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Überwachung im Fußball

Zahlenspielereien und Politiker_innen mit Überwachungsfetisch

Der Staatsanwalt gehört ins Stadion und nach meiner Ansicht nach auch der Richter. Damit es so schnell wie möglich zu Verurteilungen und Stadienverboten kommt“ – Uwe Schünemann (CDU).

7.298 Verhaftungen, 8.143 Strafverfahren, 1.142 verletzte Personen: dies sind die Angaben der Zentralen Informationsstelle für Sport (ZiS) aus dem Jahr 2012 im Bezug auf Gewalt und Straftaten in und um Fußballspieltage. Wenn man die reinen Zahlen betrachtet, sind dies zum Vorjahr alles Negativrekorde. Doch beschäftigen sich Politiker_innen kaum oder gar nicht damit, wie diese Statistiken entstehen und welche Grundlage sie haben.

Nach Ansicht von Benjamin Hirsch, Mitglied der AG Fananwälte, sind diese Zahlen ein reines Konstrukt: „Jeder Empiriker würde sich die Hände über den Kopf zusammenschlagen“. Eine Ursache dafür ist z.B. der deutliche Anstieg von Polizeieinsätzen im abgelaufenen Jahr, der unweigerlich zu einer höheren Verbrechensaufklärung führt. Durch den angestiegenen Zuschauerdurchschnitt kommt es weiter­hin zu einem höheren Durchschnitt an Verletzten in Bezug auf die absoluten Zahlen. Seit dem Abbruch des Dialogs der Deutschen Fußball-Liga (DFL) mit verschiedenen Fangruppierungen zur Lega­lisierung von Pyrotechnik setzt die Polizei außerdem einen besonderen Fokus auf die Aufklärung von „Vorfällen mit Pyrotechnik“. Mehr als die Hälfte aller eingeleiteten Strafverfahren sind auf den Gebrauch von pyrotechnischen Erzeugnissen zurückzuführen, der vor zwei Jahren noch toleriert wurde. Dies führt unweigerlich zu einer Erhöhung der Zahlen.

Wenn man die absoluten Zahlen, mit welchen Politiker_innen, ZiS und DFL argumentieren, in relative Prozentzahlen umwandelt, wird ihnen schnell die Dramatik genommen. Der Anteil von fest- oder in Gewahrsam genommenen Fans liegt bei 0,035 Prozent. Damit ist er, trotz des höheren Zuschauerdurchschnitts, im Vergleich zum Vorjahr (0,039 Prozent) sogar gesunken. Trotz der Kriminalisierung von Pyrotechnik ist die Anzahl von eingeleiteten Strafverfahren nur von 0,031 Prozent auf 0,043 Prozent gestiegen. Pro Spieltag gab es durchschnittlich 1,6 Verletzte* (im Vergleich dazu: in 16 Tagen Oktoberfest wurden pro Tag ca. 525 Personen verletzt). Da „Verletzte“ ein sehr schwammiger Begriff ist, darf man diese Zahlen natürlich auch nicht über­inter­pretieren. Aber es zeigt auf, wie übertrieben die Diskussion von Seiten der Politi­ker_innen und Polizei geführt wird, dass der Fußball ein Sicherheitsproblem hätte. Es bleibt weiterhin offen, wodurch jene Fans verletzt wurden, denn die ZiS gibt an, dass 393 „Unbeteiligte“ verwundet wurden. Dadurch ist nicht auszuschließen, dass diese Personen durch polizeilich eingesetztes Pfefferspray zu Schaden gekommen sind, wie z.B. am 15. Spieltag der Partie TSG Hoffenheim gegen den SV Werder Bremen, bei dem mehrere Bremer Fans verletzt wurden.

Vor allem Lorenz Caffier, Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender der Innenministerkonferenz, bemüht sich, aus den oben erwähnten absoluten Zahlen ein fiktives Sicherheitsproblem zu konstruieren. Seine Forderung: Gesichtsscanner am Stadioneinlass! „Mir geht es allein darum, dieses Gefahrenpotenzial durch den Einsatz moderner Technik zu verringern, zum Nutzen der übergroßen Mehrheit der Besucher“, so Caffier. Wo er ein solches Gefahrenpotential sieht, bleibt schleierhaft. Aber wahrscheinlich ist Herr Caffier selbst kein Stadionbesucher. Für die große Mehrheit der Besucher_innen würden solche Ge­sichts­scanner nicht nur eine weiter verstärkte Überwachung bringen. Auch die – bei sogenannten „Risikospielen“ – ohnehin schon übertrieben langen Einlasszeiten ins Stadion würden sich durch solche Kontrollen, bei jeglichen Witte­rungs­be­din­gun­gen, nur noch weiter erhöhen.

Wäre Caffier selbst schon einmal bei einem „Risikospiel“ dabei gewesen, wäre ihm zudem bestimmt aufgefallen, dass die emotionale Lage der Zuschauer_innen, je länger der Einlass ins Stadion dauert, sich immer weiter hochputscht und die Bereitschaft zu Gewalt, in diesem Fall z.B. zum Stürmen des Stadioneingangs, steigt. Seine Inkompetenz im Bezug auf die Thematik Fußball und Gewalt beweist er außerdem mit der Aussage, dass er „Gewaltchaoten“ aus dem Stadion fernhalten möchte. Hätte der CDU-Abgeordnete sich mit dem Thema befasst, wäre ihm sicher aufgefallen, dass die Gewalttaten in und um Fußballspiele sich schon seit Ende der achtziger Jahre hauptsächlich außer- und nicht innerhalb des Stadions zutragen. Bezeichnend ist auch, dass selbst die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Pläne Caffiers ablehnt. So erklärte GdP-Chef Bernhard Witthaut in einem Interview mit der TAZ: „Es ist Irrsinn, ein Sicherheitssystem aufzubauen, das nur über totale Überwachung funktioniert, insbesondere wenn eine Rechtsgrundlage fehlt.“

Nun kann man aber nicht bei allen Politiker_innen davon ausgehen, dass sie sich zu wenig mit der Thematik befasst haben. Wenn es aber kein Sicherheitsproblem gibt, worin liegt dann der Zweck der Debatte? Zwei Thematiken, welche sich gegenseitig bedingen und in diesem Zusammenhang häufig von Kriti­ke­r­_innen genannt werden, sollen hier noch näher beleuchtet werden. Politiker_innen versuchen erstens durch Massenmedien ein Angstgefühl zu erzeugen, um sich so ein künstliches Problem zu schaffen. Damit sie, zweitens, im Fußball ein Testfeld finden, um Überwachungsmöglichkeiten auszutesten, um sie später gesamtgesell­schaftlich einsetzen zu können.

Ein typisches Bild wird häufig in den Massenmedien gezeigt, um die angebliche „Gewaltproblematik“ im Fußball optisch zu untermalen: Vermummte Personen mit bengalischen Feuern. Unklar bleibt dabei jedoch, was dieses Bild mit Gewalt zu tun hat. Wie bereits erwähnt war Pyrotechnik bis vor kurzer Zeit, auch wenn nicht legal, zumindest eine tolerierte Ordnungswidrigkeit in den Fankurven. Was ein Vermummen beim Abbrennen von bengalischen Feuern relativ überflüssig machte, außer man wollte den Rauch nicht direkt einatmen. Durch die Kriminalisierung von Pyrotechnik in den letzten Jahren, die verstärkte Überwachung mit Kameras im Stadion und damit die Kenntlichmachung der „Straftäter“ wird es also unvermeidlich sich zu ver­mum­men, wenn man Pyrotechnik zünden möchte, ohne danach strafrechtlich verfolgt zu werden. Auch wenn dies vielleicht bedrohlich aussieht, hat es nichts mit einer Gewaltausübung zu tun. An­sonsten wäre jede_r, der oder die zu Silvester Feuerwerk zündet, ein_e Gewalt­täter_in. Weiterhin ist es bemerkenswert, was für eine Doppelmoral einige Kom­men­tator_innen zu dieser Thematik an den Tag legen. So ist es nichts Außergewöhnliches, wenn am Dienstag bei einem Champions League Spiel einer italienischen Mannschaft der_die Kom­men­tator_in sagt:“ Was für eine Atmosphäre, der Hexenkessel brennt“ und am Samstag bei einem Bundesligaspiel: “Die Chaoten können es einfach nicht lassen.“ Das allein zeigt schon die Absurdität, Pyrotechnik mit Gewalt gleichzusetzen. Wenn man jedoch von der Fragestellung ausgeht, ob man durch Massenmedien, auch ohne objektive Fakten zu haben, ein Angstgefühl bei einem Großteil der Bevölkerung erzeugen kann, um damit immer neue Über­wachungs­maß­nah­men zu begründen, hat sich das Experiment „Fußball und Massenmedien“ bis jetzt als voller Erfolg für Politiker_innen erwiesen.

Dieses medial erzeugte Angstgefühl ermöglicht es Politiker_innen somit das Stadion­umfeld als Testfeld für neue Über­wa­chungs­techniken zu missbrauchen, um sie später, wenn sie “salonfähig“ gemacht wurden, auch in anderen Feldern oder sogar gesamtgesellschaft­lich zu nutzen. Die mittler­weile in allen Medien angekommene Droh­nen­überwa­chung wird im Fußball schon längst praktiziert. Von der Landespolizei Sachsen schon 2008 an Spieltagen angewendet, wurde später z.B. auch der Castor-Transport 2010 mit dieser Technik überwacht. Erst 2012 hat die Bundesregierung das Luftfahrtgesetz geändert, um unbemannte Flugobjekte zu Überwachungszwecken zu legitimieren. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie die Politik juristische Grauzonen nutzt, um neue Kontrolltechniken im Fußball zu testen. Später werden diese Techniken häufig mit Gesetzen „legitimiert“, um sie dann in der ganzen Gesellschaft anzuwenden, wie oben genanntes Beispiel zeigt.

Man kann also nicht nur davon ausgehen, dass Politiker_innen eine künstliche Sicherheitsproblematik aus Unwissenheit erschaffen, sondern mit voller Absicht, um den Fußball als Testfeld für neue Über­wachungstechniken zu nutzen, die später in der Allgemeinheit Anwendung finden können (vgl. dazu auch den Artikel S. 12ff.). Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft wirklich ihren eigenen Bereich im Stadion bekommen und sich intensiver mit den Zahlen der ZiS auseinandersetzen. Sie könnten sich dadurch selbst davon überzeugen wie absurd diese Panikmache ist und wie nutzlos Vorschläge wie die Einführung von Gesichtsscannern wirklich sind.

Klaus Canzely

Das Hauptaugenmerk des Textes wurde mit Absicht auf den Politsektor gelegt, da dieser Bereich nur unzureichend von vielen Fangruppierungen analysiert wird. Wem die aktuelle Thematik um das DFL-Sicherheitspapier zu kurz kommt die oder der sei auf folgende Stellungnahme hingewiesen: www.profans.de
*Verletzte werden bei der ZiS unabhängig von der Ligazugehörigkeit des Vereins aufgenommen

Repression

Interview with Anarchist Black Cross Belarussia

The Interview was conducted by three activists from Leipzig and the one activist from Belarussia doing the “Belarus Info & Solitour” in April 2013. It was held in the style of an open discussion. I means Interviewers, A means Activist (Belarussian)

A: I would prefer not to speak about myself. I can tell you about the Anarchist Black Cross (ABC) though.

I: What is your personal opinion about your situation in Belarus right now? I mean, not as the ABC but as you, as an anarchist, who is seeing whats happening in your city.

What IS happening, what is not happening and what is your personal opinion?

A: In general in Belarus, the political situation and the situation of society is quite depressing.

People are not politically active at all. It’s not only about political actions or in anarchist case trying to boycott the action, it’s about everything. … A nuclear power plant is being built. No one likes it, but no one …

I: But people are gathering, they meet and talk about it? In a Bar, for example, they would talk about it, would they?

A: Sometimes, but also in everyday life a lot of people simply … when you start to speak about something political, they simply go away or say: „Please don’t put even more stress on us.“ In the Soviet Union times, people spoke about politics in the kitchen. Now, they prefer not to speak about it even in the kitchen.

I: Why do you think that is? Are they scared of repression?

A: Partly. They are scared of repression, surely, but many people are also disappointed by what had happened in the 90’s. It turned out that all these people, who were in power were corrupted of course and the ones not in power, they were sometimes really strange and what they were proposing as an alternative was not an alternative.

I: You were talking about the Opposition?

A: The problem of the opposition is not so much the indifference to the program of Lukaschenka, that’s maybe one of the points. I understand that people do not participate in party-politics, but I’m really frustrated that people will not participate in everyday politics, in the life of their street, fight against environmental rollbacks, they do not fight against privatization of commons. It’s still ongoing, like with water and electricity, there are some public enterprises which are to be privatized. It will be bad for workers. Private companies will cut their wages and fire people and so on.

