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Politische Betätigung im Schatten des Ausländerrechtes

In Grimma im Landkreis Leipzig besetzten vier Familien – 18 Personen, darunter 10 Kinder – am 23. Juni 2009 eine Kirche, um auf die schlechten Bedingungen im Asylbewerberheim Bahren aufmerksam zu machen. Sie forderten die Möglichkeit in eigenen Wohnungen unterzukommen und verweigerten die Rück­kehr ins Heim. Sie nahmen dafür einen unbeheizten Kirchenraum, harte und schmale Kirchenbänke, Verzicht auf warmes Essen und Dusche, böse Blicke, fremdenfeindliche Parolen und die ständige Angst geräumt zu werden in Kauf.

Der öffentliche Druck und der Unwillen der Kirche die ungewollten Gäste zu dulden oder die Aussagen politischer Verantwortungsträger, sich nicht erpressen lassen zu wollen, führten nach zwei Wochen zur Beendigung der Aktion. Drei der Familien kehrten ins AsylbewerberInnenheim in Bahren bei Grimma zurück. Mitt­ler­weile hat die Ausländerbehörde die Anträge auf dezentrale Unterbringung von zwei der beteiligten Familien bewilligt. Für die vierte Familie allerdings, deren Vater als „Rädels- und Wortführer“ für die Besetzungsaktion ausgemacht und mehrfach in der Presse so tituliert wurde, stand weder die Rückkehr nach Bahren, noch eine eigene Wohnung zur Debatte. In Form einer Zuweisungsentscheidung wurde ihnen am 06.07.2009 mitgeteilt, dass sie sich im Asylbewerberheim Plauen einzufinden haben, andernfalls könnten sie mit Freiheits- oder Geldstrafen rechnen. Mittlerweile wurde der Asylantrag der nun in Plauen lebenden Familie abgelehnt. Ihnen droht die Abschiebung.

Bei der Grimmaer Kirchenbesetzung handelte es sich formal nicht um Kirchenasyl, da keinem/r der Besetzenden – zum damaligen Zeitpunkt – eine Abschiebung drohte. Die MigrantInnen, die aus Palästina, dem Libanon und vermutlich Afghanistan und Russland stammen, betätigten sich politisch. Zwei Familien konnten so ihr Ziel erreichen. Ob die Verlegung und nun drohende Abschie­bung der vierten Familie mit der ihnen zugeschriebenen „Rädels­führ­erschaft“ zusammenhängt, bleibt eine Mutmaßung. Zu­min­dest dürften die Schritte vor diesem Hintergrund schneller eingeleitet worden sein als im normal-bürokratischen Regelfall.

Die Rote Hilfe Leipzig nimmt den kurz angerissenen Fall zum Anlass, um zu schauen, wie es um die politischen Rechte von Menschen ohne deutschen Pass steht. Die Hannoveraner Ortsgruppe der Roten Hilfe hat sich auf Basis der bestehenden Gesetze mit eben jener Frage auseinandergesetzt:

 

Für Menschen ohne deutschen Pass gelten Son­dergesetze wie das Aufenthaltsge­setz. Ihre politische Betätigung wird da­durch ein­ge­schränkt. Die Rote Hilfe OG Han­nover hat sich aufgrund der Repression gegen türkische und kurdische Ge­noss­Innen und ver­mehr­ten Anfragen von ju­gendlichen Mi­grant­Innen aufgrund ihrer politischen Arbeit mit den geltenden Rechtsgrundlagen aus­einandergesetzt. Dieser Text ist eine erste Zusammenfassung dieser Recherche. Interessant wäre, konkrete Fälle und Grund­satz­urteile zu analysieren und daraus eine Hand­lungs­empfehlung für den Umgang mit politischen Prozessen und Vor­gehens­weisen gegen die Repression der Ge­noss­­Innen ohne deutschen Pass zu entwickeln.

Allgemeingültige Vorschriften bei Strafverfahren wegen politischer Betätigung

Bei Verfahren wegen politischer Betätigung gelten Rechtsgebiete wie das Strafrecht (festgelegt im StGB) und die Straf­prozess­ordnung (StPO), das Versamm­lungs­recht oder das Ordnungs­widrig­keitengesetz für MigrantInnen ebenso wie für Menschen mit deutschem Pass. In den jeweiligen Gesetzen sind die Strafen für Vergehen gegen definierte Tatbestände festgelegt – sie gelten für alle Betroffenen.

Im Strafgesetzbuch sind Tatbestände definiert, die unter Strafe stehen. Die §§ 80 bis 130 bezeichnen Straftaten von Landesverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates über Straftaten gegen ausländische Staaten oder die Landesverteidigung oder die öffentliche Ordnung, Widerstand gegen die Staatsgewalt etc., die Grundlage für viele politisch motivierte Strafverfahren sind.

Die Strafprozessordnung regelt, wie der Ablauf von Strafverfahren aussieht. Dieser ist auch für alle Betroffenen gleich, egal welchen aufenthaltsrechtlichen Status sie haben. Das bedeutet, dass die dringende Empfehlung, nicht zu polizeilichen Vorladungen zu erscheinen, niemals und unter keinen Umständen Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft zu machen unabhängig vom Aufenthaltsstatus gilt. Ebenso die Pflicht, bei Vorladungen durch Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter sowie zum eigenen Prozesstermin zu erscheinen. Beschuldigte haben prinzipiell das Recht, die Aussage zu verweigern.

Ausländerrecht und politische Betätigung

MigrantInnen, die sich politisch betätigen und insbesondere an Demonstrationen teilnehmen, gehen ein doppeltes Risiko ein. Ihnen drohen im Zweifel nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung, sondern auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen von Ablehnung einer späteren Einbürgerung bis hin zu einer Ausweisung.

Für Menschen ohne deutschen Pass gelten neben den allgemeingültigen Regelungen wie dem Straf- oder Versammlungsrecht Sondergesetze wie das Aufenthalts­ge­­setz (AufenthG) oder das Asylver­fahrens­ge­setz (AsylVfG). Ihre politische Betätigung wird durch Vorschriften wie § 47 des AufenthG und die Residenzpflicht als Fol­ge der §§ 56 ff. des AsylVfG eingeschränkt.

Ausweisung

Besonders bedrohlich für politisch Aktive ohne deutschen Pass ist die Mög­lichkeit der Ausländerbehörden, zusätzlich zu Strafen nach allgemeingültigem Recht aufenthaltsrechtliche Sanktionen zu ergreifen.

Im AufenthG sind Gründe für Zwingende Ausweisung, Regelausweisung und Ermessensausweisung definiert. Am schwierigsten ist es, gegen Begründungen für eine Zwingende Ausweisung nach § 53 Auf­enthG vorzugehen. Dies trifft z.B. Menschen, die wegen Landfriedensbruchs zu Strafen ohne Bewährung verurteilt wurden. Am größten ist die Gefahr einer Ausweisung / Abschiebung nach einer Ver­ur­teilung. Auch ohne dass eine Frei­heits­strafe von bestimmter Dauer verhängt wor­den sein muss, gelten Aus­län­der­Innen als „besonders gefährlich“, wenn sie ohne Be­währung wegen Landfriedensbruchs im Rahmen einer verbotenen öf­fent­lichen Versammlung verurteilt wurden.

Die Ausländerbehörde kann aber schon während eines Ermittlungsverfahrens (also vor der Verurteilung) versuchen, politisch aktive MigrantInnen unter dem Vorwurf einer „schweren“ Straftat, z.B. schweren Landfriedensbruchs auszuweisen.

Eine Regelausweisung nach § 54 wird verfügt, wenn sich der/die Betreffende an „Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen“ aus einer Menschenmenge heraus im Rahmen einer verbotenen oder aufgelösten öffentlichen Versammlung beteiligt hat. Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht Bedingung der Ausweisung.

Einbürgerung

Bei dem Antrag auf Einbürgerung werden Behörden und Polizei standardmäßig nach Einwendungen gegen die Einbürgerung gefragt. Auch eine Anfrage beim Verfassungsschutz wird als Regel durchgeführt. Da alle Verfahren an die Ausländerbehörde weitergeleitet und gespeichert werden, besteht hier die Gefahr, dass bekannte politische Betätigung als Hinderungsgrund bei einem Antrag auf Einbürgerung geltend gemacht wird.

