichte. Denn, so Michael Sommer, „Mit­be­stim­mung verringert das Konfliktpotenzial, fördert Kreativität und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bremst unverantwortliche Heuschrecken aus und ist deshalb ein Erfolgsfaktor für den Standort Deutschland.“ Auch Merkel erntete höflichen Applaus, als sie dies in ihrer Festrede unterstrich. Es dürfte ihr nicht weiter schwer gefallen sein, denn die Einflussnahme durch Mitbestimmung tut keinem Unternehmer wirklich weh, ist aber dennoch dazu geeignet, den sozialen Konsens in der Gesellschaft her­zustellen und zu bewahren.

Im Wesentlichen wird die Mitbestimmung durch Betriebs- bzw. Personalräte oder gewerk­schaft­liche Aufsichtsratsmitglieder ausgeübt. Die ihnen dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind im „Betriebs­ver­fas­sungs­gesetz“ und im bereits angesprochenen „Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer“ niedergelegt und sehen auf dem Papier erstmal ganz gut aus. Wie ein großer Gemischtwarenladen mit den verschiedensten Werkzeugen, die nur von wenigen Menschen benutzt werden können, um ein bisschen an der Maschine herumzudrehen. Jedoch sind sie, um im Bild zu bleiben, nicht geeignet die Ma­schine auseinanderzunehmen. Ein Veto hier, ein Veto da, und immer die Versicherung, nach §2 des BetrVG das Wohl des Betriebes im Auge zu haben und den Betriebsfrieden zu sichern. So hat der Betriebsrat einen überwiegend reaktiven Charakter, seine Aktivität beschränkt sich auf die Wahrnehmung der Informations- und Vetorechte … und zwar auf dem formalen Wege, also wenn beispielsweise bestimmte Fristen nicht ein­gehalten wurden – die Arbeit der Betriebsräte ist im wesentlichen Papierkrieg.

Reicht es den etablierten Gewerkschaften, vorher gefragt zu werden, bevor sie Dinge zulassen, die sie nicht ver­hindern können? Oder heißt Mitbestimmung eher, teilzuhaben an den Spielchen und sonderbaren Ver­gnü­gungen der Manager… ? Spätestens über Sitze im Aufsichtsrat (die betriebliche Mitbestimmung im engeren Sinne) werden die Gewerkschaften in die Mechanismen der kapitalistischen Unternehmensführung einge­bun­den und ihres Zweckes beraubt, nämlich offensiv und kollektiv die Situation der Lohnabhängigen in jeder Hinsicht zu verbessern. Die Delegation einzelner weniger aus den Abläufen des Betriebes hinaus in die Betriebsräte, wie es das Stellvertreterprinzip vorsieht, entzieht diese der Kontrolle derjenigen, die sie gewählt haben. Was dabei herauskommt lässt sich, im Großen, an den Parlamenten ablesen.

Wie anders lässt sich erklären, dass Betriebsräte bei Umstrukturierungen, wie etwa neuen Arbeits­zeitregelungen, Auslagerung von Betriebsteilen, Schließung von Abteilungen – um nur einige Dinge aus dem Arsenal der „Arbeitgeber“ zu nennen – gemeinsam mit Gewerkschaftsvertretern nur noch den Verlust von Beschäftigung beklagen … als ob es alle Lohnabhängigen für gesund hielten, jeden Tag fremdbestimmt schaffen zu gehen. Auch wenn sie wissen, dass sie auf diesen Erwerb angewiesen sind. Fokussiert auf den Standort Deutschland, auf immerwährende Beschäftigung und ihre Rolle als Sozialpartner tun die Gewerkschaften und die ihnen eng verbundenen Betriebsräte so, als bräuchte es nur ein bisschen Verhandlung und Entgegenkommen von beiden Seiten und alles würde gut. Als gäbe es keinen Interessengegensatz zwischen Kapital und Lohnabhängigen! Wenn dem so wäre, wozu bräuchte man dann Gewerkschaften?

Bekanntlich wird die Notwendigkeit gewerkschaftlicher Organisierung ja von einigen Unternehmer­verbänden in Frage gestellt. Sie wollen damit verschleiern, was auch die etablierten Gewerkschaften nicht in den Vordergrund stellen: Was alle Lohnabhängigen eint, ist ihre Situation. Und was ihnen hilft ist allein ihre Solidarität. Davor fürchten sich die Unternehmen, weil so klar würde, wer auf wen angewiesen ist. Deshalb sind ihnen ihre Betriebe ganz ohne Gewerkschaften am liebsten, deshalb machen sie weiterhin Front gegen die betriebliche Mitbestimmung, ist sie heute doch das deutlichste Zeichen gewerkschaftlicher Organisation. Ein Augenzwinkern schenkte ihnen die Kanzlerin, als sie in ihrer Festrede bei allem Lob auch den Wunsch nach Veränderung der bisherigen Mitbestimmungsrechte äußerte – im November soll die Biedenkopf-Kommission einen Bericht zum Thema vorlegen.

Mögen die etablierten Gewerkschaften ihre eigene Entzauberung feiern. Doch was geschieht, wenn die Mitbestimmung umgestaltet, sprich langsam abgeschafft wird? Spanische oder französische Verhältnisse? Etwas Dynamik ist im Sinne einer Entwicklung hin zu offensiveren Positionen unabdingbar, die deutsche Streikmüdigkeit dürfte mit erlittenen Reformen allein allerdings nicht vertrieben werden. Notwendig erscheint vielmehr, dem Stellvertreterprinzip den Rücken zu kehren und die Bildung eigenständiger und handlungsfähiger Betriebsgruppen voranzutreiben. Nirgendwo, in keinem Gesetz und auch nicht im Selbstverständnis der Gewerkschaftsspitzen, sind solche selbstbestimmt handelnden Syndikate vorgesehen – ihre Legitimität und Stärke beziehen sie aus dem Willen der Lohnabhängigen selbst. Nur wer sich in seiner Organisation nicht auf unkontrollierbare Stellvertreter und dehnbare Paragraphen stützt, sondern auf Vertrauen und Aktivität, wird auf die optimale Durchsetzung seiner Interessen hoffen können. Die Zukunft liegt nicht in der politischen Verteidigung toter Mitbestimmungsrechte, sondern in der Aufkündigung der verlogenen Sozialpartnerschaft und in einer Gewerkschaftsbewegung in den Unternehmen, die Rechte sichert und erkämpft.