But workers are also quite early – the workers are a kind of okay, because they tried to organise …

I: But you say you are frustrated about it, do you think that there are options, to do something about the situation?

A: I think there are quite a lot of options, but obviously not so many people are using these options.

I: So what kind of options are there?

A: Like, freedom of speech, in a very abridged version, is still existent. So you can talk about whatever, over the internet or in the streets, to people, or make or attend some public events. Sometimes police will attend these public events, will take passport data from people or secret service will call, authorities will call the organizers…

I: And will they record what you are doing?

A: Most often they will do everything they can to cancel the event. But still it’s possible to make some useful events, it’s possible to make some kind of independent media, or campaign. It’s possible to campaign for these or that cause, it’s possible still to go to court trying to get, not justice actually, but public attention for your case. And even some small legalistic stuff is working. Also what is working is street protest. In some cases, when it’s not organised by, what i’d call „traditional opposition“, but by some local communities, authorities are afraid to just dissolve it (the protest) in a moment. Also people can demand from local organizations, then local organizations have to deal somehow with it and normally it really changes that situation.

There are some changes, but they are not enough for me. There are different social movements but they are not so numerous.

I: So you speak about social movements, are there other social movements in Belarus, not Anarchist possibly?

A: I perceive quite positively the environmentalists, they are an environmental group, they are not militant, they are quite peaceful but they are very strict on defending what they see is right, what they think is right. Now we have for example a strong campaign to defend our peetlands. The peetlands are still half alive, like half of them are still there to this time and there are now plans to drill oil in the peetlands. Environmentalists are opposed to this and I wish them success.

They intend to dry these peetlands to…

I: To harvest the resources, right? German: Sie legen das Gebiet trocken um den Torf abzubauen und zerstören damit das Naturschutzgebiet (peetlands). So people are active against that kind of thing, I would like to ask: Are they organized, like in a group so they can publish things, so that people from different areas of Belarus can support that campaign?

A: Yeah, unfortunately, many petitions in Belarus are online. These are official online petitions which are really sent, with enough signatures these are sent to the authorities. And you will get some reaction from authorities at least. And also like we have workers industrialization in Belarus, we haven’t had that before, there are different ministries which have conflicting interests. Even conflicts for those who govern and sometimes it’s possible to rollback some older decisions. The ministry of energy wants to … but the ministry of environment, which is heavily sponsored by the European Union, with international and United Nations, they try to, at least officially, have a nice face. They try to hide their face and they are a governmental project that can help us and sometimes can stop the other. But for other social movements it’s … well, now we have a „right to the street“ movement. Some are groups of locals who fight for their local parks, for this or that, quite often they are able to defend the green ground right next to their homes or a playground for children.

I: Are there also leftwing places or squats or something?

A: Unfortunately, no. The most leftwing open place in Minsk is an office of green party. There is also an office of a left party but it is not so open.

I: Communist, huh?

A: Post-communist, yeah. They are also anti-Lukaschenka and present themselves as democratic but they are, Post-Bresnevists, not Bresnevists anymore

I: Do you believe that more people are getting organized or that the movements are growing?

A: Sighs We have to do it by ourselves. Not only stand by while others organize. There are some alternative ways that some alternatives can go. Youth Clubs or something like this, but they are not numerous in Minsk and they are quite strictly … or gallerys, private art gallerys, there are some examples of non-governmental organizations as well which are quite friendly and it’s possible to organize events in their premisses. But there are also these cultural places which are really open and kind of accessible people, distance themselves from many things political. It’s possible to have a guest, a festival with some Bands, right or left political, but if political bands are playing … it’s possible maybe to organize an official benefit concert without saying your gathering money in these places but not something really political.

I: But to ask again: You say that it’s not possible because the government or the officials would cause trouble?

A: Yes.

I: Maybe we can talk a little bit more about the Anarchist Black Cross? Can you tell us why you (ABC) were founded, or something like that, a little bit about your group, do you suffer from a lot of repression ?

A: Okay, I have to make an official statement: I’m a speaker with a mandate from ABC Belarus but I am not part of ABC Belarus. And because I am doing this on legislation, ABC Belarus is, as a group, strictly underground. What I can say about ABC is, it is closed, like you can not just apply to be a member of ABC.

I: But, I don’t know, we will have the presentation later and a lot of questions will be answered than I think, but it’s a really difficult question. A week ago there was a group of people here from „Partisan Minsk“ which stated that they are clearly Anti-Fascist, maybe you can tell us something about the Anti-Fascist Situation in Belarus. Maybe about Minsk?

A: There are some cities and towns with clearly Anti-Fascist Movements, there is one town with about 7.500 inhabitants, that is almost 100% Anti-Fascist

I: Exclamation: Really? Good to hear that.

A: and since the middle of the 90’s, late 90’s, I heard some stories like on the way from Minsk to Briersk either Dynamo Minsk or Dynamo Briersk Hooligans arriving in a regional train and the train stayed there for some minutes there were some rumours that locals had gathered to beat up the Hooligans in the train.

I: That is happening in Belarus? This is amazing

A: It was some years ago. And the Belarussian Antifa-capitol is Grodna. They also have some local Fan support for one the local Teams…

I: It’s mainly related to football, as I see?

A: Now it’s related to football in many aspects, but there are also many Anti-Fascists, not Street Anti-Fa, but like, Anti-Fascist people who are not really into football. But anyway, everyone knows something about football, and anyway people have to organize and I have to recognize when I see stickers in a subway or in the streets, I have to realize whether these people are just football Hooligans or Nazis. The Nazi-scene is quite strongly connected to the football Hooligan scene. Antifa scene also, but also more distanced. So in Grodna, Grodna as a Antifa-Capital, it’s (Antifascism) not so related to football but in Minsk „Partisan“ Club really do whith it’s Fans a lot of work. And around the southern streets a lot of youngsters from football came to the Antifa and it became really much safer in Minsk in the sense that Nazis stopped attacking Punk Concerts because they knew that they’d be beaten anyways.

I: Seriously? That’s good to hear though!

A: And it’s even that at some point Nazis were no longer attacking the squat itself but just moving around the area, fishing for single people but later even this stopped because they knew that they will be beaten if they waited around. I almost never got into fights but I feel much safer on the streets now thanks to this.

I: And how is the situation with the police? Do they support, more or less, the fascist movements? Or do they fight them in the same way that they fight the leftist movements?

A: The secret service takes down nazis and gathers dossiers on them and then uses this against the Nazis to make them collaborate. And secret service in Belarus makes sure that Nazis do not make extremely violent crimes, like bombings or even if some group of nazis severely beats some migrants, mainly students. Sometimes Nazis attack them. If they are beaten so severely that they have to go to a hospital for several weeks, then Secret Service will put these Nazis into prison. Of course secret service and police are using Nazis against leftist and Anti-Fascists, they maintain this nazi-stuff at a certain level. And in (intelligible) Town for example, maybe it was organized by a secret service, Nazis attacked Anarchists walking in the Demonstration and there were various sound events and it looked like it was organized by secret service and police because there was no protection. Normally police heavily controls a demonstration but at this moment there were no riot cops at all around, which never happens in Belarus and riot police arrived maybe 5 minutes after the fight began, which for sure was organized by them.

I: You know in Germany there is the situation that in political groups we are always worried that there might come new people that are spies. Is this also happening in leftwing groups in Belarus?

A: Unfortunately, we have too many people who are like, really activists but cooperate with police and secret service after they were approached by someone.

I: So they pass on names and news and stuff?

A: Yeah, and so we are more into excluding those people and the anarchist movement is now quite splitted into small groups in different locations, not so many people are organized, not so many new people are coming and if they are coming they are first coming to public groups, a lot of which are quite open and nobody knows what they are really about. And afterwards they might do other stuff which is not so open, less official.

Police comes quite a lot to some of the events to take passport data from people.

I: I met some students from Belarussia but they said they had been sighted in a demonstration and because of that they lost the privilege to study in Belarussia, they had to study in Great Britain. Is that still happening?

A: It’s happening, not for many, but some.

I: Ok, so groups that are not existing officially like the ABC or Anti-Fascist groups, or groups like „Food not Bombs“ or environmental groups, or the last one, „right for street“? Is there even one of them that’s official? Because you mentioned the green party for example.

A: For Anarchists there is no official organization, some people go and become members of some environmental NGOs, some people become members of green party, like to protect themselves from harm. Yeah, but most people do the things they do just on behalf of their own.

I: What about Stuff to inform yourself, books, magazines and stuff? Is it possible to get this kind of things? The internet is probably the primary source?

A: It’s possible to download stuff from the internet, normally books come from some town or city from the people. But it’s impossible to sell books in Belarus. Some times in the bookstores you find Kropotkin und Bakunin, but it’s not possible to find contemporary anarchist books which are published nowadays, for instance Crimethinc stuff, which was published in Moskow, even if it is published officially. Mainly because the market is very small and partly because allmost all bookstores are afraid to sell anything political.

I: Maybe one last question: Is there any way we can support ABC from Germany after the tour is over?

A: … Maybe you can participate in the next demonstration in front of the Belarussian embassy in Berlin. Support you local comrades. … well possibly if you have a local ABC group, than you participate generally in an international network. International ABC Network is in the process of building itself, join this for sure.

I: I really hope that the tour that you guys did and do will be successful!

Repression

Thatcher 2.0

Repression im schottischen Fußball

Schon in der letzten Feierabend!-Ausgabe berichteten wir über die zunehmende Repression und den Sicherheitswahn in deutschen Stadien. Dass solch eine Problematik vor Ländergrenzen nicht halt macht dürfte wohl jede_r Feierabend!-Leser_in bewusst sein. Aus diesem Grund starten wir in dieser Ausgabe eine kleine Exkursion nach Schottland, wo sich zur Zeit ein ähnliches Szenario anbahnt.

Kurzer historischer Abriss

Als Ende der achtziger Jahre Margaret Thatcher (von Mai 1979 bis November 1990 Premierministerin des Vereinigten Königreichs) der englischen Fankultur den „Krieg“ erklärte, wirkte sich dies auch auf den schottischen Fußball aus. Auslöser hierfür war die sogenannte Hillsborough-Katastrophe. Im FA-Cup-Halbfinale von 1988/89 spielte der FC Liverpool gegen Nottingham Forest. Da zu viele Karten verkauft worden waren, gelangten mehr als tausend Fans zuviel in den Gästeblock. Wegen der zunehmenden Enge im Stadion versuchten sich die Liverpooler verzweifelt zu befreien. Der Ausgang, der aus einem einzigen Tunnel bestand, war daher bald völlig verstopft, weswegen die Fans versuchten, auf das Spielfeld zu gelangen. Die Polizisten im Stadion versuchten die meisten Personen wieder zurückzudrängen, und erhöhten so die Anzahl der Toten deutlich. Letztlich starben 96 Liverpool-Fans. Dies ist zumindest der heutige Erkenntnisstand. Damals jedoch schrieb das Boulevardblatt The Sun über Liverpooler Hooligans, die den Platz gestürmt, und Fans, die sich unzulässig Zugang ins Stadion verschafft hätten und über eine Prozentzahl von 96% betrunkenen Personen (eine Quote, die an Volkskammerwahlen zu DDR-Zeiten erinnert).

Dies war ein gefundenes Fressen für Thatcher. Die Vorsitzende der Konservativen Partei führte Anfang der Neunziger die sogenannten „All seaters“ ein (Stadien, in denen es ausschließlich Sitzplätze gibt), und schuf mit Kameras an jeder Ecke eine totale Überwachung. Später kam sogar noch ein Rauch- und Alkoholverbot im Stadion hinzu. Mächtig stolz war Thatcher darauf, die Gewalt aus den Fußballstadien verbannt zu haben. Dass die Schlägereien sich allerdings nur außerhalb des Stadions und nicht im direkten Umfeld abspielten, interessierte sie anscheinend nicht. Erfolgreich war Frau Thatcher allerdings damit, den englischen und schottischen Kurven den Todesstoß in Sachen Fankultur zu geben, da die neue Gesetzgebung fürs gesamte Vereinigte Königreich angewandt wurde.

Die Situation in Schottland

Die viel gelobte „englische Atmosphäre“, erzeugt durch die beeindruckende Optik und Akustik der Fankurven, verschwand damit auch aus schottischen Stadien. Um die Jahrtausendwende war das Stadionbild dann nur noch von sporadischen Fangesängen dominiert. Dann jedoch etablierten sich, wenn auch nur in kleineren Ausmaß, Ultrà-Gruppierungen auch in Schottland und sorgten für ein geringes Wiederaufleben der Fankultur. Im Vergleich zum europäischen Festland war die Bewegung zunächst nur eine kleine Minorität der Fans und blieb aus dem Blickpunkt der Politik ein „uninteressanter“ Nebenschauplatz. Doch besonders die im Jahr 2005 gegründete Green Brigade bei Celtic Glasgow wuchs ständig und gewann immer mehr Sympathien bei einem Großteil der Celtic-Fans.