Es ist ebenfalls möglich, dass Menschen, deren Einbürgerung noch nicht 3-5 Jahre zurückliegt Schwierigkeiten aufgrund politischer Strafverfahren bekommen und ein Widerrufsverfahren eingeleitet wird.

Was tun?

Bei politischen Prozessen gegen Mi­grant­Innen ist die Unterstützung durch So­li­da­ri­tätsgruppen und AnwältInnen be­son­ders wichtig. Die Frage, wie Prozesse ge­führt werden sollen, ist gut zu überlegen. Es ist unbedingt notwendig, auf Wi­der­spruchsfristen bei aufenthaltsrecht­lichen Fragen zu achten, Verfahren genau zu dokumentieren und rechtzeitig juristisch gegen die Ausweisung / Abschiebung oder sonstige Einschränkungen wie Ab­leh­nung eines Einbürgerungsantrages un­ter Einschaltung einer AnwältIn vorzugehen.

Der Rechtsweg läuft bei Fragen des Aufenthaltsgesetzes über das Verwaltungsrecht und die Verwaltungsgerichte.

Flüchtlinge, deren Asylantrag anerkannt ist oder die eine Duldung wegen drohender Folter oder drohender Todesstrafe haben, werden durch die Europäische Menschen­rechts­- und die Genfer Flücht­lings­kon­ven­tion vor Abschiebung geschützt. Aber: Die politische Zusammenarbeit, z.B. zwischen BRD und Türkischer Republik, führt zu prak­tischen und juristischen Auf­weich­ungen.

Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis sind generell stark bedroht! Deshalb: Sofort nach einer Verhaftung durch die Polizei mit anwaltlicher Hilfe einen (zweiten) Asylantrag stellen, um eine drohende Abschiebung zu verzögern und Zeit für weitere Schritte zu gewinnen.

(Rote Hilfe)

Luxus und Sicherheit

Leipzig entwickelt sich immer mehr zur Metropole. Auch in städtebaulicher Hinsicht, denn jetzt bekommt unsere Stadt endlich ihre erste „Gated Area“. Die Central Park Residence am Clara-Zetkin-Park soll aus drei „luxuriösen Stadtvillen mit Penthouse, Dachgärten und Jacuzzi “ (so die Werbung der Immobilienfirma) bestehen. Die Eigentumswohnungen (je neun pro Haus) sollen dabei mit allerlei technischen Finessen, unter anderem auch „modernster Kommuni­kations­elektro­nik durch Glasfaserkabel“ ausgestattet werden. Die soll es z.B. ermöglichen, vom Urlaubsort aus per Handy noch mal nachzuprüfen, ob mensch nicht doch vergessen hat, das Licht oder den Herd auszuschalten. Die Grundsteinlegung ist für Ende Februar geplant.

Das ganze 5000qm große Areal wird komplett eingezäunt sein. Beim Concierge können nicht nur „rund um die Uhr“ Serviceleistungen geordert werden, sondern dieser wird auch dafür Sorge tragen, dass niemand ohne Erlaubnis das Gelände betritt. Ein unter anderem auch (unauffällig direkt in den Zaun integrierte) Minikameras umfassendes Sicherheitssystem soll zusätzlich zum „Rundumschutz“ für die künftigen Bewoh­ner_in­nen beitragen. Fragt sich nur, warum diese meinen, solchen Schutz nötig zu haben und sich in dieser Weise von der Außenwelt abschotten zu müssen.

(justus)

„Alles zu ihrer Sicherheit“

Rezension: „Kontrollverluste – Interventionen gegen Überwachung“

Die Leipziger Kamera (1), eine Initiative die sich seit 2003 intensiv gegen Überwachung engagiert, hat pünktlich zur diesjährigen Buchmesse eine Aufsatzsammlung zu Alltag, Theorie und Praxis des Kampfes gegen Überwachung vorgestellt. Dafür hat die Gruppe eine ganze Reihe, zum Teil sehr unterschiedlicher Beiträge, aus verschiedenen Spektren zusammengetragen und präsentiert einen recht umfassenden Einblick in das weite Feld der Überwachung und ihrer Kritik.

Während das erste Kapitel „Was geht?“ einen eher theoretisch-analytischen Überblick über den gesellschaftlichen Kontext, die Entwicklung und die politische Bedeutung von Überwachung gibt, beschäftigen sich die folgenden Kapitel mit den Möglichkeiten und Grenzen der juristischen Mittel. So etwa mit der zunehmenden Repression unter dem Label §129a, der Situation von besonders durch Repression Betroffenen (wie z.B. Migrant/-innen, Arbeitnehmer/-innen und Jugendlichen) und schlussendlich mit möglichen Interventionen und den Erfahrungen, die verschiedene Gruppen mit ihren unterschiedlichen Aktionsformen gesammelt haben.

Die inhaltliche Klammer dieser 33 Beiträge – oder wie Wolf-Dieter Narr es in seinem Vorwort nennt: „33 kritische Bespic­kun­gen des verrotteten, in Private-Public-Partnership gegrillten Sicherheitsbratens“ – bildet die Frage nach Ursachen, Notwendigkeiten und Nutzen von Überwachung für einen flexiblen, post­fordistischen (2) Kapitalismus. Im ersten Kapitel wird speziell unter dem Gesichtspunkt der Erzeugung von Gouverne­mentalität (3) in einer scheinbar individualisierten, „freien“ Gesellschaft nach einer Antwort gesucht.

Im Kapitel „Was geht nicht?“ finden sich Auseinandersetzungen mit der „neuen bürgerrechtlichen Bewegung“ à la „AK Vorratsdatenspeicherung“, wobei der Frage nach Möglichkeiten, aber vor allem Grenzen juristischer Mittel gegen die neuen Sicherheitsgesetze nachgegangen wird. Hier bekommt der Band – wobei das Thema differenziert dargestellt wird und auch juristische Mittel nicht negiert werden – doch einen Geschmack fundamentaler Staatskritik, der, besonders in Zeiten auch linken Jubels für das Verfassungsgericht als schützende, gute und absolute Instanz, erholsam ist.

Im Kapitel „Sind wir alle 129a?“ kommen Aktivist/-innen zu Wort, die vom Verfahren um die so genannte Militante Gruppe (siehe auch FA! #27) betroffen sind. Sie berichten, wie die umfassende Überwachung ihr persönliches Leben beeinflusst und analysieren die Strategie des Bündnisses, das sich für die Einstellung des 129a-Verfahrens einsetzt. Auch Menschen, die sich schon intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben, finden mit dem Bei­trag zu dem Verfahren gegen das „Critical Art Ensemble“ (4) noch ein paar neue Informationen über staatliche Repression gegen Systemkritiker/innen in Zeiten des Terrorwahns in den USA.

Weiter geht’s im Kapitel „Was noch?“ mit Berichten über spezifische Repression gegen Migrant/-innen und Flüchtlinge, gegen Arbeitnehmer/-innen sowie dem bisher recht wenig beachteten Bereich der Be­fugnisse und (fehlenden) Kontrolle der immer weiter in die Sicherheitsarchitektur in­tegrierten privaten und freiwilligen Sicherheitsdienste und deren Bedeutung für die Formung des öffentlichen Raums sowie über Zwangsbeschäftigte in Hartz-4-Programmen. Auch hier wird der Blick, durch einen Beitrag zu den so genannten „ASBOS“ (5) in Großbritannien, über den nationalstaatlichen Tellerrand gelenkt und man lernt, wie schnell bei unseren europäischen Nachbarn skurrile Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten werden können.

Die letzten beiden Kapitel „Was sagen?“ und „Was tun?“ sind praxisorientiert und thematisieren die „Rhetorik und Realität von Überwachung“, die möglichen Konsequenzen daraus sowie die Praxis verschiedener überwachungskritischer Gruppen. Dabei reicht das Spektrum von Tipps zur Computer- und Kommunikationssicherheit bis hin zu Gruppen, die versuchen, im überwachten öffentlichen Raum zu intervenieren, wie die „Surveillance Camera Players“ (6) oder „LIGNA“ (7). Auch „gipfelsoli“ (8) liefert einen, nicht zuletzt in Hinblick auf den kommenden G8-Gipfel in Italien, praxisrelevanten Artikel zur europäischen Sicherheitsarchitektur.