Oskar Pfeiffer

Des Widerstands Zähmung

Erneut forcieren Politik und Unternehmer die Forderung nach Einschränkung des Streikrechts

Ein Funke genügte, das PR-Feuerwerk zu zünden: Deutschland brauche eine Regulierung des Streikrechts, sonst sei die Wirtschaft den Splittergruppen einer neuen Arbeiteraristokratie hilflos ausgeliefert. So der Tenor der „Streik-Debatte“ im Frühjahr 2012. Anlass war ein Ausstand der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) im Bereich der Vorfeldarbeiter auf dem größten deutschen Flughafen in Frankfurt/Main. Während die GdF, die erkennbar eine Eskalationstaktik verfolgte, den Streik bis Mitte Februar zunächst hinauszögerte und dann auf wenige Stunden beschränkte, forderte Hundt, der Chef des Bundes Deutscher Arbeitgeber (BDA) eine gesetzliche Regelung des Streikrechts. Der Lobbyist der Bosse schwadronierte von Missbrauch, Erpressungspotenzial und „großen volkswirtschaftlichen Schäden“. Diese Schallplatte spielte Hundt bereits 2010 zugunsten der sogenannten „Tarifeinheit“. Nach dem Motto „ein Betrieb, ein Tarif“ heißt das nämlich Friedenspflicht für alle (siehe Kasten). Die gemeinsame Kampagne von Unternehmerverband BDA und Zentralverband DGB für die gesetzliche Verankerung der Tarifeinheit ist im vergangenen Jahr am innergewerk­schaft­lichen Protest gescheitert. Dass nun jede Gelegenheit ergriffen wird, eine Einschränkung des Streikrechts und des gewerkschaftlichen Spielraums zu fordern, zeigt: Es handelt sich bei der Debatte nicht um ein Strohfeuer, sondern um einen Schwelbrand.

Das Graffiti der Bosse: der Teufel an der Wand

Zurück nach Frankfurt im Februar 2012. Da die Tarifrunde im Öffentlichen Dienst noch bevorstand, hielt es wohl auch die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VkA) für geboten, mit zu zündeln: „zügellose Splittergewerkschaften“ müssten per Gesetz gebändigt werden. In der Tat hatten die Beschäftigten auf dem Frankfurter Vorfeld ihre Gewerkschaft frei gewählt und sich bewusst an die Spartengewerkschaft GdF gewandt, nachdem sie sich von ver.di nicht vertreten gefühlt hatten. Sie nutzen das hohe Gut der Koalitionsfreiheit. Aber als die GdF in ihrer kontrollierten Eskalation schließlich die Fluglotsen zum Solidarstreik aufrief, lief die Betreibergesellschaft Fraport zu Gericht. „So ein Streik ist für die Gewerkschaft nicht mehr anstrengend“, lamentiert Jens Bergmann, der Geschäftsführer der Deutschen Flugsicherung, Anfang Juni in der FAZ. Inzwi­schen reiche schon die „Androhung der Androhung“, um Forderungen durchzusetzen. Das deutsche Arbeitsrecht, ein Arbeiterparadies!

Tatsächlich erwirkte die Fraport zwei einstweilige Verfügungen, die sowohl den Kampf auf dem Vorfeld als auch den Unterstützungsstreik verboten. Am 21. März kam es schließlich zu einer Einigung, über die bisher immer noch keine Details vorliegen. Am selben Tag erklärte Wirt­schaftsminister Rösler (FDP), „auf­grund der Ereignisse im letzten Monat“ seien die Arbeiten an einem Tarifeinheits-Gesetz wieder aufgenommen worden. Dass die Bundesregierung noch kein Gesetz präsentiert hat, ist sicherlich der komplizierten verfassungsrechtlichen Lage und dem Justizministerium geschuldet. Ob diese Hürden allerdings hoch genug sind, ist fraglich: Die SPD verkündet im Bundestag, „Tarifautonomie und Tarifeinheit gehören zusammen“ (H. Heil) und fordert, den Entwurf der Lobbyisten zur Gesetzesgrundlage zu machen. Auch für die CDU stellt die Tarifeinheit einen „hohen Wert“ (P. Weiß) dar: „im Interesse einer Befriedung der Tariflandschaft … und im Interesse einer verlässlichen Sozial­part­nerschaft“.

Unerheblich ist bei der ganzen Debatte offenbar, dass die diffusen Horrorszenarien, die seit der Abschaffung der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht 2010 lautstark verbreitet werden, reine Fantasie geblieben sind: keine andauernde „Streikwelle“, kein Ins-Kraut-Schießen weiterer Spartengewerkschaften wie etwa der Feuerwehrleute, kein wirtschaftlicher Absturz, nichts. Die Streikaktivitäten erreichten dem WSI-Institut zufolge auch 2011 nicht das Vorkrisenniveau. Aber die Unternehmerverbände ficht das nicht an. In einer Münchner Erklärung erheben sie die Tarifeinheit neben Staatsschulden, Energiewende und Fachkräften zu einer von vier „Weichen für die Zukunft“.

Freiheit und Recht – immer umkämpft

Für emanzipatorische Bestrebungen ist das Streikrecht, sind seine Existenz und seine Wahrnehmung elementar. Dem dürfte auch der Jurist und ehemalige Vorsitzende der IG Medien (heute ver.di) Detlef Henschel zustimmen. Henschel betonte im Mai bei einer Tagung der Rosa-Luxemburg-Stiftung über „Politische Streiks im Europa der Krise“ den grundlegend demokratischen Charakter dieser Aktionsform. Schließlich setze man damit ein kollektives Gegenrecht gegen die täglichen Einschränkungen durch abhängige Arbeit. Der Streik sei eine Grundlage für zivilgesellschaftliche Kompetenz und Kapazität. Etwas volkstümlicher fasste das Tom Adler, linker Metaller bei Daimler, mit Blick auf die jüngsten Warnstreiks der IG Metall: Sollte es zu Streiks kommen, wäre das „ein Szenario, das politisch hochinteressant wäre“, denn das seien immer Momente, in denen „die Köpfe aufgehen“. Man könnte ergänzend hinzufügen, dass ein solcher Ausbruch aus Alltag und Normalität durch den ökonomischen Hebel, den er kollektiv in Anschlag bringt, zu den schweren Geschützen im Arsenal emanzipatorischer Hand­lungs­optionen gehört.