So war es wohl nur eine Frage der Zeit, bis eine weitere Repressionswelle begann. Auslöser war das von den Zeitungen so genannte „Shame Game“ zwischen Celtic Glasgow und den Glasgow Rangers am 2. 3. 2011 (zur Rivalität zwischen Celtic und Rangers siehe Kasten). Bei diesem Spiel, das Celtic 1:0 gewann, gab es über 100 Festnahmen. Laut den Zeitungen prügelten sich beide Trainer, und ein Spieler der Rangers provozierte angeblich, indem er sein Trikot in den Block der Gästefans warf.

Ähnlich wie in Deutschland findet man keine genauen Daten zu den Gründen der Festnahmen. Fest steht nur, dass schon im Vorfeld des Spiels 34 Fans in Sicherheitsgewahrsam genommen wurden – anders gesagt, aus reinem Verdacht. Ein Schlingel, wer hier an Willkür denkt. Da es seit 30 Jahren in Schottland keine schwerwiegende Vorfälle mehr gegeben hatte, puschte die Presse die Zahlen bis ins Absurde z.B. „die schlimmste Ausschreitungen seit 30 Jahren“. Über die Prügelei zwischen den beiden Trainern kann sich jede_r selber ein Bild machen (1). Der letzte große Vorwurf der Boulevardpresse war die „Provokation“ von Hadji Diouf, der sein Trikot in denn Rangers-Block warf. Wenn ein_e Spieler_in ihr/sein Trikot in den eigenen Fanblock wirft, sieht man so etwas eher als Zeichen der Anerkennung gegenüber den Fans an. Wieso es in diesem Fall als Provokation galt, ist mir bis heute unbekannt. Schließlich hat er sein Trikot ja nicht in den Fanblock der Celtic-Fans geworfen.

Fans Against Criminalisation

Wurde also nur der passende Anlass gesucht, um der Gruppierung den Garaus zu machen? Das wäre jetzt wirklich zu spekulativ, darüber kann sich jede_r selbst ein Urteil bilden. Jedenfalls war der Presserummel eine Steilvorlage für Polizei und Politik. Die Polizei sah sich nun in der Lage, strengere Gesetze durchzusetzen, und stellte einen Antrag beim schottischen Parlament. Das Hauptaugenmerk des neuen Entwurfes lag auf dem Begriff des „beleidigenden Fanverhaltens“. Dies erlaubt der Polizei, bei gewaltverherrlichendem oder „sektiererischem“ (2) Verhalten, Sprüchen Spruchbändern, Transparenten usw. sofort einzugreifen. Das Problem bei diesem Entwurf ist, dass Begriffe wie „gewaltverherrlichend“ sehr schwammig sind, was wiederum bedeutet, dass das neue Gesetz der Polizei auch einen größeren Spielraum lässt, Gewalt gegen Fans anzuwenden und zu rechtfertigen. So wurden z.B. aufgrund des „Zombie-Banners“, welches zum Spiel gegen Norwich gezeigt wurde (siehe Bild), Stadionverbote an Celtic-Fans verteilt, weil dessen Symbolik sektiererisch gewesen sei.

Als Reaktion auf das Spiel gegen die Rangers und der darauf verschärften Repression gegen Fußballfans, gründet sich im Oktober 2011 das Netzwerk „Fans Against Criminalisation“. Zur Zeit sind die Celtic Supporters Association, die Green Brigade, die Association of Irish Celtic Supporters Clubs und die North American Federation of Celtic Supporters Clubs im Netzwerk vertreten. Jedoch will sich das Projekt auch vereinsübergreifend engagieren und lädt andere Gruppen ein, sich der Initiative anzuschließen, was bisher jedoch nur auf wenig Resonanz stieß. Wahrscheinlich hängt es damit zusammen, dass es in Schottland nur einen geringen Teil von aktiven organisierten Fans gibt. Das Ziel der Kampagne ist es aktuell, den 2. Teil des Gesetzes zu verhindern, der eine weitere Verschärfung der Überwachung und Repression mit sich bringen würde – so würde er etwa die Einführung von „Geisterspielen“ (Spiele komplett ohne Zuschauer) und die Einführung einer Datei ähnlich der Liste „Gewalttäter Sport“ (4) in Deutschland beinhalten. Als ersten Schritt hat die Initiative eine E-Petition erstellt, um sie beim schottischen Parlament vorzulegen und das Gesetz zu kippen. Derzeit haben 2831 (Stand 10.05.13) Personen unterschrieben – benötigt werden 5000. Mehrere öffentliche Treffen des Netzwerkes wurden abgehalten, um eine breitere Basis zu sensibilisieren. Auch einige Anwälte unterstützen das Projekt und leisten Rechtsbeihilfe für verurteilte Fans, aber hauptsächlich juristische Unterstützung, um den Gesetzesentwurf zu kippen. Außerdem gibt es das Angebot, ein Gedächtnisprotokoll an das Netzwerk zu schicken (als pdf auf der Website zu finden), damit erwähnte Anwälte sich Einblick in den Tatbestand verschaffen können. Eine Aktion erregte jedoch eine besonders große Öffentlichkeit: Am 6. April fand eine Demonstration mit über 4.000 Teilnehmer_innen statt, welche sich gegen den neuen Gesetzesentwurf richtete.

Fakt ist, dass durch die genannten Aktionen die neuen Gesetze bis jetzt nicht verhindert werden konnten. Jedoch scheint die Ausgangslage nun wesentlich günstiger zu sein, um die Verabschiedung des 2. Teils des Gesetzes zu verhindern, da mittlerweile eine breite Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert werden konnte. Die Hoffnung bleibt also bestehen, dass eine immense Repressionswelle wie zu Thatchers Zeiten ausbleibt.

Klaus Cancely

(1) Die sogenannte Schlägerei der beiden Trainer kann sich jede_r Interessierte_r gerne selbst anschauen (www.youtube.com/watch?v=1xkRvBJaRs8). Für mich steht allerdings fest, dass eine Schlägerei etwas anders aussieht! Ich konnte zumindest keinen Schlagabtausch erkennen. Vielleicht findet ihr ihn ja.
(2) ist eine ursprünglich wertneutrale Bezeichnung für eine philosophische, religiöse oder politische Gruppierung, die sich durch ihre Lehre oder ihren Ritus von vorherrschenden Überzeugungen unterscheidet und oft im Konflikt mit ihnen steht. Insbesondere steht der Begriff für eine von einer Mutterreligion abgespaltene religiöse Gemeinschaft. Aufgrund seiner Geschichte und Prägung durch den kirchlichen Sprachgebrauch bekam der Ausdruck abwertenden Charakter und verbindet sich heute mit negativen Vorstellungen, wie der möglichen Gefährdung von etablierten religiösen Gemeinschaften oder Kirchen, Staaten oder Gesellschaften. (Definition Wikipedia)
(3) Der Begriff Stadionverbot ist in diesem Fall allerdings nicht ganz korrekt, da es solch eine Prozedur in Schottland gar nicht gibt. Allerdings muss die betreffende Person 800 Pfund Strafe bezahlen, falls sie im Stadionumfeld erwischt wird, womit das Gesetz also ähnliche Auswirkungen wie ein Stadionverbot hat.
(4) Datei zur Datenspeicherung von Personen, gegen die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wegen Straftaten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder die rechtskräftig verurteilt worden sind.

Kasten: Celtic und Rangers

Das Derby Celtic gegen die Rangers erhält nicht nur dadurch seine besondere Brisanz, dass beide Vereine in Glasgow beheimatet sind, sondern auch durch viele weitere Faktoren. Der katholische Bruder Walfrid gründete Celtic Glasgow am 6. November 1887. Sein Beweggrund war, die Armut im vorwiegend von irischen Einwanderern bewohnten Glasgower East End zu bekämpfen. Die Rangers hingegen sind eher der Verein der oberen Mittelschicht, sie definieren sich als protestantisch und loyal zur Krone. Somit kommen also noch die Konfliktfelder der Konfession und der verschiedenen sozialen Schichten hinzu. Zudem sehen sich viele Celtic-Fans eher als irisch-republikanisch, fordern die Unabhängigkeit Schottlands vom Vereinigten Königreich und den Anschluss Nordirlands an die Republik Irland, wogegen sich die Rangers-Fans für den Verbleib von Schottland und Nordirland im Vereinigten Königreich aussprechen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass die Rangers bis 1989 prinzipiell nur protestantische Spieler beschäftigten, bei Celtic jedoch alle Spieler unabhängig von Religion, Hautfarbe, Konfession oder Herkunft spielen durften. Auch dies war prägend für die politische Einstellung vieler Fans besonders in der „aktiven“ Fanszene. So findet man in der Kurve von Celtic viele Personen, die Mitglieder in der Antifascist Action oder Anti Nazi League sind, und die Green Brigade definiert sich als klar antifaschistisch, während man sich bei den Rangers nicht wundern darf, wenn man einen Flyer der rechtsextremen English Defence League in die Hand gedrückt bekommt.

Repression

Wer liest meine Liebesbriefe?

Oder: Wie man sich vor seinen Chef schützt

Nein, ich will nicht, dass wer meine Liebesbriefe liest. Denn „Gibt es etwas, das stärkeren Spott rockt als ein Liebesbrief?… Man stelle sich die lächerliche Wirkung vor, sollte der Brief seinen Empfänger verfehlen und in die Hände der Portiersfrau fallen!“ – so sieht das auch Raoul Vaneigem in seinem Buch „An die Lebenden“, über das man hier auch ein paar Töne verlieren könnte. Für dieses Mal soll das aber unterbleiben. Nein – es geht ganz allgemein darum, dass ich eigentlich keine Lust habe, dass irgendwelche sabbernden Postbeamten oder was-weiß-ich-wer meine intimen und bisweilen auch recht romantischen Bekenntnisse lesen. Irgendwie wäre mir das peinlich – mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass ich auch nicht will, dass meine eventuell verschiedenen Liebschaften nun unbedingt mitkriegen, was die jeweils anderen zu lesen bekommen.

Zum Glück gibt es heute Email und der Postbeamte ist durch Computer ersetzt worden, die keinerlei Interesse an meinen amourösen Schriften haben. Und natürlich setzt sich niemand an meinen Computer und stöbert in meinem Postfach rum… oder?… wobei… wenn ich da bei uns in der Firma die Administratoren sehe, mit ihren pickligen Gesichtern und den seltsam unmodernen Klamotten, den Bauch voll Pizza und Cola… so sehr viel lieber als der sabbernde Postbeamte sind die mir auch nicht. Und wenn ich mir dann noch vorstelle, dass meine Email-Nachrichten an jedem Computer, den sie auf ihrem Weg zur Empfängerin passieren, zwischengespeichert werden und dass diese Administratoren überall sitzen und sich ihre einsamen Nächte in den Rechenzentren dieser Welt mit meinen Liebesbriefen verkürzen, dann fühle ich mich schon wieder gar nicht mehr wohl beim Schreiben.

Ganz andere Leute als ich haben ja auch hin und wieder das Gefühl, das Landeskriminalamt oder die Staatsschutzabteilung der lokalen Polizei interessiere sich für ihren Email-Verkehr. Dass die amerikanische National Security Agency (NSA) über ihr auch in Europa installiertes Echolon-System ohnehin fast alles mitliest, fällt da schon fast gar nicht mehr ins Gewicht – die sitzen ja soooo weit weg. Na klar haben die schwer zu schuften. Große, schwere Rechner sortieren dort automatisch, was für die entsprechende Kundschaft interessant sein könnte, und da fallen meine Liebesbriefe wahrscheinlich vorher unter den Tisch, sofern ich bestimmte Sätze, wie „Die Flugzeuge in meinem Bauch machen mich zu einer Geisel deiner Liebe und zerstören die Wolkenkratzer, auf denen ich mich gestern noch sicher wähnte“ vermeide – na ja, wir ahnen ja zumindest, was zu schreiben Menschen in solchen Situationen in der Lage sind. Die Texte von Herbert Grönemeyer sprechen Bände.

Was diese Computer allerdings nicht so recht sortieren können, sind verschlüsselte Nachrichten. Wie sollten sie? Um zu entscheiden, ob es sich dabei um einen harmlosen Geburtstagsgruß oder die Verabredung zum wilden Streik oder gar um das ultimative Signal zum Sturz der Regierung handelt, müsste man sie ja erst entschlüsseln, was eigentlich nur der oder die rechtmäßigen Empfänger können sollten.

Aber wer verschlüsselt denn schon seine Email? Ja wer eigentlich? Und warum? Oder besser: Warum nicht? Irgendwann hatten wir ja sicher alle schon mal das Gefühl, eine oder viele bestimmte oder unbestimmte Personen sollten das, was ich da grade geschrieben habe, besser nicht lesen, egal ob es um die Verabredung zum nächsten Nato-Gipfel oder das romantische Geständnis an das aktuelle Objekt unserer Begierde (ob nun obskur oder nicht spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle). Bei mir ist da zu allererst mal mein Chef. Nein, ehrlich, ich habe keine Lust anlässlich meiner Kündigung eine inhaltliche Analyse meines privaten Mailverkehrs vorgesetzt zu bekommen.