Alles in allem ein lohnenswertes Buch, dem es gelingt das umfangreiche Feld der Überwachung und ihrer Kritik von unterschiedlichen Seiten zu beleuchten, ohne dabei in das häufig inhaltsleere Gezeter über den „totalitären Überwachungs- und Sicher­heits­staat“ zu verfallen. Vielmehr schafft es der Band praxisnah zu bleiben ohne aber eine tiefere Analyse der sozialen Folgen, Bedingungen und Ursachen von Überwachung zu vernachlässigen.

Rote Hilfe OG Leipzig

Kontrollverluste – Interventionen gegen Überwachung, Leipzig Kamera (Hrsg.), Unrast Verlag, Münster, 2009 – ISBN 978-3-89771-491-5, S. 256 mit Abbildungen, 18 €

(1) leipzigerkamera.twoday.net

„Die „Leipziger Kamera. Initiative gegen Überwachung“ ist seit 2003 in der Stadt des bundesdeutschen Pilotprojektes zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze aktiv. Zu ihren Projekten zählen überwachungskritische Stadtrundgänge, das Festival „DEL+CTRL“, die Veranstaltungsreihe „Salon Surveillance“ und Aktionen wie die Verleihung des „Erich Mielke Gedächtnispreises“ und das „Making-Trouble“-Wochenende zusammen mit den Space Hijackers aus London.“

(2) Postfordismus: seit den 1970ern dominierende Wirtschaftsform gekennzeichnet durch Flexibilisierung der Produktion, Entbürokratisierung der Verwaltung, Wegfall/Privatisierung staatlicher Sicherungssysteme, Individualisierung aller Bereiche der Lebensorganisation.

(3) Gouvernementalität meint hier einfach die Produktion normen-konformen Verhaltens durch Internalisierung (Anm. der Redaktion)

(4) critical-art.net, caedefensefund.org

(5) ASBO heißt „Anti-Social-Behavior-Order“. Das sind konkrete Verbote, die von Polizei und kommunalen Verwaltungen beantragt und von Gerichten ausgesprochen werden. Sie richten sich gegen „unangemessen“ empfundenes Verhalten, was allerdings keine Straftaten sein müssen. Verstöße gegen ASBOS sind jedoch Straftaten. „Oft werden Fotos der Beschuldigten (mit Namen und Adresse) sowie den Auflagen in Schaukästen, auf Plakaten an Bussen oder im Internet veröffentlicht.“

(6) notbored.org/the-scp.html

(7) www.ok-centrum.at/ausstellungen/open_house/ligna.html

(8) gipfelsoli.org, euro-police.noblogs.org

Ausschluss durch Einschluss

Leipziger AsylbewerberInnen sollen ins Containerlager

Leipzigs heimbewohnende Asylbe­wer­ber_innen müssen bald umziehen. Aus der Stadt an deren Rand, von Stein und Beton in Blech, von wenig Raum auf noch weniger Raum. Genauer gesagt werden es wohl wieder sch… ähh, schöne Wohncontainer, 24qm zum Wohnen und Schlafen für jeweils 4 Personen. Die Stadt Leipzig beschloss am 16.07.09 den Bau einer Sammelunter­kunft in „Systembauweise“ (so der Euphemismus) am selben Ort, an dem sich schon in den Jahren 2000 bis 2006 ein Con­tainerlager für Asylsuchende befand. In der Wodanstrasse des fernen Leipziger Nordostens, weit ab vom pulsierenden Leben der Stadt, zwischen Gewerbegebiet und der Autobahn; fern von Wohngebieten, Supermärkten, Schulen und sonstigem gesellschaftlichen Leben. Ein Platz, der für schmarotzende und potenziell kriminelle Ausländer nach Meinung vieler Deutscher am ehesten geeignet ist, wenn man sie schon nicht dahin loswird, wo sie doch eigentlich hingehören.

Begründet wird die Zwangsumsiedlung vor allem mit den seit Jahren rückläufigen „Asylbewerber-Zuweisungszahlen“ (1) und diesen entsprechend sinkt auch die Zahl der in Heimen unterzubringenden Asylbewerber_innen in Leipzig. Zum 15.04.09 waren dies nur noch 284 Personen in den beiden Leipziger Heimen – dagegen 485 dezentrale Unterbringungen (Familien sind schon länger aus „humanitären wie auch wirtschaftlichen Gründen“ in normalen Wohnungen untergebracht). Diese schon länger erfolgreiche Praxis sollte zeigen, dass es nur ein kleiner Schritt zu einer angemessenen Unter­bringung aller Asylsuchenden in Leipzig wäre. Um diesen Spielraum zu eröffnen, be­dürfte es allerdings zuerst einmal einer An­tragstellung der Stadt an das Land Sach­sen; die allerdings bisher nicht erfolgte, woran der nicht vorhandene politische Wille klar erkennbar ist. Offizielles Haupt­argument für die Zusammenlegung der Heime in der Lilienstein- und Tor­gauer Straße ist dann auch die Un­wirt­schaftlichkeit durch diese sehr geringe Auslastung – nur noch gut die Hälfte der Plätze sind belegt und so „ergibt sich für die Unterbringung der heimunterge­brachten Asylbewerber ein durchschnittlicher Kostenaufwand von 3.095 €/Jahr. Unter Einbeziehung der weiteren Leis­tungs­ansprüche der Asylbewerber (Leistungen für Verpflegung, Hygiene, Bekleidung sowie Taschengeld und Kranken­hilfe­kosten) wird die vom Freistaat gewährte Pauschale in Höhe von 4.500 € je Asylbewerber und Jahr deutlich überschritten.“ (2) Und das geht ja mal gar nicht!

So gab es Überlegungen, das im Grünauer Wohngebiet liegende Heim Lilienstein­straße zu schließen und die dort Untergebrachten in die Torgauer Straße zu verfrachten. Dies sollte zunächst gar nicht an der Kostenfrage scheitern: Angeblich müsse das Gebäude zwar aufwendig für über eine Mio. Euro saniert werden, was jedoch mit einer schrittweisen Sanierung „haushaltsneutral“ im Rahmen der Asylbewerberpauschale geschehen könne. Allerdings meldete pünktlich zum Auslaufen des Betreibervertrages des Heims Torgauer Straße zum 30.09.09 das Dezernat Wirtschaft und Arbeit unmittelbaren Bedarf an – ein Investor wolle die Gewerbefläche zur Erweiterung ansässiger Firmen und zur Ansiedlung anderer Firmen nutzen, womit selbstredend die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gesichert würde. Zusätzlich erhofft sich die Stadt von der Veräußerung etwa 500.000 Euro. Daß sich dem Fetisch und Allheilsbringer Arbeit alles unterzuordnen hat, wird in der Vorlage der Stadt schön auf den Punkt gebracht: „Da die Schaffung von Arbeitsplätzen oberste Priorität für die Stadt Leipzig hat, ist die diesbezügliche Verwendung der Flächen nötig.“

Für die Errichtung des abgelegenen Containerlagers und gegen eine Zusammenlegung in die Liliensteinstraße werden hingegen Gründe herangezogen, die andere nicht ganz zu Unrecht kritisieren: „ Die in dem Heim Torgauer Straße vorhandenen vielfältigen sozialen Problemlagen in ein Wohngebiet zu verlagern, ist keine Handlungsoption. Die Ab­ge­grenzt­heit des Heimes […] bietet bessere Umgangsmöglichkeiten mit diesem Problem.“ (3) Die oftmals durch Heimunter­bringung erst produzierten Probleme sollen als Begründung für noch mehr Ausgrenzung und Desintegration herhalten, so die parlamentarische Logik. Dass die Stadtoberen die Wurzeln dieser Probleme eher woanders vermuten – nämlich in der Herkunft der Asylbewerber_innen – ist offensichtlich (rassistisch).

Der größte Hammer der Begründung der Stadt Leipzig ist aber folgender:

„Die Erfahrungen der Stadt Leipzig mit der Containerunterkunft im Zeitraum 2000 – 2006 waren sowohl hinsichtlich der Wohnqualität als auch bezüglich des Betreiberkonzeptes positiv.“

Ganz vergessen haben sie wohl die Vorkommnisse im früheren Containerbaulager in der Wodanstraße – die Überlastung der zuständigen Psychologen, die Drogenprobleme und Gewalt der Asyl­be­wer­ber_innen untereinander und schließ­lich sogar geradezu revolteähnliche Zustände, bei denen fast komplette Einrichtungen aus den Fenstern flogen. Diese Verhältnisse und offenen „Un­muts­be­kun­dungen“ führten zur Schließung des umstri­ttenen Lagers, welches nun auf den verscharrten Erkenntnissen seiner selbst wieder errichtet werden soll.