Betroffen von den Bondage-Gelüsten der Bosse und von der Knebelung durch bestehendes Recht sind keineswegs nur die Spartengewerkschaften. Das hob Henschel bei der Tagung der Luxemburg-Stiftung hervor: Derzeit kämpfen insbesondere ver.di und die GEW für Beamten- und kirchliches Streikrecht. Die Vorgehensweise zur Änderung und Liberalisierung der herrschenden Rechtsprechung sei der kalkulierte Gesetzesverstoß durch die tatsächliche Streikpraxis. Das birgt durchaus Risiken: Zuletzt verneinte das Oberverwaltungsgericht NRW im März 2012 ein Streikrecht von Beamten. Insgesamt aber scheint sich der DGB nur aus taktischem Kalkül von der gemeinsamen Initiative mit den Bossen zurückgezogen zu haben. So warf DGB-Chef Sommer Anfang Mai in einem Interview abermals alles in einen Topf und erklärte als sei dies ein und dasselbe: „Auch die Tarifein­heit und die Tarifautonomie müssen wie­der gestärkt werden. … Ich erwarte von der Politik, dass sie sich endlich dazu durchringt, die Arbeitswelt klaren Regeln zu unterwerfen.“ Anfang Juni immerhin gibt man sich zerknirscht. Auf einer Veranstaltung der neoliberalen Regulierer bezweifelte man, dass noch vor der nächsten Bundestagswahl ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werde: Derzeit bestehe „kein politischer Wille, dies umzusetzen“.

Die Geisterbahn geht weiter

Unterstützung im Kampf für die „halb tote Idee“ (Tagesspiegel) der Tarifeinheit erhielten ihre Anhänger derweil durch die Carl-F.-Weizsäcker-Stiftung. Mit Hilfe dreier Professoren legte die Stiftung im März einen weiteren Gesetzesentwurf vor, der das Streikrecht der Beschäftigten und Gewerkschaften ebenfalls einschränken und dabei bei den „Unternehmen der Daseinsvorsorge“ ansetzen will. Dass sich die „Da­seins­­vorsorge“ dabei vom Gesundheits- und Bildungswesen über Energiever­sorgung und Müllabfuhr bis hin zu Telekommunikation und Bargeldversorgung erstreckt, macht deutlich, dass es sich um einen Frontalangriff handelt, der keines­wegs nur gegen Spartengewerk­schaften gerichtet ist, sondern gegen starke Sektoren der Klasse, gegen potenzielle Speerspitzen der Gewerkschaftsbewegung. Die Professoren fordern eine Vorwarnfrist von vier Tagen, einen Min­destbetrieb im Streikfall sowie eine verpflichtende Teilnahme an einem staat­­lichen Schlich­tungsver­fah­ren. Be­rufs­gewerk­schaften müsst­­­­en für min­des­tens 15% der Belegschaft eintreten, wenn sie streiken. Insbesondere die Warnfrist und den Mindestbetrieb haben die Herren wohl aus dem französischen Gesetzbuch abgeschrie­ben. Würde der Entwurf hier­zulande Gesetz werden, würden die Rech­te der Beschäftigten deutlich stärker beschnitten als jenseits den Rheins. Denn nach Auffassung deutscher Arbeitsgerichte ist das nicht verbriefte Streikrecht kein Grundrecht der ArbeiterInnen, sondern an Gewerkschaften gebunden. Bereits darin sieht etwa die FAU eine schwerwiegende Verletzung des Rechts auf Streik, das als „ein grundsätzliches Menschenrecht aufzufassen [ist], auch wenn es effektiv nur kollektiv ausgeübt werden kann“, wie es 2011 in einem Positionspapier hieß. In die gleiche Richtung zielt ein – nicht unumstrittener – Wiesbadener Appell mit seinem Plädoyer für ein „umfassendes Streikrecht“ und für den politischen Streik. Umstritten u. a. deshalb, weil der Aufruf mit dem Tenor, in der Bundesrepublik gelte „weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht“, effekthascherisch ein allzu düsteres Bild von den tatsächlichen Rah­men­bedingungen für Arbeit­erIn­nen­be­we­gungen zeichnet – und damit wie nebenbei die zurückhaltende Politik des DGB entschuldigt: Solange die Politik untätig bleibe, seien den Gewerkschaften die Hände gebunden. Soweit zum Hintergrund.

Unabhängig von der inhaltlichen Kritik des Aufrufs lässt die politische Großwetterlage jedoch nichts Gutes erwarten, sollte ein Streikrecht derzeit in Gesetzesform gegossen werden. Dies gilt auf Landesebene wie auf europäischer. So bedeutet der aktuelle Entwurf der sog. Monti-II-Verordnung über das „Recht auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und der Dienst­leistungs­frei­heit“ eine Einschränkung des Streik­­rechts. Ende Mai wurde der Entwurf der EU-Kommission, der eigentlich arbeit­neh­mer­feind­liche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes hatte korrigieren sollen, vorerst von zwölf Landes­par­la­menten formaljuristisch abgelehnt – der Bundestag war bezeichnender Weise nicht unter diesen kritischen Stimmen zu vernehmen. Es geht jedoch noch schlimmer: In der Türkei, die immerhin eine Beitrittspartnerschaft mit der EU verbindet, verabschiedete das Parlament Ende Mai ein Gesetz, so berichtet die taz, wonach Luftfahrt-Beschäftigten ein Streik ganz verboten werden soll, um „übergeordnete Interessen des Landes zu schützen“. Einig sind sich die Gegner und die Befürworter eines liberalen Streikrechts wohl in einer Grundannahme, die Detlef Henschel so formulierte: „Jeder Streik ist politischer Natur.“

(A.E.)

Weitere Infos: www.fau.org/streikrecht & www.direkteaktion.org & www.rosalux.de

Infokasten 1: Streikrecht und Tarifeinheit

In der Bundesrepublik ist Streikrecht Tarifrecht, denn eine Arbeitsniederlegung darf nur mit dem Ziel eines Tarifvertrags organisiert werden. Der „Grundsatz der Tarifeinheit“ besagte seit 1957, dass in einem Unternehmen nur ein Tarifvertrag gelten könne. Die vertragliche Friedenspflicht schränkte somit auch die Handlungsfreiheit anderer Gewerkschaften ein. Seit 2010 ist mit der juristischen Absicherung dieses Platzhirsch-Effektes vorbei (Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen: 10 AS 2/10).

Infokasten 2: Schadensersatz abgelehnt

Eine Schadensersatzklage im Nachgang eines Streiks der Gewerkschaft der Flugsicherung im April 2009 wies das Arbeitsgericht Frankfurt Ende März ab. Zur Begründung wies die Richterin auf die Bedeutung der Gewerkschaften in modernen Gesellschaften hin: Sollten Gewerkschaften durch zu hohe Haf­tungsrisiken zu sehr behindert werden, könne „eine Lähmung der Entwicklung des sozialen Lebens“ eintreten (Aktenzeichen: 10 Ca 3468/11).

Debattenkultur – quo vadis?