Geht denn das? Klar geht das. Ganz einfach geht das. Dafür gibt es sie ja, die großen Magnetbänder, auf denen jeden Abend der Inhalt der Festplatten im Rechenzentrum gesichert wird Dann sind da natürlich noch andere Institutionen, von denen ich weiß, dass sie gerne fremde Post lesen und – egal was es ist – dazu habe ich so gar keine Lust – wer weiß, in welcher Situation mir irgendein Staatsbeamter ein Stück Papier unter die Nase halten wird, von dem ich dann wünschen werde, es nie geschrieben zu haben. Nein, deswegen verschlüssele ich, soviel ich kann. Nicht nur Liebesbriefe und Einladungen zu terroristischen Aktionen (nein, so was verschicke ich ohnehin nie), sondern jeden Mist. Warum? Weil unter dem ganzen Mist die interessanten Sachen natürlich weniger auffallen. Und vielleicht unter meinen Belanglosigkeiten auch die Sachen, die meinen Kollegen erpressbar machen würden, untergehen, wer sieht einem verschlüsselten Text schon an, ob der Inhalt dem Verfasser in einer unpassenden Situation irgendwie auch unangenehm sein könnte? Ich nicht Mein Chef nicht Die Administratoren mit den pickligen Gesichtern auch nicht. Und ich schätze mal, auch mit dem Schutz der Staates beauftragten Behörden haben so ihre Schwierigkeiten damit. Je mehr verschlüsselt wird, desto größer sind die Schwierigkeiten.

Wie? Ihr habt nix zu verbergen? Klar habt ihr das. Jeder hat das. Lest einfach alles noch mal von vorn.

Und wie geht das nun?

Das wohl am weitesten verbreitete Verschlüsselungsprogramm heisst PGP – Pretty Good Privacy. Es ist bis zur Version 6.5.8 open source gewesen, das heißt, der „Programmtext“ war nicht geheim, jeder und jede konnte den Programmcode lesen und auf Fehler oder Hintertüren überprüfen, weswegen ich immer diese Version empfehle (aktuell ist allerdings Version 8.0, die sich aber in den angewendeten Verschlüsselungstechniken nicht von vorherigen Versionen unterscheidet). Außerdem wird sehr viel über PGP gesprochen und geschrieben, so dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass es da irgendwelche Hintertüren gibt Ach ja – außerdem ist es natürlich freeware – das heißt, es kostet euch nix. Einfach runterladen und los geht´s… Ja, es gibt inzwischen auch andere Programme, wie den Gnu Privacy Guard (GPG), der fast die gleichen Verschlüsselungstechniken verwendet, aber meiner Auffassung nach ein wenig kompliziert zu bedienen ist, sofern man keiner von diesen pickligen Administratoren ist – die lieben so was natürlich!

Um zu verstehen, was jetzt zu tun ist, muss man ein wenig verstehen, wie PGP funktioniert. Ein Schlüssel – ja, das Teil, das zum Ver- und Entschlüsseln benutzt wird – besteht aus zwei Teilen. Einem privaten und einem öffentlichen Schlüssel. Der öffentliche Schlüssel taugt im wesentlichen zum Verschlüsseln, und ihr solltet ihn allen Leuten geben, von denen ihr der Meinung seid, sie sollten ihre Nachrichten an euch verschlüsseln (die müssen dann natürlich auch das Programm PGP installieren, und sich am besten damit auch gleich ein solches Schlüsselpaar basteln). Zum Entschlüsseln taugt der öffentliche Schlüssel nicht, weswegen ihr ihn nicht gut verstecken müsst, sondern ganz im Gegenteil allen Leuten geben solltet, die ihr so kennt. Es gibt im Internet sogar Server, von denen man einen öffentlichen Schlüssel für eine bestimmte Person wie eine Telefonnummer in einem Telefonbuch suchen kann – sofern er hinterlegt ist. Klar – ihr habt ja ein Interesse daran, dass euch möglichst alle nur noch verschlüsselt schreiben, also brauchen sie euren öffentlichen Schlüssel.

Etwas anders sieht es mit dem privaten Schlüssel aus. Der ist für euch allein, den er taugt zum Entschlüsseln von Nachrichten, die mit eurem öffentlichen Schlüssel verschlüsselt wurden. Deswegen ist der auch noch mal mit einem Passwort – dein sogenannten „Mantra“ – geschützt, das ihr euch ausdenken und natürlich gut merken müsst. Eine schlechte Idee ist es auf jeden Fall, dieses „Mantra“ aufzuschreiben und es auf einen Klebezettel an den Bildschirm zu pappen.

Nun, und wenn ihr so gut vorbereitet seid, geht es los mit dem verschlüsselten mailen. Am besten nutzt ihr ein Email-Programm, das PGP von gleich unterstützt wird, wie Eudora oder Outlook, oder PM-Mail, das seinerseits eine PGP-Unterstützung mitbringt. Die Handhabung der Email ist in diesen Programmen fast so leicht wie vorher zum Ver- bzw. Entschlüsseln sind jeweils ein Mausklick oder ein Tastenanschlag mehr notwendig als ohne.

Wenn es dann noch Fragen gibt, die ihr in der mitgelieferten Hilfe nicht beantwortet findet, gibt es im Internet gute Dokumentationen für PGP und GPG. Eine ganz gute und übersichtliche Zusammenstellung findet ihr auf www.heise.de/ct/pgpCA/

Dort findet ihr auch Links zu Download-Seiten für das Programm PGP.

Und nun können euch (und mich sowieso) die pickelgesichtigen Administratoren oder Schlapphüte oder was weiss ich wer mal am A… Ihr könnt doch schreiben, was ihr wollt. Und wem ihr wollt. Aber manchmal wird ja auch so was peinlich Dagegen hilft dann auch Verschlüsselung nicht. Höchstens der Hinweis: „Vor dem Lesen vernichten!“

tv

Lifestyle

Durchsuchung ohne „Befehl“

Großeinsatz der Polizei mit halber Hundertschaft und Hundestaffel gegen eine Party im alternativen Wohnprojekt B12 (Braustr. 20)

Es sollte eigentlich eine ganz normale Feier sein, tanzen, quat­schen, was trinken. Doch dann kam alles anders, aus Partygästen wurden Kriminelle, und die Polizei zeigte in der Nacht vom 14. auf den 15. August wieder einmal ihr autoritäres Gesicht. Nach Angaben der Polizei gab es von Nachbarn Beschwerden über die Lautstärke. Dies lieferte der Polizei einen günstigen Vor­wand, um das Projekt mit allen Privaträumen mal von innen „be­sichtigen“ zu können.

Es ist im übrigen das ewig gleiche peinliche Verhalten, an­statt die direkte Kommunikationsfähigkeit zu bemühen gleich die „Bullen" zu rufen. Und diese hatten auch nicht wirklich Inte­resse an einer gütlichen Einigung. Denn anstatt wie üblich auf die Lautstärke hinzuweisen und dann wieder abzuhauen, „ver­suchte die Polizei sofort, die Veranstaltung aufzulösen. Damit überschritt sie eindeutig ihre Befugnisse. Im weiteren Verlauf wur­de einigen Besucherinnen unterstellt, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.

Deswegen kam es im Anschluss zu einem völlig unverhältnis­mäßigem Großaufgebot der Polizei. Dabei wurde das Haus von ca. 50 Beamten umstellt. Diese erklärten die Veranstaltung erneut für beendet und versuchten, sich ohne Durchsuchungsbefehl gewaltsam Zutritt zum Haus zu verschaffen. Als die BesucherInnen der Aufforderung nachkamen, das Haus zu ver­lassen, mussten sich einige ohne Grund ‚erkennungsdienstlich‘ behandeln lassen. Anschließend wurde das gesamte Haus durch­sucht. Dabei richtete die Polizei einige Sachschäden an. Jeglicher Protest der Betroffenen wurde ignoriert, Anzeigen gegen die Ein­satzleitung wurden pauschal zurückgewiesen. Auskünfte über rechtliche Grundlagen wurden ebenfalls nicht erteilt.“

Dies stellt, wie einige Besucherinnen in ihrer Presseerklärung feststellen, durchaus eine „neue Qualität der Repression gegen alternative und selbstverwaltete Strukturen in Leipzig dar.“

Es mag ausreichen, sich vorzustellen, wie man sich fühlt, wenn bewaffnete Unbekannte in die eigenen Privaträume eindringen, damit die eigene Rückzugsmöglichkeit mißachten und deren not­wendige Unverletzlichkeit brechen. Und man selbst kann nichts dagegen tun, als zuzuschauen.

kater francis murr

die Zitate sind aus der Pressemitteilung einiger BesucherInnen der B12; siehe auch: www.free.de/antifa-leipzig/pres_akt.htm

Lokales

Trojanische Pferde aus Berlin

Als am 9. November 2006 im Bundestag das „Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ verabschiedet wurde, hielten viele die darin enthaltenen Maßnahmen zur Überwachung der Kommunikation auf Computern (sogenannte Quellen-Tele­kommunikations­über­wa­chung, kurz Quellen-TKÜ) noch für nicht realisier- oder anwendbar.

Mit der geplanten Spionagesoftware (auch oft als Bundes- oder Staatstrojaner bezeichnet) sollte es Ermittlungsbehörden ermöglicht werden, die Kommunikation (z.B. über Internettelefonie wie Skype oder via E-Mail) auf Computern noch vor dem Versenden bzw. Verschlüsseln abzugreifen. Begründet wurde die Notwendigkeit immer wieder mit der Verlagerung der Kommunikation krimineller und v.a. terroristischer Organisationen in das Internet und der Nutzung von bislang schwierig zu umgehenden Verschlüsselungsmethoden. Man wollte nicht schulterzuckend vor der Kryptographie kapitulieren und ließ sich so auf einen tiefgehenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, nämlich deren Computer, ein.

Staatlicher Virus

Dabei sollte diese Software wie auch sonst bekannte Computertrojaner agieren, die ohne das Wissen der Computer­besit­zer_innen installiert werden und anschließend Informationen (z.B. Eingaben auf der Tastatur) an die Gegenstelle liefern. Anti-Viren-Software hätte also versucht, den Staatstrojaner ebenso zu bekämpfen wie jeden anderen Virus. Der Anfrage von Sicherheitsbehörden an verschiedene Hersteller solcher Anti-Viren-Software wie z.B. Kaspersky Labs, den Bundestrojaner doch „privilegiert“ zu behandeln, wurde jedoch eine Ablehnung erteilt. Somit ist nach aktuellem Stand meist ein physischer Zugriff auf den Zielrechner durch Er­mittlungsbehörden vorausgesetzt (z.B. bei Flugha­fen­kontrollen oder Hausdurchsuchungen) um den Trojaner installieren zu können.

Im Februar 2008 urteilte dann das Bundesverfassungsgericht anlässlich einer Klage nordrhein-westfälischer Abgeordnete gegen das nordrhein-westfälische Lan­des­verfassungsschutzgesetz und die dort verankerte Regelung zur Online-Durchsuchung, dass bei diesen Maß­nahmen die Kernbereiche privater Le­bensgestal­tung zu schüt­zen seien. So dürften bei der Anordnung einer Quellen-TKÜ nur die wirklichen Kom­muni­kations­vor­gänge (also etwa Skype, Chats oder E-Mail) überwacht wer­den. Alle anderen Bereiche müssten jedoch unangetastet und das „Grundrecht auf Ge­währ­­leistung der Vertraulichkeit und Integrität infor­ma­­tions­techni­scher Systeme“ gewahrt bleiben. Mit diesem Urteil war der formale rechtliche Rahmen für die Anwendung der Quellen-TKÜ ziemlich eng umrissen.

Multifunktionsüberwachung

Im Verlauf der Diskussion um den Staatstrojaner wurde den besorgten Bürgern auch immer wieder versichert, dass es nur eine handvoll solcher Maßnahmen bei Straftaten erheblichen Ausmaßes geben sollte. So blieb es dann in den kommenden drei Jahren bis zum Herbst 2011 relativ ruhig um das Thema „Staatstrojaner“. Erst als am 8. Oktober 2011 der Chaos Computer Club (CCC) die Analyse eines ihm zugespielten Staatstrojaners veröffentliche, flammte die öffentliche Diskussion wieder auf.