Der Umzug ist beschlossen, das Gelände in der Torgauer Straße Gerüchten zufolge sogar schon verkauft und zu­min­dest der Auszug so kaum noch zu verhindern. Da halfen leider auch die 877 Unterschriften nicht, die dem Leipziger OBM Burkhart Jung am 7. Juli bei einer offenen Bürgersprechstunde überreicht wurden. Konfrontiert mit unbequemen Fragen schwafelte der dort nur, daß er auch schon 2003 gesagt hätte, daß Asylbewerber sich in Leipzig zu Hause fühlen sollen. Um im nächsten Satz zur Kenntnis zu geben, daß er den Beschluss zur Errichtung des abgelegenen Containerlagers mit all seinen bekannten Nachteilen für alternativlos hält.

Ob der Umzug so reibungslos verlaufen wird, wie die Planer_innen sich das denken, oder ob Aktionen wie das „Asyl im Asyl“ (4) populärer werden, wird die Zukunft zeigen.

(bop)

 

*Auch lesenswert im Zusammenhang: „Einbli­cke ins Lagerleben“ FA! #25

*Internet-Petition gegen die Containerunterkunft: www.ipetitions.com/petition/containerunterkunft/

(1) Der Stadt Leipzig vom Land Sachsen (und dem wiederum vom Bundesministerium des Innern) zugewiesenen Asylbewerber_innen. Die Rückläufigkeit der Zahlen liegt zuallererst an der restriktiven Asylpolitik Deutschland und Europas, bspw. durch die sog. Dublin-II-Verordnung. (siehe auch FA! #32 „Endlich Bargeld“)

(2) Vorlage der Stadt Leipzig zur Unterbringung von Asylbewerbern: linke-bueros.de/linxx_dokumente/1245068655.pdf

(3) ebenda

(4) wie mehrere Familien ob ihrer desolaten Unterbringungssituation kürzlich in einer Grimmaer Kirche (siehe S.14)

60 Jahre deutscher Herbst

Bald ist es soweit. Die Kakophonie des bundesweiten Wahlkampfpalavers wird verstummen, die Tage werden kürzer, die ersten Öfen werden befeuert und die deutsche Staatsgemeinde findet sich ein zum besinnlich-harmonischen Singsang auf das Heil und die neugewonnene Einheit des Reiches … ähm der Nation. 40 Jahre BRD plus 20 Jahre wiedervereinigtes Deutschland, wer würde da nicht die Korken knallen lassen? Und was hat diese geläuterte Republik nicht alles vollbracht: Den Marschall-Plan und das französische Atomschild, den ostdeutschen Un­rechtsstaat, Exportweltmeisterschaften bis zum Abwinken, Siemens, Bayern München, Hartz IV, die Lindenstraße, „sichere Renten“ und Autobahnen bis zum Horizont. All dies und noch viel mehr hat der deutsche Michel geschultert, trotz der fiesen Repa­ra­tionen und trotz der schweren militärischen Verwüstungen zweier Weltkriege. Einfach toll und endlich mal ein echter Grund, stolz zu sein. „Wir“ sind wieder wer! „Wir“ diktieren den Rhyth­mus der europäischen Zusammenarbeit, WIR schaffen die globale Energiewende. „Unsere“ Polizisten und Soldaten sind es, die für Frieden und Freiheit weltweit operieren. „Wir“ sind eben ein moder­nes, fortschrittliches Deutschland. – So oder so ähnlich werden die Demagogen allenorts tönen, wie die Muezzine von ihren Mi­naretten. Teils als Klei­ster zwischen den so­­zialen Schichten, teils als Angstdämp­fer für die Krisenbe­wältigung und deren Zu­mu­tungen. Hauptsache die Opferbereitschaft in der deutschen Gemeinde der Staatsgläubigen steigt. Denn die wird benö­tigt, wenn man bedenkt, dass die kapitalistische Verwer­tungs­krise die Schwächsten im­­mer zuletzt und am stärksten trifft. In die­­sem Sinne, Leute denkt daran: Wie Geld be­­kanntlich nicht essbar ist, machen warme Wor­te noch keinen gemütlichen Win­ter. Laßt euch durch den grassierenden Na­tio­na­lismus nicht den Verstand ersticken!                

(clov)

Hier zu Hartz 4 – Die Ecke mit Tipps und Tricks für ein entspannt(er)es Leben

Heute: Termin verpasst, was ist zu tun?

Wer kennt das nicht. Mensch war zwei drei Wochen in der Sonne Spaniens, hat verschiedene nette und nicht so nette Kommuneprojekte besucht und ist voll mit libertären Ideen, die es gilt möglichst bald zu verwirklichen. Doch kaum zu Hause angekommen, holt einen die schnöde, graue Realität ein, denn ein Brief der ARGE mit einer Meldeaufforderung wartet bereits im Briefkasten. Alles halb so schlimm, wäre der Termin nicht vor drei Tagen gewesen…

Im Falle eines versäumten Meldetermins droht gemäß § 31 Absatz 2 SGB II die Kürzung der Regelleistung in Höhe von 10% sowie der Wegfall des Zuschlages für die Menschen, die zuvor Arbeitslosengeld I bezogen haben. Die Kürzung gilt normalerweise drei Monate, § 31 Absatz 6 Satz 2 SGB II.Allerdings nur, wenn die Meldeaufforderung eine schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen des Fernbleibens enthält und der Hilfebedürftige keinen Grund für sein Fernbleiben darlegen kann, § 31 Absatz 2 SGB II.

Hit-Tipp: Nur mündlich erteilten Meldeaufforderungen braucht Ihr nicht nachzukommen!

Daraus ergibt sich zum Einen, dass nur telefonisch mit­geteil­te Mel­deaufforderungen ruhigen Gewissens ohne finanzielle Nach­tei­le versäumt werden können. Ansonsten muss ein wichtiger Grund für die Terminversäumnis vom Hilfebedürftigen dargelegt wer­den.

Wichtig! Eine Entschuldigung ist nur bei attestierter Krankheit als Grund für Terminversäumnis sinnvoll!

Der wichtige Grund wird von den Sachbearbeitern der ARGE sehr eng ausgelegt. Die Pflege kranker Eltern in einer anderen Stadt wird zum Beispiel für nicht ausreichend angesehen. Daher ist grundsätzlich von Entschuldigungsversuchen abzuraten! Eine Ausnahme bildet hier nur die eigene Krankheit oder die von den Kindern, welche ärztlich attestiert ist.

Wichtig! Wird im Rahmen der Entschuldigung ein Aufenthalt außerhalb angegeben, droht für die Zeit der Ortsabwesenheit der völlige Entzug der SGB-II-Leistungen.

Die Pflege der kranken Eltern in einer anderen Stadt hat schon so manchen für die Zeit des Aufenthalts in der anderen Stadt um die gesamten SGB-II-Leistungen gebracht.

Hit-Tipp: Erwähnt den versäumen Termin nicht! Ist der Brief mit der Meldeaufforderung nicht angekommen gibt’s auch keine Leistungskürzungen.

Für den Zugang der Meldeaufforderung ist nicht der Hilfeempfänger, sondern die ARGE beweispflichtig. Die Meldeaufforderungen werden aber fast immer mit einfacher Post durch Pin, TNT, Citypost, Deutsche Post etc. versandt, wodurch die ARGE den Zugang beim Hilfeempfänger nicht beweisen kann. Ein solcher Beweis könnte der ARGE nur gelingen, wenn die ARGE Mitarbeiter die Meldeaufforderung selbst vorbeigebracht hätten, etwa bei einem „Vor Orts Termin“ oder die Meldeaufforderung „zugestellt“ wurde. Die Zustellung ist regelmäßig erkennbar an dem Vermerk des Zustellungszeitpunkts der Postzustellerin auf dem Briefumschlag.

Wichtig! Ihr habt die Meldeaufforderung gar nicht erhalten! Sagt nicht, der Brief mit der Meldeaufforderung sei zu spät angekommen.

Denn nur dafür, ob die Meldeaufforderung zugegangen ist, ist die ARGE beweispflichtig, wenn der Hilfebedürftige angibt er habe den Brief erhalten nur zu spät, muss er den Zeitpunkt des Zugangs beweisen. Die Meldeaufforderung gilt ansonsten als drei Tage nach Aufgabe zur Post als dem Hilfebedürftigem zugegangen.