Er mag einigen Glücklichen entgangen sein, der Medienrummel der letzten Wochen um die „problematischen Zuwanderer,“ um Integrationswille, Vererbbarkeit von Intelligenz, in letzter Konsequenz auch um „Juden-Gene“ und andere vermeintliche Tabuthemen. Tatsächlich hat niemand etwas verpasst, denn Erkenntnisgewinn bot die grob als „Integrationsdebatte“ zusammengefasste Diskussion keinen. Vielmehr nahm eine Reihe von Politikern und so genannten „Personen des öffentlichen Lebens“ die Gelegenheit wahr, die üblichen rhetorischen Seifenblasen und Schimpftiraden auszutauschen und das Scheinwerferlicht zur gnadenlosen Selbstdarstellung zu nutzen.

Angefangen hatte alles mit einer sorgsam orchestrierten Beschimpfungskanonade: Bild und Spiegel hatten die Vorabdrucksrechte an dem Buch „Deutschland schafft sich ab – Wie wir unser Land aufs Spiel setzen“ (allein der Titel!) bekommen und dafür dem Bundesbankvorstand und erprobten Populisten Thilo Sarazzin Schützenhilfe geliefert. Anstatt sich von den klassistischen und rassistischen Beleidigungen zu distanzieren, wurden die „Thesen“ zum wertvollen Meinungsbeitrag und der Autor selbst zum „Klartext“-Redner stilisiert: Einer, der endlich ausspricht, was viele schon lange denken. Dabei sind es die Behauptungen Sarazzins gar nicht wert, im gemütlichen Kreis oder auch in der breiten Öffentlichkeit diskutiert zu werden. Wer Zuwanderergruppen nach Herkunftsland pauschal in einen Topf wirft, sich um den moralischen Volkszustand sorgt und über die Vererbbarkeit von Intelligenz räsoniert, der hat sich als ernst zu nehmender Diskussionspartner von vornherein disqualifiziert.

Im Gespräch mit einem Reporter der Süddeutschen Zeitung erlaubte Sarrazin zum Glück einen Einblick in seine Recherchemethoden. Auf die Frage, woher seine viel zitierte Behauptung, dass siebzig Prozent der türkischen und neunzig Prozent der arabischen Bevölkerung Berlins den Staat ablehnten und in großen Teilen weder integrationswillig noch -fähig seien, erklärte er unumwunden, dass er keinerlei Statistiken dazu hat, weil es solche bislang auch gar nicht gibt. Wenn man aber keine Zahl habe, erklärte Sarrazin weiter, müsse „man eine schöpfen, die in die richtige Richtung weist, und wenn sie keiner widerlegen kann, dann setze ich mich mit meiner Schätzung durch.“ (1)

Trotz seiner dummdreisten Anmaßung hat der Autor aber offensichtlich einen Nerv getroffen, denn die zahlreichen Reaktionen aus der Bevölkerung lassen erahnen, dass eine nicht geringe Zahl ähnlich denkt. Obwohl die xenophobe Hetze starke Parallelen zu Flugblättern der NPD aufweist, behaupteten manche Medienberichte gar, ein Wählerpotential von 18% für eine neue rechte Bewegung ausgemacht zu haben (2). Wieso auch nicht: Die Art und Weise, wie diese angebliche „Integrationsdebatte“ von vielen Beteiligten geführt wird, bedient das dumpfe Bauchgefühl der ängstlichsten Mitglieder der Gesellschaft, eine konstruktive Debatte wird erschwert.

Stammtischniveau

Beinahe vergessen scheint, dass in der Vergangenheit schon dutzendweise gute Bücher zum Themenkomplex Integration erschienen sind. Doch leider beweist das aktuelle Beispiel, wie leicht sich mit Stammtischniveau Quote machen lässt, und weil unter dem Strich jede beteiligte Seite gewinnt, mischen alle kräftig mit. So funktioniert die schnelllebige Informationsgesellschaft heute: Wenn Bild und Spiegel unkommentiert „Meinungen“ verbreiten, muss ja etwas dran sein. Wenn sich dann noch andere Akteure wie Die Zeit und die dpa beteiligen, wird es aus Sicht der anderen MedienvertreterInnen beinahe schon Fakt. Zugleich muss immer auf die Quote geschielt werden.

Weil Sarazzin seine populären Privatängste öffentlich äußerte, musste er schnell seinen Posten abgeben, sein Parteibuch dürfte demnächst folgen. Dies illustriert, wie stark umkämpft die politische Deutungshoheit auf diesem sensiblen Feld ist. Vor allem die Behauptung des Autors, alle Juden auf der Welt teilten ein bestimmtes Gen, bot den Kritikern der Gegenseite so viel Angriffsfläche, dass diese seine mediale Demütigung mühelos vorantreiben konnten. Manche unter den Journalisten machten sich dennoch die geringe Mühe, den Inhalt des Buches auf Faktizität abzuklopfen. Ergebnis: langweilig und ärgerlich (3). Die simple Masche, populistischen Unfug zu verzapfen, um das „Wir-Gefühl“ im unaufgeklärten Teil der Bevölkerung zu bedienen und jene gegen krude konstruierte Feindbilder aufzubringen, funktioniert eben nur bedingt. Bis heute macht es den Eindruck, dass die mediale Inszenierung zu diesem Reizthema im Sinne der Provokateure verlaufen ist. Wurde sie doch von Beginn an politisch vereinnahmt und vermutlich auch mit dem Ziel, sie für klientelpolitische Zwecke einzusetzen, in Gang gesetzt. Letztendlich spiegelt sich der Untergang des aufklärerischen und meinungsbildenden Journalismus auch in Defiziten im parlamentarischen Systems, das sich ständig nach imaginierten Mehrheiten richtet und die Machtdemonstration mehr schätzt als das begründete Argument. Bleibt zu hoffen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Landes klüger sind als ihre Regierung, die Realität im – immer mehr medial gestalteten – Alltag wahrnehmen und sich mit anderen Auffassungen auch kultiviert auseinandersetzen, nicht etwa so, wie es ihnen vorgemacht wird. Denn wohin so eine Hetzkampagne auch führen kann, ist derzeit in Frankreich zu beobachten. Dort erlebte kürzlich das, was als mediale Debatte zur „nationalen Identität“ Frankreichs begann, seinen Höhepunkt in der illegalen Abschiebung vieler Sinti und Roma.

(ate)

 

(1) sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/33007/

(2) exemplarisch: www.ksta.de/html/artikel/1283329917995.shtml

(3) www.dradio.de/dkultur/sendungen/kritik/1260558/

„Militante Gruppe (mg) aufgelöst!“

So oder so ähnlich jubilierte die bürgerliche Presse ob der letzten Zuwort­meldung der Gruppe in der aktuellen radikal #161. Konnte man dort doch den Satz lesen: „Wir lösen uns heute und hier mit diesem Beitrag als (mg) auf! Von nun an ist die (mg) in die Widerstandsgeschichte der revolutionären Linke in der BRD eingegangen. Es gibt von nun an nur noch eine ex-(mg).“ Recht einleuchtend für die frohlockende Journaille, die dabei jedoch übersah, dass die Gruppe gleichzeitig von einem „scheinbaren Widerspruch“ schrieb, der sich hinter dieser Formulierung verberge. Die Nichtidentität der Identität der mg ist nämlich: die ex-mg!