In der Analyse wurde v.a. deutlich, dass die vom Bundesverfassungsgericht verfügte Trennung von überwachbarer Telekommunikation und zu schützendem Kernbereich nicht angedacht war und die Über­wachungs­software „von Haus aus“ eine enorme Funktionsvielfalt mitbrachte. Die vorliegende Version konnte neben dem Abhören von Skype und vergleichbaren Programmen auch Dateien lesen und schreiben, sowie Bildschirmfotos (nicht nur z.B. des E-Mail-Programms sondern des gesamten Arbeitsumfelds, also womög­lich auch Inhalte aus dem besonders schützenswerten Kernbereich des Lebens) anfertigen und an die Ermittlungsbehörden übertragen. Durch die Funktion des Dateizugriffs war außerdem auch die Mög­lich­keit zum Platzieren falscher Beweise gegeben. Weitergehend wur­den eklatante Mängel bei der Sicherung der Soft­ware und in der An­wen­dung branchenüblicher Ver­schlüs­­selungs­methoden diagnostiziert. Diese führte so weit, dass der CCC mit einem eigenen kleinen Programm den Trojaner fernsteuern und Informationen vom infiltrierten Rechner abrufen konnte.

Nach ersten Dementi und ausweichenden Äußerungen von Bundes- und Landesbehörden zum Einsatz der Software, kamen nach einigen Tagen Details über die tatsächlichen Ausmaße der Nutzung der Spionagesoftware zu Tage. So soll diese in den Jahren 2008 bis 2011 bei knapp 100 Ermittlungsverfahren zum Einsatz gekommen sein. Das Verfahren, aus dem der dem CCC zugespielte Trojaner stammte, war im Bereich der Betäubungsmittel angesiedelt und in Bayern geführt worden – thematisch also weit von vermeintlich terroristischen Aktivitäten entfernt.

Regierende Sicherheitsbeamte?

Im Nachhinein wurde die Schuld für die schlechte Qualität und den ausufernden Funktionsumfang des Staatstrojaners zwischen Ermittlungsbehörden, den gesetzgebenden Stellen sowie dem technischen Dienstleister DigiTask hin- und hergeschoben. Auffallend oft ist dabei von staatlichen Stellen die Auffassung vertreten worden, das technisch Mögliche auch stets umsetzen zu wollen. Zweifel an der Kon­for­mität mit der Rechtsprechung wurden dabei recht forsch beiseite gewischt, so wie es Hans-Peter Uhl (Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU im Bundestag) anschaulich darlegte: „Es wäre schlimm, wenn zum Schluss unser Staat regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub, er wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.“ (Anlässlich der Debatte um die Trojaner-Analyse des CCC)

Die „regierenden Sicherheitsbeamten“ lassen das Bild eines Polizeistaats dann schon recht plastisch werden.

Aus dem bisherigen Kenntnisstand um das Thema „Staatstrojaner“ lassen sich somit vor allem oftmals bemühte Ermahnungen um vorsichtigen und kritischen Umgang mit der Kommunikation über Computer und Internet erneuern – Verschlüsselung von E-Mails und Daten sollten dabei zum Standard gehören.

Auch ein Bezug auf das Bundesverfassungsgericht als Schützerin grundlegender Bürgerrechte scheint im vorliegenden Fall nur für die nachträgliche juristische Auseinandersetzung von Bedeutung, wenn Ermittlungsbehörden ungeachtet vorliegender Urteile überbordend ausspionieren. Dass im Nachhinein die Maßnahme als unrechtmäßig verurteilt wird, macht die zuvor womöglich erfolgte Durchleuchtung von z.B. linken Strukturen, das Brechen von Vertrauen und die Bindung von Kräften für beispielsweise Antirepressionsmaßnahmen nicht ungeschehen. Also kann wieder mal nur geraten werden, sich nicht auf den „Rechtsstaat“ zu verlassen, sondern gerade in Bezug auf politische Arbeit selbst für die Sicherheit der eigenen Daten Sorge zu tragen.

Rote Hilfe Leipzig

Unbegrenztes Camp(f)en

Es läuft bekanntlich so einiges falsch. Das meiste sogar miserabel. Und wir kön­nen uns über alles aufregen, denn immer­hin erfahren wir es. So die weitverbreitete Einstellung sich kritisch fühlender Men­schen. Nur wer, das ist die Frage, hat denn aus „normalen“ Medien etwas über den größten deutschen Dauer-Polizeieinsatz gehört, der jemals außerhalb eines Gip­fels stattfand und Köln für die erste Augusthälfte in den „Ausnahmezustand“ (0-Ton Polizei) versetzte? Nur wenige reg­ten sich auf über dauernde Kontrollen, Straßensperren und Verhaftungen durch den „Grünen Block“.

Lediglich die Kölner Lokalpresse trau­te sich, tagelang gegen „Gewalttouristen", „Chaoten" und „Schläger" zu hetzen, wo­mit jedoch ironischerweise nicht die om­nipräsenten Grünuniformierten gemeint waren…

Auslöser für die gigantische Repressionsmaschinerie, die sage und schreibe 8300 meist schwer gepanzerte Beamte mitsamt Wasserwerfern, Räumpanzern, Hubschraubern und so weiter aufbot, war das diesjährige Antirassistische Grenzcamp das sich auch dieses Mal wieder auf die Fahnen geschrieben hatte, staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus zu demaskieren und anzugreifen.

Menschen mit nichtdeutschem Aussehen und dem fal­schen Pass werden hierzulande aus­gegrenzt, in Lager gesperrt, zur Drecks­arbeit gezwungen und bei Nichtausnutzbarkeit abgescho­ben. Menschenleben und -schicksale spie­len für diese perfide Verwertungspolitik keine Rolle, sie bedient sich vielmehr (weil´s so schön einfach ist) der noch wi­derlicheren Rassismen, die in Deutschland immer noch gegen „Untermenschen“ und ähnlich „undeut­sches“ Gesindel exis­tent sind, letztendlich, um von der eigenen Ausbeutungssituation ablenken zu können. Ein Relikt der NS-Zeit, sowohl men­tal als auch ökonomisch.

Als „Spitzen des Eisbergs" thematisierte das Grenzcamp besonders die als Abschre­ckung gedachte Zwangs­unterbringung von Mi­grantInnen in Lagern und die brutale Ab­schiebepraxis, bei der BGS-Beamte schon so manchen Flüchtling um­brachten. Beiden Prakti­ken gemeinsam ist, dass private Konzerne aus dem Leid der Menschen saftige Gewinne schlagen. So die Hotel­gruppe Accor, die „Ferienlinie“ LTU und die Lufthansa AG. Diese hervorstechen­den Beispiele bilden Ansatzpunkte für Antirassistische Öffentlichkeitsarbeit so­wohl mit Flugblättern und lautstarken Demos als auch mit Direkten Aktionen und echt subversiver Kommunikations­guerilla („deportation class"). Und so ge­lang es den Aktivistinnen des Camps in der ersten Augustwoche einigermaßen, den öffentlichen Raum umzugestalten und der Brutalität der herrschenden Ideologie etwas buntes, anderes entgegenzusetzen – etwas, auf das ein Staat nur eine Antwort kennt….

Am Morgen des 9. August, die Polizei war schon hochmotiviert dabei, eine Nazi-Demonstration zu schützen und Antifa­schistinnen fest zu nehmen, wurde das komplette Camp von etwa zwölf Hundert­schaften Bereitschaftspolizei umzingelt. Knüppel und Tränengas wurden einge­setzt, viele verletzt. Die Polizei stellte den Leuten bei fast 40 Grad das Wasser ab und fing irgendwann mit dem Abtransport der „Gefangenen“ an, von denen einige 16 Stunden im Kessel verbringen mussten.

Die Polizei, die den ganzen Tag über den Eindruck von Hooligans vermittelte, stützte sich bei dem Raid auf das geneh­migte Camp auf eine schwammige „allge­meine Gefahrenabwehranalyse“. Worum es eigentlich ging war wohl nicht die Be­endigung des Camps (das wäre am nächs­ten Tag eh vorbei gewesen) sondern viel­mehr um das Sammeln von über 500 Datensätzen der eingekesselten Menschen für den Staatsschutz.

Antirassismus wird also kriminalisiert – Rassismus und Menschenrechte sind ein Tabuthema für unsere ach so tolerante Staatsmacht. Diese könnte sich mit einer derart willkürlichen Repressionsmaß­nahme allerdings selbst ein Bein gestellt haben, denn trotz der ziemlich gleichge­schalteten Presse, die meist gar nichts und wenn dann meist Hofberichterstattung brachte, kam es in ganz Europa zu einer Welle der Solidarität. Allein in Deutsch­land fanden in über 30 (!) Städten, darunter auch in Leipzig, Demos und Be­setzungen statt. Das Motto: „Köln ist überall – das camp(f)en geht weiter!" In Frankreich, Spanien und Italien kam es zu weiteren, grenzenlosen Protesten und na­türlich auch wieder zu Verhaftungen und Repression. Dass kein Wort davon in irgendwelchen etablierten Medien zu se­hen oder zu hören war, zeigt einmal mehr, was für ein gefährliches Thema mit Anti­rassismus angeschnitten wird und wie wichtig es ist, eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen!

Dies könnte weiter dazu beitragen eine offensive, antirassistische Bewegung zu schaffen, die sich nicht auf Staaten bezieht, sondern die Kernpunkte gesellschaftlicher Herrschaft, nämlich jede Form von Gren­zen angreift und abschafft.

no nation no border – fight law and order

soja

An der Grenze

Kriminelles Dresden?

In den letzten Jahren sind in Dresden zunehmend linke Strukturen in den Fokus der Politik und Strafverfolgungsbehörden gerückt. Woher kommt dieses verstärkte Interesse? Erfolgreiche linke Politik lässt sich in Dresden vor allem im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten zur Verhinderung des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches um den 13. Februar herum messen, der an die Bombardierung der Stadt durch die Alliierten erinnern soll. Den zunehmend erfolgreichen Protesten versuchte man anfänglich noch mit Einschüchterung zu begegnen. So wurde versucht, die Mobilisierung im Vorfeld zu kriminalisieren und sich einzelne Menschen herauszugreifen, um an ihnen juristische Exempel zu statuieren. Allerdings mussten die Strafverfol­gungsbehörden und konservativen politischen Kräfte, die den Naziaufmärschen lange mit Ignoranz oder Kleinreden begegneten, erkennen, dass diese vereinzelten Repressalien nicht den gewünschten Erfolg hatten, und sich eher mehr als weniger Menschen an den Aktionen des zivilen Ungehorsams beteiligten.

Seit 2010 versucht die Stadt nun, dieses The­ma selbst mit Menschenketten weit ab der Naziroute zu besetzen und die hetero­ge­ne Protestbewegung durch Kriminalisierung einzelner beteiligter Gruppen zu spalten. Schon seit längerer Zeit laufen in Dres­den Ermittlungen gegen Teile der ra­di­kalen Linken, die darin mündeten, Anfang 2010 mithilfe des Konstrukts einer kri­minellen Vereinigung nach §129 gegen die darin vermuteten Personen zu ermitteln. Seit diesem Zeitpunkt gibt es nachweislich Telekommunikationsüber­wa­chun­gen (TKÜ) und die Ermittlung von Be­wegungsprofilen durch die Erfassung von Geokoordinaten. Es ist auch eine ver­stärk­te Aktivität des Verfassungsschutzes zu beobachten, die sich an zunehmenden An­quatschversuchen festmachen lässt. Vier konkrete Fälle sind im Ermittlungszeitraum bekannt, wobei die Dunkelziffer erfah­rungs­gemäß höher liegt und erfolgreiche Versuche in der Regel nicht bekannt werden.

Kern der Ermittlungen sind jedoch nicht etwa konkrete Aktionen um den 13. Februar. Die Vorwürfe stellen einen Querschnitt alltäglicher linker Politik dar, die von der Organisation des notwendigen antifaschistischen Selbstschutzes bis hin zur Teilnahme an Demonstrationen im In- und Ausland reichen. Am 19. Februar 2011, dem Datum des diesjährigen versuchten – jedoch erfolgreich verhinderten – Naziaufmarsches, wollten die Ermittlungsbehörden dann offenbar gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Eine Razzia im Haus der Begegnung und dem Verein Roter Baum e.V. richtete sich nicht nur gegen die Personen im Ermittlungsfokus der imaginierten kriminellen Vereinigung, sondern gegen das gesamte Bündnis Dresden Nazifrei und damit auch Teile der bürgerlich-antifaschistischen Strukturen.