Übrigens haben auch Arbeitslose einen Anspruch auf Urlaub. Ihr müsst ihn vorher beantragen. Einige SachbearbeiterInnen lassen sich für die Bearbeitung solcher Anträge jedoch viel Zeit. Zudem bekommt mensch meist kurz vor und nach dem Urlaub eine Meldeaufforderung. Also immer den Briefkasten im Auge behalten.

Wichtig! Urlaub rechtzeitig beantragen (ca. 2 Monate vorher). Mit Meldeaufforderungen kurz vor und kurz nach dem Urlaub rechnen!

Dr. Flaschenbier

Neues von der „Gewaltspirale“

Wer die Leipziger Volkszeitung aufmerksam liest, wird womöglich schon bemerkt haben, dass mensch es dort mit den Fakten nicht so genau nimmt, wenn es um die Leipziger radikale Linke geht. Das Klischee vom sinnlos Steine schmeißenden Connewitzer „Chaoten“ scheint sich dort schon so verfestigt zu haben, dass man genauere Recherchen gar nicht mehr für nötig hält. Diese Vermutung wird durch die Berichterstattung über die Proteste gegen das Mitte November 2008 in Lindenau eröffnete NPD-“Bürgerbüro“ (siehe FA! #31) wieder einmal bestätigt. Insbesondere ein am 5.12.2008 erschienener Artikel (1) liefert ein Beispiel davon, was man bei der LVZ so unter Journalismus versteht. Schon in der Überschrift wird da von einem „Angriff auf NPD-Büro in Lindenau“ gesprochen. „Rund 40 vermummte Personen“ hätten das Gebäude mit Steinen und Feuerwerkskörpern attackiert. Anwohner hätten „die Übergriffe beobachtet und gegen 22.30 Uhr die Beamten alarmiert.“

Wenn die braven Bürger_innen sich die Mühe gemacht hätten, einmal aus dem Fenster zu schauen, ehe sie die Polizei alarmierten, hätten sie freilich bemerkt, dass die dort versammelten Antifaschist_innen keine Anstalten machten, das NPD-Büro anzugreifen, sondern nur gekommen waren, um den Neonazis ein Ständchen zu bringen. Über Lieder wie „Deutschland muss sterben“ von Slime freuten diese sich allerdings nicht so sehr – sie reagierten, indem sie mehrere Böller über den Zaun auf die Straße warfen.

Entgegen der Behauptung des Artikels, nur der mannshohe „Metallzaun vor dem Gebäude und das schnelle Eingreifen der Polizei“ hätten Schäden verhindert, bekleckerten sich auch die anrückenden Herren in Grün nicht gerade mit Ruhm. So wurden die Teilnehmer_innen an der Aktion vorsorglich eingekesselt, und statt erst einmal zu überprüfen, ob überhaupt irgendeine Straftat vorlag, gingen die fleißigen Beamten gleich daran, alle Anwesenden erkennungsdienstlich zu behandeln. An einer anschließenden genaueren Untersuchung des Sachverhalts dürfte dann auch kein Interesse mehr bestanden haben – das Ergebnis wäre wohl doch zu peinlich für die Polizei gewesen.

Während sich die LVZ darauf beschränkt, den Polizeibericht abzutippen, nutzte ein Autor der Leipziger Internetzeitung lizzy-online die Gelegenheit, um seine Phantasie mal wieder frei spielen zu lassen (2). Die dem Kommentar beigefügte Illustration (ein ungelenk gezeichnetes Hitler-Bildchen, das mit dem Bild eines schwarz gekleideten Autonomen zusammenmontiert ist), lässt die Stoßrichtung bereits erkennen: Antifa = Nazis, alles böse Extremisten, die mit sinnloser Gewalt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung kaputt machen. Unbeeinträchtigt von jeglicher Sachkenntnis fabuliert der Autor eine „Gewaltspirale“ herbei, an deren Ende keiner mehr weiß, „wer wann und wie angefangen hat.“

Dreht man die Dummheitsspirale noch ein wenig weiter, könnte man das so übersetzen: Wenn eine Gruppe von ca. 40 Neonazis ein Wohnhaus in Reudnitz angreift (wie es Ende November 2007 geschah, siehe FA! #29), dann nur, weil sie zuvor von den dort wohnenden Student_innen bedroht und angegriffen wurden. Und auch die etwa 70 rechten Hooligans, die mit Baseballschlägern und Messern bewaffnet eine Weihnachtsfeier der linken Ultragruppe Diablos stürmten (siehe FA! #28), taten dies wahrscheinlich nur, weil sie sich anders nicht mehr zu helfen wussten. Tucholskys ironischem Motto „Küsst die Faschisten, wo ihr sie trefft“ folgend, müsste man dann nur ordentlich nett zu den verängstigten Jungmännern sein, damit sie wieder zur Vernunft kommen. Eine interessante Theorie, die nur den Fehler hat, dass sie offensichtlich absurd ist.

(justus)

(1) www.lvz-online.de/aktuell/content/81253.html

(2) zu finden unter www.l-iz.de/Leben/P%C3%A4%20und%20Unf%C3%A41le/2008/12/Kommentar.-Wo-die-Dummheit-fle-200812051428.html

Anarchismus im 21. Jahrhundert

Vom A-Kongress in Berlin

Vom 10. bis 13. April sollte in der Berliner Technischen Universität (TU) der Kongress „Anarchismus im 21. Jahrhundert – Anarchie organisieren“ stattfinden. Doch im Vorfeld sorgte eine zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn gestartete Diffamie­rungskampagne seitens der Springer-Presse B.Z. dafür, dass die vorgesehenen Räumlichkeiten der TU den Kon­gress­teilneh­mer_innen verschlossen blieben. Am 08. April titelte das Klatsch­blatt mit der Schlag­zeile „Chaoten planen TU-Kongress“. Im zugehörigen Artikel werden Randale an der Hochschule vermutet, dem Programmheft des Kongresses der Aufruf zu kriminellen Handlungen unterstellt und Angst vor einem angeblich angestrebten „Gesellschaftssystem ohne Regeln“ geschürt. Von theoretischer Weiterbildung, Austausch und Vernetzung ist in dem Text keine Rede. In einer Mitteilung der Pressegruppe des A-Kongresses hingegen wird betont, dass die Veranstaltung „entgegen dem verbreiteten Klischee eines sogenannten Chao­tentreffs […] frei, friedlich, selbst or­ganisiert und ungezwungen eine Dis­kussionsplattform für kritische Betrachtungen der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Situation anstrebt“. Noch am Tag der Veröffentlichung des B.Z.-Artikels zog die TU-Leitung ihre Genehmigung für die Nutzung der Räum­­­­­lich­keiten zurück, ob­wohl der AStA (Stu­die­ren­den­ver­tretung) der TU den Kongress lange vor­her angekündigt und die Räume re­ser­viert und auch zugesagt bekommen hatte.

Obwohl der Kongress damit von der sicherlich öffentlichkeitswirksameren universitären Struktur zurück in die Kreuz­berger subkulturelle Nische gedrängt war, funktionierte Plan B dank Selbstorga­nisa­tion und schönem Wetter bestens. Zwar mussten die größeren Veranstaltungen und der Open Space draußen auf einer leider etwas unruhigen Wiese stattfinden – aber die Location, die New Yorck (Raum emanzipatorischer Projekte) im Bethanien am Mariannenplatz, war doch sicherlich viel schöner…

Die paar hundert Besucher_innen waren nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Russland, England und Schweden angereist. Einige der geplanten Veranstaltungen mussten leider wegen des kurzfristigen „Umzugs“ und der geringeren technischen Möglichkeiten ausfallen. Dennoch gab es eine Vielzahl an Vorträgen, Diskussionen und Workshops zu einem breitgefächerten Themenspektrum (siehe linker Kasten), außerdem präsentierten sich verschiedene Gruppen und versuchten ihre Form der Organisierung schmackhaft zu machen.

Es ging aber nicht nur um die Selbstdarstellung der verschiedenen Strömungen, sondern es wurde auch Selbstkritik an den fast schon traditionellen Missständen innerhalb der Szene laut. Das Verharren im „subkulturellen anarchistischen Ghetto“ wurde ebenso thematisiert wie die problematische Zusammensetzung der Szene aus hauptsächlich männlichen weißen Menschen aus der Mittel- und Oberschicht. Eine Lösung wurde selbstverständlich (noch) nicht gefunden, genauso wenig wie die der männlichen Dominanz allgemein, die sich auch darin widerspiegelte, dass die meisten Veranstaltungen von Männern angeboten wurden (sogar der Anarcha­femi­nis­mus-Vortrag). Die Or­ga­ni­sa­tor_innen hat­ten sich bewusst gegen eine Quotierung der Veranstaltungen entschieden, da sie eben der angestrebten offenen Orga­ni­sa­tions­struktur widersprochen hätte.