Im Rückspiegel: 2001 war die militante gruppe erstmalig in Erscheinung getreten. Im Zusammenhang mit der Debatte um die NS-Zwangsarbeiterentschädigungen hatte sie scharfe Patronen per Post an die führenden Vertreter (Gibowski, Gentz und Lamsdorff) der Stiftungsini­tiative Erinnerung, Verantwortung, Zukunft der deutschen Wirtschaft verschickt, die sich für einen Klagestopp und finanziellen Schlußstrich einsetzte. Das dazugehörige Bekennungs- und Erläu­terungs­schreiben wurde in der interim #529 veröffentlicht. Darin heißt es: „Unsere Aufgabe als linksradikale Akti­vistIn­nen ist es, den Akteuren dieser perfiden Politik ihre Selbstzufriedenheit und Selbstsicherheit zu nehmen.“, und weiter unten: „Wir müssen die Ebene der reinen Proklamation von ‚revolutionären Ansprüchen‘ verlassen, wenn unsere militante Politik zu einem wirkungsvollen Faktor in der Konfrontation bspw. mit der Stif­tungs­ini­tiative werden soll.“ (1)

Seitdem gingen bis zum 26.02.2009 zwischen 30 und 40 „militante Angriffe“ auf das Konto der mg. Brandanschläge auf Bun­deswehrfahrzeuge und Polizeikraft­wagen, Sozial-, Arbeits- und Finanzämter, auf eine LIDL-Geschäftsstelle, auf das Deutsche Institut für Wirt­schafts­for­schung (DIW) und einiges mehr. Die Aktionen wa­ren immer gut geplant und richteten sich nach aktuellen politischen Themen, nie kam ein Mensch zu Schaden und im­mer veröffentlichte die mg ausführliche Erklärungen zu den Aktionen. Doch auch die Gegenseite schlief nicht. Schon 2001 lei­tete die Generalbundesan­wal­tschaft ein BKA-Ermittlungsverfahren gegen die Grup­pe ein, das sich bis zuletzt zu einer fieberhaften bundesweiten Fahndung nach Mitgliedern des klandestinen Zusammenhangs um die mg ausweitete. Der Vor­wurf: „Bildung einer terroristischen Ver­einigung“ nach §129a StGB. Bisher konnte jedoch kein Mitglied der mg beweiskräftig überführt werden. Von den ins­gesamt minde­stens vier Verfahren läuft derzeit offiziell nur noch eines. Die drei fest­genommenen Personen, die 2007 in Bran­­den­burg (Havel) beim Brandsatzlegen unter einen Bundeswehr-LKW beobachtet worden sein sollen und aktuell vor Gericht stehen (2), gehören aber nach Angaben der mg nicht zu ihrem Organisa­tions­zu­sam­men­hang. Dort frotzelt man eher über die verkrampften Bemühungen der Bundesbehörden, den drei Aktivisten der antimilitaristischen Szene die Mit­glied­schaft in der militanten gruppe unterschieben zu wollen, denn „… dann wäre unser Verständnis (der mg) von politischer Gefangenschaft und einer offensiven politischen Prozessfüh­rung als revo­lu­tionäre Kom­mu­nistInnen für alle Interessierten unverkennbar und unüberhör­bar zum Ausdruck gekommen.“

Solche Drohungen klingen dann doch etwas hohl, zumal sie aus dem oben er­wähn­ten Auflösungspapier stammen. Schein­bar ein weiterer Widerspruch? Nicht unbedingt, denn das Ende der mg, bedeutet ja den Anfang der ex-mg, wie wir von den dialektikelnden Ge­nossInnen lernen. Diese jedoch wollen in Zukunft weniger mili­tant auftreten. Die Gruppe begründet diese Abkehr mit einem langen Prozeß der Selbstkritik und internen Spannungen. Das Ziel des Aufbaues eines Netzwer­kes militanter Kerne hätte man verfehlt. Außerdem ist wohl auch die mangelnde Basis in der sozialen Klasse, für deren Interessen man ja kämpferisch antreten wollte, augenscheinlich geworden. Zwar könne man militante Aktionen aus der Spontanität und einer gewissen revolutionären Ungeduld begründen, als politische Mittel würden solche Aktionen aber nur dann wirkungsvoll sein, wenn sie mit den Interessen einer breiteren politischen Bewegung auch organisatorisch zusammentreffen. Demnach wolle die ex-mg ihr Gewicht nach dem Vorbild der italienischen Kommunistischen Partei politisch-militärisch (PC p-m) stärker auf Fragen des Politisch-Or­ga­nisatorischen verschieben, also versuchen „… aus der Enge der Fragestellung um Militanz herauszukommen, d.h. die Ebe­ne eines ‚militanten Reformismus‘ bzw. ‚Militantismus‘ zu verlassen und eine De­batte um eine klassenspezifisch-proletarische Organisierung und eine daraus resultierende Organisation aufzunehmen.“

Fast ist mensch versucht zu spotten: Willkommen im 21. Jahrhundert! Aber so modern fallen die Einlassungen der mg/ex-mg zur Organsations­frage dann doch nicht aus. Es wird über die Notwendigkeiten der „Par­tei-Form“ fabuliert, eine Menge Marx, Marcuse, Lukacs, Lenin und auch Mao zitiert. Und am Ende stellt man fest, die ex-mg steht wirklich am Anfang. Zwar „… ausgestattet mit einem umfangreichen inhaltlich-ideologischem Rüstzeug (inklusive aller Widersprüche und Leerstellen), einer langen Kette von militanten Ak­tions­­erfah­rungen und verschiedenen orga­ni­satorischen Versuchen des Strukturaufbaus und der entsprechenden reprodukti­ven Absicherung“, aber inhaltlich zu deutlich verstrickt in die theoretisch-abstrakten Fragestellungen eines untergegangenen Jahrhunderts und zu wenig konkret hinsichtlich erfolgsverspre­chenden emanzipatorischen Organisa­tions­modellen. Das Ge­rede von der Parteiform, die den in­ner­sten Kern einer Bewegung zusammenhalten soll, verkleistert dabei nur den klaren Blick auf ihre aktuellen Organisa­tions­probleme. Es ist ein ideologischer Ana­chro­nismus, um die enorme Spannung und Entfernung zur Blütezeit der kommunistischen Bewegung vor 90 Jahren überhaupt auszuhalten. Ein Blick auf die politische Kultur und Geschichte der „Partei“ jedoch genügt, um eine „Partei-Form“ prinzipiell in Frage zu stellen. Dies ist ein vertei­digenswertes Erbe schon des frühen Anarchismus. Wenn die ex-mg sich nach eigenen Worten also zwischen Kommunismus und Anarchismus ernsthaft positionieren will, ist den Genoss_innen nach der vorgezogenen Lektion in Sachen Aktionismus nun dringend auch eine Portion Organisations- und Herrschaftskritik anzuraten.