Razzia im Haus der Begegnung am 19. Februar 2011

Am Abend des 19. Februar wurden die Vereinsräume des Roter Baum e.V. sowie das Haus der Begegnung durch Bremer SEK-Beamte gestürmt und durch­­sucht. Im Haus der Begegnung befand sich das Pressezentrum für das Bündnis Dresden Nazifrei. Miteinbe­zogen in die Raz­zia wurden eine Privatwohnung, ein Anwaltsbüro und ein Büro der Dresd­­ner Lin­ken, sowie eine Krankenstation der Demo-Sanis, die zu diesem Zeitpunkt im Roten Baum eingerichtet war. Trotz expliziter Nachfrage wurde kein Durch­su­chungs­befehl vorgelegt. Es gab lediglich eine mündliche richterliche Zustimmung zum Durchsu­chungs­antrag der Staatsanwaltschaft für Räume des Vereins Roter Baum. Als Begründung für die Durchsuchungen hatte die Annahme gedient, im Hause hätten sogenannte „Linksextremisten“ Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit den Aktivitäten zur Blockade der Naziaufmärsche in Dresden geplant und koordi­niert. Insgesamt waren 120 Beamte an der Aktion beteiligt. Speziell die eingesetzten SEK-Beamten taten sich durch den Einsatz unver­hältnismäßiger Gewalt hervor. Eine Person musste notärztlich behandelt werden. Durch eingetretene und aufgesägte Türen entstand ein hoher Sachschaden, auch Tei­le der Einrichtung wurden beschädigt. Bei der Durchsuchung beschlagnahmten die Beamten 25 Handys, 21 Computer/Laptops und Speichermedien. Die 16 zum Zeitpunkt der Razzia anwesenden Personen wurden gefesselt und für mehrere Stunden festgenommen. Sie mussten sich zum Teil bis auf die Unterwäsche ausziehen. Den meisten gestand man erst auf Drängen von Rechtsanwälten das Recht auf anwaltlichen Beistand zu. Gegen alle Anwesenden wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des schweren Landfriedensbruchs (§125a), Aufruf zu Straftaten (§111) und Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) eingeleitet.

Razzien am 12. April 2011

Am 12. April 2011 wurden in Dresden, Leipzig, Machern, Finsterwalde, Grimma und Niesky die Wohnungen von 14 Personen durch ca. 400 Polizeibeamte durchsucht. Ihnen wird – wie bei den Razzien am 19. Februar 2011 – die Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) vorgeworfen. Es wird zusätzlich gegen drei Leute ermittelt, die als Beschuldigte in den Beschlüssen auftauchen, von Razzien bislang aber verschont geblieben sind. Die Aktenzeichen der Durchsuchungen am 19. Februar und 12. April sind identisch. Laut den Durchsuchungsbeschlüssen geht es um Angriffe auf Nazis, die von einer Art „Kommandostruktur“ gesteuert worden sein sollen. Diese offenbar lang vorbereitete Durchsuchungsaktion fing gegen 04.00 Uhr morgens an und dauerte bei Einzelnen bis zu acht Stunden. Die Personen, die Zuhause angetroffen wurden, mussten zur erkennungsdienstlichen Behandlung und DNA-Abnahme auf’s Revier; genehmigt wurden die Durchsuchungen vom Amtsgericht Dresden. Gegen einige Personen wird, dies ist seitdem klar, seit fast einem Jahr mit dem Vorwurf des §129 ermittelt. In diesem Zeitraum wurden umfangreich TKÜ sowie Ermittlung und Erfassung von Geokoordinaten betrieben. Einzelne Betroffene wurden bei einem Aufenthalt in Griechenland, wie es ein Durchsuchungsbeschluss offenlegt, von der dortigen Anti-Terror-Einheit überwacht, welche ihre „gewonnenen Informationen“ an das BKA weiterleitete.

Razzia am 02. Mai 2011

Unklar war zum Zeitpunkt der Aprilrazzien noch, was sich die verantwortlichen Behörden in Bezug auf das Wohnprojekt Praxis in Dresden-Löbtau überlegt hatten, welches in einem Beschluss zwar als zu durchsuchendes Objekt auftauchte, zunächst aber verschont geblieben war. Später wurde durch lokale Zeitungen bekannt, dass die geplante Razzia von der Polizei zurückgezogen worden war. Schon am 19. Februar hatte die Praxis auf der Durchsuchungsliste der Staatsanwaltschaft gestanden. Allerdings kamen rund 250 Nazis den Ermittlern mit einem Angriff zuvor, bei dem sie ununterbrochen Steine auf die Praxis warfen, ohne von der Polizei daran gehindert zu werden. So wurde die Praxis zunächst von der Liste gestrichen. Bei der folgenden Razzia sollen die BewohnerInnen der Praxis gewarnt worden sein. Die Staatsanwaltschaft sucht nun auch noch nach einem Maulwurf in den Reihen der Polizei.

Am 02. Mai 2011 wurde das Wohnprojekt dann schließlich doch noch zum Ziel einer Hausdurchsuchung, dabei lagen konkrete Durchsuchungsbeschlüsse gegen drei BewohnerInnen vor. Zwei davon befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Haus. Die Durchsuchung erfolgte durch das LKA und 150 Beamte aus Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE), die vermummt und mit Maschinenpistolen bewaffnet ins Haus eindrangen. Sie holten mehrere Personen aus den Betten und fesselten sie mit Kabelbindern. Vier Personen wurden mit vorgehaltener Maschinenpistole in einen separaten Raum geführt und dort festgehalten. Dem Besitzer eines Hundes drohte man mehrfach mit der Erschießung des Tieres. Bei der Durchsuchung einiger Räume durften keine Zeugen anwesend sein. Die Beamten belästigten auch weitere BewohnerInnen in ihren Wohnungen und versuchten mehrfach verschiedene Woh­nungstüren einzurammen, obwohl für diese Räumlichkeiten gar kein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Die Durchsuchung dauerte insge­samt rund 5 Stunden. Gegen die Betroffenen wurde ein Ermittlungsverfahren nach §129 eingeleitet, mit identischem Aktenzeichen wie bei den Durchsuchungen am 19. Februar und 12. April. Die Beamten beschlagnahmten unter anderem Rechentechnik, Speich­er­medien, Flugblätter, Plakate, Transparente und Kleidung. Sie präsentierten auch „Steine, die als Wurfgeschosse dienen könnten“ als Ermittlungserfolg, welche erst durch die Untätigkeit der Polizei bei dem Nazi-Angriff im Februar auf das Gelände geworfen werden konnten.

Zwischenfazit

Die Durchsuchungen müssen als Teil vielfältiger juristischer und repressiver Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen linke Strukturen in Sachsen eingeordnet werden. Das ist wenig überraschend, hat sich doch der amtierende Chef des sächsischen LKA Jörg Michaelis die „linksmotivierte Kriminalität“ als neuen Arbeits­schwer­punkt gesetzt. Damit folgt er dem Tenor der Bundesinnenminis­terkonferenz im Mai 2010, welche sich verstärkt den Kampf gegen den „Linksextremismus“ auf die Fahne geschrieben hat. Die Ermittlungen reihen sich in die Behinderung linker Po­litik im Zusammenhang mit der Einführung der Ex­tre­mismusklausel im November 2010 ein. In dieser sollen Vereine und Initiativen ihre Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung erklären und gleiches auch für ihre PartnerInnen zusichern. Darüber hinaus ermächtigte sich das sächsische Innenministerium in den neuen Förder­mittelbescheiden, die Öffentlichkeitsarbeit von Zuwendungs­empfän­gerInnen zu kontrollieren und zu beeinflussen und damit einen direkten Angriff auf die Pressefreiheit zu unternehmen. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Verein Roter Baum wurde gegen diesen ein Fördermittelvorbehalt für Jugend­hil­fegelder durch den Dresdner Stadtrat erwirkt.

Gerade durch den langen Überwachungszeitraum ist noch nicht klar, wie die Strafverfolgungsbehörden das Konstrukt weiter entwickeln werden, und wo und wann es weitere Hausdurchsuchungen geben wird. Solange nach §129 ermittelt wird, werden sie wohl nichts ungenutzt lassen, um die Dresdner Szene zu durchleuchten und zu kriminalisieren. Dabei ist es zweifelhaft, ob das Konstrukt der kriminellen Vereinigung aufrecht erhalten wird. Wir gehen davon aus, dass eine Auswahl einzelner Beschuldigter erfolgen wird. Getroffen werden soll der (vermeintliche) militante Kern. Wir sehen darin den Versuch, eine Spaltung und Entsolidarisierung zwischen der radikalen Linken und der bürgerlichen Zivilgesellschaft herbeizuführen, mit dem Ziel der Zerstreuung, Verunsicherung, Lähmung bis hin zur politischen Isolation und praktischen Hand­lungsunfähigkeit. Dem gilt es entschlossen entgegenzuwirken! Solidarität mit den Betroffenen der 129-Verfahren! Der Repression die Zähne zeigen!

(OG Dresden und 129 eV)

Die Dresd­­ner Handy-Gate-Affäre…

Neben Razzien und TKÜ’s (im Verfahren nach § 129 StGB) haben sich die Dresdner Ermittlungsbehörden auch quantitativer Ermittlungsmethoden bedient. Bei­spielsweise einer großflächigen Funkzel­lenabfrage (FZA) am 19. Februar während der Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch in Dresden. Eine sogenannte Funk­zellenabfrage kommt einer „digitalen Rasterfahndung“ gleich: Mehr als eine Millionen Mobilfunkverbindungen wurden so in einem Zeitrahmen von über vier Stun­den von jedem polizeilich erfasst, der in der Dresdner Südvorstadt sein Handy be­nutzte – das schließt Demonstra­tions­teilnehmerInnen ebenso ein wie Anwälte, Politiker, Ärzte oder unbeteiligte An­wohnerInnen. Doch auch 42.000 Per­sonendaten wie Namen, Adressen und Ge­burtsdaten wurden von der Polizei an die­sem Tag erfasst. Nach Angaben der Dresdner Staatsanwaltschaft wollte man da­mit angeblich die TäterInnen ermitteln, die in der Nähe der Blockaden Polizist­Innen angegriffen haben sollen, also sich we­gen besonders schweren Falls des Land­frie­densbruchs (§125a StGB) schuldig gemacht hätten. Der sächsische Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann betonte, dass die Funkzellenabfrage „nur für Be­reiche, in denen es zu Auseinandersetzungen im Ausmaß eines Landfriedensbruchs kam“ erfolgte. Fakt ist jedoch, dass zeit­weise ein ganzes Viertel, die Dresdner Süd­vorstadt, und nicht wie sonst üblich ein­zelne Rufnummern unter Überwachung stand und von einzelnen Personen ein konkretes Bewegungsprofil erstellt wur­de. Ebenso wurde nach Akteneinsicht der Betroffenen in mehreren Fällen bekannt, dass die Handydaten auch für andere Ermittlungen zweckentfremdet wurden.

Ein Generalverdacht gegenüber allen Personen, die sich zu dieser Zeit in diesem Viertel befanden, aufzustellen, nur um mutmaßliche Straftäter ausfindig zu machen, sei nach der bisherigen Rechtsprechung nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch „rechtswidrig“, so der rechtspolitische Sprecher der Bundesfraktion der Linkspartei Wolfgang Neskovic.

Die Dresdner Behörden scheinen sich auch technisch bei der Verfolgung linker Strukturen um eine rechts-konservative Vorreiterrolle zu bemühen: Der sogenannte IMSI-Catcher war im Zeitraum vom 13.-19. Februar an verschiedenen Orten im Einsatz. Die umliegenden Handys interpretieren dieses Gerät als Funkmast und loggen sich bei diesem während des Ver­bin­dungs­aufbaus ein. Dadurch können sämtliche Daten, sogar Gespräche mitgeschnitten werden.

Auch weiterhin ist Vorsicht geboten: Wie häufig solche FZA’s im Rahmen von Strafermittlungen durchgeführt werden, ist unklar. Ein bekannter Fall, bei dem eine solch groß angelegte Erfassung von Handydaten stattfand, waren zum Beispiel die Ermittlungen rund um den Anschlag auf Bundeswehrfahrzeuge, ebenfalls in Dresden. Aber auch in Hamburg drängt die Kriminalpolizei im Zusammenhang mit Autobrandstiftungen auf solche Methoden, die bisher aber von den zuständigen Richtern abgewiesen wurden. Die praktischen Konsequenzen aus den Vorfällen im Februar liegen auf der Hand: Handy bei Aktionen zu Hause lassen … oder wenigstens ein „sauberes“ benutzen.

Achtung, die Sachsen kommen!

Eins kann man den Ermittlungsbehörden aus Dresden nicht vorhalten: Phantasielosigkeit. Sie reimen sich phantasievoll ihr abstraktes Extremismus-Gebilde zusammen, wie es ihnen gerade passt.