Die rege Teilnahme und die insgesamt sehr gute Stimmung zeugten von dem vorhandenen Bedürfnis nach intensiverer Auseinandersetzung mit der Theorie der Herr­schaftsfreiheit. Leider lässt sich diese bei sol­chen kurzen Großveranstaltungen nicht verwirklichen, sondern kann in der Tiefe und im Zusammenhang mit aktuell relevanten Themen, wie bspw. dem Poststrukturalismus, nur in kontinuierlicher lokaler Auseinandersetzung passieren – und die ist leider immer noch selten.

Ob es in drei oder sechs Jahren einen nächsten von der anarchistischen Föderation Berlin veranstalteten Kongress geben wird, bleibt laut Veranstalter_innen abzuwarten. Wohl aber schienen einige Menschen aus Österreich von der Idee des Kongresses so angetan, dass es Aussichten auf einen A-Kongress 2011 in Wien gibt… Wer bis dahin nicht warten mag, dem/der seien die A-Tage in der Roten Flora in Hamburg vom 12. bis 14. Juni 2009 ans Herz gelegt.

„Kongressauflösung“

Noch ein paar Worte zum eher abrupten Ende des Kongresses am Sonntagabend.

Am Sonntagabend wurde der Kongress offiziell aufgelöst. Dies war der Endpunkt einer Auseinandersetzung, die am Sam­stagabend ihren Anfang durch das respektlose Auftreten einer Gruppe nahm, die sich als sexuelle Befreier_innen verstehen, Kritik an ihrer Nacktheit jedoch mit einer homophoben Beleidigung beantworteten. Weder das provozierende Aufdrängen ihrer Nacktheit, noch die Beleidigung führten zum direkten Rauswurf und so spitzte sich die Situation im Laufe des Sonntags durch ein neuerliches Entkleiden und absolute Uneinsichtigkeit zu. Ein Rausschmiss wurde nach stundenlanger Diskussion nicht verwirklicht, da bei einem Teil der Besucher_innen der Eindruck entstand, sie sollten nur aufgrund ihrer Nacktheit ausgeschlossen werden, worauf viele mit Unverständnis und relativer Unterstützung (zumindest durch Passivität) reagierten. Dadurch sahen die Organisator_innen einen antisexistischen Schutzraum nicht mehr gewährleistet und fühlten sich veranlasst den Kongress offiziell aufzulösen. Hier ist leider nicht der Platz um das Thema angemessen aufzuarbeiten, deshalb möchte ich für nähere Informationen und ausführliche Stel­lungsnahmen auf das Wiki des Kongresses, genauer auf die Diskussionsseite unter „Kongressauflösung“, verweisen.

pieke & konne

(www.ainleipzig.blogsport.de)

Mehr Informationen, Protokolle zahlreicher Veranstaltungen und teilweise auch Audio­aufnahmen findet ihr auf dem Kongress-Wiki: www.akongress.org/

Bitte nicht kritisieren!

NS-Symbolik beim Wave-Gotik-Treffen

Kritik an der Programmpolitik des Wave-Gotik-Treffens hat es immer wieder einmal gegeben (siehe FA! # 33). Derzeit schlagen die Wellen aber ein wenig höher als gewöhnlich. Unmittelbarer Anlass ist die Gestaltung der sogenannten Obsorgekarte, die zur Nutzung des Zeltplatzes auf dem AGRA-Gelände berechtigt. Auf dieser war in diesem Jahr u.a. eine „Schwarze Sonne“ abgebildet. Dieses an das Hakenkreuz angelehnte Symbol erfreut sich in rechten Teilen der Schwarzen Szene großer Beliebtheit. Die auf der Karte verwendete, aus 12 Sig-Runen bestehende Variante des Symbols geht auf ein Bodenornament im SS-Schulungszentrum Wewelsburg zurück.

Die Verwendung dieses Symbols sorgt also nicht umsonst für Kritik. Eine öffentliche Stellungnahme zu den Gründen für die Verwendung der „Schwarzen Sonne“ forderte u.a. die Band ASP in einem Brief an die für die Organisation des WGT zuständige Treffen & Festspielgesellschaft für Mitteldeutschland mbH. Statt der eigentlichen Adressaten antworteten die beiden Geschäftsführer der Chemnitzer Veran­staltungsagentur In Move. Auf die klar formulierte Frage gaben auch diese nur eine ausweichende Antwort: Bei der Gestaltung der Karte hätte es einen historischen Bezug zum 2000jährigen Jubiläum der Schlacht im Teuto­burger Wald gegeben, die „Symbolstrukturen, gespiegelt in der Iris des Auges“ würden ein „uraltes Symbol der Sonnenfinsternis“ reflektieren, welches „von den Germanen als ´Inneres Licht´“ verehrt worden sei.

Mit diesen nebulösen Ausführungen gab sich die Band zu Recht nicht zufrieden und erklärte: „Unsere Frage, warum das – unserer Meinung nach hochpolitisch belastete – Symbol der ´Schwarzen Sonne´ benutzt wurde, wurde leider nicht beantwortet.“ Eine Verbindung zwischen der erwähnten „Hermannsschlacht“ und dem Symbol sei leider nur darin zu erkennen, „dass beide Themen in neofaschistischen Gruppen einen hohen Stellenwert einnehmen.“ Die Band schloss: „Wir hatten eine klare Stellungnahme der Treffen & Festspielgesellschaft für Mitteldeutschland mbH erwartet. Zunächst unabhängig davon, ob die Benutzung des (…) Motivs aus Unkenntnis, mangelnder Recherche, aus Versehen, aus Provokation zu Mar­ketingzwecken, in voller politischer Absicht oder aus einem anderen Grund geschah. Solange wir von den Verantwortlichen darüber keine klare Aussage erhalten, müssen wir Euch mit Bedauern mitteilen, dass wir in Zukunft weder als Besucher auf dem Wave-Gotik-Treffen zu Gast sein werden, noch als Teil des Musikprogramms dort zur Verfügung stehen werden“ (1).

Auch einige Besucher_innen des Festivals zeigten sich beunruhigt und veröffentlichten im Internet-Forum des WGT einen offenem Brief (2), in dem sie u.a. forderten, auf die Verwendung der „Schwar­­­­zen Sonne“ und ähnlicher Symbole künftig zu verzichten. Auch die Präsenz eines Ver­kaufsstand des VAWS (Verlag und Agentur Werner Symanek) auf dem Festi­val­ge­lände wurde kritisiert.

Der VAWS übernimmt eine Scharnierfunktion zwischen rechtsoffenen Teilen der Schwar­­zen Szene und neo­nazistischen Gruppen. Eine Zeitlang war der VAWS u.a. für Druck und Vertrieb der Unabhängigen Nachrichten zuständig, einer Zeitschrift, die seit 1969 von den Unabhängigen Freundeskreisen (UFK) herausgegeben wird. Diese orientieren sich ideologisch am „nationalrevolutionären“ Flügel der NSDAP und propagieren einen „völkischen Sozialismus“ (siehe auch FA! # 28). Sie waren anfangs im Umfeld der 1952 verbotenen Sozialistischen Reichspartei zugange, später pflegten sie enge Kontakte zu Michael Kühnens FAP und zur NPD. Seit 1986 wirkte Werner Symanek als Autor bei den Unabhängigen Nachrichten mit.

Schon bald nach der Gründung des Verlags im Jahr 1991 versuchte er auch, in der Dark-Wave-Szene Fuß zu fassen. Dafür wurde u.a. das Mailorderprogramm durch Tonträger ergänzt, eine Zeitlang gab der VAWS auch ein eigenes Musikmagazin heraus und versuchte, den Verlag als Musiklabel zu etablieren – so brachte der VAWS u.a. CD-Compilations zu Ehren Leni Riefenstahls und des Nazi-Bildhauers Josef Thoraks heraus. Eine ähnliche Strategie, durch gezielte Pro­pagandaarbeit im „vorpolitischen“ kulturellen Bereich an Boden zu gewinnen, verfolgten zur selben Zeit auch die völkischen Nationalisten der Jungen Freiheit. Für eine solche Unterwanderungsstrategie braucht es aber immer noch Leute, die solcher „Unterwanderung“ aufgeschlossen gegenüberstehen. Schützenhilfe aus der Schwarzen Szene kam vor allem von dem Musiker Josef Klumb, der nicht nur beim VAWS mitarbeitete, sondern auch gute Kontakte zur Jungen Freiheit pflegte.