Zum Schluss: Dass mensch als militante gruppe zu einseitig auf militante Aktionen setzte, war unüberlegt, voreilig, aber verständlich bei der Wut, dem Unmut und der Resignation, die mensch zuweilen verspürt. Sich selbstkritisch zu besinnen, aus den Erfahrungen zu lernen und „quicklebendig“ weitermachen zu wollen, ist gut und das Bemühen um Fragen der Organisation richtig. Denn inwieweit gelangt mensch über eine offene und transparente, partizi­pa­torische und dezentrale Orga­ni­sierung zu subversiven und im letzten Schritt auch militanten Aktionen, um effektiv gemeinsame Ziele zu erreichen? Die Perspektive einer gesellschaftlichen Veränderung im besten anarcho-kommunistischen Sinne hängt von dieser Frage ab. Bleibt also zu hoffen, dass sich die Ge­noss_innen der ex-mg auf diesem neuen Terrain ebenso hartnäckig schlagen werden, wie die Ge­noss_innen der mg es auf dem Terrain der Militanz taten. Die mg ist tot, es lebe die ex-mg!

(clov)

 

(1) Die gesamte Stellungnahme unter: mirror.so36.net/home.arcor.de/dokumentationX/

(2) siehe hierzu auch FA!#27, Wie bilde ich eine terroristische Vereinigung?, Seite 1/22-24)

Alle anderen Zitate aus dem in der radikal #161 veröffentlichten Interview mit der mg. U.a. hier nachzulesen: www.einstellung.so36.net

Schwarzseher in roten Roben

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den EU-Grundlagenvertrag von Lissabon

Heil der obersten Richterschaft, so denken hierzulande viele, was wäre Deutsch­land bloß ohne den nüchternen Patriotismus des Bundesverfassungsgerichts? Das arme Deutschland wäre den grotesken Spielchen korrupter Politiker_innen vollends aus­ge­setzt, eine ganz gewöhnliche Bananenrepu­b­lik ohne durchgreifendes Rechtsstaatsprin­zip. Aber gottlob, es gibt das Grundgesetz, wenn auch nur als Quasi-Verfassung, und li­be­rale Justizbeamt_innen, die über die ver­bürg­ten Grundrechte aufmerksam wachen, denkt sich der gemeine Patriot und heimliche Deutsch­landfan. Es ist sicher nicht zuviel gesagt, dass in Deutschland viele Leu­te lieber das Bundesverfassungsgericht wäh­len würden, als die Kanaillen des Deutschen Bundestages. Und nicht ganz zu un­recht. Denn weit wirksamer als das Auf und Ab parteiischer Gesetzgebung hat die kontinuierliche Rechtspflege dieses unabhängigen obersten Gerichtes die bun­desdeut­sche Rechtsgeschichte seit 1951 geprägt. In beinahe 7000 Einzel­entschei­dungen und über 133.000 Kam­merbeschlüssen wurden Gesetze aus dem Parlament und Bundesrat und deren Auslegung beeinflusst – bestätigt, für nichtig erklärt oder außer Kraft gesetzt. Durch die besondere Stellung des Gerichtes, allein, einzig und ein­zelinstanzlich über die Auslegung des Grund­­­gesetz­tex­tes zu verfügen, der wiederum al­le anderen deut­­schen Rechtstexte fol­gend bindet, kommt den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes eine einzigartige Auslegungsvormacht zu, wenn es um den Ein­fluss auf den weit verzweigten juristischen Instanzenzug vom kleinsten Kreisgericht bis zum Bundesgerichtshof geht. Kaum ein_e Richter_in noch Politiker_in wür­de es derzeit wagen, die Urteile dieser obersten Richterschaft in Frage zu stellen.

Von dieser einzigartigen Machtbasis aus, die eine wohlwollende liberale Öffentlichkeit nur noch verstärkt, ist das Bundesverfassungsgericht integraler Bestandteil des deutschen Staates. Und aus dieser zentralen Funktion wird auch verständlich, warum dem Urteil des Gerichtes im Zusammenhang mit der Zustimmung zum Vertrag von Lissabon (EU-Grundlagenvertrag bzw. -reformvertrag) (1) soviel Bedeutung zukommen musste, dass selbst der Bundespräsident zögerte, die deutschen Zustimmungsgesetze zur längst getätigten Ratifikation zu unterzeichnen.

Sechs Klagen gegen den Vertragsschluss waren anhängig, die das Bundesverfassungsgericht für entschei­dungswürdig erachtete. Nicht ganz uneigennützig, wenn man bedenkt, dass der Vertrag von Lissabon in der ursprünglichen Form eine Quasi-Verfassung für Europa werden sollte und damit faktisch eine Relativierung des deutschen Grundgesetzes als obersten Rechtstext bedeutete, also direkt die Machtbasis des Bundesverfassunsgerichtes betraf, es geradezu in verstärkte Konkurrenz zum Europäischen Gerichtshof setzte. Und dementsprechend trocken und konservativ fiel das Urteil am 30. Juni dann auch aus. Einig Europa? Von wegen! Zwar sehe das Grundgesetz nach Artikel 23 einen europäischen Integrationsprozess vor, was es Deutsch­land prinzipiell erlaube, zwischenstaatliche Verträge in dieser Form abzuschließen. Aber das Übertragen von Hoheitsrechten, welche unmittelbar die Souveränität der Bundesrepublik beträfen, könne nur in Form der vertraglich gebundenen Einzelermächtigung stattfinden und müsse jeweils in deutsche Gesetze überführt werden. Dabei sehen die Richter durchaus einen, wenn auch bloß summarischen, Zugewinn an Demokratie über die neuen Einspruchsrechte der einzelnen Mitgliedsstaaten. Nicht jedoch ein Europäisches Parlament, dass über freie und gleiche Wahlen zustande käme und so eine „Unionsbürgerschaft“ begründen könne, die als neue Legitimationsbasis den Volkssouverän der einzelnen Staaten ersetzen würde. Insbesondere die vereinfachten Ent­scheidungsverfahren, welche der neue Vertrag vorsieht, sind den Richter_innen dabei ein Dorn im Auge.