Und dass ihre Phantasie dabei keine Grenzen kennt, zeigt der Ausflug der sächsischen Polizei ins benachbarte Thüringen am 10. August 2011. 20 Beamte durchsuchten das Büro der evangelischen Jugendgemeinde JG Stadtmitte und die Dienstwohnung des Jugendpfarrers Lothar König in Jena, weil gerade der Jugendpfarrer am 19. Februar in Dresden die „Gewaltbereiten“ (wahrscheinlich allesamt Gemeindemitglieder) aufgewiegelt haben soll, Gewalt gegen Polizisten anzuwenden. Die Dresdner Behörden beschlagnahmten Computer, Unterlagen und einen Kleinbus, nur einen konnten sie nicht finden – Lothar König, denn der war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Dass die Begründung für diese Razzia auf einem Hirngespinst basiert, ist anhand vieler Amateurvideos vom 19. Februar zu sehen, in denen man Lothar König dank strubbeligen Auftretens gut erkennt und er stets nur zu gewaltfreiem Protest aufruft. Es gab in Folge der Razzia in Jena mehrere Solidaritäts­bekundungen aus breiten Kreisen der Gesellschaft und auch diverse Medien äußerten Kritik am Vorgehen und Skepsis darüber, dass der Geistliche mittels Lautsprecher zu Gewalttätigkeiten gegen Sachen und Personen aufgerufen haben soll. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass auch gegen Lothar König wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) ermittelt wird, da er mit 22 weiteren Personen eine sogenannte „Antifa-Sportgruppe“ betrieben haben soll. Diese Ermittlungen sind jedoch bereits vorzeitig eingestellt worden, wohl auch, weil er ganz im Gegensatz zu den 22 anderen, zwischen 20 und 30 Jahre alten Beschuldigten nicht ganz in das öffentliche Bild eines gewalttätigen Antifaschisten zu passen scheint.

Ermittlungen wegen Landfriedensbruches wurden ebenfalls gegen Katharina König eröffnet, Landtagsabgeordnete der Linken in Thüringen und Tochter des Pfarrers, was kurze Zeit später als Formfehler dementiert wurde – wahrscheinlich ist der sächsischen Justiz eingefallen, dass die Immunität von Abgeordneten in Thüringen vorher aufgehoben werden muss.

Ausblick

Dies flatterhafte Vorgehen der sächsischen Polizei zeigt vor allem eines: Das Erfolgskonzept der diesjährigen Proteste in Dresden, nämlich die Zusammenarbeit von zivilgesellschaftlichen und linksradikalen AkteurInnen, ist für die Behörden ein Stein im Schuh. Es ist zwar nur die Organisation von Protesten gegen Neonazis, aber durch diesen Prozess der Zusammenarbeit werden auch gegenwärtige Herr­schaftsverhältnisse und das politisch normierte Heulen um die deutschen „Opfer“ jedes Jahr an der Elbe kritisiert.

Die völlig überhöhten Ermittlungsmaßnahmen passen zur Interpretation: Bei den diesjährigen Protesten in Dresden soll es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne von §129 StGB mit mehreren tausend Mitgliedern gehandelt haben – ein sicherheitspolitisches Konstrukt, um AntifaschistInnen zu kriminalisieren. Was sich bestenfalls wie eine Persiflage linker Strukturen anhört, meint die Dresdner Staatsanwaltschaft durchaus ernst und konstruiert mit diesem Blödsinn eine Sachlage fernab der Realität. Die Absicht dahinter scheint klar zu sein: Durch die Diskreditierung und Kriminalisierung antifaschistischer Strukturen wird versucht, unter Anwendung der Extremismustheorie eine scharfe Trennlinie zwischen „legitimen“ und „extremistischen“ Gegenaktivitäten zu ziehen. Kritisches Engagement ist in Sachsen scheinbar immer noch nicht gern gesehen.

Also nichts Neues im Osten: Die schwarz-gelbe Landesregierung spricht gebetsmüh­lenartig vom gefährlichen „Linksextremismus“, während man versucht einzelne linke AkteurInnen an den Pranger und alle zivilgesellschaftlichen Initiativen mithilfe der Extremismusklausel unter Generalverdacht zu stellen.

(Rote Hilfe OG Leipzig)

Von Datenkraken und trojanischen Gäulen

Demonstration gegen Überwachung in Berlin

„Freiheit statt Angst“ war das Motto der Demonstration, die am 22.9.2007 in Berlin stattfand. Aufgerufen dazu hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (kurz AK Vorrat), ein Bündnis verschiedener überwachungskritischer Gruppen wie dem Foebud e.V., dem Chaos Computer Club und Bürgerrechtsorganisationen wie der Humanistischen Union. In den vorangegangenen Monaten hatte der AK Vorrat eine breit angelegte Kampagne mit dem Ziel geführt, das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu stoppen. Das geplante Gesetz soll am 1.1.2008 in Kraft treten, am 21.9. fand bereits eine Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages statt. (1)

Insgesamt 55 Organisationen unterstützten den Aufruf. Vor Ort waren u.a. die Verbände von Ärzten und Journalisten, VertreterInnen von ver.di und anderen Gewerkschaften ebenso wie Attac, die Grünen oder Die Linke. Zwischendrin immer mal wieder Grüppchen von Jungen Liberalen, die sich mit blaugelben T-Shirts und Fahnen durch die Menge kämpften. Rund 10.000 Menschen waren dabei, als der Demonstrationszug sich vom Brandenburger Tor aus in Bewegung setzte.

Oder besser: Nicht in Bewegung setzte. Denn um gegen die derzeitige Repression gegen linke AktivistInnen zu demonstrieren, hatte u.a. auch das Euromayday– Bündnis und Berliner Antifa-Gruppen (Antifaschistische Linke International, Antifaschistische Revolutionäre Aktion Berlin…) dazu aufgerufen, sich mit einem linksradikalen Block an der Demo zu beteiligen. Viele waren diesem Aufruf gefolgt, der linksradikale Block machte zahlenmäßig somit etwa die Hälfte der gesamten Demo aus. Die Berliner Polizei hielt es deshalb für nötig, erst mal die Straße abzuriegeln und die Leute am Loslaufen zu hindern. Auch danach trugen die Beamten nicht zu einem streßfreien Ablauf bei. Die meiste Zeit wurde der linksradikale Block von auf beiden Seiten im Spalier laufenden Polizisten begleitet, Seitentransparente wurden beschlagnahmt, weil sie die erlaubte Länge von 1,50 m überschritten. Auf dem Rückweg zum Brandenburger Tor, wo die Abschlusskundgebung stattfinden wollte, wurde der linksradikale Block erneut von der Polizei zum Stehen gebracht. Ohne erkennbaren Anlass wurden einzelne Schwarzgekleidete aus dem Demoblock gezogen – von 15 Festnahmen war hinterher die Rede. Umstehende Demonstranten wurden mit Pfefferspray und CS-Gas attackiert. Das Ziel war offenbar, den Medien die nötigen Bilder zu liefern, um das Stereotyp von den „gewalttätigen Extremisten“ aufrecht zu erhalten. Auf dieses Spiel ließen sich die Demonstranten zum Glück nicht ein. Stattdessen erklärte der linksradikale Block die Demo an dieser Stelle für beendet und löste sich auf.

Zu dieser Zeit war der Bürgerblock schon bei der Abschlusskundgebung. Mit den „Extremisten“ wollte man doch eher nichts zu tun haben. Schon vorher war man um Abgrenzung bemüht gewesen. So wurde der auf der Website des Arbeitskreises stehende Aufruftext einige Tage zuvor um den Hinweis ergänzt, „Nazis und gewaltbereite Demonstranten“ seien nicht erwünscht. Die Kritik von Padeluun, dem Sprecher des Foebud e.V. und des AK Vorrat am Vorgehen der Polizei fiel dementsprechend zaghaft aus. Von Schlagstock-Einsatz und CS-Gas hatte er offenbar nichts mitbekommen, stattdessen bemängelte er, dass die Polizei so unsensibel gewesen sei, den Leuten auf einer Demo gegen Überwachung Kameras ins Gesicht zu halten. Das habe „Stress erzeugt“. (2) Hingegen kritisierte das Mayday-Bündnis in einem offenen Brief den „unsolidarischen Umgang der Demoleitung“ mit den Linksradikalen. (3)

Dies trifft durchaus einen wunden Punkt. Denn das Bemühen um ein breites Bündnis mit der bürgerlichen „Mitte“ führt auch dazu, dass der AK Vorrat in seiner Kritik das gesellschaftliche Umfeld, in dem Überwachung stattfindet, und die Herrschaftsverhältnisse, die damit aufrecht erhalten werden, weitgehend ausblendet. Dieses Manko zeigt sich z.B. in der ständigen Berufung auf den „Rechtsstaat“, der von immer neuen Überwachungsgesetzen bedroht sei. Immerhin sind es gerade die Repräsentanten des Rechtsstaats, die diese Gesetze durchsetzen. Die Frage, warum sie das tun, stellt der AK Vorrat nicht. Ebensowenig die Frage, warum bestimmte Grundrechte (Versammlungsfreiheit, Recht auf körperliche Unversehrtheit…) eingeschränkt werden und andere nicht (z.B. das Eigentumsrecht). Stattdessen übt man sich eifrig in Staatsidealismus, etwa wenn es in einem Flugblatt heißt: „Ein starker und demokratischer Rechtsstaat geht entschlossen gegen Kriminalität vor, ohne aber blindlings alle zu verdächtigen.“ Vorratsdatenspeicherung bewirke „keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität“. Auch dies greift zu kurz – schließlich ist es der Staat, der per Gesetz bestimmte Handlungen erst zur „Straftat“ macht. Die Frage wäre, wer da vor welcher Art von „Kriminalität“ geschützt werden soll.

In einem Punkt hat der AK Vorrat immerhin recht: Dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung vor allem dem Schutz vor islamistischen Terroristen dient, kann man getrost bezweifeln. Zwar sind diese in der Tat gefährlich – genau deshalb müssen sie ja selbst für die absurdesten Maßnahmen als Begründung herhalten. Rein zahlenmäßig sind sie im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung aber doch eher rar gesät. In der Praxis dürfte die Vorratsdatenspeicherung – von der immerhin alle betroffen sind – weniger zum Aufspüren potentieller Selbstmordattentäter dienen, als vielmehr zur Verfolgung eher harmloser Gesetzesbrecher. Betroffen könnten davon z.B. sogenannte „Raubkopierer“ sein.

Darauf lässt jedenfalls das am 18. Januar 2007 (relativ unbemerkt) in Kraft getretene neue „Telemediengesetz“ schließen. Diesem Gesetz, einer zentralen Vorschrift des Internetrechts, wurde eine Klausel angefügt, die es der Medienindustrie künftig erlaubt, zur Wahrung ihrer Interessen, wie ein Geheimdienst aufzutreten. In § 14 des Gesetzes heißt es dazu: „Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur gesetzlichen Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.“ Auf deutsch: Nicht nur die Behörden, auch private Unternehmen dürfen auf die beim Internetverkehr anfallenden Daten zugreifen. Der bloße Verdacht einer Urheberrechtsverletzung reicht dafür aus. Allein bis zum August 2007 wurden nach Angaben der Musikindustrie dieses Jahr 40.000 Verfahren gegen Filesharing (gemeinsame Dateinutzung) in die Wege geleitet (4). Zur öffentlichen Sicherheit trägt das zwar nicht viel bei, Wolfgang Schäuble und sonstige Vertreter des Rechtsstaates dürften dennoch nichts dagegen haben.

justus

(1) mehr dazu unter www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/telekom_kw38/index.html.
(2) www.heise.de/newsticker/meldung/96388
(3) nachzulesen unter www.nadir.org/nadir/initiativ/fels/de/2007/09/440.shtml
(4) www.netzwelt.de/news/76063-die-grossefilesharingfaq.html-44k-

Exkurs: Vorratsdatenspeicherung…

…bedeutet, dass die Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung in Zukunft sechs Monate gespeichert werden sollen. Auf diese bei den Telefon- und Internetanbieter gespeicherten Daten können Geheimdienste und Polizei auch jetzt schon zugreifen. Bisher wurden diese Daten aber in der Regel nach der Abrechnung gelöscht. Daten, die für die Abrechnung nicht nötig waren (Standortdaten, E-Mail-Verbindungsdaten, IP-Adressen), mussten sofort nach Beendigung der Verbindung gelöscht werden. Alle diese Daten sollen dem geplanten Gesetz nach in Zukunft gespeichert werden müssen.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz ein „harmonisches Gesamsystem der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmethoden“ schaffen. Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden sollen erheblich erweitert werden, gleichzeitig will man jedoch den Schutz des „Kernbereichs privater Lebensführung“ gewährleisten. Grundlage des Gesetzes ist die im Dezember 2005 vom Europa-Parlament verabschiedete „Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung“. Die Verbindungsdaten enthalten Informationen wie gewählte Telefonnummern, Länge des Gesprächs, aufgerufene Webseiten, IPAdressen und E-Mail-Verbindungsdaten. Auch wenn der eigentliche Inhalt eines Telefongesprächs dabei geheim bleibt, lässt sich aus den so zugänglichen Daten eine Menge ablesen, z.B. wer mit wem in Kontakt steht. Aber auch der Standort des Mobilfunknutzers lässt sich so feststellen, wenn man weiss, über welche Sendezelle er mit seinem Handy telefoniert hat. Auch der Internetverkehr soll für die Behörden transparent gemacht werden. So sollen dem Gesetzesentwurf nach z.B. anonyme EMail-Dienste künftig verboten sein. Jede versandte E-Mail soll damit einer konkreten Person zugeordnet werden können. Ebenso ließe sich in Zukunft verfolgen, welche Internetseiten ein(e) NutzerIn besucht.