Mit seiner Band Weissglut schaffte es Klumb 1998 sogar, einen Vertrag mit dem Majorlabel Sony zu ergattern – dieser wurde jedoch wieder aufgelöst, als Klumbs Verbindungen zur rechten Szene öffentlich wurden. Anlass dafür war u.a. ein Interview Klumbs mit dem Szenemagazin Gothic, in dem der Musiker sich positiv auf den Verschwörungstheoretiker Jan Van Helsing (alias Jan Udo Holey) bezog und in antisemitischer Manier gegen „Hochfinanz“ und „Zionismus“ wetterte. Seit dem Scheitern seiner Karrierepläne hat sich Klumb immer mehr in ein Privatuniversum aus verschwörungstheo­retischem Verfolgungswahn, Zahlenmystik und Übermen­schen­phan­tasien zurückgezogen. Er pflegt immer noch gute Kontakte zum VAWS, wo u.a. die Veröffentlichungen seines Projekts Von Thron­stahl erscheinen. Von Thronstahl traten nicht nur 2000 beim WGT auf, auch für die Betreuung des VAWS-Standes auf dem Festivalgelände war Klumb zeitweise zuständig (3).

Dies könnte den WGT-Veranstalter_in­nen durchaus bekannt sein. Nicht um­sonst verweisen die Verfasser_innen des offenen Briefes darauf, dass es bereits seit Jahren Beschwerden von Gästen wegen des VAWS-Verkaufsstandes gab. An einer wirklichen Auseinandersetzung mit sachlicher Kritik scheinen die Verantwortlichen aber leider kein Interesse zu haben. Während sie die kritischen Nachfragen im einen Fall einfach ignorierten, fiel die Reaktion auf den im WGT-Forum veröffentlichten offenen Brief noch etwas deutlicher aus: Die entsprechenden Einträge wurden kurz darauf gelöscht und erklärt, politische Diskussionen seien dort künftig nicht mehr erwünscht.

Auch indem sie in dieser Weise dringend notwendige Debatten zu unterbinden versuchen, unterstützen die Veranstal­ter_innen des WGT Ansätze zu einer politischen Verein­nahmung der Schwarzen Szene von rechts – dass ihnen dies nicht bewusst wäre, erscheint mehr als zweifelhaft. Bleibt nur zu hoffen, dass die Auseinandersetzung nicht so schnell wieder im Sande verläuft. Wenn sachliche Argumente nichts bewirken, dann könnten viel­leicht größere finanzielle Einbußen die Veranstalter_innen dazu bringen, ihre Position noch einmal zu überdenken.

(justus)

(1) www.thetalesofasp.com/de/wgtstate­ment.html

(2) www.labellos.de/forum/viewtopic/wgt-die-politik-und-das-verbot-der-freien-meinung-5.html

(3) einen guten Überblick zum VAWS und zu Klumb liefert z.B. Schobert/Dietzsch/Kellershohn: „Jugend im Visier – Geschichte, Umfeld und Ausstrahlung der Unabhängigen Nachrichten“, DISS, Duisburg 2002.

Tod der Diktatur!

Zur Situation im Iran

Die Protestbewegung im Iran hat einiges ins Wackeln gebracht. Die Anzeichen, dass ein grundlegender Wandel be­vorsteht, verdichten sich. Längst wird unter gebildeten Iraner_innen mehr oder we­niger offen über Repression, die Verwei­gerung bürgerlicher Freiheiten und die außenpolitische Isolation des Landes diskutiert. Die Bewegung stellt in vielen Bereichen die bislang in der „islamischen Republik“ herrschenden Verhältnisse in Frage.

Die Unzufriedenen

Obwohl auch Frauen im iranischen Parla­ment sitzen (allein aus dem Grund, weil die heutigen Machthaber auf ihre aktive Un­terstützung bei der Revolution ´79 an­ge­wiesen waren), hat sich die rechtliche La­ge verschlechtert. Kenner der Lage sprechen häufig von Geschlechterapartheid. So dürfen Frauen bspw. nicht einmal Fahrrad fahren. Bereits kurz nach der Vertreibung des Schahs und der Machtübernahme durch die islamische Republik unter Führung Khomeinis vor 30 Jahren gab es erste Demonstrationen gegen den Schlei­er­zwang.

Realpolitische Erfolge gegen die diskrimi­nie­rende Gesetzgebung des Regimes kann die Frauenbewegung zwar nicht vorweisen, doch konnten Aktivistinnen z.B. Steinigungen verhindern, über Folter sowie Ar­beitsverhältnisse der Frauen aufklären und diese bei Scheidungen unterstützen. Außerdem wuchsen sie, besonders durch staat­liche Repression, zu einer der zahlenmäßig stärksten Oppositionsgruppen an. Sie konnten das Thema Frauenrechte in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen. Bei den aktuellen Protesten sind sie deshalb auf gleicher Augenhöhe mit den männ­lichen Regimegegnern. Nicht zufällig wurde die bei den Demonstrationen ermordete Studentin Neda Aghasoltan zur Symbolfigur des Protestes gegen das is­la­mistische Regime.

Anlass für die Proteste waren zwar die Wah­len im Juni, aber die wichtigsten Beweggründe sind die Unterdrückung der Frauen, verbunden mit der Pressezensur, der Einschränkung des kulturellen Lebens, der Unzufriedenheit breiter Bevölkerungsschichten mit Armut, Inflation und sozialer Unsicherheit sowie der politischen Ohnmacht.

Inzwischen haben die Proteste flexible Ak­tionsformen angenommen, statt nur noch Massendemonstrationen gibt es vermehrt kleinere, dezentrale Blockaden, die für die Machthaber nicht mehr so leicht kon­trol­lierbar sind und daher meist nur wenige Ver­haftungen nach sich zogen. Eine Stärke der Bewegung ist einerseits ihre Vielfältigkeit – Religiöse und Nichtreligiöse, Junge und Alte, Frauen und Männer – anderseits der gemeinsame Gegner, das er­starrte Regime. Bisher ist die Bewegung vor allem auf die Großstädte begrenzt. In den ländlicheren Regionen ist es dagegen bisher eher ruhig geblieben, denn dort ha­ben die Menschen größere Angst vor Re­pr­ession, da sie leichter identifizierbar sind – in den Minderheitenregionen (lediglich 58% der Bevölkerung haben Persisch als Muttersprache (1)) wie beispielsweise den Kurdengebieten im Westen des Landes, ist außerdem die Militärpräsenz sehr stark.

Die moderne Jugend

Was die aktuellen Aufstände für Ergebnisse bringen werden, hängt zum größten Teil davon ab, wie das politische Lager in den kommenden Wochen und Monaten reagieren wird. Viele Iraner_innen vergleichen die massiven Proteste mit dem Ausbruch eines Vulkans. Die Frage wäre also nicht ob, sondern wann und wie sie das Regime zum Kollabieren bringen werden. Dass das gegenwärtige System selbst in An­sätzen nicht reformierbar ist, hat die junge Generation von Iraner_innen (der Großteil der Bevölkerung ist jünger als 30 Jahre) auf die harte Tour lernen müssen. Nicht nur, dass die reformistischen Ansätze von Politikern wie Mohammed Chatami aufgrund der alles überragenden Machtposition des seit 1989 amtierenden geistlichen Führers Ajatollah Chamenei ins Leere liefen, in den letzten 20 Jahren wur­den auch alle Protestaktionen mit brutaler Repression beantwortet. Auch heute sind willkürliche Verhaftungen mit Folter und Ermordung von Systemkriti­ker_in­nen an der Tagesordnung. Die soziale Bewegung konnte dadurch zwar im Wachstum behindert, aber nicht zerschlagen werden. Somit sieht sich die iranische Führung momentan mit sehr bunten und viel­gestaltigen Gruppen und Protestfor­men konfrontiert. Denn trotz aller Ein­schüch­terungsversuche lassen sich weite Teile der Bevölkerung nicht zwingen, sich mit der theokratischen Staatsideologie zu identifizieren.