Durch die Abschaffung des Kon­sens­prinzips könne es zu Übertragung von „Kompetenz-Kompetenz“ kommen, sprich zu einer nachträglichen Ver­än­derung der Vertragsbasis ohne die jeweilige Zustimmung jedes Mitglieds­staa­tes. Deshalb sei es erforderlich, sich als Ver­­tragspartner aktiv über die diversen Ein­spruchsrechte einzubringen. Dafür wie­­derum können in der Bundesrepublik nach Ansicht der Richter_innen, nur die demo­kra­­tischen Organe Bundestag und Bun­des­rat in Frage kommen. Das Bundes­ver­fassungsgericht leitet also aus dem europäischen Demokratiedefizit und der Gefahr der Kompetenz-Kompetenz-Übertragung eine erhöhte Aktivität der hierzu­lan­de gewählten Vertreter ab. Das bereits verabschiedete Zustimmungsgesetz und die dazugehörigen Begleitgesetze, die das deut­sche Recht an den neuen Vertrag anpassen sollten, erklärt es gar für nichtig, weil sie diesen weitreichenden Aufgaben nicht gerecht würden.

Am Ende des ellenlangen Urteilstextes ge­langt man schließlich zu der Einsicht, dass die obersten Verfassungsrichter_innen kei­nes­wegs zu den Europa-Euphorikern zählen. Stattdessen nutzte das Gericht die Gelegenheit um klarzustellen, dass es sich in seiner Zu­ständigkeit nicht so einfach beschneiden lasse und im Rahmen der Wahrung der „Ver­fassungsidentität“ den deutschen Volks­souverän auch weiterhin gegen jede fremde Einflussnahme verteidigen werde. Der implizite Vorwurf an Bundestag und -rat, diese Aufgabe durch die schlecht gearbeiteten Zustimmungs- und Be­gleitge­setze zu vernachlässigen, ist offensichtlich, wiedermal. Und die Bundes­re­gierung muss nachsitzen, wiedermal. Es wurde auch schon eine Sitzung Ende August, in­mitten des großen Wahlschattens, anberaumt. Am Ende wird mehr Bürokratie und Arbeit für die Parlamen­ta­rie­r_in­nen stehen und die Erkenntnis, dass die konservative deutsche Richterschaft auch in Zukunft da­rüber wachen wird, dass die Verhältnisse in Deutschland bleiben, wie sie sind. Mehr noch, den politischen Vertretern droht ein juri­stischer Nackenschlag, sollten sie allzu forsch die nationalstaatliche Basis untergraben. Wie es indes in der Vorstel­lungswelt dieses Gerichtes wi­der­spruchslos zusammenpasst, dass eine nicht durch freie und gleiche Wahlen legitimierte, sondern völlig intransparent ernannte Judika­tive (2) gleichzeitig dem Souverän in der Form seiner legitimierten Volksver­treter_innen die Verhältnisse diktieren kann – diesen de­mokra­tie­theoretischen Widerspruch halten die Verfas­sungs­pa­trio­ten locker aus. Wer fragt schon nach dem Zustandekommen der Macht, wenn man sie erstmal hat. Da sind sich dann selbst die feinsinnigen Jurist_innen nicht zu schade, einem ganz gewöhnlichen Nationalismus das Wort zu reden. Und mensch fragt sich, ob die Herren und Damen Zustands­be­wah­­rer unter ihren vor Patriotismus rotgülden schimmernden Roben noch immer das mehr als 150 Jahre alte, muffig deutsch-preußische Korsett tragen. Von dieser staatlichen Institution deshalb eine substanzielle Veränderung der deutschen Zustände zu erwarten, ist nicht nur eine idealistische Illusion, es ist geradezu blau­äugig. Im Gegenteil: Wer hierzulande wirklich etwas bewegen will, wird sich auf kurz oder lang dem Bundesverfassungsgericht gegenüber sehen, bereit den angeblichen und völlig abstrakten Volkssouverän noch gegen jede_n einzelne_n Bürger_in auszuspielen. Zu­min­dest das lernen wir aus Europa: Wer diese deutschen Richter_innen wählen will, wird die Reaktion ernten.

(clov)

 

(1) Der Vertrag ist die mittlerweile dritte modifizierte Version des ursprünglichen „Vertrages für eine Verfassung für Europa“ – der bekanntlich 2005 durch die negativen Ergebnisse der Volksbefragungen in Frankreich und in den Niederlanden scheiterte – und soll die schon 2000 beschlossenen Übergangsverträge von Nizza endlich ersetzen.

(2) Die Verfassungsrichter_innen werden für 12 Jahre abwechselnd von Bundestag und Bundesrat ernannt. SPD und CDU einigen sich seit Anbeginn der Bundesrepublik in geheimen Absprachen über die jeweilige Ernennung. Erstmalig gelang es einer kleinen Partei (GRÜNE/Bündnis 90) 2001 über eine Koalitionsabsprache mit der SPD einen eigenen Verfas­sungs­richter zu bestimmen.

Das ganze Urteil unter:

www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html

Ausschluss für Europa

Bundesregierung verweigert EU-Ausländer_innen die Sozialleistungen

Bundeskanzlerin Merkel hat das Ziel der deutschen Krisenpolitik schon vor längerer Zeit benannt: „Es geht darum, dass es Deutschland gelingt, aus der Krise stärker hervorzugehen, als es hineingegangen ist“. Da gibt es immer was zu tun. Nachdem die Bundesregierung in den letzten Monaten immer neue Sparprogram­me durchgesetzt und damit die Lebensbedingungen für viele Menschen in Europa beträchtlich verschlechtert hat, sorgt sie sich derzeit, die frisch Verarmten könnten nun massenhaft nach Deutschland einwandern und das hiesige Sozialsystem belasten.

Dieser vermeintlichen Gefahr will sie jetzt entgegensteuern. So werden die Hartz-IV-Anträge von in Deutschland lebenden EU-Bürger_innen momentan fast durchweg abgelehnt, bislang gewährte Sozialleistungen werden den Betroffenen verweigert. Besonders betroffen sind – passend zur gegenwärtigen medialen Stimmungsmache – vor allem Zuwanderer_innen aus den krisengebeutelten PIIGS-Staaten wie Italien, Griechenland oder Spanien.

Vorbeugende Vorbehalte

Die deutschen Jobcenter handeln dabei nicht aus eigener Initiative. Sie folgen vielmehr einer entsprechenden Geschäftsanweisung, die das Arbeitsministerium am 23. Februar 2012 der Bundesagentur für Arbeit erteilte. Die Anweisung kam so unvermittelt, dass man im ersten Moment sogar bei der Arbeitsagentur selbst verwundert war: Es gebe eigentlich keinen Handlungsbedarf, hieß es in einer offiziellen Stellungsnahme der Bundesagentur für Arbeit. Es handele sich wohl um eine rein vorbeugende Maßnahme von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen.