Repression

Wie bilde ich eine terroristische Vereinigung?

Zur Geschichte des Paragrafen 129a

Die Militante Gruppe

Die Verhaftung war von langer Hand geplant. In der Nacht zum 31. Juli 2007 stoppte die Polizei das Auto, in dem Axel H., Florian L. und Oliver R. saßen. Die Scheiben des Wagens wurden eingeschlagen, die drei Insassen nach draußen gezerrt und festgenommen. Zuvor sollen sie angeblich versucht haben, auf dem Gelände der Firma MAN in Brandenburg/Havel Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand zu setzen. Nur wenig später verhaftete die Polizei auch Andrej H., einen an der Berliner Humboldt-Universität lehrenden Stadtsoziologen. Am Morgen des 31. Juli fanden in Berlin und Leipzig Hausdurchsuchungen bei Andrej und drei weiteren Beschuldigten statt, gegen die bisher kein Haftbefehl vorliegt.

Der Vorwurf gegen alle lautet, sie seien Mitglieder der Militanten Gruppe (mg). Diese ist seit 2001 aktiv und hat seit damals hauptsächlich durch Brandanschläge in Berlin auf sich aufmerksam gemacht. Diese richteten sich wohlgemerkt nie gegen Menschen. In der Regel wurden dabei Autos in Brand gesetzt, auch eine im Bau befindliche Lidl-Filiale war ein Ziel. Während Axel H., Florian L. und Oliver R. als „ausführende Personen“ gelten, wird Andrej H. und den übrigen drei Beschuldigten die „geistige Täterschaft“ zur Last gelegt. Sie seien für die Planungen und die Verlautbarungen der mg zuständig gewesen. Begründet wird das damit, dass sie Zugang zu Bibliotheken gehabt hätten und durch ihr Studium die intellektuellen Fähigkeiten besäßen, die „vergleichsweise anspruchsvollen“ Bekennerschreiben der mg zu verfassen.

Zudem hätten sie in wissenschaftlichen Texten bestimmte Schlagwörter wie z.B. „Gentrifizierung“ (1) verwendet, die auch in den Bekennerschreiben der Militanten Gruppe auftauchten. Aufschlußreich ist, wie die Ermittler dabei vorgingen: Sie gaben einfach diese Schlagwörter aus Texten der mg bei Google ein. So stieß man auf Veröffentlichungen von Andrej H. und den anderen beschuldigten Wissenschaftler. Ein Dreivierteljahr lang wurden diese daraufhin observiert, ehe man über Andrej H. auf die anderen drei jetzt Inhaftierten stieß. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll es zweimal zu konspirativen Treffen zwischen Andrej H. Und Florian L. gekommen sein. Diese Treffen – deren konspirativen Charakter die Bundesanwaltschaft damit begründet, dass Andrej H. sein Handy dabei zu Hause gelassen hatte – bilden die einzige Verbindung von Axel H., Florian L. und Oliver R. zu Andrej H. und den anderen drei beschuldigten Wissenschaftlern.

Der Paragraf 129a

Der Vorwurf der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“, der gegen alle erhoben wird, beruht auf Paragraf 129a. Die ersten Anfänge dieser Rechtsvorschrift datieren auf das Jahr 1822, als erstmals Vereinigungen mit revolutionärer Zielsetzung verboten wurden. Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 führte mit § 128 das Verbot von Geheimgesellschaften und mit dem § 129 eine Vorschrift gegen staatsfeindliche Gruppen ein. Das politische Ziel war dabei vor allem die Bekämpfung der Sozialdemokratie, der auch das 1878 verabschiedete „Sozialistengesetz“ diente. Die bloße Mitgliedschaft in der SPD war nach § 129 strafbar. In der Weimarer Republik wurde auch die Verfassung als zu schützendes Gut in den Paragrafen aufgenommen. Nach dem 2.Weltkrieg von den Alliierten außer Kraft gesetzt, wurde der §129 im Jahr 1951 wieder eingeführt und lief von da an unter der Überschrift der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“. Er spielte damals eine wichtige Rolle bei der Verfolgung „kommunistischer Umtriebe“ im Zuge des KPD-Verbots. 1951 wurde neben der Mitgliedschaft das Unterstützen einer „kriminellen politischen Vereinigung“ strafbar, 1964 auch das Werben dafür. Seit im Zuge des Kampfes gegen die RAF 1976 der § 129a hinzugefügt wurde, ist dieser die wichtigste Norm des politischen Strafrechts. 1987 wurde dieser Paragraf noch einmal auf seine jetzige Form erweitert, nach dem 11. September 2001 kam noch der Paragraf 129b hinzu, der die unter § 129a zusammengefassten Vorschriften auch auf Vereinigungen im Ausland ausdehnt. (2)

Unter Strafe gestellt werden durch § 129a die Gründung einer terroristischen Vereinigung, Rädelsführerschaft oder Mitgliedschaft in einer solchen und die Unterstützung oder das Werben dafür. Ermittlungsorgane sind die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt. Eine der Besonderheiten des Paragrafen 129 ist, dass allein die Mitgliedschaft in einer als „kriminell“ oder „terroristisch“ definierten Gruppe, auch ohne Beteiligung an einer konkreten Straftat, für eine Verurteilung ausreicht. Die Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe soll die Absicht belegen, selbst Straftaten zu begehen. Diese unterstellte Absicht genügt als Grund für eine Strafe. Das wirft weitere Fragen auf: Wie definiert sich eine „kriminelle“ oder „terroristische“ Vereinigung und wie stellt man die Mitgliedschaft in einer solchen fest? Das Gesetz definiert eine solche Vereinigung als Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit dem Ziel, kriminelle oder terroristische Handlungen zu begehen.

Ab wann eine Handlung als „terroristisch“ gelten kann, ist freilich oft schwer zu bestimmen, wie der aktuelle Fall zeigt. Man muss die Anschläge der mg nicht gutheißen. Aber immerhin richteten sich diese nie gegen Menschen. Mit der Praxis islamistischer Selbstmordattentäter oder neonazistischer Schlägerbanden wie der Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) (die ebenfalls nach §129a verfolgt wurden), lassen sie sich also nicht vergleichen. Ähnliches gilt für die Ziele, die die mg mit ihren Anschlägen verfolgte – ob man ein schöneres Leben für alle will oder einen diktatorischen Gottesstaat bzw. ein rein arisches Deutschland, ist eben ein Unterschied. Gehen wir mal davon aus, dass es den versuchten Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge tatsächlich gegeben hat, so könnte man das Anzünden von Autos auch einfach nur als Sachbeschädigung behandeln. Und selbst wenn es zutrifft, dass die drei Beschuldigten Mitglieder der Militanten Gruppe sind (was längst nicht erwiesen ist), das Anzünden von Autos also kein einmaliger Vorgang war, ist es recht fraglich, ob man dies als „Terror“ bezeichnen darf. Mit der Frage, ob die Einordnung der mg als „terroristische Vereinigung“ gerechtfertigt ist, beschäftigt sich derzeit auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Aber auch um als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft zu werden, muss man nicht unbedingt schwere Straftaten begehen. Der Anlass für Ermittlungsverfahren u.a. gegen die Antifaschistische Aktion Passau oder die Göttinger Antifa (M) waren „Vergehen“ wie das Kleben von Plakaten und unangemeldete Demonstrationen. Ob eine Handlung als „kriminell“ oder „terroristisch“ gilt, folgt nicht aus der Handlung selbst, sondern aus politischem Kalkül. Auch ist unklar, woran sich die Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ bemisst. Wie der aktuelle Fall zeigt, reicht der bloße Kontakt zu jemandem, der einer solchen Vereinigung zugerechnet wird, dazu aus. Diese inhaltliche Unschärfe des Gesetzes ist durchaus gewollt, bietet sie den Ermittlern doch weitreichende Anwendungsmöglichkeiten.

War da noch was?

Im Vergleich zum jetzigen Fall erregten die meisten der nach § 129a eröffneten Ermittlungsverfahren weit weniger Aufsehen, selbst innerhalb der radikalen Linken. Das ist auch kein Wunder, denn in den meisten Fällen kam es dabei nicht einmal zur Eröffnung eines Gerichtsverfahrens. So liefen zwischen 1990 und 1999 gegen 1362 Menschen Ermittlungen nach § 129a. Von diesen endeten nur 38 in einer Verurteilung, also nicht mal 3% (bei „normalen“ Ermittlungsverfahren liegt der Anteil bei immerhin 45%). Die Zahl derer, gegen die eine Untersuchungshaft angeordnet wurde, liegt etwas höher: Einer Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentsanfrage nach wurde zwischen 1996 und 2000 gegen 428 Personen ermittelt, davon wurden 35 in Untersuchungshaft genommen, also keine 10%. Ähnlich sieht es bei Verfahren nach § 129 aus, auch wenn diese viel seltener sind.

Das macht diese Verfahren nicht weniger problematisch. Es zeigt aber, dass das Hauptziel der Ermittlungen meist weniger die Überführung von Straftätern ist, sondern vielmehr die Gewinnung von Informationen über ansonsten schwer durchschaubare Milieus. Dafür geben die Paragrafen 129, 129a und b den Behörden weitreichende Befugnisse in die Hand. Darunter fallen etwa Hausdurchsuchungen, bei welchen Unterlagen, Disketten usw. oft langfristig beschlagnahmt werden. Ebenso üblich ist die Überwachung der Kommunikation per Telefon und Internet – nicht nur bei unmittelbar Verdächtigen, sondern auch bei Eltern oder politischen Zentren. Durch Observationen werden Bewegungsprofile und Informationen über persönliche Kontakte gewonnen, ebenso erlaubt das Gesetz das Einschleusen von V-Leuten und das Verwanzen von Wohnungen und politischen Projekten. Ein weiteres Ziel ist neben der Durchleuchtung von politischen Gruppen und Milieus natürlich auch die Verunsicherung und Abschreckung politischer Aktivisten und die Diffamierung dieser als „Terroristen“.

Geradezu lehrbuchmäßig umgesetzt wurde das alles z.B. in Magdeburg, wo im November 2002 zwei Aktivisten verhaftet wurden. Auch ihnen wurde Mitgliedschaft in einer terroristischen Gruppe und Brandanschläge auf Fahrzeuge vorgeworfen. Im April 2003 wurden die Wohnungen von sechs weiteren Beschuldigten durchsucht, ebenso das Autonome Jugendzentrum in Dessau. Nicht zuletzt aus der Notwendigkeit heraus, noch einen dritten „Mittäter“ zu finden, um das Konstrukt der terroristischen Vereinigung aufrecht erhalten zu können, wurde kurz darauf eine weitere Person verhaftet. (3) Das Ganze endete mit der Verurteilung von zwei der Beschuldigten aufgrund bloßer Indizien. (4)

Eher unbemerkt lief zwischen April 2000 und Mai 2001 ein Ermittlungsverfahren gegen die linke Szene in Leipzig/Connewitz. Der Vorwurf lautete auch hier auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Die Ermittlungen endeten nicht in einem Gerichtsverfahren, aber die Hauptintention dürfte ohnehin von Anfang an die Gewinnung von Informationen gewesen sein. Immerhin zeigt der Fall, dass das Schaffen von Öffentlichkeit und eine breite Solidarisierung die negativen Folgen eindämmen können. Als das Ermittlungsverfahren publik zu werden drohte, wurde es rasch „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt.

Ob es beim derzeitigen Fall auch so glimpflich abgeht, ist fraglich. Zwar hat der Fall Andrej H. für einige Aufmerksamkeit und Empörung gesorgt – was zu seiner vorläufigen Freilassung gegen Kaution und unter Auflagen beigetragen haben dürfte. Doch auch wenn sich die fadenscheinig begründete Verhaftung des Soziologen natürlich gut zur Skandalisierung des ganzen Vorgangs eignet, sollte man darüber die anderen drei immer noch Inhaftierten nicht vergessen. Und auch wenn man Aktionsformen wie die der Militanten Gruppe selbstverständlich kritisieren kann, sollte die grundsätzliche Solidarität nicht verloren gehen. Ebenso muss man sehen, dass der gegenwärtige Fall nicht der einzige seiner Art ist. In Norddeutschland läuft derzeit ein ähnliches Verfahren gegen Antifagruppen. (5) Sich nicht einschüchtern zu lassen, wachsam zu bleiben und die Betroffenen zu unterstützen ist das Gebot der Stunde.

justus

Aktuelle Infos zum Thema:
www.einstellung.so36.net
Soligruppe Leipzig:
www.soli.leipzig@gmx.net
(1) Ein in der Stadtsoziologie gebräuchlicher Begriff, der den Prozess der Umstrukturierung und „Aufwertung“ von Stadtvierteln und die damit einhergehende Verdrängung ärmerer Bevölkerungsgruppen durch solche mit höherem Einkommen bezeichnet.
(2) www.cilip.de/terror/schneider.htm.
(3) www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15876/1.html.
(4) zum Ablauf des Verfahrens siehe FA!#19.

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