Zu großen Teilen werden die Proteste von Jugendlichen getragen, die zuvor nicht po­litisch aktiv waren, aber sich durch die Le­bensverhältnisse im Iran eingeengt fühlen. Umso mehr, als das Internet und die damit einhergehenden Möglichkeiten der glo­ba­len Kommunikation und Vernet­zung den Blick über den Tellerrand drastisch vereinfacht hat. Die westliche Wahrnehmung der Vorgänge in der islamischen Republik speist sich fast ausschließlich aus Twitter-Meldungen, YouTube-Videos und Facebook-Einträgen. Dies zeigt zum einen, dass sich unter den Regimegegnern viele jun­ge und formal gebildete Menschen be­finden, zum anderen, wie wenig sie der Re­pressionsdruck der Überwachungsorgane zu beeindrucken vermag. Immer­hin werden infolge der ersten Verhaftungswellen zumeist die Gesichter der Protestierenden unkenntlich gemacht. Auch im Iran selbst ist die Informationslage un­über­sichtlich, die Regierung lässt gezielt un­liebsame Journalist_innen und Akti­vi­st_innen verhaften oder verschwinden und nutzt die unter anderem von Nokia Siemens Networks (MSN) gelieferte Technik zur Kontrolle der Kommunikation (2).

Reformer und Revolutionäre

Die iranischen Blogger_innen, Intellektuellen, Menschenrechtler_innen und sonstigen Demonstrationsunterstützer_innen, ebenso wie die exiliranischen Organisationen sind sich weitgehend einig, dass das herrschende System dem Untergang geweiht ist. Das sicherste Zeichen dafür ist, dass die Menschen die Angst und den Respekt vor dem Regime verlieren. Als vor allem in den Großstädten Hunderttau­sende auf die Straßen gingen, skandierten sie im Überschwang der Gefühle Parolen wie „Tod dem Diktator“ und „Tod Dir!“, die sowohl auf den Präsidenten Ahmadinedschad als auch auf den geistlichen Führer Ajatollah Chamenei gemünzt waren und brachen damit ein Tabu. Offene Kritik am geistigen und faktischen Staatsoberhaupt galt bislang als kürzester Weg zur umgehenden Hinrichtung.

Die Reaktionen der iranischen Führungselite dagegen sind von Planlosigkeit und ersten Anzeichen von Panik gekennzeichnet. Große Geldsummen werden ins Ausland verschoben, auch der Umgang mit Ver­hafteten ist ein Indiz für die um sich greifende Unsicherheit: Schwiegen sich die Behörden zunächst noch über die An­zahl und Identitäten der Inhaftierten aus, wurden die Namen später doch noch veröffentlicht. Am 28. Juli schließlich wurden auf Anordnung des obersten Rechtsgelehrten Chamenei die meisten Insas­s_in­nen eines Gefängnisses, wo es zu massiven Miss­handlungen und Vergewaltigungen ge­kommen war, gegen Zahlung einer Kaution entlassen, dieses soll nun geschlossen werden. Auch einige Beamte der Sicherheitsapparate wurden ohne Angabe von Gründen ausgetauscht. Interessant ist, dass sich viele Ajatollahs, Mullahs und Parlamentarier, die in Opposition zu Ahmadinedschad stehen, entweder vollständig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen haben oder sich zumindest vorsichtig zugunsten der empörten Masse aussprechen. Aus Protest gehen Ajatollahs ins Exil, ins irakische Nadschaf, die zweite wichtige Stadt der shiitischen Geistlichen neben Qom.

Die iranische Machtelite ist in konkurrierende Clans gespalten, die sich am ehesten mit Mafiosifamilien vergleichen lassen. Wer Schwäche zeigt, indem er von seinen Forderungen auch nur ein Stück zurückweicht, begeht damit zugleich politischen Selbstmord. Das patriarchalische System stützt sich seit Beginn der islamischen Republik auf Korruption und Gün­stlingswirtschaft. Dessen sind sich auch die Iraner_innen bewusst.

Die Diskussion wird vor allem von zwei Gruppen geprägt. Da ist zum einen der radikale Diskurs, der in der Frauen-, Studierenden- und Arbeiter_innenbewegung weit verbreitet ist. Diese fordern, dass die Bevölkerung an allen Entscheidungen teilhaben muss, soziale und politische Gleich­be­rechtigung und die Unabhängigkeit des Landes von fremden Interessen. Vor allem die Frauenbewegung vertritt, ausgehend von der Kritik an der patriarchalen Herrschaft, stark antiautoritäre Positionen. Durch die Repression haben diese Bewegungen bis jetzt keine größeren Organi­sa­tionsstrukturen bilden können – Gewerkschaften z.B. sind im Iran verboten. Dies führt auch dazu, dass der radikale Teil des Protestbewegung weniger beachtet wird als die sogenannten Reformer. Da einige von diesen selbst Teil des Machtapparats sind, haben sie auch Zugang zu den Medien. Die „Reformer“ vertreten vor allem liberale Positionen, wie sie auch von vielen iranischen Intellektuellen, Schrift­steller_innen, Journalist_innen, Wirt­schafts­wissenschaftler_innen usw. geteilt werden. Sie wollen die iranische Wirtschaft modernisieren, das Land nach außen öffnen, ein Mehrparteien-System nach westlichem Vorbild einrichten, Staat und Religion trennen – wobei es unterschiedliche Meinungen gibt, wie weit die Trennung gehen soll. Sie machen vor allem die Mißwirtschaft und Korruption der Regierung und der mit dieser verbundenen Machtcliquen für die Armut im Land verantwortlich – eine normal funktionierende kapitalistische Wirtschaft wür­de ihrer Meinung nach diese Miß­stände beseitigen. Ähnliche Positionen wer­den auch von einigen – von den USA und der EU finanziell unterstützten – exiliranischen Gruppen und über die per­sischsprachigen Sender von BBC, Deutscher Welle oder Voice Of America propagiert.

Das Verhältnis zwischen diesen Fraktionen und den „Aushängeschildern“ des Protestes, wie den bei der Wahl gescheiter­ten Kandidaten Charrubi und Mussawi ist widersprüchlich. Charrubi und Mussawi kön­nen, da sie Teil des Apparates sind, Kri­tik an der Regierung üben und den Protestierenden einen gewissen Schutz bieten. Gleichzeitig versuchen sie, den Protest für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Die Liberalen haben derzeit die Oberhand in der Bewegung, aber auch Angst da­vor, dass der Protest sich weiter radikalisieren könnte. Wenn das geschieht, könnten die Gegensätze unter den Protestierenden, die zur Zeit durch die gemeinsame Opposition gegen das Regime überdeckt werden, in den Vordergrund treten. So weit könnte es schon bald kommen, denn obwohl die Repression zunehmend brutaler wird, ist nicht zu übersehen, dass das Regime die Kontrolle über die Lage ver­liert. Die Frage ist, welche Fraktion sich durchsetzen wird, wenn das Regime stürzt, ob der regime change über die Köpfe der großen Mehrheit der Bevölkerung hinweg geschieht. In diesem Fall würde wohl der Iran in einen liberal-kapitalistischen Staat nach westlichem Vorbild umgewandelt und einige Reformen durchgeführt werden. Wenn es den „Reformern“ gelingt, die auch für sie und ihre Ziele gefährliche Situation in dieser Weise zu beruhigen, wür­de das aber auch das Fortbestehen sozialer Ungleichheiten, der Benachteiligung von Frauen ebenso wie der kurdischen, aser­baidschanischen und anderer Minderheiten bedeuten. Unter diesen Umständen dürfte es eine lange Zeit dauern, bis die sozialen Bewegungen im Iran wieder an dem Punkt stehen, an dem sie heute sind. Aber noch ist die Sache nicht entschieden: Sollte es wirk­lich zu einem Generalstreik kommen (eine Möglichkeit, über die viele Arbeite­r_innen diskutieren), könnten auch die Reformer an den Rand gedrängt werden.

Die emanzipatorischen Kräfte stehen im Iran dem Regime und den Reformern gegenüber, auch auf Hilfe von der westlichen Politik können sie nicht rechnen. Sie sind auf unsere Unterstützung angewiesen.

(waldorf & statler)

(1) de.wikipedia.org/wiki/Iran

(2) Kein Geschäft mit den Mullahs, taz vom 29.06.09