Wo deutsche Krisen- und Sparpolitik, die auf den Ämtern übliche Gängelei von Hartz-IV-Empfänger_innen und ein latenter Rassismus zusammentreffen, da kommt natürlich nichts Gutes heraus. Die Vorbeugemaßnahme hat für die Betroffenen drastische Auswirkungen. Ihnen werden damit Sozialleistungen verweigert, auf die sie nicht nur zur Sicherung ihrer Existenz angewiesen sind, sondern die ihnen auch zustehen.

Als angebliche Rechtsgrundlage für diese Maßnahme dient der so genannte Leis­tungs­ausschluss, der in §7, SGB II geregelt ist. Dort heißt es, „Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, und ihre Familienangehörigen“ seien von den Leistungen ausgenommen.

Juristisch ist das alles andere als wasserdicht: Diese Klausel kann aus mehreren Gründen nicht auf in Deutschland lebende EU-Ausländer_innen angewendet werden.

So verstößt die Leistungsverweigerung u.a. gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA), das 1953 geschlossen wurde und an dem mittlerweile 18 Staaten beteiligt sind (*). Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens verpflichtete sich die Bundesregierung, in Deutschland lebenden Bürger_innen der anderen Vertragsstaaten die gleichen sozialen Rechte und Leistungen wie den deutschen Staatsbürger_innen zu gewähren. Umgekehrt haben auch deutsche Staatsbür­ger_innen, die sich in einem der anderen Vertragsstaaten niederlassen, dort Anspruch auf Sozialleistungen.

Die Verweigerung der Leistungen ist also rechtswidrig – aufgrund des EFA-Vertrags haben die meisten der in Deutschland lebenden EU-Bürger_innen einen legitimen Anspruch auf Unterstützung. Die einzige Einschränkung bestand jahrzehntelang in einer dreimonatigen Sperrfrist für neu zugezogene EU-Ausländer_innen. Aber auch dieser für die ersten drei Monate des Aufenthalts geltende „Leistungsausschluss“ für Bürger_innen der EFA-Vertragsstaaten ist rechtswidrig, wie das Bundessozialgericht in einem Urteil vom Oktober 2010 entschied.

Aber man kann´s ja trotzdem mal probieren… So erklärte die Bundesregierung am 19. Dezember 2011 einen so genannten „Vor­behalt“ gegen das Fürsorgeabkom­men, um EU-Bür­ger­_innen von den Sozialleistungen ausschließen zu können.

Nun wären internationale Verträge reichlich überflüssig, wenn man nach der Unterzeichnung alle stö­renden Bestimmungen nach Belieben ignorieren könnte. Dementsprechend ist so ein Vorbehalt nur dann zulässig, wenn er im Voraus erklärt wurde – dann können die Vertragsstaaten bestimmte, noch nicht bestehende Verpflichtungen umgehen. Ein nachträglich erklärter Vorbehalt ist dagegen nur dann gültig, wenn dies als Möglichkeit im Vertrag selbst ausdrücklich festgelegt wurde.

Nun ließe sich der „Vorbehalt“ mit etwas gutem Willen als Teilkündigung des Abkommens auffassen. Eine solche wäre nach EFA-Artikel Nr. 24 durchaus möglich, es scheint aber fraglich, ob die Bundesregierung dies im Sinn hatte. Nicht nur hätte eine solche Kündigung europapolitisch unabsehbare Folgen – es wäre dann zu erwarten, dass auch die anderen Mitgliedsstaaten das Abkommen kündigen. Zudem hätte die Kündigung, um bis Mitte 2012 wirksam zu werden, spätestens zum 11. Dezember ausgesprochen werden müssen. Der am 19. Dezember erklärte Vorbehalt kam dafür also eine gute Woche zu spät.

Willkürliche Winkelzüge

Der „Leistungsausschluss“ für EU-Bürger­_in­nen verstößt aber zusätzlich auch gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht – genauer gesagt gegen die „Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“, die im April 2004 von Europa-Rat und Europa-Parlament verabschiedet wurde und seit Mai 2010 in Kraft ist. EU-Bürger_innen, die in Deutschland Arbeit suchen, haben demnach einen Anspruch auf völlige Gleichbehandlung, auch was den Zugang zu Sozialleistungen anbelangt.

Auch der Bundesregierung war zweifellos bewusst, dass ihre Entscheidung rechtlich gesehen auf wackeligen Beinen steht. Das Kalkül könnte dennoch aufgehen, wenn die Betroffenen auf Widerspruch verzichten und lieber wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren, statt sich auf einen Rechtsstreit mit scheinbar unabsehbarem Ausgang einzulassen.

Dabei haben sie gute Chancen, auf juristischem Wege ihr Recht und ihr Geld zu bekommen. So erklärte das Sozialgericht Berlin in mehreren Fällen die Verweigerung der Leistungen für rechtswidrig. Auch die Klage eines griechischen Staatsbürgers beim Sozialgericht Leipzig war von Erfolg gekrönt.

Der Anwalt des Betroffenen, Dirk Feiertag, erläutert, welche juristischen Möglichkeiten es gibt: „In jedem Fall sollten die Betroffenen innerhalb eines Monats gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen, und wenn dieser Widerspruch abgelehnt wird, wie es leider zu erwarten ist, dann beim Sozialgericht Klage einreichen – auch das binnen Monatsfrist. Außerdem empfiehlt es sich, gleich bei Erhalt des Ablehnungsbescheides ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren beim Sozialgericht anzustrengen. Das ist wichtig, damit die Betroffenen schnellstmöglich ihr Geld bekommen. Über diesen einstweiligen Rechtsschutz kann das Jobcenter innerhalb weniger Wochen gezwungen werden, die streitigen SGB-II-Leistungen vorläufig weiter zu zahlen, so lange das Gerichtsverfahren läuft.“

Es wäre zu wünschen, dass möglichst viele der Betroffenen sich auf diesem Weg gegen die behördliche Willkür zur Wehr setzen. Denn umso eher werden die Job­center wohl wieder von ihrer derzeitigen Praxis abrücken. Und umso eher dürfte auch die Bundesregierung zum Umlenken bereit sein, die wohl ohnehin nur eine zeitlich begrenzte Willkürmaßnahme im Sinn hatte – einen kalkulierten Regelverstoß, um potentielle Leistungsempfänger_innen abzuschrecken und die staatlichen Kassen zu entlasten. Wenn der Standort Deutschland stärker aus der Krise herauskommen soll, als er hineingegangen ist, dann darf man eben auch vor unorthodoxen Mitteln nicht zurückschrecken.

(hans)

Weitere Infos unter:

www.fsn-recht.de

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(*) Namentlich sind das Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien und die Türkei.